Häufig geht es schneller als man denkt, dass man in ein strafrechtliches Verfahren verwickelt sein kann. Dennoch können solche Situationen eintreten. Strafrechtliche Probleme können dabei unterschiedlichster Art sein.
Wenn bereits ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet, liegen aus der Sicht der Ermittlungsbehörden konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass von Ihnen auch eine Straftat verübt worden ist.
Viele Mandanten gehen leider zu spät zum Strafverteidiger, wenn das Ermittlungsverfahren schon abgeschlossen, ein Strafbefehl oder eine Anklageschrift erlassen ist. Die Weichen werden jedoch bereits im Ermittlungsverfahren gestellt! Deshalb der Ratschlag: Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt zu einem Strafverteidiger, der Fachanwalt für Strafrecht ist auf. Häufig kann bereits im Ermittlungsverfahren die Einstellung des Verfahrens erreicht werden.
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