Aachen,anwalt im Yasni Exposé von Erik Millgramm

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Homepage: underonesky.de
Spitzname: UNDER ONE SKY, Land: Deutschland, Sprache: Deutsch
Ich biete: UNDER ONE SKY ist ein Zusammenschluss von 4 Musikern, Komponisten und Musikproduzenten. UOS hat es sich zum Ziel gesetzt, die Welt langsamer zu machen. Mehr Zeit für Dich! Mehr Zeit für sich. Die ungesunde Geschwindigkeit aus dem Leben nehmen und wieder lernen zu genießen. Jede Sekunde ist kostbar. Dabei hat sich UOS musikwissenschaftlich und medizinisch mit dem Thema "Peace of Mind" beschäftigt ohne dabei das schöne Musikalische aus den Augen zu verlieren. Seit Jahrtausenden lassen sich Menschen von Musik faszinieren. Es ist bewiesen, dass Musik gesund machen kann. Musik hat einen positiven Einfluss auf unser Seelenleben und das Immunsystem. Es gibt Rhythmen, Tonfolgen und Klänge die beruhigend auf Atem, Pulsschlag und die Gehirnaktivität wirken. Dieses Wissen haben wir musikalisch umgesetzt. Es entstand ein Album mit stark meditativem und wohltuenden Charakter mit Einflüssen aus Folk, Ambient, Dub, Reggae und Klassik.Suche Dir einen Ort der Stille um das Album Peace of Mind zu genießen
Erik Millgramm @ Erik Millgramm

252 Bilder von Erik

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Erik Millgramm - J. Erik Millgramm
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Erik Millgramm
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1374 Informationen zu Erik Millgramm

Oberberg-Heute.de / News / Schenkkreise vor Gericht - Kurzer Prozess

... Moral der Kläger, scheiterte aber. Die Zeiten der Vergleichsangebote seien längst vorbei, so der gegnerische Anwalt Erik Millgramm
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oberberg-heute.de 11.03.15  +  

Millgramm.net - Erik Millgramm Rechtsanwalt - Erfahrungen und...

Finden Sie Bewertungen und Erfahrungen zu Millgramm.net. mehr als 15 Jahre bundesweit im Medienrecht tätige Rechtsanwaltskanzlei, Mandanten sind ...
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webwiki.de 21.10.14  +  

Personenschaden und Produkthaftungsgesetz in Hennef ...

Erik Millgramm Rechtsanwalt. Rechtsanwälte. 5 M. Pützerau 92, 53797 Lohmar. Stadt: Lohmar. Regierungsbezirk: Nordrhein-Westfalen. Land: Deutschland.
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gelbeseiten.cybo.com 11.02.15  +  

URL: http://www.aktien-online.at/cgi-bin/dcfo rum/dcboard.cgi Forum ...

Auf dieses Urteil hat der Kölner Rechtsanwalt Erik Millgramm lange gewartet, hatten doch die Gerichte bislang einen Rückforderungsanspruch stets abgelehnt.
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aktien-online.at 14.01.15  +  

Spiele für Gehirnamputierte-Oder gehts noch blöder - 03.01.06 ...

Ihr Anwalt Erik Millgramm aus Köln beschäftigt sich seit Jahren mit Schenkkreisen. Er ist sehr optimistisch, dass seine Mandantin gewinnen ...
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ariva.de 19.10.14  +  

Behörden Verbände Lohmar Bewertungen & Erfahrungen

Erik Millgramm Medienrecht Coaching § Kanzlei File Hosting Anwalt ... Lohmar Trompetter Elektriker Rhein Sieg Kreis Satellitenschuessel Neubau Radio ...
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stadtbranche.de 27.05.14  +  

Top Google+ users from Köln Germany working as ...

... ehemaliger Sachgebietsleiter für Betriebsprüfung und Steuerfahndung; 5. See Björn Björn Eichhorn Rechtsanwalt; 4. See Erik Erik Millgramm Rechtsanwalt.
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gplusdata.com 26.05.14  +  

Vorsicht Herzkreise - 500 Beiträge pro Seite

Der Kölner Rechtsanwalt Erik Millgramm vertritt die Klägerin sowie rund 300 weitere Verlierer dieser besonders im Rheinland verbreiteten ...
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wallstreet-online.de 23.08.14  3  

Urheberschutz – warum denn das ?

  Urheberschutz – warum denn das ? Müssen Urheberrechte tatsächlich geschützt werden, oder ist dies nicht doch unnötiger Bürokratismus? Erfunden von langweiligen Juristen? Warum soll ich einen Cent für einen Musiktitel zahlen wenn es diesen doch im Internet kostenlos gibt? Ja warum soll ich ? Nun, wenn ich in ein Restaurant gehe, dann zahle ich für die Leistung des Restaurants. Nur leider ist das schmackhafte Essen auf dem Computerbildschirm wenig genießbar. Musik hat es da wohl einfacher auf dem Computer genossen zu werden. Oder, damit es ein lauschiger Abend wird, saugen wir in der Zwischenzeit nette kostenlose Musik aus dem Netz um uns dabei das Essen schmecken zu lassen. Alles völlig selbstverständlich. Wir würdigen die Leistung der Nahrungsmittelindustrie und zahlen dafür Geld – sind aber offenbar nicht bereit für die Leistung des Komponisten und/oder Textdichters und/oder Interpreten etwas zu zahlen. Woran liegt es, dass wir im Restaurant nicht das Essen stehlen aber selten bereit sind dem Komponisten und Textdichter Geld zu zahlen? Wieso verspeisen wir mit unseren Ohren die Musik und zahlen nicht dafür? Es mangelt offensichtlich an der entsprechenden Wertschätzung für das erschaffene Musikwerk. Oder wir hören nur und wissen nicht, was alles hinter einem solchen Werk auch an Arbeit und Kosten steckt. Werden Komponisten und Textdichter aber nicht bezahlt wird diesen früher oder später das Licht ausgehen. Selbst der genügsamste Mensch braucht schon ein Minimum an Einkommen. Dies erzielen die Komponisten und Textdichter u.a. durch den Verkauf von Schallplatten , CD`s . Dieser Verkauf ist rückläufig. Kein Wunder, wenn die gleichen Titel im Internet kostenlos zu haben sind. Hier hat die Musikindustrie die Entwicklung mächtig verschlafen und die Wucht des Internets verkannt. Selbst mehrere Wochen, Monate und Jahre ohne Schlaf werden dies nicht mehr aufholen. Aber dies kann im Ergebnis kein Argument dafür sein, Musik kostenlos zu konsumieren. Nein, auch die wenigen superreichen Superstars rechtfertigen dies nicht, auch wenn diese den Einkommensverlust weniger spüren. Das Urheberrecht ist viel zu lange gar nicht wirklich wahrgenommen worden. Schon gar nicht die künstlerische Leistung dahinter. Das Urheberrecht führte ein gewisses Exotenleben. Es ist aber wichtig zu wissen, dass ein künstlerisches Werk kein rechtsfreier Raum ist und die Freiheit des einzelnen dort endet wo die Rechte Dritter beginnen. In diesem Sinne. Erik Millgramm Rechtsanwalt
Erik Millgramm
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yasni 20.07.11  6  

Erik Millgramm Rechtsanwalt - SunZu

View Erik Millgramm Rechtsanwalt on SunZu - the social business network that connects 600000+ entrepreneurs, business owners & industry professionals.
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sunzu.com 26.08.14  +  

Expose-Empfehlung: Erik Millgramm

Liebe Yasnianer, ich möchte Euch das Expose von Erik an's Herz legen. Erik ist nicht nur ein begnadeter Schauspieler, Musiker und Komponist sondern auch ein erfolgreicher Anwalt. Erik pflegt das yasnitische Leben nach bestem Wissen und Gewissen und ist jede freie Minute "on air". Erik hat es als Neuling hier natürlich besonders schwer. Auch wenn er manchmal nicht ganz von dieser Welt scheint, weil er immer noch an eine Deutsche Meisterschaft für Vizekusen glaubt, hat er Eure unbedingte Unterstützung verdient. Eine Bekanntschaftsanfrage an Ihn wird er sicherlich wohlwollend behandeln. Ich gehe fest davon aus, dass Erik an all seine Bekannt Freibier in unbegrenzter Menge und auf Lebenszeit ausschenken wird, sobald er Platz 2 in der Yasni-Tabelle erreicht hat. Das hat er zwar weder gesagt noch in irgendeiner Form angedeutet. Ich gehe aber trotzdem nachdrücklich davon aus.
Peter Weldner @ Hilden
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yasni 21.08.11  9  

Gib mir mein Herz zurück : Textarchiv : Berliner Zeitung Archiv

Allein die Fälle, die der Kölner Rechtsanwalt Erik Millgramm derzeit bearbeitet, umfassen ein finanzielles Volumen von 1,5 Millionen Euro. ...
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berlinonline.de 01.06.11  +  

Kettenbrief de luxe - Nachrichten WELT am SONNTAG - WELT ONLINE

16. Nov. 2003 ... Der Kölner Rechtsanwalt Erik Millgramm vertritt über hundert Herzkreis-geschädigte Mandanten - mehrheitlich Frauen. ...
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welt.de 18.06.11  +  

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit

Bundesverfassungsgericht - Pressestelle - Pressemitteilung Nr. 77/2012 vom 13. November 2012 Beschluss vom 17. September 2012 1 BvR 2979/10 Die Bezeichnung anderer als „rechtsradikal“ ist ein Werturteil und fällt unter die Meinungsfreiheit Eine Person in einem Internetforum in Auseinandersetzung mit deren Beiträgen als „rechtsradikal“ zu betiteln, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem heute veröffentlichten Beschluss vom 17. September 2012 und hob daher die angegriffenen Unterlassungsurteile auf. Es obliegt nun den Zivilgerichten, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der kritisierten Person abzuwägen. Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zugrunde: 1. Der im zivilrechtlichen Ausgangsverfahren auf Unterlassung klagende Rechtsanwalt beschäftigte sich auf seiner Kanzleihomepage und in Zeitschriftenveröffentlichungen mit politischen Themen. Er schrieb unter anderem über die „khasarischen, also nicht-semitischen Juden“, die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den „transitorischen Charakter“ des Grundgesetzes, das lediglich ein „ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte“ sei. Der Beschwerdeführer, ebenfalls Rechtsanwalt, setzte sich in einem Internet-Diskussionsforum mit diesen Veröffentlichungen auseinander: Der Verfasser liefere „einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei“. Wer meine, „die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen“, müsse „es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden“. Das Landgericht und das Oberlandesgericht verurteilten den Beschwerdeführer zur Unterlassung der Äußerungen, wobei das Landgericht sie teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen und das Oberlandesgericht sie als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausfallen ließen. Das Bundesverfassungsgericht hat beide Urteile aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. 2. Diese Urteile verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG). a) Es handelt sich um Meinungsäußerungen in Form eines Werturteils, denn es ist nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen, wann ein Beitrag „rechtsextrem“ ist, wann sich ein Denken vom „klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild“ unterscheidet und wann man „es sich gefallen lassen muss, rechtsradikal genannt zu werden“. b) Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit werden verkannt, wenn eine Äußerung unzutreffend als Tatsachenbehauptung, Formalbeleidigung oder Schmähkritik eingestuft wird mit der Folge, dass sie dann nicht im selben Maß am Grundrechtsschutz teilnimmt wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind. Verfassungsrechtlich ist die Schmähung eng definiert, da bei ihrem Vorliegen schon jede Abwägung mit der Meinungsfreiheit entfällt. Eine Schmähkritik ist nicht einfach jede Beleidigung, sondern spezifisch dadurch gekennzeichnet, dass nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Dies kann hier aber nicht angenommen werden, denn alle Äußerungen haben einen Sachbezug. c) Verfassungsrechtlich geboten war also eine Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Unterlassungsklägers. Das Ergebnis dieser Abwägung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In der Abwägung muss das Gericht, an das zurückverwiesen wurde, berücksichtigen, dass der Unterlassungskläger weder in seiner Intim- noch in seiner Privatsphäre betroffen ist, sondern allenfalls in seiner Sozialsphäre. Dagegen ist die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers in ihrem Kern betroffen. Die Verurteilung zur Unterlassung eines Werturteils muss im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden. Der Unterlassungskläger hat seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt; dann muss zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein.
Erik Millgramm
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yasni 13.11.12  +  

Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Bundesgerichtshof   Mitteilung der Pressestelle   ____________________________ _____________________________________________ ______________   Nr. 193/2012 vom 15.11.2012   Bundesgerichtshof zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen Kinder     Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass Eltern für das illegale Filesharing eines 13-jährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehrt hatten und keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass ihr Kind diesem Verbot zuwiderhandelt.   Die Klägerinnen sind Tonträgerhersteller. Sie sind Inhaber ausschließlicher urheberrechtlicher Nutzungsrechte an zahlreichen Musikaufnahmen.   Am 28. Januar 2007 wurden nach den Ermittlungen eines von den Klägerinnen beauftragten Unternehmens in einer Internettauschbörse unter einer bestimmten IP-Adresse 1147 Audiodateien zum kostenlosen Herunterladen angeboten. Die Klägerinnen stellten Strafanzeige gegen Unbekannt und teilten der Staatsanwaltschaft die IP-Adresse mit. Nach der im Ermittlungsverfahren eingeholten Auskunft des Internetproviders war die IP-Adresse zur fraglichen Zeit dem Internetanschluss der Beklagten zugewiesen.   Bei den Beklagten handelt es sich um ein Ehepaar. Sie hatten den Internetanschluss auch ihrem damals 13 Jahre alten Sohn zur Verfügung gestellt, dem sie zu seinem 12. Geburtstag den gebrauchten PC des Beklagten zu 1 überlassen hatten.   Bei einer vom zuständigen Amtsgericht angeordneten Durchsuchung der Wohnung der Beklagten wurde am 22. August 2007 der PC des Sohnes der Beklagten beschlagnahmt. Auf dem Computer waren die Tauschbörsenprogramme "Morpheus" und "Bearshare" installiert; das Symbol des Programms "Bearshare" war auf dem Desktop des PC zu sehen.   Nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ließen die Klägerinnen die Beklagten durch einen Rechtsanwalt abmahnen und zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Die Beklagten gaben die Unterlassungserklärung ab. Sie weigerten sich jedoch, Schadensersatz zu zahlen und die Abmahnkosten zu erstatten.   Die Klägerinnen sind der Ansicht, die Beklagten seien wegen einer Verletzung ihrer elterlichen Aufsichtspflicht zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen der Musikstücke entstanden sei. Sie nehmen die Beklagten wegen des öffentlichen Zugänglichmachens von 15 Musikaufnahmen auf Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 200 € je Titel, insgesamt also 3.000 € nebst Zinsen sowie auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 2.380,80 € in Anspruch.   Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben. Das Berufungsgericht hat angenommen, die Beklagten hafteten nach § 832 Abs. 1 BGB für den durch das illegale Filesharing ihres minderjährigen Sohnes entstandenen Schaden, weil sie ihre elterliche Aufsichtspflicht verletzt hätten. Sie hätten die Einhaltung der von ihnen aufgestellten Verhaltensregeln für die Internetnutzung nicht - wie von ihnen behauptet - kontrolliert. Hätten die Beklagte auf dem Computer ihres Sohnes tatsächlich eine Firewall und ein Sicherheitsprogramm installiert, das bezüglich der Installation weiterer Programme auf "keine Zulassung" gestellt gewesen wäre, hätte ihr Sohn die Filesharingsoftware nicht installieren können. Hätte der Beklagte zu 1 den PC seines Sohnes monatlich überprüft, hätte er die von seinem Sohn installierten Programme bei einem Blick in die Softwareliste oder auf den Desktop des Computers entdecken müssen.   Der Bundesgerichtshof hat die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben und die Klage abgewiesen. Nach Ansicht des BGH genügen Eltern ihrer Aufsichtspflicht über ein normal entwickeltes 13-jähriges Kindes, das ihre grundlegenden Gebote und Verbote befolgt, regelmäßig bereits dadurch, dass sie das Kind über das Verbot einer rechtswidrigen Teilnahme an Internettauschbörsen belehren. Eine Verpflichtung der Eltern, die Nutzung des Internet durch das Kind zu überwachen, den Computer des Kindes zu überprüfen oder dem Kind den Zugang zum Internet (teilweise) zu versperren, besteht grundsätzlich nicht. Zu derartigen Maßnahmen sind Eltern - so der BGH - erst verpflichtet, wenn sie konkrete Anhaltspunkte für eine rechtsverletzende Nutzung des Internetanschlusses durch das Kind haben.   Urteil vom 15. November 2012 - I ZR 74/12 - Morpheus   LG Köln - Urteil vom 30. März 2011 - 28 O 716/10   CR 2011, 687   OLG Köln - Urteil vom 23. März 2012 - 6 U 67/11   WRP 2012, 1007 Kommentar zu dieser Entscheidung: Der BGH geht sicher mit seiner Entscheidung den richtigen Weg. Jedoch ist zu beachten, dass zwischenzeitlich schon bei der Anwaltschaft der Musikindustrie darüber nachgedacht wurde, die minderjährigen Kinder, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, unmittelbar in Anspruch zu nehmen. Leider fallen der Musikindustrie offenbar keine wirklich klugen Konzepte zur Musikvermarktung ein, sonst wäre diese peinliche Überlegung sicher  nicht geäußert worden.Oder es war nur der Schmerz der Niederlage, der sich in diesen Überlegungen widerspiegelt.  
Erik Millgramm
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yasni 16.11.12  2  

Ungültige URL: Millgramm.de - Erfahrungen & Bewertung

Service & Kontakt Erik Millgramm Rechtsanwalt Pützerau 92 53797 Lohmar Deutschland ☎ +49 2246 9169848
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webutations.net 26.12.13  +  

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