Ärzte im Yasni Exposé von Günter Steffen

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Ich biete: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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Günter Steffen @ Lemwerder
Dez 08  1
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Apr 10  1
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396 Informationen zu Günter Steffen

Der Gesetzgeber hat sich längst aus der gesundheitspolitischen Verantwortung verabschiedet

  Das Leistungsrecht für Gesetzlich Versicherte basiert auf Regelungen, die von den Selbstverwaltungsorganen umzusetzen sind. Der politische Gesetzgeber hält sich aus den Anspruchsrechten der Versicherten in der Krankenversorgung für Diagnostik und Therapie heraus. Die Einzelrechte der Patienten/Versicherten werden definiert im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“, also auf der Interessenebene der Funktionäre. Auch alle daraus resultierenden Vergütungen und Honorare regeln die Selbstverwaltungsorgane in „eigener Verantwortung“. Nur auf der Einnahmenseite der Krankenkassen werden die Beitragszahler vom Gesetzgeber herangezogen. Ausgeschmückt wird diese Verpflichtung des Beitragszahlers mit der Etikette des bestehenden Wettbewerbs. Soll heißen, das Kassenmitglied kann frei entscheiden, in welcher Höhe es den Zusatzbeitrag einer Krankenkasse akzeptiert. Diese sind zwar nur marginal zwischen 0,3% und 0,8% unterschiedlich, aber wenn Fristen der Kündigung eingehalten werden, kann der Beitragszahler die Kasse wechseln. Wer macht das schon aus dem genannten Grund!   Aus der Verantwortung hat sich der Gesetzgeber auch verabschiedet. Er regelt in Wirklichkeit nicht, wieviele Ärzte sich in den Städten und Gemeinden niederlassen dürfen. Es bestehen zwar Grundsätze der Bedarfsplanungen als Vorschrift für die Entscheider der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen, sie werden aber ohne Rücksicht auf Einhaltung allseits unterlaufen. Resultat ist heute, dass in den ländlichen Gebieten die Hausärzte fehlen und in den Städten an jeder Ecke ein Facharzt oder Hausarzt zu finden ist. Natürlich hat die Bundesregierung das Problem erkannt und hat Empfehlungen für die Selbstverwaltungsorgane ausgesprochen! Nirgendwo sind aufgrund der butterweichen „Empfehlungen“ Resultate im Sinne der Patienten/Versicherten zu erkennen. Die KVn und die Krankenkassen verhandeln aus ihrer Sicht die finanziellen Konsequenzen, die in der Regel sich nicht zum Vorteil der Versicherten und Beitragszahler auswirken. Als Kenner der Materie frage ich mich, aus welchen Gründen das Bundesgesundheitsministerium und die 16 Länderministerien eine gewaltige Anzahl von Bürokraten beschäftigt. Substantielle Leistungen in der Krankenversorgung werden dort jedenfalls nicht getroffen. Politische Verantwortung übernehmen sieht jedenfalls anders aus. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen.de Juli2015    
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yasni 19.07.15  +  

Bei der Auswahl eines Pflegeheimes sollten die Voraussetzungen stimmen

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Wenn ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit familiär oder professionell gepflegt und betreut werden kann, dann bleibt leider in der heutigen Zeit nur die Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Auswahl ist groß, auch in der näheren Umgebung. Ob es ein gut geführtes Haus ist, muss dann schnellstens geklärt werden. Überwiegend zahlen die Pflegebedürftigen einen hohen gesundheitlichen Preis, obwohl die finanziellen Zuzahlungen in 50 bis 60% aller Rentner nicht voll leistbar sind. Dann müssen sich die Angehörigen oder das Sozialamt finanziell daran beteiligen. Billigpflege durch Wundliegen, Unterernährung und fehlende Verabreichung einer ausreichenden Flüssigkeit sind nicht selten traurige Gegebenheiten. Von Fixierungen oder medikamentöse Ruhigstellungen in einigen Häusern ganz zu schweigen.   Der Eindruck ist sicher nicht falsch, zu behaupten, diese Gesellschaft, also die Solidargemeinschaft und die Parteien wollen nichts oder viel zu wenig in eine Altenarbeit investieren, weil die Bedürftigen so oder so geistig und körperlich demnächst verfallen. Die Familienangehörigen haben in der Regel wenig Zeit, sich umzusehen, ob die Unterbringung und Versorgung ihres nahen Angehörigen akzeptiert werden kann. Es gibt Klärungsbedarf, ob es sich um gute oder schlechte Einrichtungen handelt. Bei der Sammlung der Fakten sollte man die vergebenen Pflege-Noten nicht berücksichtigen, denn Noten von 2 und schlechter sind eigentlich gar nicht vergeben worden.   Nur wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind, sollte man Angehörige guten Gewissens in einer stationären Pflegeeinrichtung unterbringen und einen Vertrag schließen:   Eine gute und schnelle Erreichbarkeit für Verwandte und Bekannte sind ebenso wichtig wie Erreichbarkeit von Restaurants und Geschäften. Also: Möglichst nahe am gesellschaftlichen Leben.   Ganz wichtig sind die Gegebenheiten von Wohnen, Verpflegung und Freizeit Klärung: Sind die Räume sauber und sind individuelle Möbel mitzubringen? Ist der Speiseplan ausgewogen? Sind Speisen und Getränke auch außerhalb der Mahlzeiten zu bekommen?   Gibt es umgesetzte Freizeitaktivitäten, Ausflüge, Geburtstagsfeiern u.a. und sind derartig Planungen auch zukünftig vorhanden?   Wie ist der Ablauf bei schönem Wetter? Gehen Mitarbeiter mit den Bewohnern in den Garten oder auf die vorhandene Terrasse?   Wie ist der Geruchseindruck in den Räumen und auf den Fluren?   Wie sind die ärztlichen Routinebesuche geregelt? Kommen auch Fachärzte regelmäßig?   Von unseren Politikern höre ich leider nicht, dass wir die alten Menschen nicht mehr isolieren sollten, sondern Wohnstätten zu sozialen Zentren machen, in denen auch die Jüngeren ihre kulturellen Lebensräume einrichten und bereit sind, ein Zusammenleben zu praktizieren.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de  
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yasni 09.05.15  +  

Beitragstrick der Bundesregierung für Krankenversicherte ab 2015

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Wir erinnern uns: Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung mit Beschlussfassung der Legislative den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5 % auf 14,6% ab 1.1.2015 abgesenkt und eine bundesweite Öffentlichkeitsarbeit hat eine positive Reaktion in den Medien ausgelöst.   In der Beschlussfassung wurde die Absenkung gefeiert, weil mit der gleichzeitigen Einführung der freien Entscheidung der einzelnen Krankenkassen nunmehr Zusatzbeiträge im Interesse des Wettbewerbs berechnet werden dürfen.   Die Optik stimmte, denn der Beitragssatz für Arbeitgeber wurde mit 7,3% für alle Zeiten festgeschrieben. Alle zukünftigen Ausgabensteigerungen der Krankenkassen für Diagnostik, Therapie, Prävention, Werbungen und Verwaltungskosten werden zukünftig allein vom Beitrag der Arbeitnehmer und Rentner finanziert. Was dieser Beschluss bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Kassenärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie und viele andere Leistungserbringer für Krankenbehandlungen werden Jahr für Jahr ihre erhöhten Vergütungsforderungen durchsetzen. Die Politik hält sich da raus. Es lebe das so hoch gelobte Selbstverwaltungsprinzip. Nur die Mitglieder, die für erhöhte Beiträge aufkommen müssen, werden nicht gefragt.   Nun ist es endgültig, dass die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen zum Ende des Jahres beschließen , wie sich die Kassen zum Thema Zusatzbeitrag wegen der Ausgabensituation verhalten müssen. Es ist keine Überraschung, die großen Kassen der Bundesrepublik verkaufen ihren Beschluss mit der Aussage: Der bisherige Beitragssatz bleibt 2015 stabil! Mit anderen Worten: Die Differenz zum gesetzlich abgesenkten Beitrag auf 14,6% (Hälftelung AG/AN) wird aufgrund der Abstimmungen unter den Kassen zwischen 0,8% und 0.9% als Zusatzbeitrag ab Januar 2015 erhoben. Zugegeben, kleine Betriebskrankenkassen senken den bisher erhobenen Beitrag etwas mehr ab. Die nächsten Vergütungsanhebungen für Leistungserbringer stehen für 2015 bald wieder an. Es kann doch nicht sein, dass die Politik es zulässt, wenn die Krankenkassen ihren Bürokratieaufwand so fortsetzen und wie selbstverständlich über Zugeständnisse gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern usw. alleine entscheiden. Die Regierung hat damit leider nichts zu tun, auch wenn auf der fordernden Seite des Verhandlungstisches Vertreter der Kommunal- und Landespolitik maßgeblich beteiligt sind. Wo ist die Lobby der Beitragszahler? Wenn der Leser meint, die Gewerkschaften unterstützen Arbeitnehmer und Rentner, dann muss man wissen, diese sitzen in großer Anzahl in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. So schließt sich der Kreis der ungerechten Wirkungen für die Beitragszahler.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 25.12.14  +  

Ärzteforderungen 2015

Die niedergelassenen Ärzte sind die bestbezahlte Berufsgruppe in Deutschland.Die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen - nach Abzug der Praxiskosten - ergeben rund 165000 Euro Reinertrag vor Versorgungsabsicherungen und Steuern. Zwischen 2007 und 2013 ergab sich ein Plus von annähernd 20%. Die größte Steigerung erzielten Augenärzte und Neurologen von über 35%. Die komplizierten Honorarabrechnungen werden als Grundlage neuer Forderungen mit den Begrifflichkeiten Leistungsumfang, Preiskomponente und Abstaffelungen begründet. Die Öffentlichkeit versteht kein Wort, selbst der selbständige Arzt in seiner Praxis kann das nicht erklären. Es besteht der Verdacht, beide Vertragspartner  sind derartige Begründungen, die an "Tarnen und Täuschen" erinnern, sehr willkommen. Der Verhandlungspartner, die Gesetzliche Krankenversicherung, reagiert pflichtgemäß zwar ungehalten, aber letztlich muss ja der Beitragszahler die Zeche zahlen. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft: Zum einen einigen sich die Ärzte und Krankenkassen auf erhöhte Honorare - zu Lasten der Beitragszahler/Patienten - und lehnen in einer anderen personellen Zusammensetzung  übereinstimmend danach im "Gemeinsamen Bundesausschuss" neue wissenschaftlich nachweisbare Therapien für Schwerstkranke ab. Günter Steffen, Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 20.08.14  +  

Koordinierung der Behandlungsabläufe für Schwerstkranke - längst überfällig

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   In den Städten und Regionen fehlen abgestimmte fachspezifische Vereinbarungen zur Behandlungsfolge der Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für schwer erkrankte Patienten. Diese und ihre Angehörigen erleben bis heute unnötige Verzögerungen und nicht nachzuvollziehende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Hinzu kommen Ungewissheiten, wie die Gesundungsmaßnahmen oder das Ziel der Beendigung der Schmerzphasen, abgestimmt fortgesetzt werden. Viele Zufälligkeitsentscheidungen spielen gegenwärtig bei den Behandlungsabfolgen eine Rolle. Egoistische Vergütungsansprüche der Leistungserbringer und Blockierungen wegen anfallender Kassenausgaben sind heute an der Tagesordnung. Es ist mehr als ärgerlich, dass der Systemfehler in unserem Gesundheitswesen bis heute nicht behoben wird. Dadurch entstanden und entstehen Kosten in Milliardenhöhe für die Beitragszahler. Jede zukünftige Erhöhung der Ausgaben, auch aus diesen Gründen, trägt der Arbeitnehmer und Rentner alleine. Zu dieser ärgerlichen Situation gehören insbesondere auch die Doppel- und Dreifachuntersuchungen bei den niedergelassenen Ärzten und in den Krankenhäusern.   Da der Hausarzt in den meisten Fällen die Anlaufstelle für die Patienten ist, sollten die erforderlichen Abstimmungen von ihm mit den Fachärzten, dem Krankenhaus, der Pflegeeinrichtung, dem ambulanten Pflegebetrieb, einer Reha-Versorgung, Physikalische Therapieeinrichtungen sowie Onkologische Behandler, je nach Notwendigkeit, in Gang gesetzt und begleitet werden. Die Schaffung eines kompetenten Stadt-, Regional- oder Landesausschusses, zusammengesetzt aus verantwortlichen Gesundheitspolitikern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhäusern und Krankenkassen, ist von eminenter Bedeutung, allerdings nur auf der Basis eines Bundesgesetzes, damit die Grundsätze der Behandlungsabfolgen und Zuständigkeiten in dem Ausschuss beschlossen werden und ihre Durchführung anordnen, aber auch überwachen bzw. einschreiten können. Fehlende Facharztzulassungen an einigen Brennpunkten der Städte und Landkreise sollten ebenfalls zum Konzept der Entscheidungen dieses Ausschusses gehören. Der Gesundheitssenator der Freien Hansestadt Bremen hat in den vergangenen Wochen einen sogenannten Landesausschuss angeschoben. Leider fehlt die bundesgesetzliche Rechtskraft, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch der Spitzenverband der Krankenkassen, arbeiten massiv dagegen an. Nachvollziehbar ist das nicht, denn wenn ein niedergelassener Arzt sich diesem Verfahren mit der Begründung der „Freiberuflichkeit“ nicht anschließen will, kann er es gerne tun. Die Konsequenz müsste dann aber sein, die Behandlungszulassung für gesetzlich Versicherte abzuerkennen. Es gibt wenig Grund zum Optimismus, dass die Politik in Berlin den Mut hat, gegen die Auffassungen der starken Gesundheitslobbyisten in unserem Land die genannten Notwendigkeiten durchsetzen wird. Mit der mir unterstellten Forderung nach einer Staatsmedizin hat das jedenfalls nichts zu tun.   Günter Steffen 3. Juli 2014 Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de      
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yasni 05.07.14  +  

Anmerkungen zur gegenwärtigen Sozial- und Gesundheitspolitik

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die Parteien lassen sich den Sozialstaat Deutschland viel kosten. In den nächsten Monaten wird die neue Bundesregierung die Weichen stellen und die im Wahlkampf angekündigten Erhöhungen (Mütterzuschläge für vor 1992 geborene Kinder) und die Absenkung des Rentenbezugs nach 45 Beitragsjahren umsetzen, der Zeitraum eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses ist dabei egal. Die Sozialdemokraten setzen sich voll durch, arbeitenden Bürgern ab dem 18. Lebensjahr den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zuzusichern. Das gegenwärtige Aufmucken von Seiten der Wirtschaftsverbände und die Warnungen vieler Wirtschaftsfachleute werden in den Wind geschlagen, denn die Parteivorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zugesichert, dass ihre Fraktion mit einer satten Mehrheit dem zustimmen wird. Es ist der Preis für die Einvernehmlichkeit der möglichst lange andauernden großen Koalition. Sachliche Argumente, die besonders aus wirtschaftspolitischen Gründen dagegen sprechen, sind in Wirklichkeit bereits vom Tisch gefegt. Machtansprüche und Parteiraison der Abgeordneten sind dafür ausschlaggebend.   Die notwendigen Finanzierungen für die zukünftige Rentengeneration bleiben unbeantwortet. Die Aufblähung des Bundeshaushaltes mit den immer höher erforderlichen Zuschüssen aus Steuermitteln ist heute kein Thema und wird ignoriert. Wenn es nach Vorstellungen der „Gutmenschen“ geht, wird die Mindestrente von über 850 Euro schon bald realisiert und beansprucht werden dürfen. Zukünftige Steuerzahler sollen es gewährleisten ? Die Frage ist zu stellen, wo kommt das viele Geld her und wodurch sollen die Bundesfinanzen mit den vielen Milliarden Euro gegenüber heute zu steigern sein, wenn gleichzeitig über 2 Billionen Euro Schulden abzutragen sind ? Wir leben alle in einer globalen weltweiten Wirtschaftsordnung. Der Wettbewerb wird immer schärfer. Angebot und Nachfrage bestimmen den erwirtschafteten Preis, der dann die Steuereinnahmen des Staates sicherstellen soll. Diese Fragen werden aus wahltaktischen Gründen von unseren Parteien ausgeblendet. Der absehbare Fachkräftemangel für unsere Wirtschaftsbetriebe wird durch den Mindestlohn für alle verschärft. Soviel gut ausgebildete Einwanderer werden nicht zur Deckung dieser Lücke zu uns kommen. Diese Zukunftsfragen brennen auf den Nägeln, nicht so für die gegenwärtigen Politiker unseres Landes. Diese Nachgiebigkeit in der Finanz- und Sozialpolitik zeigt sich auf den Feldern, auf denen die Politik eigenständige Haushaltsbeschlüsse vornehmen kann – ohne Rücksicht auf Wirkungen nach Ablauf der übernächsten Wahlperiode. Im Gegensatz zu den geschilderten unverantwortlichen „Wahlgeschenken“ ist für die Gesundung der kranken Bürger, die immer mehr werden, eine völlig andere Gegebenheit zu beobachten. Selbst die notwendigen Therapiemaßnahmen aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind weitgehend nicht mehr finanzierbar. Die Lobbyverbände der Leistungserbringer, die die Gesundung, Heilung und Pflege organisieren, haben die Politik vollkommen in der Hand. Die gesetzlich eingeführte Selbstverwaltung zwischen Geldverwalter (Krankenkassen) und Diagnostik- und Therapie – Verantwortliche (Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Pflegebetriebe u.a.) bestimmen eigenverantwortlich die Vergütungen, die den Beitrag für Arbeitnehmer und Rentner ausmachen. Dem Gesetzgeber bleibt letztlich nur Maßnahmen bürokratischer Regulierungen und Auflagen. Die Politik ist längst nicht mehr frei für Strukturänderungen im Sinne von Einsparpotentialen. Aber auch für wirkliche Auflagen einsparender Ausgaben der Krankenkassen und Reduzierungen von Werbemaßnahmen in Größenordnungen vierstelliger Millionen pro Jahr, die heute vollkommen zu Lasten der Beitragszahler gehen, sieht die heutige Politik keine Notwendigkeit. Diese unterschiedlichen Betrachtungen und Entscheidungen der maßgeblichen Politiker, bezogen auf eine gerechte Sozialgesetzgebung, ist auffällig und spricht doch eigentlich Bände. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 20.03.14  +  

Arztvergütungen in den Praxen sind nicht nachvollziehbar - undurchsichtige Honorarbestimmungen frustrieren

Das Statistische Bundesamt hat vor einiger Zeit die Einkommensentwicklung für niedergelassene Ärzte zwischen den Jahren 2007 und 2011 veröffentlicht. Es haben Einkommenssteigerungen im Durchschnitt von 17 Prozent stattgefunden. Einzelne Arztgruppen erzielten um bis zu 35% höhere Honorare. Hintergrund sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Fachärzten aus Gründen der innerärztlichen Machtkämpfe. Gegenwärtig verdienen Hausärzte nach Abzug der Praxiskosten ca. 14 tausend Euro monatlich, Internisten und Urologen ca. 16 tausend Euro monatlich, Augenärzte und Neurologen ca. 19 tausend Euro und Radiologen ca. 25 tausend Euro monatlich. Aus diesen Gründen ergeben sich auch ökonomische Anreize für junge Mediziner, auf eine Niederlassung als Hausarzt zu verzichten. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen können nicht verstehen, dass der Gesetzgeber nach wie vor eine einheitliche Vergütungsordnung für ärztliche Tätigkeiten ablehnt. Es ist zu vermuten, dass bestimmte Ärzteverbände hier massiv Einfluss nehmen und die sehr unterschiedliche Praxisausstattung mit einer unterschiedlich teuren Medizintechnik begründen. Diese könnte aber gesondert berechnet werden, damit die so gravierenden unterschiedlichen Einkünfte nach Abzug der Praxiskosten vermieden werden. Das ungerechte Honorarabrechnungswesen für rund 140 tausend Ärzte in Praxen könnte schnell abgelöst werden. Selbst die Ärzte können die quartalsmäßige Honorarabrechnung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung für gesetzlich Versicherte mit ihren Kenntnissen nicht nachvollziehen. Wer kann schon die Kriterien in der Reihenfolge nach Einheitlichem Bemessungsstab (EBM), Punktmenge, Orientierungspunktwert und Regelleistungsvolumen (resultierend aus den pauschalen landesbezogenen Krankenkassenleistungen) bis hin zum Praxisbudget zuordnen und abschließend die vorgenommene Kürzung, weil die Leistungszahlen über dem Durchschnitt der Arztgruppe liegen, nachvollziehen. Zu den Regelleistungsvolumen gehören nicht die freien Leistungen, die gesondert vergütet werden. Dies sind u.a. ambulante Operationen, Laboruntersuchungen, Ultraschall, EKGs, Enddarmspiegelungen, Lungenfunktionsprüfungen u.a. Neben diesen Honorarregelungen gibt es noch eine besondere Vergütung für Hausärzte. Genannt wird diese Form des Leistungsentgelts „Hausarztzentrierte Versorgung“. Diese wird zwischen Hausarzt und Krankenkasse direkt abgerechnet. Hierfür muss sich der Versicherte für einen gewissen Zeitraum immer erst von seinem Hausarzt behandeln lassen. Vergütet wird diese Verpflichtung des Versicherten von der Kasse mit 38 Euro (und mehr) je Quartal, ob es zu einer Behandlung kommt oder nicht. Erscheint der Patient in der Praxis des Hausarztes, werden dem Arzt 45 Euro (und mehr) von der Kasse bezahlt. Diese Regelungen werden von den Fachärzten in einigen Regionen beklagt. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich auf eine gerechtere medizinische Versorgung besinnt und die jetzigen undurchsichtigen Regelungen aufgibt. Bisher regelt die Selbstverwaltung (Ärztegremien und Krankenkassen) die Grundsätze der Honorarbestimmungen alleine. Der Beitragszahler und Patient fragt sich: Wieso können die ambulanten Leistungen nicht analog zur Ärztlichen Gebührenordnung – die heute für Privatversicherte gilt – nach einem Abrechnungsschlüssel (mit dem x-fachen) berechnet werden? Dabei sind Steuerungselemente aus Gründen der eventuellen Ausnutzung des Leistungsumfangs doch regelbar.   Günter Steffen   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 10.11.13  +  

Die Prüfungen der ärztlichen Verordnungen sind oftmals vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen erforderlich

Für mich ist das jetzt von den Sozialverbänden lancierte Thema der vielen abgelehnten Leistungen (1% aller Verordnungen !) aufgrund der Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen keine Überraschung. In den Medienberichten fehlt m.E. bewusst die notwendige Fragestellung, warum die niedergelassenen Ärzte nicht sachgerechter und verantwortungsbewusster mit den Verordnungen einer Arbeitsunfähigkeit bzw. eines notwendigen Hilfsmittels umgehen? Der Versicherte kann in unserem sozialen Rechtsstaat davon ausgehen, dass kompetente Fachärzte des MDK überwiegend sachlich gerechte Gutachten für anstehende Leistungsentscheidungen der Krankenkasse erarbeiten. Es ist völliger Unsinn, wenn Gesundheitspolitiker die negativen Begründungen vom Gutachter in den Zusammenhang der Beitragsproblematik (Abwehr von Zusatzbeiträge) anführen.
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 03.10.13  +  

Von den Krankenkassen finanzierte Kuren sind Marketingaktionen für Mitgliederwerbungen und Haltearbeit

Von den Krankenkassen finanzierte Kuren sind Marketingaktionen für Mitgliederwerbungen und Haltearbeit In dreistelligen Millionenbeträgen jährlich finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen zu Lasten der Beitragszahler die Kuren im Rahmen von Präventionsmaßnahmen für Bewegung und Ernährung. Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass diese Art von Aktivitäten und Aufklärungen in einer dreiwöchigen Kur auch sinnvoll sein können. Die meisten Bewerber mit Antragsbefürwortung eines Allgemeinarztes erhoffen sich vor Antritt einer stationären Kur (Eigentümer dieser Einrichtung ist sehr oft die jeweilige Krankenkasse) wegen ihres schlechten Allgemeinzustandes nach einer überstandenen Krankheit ergänzende Therapiemaßnahmen. Diese Erwartung erfüllen die Kureinrichtungen nicht. Dafür stehen entsprechende Fachärzte und medizinisches Hilfspersonal nicht zur Verfügung. Diese Vorsorgeeinrichtungen - nicht zu verwechseln mit Rehabilitationskliniken - sind ausgestattet mit einem Arzt und einer Laborassistentin, um das Allgemeinbefinden zu begleiten und eine Vielzahl von Sporttherapeuten mit im Küchenbereich angesiedelten Diätassistentinnen und Ökotrophologen. Der Ablauf der Kur ist durchorganisiert mit den verschiedensten Sportaktivitäten, Vorträgen und Beschäftigungstherapien. Auf erhoffte spezielle Nachsorgemaßnahmen wird der Kurteilnehmer vergeblich warten. Die Millionenbeträge, die für angenehme 3-Wochen für “Tango/Fango” ausgegeben werden, wären für Schwerstkranke, die aufwendige Therapien dringend benötigen, bestimmt besser eingesetzt. Präventionsangebote der Krankenkassen werden nur deshalb ihren Versicherten angeboten, um den Bereich Marketing zum Ausbau der Mitgliederzahlen und zur Sicherstellung der Haltearbeit von Mitgliedern zu unterstützen. Prävention ist in unserer Gesellschaft sicher wichtig. Es scheint aber völlig in den Hintergrund abzudriften, dass jeder Bürger für sich verantwortlich ist und dafür zum Wohlbefinden einen eigenen Einsatz zur Gewichtsreduzierung und Bewegungsaktivitäten zu leisten hat. Dafür kann doch das Beitragsaufkommen der Versicherten wegen der notwendigen Diagnostik, Therapie und Vorsorgemaßnahmen nicht in dem Maße missbraucht werden. Es sind ja auch nicht nur die Vorsorgekuren, sondern auch die großzügigen Finanzierungsbeteiligungen der Krankenkassen bei Teilnahme in Fitness-Studios, Schwimmbädern, Nordic-Walkingtreffen u.a. Wenn der Staat meint, derartige Maßnahmen fördern zu wollen, dann ist dieser verpflichtet, aus dem Bundes- und Landeshaushalten notwendige Finanzierungen vorzusehen und nicht die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung damit zu belasten. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen
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yasni 27.04.13  +  

Schafft endlich die überflüssige Bürokratie im Gesundheitswesen ab

Schafft endlich die überflüssige Bürokratie  im Gesundheitswesen ab  - Revolutionäre Vorschläge im Sinne der Ärzte, Patienten und     Beitragszahler -   Von Günter Steffen, Lemwerder   Eine neue einheitliche Gebührenordnung für alle Leistungen im ambulanten ärztlichen Sektor und eine  individuelle (wirtschaftliche) Fallkostenberechnung im jeweiligen Krankenhaus - über alle  Fachabteilungen hinweg - sind die Voraussetzungen für die Abschaffung der fatalen Bürokratie  im heutigen Gesundheitswesen. Die ausufernden Bürokratieauflagen hindern die Ärzte, ihre Fachkompetenz im größeren Zeitfenster auszuführen. Befragungen bestätigen, dass Ärzte in ihrer Praxis bis zu 20% ihrer Arbeitszeit dafür aufwenden müssen. Es ist kaum zu glauben, dass nach Angaben ernstzunehmender Krankenhausärzte bis zu 35% ihrer Arbeitszeit für Verwaltungsarbeiten anfallen sollen.   Allein in den Arztpraxen entstehen zwischen 30 und 50 tausend Euro an Personalaufwand im Quartal für Auflagen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen, die durch politische Entscheidungen begründet werden. Als Stichworte sind zu nennen: Praxisgebühr, ICD-10-Codierung (Verschlüsselung der Diagnosen), Festlegung der fünfstelligen Abrechnungsziffern, Durchsicht der Rabattverträge für Medikamente und Disease-Management-Programme sowie hierzu etliche Dokumentationen, die festzuhalten sind und einiges andere mehr. Hinzu kommen auch die arbeitsaufwendigen Stellungnahmen bei der Überschreitung des Medikamenten- oder Heilmittelbudgets zur Rechtfertigung gegenüber den Gremien bei der KV.   Das heute gültige und absolut ungerechte Honorarsystem sollte als Budget mit den Höchstgrenzen der Regelleistungsvoluminas recht bald abgeschafft und durch eine für alle Versicherungen bindende Ärztliche Gebührenordnung auf der Grundlage fester Euro-Beträge eingeführt werden. Selbstverständlich wird eine gerechte Gebührenordnung für alle Fachärzte nicht von heute auf morgen Gültigkeit haben können. Dazu ist es erforderlich, dass fachkompetente Persönlichkeiten aus Medizin, Krankenkassen, Politik und Wirtschaft in zwei Regionen der Kassenärztlichen Vereinigung Erprobungen der neuen Gebührenordnung im Abgleich mit der  bestehenden Honorarsystematik durchführen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, sollte der Bundesgesetzgeber diese neue Gebührenordnung einführen.  Die Leistungsausgaben sollten auch in diesem System Höchstgrenzen beinhalten müssen,  damit der Leistungsumfang nicht ausufert.  Die seit einigen Jahren bei vielen Hausärzten praktizierte  “Hausarztzentrierte Versorgung” sollte für alle Allgemeinfachärzte  gesetzlich sanktioniert gelten. Mit anderen Worten, jeder Versicherte bei einer Krankenkasse hat sich seinen Hausarzt zu wählen und sich als Patient mindestens 12 Monate dort einzuschreiben. Die Inanspruchnahme eines Arztes sollte grundsätzlich zunächst dort stattfinden müssen. Für die Einschreibung -ohne Arztberatung oder Untersuchung- sollte eine Quartals-Pauschale von der zuständigen Krankenkasse gewährt werden. Für ärztliche Leistungen der Allgemeinärzte sollten dann darüber hinaus verringerte Sätze (Prozentuale Abschläge) aus der neuen Gebührenordnung zur Abrechnung gelangen. Regionale Unterschiede in der Vergütung für ärztliche Leistungen sollte es zukünftig nicht mehr geben. Die Fachärzte sollten nur noch auf der Grundlage einer Überweisung vom Hausarzt die Sätze (GKV-Versicherte) der erwähnten Gebührenordnung berechnen dürfen.   Ziel muss es in der Gesundheitspolitik in Deutschland sein, die Zulassungszahlen in den Großstädten zu verringern um auf dem flachen Land dadurch eine flächendeckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten.   Das Ausmaß der bürokratischen Auflagen wegen der derzeitigen Vergütungsregelungen für den stationären Bereich in Deutschland ist unverschämt hoch. Aufgrund der Einführung der Diagnosebezogenen Fallpauschalen in den Krankenhäusern sind kompetente Mitarbeiter in jeder Einrichtung ausschließlich damit beschäftigt, die Kodierungen der annähernd 1200 Pauschalen medizinisch-fachlich zu übernehmen. Die administrative Tätigkeit ist für jedes Krankenhaus eine deutliche Erschwernis. Aber auch in den Prüfabteilungen der Krankenkassen und der zusätzlichen personellen Belastungen bei den Medizinischen Diensten zeigen sich die enormen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere auch wegen der vielen Abrechnungsunklarheiten und der Reklamationen.   Die nicht notwendigen Verwaltungskosten in den Arztpraxen, in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen und im Medizinischen Dienst werden vorsichtig geschätzt von mir mit 15 bis 20 Milliarden Euro beziffert.   Jeweils die Hälfte der Einsparungen  7 bis 10 Milliarden Euro- nach Umsetzung der hier vorgeschlagenen neuen Vergütungssysteme - könnten für eine Beitragssenkung zusammen mit den bereits angesammelten Überschüssen von annähernd 24 Milliarden Euro -gestreckt über einige Jahre - vorgesehen werden.  Die andere Hälfte der erwähnten Einsparungen könnte in die neuen Vergütungssysteme einfließen. Das wäre eine großartige politische Entscheidung im Sinne der wichtigsten Leistungserbringer und im Sinne der Beitragszahler für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber. Der Beitragssatz könnte auf 13,9% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer und Rentner würden nicht mehr 8,2% als Beitragssatz, sondern für die  nächsten Jahre  neu 7,4% zahlen.  Sie würden z.B. bei einem Brutto-Jahresverdienst von 30 tausend Euro statt 2460 Euro (jhrl)  nur 2220 Euro an Beiträgen aufwenden müssen. Den Arbeitgebern würden Abgaben an diesem Beispiel statt 2190 Euro (jhrl) sondern nur  1950 Euro (jhrl) entstehen. Diese errechnete Beitragsabsenkung würde bis Ende 2016 so beibehalten werden können, um anschließend  die Ablösung der  so notwendigen Einführung einer gesetzlichen Versicherungspflicht für alle Bürger dieses Landes mit den erforderlichen Leistungen im Krankheitsfall vorzubereiten. Die deutschen mittelständischen Firmen und alle anderen  Unternehmen könnten im weltweiten globalen Wettbewerb hervorragend davon profitieren; wie alle Leistungserbringer und auch  die Versicherten, die von einer auszuweitenden “sprechenden Medizin” nur profitieren würden.   www.guenter-steffen.de                    Oktober 2012    
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 29.10.12  +  

Die Drohungen der niedergelassenen Ärzte

  Die Politik und die Gesetzlichen Krankenkassen haben Begehrlichkeiten für niedergelassene Ärzte geradezu herausgefordert, weil  direkt bei den Kassen und im Gesundheitsfonds über 21 Milliarden Euro Beitragsgelder gehortet werden. Die von den Krankenkassen geforderte Absenkung der Vergütung für jeden Kassenarzt von 20 tausend Euro in den derzeitigen Verhandlungen ist als unklug zu bezeichnen. Zumal die Kassenmitglieder keine Beitragsrückerstattungen erhalten und neue wissenschaftlich nachgewiesene Therapien nicht akzeptiert werden. Auf der anderen Seite stellt ein  Gutachten eines Forschungsinstituts in den letzten Wochen fest, dass die Einnahmen der Ärzte seit 2008 (plus 11,8%) angehoben wurden und diese deutlich stärker gestiegen sind als die Kosten der Praxen und der erbrachten Leistungen. Der vom Schlichter gemachte Vorschlag einer Erhöhung von 270 Millionen Euro für 2013 ist nicht so abwegig. Das eigentliche Problem sind die unterschiedlichen  Honorarsummen (Punktmengen) bei den Fachärzten in der Verteilung, vorzunehmen von den Kassenärztlichen Vereinigungen. Es ist zu fragen, wieso der Laborarzt, Radiologe, Orthopäde, um nur drei Spitzeneinkommen zu nennen, so großzügig im Überschuss abzüglich der Kosten dabei wegkommen. Ich spreche hier von annähernd 300 tausend und nicht unterhalb von 240 tausend Euro. Das Säbelrassen für bundesweite Streiks ist eine unzulässige Drohung, dabei ist interessant, dass sich die Hausärzte davon distanzieren. Die Kassenärztlichen Vereinigungen haben den Sicherstellungsauftrag der ärztlich ambulanten Versorgung unserer Bevölkerung zu gewährleisten. Sehr schnell könnten die Kassenzulassungen auf dem Spiel stehen. Bei diesen Einkommensgrößenordnungen ist es unverschämt, Drohungen zur Verunsicherung der Patienten auszusprechen. Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 20.09.12  +  

Honorarverhandlungen der Arztpraxen mit den Krankenkassen spitzt sich zu

Arztpraxen erhalten seit 2008 hohe Honorarsteigerungen  - GKV-Spitzenverband will Orientierungswert der Ärzte-Honorare in den Verhandlungen für 2013  senken -   Aus einem aktuellen Gutachten des Forschungsinstituts Prognos geht hervor, dass die Einnahmen der Ärzte seit 2008 deutlich stärker gestiegen sind als die Kosten der Praxen und die erbrachten ärztlichen Leistungen. Der durchschnittliche Überschuss (Honorare aus GKV und PKV minus Praxiskosten) je Arzt vor Steuern und Altersversorgung beträgt 165.000 Euro. Danach verbleiben beim Radiologen ca. 280.000 Euro, Orthopäde 240.000 Euro, Urologe 200.000 Euro, Chirurg 190.000 Euro, Internist 180.000 Euro, HNO 175.000 Euro, Gynäkologe 170.000 Euro, Hausarzt (Allgemeinarzt) 115.000 Euro. Als Praxiskosten sind gemeint: Betriebskosten wie Personal, Miete, Geräte, Energie, Kfz, Beiträge und Gebühren.   Grundlage des  ärztlichen Honorars ist der einheitliche Bemessungsstab (EBM). Hinter den ärztlichen Leistungen stehen Euro-Beträge. Die Beträge ergeben sich dabei aus der Punktmenge, mit der die jeweilige Leistung bewertet ist, multipliziert mit dem Orientierungspunktwert. Der Bewertungsausschuss, das ist der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen, hat diesen Orientierungspunktwert bundesweit mit 3,5 Cent festgelegt. Diese Form der einheitlichen Bemessung, unterschieden nach den Punktmengen, nennt man Regelleistungsvolumen. Dieses Volumen beinhaltet Höchstgrenzen. Überschreitet der Arzt sein Regelleistungsvolumen, so wird er in der Regel mit abgestaffelten Preisen vergütet. Zu den Regelleistungsvolumen gehören nicht die freien Leistungen beim Arzt. Dies sind u.a. ambulante Operationen, Laboruntersuchungen, Präventionsleistungen, Ultraschalluntersuchungen, Belastungs-EKG, Enddarmspiegelungen u.a. Die Punktwerte können regional unterschiedlich sein und werden von den  Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt.  Die ärztlichen Honorarsteigerungen betrugen seit 2008 über 3,2 Milliarden Euro (plus 11,8%) in der GKV. Angesichts dieser Entwicklung will die Gesetzliche Krankenversicherung in den diesjährigen Verhandlungen eine Absenkung des Orientierungswertes (Punktwert) um 0,25 Cent durchsetzen.  Jeder Kassenarzt soll nach Vorstellung des Spitzenverbandes der GKV demnach zukünftig 20.000 Euro weniger erhalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verlangt für 2013 eine Honorarsteigerung von 3,5 Milliarden Euro. Die Praxisärzte drohen auf die Barrikaden zu gehen und drohen mit Praxisschließungen im Herbst d.J.   Kenner der Materie zweifeln mit recht, dass der GKV-Spitzenverband sich gegenüber  den Ärzteverbänden durchsetzen kann. Diese werden sicher zurecht auf die hohen Beitragsüberschüsse von über 20 Milliarden Euro  verweisen. Wenn das Argument der erforderlichen Einhaltung einer zu praktizierenden Wirtschaftlichkeit von den Kassen angeführt wird, dürften die Ärzte auf Verschwendungen von mindestens 1 Milliarde Euro per anno im personellen Einsatz für Mitgliederwerbungen im eigenen System (sprich Marketingaktivitäten) verweisen. Keine guten Karten der GKV für die anstehende  Verhandlung im Sinne der Einsparung des Beitragsaufkommens. Insbesondere die kranken Versicherten haben wenig Verständnis, die Honorare der Kassenärzte abzusenken. Angebracht wäre vielmehr die so dringliche Ausweitung im Leistungssektor für Diagnostik und Therapie wegen der nachweisbaren wissenschaftlichen Fortschritte in der Medizin. Der von den Ärzten geforderte Inflationsausgleich wäre in diesem Zusammenhang dann ein guter Kompromiss. Lemwerder, den 28.8.2012   Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 30.08.12  +  

Gehaltszulagen der Chefärzte in den Krankenhäusern bei Steigerung der Operationszahlen

Patienten, die sich im Krankenhaus zur Behandlung einfinden, erhalten immer weniger konventionelle Therapien. Das typische Beispiel ist die stationäre Einweisung wegen eines Bandscheibenvorfalls. Eine Operation wird dem Krankenhaus rund 25 tausend Euro entsprechend der Fallpauschale einbringen. Wie eine namhafte Unternehmensberatung feststellte, werden inzwischen die Hälfte der neuen Chefarztverträge um Boni - Vereinbarungen ergänzt. Konkret heißt das: Wenn ein Chefarzt ein bestimmtes Ziel erreicht, bekommt er von seinem Krankenhausträger einen üppigen Zuschlag zu seinem Gehalt. Fast immer sehen die Ziele eine Steigerung vor - zehn Prozent mehr künstliche Kniegelenke, 50 Hüften mehr, Armbrüche operieren und mit Metallplatten und Schrauben fixieren u.a. Somit ist Fakt, die Kliniken schaffen einen Anreiz für die Ärzte, auch medizinisch unnötige oder fragwürdige Behandlungen vorzunehmen. Der wachsende wirtschaftliche Druck stellt die moralischen Grundsätze der Mediziner auf eine harte Probe. Behandeln sie den Patienten immer auf die bestmögliche Weise? Oder wählen sie oft auch die Variante, die für das Krankenhaus - und damit auch ihren eigenen Geldbeutel - am lukrativsten ist? Zu den Gefahren für Patienten kommen die Kosten. Die Zuwächse gerade bei den besonders teuren Behandlungen zahlen die Versicherten über ihre Beiträge. 17.07.2012 Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 18.07.12  +  

Die Patienten werden in vielen Arztpraxen abgezockt

Viele Patienten werden in den Kassenpraxen abgezockt.                                 Von Günter Steffen, Lemwerder   Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ohne eine gesetzliche Grundlage Individuelle Gesundheitsleistungen (IGEL) u.a. für alle Kassenärzte vor einigen Jahren eingeführt. Danach darf der „freie Beruf“ eines Arztes, auch wenn er hauptsächlich gesetzliche Versicherte behandelt, gegen Selbstzahlung IGEL-Leistungen anbieten. Sie reichen über das vom Gesetzgeber definierte Maß einer ausreichenden und notwendigen Patientenversorgung hinaus und sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt.   Die Kassenärzte berufen sich bei der Erbringung derartiger Leistungen darauf, dass sie die Patienten über Kosten und Nutzen aufgeklärt haben und diese dann die Möglichkeit haben, sich frei für oder gegen das Angebot zu entscheiden. Diese von offizieller Seite behauptete Begründung einer „freien Entscheidung der Patienten“ ist aufgrund der täglichen Erfahrungen in den Praxen der Orthopäden, Gynäkologen, Fachärzte für Augenkrankheiten u.a. Fachbereiche immer weniger glaubhaft. Gegenüber 2005 sind im Jahre 2010 die IGEL-Leistungen um 50% angestiegen auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr.( Feststellung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK). In Wirklichkeit wird der Patient zu den fragwürdigen Maßnahmen – häufig ohne Nutzen – überredet. Nach Umfragen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fühlen sich die befragten Patienten oft überrumpelt. Der Chef der KBV ermahnte denn auch seine Kollegen zu mehr Zurückhaltung bei derartigen kostenpflichtigen Behandlungen. Die überwiegend angebotenen IGEL-Leistungen sind aufgrund von wissenschaftlichen Untersuchungen in der Regel medizinisch nicht sinnvoll, zumindest fragwürdig oder intransparentes Gemisch entbehrlicher Leistungen. (Nachlesbar unter WIKIPEDIA). Übrigens: Sobald der behandelnde Kassenarzt einen Verdacht einer entstehenden oder schon bestehenden Krankheit vermutet, werden die medizinisch zu veranlassenden Leistungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Ein Mehr an Ehrlichkeit von den Kassenärzten gegenüber den hilfesuchenden Patienten wäre begrüßenswert. Dieser Aufruf wird leider wohl ins Leere gehen, denn bei vielen Fachärzten hat die Ertragssteigerung, neben der sicheren Honorareinnahme p.A., finanziert aus den Beiträgen der Krankenkassen zwischen 130 tausend und 170 tausend Euro, nach Abzug der Praxiskosten, Vorrang. (Hier wurden nur die mittleren Honorareinkünfte erwähnt). Es fehlt mir jegliches Verständnis dafür, dass die nach Sozialwahlen in Verwaltungsräte der Krankenkassen berufenen Persönlichkeiten, aus der Mitte unserer Gesellschaft, schweigend über diese Abzockerei hinweg sehen und nicht für Aufklärung der Versicherten Sorge tragen. Günter Steffen   2012-06-07  www.guenter-steffen.de                  
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yasni 08.06.12  +  

Beitragszahler als Spielball für Ärztefunktionäre, Politik und Krankenkassen?

Da sind sie wieder, die Lobbyisten auf dem diesjährigen Ärztetag in Nürnberg. Ärztefunktionäre und Politiker diskutieren in nicht überraschender Einvernehmlichkeit – und der Beitragszahler wird nicht gefragt. Nicht anwesend und trotzdem sind die Steilvorlagen von den Kassen rechtzeitig eingetroffen – für den Beitragszahler nicht mehr nachvollziehbar. Der Reihe nach: Bundesgesundheitsminister Bahr berichtete über die Beitragseinnahmen im verwalteten Gesundheitsfonds bei der Bundesaufsicht und den Überschüssen bei den Krankenkassen von insgesamt 20 Milliarden Euro – mit steigender Tendenz. Zugleich wurden die Begehrlichkeiten der Ärzteschaft und des Bundesfinanzministers bekannt. Herr Schäuble hat bereits 2 Milliarden Euro wegen der früheren Bundeszuschüsse zurückerhalten. Die Ärztefunktionäre sind sich in politischer Übereinstimmung mit dem FDP-Minister einig, den Patienten doch das Eintrittsgeld, also die Praxisgebühr zukünftig zu erlassen. (Der große Koalitionspartner denkt gar nicht daran). Darüber hinaus zeigte Herr Bahr viel Verständnis für die Auffassung der Ärzte, die gewaltigen Beitragseinnahmen doch lieber zu horten, um die weiteren Vergütungserhöhungen für Kassenärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer zukünftig zu gewährleisten. Der Vollständigkeit halber sei aber erwähnt, die Wahl-Taktik seiner Liberalen wurde auch noch von ihm ausgesprochen: Die Versicherten sollten doch zumindest Prämienrückzahlungen aus den Überschüssen erhalten. (Der Minister weiß es besser, die Koalition denkt zu diesem Zeitpunkt gar nicht daran, einen derartigen Beschluss zu fassen). Dann kam also auch noch zur rechten Stunde die Information von den Krankenkassen über die Emnid-Studie (längst bekannt) von Korruptionen im großen Umfang bei den Abrechnern der Fachärzte, Krankenhäuser, Sanitätshäuser, Hörgeräteakustiker u.a. Als neueste Information streuten die Kassen dann die Information, die der Ärztepräsident Dr. Montgommery gerne aufgriff, Krankenhäuser gewähren den einweisenden Fachärzten eine Art Fangprämie! Dr. Montgommery wies diese Behauptung mit der Argumentation zurück, bisher seien keine Beweise von den Kassen bei den Ärztekammern vorgelegt worden! Ich frage mich ernsthaft, wieso die verantwortlichen Verwaltungsräte bei den Krankenkassen nicht längst ihre Vorstände angewiesen haben, Strafanzeige zu stellen. Der Eindruck bleibt, uns Beitragszahler kann alles zugemutet werden. www.guenter-steffen.de 23.5.2012  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 23.05.12  +  

Fernsehen lässt sich von Ärzten einspannen und verunsichert damit die Versicherten

  Am 7. Mai berichtete TV Radio Bremen darüber, dass die Krankenkassen den Druck auf die Ärzteschaft hinsichtlich der Einhaltung des jährlichen Arzneimittel-Budgets erhöhen. Von 11000 Ärzten in Niedersachsen/Bremen wurden ca. 800 von der Kassenärztlichen Vereinigung wegen einer Kostenüberziehung der verordneten Arzneimittel angeschrieben. Nun sollten sie sich rechtfertigen und werden im ungünstigsten Fall haftbar gemacht. Es wurde im Sinne der Ärztegruppe suggeriert, dass diese mit dem Rücken zur Wand stehen, weil sie den Etat überziehen, wenn sie den Patienten eine optimale Medikamentation zukommen lassen. Was in der Berichterstattung nicht gesagt wurde, ist der folgende richtige Sachverhalt: Verordnungen aus Gründen einer “optimalen Hilfe” sind gesetzlich nicht vorgesehen. Im Gesetz heißt die Formulierung: “Die Leistungen sollen wirksam und wirtschaftlich erbracht und nur im notwendigen Umfang erfolgen.” Wahr ist, dass die Allgemein- und Fachärzte wegen der großen Konkurrenzsituation, besonders in den großen Städten, unter Druck stehen, den Patienten ihre “Wünsche” zu erfüllen. Dabei werden in einem sehr großen Umfang Verordnungen ausgestellt, die nichts mit einer notwendigen Therapie zu tun haben. Auf den Müllplätzen und in den Hausapothekenschränken sollen sich bundesweit Medikamente in Größenordnungen von jährlich bis zu 2 Milliarden Euro befinden. Wahr ist auch, dass der Gesetzgeber Arzneibudgets vorschreibt und wegen Überschreitung der Verordnungsgrößen, gerechnet über den Durchschnitt aller jeweiligen Fachärzte , der einzelne Kassenarzt aufgefordert wird, seine Überschreitungen fachlich zu begründen. Nur wenn die fachliche Begründung bei der Prüfkommission, angesiedelt bei der KV, in den Abrechnungszeiträumen immer wieder den Therapieerforderlichkeiten nicht Stand hält, wird nach den gesetzlichen Vorgaben das Honorar des Arztes gekürzt. Hier kann man aber von einer Theorie ausgehen, die eher selten als Kürzung wirklich eintritt. In allen Bundesländern werden rund 10% der Ärzte wegen der Überschreitung des Mittelwertes von der KV angeschrieben. Die niedergelassenen Ärzte kennen diese Situation sehr genau. Der Versuch einiger Kassenärzte findet immer wieder einmal statt, die Medien damit zu konfrontieren mit dem Hintergedanken, die Versicherten vor “ihren Karren” zu spannen. Leider werden dadurch besonders ältere kranke Versicherte in unverantwortlicher Weise verunsichert. Völlig zu recht fordern verantwortungsbewusste Ärzte vom Gesetzgeber nun endlich eine Arznei-Positivliste, damit alle Diagnosen medikamentös auf hohem Niveau therapiert werden können. Die Liste sollte von den Fachgremien der Ärzte mit den Apothekern festgelegt werden - ohne Einflussnahme der Pharmaindustrie - und preislich vom Spitzenverband der Krankenkassen mit dem Pharmaverband verhandelt werden. Dagegen laufen viele Lobbyistenverbände, wen wundert’s, Sturm! Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de    
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 16.05.12  +  

Die Selbstherrlichkeit der Gesundheitspolitiker gegenüber den Beitragszahlern

Die Selbstherrlichkeit der Gesundheitspolitiker gegenüber den Beitragszahlern von Günter Steffen, Lemwerder   Der gewaltige Beitragsüberschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung  im  Gesundheitsfonds - angesiedelt beim Bundesversicherungsamt- wird von der Politik dort bewusst gehortet.  Die gewaltigen Mehreinnahmen kommen in diesem Jahr zustande durch die guten Konjunkturdaten,  durch Senkung der Arzneimittelausgaben und der somit  nicht notwendigen Zuweisungen aus dem Fonds an die Krankenkassen. Bei den Kassen sind durch den von der Bundesregierung verordneten Sparkurs bei der Pharmaindustrie Einsparungen bis über 4,3 Milliarden Euro gelungen, obwohl die Honorar- und Vergütungssteigerungen für die Kassenärzte und Krankenhäuser auch im vergangenen und in diesem Jahr exorbitant hoch sind. Zusammen mit den aufgelaufenen Beiträgen, die nicht den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden brauchten, beläuft sich der Überschuss  im Laufe des Jahres 2012 voraussichtlich auf annähernd 16 Milliarden Euro. Die Politik in Berlin lehnt Beitragssenkungen (zurzeit 8,2% für Mitglieder und 7,3% für Arbeitgeber) ab. Es wird argumentiert, die gesetzliche Mindestreserve von 3 Milliarden und die anstehende Begleichung der Sozialausgleiche bis 2014 von 2 Milliarden Euro sind für die Rücklage erforderlich. Da mit weiteren Vergütungserhöhungen für Kassenärzte, Kassenzahnärzte, Krankenhäuser sowie die Rückerstattung des staatlichen Zuschusses an den Finanzminister gerechnet wird sowie von einer gewissen wirtschaftlichen Abkühlung auszugehen ist, verbleibt es bei diesem viel zu hohen Beitragssatz. Wir Beitragszahler brauchen uns also keine Hoffnungen zu machen; eine Beitragssenkung findet gegenwärtig sicher nicht statt. Dabei könnten die gesetzlichen Krankenkassen erheblich höhere Überschüsse erwirtschaften, die zur sicheren Beitragsreduzierung führen. Die so dringlichen Ausweitungen der Ausgaben im  Leistungssektor für Diagnostik und Therapie -wegen der nachweisbaren wissenschaftlichen Fortschritte in der Medizin - würden dem  nicht entgegen stehen. Einsparmöglichkeiten zur Reduzierung auf der Kostenseite gebe es genügend. Die Stichworte wie Verwaltungskosten, Abbau der bürokratischen Rechnungslegungen, kostenaufwendige Marketingaktivitäten mit den ausgefeilten Vertriebsmethoden und vieles mehr sind Beispiele dafür, wie Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber von den Krankenkassen regelrecht verschwendet werden.   Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Bundesregierung die Versicherten mit einer Beitragserhöhung erst zum Jahresbeginn 2011 kräftig zur Kasse gebeten hatte. Wie die Politik die genannten Ergebnisse interpretiert, will sie auch weiterhin nicht die unwirtschaftlichen Strukturen im Gesundheitswesen  beseitigen oder Kostenlimitierungen, die nichts mit der Krankenversorgung zu tun haben, vornehmen. Übrigens: Wenn es Betragssenkungen geben sollte, dann zeitgerecht kurz vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr. Der Bürger muss doch zur Wahlurne gehen und die verfehlte Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre vergessen! Nur das Positive bleibt nach Meinung der Politik in Erinnerung. Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder Telefon 0421/6979140 www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 26.02.12  +  

Arzneireport 2011 stellt fest: 27% der Ausgaben für Medikamente könnten jährlich eingespart werden

Der Arzneiverordnungs-Report für 2011 mit den Auswertungsfakten aus 2010 bringt es an den Tag: Jeder vierte Euro in den Arzneimittelausgaben wird verschwendet. Insgesamt mehr als 8 Milliarden Euro könnten die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr einsparen, ohne dass die Patienten schlechter versorgt werden. Insgesamt 791 Millionen Verordnungen von der Ärzteschaft wurden vom Wissenschaftlichen Institut der AOK unter Federführung des Pharmakologen Ulrich Schwabe ausgewertet. Die wesentlichen Faktoren von Verschwendungen der Beiträge sind folgende: Preissituation für patientgeschützte Medikamente Allein 4,1 Milliarden Euro könnten die Krankenkassen den unabhängigen Experten zufolge sparen, würden die Preise auf britisches Niveau gesenkt. Preissituation bei Generika (Nachahmer-Präparaten nach Auslauf des Patentschutzes ) Dafür könnten 3,3 Milliarden Euro jährlich eingespart werden, wenn britische Preise herangezogen würden. Im Durchschnitt sind diese um 90% teurer als in Großbritannien. Kein Ruhmesblatt der Verhandlungen unserer Krankenkassen. Verordnungsverhalten der Kassenärzte Die Kassenärzte verordnen nicht konsequent genug preiswerte Generika, sondern verordnen weiterhin sehr oft teure neue patentgeschützte Medikamente, selbst wenn diese keinen Zusatznutzen im Vergleich zu bereits eingeführten preiswerten Präparaten haben. Hier wird von einem Einsparpotential von 1 Milliarde Euro jährlich ausgegangen. Durch den vom Gesundheitsminister im August 2010 angeordneten Preisstopp bis 2013 ergeben sich “nur” Ausgabensteigerungen um 1%. Es bleibt aus meiner Sicht ein Skandal, wie mit den Beiträgen der Mitglieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung umgegangen wird. Günter Steffen, Lemwerder 15.September 2011 www.guenter-steffen.de  
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yasni 15.09.11  +  

Versorgungsgesetz geht gesundheitspolitisch in die falsche Richtung

Versorgungsgesetz geht gesundheitspolitisch in die falsche Richtung                                      von Günter Steffen, Lemwerder   Das Problem ist von der Politik nun endlich erkannt: Zu viele Arztpraxen gibt es in Ballungszentren, zu wenige auf dem flachen Land. Nunmehr sieht u.a. das ab nächstes Jahr geltende Versorgungsgesetz der Bundesregierung vor, wegen der zu vielen Arztpraxen in den Großstädten  den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen das Recht einzuräumen, Praxen aufzukaufen, damit die Anzahl der Kassenärzte dort reduziert wird und  die Honorare gleich bleiben können oder sich sogar erhöhen. Hier steuert die Bundesregierung also um, weil Fakt ist, dass zu viele Praxen für Internisten, Psychotherapeuten und Chirurgen in bestimmten Bereichen bestehen und zu wenige Hausärzte in den Gemeinden und Landkreisen fern der großen Städte den kranken Menschen zur Verfügung stehen. Die Regierung verspricht sich von dieser Maßnahme eine vermehrte Kassenarzt-Niederlassung als Kompensation in den unterversorgten Gebieten. Die Kassenärztlichen Vereinigungen sprechen von der Wirkung eines möglichen Sparzwangs der Krankenkassen, der nicht auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden sollte. Die Gesetzlichen Krankenkassen befürworten die Initiative des Gesundheitsministers und verlangen sogar verpflichtend für die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung, Praxen aufzukaufen. (Und nicht wiederzubesetzen). Ganz sicher reicht der alleinige Anreiz für “Landärzte“, zukünftig erhöhte Honorare anzubieten nicht aus, um die in vielen Landkreisen tatsächlich vorhandene Misere zu ändern. Sachlich und menschlich richtiger wäre eine Entscheidung, in den überversorgten Zentren die Honorare zu kürzen und diese Einsparungen für die Kassenärzte in unterversorgten Gebieten zu investieren. Nicht allein nur durch erhöhte Honorare, sondern auch durch Schaffung von Kollegialpraxen (um Freizeitregelungen fest zu vereinbaren) sowie eine flächendeckende personelle Ausstattung mit Krankenschwestern/Krankenpfleger als Bindeglied zwischen Patient und Arztpraxis zu organisieren. Die gesetzliche Regelung des Aufkaufens von Arztpraxen durch Kassenärztliche Vereinigungen sollte nur dann möglich sein, wenn gleichzeitig alle behandelnden Kassenärzte verpflichtet werden, die notwendigen Folgetermine für Patienten verbindlich mit den Fachärzte-Kollegen direkt abzusprechen. Nur so bleiben die Patienten nicht auf der Strecke, wenn der Ankauf von Arztpraxen durch die  KV vorgenommen wird.   Lemwerder, 9.7.2011 www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 10.07.11  +  

Der Bundesgerichtshof

hat den vorzeitigen Tod durch hohe Dosen von Schmerzmitteln ausdrücklich abgesegnet. Ob die Kassenärzte dieses Urteil schon verinnerlicht haben?
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 03.04.11  +  

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