Krankenversicherung im Yasni Exposé von Doris Dübbert

Besucher
(4361 seit 26.10.2010)

Person-Info

216
Spitzname: DAS Netzwerk D&P, Land: Deutschland, Telefon: 030-41402870, Handy: 0174-9544798, Messenger: duebbertundpartner, E-Mail: info (at) duebbert-und-partner.de, Sprache: Deutsch
Ich biete: DAS Netzwerk Dübbert & Partner. http://duebbert-und-partner.de/impressum/impressum. "die Summe aller Erfolge ist das Resultat positiver Verbindungen von Kompetenz und Teamwork" Finanzdienste, Altersvorsorge, Versicherungen, Hypothekenfinanzierung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung, Dread Disease Versicherungen. Krankengeld, private Krankenversicherung, Dienstleistungen der Rentenberatung durch zugelassene Rentenberater, Steuerberater, Rechtsanwälte aller Fachrichtungen. Verbraucherschutzanwälte. Bank- und Kapitalmarktrecht.
Doris Dübbert @ Duebbert & Partner, Sternebeck

3 Bilder von Doris

Bilder werden geladen...
1 - 3 von 3
Doris Dübbert @ Sternebeck
Juli 13  +
Doris Dübbert @ Sternebeck
Nov 15  1
Doris Dübbert @ Sternebeck
Juli 13  +

888 Informationen zu Doris Dübbert

PKV und Beihilfe, darauf sollten Sie achten

Warum dieser Artikel? Wiederholt musste ich feststellen, dass junge zur Verbeamtung anstehende Personen von Ausschließlichkeitsorganisationen oder ähnlich positionierten Vermittlern zur Begrüßung  u.a. bereits mit Namen angesprochen wurden. Sicherlich vertrauensfördernd aber was sagt der Datenschutz? Die Empfehlungen eines Anbieters für eine Beihilfe – PKV, oftmals auch von deren Vertragspartners, meist vom Dienstherrn aber auch von der Gewerkschaft der Polizei gegeben, sehe ich als nachteilig für die jungen Menschen an. Warum? Mit der Empfehlung und den oftmals damit einhergehenden Versprechungen und falsch kommunizierten Fristen der Vermittler, werden die jungen Menschen zu einer schnellen Entscheidung gedrängt. Damit nimmt man Ihnen die Möglichkeit, sich auf unabhängiger Basis am Markt zu orientieren. Nur wer die Gesamtheit der Angebote des Marktes der Privaten Krankenversicherung in der Beihilfe kennt, kann die für sich persönlich richtige Entscheidung treffen. Wer anderen diese Möglichkeit nimmt, scheint „m.E.“ den Vergleich mit der Konkurrenz zu fürchten. Mal nachdenken. Die Wahl der persönlich richtigen PKV ist eine grundsätzlich lebenslange Entscheidung. Immer wieder hört man aus diesen Anbieterkriesen: „Wir sind die Besten oder wir sind Marktführer oder auch wir müssen ja gut sein, sonst würden wir nicht empfohlen werden“! Oft bestätigen ältere Kollegen ihre Zufriedenheit mit dem gewählten Versicherungsschutz, obwohl sie selbst noch niemals ernsthaft erkrankt waren und ihnen die Erfahrung eigentlich fehlt. In diesem Artikel möchte vieles klarstellen, damit die jungen Menschen die Absicherung der zukünftigen nicht auszuschließen Kosten zum Erhalt der gesundheit auch auf Augenhöhe und mit eigenem Verständnis kennenlernen können. Abstrakt wirkende Begriff weiter lesen...https://www.frank-dietrich-fachmakler .de/beihilfe-worauf-achten
Doris Dübbert @ Sternebeck
2x
yasni 25.03.19  +  

Ignoranz vernichtet – die PKV (`en)

Krankenversicherung anbieten sollte eine Berufung sein, kein Geschäftsmodell. Wer möchte nicht gerne wissen, dass er morgen noch da ist? Gemeint ist das Geschäftsmodell der PKV. Korrektur: der „PKV `en“. Begründet durch das enorme Leistungsdelta, dokumentiert in der Bewertung der Mindestkriterien (Studie des PremiumCircle), deren Erfüllungsgrad eine Bandbreite von 37-99 % hat. Gesprächsbereitschaft und Bürgerversicherung! Das Interesse an fachlichen Informationen und (hoffentlich) in der Folge auch an konstruktiven Gesprächen der politischen Akteure mit den Anbietern zeigt Verantwortungsbewusstsein. Verantwortungsbewusstsein, über den Tellerrand der Philosophie einiger Kollegen zu blicken, die die Gleichstellung der Versicherten über den Inhalt der Absicherung stellen. Monopolismus hat noch nirgendwo die Qualität gefordert. Das solidarische System („solidarisch“: ein Kommentar) ist die Benchmark. Private Anbieter mit entsprechend hohem Erfüllungsgrad sollten diesen Gesprächen freudig entgegensehen. Sind die Mindestkriterien bei privaten Anbietern erst einmal zu 100 % erfüllt, wird es nochmal spannend. Folgend würde man die Mehrleistungen der PKV, die innerhalb der Studie separat ausgewiesen werden, und die es nicht beim gesetzlichen Bruder gibt zum Ansatz weiterer Gespräche bringen und der so hoch gelobte Wettbewerb, der in der GKV sogar steuerlich gefördert wird, würde die Qualität des Systems weiter verbessern. Gewinner sind wir alle, Verlierer bleiben wir, wenn die Vertreter der Anbieter diese Möglichkeit nicht erkennen. Nicht wirklich vergleichbar! Die beiden Systeme sind nur „in etwa“ vergleichbar. Die Volatilität der gesetzlichen Absicherung erlaubt keinerlei Planung der Kostensicherung für die kommenden Jahre. Was wird Morgen noch versichert sein? Das Vertragsrecht garantiert Leistungen, ist aber wesentlich starrer in seiner Leistungsgrundlagen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot mit seiner Forderung nach Leistungen die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des notwendigen nicht überschreiten, ist nicht berechenbar. Niemand kann genau vorhersagen, welche Leistungen im Einzelfall erbracht werden. Der Einzelfall entscheidet. Das Leistungsniveau sehe ich aus diesem Grund als abstrakt an. Dennoch kann diese Definition auch Vorteile gegenüber den privaten Anbietern haben. Aus diesem Sachverhalt heraus kann der politisch verordnete Basistarif niemals die gesetzlichen Leistungen abbilden. Eine unlösbare Aufgabe und auch der Name „Sozialtarif“ ist absurd. Zeit, sich mal mit der Materie zu beschäftigen, meine Herren. Die zwingend notwendige Marktbereinigung. Das Lager der privaten Anbieter hat sich m.E. geteilt. Aktiengesellschaften und Vereine auf Gegenseitigkeit sind damit nicht gemeint, stellen aber bereits eine Unterscheidung dar. Meiner Meinung nach gehören Aktiengesellschaften nicht in die gesundheitliche Versorgung, sind sie doch gewinnorientiert. Gemeint ist das Leistungsniveau, wenn es um Marktbereinigung geht. Seit Jahren wiederholen sich meine Erfahrungen, dass ein Kunde, inhaltlich über die finanziellen Folgen einer vertraglichen Leistung aufgeklärt, keine Einsteigertarife zur Absicherung wählt. Als Makler ist es mir möglich jeden Versicherer anzubieten, nachgefragt wird aber nur ein ganz geringer Prozentsatz des Marktes. Leitplanken schaffen-eine staatliche Aufgabe. Das Gesundheitssystem hat in erster Linie einen Versorgungsauftrag. Zu entscheiden, welcher Anbieter schlussendlich überlebt, welcher den Markt verlässt, kann man nicht den Vermittlern überlassen. Wenn Sie der gesetzlichen Vorgabe folgen, einen Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen zu befragen, werden sie nicht sehr viel zu hören bekommen. Ein Kunde kann zum Zeitpunkt seiner Entscheidung über das beurteilen, was ihm bekannt ist. Stellen Sie sich einmal vor, wir würden Morgen einen Mähdrescher kaufen. Worauf werden Sie achten? Damit wird klar, dass schon der Gesetzgeber die Weichen falsch gestellt hat. Schon die gesetzlichen Grundlagen der Beratung sind absurd (VVG § 61). Auch hier gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf. Meiner Meinung nach sollte man auch die Ratings und Vergleichsrechner verbieten, sofern sie interpretieren, nicht aber inhaltlich abbilden, und zwar auf vollständiger Basis. Wenn Werbeaussagen eine vertragliche Bindung bekommen, werden sie verschwinden. Einen ersten Schritt in diese Richtung machen bereits die Verbraucherzentralen, nutzen aber selbst Vergleichsrechner. Grundsätzlich haben existenzielle Risiken in der Absicherung einen engen Korridor für Formulierungen und Leistungsregulierung zu erhalten. Die medizinische Notwendigkeit wird immer öfter zum Dreh-und Angelpunkt der Diskussionen, wenn Rechnungen eingereicht werden. Das existenzielle Risiko, seine Arbeitskraft verlieren, scheint in meinen Augen eine Gelddruckmaschine der Anbieter zu sein (Blog Artikel) Stand heute Meinem Empfinden nach stehen die Versicherer in breiter Front mit dem Rücken zur Wand. Sie haben aktiv ihre Kunden vom Markt gedrängt. Nicht der Verbraucher ist der Kunde der Versicherer, sondern der Vermittler, egal ob frei oder gebunden. Das sollte klar sein. Zu den immer umfassenderen gesetzlichen Regularien und Vorgaben, überlassen (Artikel)  immer mehr Versicherer zusätzlich dem Makler im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gegenüber den Kunden (Sachwalterurteil) zeitaufwändige Aufgaben, die eigentlich ins eigene Haus gehören. Solve et cuagula. Es ist Zeit, Geschäftsmodelle grundsätzlich zu überdenken, sich neu zu positionieren und den Austausch mit anderen Marktteilnehmern zu pflegen. Es ist Zeit, Fragen zu stellen und die eigenen Denkmuster dabei zu prüfen. Der Volksmund sagt, dass der Kopf eine runde Form hat, um die Richtung der Gedanken zu ändern. In diesem Sinne und in der Hoffnung, dass Gespräche aufgenommen werden, man damit aufhört, sich gegenseitig Dreck zu bewerfen und den Versicherten wieder in den Mittelpunkt des Geschehens zu stellen, endet dieser Artikel. Frank Dietrich Fachmakler
Doris Dübbert @ Sternebeck
2x
yasni 27.02.19  +  

Im Zweifel für den PKV-Versicherten | Versicherungen

Im Zweifel für den PKV-Versicherten. PKV-Beratung und Beratungspflicht, das Beratungsprotokoll Viele Fehler könnten bei der Beratung zur privaten Krankenversicherung im Vorfeld schon ausgeschlossen werden, wenn, ja wenn der Berater und die Versicherungen sich an die Spielregeln“ halten würden.
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 12.11.15  +  

- Ist Ihre PKV auch zu teuer ? | Rückkehr in die GKV für Versicherte der PKV* | Versicherungen

Rückkehr in die GKV für Versicherte der Privaten Krankenversicherung. Kranken-Versicherungspflicht für Alle. Wer seine Krankenversicherung (KV) wechseln möchte hat es schwer, denn ohne neuen Versicherungsschutz wird die Kündigung bei der bisherigen KV nicht wirksam.
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 28.10.15  +  

Rückkehr in die GKV für Versicherte der PKV* | Versicherungen

Rückkehr in die GKV für Versicherte der Privaten Krankenversicherung. Kranken-Versicherungspflicht für Alle. Wer seine Krankenversicherung (KV) wechseln möchte hat es schwer, denn ohne neuen Versicherungsschutz wird die Kündigung bei der bisherigen KV nicht wirksam.
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 28.10.15  +  

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen 2016 | Versicherungen

Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen 2016. PKV, Eintritt mit höherem Bruttoeinkommen Alle Jahre wieder werden die Beitragsbemessungsgrenzen erhöht. Das Bruttoeinkommen zum Übertritt in die private Krankenversicherung wird erhöht. Waren es 2015 noch 4575 Euro, so soll es für 2016 auf 4687,50 Euro steigen.
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 25.09.15  +  

Der späte Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung | Versicherungen

Der späte Wechsel zurück in die Gesetzliche Krankenversicherung. PKV, Der Aktuar entgegnet, ja, das habe ich gerade mal für einen Kunden berechnet – um die 8 % jährliche Steigerung sind durchaus realistisch, gerade wenn man schon länger versichert ist.
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 05.08.15  +  

Vorstände gesetzlicher Krankenversicherungen als Versicherungsvertreter* | Versicherungen

Vorstände gesetzlicher Krankenversicherungen als Versicherungsvertreter. Häufiger Versicherungsschutz über private Zusatzversicherungen trotz Vorerkrankungen
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 22.07.15  +  

Arbeitslos oder Krank, 20 bis 40% weniger Einkommen | Versicherungen

Arbeitslos oder Krank, 20 bis 40% weniger Einkommen. Wenn das Geld fehlt Die Arbeitsmarktzahlen sind so positiv wie lange nicht mehr. Wer arbeitslos wird erhält ein Jahr Arbeitslosengeld I danach folgt das Arbeitslosengeld II. 6 Wochen Lohnfortzahlung, danach folgt das Krankengeld über die gesetzliche Krankenkasse. Ca. 40% weniger Einkommen bei Arbeitslosigkeit Das Arbeitslosengeld I richtet sich nach Einkommen, Familienstand, Steuerklasse und Ost und West. Die Berechnung erfolgt mit dem sogenannten „Tagessatz“. Grundlagen der Berechnung sind das Einkommen der letzten 12 Monate, sowie (falls vorhanden) Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Abzüge: Die Sozialversicherungsbeiträge werden mit 21% abgezogen. Weiter abgezogen werden die Lohnsteuer und der Solidaritätsbeitrag. Das ergibt dann den Leistungssatz. Davon erhält der Arbeitslose rund 60% als Arbeitslosengeld ohne Kinder, runde 67% mit Kindern. Krankengeld nach 6 Wochen Wer länger als 6 Wochen im Krankenstand ist, der bekommt von der gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld. Das gilt für „abhängig“ Beschäftigte. Maximal 78 Wochen für die gleiche Erkrankung. Und maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer also über dieser Beitragsbemessungsgrenze liegt und freiwillig in der GKV versichert ist, der zahlt auf den Übersteigenden Teil keine Krankenversicherungsbeiträge und dieser übersteigende Teil wird nicht auf das Krankengeld angerechnet. Somit ist die Lücke bei den „Gutverdienern“ noch größer als bei denen unter der Beitragsbemessungsgrenze. Selbständige müssen sich privat absichern. Viele gesetzliche Krankenkassen sind nicht bereit Selbständige mit einem Krankengeld zu versichern. Berechnung 70% vom letzten Bruttogehalt / 90% vom letzten Nettogehalt. Beispiel: Bei einem Netto von ca.1.400 Euro bekommen sie Netto ca. 1.090 Netto an Krankengeld. Abgezogen werden Rentenversicherung mit 9,35% Arbeitslosenversicherung mit 1,5% Pflegeversicherung mit 1,43% Lücken schließen Mit einer Krankentagegeld-Zusatzversicherung können Sie die Lücke zwischen Nettogehalt und Krankengeld schließen. VORSICHT mit den Gesundheitsfragen vor Abschluss. Anders sieht es bei Arbeitslosigkeit aus. Diverse Versicherungen bieten einen sogenannten „Einkommensschutzbrief“ an. Hier sind Arbeitslosigkeit und Krankengeld „versichert“. Die Überschrift klingt gut. Die Fallen liegen wiedermal im Kleingedruckten. Bedenken Sie immer keine Versicherung wird ein „brennendes Haus“ versichern. Mit anderen Worten, die Fragen zum Versicherungsschutz müssen wahrheitsgetreu beantwortet werden. In den Gesundheitsfragen als auch in den Fragen zum Einkommen. Gerne stehen unsere Experten zu allen Fragen Rede und Antwort.
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 12.07.15  +  

Erleichterte Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung* | Versicherungen

Erleichterte Tarifwechsel in der Privaten Krankenversicherung* In jungen Jahren ist die Private Krankenversicherung (PKV) günstig – denn bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) richten sich die Beiträge nach dem Einkommen.
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 27.06.15  +  

Zurück in die GKV, so nicht | Versicherungen

Zurück in die GKV, so nicht. Immer wieder kommt es, auch nach Jahren, zu Unstimmigkeiten in den Antragsformularen zu einem Abschluss der private Krankenversicherung. Aber selbst wenn die Kündigung der PKV rechtens ist, so erfolgt daraus keine automatische Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse.
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 09.06.15  +  

Ab Juli 2015, mehr Geld für Rentner | Versicherungen

Ab Juli 2015, mehr Geld für Rentner. Für die West-Rentner gibt es 2,1 Prozent mehr, für die Ostrentner 2,5 Prozent. Allerdings steigen, anteilsmäßig, damit auch die Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung welche von der Rente abgezogen werden.
Doris Dübbert @ Sternebeck
6x
duebbert-und-partner.de 01.06.15  +  

Falsche Beitragsbescheide der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Zusatzversorgung* | Versicherungen

Das aktuelle Urteil des Sozialgericht Dortmund vom 22.01.2014 (Az. S 39 KR 1585/13) führte zur vollständigen Erstattung sämtlicher durch Beitragsbescheid erhobener zusätzlicher Beiträge zur GKV. Das Gericht kritisierte die Arbeitsweise der GKV:
Doris Dübbert @ Sternebeck
5x
duebbert-und-partner.de 24.05.15  +  

Bürgerversicherung nicht vom Tisch | Versicherungen

Bürgerversicherung nicht vom Tisch. Deutsche wollen Einheitskrankenversicherung. Eine bemerkenswerte Umfrage von Magazin Reader's Digest unter 1.005 Menschen hat ergeben, dass eine Gesetzliche Krankenversicherung für alle , also auch für Selbständige und Beamte, gewünscht ist. 58 Prozent sind dafür. Ebenfalls bemerkenswert ist, das mehr Ostdeutsche Bürger für die Einheitskrankenversicherung sind als West-Deutsche Bürger.
Doris Dübbert @ Sternebeck
4x
duebbert-und-partner.de 26.06.14  +  

Neuregelung erleichtert Rückkehr in die GKV* | Versicherungen

Neuregelung erleichtert Rückkehr in die GKV. Keine Altersgrenze für den dauerhaften Beitritt zur GKV. Gesetzliche Krankenversicherung auch für über 55-jährige ohne 12 Monate Pflichtversicherung Eine Neuregelung erleichtert Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung im Alter. Das neue „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ regelt eine neue obligatorische Anschlussversicherung als automatische freiwillige Weiterversicherung auch nach nur einem Tag Vorversicherung gemäß dem neuen Absatz 4 des § 188 Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Doris Dübbert @ Sternebeck
4x
duebbert-und-partner.de 24.06.14  +  

Was passiert wenn im Urlaub was passiert | Versicherungen

Was passiert wenn im Urlaub was passiert. GKV und die Auslandsreisen. Reisekrankenversicherungen sind hilfreich und nützlich. Aber auch hier gilt; nicht der Preis ist die Versicherungsleistung sondern das Kleingedruckte. Auch bereits PKV Versicherte können von den Reisekrankenversicherungen profitieren, da sie den Selbstbehalt im bestehenden PKV-Vertrag unangetastet lassen.
Doris Dübbert @ Sternebeck
3x
duebbert-und-partner.de 23.06.14  +  

Rente, Pflege, Krankenversicherung | Versicherungen

Rente, Pflege, Krankenversicherung. Riester, Bahr-Pflege, KV-Zusatz, BU und CO. Das die Sozialversicherungen am Rand des Exitus spazieren gehen ist zwischenzeitlich wohl jedem Bürger bewusst. Von Grundsicherungen oder Teil-Kasko-Versicherungen ist die Rede wenn es um die Sozialversicherungen geht. Mit anderen Worten; nicht alles was „machbar ist“ ist auch aus den Sozialversicherungen bezahlbar.
Doris Dübbert @ Sternebeck
3x
duebbert-und-partner.de 07.04.14  +  

Depressionen und Ihre Krankenversicherung | Versicherungen

Depressionen und Ihre Krankenversicherung. Immer häufigere Fehltage wegen psychischer Erkrankungen Einem Bericht der Techniker Krankenkasse (TK) nach gehen die Fehltage welche durch psychische Erkrankungen
Doris Dübbert @ Sternebeck
3x
duebbert-und-partner.de 10.03.14  +  

PKV-Versicherte müssen Rechnungen prüfen | Versicherungen

PKV-Versicherte müssen Rechnungen prüfen. Ein Privat Krankenversicherter und die Arztrechnungen Anders als in der Gesetzlichen Krankenkasse (GKV) wo der Patient die Abrechnungen zwischen Arzt und Patient nicht einsehen kann, muss der Privat Krankenversicherte (PKV) die erhaltenen Rechnungen auf Richtigkeit prüfen, bevor er Diese an seine Krankenversicherung weiter gibt. So das Urteil aus München. Aktenzeichen: 282 C 28161/12
Doris Dübbert @ Sternebeck
3x
duebbert-und-partner.de 03.03.14  +  

Aktuelles Urteil zur Krankenversicherung | Versicherungen

Aktuelles Urteil zur Krankenversicherung. Der Krankenversicherungspflicht genüge tun Auch eine ausländische Krankenversicherung kann der Krankenversicherungspflicht in Deutschland genügen. Immer noch sind rund 130.000 Bundesbürger ohne Krankenversicherungsschutz. Auch der „Schuldenerlass“ welcher bis zum 31.12.2013 galt hat daran nichts wesentlich geändert.
Doris Dübbert @ Sternebeck
2x
duebbert-und-partner.de 27.02.14  +  

Jetzt bewerten

(21)
 21 Bewertungen 
5 Sterne (19)
4 Sterne (2)
3 Sterne (0)
2 Sterne (0)
1 Stern (0)

Ihre Verbindung zu Doris Dübbert

Ich
Ich
Doris Dübbert @ Duebbert & Partner, Sternebeck
Doris

Sie haben noch kein Exposé bei Yasni.

Wichtige Personen: Heute - Übersicht / Namen: Heute - Übersicht / Person-Suchen: Heute - Übersicht
+1