Es zeichnet sich ab, dass aufgrund der emotionalen und gesundheitlichen Problematik Einzelberatungsgespräche von vielen betroffenen Menschen gerne angenommen und nicht verzichtbar sind.
Naturgemäß fällt es den Betroffenen auch wesentlich leichter, in einer vertrauten Atmosphäre über ihren finanziellen und sozialen Absturz, den Verlust von Partnern und Freunden, seelische Krisen und gesundheitliche Beschwerden zu sprechen. Bei diesen Gesprächen ist der Betroffene geschützt und seine Anonymität gewahrt, was gerade in seiner Lage gerne angenommen wird, so Vitovec.
Auch sollte der erste Eindruck ein bleibender sein bedenkt man, dass man hier mit Menschen zusammentrifft, die auch soziale und psychische Schwierigkeiten haben, die Unteranderem auch von Ängsten begleitet sind.
Daher muss sich der Gesetzgeber auch diesem Problem stellen. Aber anstatt dieses zutun werden durch die Bundesländer und die Kirchen durch drastische Kürzungen von Zuschüssen verschiedenen Schuldnerberatungen die finanzielle Grundlage entzogen, sodass das eigentliche Problem auf Sicht nicht behoben wird.
Die Initiative Insolvenz Vitovec dagegen ist nicht von Zuschüssen aus dem öffentlichen Haushalt angewiesen und kann so ihre Unabhängigkeit, Glaubwürdigkeit und Neutralität dem betroffenen Menschen gegenüber beibehalten.
Da zwischenzeitlich viel zu viele Menschen ihre eigene, wirtschaftliche Situation selbst als katastrophal einschätzen Menschen, die tagtäglich - neu - den Kampf ums Überleben aufnehmen, wird gerade in den Einzelberatungsgesprächen entsprechend den Ansprüchen der Betroffenen, ein umfangreicher und individueller Service angeboten, so Herr Vitovec.
In diesen Gesprächen, die eine ausführliche Information auf Möglichkeiten eines außergerichtlichen Einigungsversuchs umfassen werden auch alle Vorteile so auch Nachteile für den Betroffenen deutlich.
Auch im Bezug auf den Ablauf eines Insolvenzverfahrens und für den vorgesehenen Zweck optimale Vorgehensweisen werden besprochen. Insbesondere werden hier Versagungsgründe § 290 InsO und Obliegenheiten § 295 InsO dem Betroffenen verdeutlicht. Die Gespräche umfassen also das gesamte Geschehen vor, während und nach Insolvenzen für Betroffene und deren Beteiligten.
In Firmen gelten verschuldeten Mitarbeiter schnell als Last und leistungsschwach. Das soziale Umfeld (Freunde, Bekannte, Familie) nimmt rapide ab, daher richtet sich das Augenmerk nicht -nur- auf die Themen Schulden und Insolvenz, sondern auch auf die „Hilfe zur Selbsthilfe“ um die Ängste, Depressionen, Orientierungslosigkeit und Sucht des Einzelnen entgegen wirken zu können.
Daher jeder, der absehen kann, dass in der Zukunft die Ausgaben die Einnahmen übersteigen und wichtige Dinge wahrscheinlich nicht mehr beglichen werden können, sollten sich umgehend um einen Termin bemühen.
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