Land: Italien, Sprache: Deutsch
Ich biete: Rechtsanwalt, Dienstleister Rechtsanwälte, die ihren Wohnsitz in den Staaten der Europäischen Union oder in der Schweiz haben, können in Deutschland rechtsanwaltliche Tätigkeiten ausüben. Geregelt sind die Vorschriften Europäische Rechtsanwälte betreffend im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG). Um als Rechtsanwalt mit Sitz im EU Ausland oder der Schweiz in Deutschland tätig werden zu dürfen, müssen eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein. In der EuRAG festgelegte und geregelte Vorschriften Ein Anwalt, der in Deutschland als Rechtsanwalt arbeiten möchte, muss in seiner Berufsbezeichnung stets sein Herkunftsland angeben. Des Weiteren muss er bei einer deutschen Rechtsanwaltskammer zugelassen sein. Welche deutsche Rechtsanwaltskammer für die Zulassung von Rechtsanwälten aus welchem Land zuständig ist, ist in § 32 Abs. 4 EuRAG genau festgelegt.