Beitragszahler im Yasni Exposé von Günter Steffen

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Ich biete: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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396 Informationen zu Günter Steffen

Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen

  Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen   Der Deutsche Bundestag hat im Juni d.J. das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich.   Die Gesundheitsförderung soll im unmittelbaren Lebensumfeld, also in den Kitas, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim stattfinden. Die Umsetzungen erfolgen ohne Beteiligung des Sachverstandes der Ärzteschaft und auch nicht mit den vielen medizinisch qualifizierten Berufsgruppen etwa durch eine „Präventions-Umsetzungszentrale.“ Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt enstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Wie diese Aufgaben bewältigt werden sollen, sprechen die Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit und Sozialpartnern in einer nationalen Präventionskonferenz ab, dabei geht es dann um Festlegung gemeinsamer Ziele und Vorgehen.   Zu bemängeln ist: Man braucht bei der Zielsetzung ein gesundheitlich-präventives Verhalten im Erlernen von Kindesbeinen an- also die Fachkompetenz vor Ort, die für die Versorgung, Behandlung und Betreuung im Gesundheitswesen zuständig ist. Das wird von der Politik ignoriert. Hinzu kommt, dass die Kosten nicht aus den öffentlichen Haushalten des Bundes finanziert werden, sondern vom Beitragszahler in der Sozialversicherung, insbesondere in einer Größenordnung von den Gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen von jährlich 511 Millionen Euro. Die Folge wird selbstverständlich sein, dass neben weiteren beschlossenen Ausgabensteigerungen sowie auch aus Gründen von Tariferhöhungen im Gesundheitswesen der Zusatzbeitrag für alle Mitglieder ab 2016 ansteigen wird. Nicht belastet werden die Abgaben der Arbeitgeber. Die Private – Krankenversicherung beteiligt sich finanziell nicht – so der Wille der Politik!   Ausgesprochen ärgerlich ist der hinzukommende Aspekt, dass die Krankenkassen dieses Gesetz nutzen werden, um in den oben genannten Einrichtungen (Kitas, Schulen, Firmen ect.) ihre Mitgliederwerbungen verstärkt einzusetzen. Die Werbeinstrumente, also die Marketingaktivitäten, sind der Schlüssel, mit vielen Mitarbeitern, die heute bereits die eigentlichen Aufgaben einer Krankenkasse vernachlässigen, auszubauen. Entstehende erhöhte Personalkosten gehen zu Lasten der Beitragszahler. Die Aktivitäten für die Versicherten sind u.a. Yoga, Pilates, Zumba, Qi Gon, Nordic-Walking, Motorik, Wellness, Aerobic, Tai Chi und Boddyboarding. Die zusätzlichen Kosten erscheinen nicht im Werbebudget, welches von der Bundesaufsicht limitiert ist. Hinweise der Politik, dass der bestehende Preiswettbewerb zwischen den Kassen Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern wird, sind nicht ernst zu nehmen, weil alle Kassen in identischer oder ähnlicher Höhe die Anhebungen vornehmen. Auch der Hinweis der Möglichkeit eines Kassenwechsels lohnt sich für verärgerte Mitglieder nicht.   Niemand erwähnt in der heutigen politischen Diskussion zur Schaffung des Präventionsgesetzes die persönliche Verantwortung der Bürger/Innen, sich durch Eigeninitiative gesund zu erhalten. Damit ich nicht mißverstanden werde: Gesundheitserziehung bei Ernährung und Bewegung in den Kitas und Schulen sind notwendig, Kostenzuschüsse bis zu 80% oder noch höher für Freizeitmaßnahmen und Initiativen zur Persönlichkeitsentwicklung gehören m. E. nicht dazu. Ich fürchte, die vielen Fitness-Studios werden in Zukunft von uns Beitragszahlern überwiegend subventioniert. Kein Gesundheitspolitiker tritt öffentlich für neue wissenschaftlich nachweisbare diagnostisch/therapeutisch-medizinische Maßnahmen in Fällen schwerer Erkrankungen ein. Da verlässt man sich parlamentarisch übereinstimmend auf das Beschlussgremium „Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ wohl wissend, das die Finanzinteressen dort identisch sind.   Günter Steffen 29. September 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 02.10.15  +  

Der Gesetzgeber hat sich längst aus der gesundheitspolitischen Verantwortung verabschiedet

  Das Leistungsrecht für Gesetzlich Versicherte basiert auf Regelungen, die von den Selbstverwaltungsorganen umzusetzen sind. Der politische Gesetzgeber hält sich aus den Anspruchsrechten der Versicherten in der Krankenversorgung für Diagnostik und Therapie heraus. Die Einzelrechte der Patienten/Versicherten werden definiert im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“, also auf der Interessenebene der Funktionäre. Auch alle daraus resultierenden Vergütungen und Honorare regeln die Selbstverwaltungsorgane in „eigener Verantwortung“. Nur auf der Einnahmenseite der Krankenkassen werden die Beitragszahler vom Gesetzgeber herangezogen. Ausgeschmückt wird diese Verpflichtung des Beitragszahlers mit der Etikette des bestehenden Wettbewerbs. Soll heißen, das Kassenmitglied kann frei entscheiden, in welcher Höhe es den Zusatzbeitrag einer Krankenkasse akzeptiert. Diese sind zwar nur marginal zwischen 0,3% und 0,8% unterschiedlich, aber wenn Fristen der Kündigung eingehalten werden, kann der Beitragszahler die Kasse wechseln. Wer macht das schon aus dem genannten Grund!   Aus der Verantwortung hat sich der Gesetzgeber auch verabschiedet. Er regelt in Wirklichkeit nicht, wieviele Ärzte sich in den Städten und Gemeinden niederlassen dürfen. Es bestehen zwar Grundsätze der Bedarfsplanungen als Vorschrift für die Entscheider der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen, sie werden aber ohne Rücksicht auf Einhaltung allseits unterlaufen. Resultat ist heute, dass in den ländlichen Gebieten die Hausärzte fehlen und in den Städten an jeder Ecke ein Facharzt oder Hausarzt zu finden ist. Natürlich hat die Bundesregierung das Problem erkannt und hat Empfehlungen für die Selbstverwaltungsorgane ausgesprochen! Nirgendwo sind aufgrund der butterweichen „Empfehlungen“ Resultate im Sinne der Patienten/Versicherten zu erkennen. Die KVn und die Krankenkassen verhandeln aus ihrer Sicht die finanziellen Konsequenzen, die in der Regel sich nicht zum Vorteil der Versicherten und Beitragszahler auswirken. Als Kenner der Materie frage ich mich, aus welchen Gründen das Bundesgesundheitsministerium und die 16 Länderministerien eine gewaltige Anzahl von Bürokraten beschäftigt. Substantielle Leistungen in der Krankenversorgung werden dort jedenfalls nicht getroffen. Politische Verantwortung übernehmen sieht jedenfalls anders aus. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen.de Juli2015    
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yasni 19.07.15  +  

Kabinett billigt Krankenhausreform. Ein reiner Aktionismus und geht zu Lasten der Beitragszahler und Patienten

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Nach Auffassung der CDU/CSU/SPD-Regierung im Bund und in Abstimmung der Eckpunkte mit den Ländern sollen in den nächsten Jahren Überkapazitäten in den Krankenhäusern abgebaut und die Qualitätsmängel beseitigt werden. Wie es heißt, sollen dadurch unnötige Operationen wegfallen sowie eine verbesserte Pflege am Krankenbett stattfinden.     Damit die Qualitätsmängel festgestellt werden können, soll ein Qualitätsmanagement eingeführt werden. Also zunächst noch mehr Bürokratie für die Ärzte in den Einrichtungen in Form der Erstellung von Qualitätsberichten. Diese werden in einem neu geschaffenen Amt ausgewertet. Die Zusammenfassungen erhält danach der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“. Dieser schlägt Kriterien für die Verhandlungspartner mit den Krankenhäusern vor, wie ein Abbau der Qualitätsmängel möglich sein soll. Entweder durch Qualitätszuschläge, aber insbesondere auch durch Absenkungen in den zukünftigen Vergütungen.   Eine tatsächliche Umsetzung ist bei Gegebenheiten unseres Vertragsrechts und der Interessen im „Bundesausschuss“ schwer vorstellbar. Verträge werden schließlich durch Einvernehmen geschlossen. Strittige Ergebnisse führen zu Schiedsstellenentscheidungen. Danach beginnt der Rechtsweg bei den Gerichten. Sollten Leistungen der medizinisch indizierten Krankenhausbehandlungen also nach Auffassung der Krankenkassen in einzelnen Häusern nicht mehr notwendig sein, so müsste das betreffende Bundesland aufgrund der Planungsverantwortung auch damit einvertanden sein. Hinzuzufügen ist bei den rechtlich von mir dargestellten Bedenken ein weiterer Aspekt: Die Kommunalpolitik und die starke Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes würden sich mit allen Mitteln wehren, dass ihr Krankenhaus an der Basis einer anderen Aufgabe zugeführt werden soll. Im Reformgesetz geht es nach meiner Erfahrung nur um Aktionismus, mit der Realität einer zu erwartenden Umsetzung der Selbstverwaltung sowie angedachte Zustimmungen in den Städten und den Ländern hat das nichts zu tun. Die von der Regierung in diesem Reformwerk vorgesehenen Kapazitätsabsenkungen (auch weniger Operationen) und verringerte Ausgaben bei den Krankenkassen bleiben zwar eine wirkliche Notwendigkeit, werden letztlich aber nur auf dem Papier als „Aushängeschild“ dieser Bundesregierung stehen. Allerdings doch mit einer Ausnahme: Es wird irgendwann zu Qualitätszuschlägen in den Krankenhäusern kommen, die voll zu Lasten der Beitragszahler gehen. Ob dadurch alle Patienten therapeutisch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der notwendigen Behandlung erhalten, ist mehr als zu bezweifeln.   Eine positive Optik haben die Initiative der Regierungen von Bund und Ländern auf dem ersten Blick doch: Es soll ein Pflegestellen-Förderprogramm für die knapp 2000 Einrichtungen zum Tragen kommen. Dafür sollen 4400 Pflegekräfte zusätzlich eingestellt werden. Nur die ausreichende Finanzierung ist nicht für die einzelnen Krankenhäuser sichergestellt, zumal ab 2017 der sogenannte Versorgungszuschlag i.H. von 0,8 Prozent der Fallpauschalen-Vergütung gestrichen werden soll. Es ist üblich in der Krankenhausfinanzierung, dass die Politik Erwartungen zur Minimierung der Betriebskosten beschreibt und danach die Ausgaben bei den Kassen in dieser Sparte explodieren. Der Beschluss des Kabinetts geht von Milliarden-Entlastungen der Krankenkassen bei Umsetzung der Reform aus, falls der Abbau der Überkapazitäten stattfindet. Eine unglaubliche Augenwischerei der Politik. Sie schafft mit dieser vorgesehenen Reform keine einzige anzuordnende Reduzierung der Überkapazitäten. Alles wird den Selbstverwaltungsorganen überlassen.   Die Politik hat später kein Problem damit zu erklären, warum die Selbstverwaltung die Reform 2015 nicht umgesetzt hat.   Man muss davon ausgehen, dass bei der Politik nicht beabsichtigt ist, einfache und nachzuvollziehende gesetzliche Regelungen zu verabschieden.   Im Sinne der Verantwortlichen in den Krankenhäusern wäre es sehr einfach, ihnen die (Risiko)-Festlegung der medizinischen Leistungsbreite mit Vorgaben der Qualitätsanforderungen zuzugestehen. Daran geknüpft wäre der zahlenmäßige Behandlungsbedarf aus Sicht der Krankenkassen bei einem Preiswettbewerb zwischen den Krankenhäusern. Die einzige verbindliche Auflage seitens des Staates müsste eine Personalbedarfsausstattung für die Pflege am Krankenbett sein. Ich bin sicher, der bestehende Wettbewerb zwischen den Krankenkassen/Verbänden und der Leistungswettbewerb zwischen den einzelnen Krankenhäusern bei Auswahl des Patienten ist der bessere Weg. Mir scheint diese Regelung eines weitgehend unbürokratischen Vertragsgeschäfts (Preiserrechnung: Fallkosten insgesamt/Fallpreis je Patient )für alle Seiten sinnvoller. Günter Steffen, Lemwerder Juni 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 20.06.15  +  

Versicherte bei den Krankenkassen wundern sich über die hohen Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz

  Versicherte haben beim Zahnersatz nur Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse, die der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ festgelegt hat. Bei der Grund- und Regelversorgung müssen zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten selbst aufgebracht werden. (Vollständige Bonusbestätigungen sind u.a. Voraussetzung) Bei Implantaten sind sehr viel höhere Eigenfinanzierungen aufzubringen. Fakt ist: Die Gesetzlichen Krankenkassen leisten also nicht die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern beteiligen sich bei der Zahnarztrechnung lediglich an einem so genannten Festkostenzuschuss. Die privaten Versicherungsunternehmen haben sich als Lobbyisten politisch durchgesetzt, damit Zahn-Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die nichts mit einer gesetzlichen Absicherung im Krankheitsfall zu tun haben. Was nicht in der Öffentlichkeit bekannt ist, aber auch aus Sicht der Krankenkassen scheinbar nicht so bekannt werden soll, ist die gesetzliche Gegebenheit einer konkreten Härtefall-Regelung. Versicherte, die mit dem Eigenanteil wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, können bis zu 100 % der Kosten der zahnärztlichen Regelversorgung erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Brutto-Einkommen unter monatliche 1134 Euro-Brutto ( Alleinstehend) und im Familienhaushalt (plus Angehörigen) bei 1559 Euro liegt. Selbst wenn die Einkommen etwas höher liegen, hat der Gesetzgeber bestimmt, gleitende Härtefall- regelungen von der Krankenkasse anwenden zu lassen. Der „Kleinverdiener“ oder die Rentner kennen diese günstige Regelung meistens nicht.   Als persönliches Fazit stelle ich fest: Es werden die unsinnigsten werbewirksamsten Leistungen der Kassen mit den Beiträgen aller Mitglieder finanziert. Die wirklich notwendigen Leistungen für Zahnersatz müssen durch anderweitige Finanzierungen des Beitragszahlers aufgebracht werden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 24.05.15  1  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
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yasni 23.04.15  +  

Das DRG-Vergütungssystem für Krankenhäuser sorgt für finanzielle Anreize und Überversorgung

  Diese Feststellung bestätigt die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für unser Land. Dabei spricht sie von einem Überangebot von Krankenhausleistungen. Nicht nur aus medizinischen Gründen, so neutrale Fachleute, ergeben sich Jahr für Jahr unglaubliche Fallsteigerungen. Mittlerweile ergeben sich zwischen 2005 und 2014 über 15%! Nein, unsere Bevölkerungsanzahl hat nicht zugenommen, wir Bürger/-Innen sind auch nicht kränker geworden, wohl macht sich der Alterungsprozess, aber nur um wenige Punktzahlen bemerkbar.   Wenn selbst die OECD ein Überangebot feststellt, dann liegt es in erster Linie meines Erachtens an einer zu engen Zusammenarbeit in Fragen der „notwendigen“ stationären Behandlungserfordernisse zwischen den niedergelassenen Orthopäden, Internisten u.a. und den örtlichen oder regionalen Krankenhäusern. Natürlich sind es nur Vermutungen der Fachleute, aber die kennen sich sicher besser aus als die Politik. Das DRG-Fallpauschalen-System lädt darüber hinaus dazu ein, weitere Therapiemaßnahmen im Krankenhaus anzugehen, die im Laufe der Diagnostikabklärungen festgestellt wurden. In einem hohen Prozentsatz werden dann weitere Fallpauschalen zusammen mit der eigentlichen Einweisungserfordernis berechnet, nachdem die weiteren diagnostischen Erkenntnisse ebenfalls behandelt wurden. In den letzten drei Jahren sind Operationen an der Wirbelsäule um 35% angestiegen und die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Für Hüft- und Knieoperationen werden Steigerungsraten von 27% angenommen. Ist es da ein Wunder, dass die Einnahmen für Krankenhausleistungen und die für ambulante ärztliche Behandlungen aus den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich von 2008 zum Jahr 2014 um insgesamt 23 Milliarden Euro angestiegen sind. Getrennt nach den beiden Bereichen sind in diesem Zeitraum jeweils 30% Ertragssteigerungen zu verzeichnen, die die Mitglieder der Krankenkassen eingezahlt haben. Besonders erschreckend sind im Krankenhaus die jährlichen Komplikationsraten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass diese im Schnitt 10% gemessen aller Eingriffe ergeben. Da kann man schon auf den Gedanken der Begrifflichkeit von Körperverletzungen kommen. Leider scheint die Devise im Medizinbetrieb Krankenhaus bereits weit verbreitet: Umsatz um jeden Preis.   Bei diesen Gegebenheiten kann man sich fragen, wie diese Entwicklung zu stoppen ist. Aus meiner Sicht sehe ich folgende Notwendigkeiten, die von der Legislative (Bund und Länder) veranlasst werden müssten:   Die Überversorgung ist nur zu beseitigen, wenn die jetzigen Strukturen der Krankenhauslandschaft wesentliche Änderungen erfahren. Solange aber die Bundesländer für eine flächendeckende Landesplanung zuständig sind, ist mit dem Abbau des Überangebotes nicht zu rechnen. Dazu würde in erster Linie die Beseitigung der Grundversorgung für Allgemeine Krankenhäuser (Stadt- und Kreiskrankenhäuser) und die Schaffung einer flächendeckenden stationären Schwerpunkt- und Fachversorgung gehören. Die zu schließenden Allgemeinen Krankenhäuser sollten möglichst in ambulante Fachzentren umgewandelt werden. Als weitere Änderung sehe ich die Notwendigkeit, die finanziellen Anreize durch eine grundlegende einheitliche Vergütungsneuregelung je Klinik zu ersetzen. Auf meiner Website habe ich diesbezüglich konkrete Vorstellungen näher beschrieben. Die Parteien hören eigentlich derartige Vorstellungen mit Wohlwollen, sie werden aber von Ideologen, von der Kommunalpolitik und von Lobbyisten so beeinflusst, dass keine Änderungen ernsthaft diskutiert werden. Mich persönlich ärgert besonders: Die von den Beitragszahlern gewählten Verwaltungsräte schweigen sich auch bei diesem Thema aus. Klar ist, der Beitragszahler bezahlt über seine Bruttoeinkünfte diese „Misere“. Gemildert aber doch durch tarifliche Gehaltsanhebungen und minimale Rentensteigerungen.   Günter Steffen 20. März 2015 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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Therapie-Verbesserungen für Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden verhindert

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Vor wenigen Wochen wurde das europaweit stattgefundene Untersuchungsergebnis von einer sehr renommierten Unternehmensberatung bekannt: Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert. Unser Land soll danach im unteren Mittelfeld, weit nach Luxemburg, Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Griechenland, Spanien und Großbritanien stehen. In der Feststellung heißt es: Deutschlands Gesundheitssystem sei wenig effizient und im Verhältnis zu teuer. Ganz anders betrachtet der seit einem Jahr im Amt tätige neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung. Auf der Website des Ministeriums schreibt er persönlich: „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.“ Die Lobbyistenverbände dürfen weiter sicher sein: Es darf in ihrem Sinne alles so weitergehen.   Die Bürokratie-Maschinerie wird zusätzlich in Gang gesetzt. Die Groko- Regierung will die Qualität bei den Ärzten und in den Krankenhäusern erfassen und von einer neuen Institution auswerten lassen. Diese werden ganz sicher nur dann diese aufwendigen Aufgaben erledigen, wenn dafür weitere Beitragsgelder zusätzlich fließen. Es wird von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, zu beseitigen oder mindestens zu minimieren.   In dieser schwarz-roten Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen. Lebensbedrohte Krankheiten sollten mit den erforderlichen Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen im Herbst 2013 leider nicht vor.   Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch Fünf bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten könnten finanziert werden durch die Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ nicht zum tragen. Die Funktionsvertreter dieser drei Bundesverbände wachen strikt über ihre im Topf enthaltenen Beiträge von den Zahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wehren sich gemeinsam vor Mehrausgaben, die zur Kürzung ihrer bestehenden Finanzhaushalte bzw. der derzeitigen Vergütungen und Gehälter führen würden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder Januar 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 08.01.15  +  

Beitragstrick der Bundesregierung für Krankenversicherte ab 2015

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Wir erinnern uns: Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung mit Beschlussfassung der Legislative den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5 % auf 14,6% ab 1.1.2015 abgesenkt und eine bundesweite Öffentlichkeitsarbeit hat eine positive Reaktion in den Medien ausgelöst.   In der Beschlussfassung wurde die Absenkung gefeiert, weil mit der gleichzeitigen Einführung der freien Entscheidung der einzelnen Krankenkassen nunmehr Zusatzbeiträge im Interesse des Wettbewerbs berechnet werden dürfen.   Die Optik stimmte, denn der Beitragssatz für Arbeitgeber wurde mit 7,3% für alle Zeiten festgeschrieben. Alle zukünftigen Ausgabensteigerungen der Krankenkassen für Diagnostik, Therapie, Prävention, Werbungen und Verwaltungskosten werden zukünftig allein vom Beitrag der Arbeitnehmer und Rentner finanziert. Was dieser Beschluss bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Kassenärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie und viele andere Leistungserbringer für Krankenbehandlungen werden Jahr für Jahr ihre erhöhten Vergütungsforderungen durchsetzen. Die Politik hält sich da raus. Es lebe das so hoch gelobte Selbstverwaltungsprinzip. Nur die Mitglieder, die für erhöhte Beiträge aufkommen müssen, werden nicht gefragt.   Nun ist es endgültig, dass die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen zum Ende des Jahres beschließen , wie sich die Kassen zum Thema Zusatzbeitrag wegen der Ausgabensituation verhalten müssen. Es ist keine Überraschung, die großen Kassen der Bundesrepublik verkaufen ihren Beschluss mit der Aussage: Der bisherige Beitragssatz bleibt 2015 stabil! Mit anderen Worten: Die Differenz zum gesetzlich abgesenkten Beitrag auf 14,6% (Hälftelung AG/AN) wird aufgrund der Abstimmungen unter den Kassen zwischen 0,8% und 0.9% als Zusatzbeitrag ab Januar 2015 erhoben. Zugegeben, kleine Betriebskrankenkassen senken den bisher erhobenen Beitrag etwas mehr ab. Die nächsten Vergütungsanhebungen für Leistungserbringer stehen für 2015 bald wieder an. Es kann doch nicht sein, dass die Politik es zulässt, wenn die Krankenkassen ihren Bürokratieaufwand so fortsetzen und wie selbstverständlich über Zugeständnisse gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern usw. alleine entscheiden. Die Regierung hat damit leider nichts zu tun, auch wenn auf der fordernden Seite des Verhandlungstisches Vertreter der Kommunal- und Landespolitik maßgeblich beteiligt sind. Wo ist die Lobby der Beitragszahler? Wenn der Leser meint, die Gewerkschaften unterstützen Arbeitnehmer und Rentner, dann muss man wissen, diese sitzen in großer Anzahl in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. So schließt sich der Kreis der ungerechten Wirkungen für die Beitragszahler.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 25.12.14  +  

Wo sind die Beitragszahler, um die Gegebenheiten in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuprangern

  In Deutschland wird der Versicherte einer Pflichtkasse, aber auch ein freiwilliges Mitglied, mit enormen Beiträgen seines monatlichen Einkommens zur Abgabe verpflichtet. Es geht schon lange nicht mehr um eine bloße Absicherung im Krankheitsfall. Der gegenwärtige Beitrag allein für Arbeitnehmer und Rentner beträgt 8,2% vom Bruttoverdienst. Eigene Versorgungseinkünfte, abgesehen von der gesetzlichen Rente, müssen mit einem zweiten Beitrag von 15,5% entrichtet werden. Nun sagen uns die Politiker und Fachfunktionäre, dafür haben wir eine der besten gesundheitlichen Absicherungen der Welt. Diese Behauptung kann nicht mehr ernsthaft wegen der vor einigen Wochen stattgefundenen umfangreichen professionellen Untersuchungen aufrecht erhalten bleiben. Eine renommierte Unternehmensberatungsgesellschaft stellt klar, Deutschland hat ein sehr teures Gesundheitssystem und ist seinen Preis nicht wert. Unser Land liegt im Vergleich anderer Länder nur im unteren Mittelfeld! Diese Feststellung wurde zwar durch Presseerklärungen den Medien zugestellt, selten aber aufgegriffen und publiziert. Unterhält man sich mit einem Normalbürger darüber, bekommt man garantiert die Antwort: „Der Staat/Die Regierung macht ja sowieso das, was wir nicht durchschauen können!“ Als einigermaßen informierter Kenner der Hintergründe will ich meinen Teil zur Aufklärung beitragen und hoffe auf Medienvertreter, die diese folgenden Fakten, trotz der unbedingt aufrecht zu erhaltenen Werbeanzeigen, veröffentlichen.   Die Gesetzlichen Krankenkassen sind in aller Regel (es gibt ganz wenige Ausnahmen) in heutiger Zeit Mammutbehörden geworden, die hunderttausende Mitarbeiter beschäftigen, aber nur sehr wenige Abrechnungen von den Gesundheitsbetrieben (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Sonstige medizinische Einrichtungen usw.) überprüfen müssen. Im Zeitalter der großen externen Datenverarbeitungszentralen fallen bei den Kassen lediglich Kontrollen über die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit aufgrund der bestehenden Verträge und Leistungsberatungen für Versicherte an. Das Beitragsgeschäft läuft über den Arbeitgeber, sonstige Träger und Rentenversicherungsanstalten und das Vertragsgeschäft mit den Leistungserbringern – siehe Gesundheitsbetriebe – wird von den Verbänden der Krankenkassen erledigt. Zur Hauptaufgabe der heutigen Krankenkassen durften diese sich mit stiller Zustimmung des Gesetzgebers und in Anlehnung der Grundsätze im Sozialgesetzbuch für Marketingaktivitäten personell durchorganisieren. Dahinter stecken freie Leistungen der Gesundheitsprävention, die für Werbezwecke zur Anbindung neuer Mitglieder genutzt werden.     Unser Gesundheitssystem funktioniert auf folgender Grundlage: Die Krankenkassen weisen dem Bundesversicherungsamt (Gesundheitsfonds) die Ausgabenhöhe für ihre Versicherten aufgrund der Schweregrade nach. Um diese finanziellen Vorstellungen auch realisieren zu können, ziehen sie niedergelassene Ärzte ins Boot, um entsprechende Auskünfte zu belegen. Dabei werden nicht selten stillschweigend Geldbeträge überwiesen. (Der TK-Vorsitzende hat diese Machart öffentlich gemacht). Die zugewiesenen Finanzen werden nach nur oberflächlichen Kontrollen an die Leistungserbringer weitergeleitet. Zuvor werden von den Kassenleitungen in Zusammenarbeit mit den hier starken Gewerkschaften und Personalräten überragende Tarifvergütungen und Personalstellen ausgehandelt. Im Vordergrund der Schaffung neuer Stellen stehen die Marketingaktivitäten, die zu Lasten des Vertrags- und Abrechnungsprüfungen gehen. Der interessierte Leser fragt natürlich danach, was bewirken die gewählten Verwaltungsräte bei den einzelnen Kassen. Aus meiner Erfahrung kann ich dazu nur antworten: Der Beitragszahler und Versicherte kann wenig erwarten. In erster Linie geht es in Aufsichtsgrämien um den Bestand und den Ausbau der Kasse. Die Räte sind abhängig von Interessen der Gewerkschaften, die sie dort zur Wahl aufgestellt und unterstützt haben. Der andere Teil der heutigen Beiräte war bis zur Berentung aktiver Mitarbeiter der entsprechenden Kasse.   An anderer Stelle werde ich mich ausführlich dazu äußern, wie der Versicherte und Patient verbesserte Ansprüche mit einem zumutbaren Beitrag, gepaart mit einer verlässlichen ärztlichen Versorgung, in Zukunft durchsetzen könnte. Dazu ist es aber erforderlich, dass vom Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für neue unbürokratische Strukturen und die Gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auf Rechte der Versicherten ausgerichtet werden. Heute sind sie überwiegend für Leistungserbringer geregelt. Aussagekräftige Zusagen für dignostische und therapeutische Leistungen im Krankheitsfall werden einzig und allein vom „Gemeinsamen Bundesausschuss für Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser“ gefällt. Hierzu eine einfache Frage für den Leser! Was passiert bei den Beschlüssen dann, wenn die Krankenkassen nicht zu allererst im Sinne der Versicherten abstimmen? (Was sie nicht als höchstes Ziel vor Augen haben).   Günter Steffen Dezember 2014
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 04.12.14  +  

Krankenhäuser - nur noch Medizinbetriebe zum Geld verdienen

P { margin-bottom: 0.21cm; }A:link { } Bei der Einführung der DRG(diagnosebezogenen) Fallpauschalen in den Kliniken wurden sich die Vertragspartner Krankenkassen und Krankenhäuser, auf Vorschlag des Gesetzgebers, aus den unterschiedlichen Interessenlagen sehr schnell einig. Die Funktionäre bei den Kassen und Kassenverbänden sahen die Chance, von den personell aufwendigen Verhandlungen über wirtschaftliche Selbstkosten befreit zu werden und die Verantwortung für Nichteinigungen abzulegen. Dafür war dann der Weg frei, nun die Wettbewerbstrommel für neue Mitgliedschaften genau dort stattfinden zu lassen. Die Spezialisten aus dem Krankenhauswesen bei den Krankenkassen hatten keine Chance, Funktionäre umzustimmen. Es lag auf der Hand, dass demgegenüber die Klinikleitungen erhebliche Erlössteigerungen durch erhöhte Eingriffe erwarten konnten. Nun ist überall festzustellen, dass in keinem anderen Land in Westeuropa so viel operiert wird wie bei uns. Die weit überwiegende Anzahl der Klinikchefs weisen ihre Ärzte an, möglichst viele Eingriffe vorzunehmen, weil diese erhebliche Mehrerlöse bringen. Nun wundern sich viele Bürger, aber auch Journalisten und Politiker, wieso denn bis zu 40% der Kliniken keine schwarzen Zahlen schreiben. Ein wichtiger Grund ist anzuführen, dass Stationäre Einrichtungen der kommunalen Trägerschaften aufgrund der Einflüsse der starken Gewerkschaft Ver'di bei den Kommunalpolitikern durchsetzten, erhöhte Personalbesetzungen wegen der eingeführten neuen Krankenhausvergütung einzurichten, zumal Verhandlungen über wirtschaftliche Betriebsabläufe nicht mehr erforderlich wurden. Derartige Kostensteigerungen waren aber keineswegs in den nun zu berechnenden diagnose bezogenen Fallpauschalen abgedeckt. Private Krankenhäuser in Umwandlung von Aktiengesellschaften gingen eher den umgekehrten Weg, pressten insbesondere das eingesetzte Pflegepersonal wie eine Zitrone aus und sind heute weitestgehend reine Medizinbetriebe. Das Ergebnis ist bekannt. Diese Medizinbetriebe erwirtschaften stabile Gewinne und können so notwendige Investitionen umsetzen, denn die vom Land gezahlten Investitions-Finanzmittel reichen nicht aus, sie bleiben gegenüber den Rechtsansprüchen zurück. Die Politik wäscht sich die Hände in Unschuld und will partout keine Änderung des Vergütungsrechts. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Ausgaben bei den Kassen für stationäre Leistungen um ca. 36% gestiegen, die die Beitragszahler finanzieren. Ähnliche Steigerungssätze gibt es nur im Energiebereich, der Medikamentenausgaben oder bei den Einkommen der niedergelassenen Ärzte. Die Leistungsexplosion in den Krankenhäusern könnte ganz zügig beendet werden durch ein verständliches nachzuvollziehendes Vergütungssystem. Gesetzlich vorgegebene wirtschaftliche Personalbesetzungszahlen nach den Leistungsanforderungen und Berücksichtigung notwendiger Sachkostenpositionen würden jährliche Gesamt-Fallkosten ergeben, die mit der (Behandlungs)-Fallzahl dividiert werden könnten. So würde sich eine durchschnittliche (Patienten)-Pauschale ergeben, also für alle Aufenthalte mit einer Grenzverweildauer und einen Leistungsrahmen, neben den sogenannten Sonderentgelten für besonders teure Operationen. Die Operationswut am Patienten und die Ausgabenflut bei den Kassen hätten ein Ende. Es ist klar, beide Vertragspartner haben daran kein Interesse. Viele kompetente Leitende Ärzte werden nicht gefragt, ihre Vorstellungen von Gesundungs-Behandlungen stehen nicht zur Debatte. Die nachgeordneten Ärzte haben sich sowieso unterzuordnen. Günter Steffen , 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de Dezember2014    
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 03.12.14  +  

Ärzteforderungen 2015

Die niedergelassenen Ärzte sind die bestbezahlte Berufsgruppe in Deutschland.Die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen - nach Abzug der Praxiskosten - ergeben rund 165000 Euro Reinertrag vor Versorgungsabsicherungen und Steuern. Zwischen 2007 und 2013 ergab sich ein Plus von annähernd 20%. Die größte Steigerung erzielten Augenärzte und Neurologen von über 35%. Die komplizierten Honorarabrechnungen werden als Grundlage neuer Forderungen mit den Begrifflichkeiten Leistungsumfang, Preiskomponente und Abstaffelungen begründet. Die Öffentlichkeit versteht kein Wort, selbst der selbständige Arzt in seiner Praxis kann das nicht erklären. Es besteht der Verdacht, beide Vertragspartner  sind derartige Begründungen, die an "Tarnen und Täuschen" erinnern, sehr willkommen. Der Verhandlungspartner, die Gesetzliche Krankenversicherung, reagiert pflichtgemäß zwar ungehalten, aber letztlich muss ja der Beitragszahler die Zeche zahlen. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft: Zum einen einigen sich die Ärzte und Krankenkassen auf erhöhte Honorare - zu Lasten der Beitragszahler/Patienten - und lehnen in einer anderen personellen Zusammensetzung  übereinstimmend danach im "Gemeinsamen Bundesausschuss" neue wissenschaftlich nachweisbare Therapien für Schwerstkranke ab. Günter Steffen, Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 20.08.14  +  

Koordinierung der Behandlungsabläufe für Schwerstkranke - längst überfällig

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   In den Städten und Regionen fehlen abgestimmte fachspezifische Vereinbarungen zur Behandlungsfolge der Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für schwer erkrankte Patienten. Diese und ihre Angehörigen erleben bis heute unnötige Verzögerungen und nicht nachzuvollziehende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Hinzu kommen Ungewissheiten, wie die Gesundungsmaßnahmen oder das Ziel der Beendigung der Schmerzphasen, abgestimmt fortgesetzt werden. Viele Zufälligkeitsentscheidungen spielen gegenwärtig bei den Behandlungsabfolgen eine Rolle. Egoistische Vergütungsansprüche der Leistungserbringer und Blockierungen wegen anfallender Kassenausgaben sind heute an der Tagesordnung. Es ist mehr als ärgerlich, dass der Systemfehler in unserem Gesundheitswesen bis heute nicht behoben wird. Dadurch entstanden und entstehen Kosten in Milliardenhöhe für die Beitragszahler. Jede zukünftige Erhöhung der Ausgaben, auch aus diesen Gründen, trägt der Arbeitnehmer und Rentner alleine. Zu dieser ärgerlichen Situation gehören insbesondere auch die Doppel- und Dreifachuntersuchungen bei den niedergelassenen Ärzten und in den Krankenhäusern.   Da der Hausarzt in den meisten Fällen die Anlaufstelle für die Patienten ist, sollten die erforderlichen Abstimmungen von ihm mit den Fachärzten, dem Krankenhaus, der Pflegeeinrichtung, dem ambulanten Pflegebetrieb, einer Reha-Versorgung, Physikalische Therapieeinrichtungen sowie Onkologische Behandler, je nach Notwendigkeit, in Gang gesetzt und begleitet werden. Die Schaffung eines kompetenten Stadt-, Regional- oder Landesausschusses, zusammengesetzt aus verantwortlichen Gesundheitspolitikern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhäusern und Krankenkassen, ist von eminenter Bedeutung, allerdings nur auf der Basis eines Bundesgesetzes, damit die Grundsätze der Behandlungsabfolgen und Zuständigkeiten in dem Ausschuss beschlossen werden und ihre Durchführung anordnen, aber auch überwachen bzw. einschreiten können. Fehlende Facharztzulassungen an einigen Brennpunkten der Städte und Landkreise sollten ebenfalls zum Konzept der Entscheidungen dieses Ausschusses gehören. Der Gesundheitssenator der Freien Hansestadt Bremen hat in den vergangenen Wochen einen sogenannten Landesausschuss angeschoben. Leider fehlt die bundesgesetzliche Rechtskraft, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch der Spitzenverband der Krankenkassen, arbeiten massiv dagegen an. Nachvollziehbar ist das nicht, denn wenn ein niedergelassener Arzt sich diesem Verfahren mit der Begründung der „Freiberuflichkeit“ nicht anschließen will, kann er es gerne tun. Die Konsequenz müsste dann aber sein, die Behandlungszulassung für gesetzlich Versicherte abzuerkennen. Es gibt wenig Grund zum Optimismus, dass die Politik in Berlin den Mut hat, gegen die Auffassungen der starken Gesundheitslobbyisten in unserem Land die genannten Notwendigkeiten durchsetzen wird. Mit der mir unterstellten Forderung nach einer Staatsmedizin hat das jedenfalls nichts zu tun.   Günter Steffen 3. Juli 2014 Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de      
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yasni 05.07.14  +  

Jagd nach chronisch kranken Mitgliedschaften der Krankenkassen

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); widows: 2; orphans: 2; }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }     Die Finanzen bei den einzelnen Krankenkassen versucht man mit merkwürdigen Methoden zu steigern. Der Gesetzgeber hat dafür Tür und Tor geöffnet. Die Hauptaufgabe der Krankenkassen-Mitarbeiter ist es gegenwärtig, neue Mitglieder, die überwiegend chronisch krank sind zu werben, damit höhere Gelder aus dem Finanztopf des Gesundheitsfonds zufließen. Was für ein Irrsinn! Ein Nebeneffekt, der von manchen Vorständen großer Krankenkassen gerne mitgenommen wird, um den Ausbau der internen Positionen und den Machtzuwachs für eine lobbyistische Gesundheitspolitik nach außen zu erreichen. Das gewählte Parlament lässt es zu, dass erforderliche intelligente neue Systeme in der Krankenversicherung gar nicht erst erörtert und diskutiert werden dürfen. Parteipolitik und Ideologie sind die Hinderungsgründe. Wie neuerdings bekannt wurde, sind namhafte Krankenkassen dazu übergegangen, niedergelassene Ärzte dazu zu bringen, Diagnosen ihrer Versicherten „beizusteuern“, die im Katalog beim Bundesversicherungsamt gesondert geführt werden, damit höhere Finanzzuweisungen erfolgen. Dieses „Beisteuern“ von Seiten der Ärzteschaft hat seinen Preis! Kassen und niedergelassene Ärzte bereichern sich somit an den Beitragszahlern. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 05.04.14  +  

Anmerkungen zur gegenwärtigen Sozial- und Gesundheitspolitik

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die Parteien lassen sich den Sozialstaat Deutschland viel kosten. In den nächsten Monaten wird die neue Bundesregierung die Weichen stellen und die im Wahlkampf angekündigten Erhöhungen (Mütterzuschläge für vor 1992 geborene Kinder) und die Absenkung des Rentenbezugs nach 45 Beitragsjahren umsetzen, der Zeitraum eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses ist dabei egal. Die Sozialdemokraten setzen sich voll durch, arbeitenden Bürgern ab dem 18. Lebensjahr den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zuzusichern. Das gegenwärtige Aufmucken von Seiten der Wirtschaftsverbände und die Warnungen vieler Wirtschaftsfachleute werden in den Wind geschlagen, denn die Parteivorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zugesichert, dass ihre Fraktion mit einer satten Mehrheit dem zustimmen wird. Es ist der Preis für die Einvernehmlichkeit der möglichst lange andauernden großen Koalition. Sachliche Argumente, die besonders aus wirtschaftspolitischen Gründen dagegen sprechen, sind in Wirklichkeit bereits vom Tisch gefegt. Machtansprüche und Parteiraison der Abgeordneten sind dafür ausschlaggebend.   Die notwendigen Finanzierungen für die zukünftige Rentengeneration bleiben unbeantwortet. Die Aufblähung des Bundeshaushaltes mit den immer höher erforderlichen Zuschüssen aus Steuermitteln ist heute kein Thema und wird ignoriert. Wenn es nach Vorstellungen der „Gutmenschen“ geht, wird die Mindestrente von über 850 Euro schon bald realisiert und beansprucht werden dürfen. Zukünftige Steuerzahler sollen es gewährleisten ? Die Frage ist zu stellen, wo kommt das viele Geld her und wodurch sollen die Bundesfinanzen mit den vielen Milliarden Euro gegenüber heute zu steigern sein, wenn gleichzeitig über 2 Billionen Euro Schulden abzutragen sind ? Wir leben alle in einer globalen weltweiten Wirtschaftsordnung. Der Wettbewerb wird immer schärfer. Angebot und Nachfrage bestimmen den erwirtschafteten Preis, der dann die Steuereinnahmen des Staates sicherstellen soll. Diese Fragen werden aus wahltaktischen Gründen von unseren Parteien ausgeblendet. Der absehbare Fachkräftemangel für unsere Wirtschaftsbetriebe wird durch den Mindestlohn für alle verschärft. Soviel gut ausgebildete Einwanderer werden nicht zur Deckung dieser Lücke zu uns kommen. Diese Zukunftsfragen brennen auf den Nägeln, nicht so für die gegenwärtigen Politiker unseres Landes. Diese Nachgiebigkeit in der Finanz- und Sozialpolitik zeigt sich auf den Feldern, auf denen die Politik eigenständige Haushaltsbeschlüsse vornehmen kann – ohne Rücksicht auf Wirkungen nach Ablauf der übernächsten Wahlperiode. Im Gegensatz zu den geschilderten unverantwortlichen „Wahlgeschenken“ ist für die Gesundung der kranken Bürger, die immer mehr werden, eine völlig andere Gegebenheit zu beobachten. Selbst die notwendigen Therapiemaßnahmen aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind weitgehend nicht mehr finanzierbar. Die Lobbyverbände der Leistungserbringer, die die Gesundung, Heilung und Pflege organisieren, haben die Politik vollkommen in der Hand. Die gesetzlich eingeführte Selbstverwaltung zwischen Geldverwalter (Krankenkassen) und Diagnostik- und Therapie – Verantwortliche (Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Pflegebetriebe u.a.) bestimmen eigenverantwortlich die Vergütungen, die den Beitrag für Arbeitnehmer und Rentner ausmachen. Dem Gesetzgeber bleibt letztlich nur Maßnahmen bürokratischer Regulierungen und Auflagen. Die Politik ist längst nicht mehr frei für Strukturänderungen im Sinne von Einsparpotentialen. Aber auch für wirkliche Auflagen einsparender Ausgaben der Krankenkassen und Reduzierungen von Werbemaßnahmen in Größenordnungen vierstelliger Millionen pro Jahr, die heute vollkommen zu Lasten der Beitragszahler gehen, sieht die heutige Politik keine Notwendigkeit. Diese unterschiedlichen Betrachtungen und Entscheidungen der maßgeblichen Politiker, bezogen auf eine gerechte Sozialgesetzgebung, ist auffällig und spricht doch eigentlich Bände. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 20.03.14  +  

Steuern sprudeln und Erhöhungen für Beitragszahler folgen

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die neue Bundesregierung setzt die Koalitionsabsprachen nach Vorstellung des Bundesfinanzministers um. Keine guten Aussichten für Beitragszahler in Sachen Abgaben in der Sozialversicherung. Auch die stetig wachsenden Steuern aus Gründen der „kalten Progression“ bei Gehaltserhöhungen werden nicht beseitigt oder zumindest abgesenkt. Ein Arbeitnehmer muss derzeitig zwischen 30% und fast 50% seines angehobenen Lohnes für erhöhte Steuern und Abgaben leisten. Es gibt keine Anzeichen bei den Unionsparteien oder Sozialdemokraten, für den arbeitenden und fleißigen Bürger irgendwelche finanziellen Erleichterungen vorzunehmen und die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Im Gegenteil: Der Staat erwartet aus Gründen der „Kalten Progression“ zwischen 2014 und 2017 annähernd 56 Milliarden Euro zusätzlich zum eigentlichen Steueraufkommen. Da die rote Linie für Steuererhöhungen für Besserverdienende von der Union in den Koalitionsverhandlungen gezogen wurde, hat sich die neue Bundesregierung darauf geeinigt, die Abgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, besonders für Arbeitnehmer und Rentner, zu erhöhen. So paradox es klingt, zunächst soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6% abgesenkt werden, aber: Die Hälftelung (7,3%) steht für die meisten Arbeitnehmer und Rentner nur auf dem Papier. Für Arbeitgeber ist diese Hälftelung festgeschrieben. Jede Krankenkasse ist berechtigt, den Mitgliederbeitragssatz nach der individuellen Ausgabengegebenheit zu erhöhen. Da die Lobbyistenverbände der Leistungserbringer wie Ärzte in den eigenen Paxen und Krankenhäuser kräftige Erhöhungen der Vergütungen erwarten, ist für Kenner der Materie klar, schon bald steigen die Beiträge über den heutigen Anteil von 8,2%. Hinzu kommt, dass der Bundesfinanzminister eine Kürzung des Bundeszuschusses (Mitfinanzierung der Familienversicherung) von jährlich 6 Milliarden Euro vornimmt. Irgendwelche Maßnahmen der Einschränkung der vielen unsinnigen Ausgaben bei den Kassen, die nichts mit der Gesundung der Patienten zu tun haben, sind nicht beabsichtigt. Dazu fehlt den Politikern der Mut.   Die geschilderten Wirkungen in der Krankenversicherung und die vorgesehene Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung, verbunden mit den Steigerungen der Lebenshaltungskosten in diesem und im nächsten Jahr, sind keine guten Aussichten für Rentner. Beabsichtigte Rentenerhöhungen in diesem und im nächsten Jahr wirken sich im Nettoeinkommen des Einzelnen nennenswert negativ aus.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 18.03.14  +  

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen dürfen Beitragserhöhungen verlangen

  Die neue Bundesregierung aus Union und SPD erörtert in den nächsten Wochen den Referentenentwurf des neuen Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, zur Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formal soll der zukünftige Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zur Hälfte jeweils gesetzlich festgelegt. Aber: Künftige gesetzliche Beitragsanhebungen gelten allein für Krankenkassen-Mitglieder und zukünftig nicht mehr für Arbeitgeber. Die vorgesehene gesetzliche Reduzierung von 0,9% für Mitglieder kann die einzelne Krankenkasse aufgrund ihrer finanziellen Situation durch einen sogenannten Zusatzbeitrag grundsätzlich anheben und sogar darüber hinaus einziehen! So etwas nennt man dann „politischer Kompromiss“ innerhalb der großen Koalition. Da wegen der beabsichtigten gesetzlichen Beitragsabsenkung rund 11 Milliarden Euro – nach heutigem Ausgabenstand der Kassen – fehlen werden, empfielt der Gesundheitsminister „Freiheit“ der Krankenkassen, diese Zusatzbeiträge zu erheben. Es wird von der Politik nicht daran gedacht, die milliardenschweren Ausgaben der überbordenden Bürokratie einzuschränken und die vielen Wirtschaftlichkeitsreserven im Leistungsrecht durch einen knallharten Preiswettbewerb zu beseitigen, sowie die ausufernden Marketingaktivitäten und Werbemaßnahmen der Kassen mit Finanzmitteln der Beitragszahler zu untersagen. Auch das Bundes- und die Landesaufsichtsbehörden der Krankenkassen gehen gegen diese eigennützigen Kostenverursachungen und unwirtschaftlichen Haushaltsführungen nicht vor. Etwaige Einsparauflagen für die Krankenkassen sieht der Referentenentwurf nicht vor. Vereinzelte SPD-Politiker haben zwar Widerstand angekündigt, der Koalitionsvertrag wird ganz sicher aber nicht unterlaufen. Dafür sorgen schon die Parteioberen.   Ein weiteres Motto des besagten Referentenentwurfs lautet: Bessere Qualität der medizinischen Leistungen! Dafür soll ein neues Institut gegründet werden, die statistischen Ergebnisse der Ärzte und Krankenhäuser auszuwerten und entsprechende Schlüsse durch die Politik „ in einigen Jahren“ zu ziehen. Wer sich ein wenig auskennt, wenn weitere staatliche Auflagen zur Ermittlung und Abgabe neuer Statistiken stattfinden, wird sehr schnell darauf kommen, ohne finanzielle Zugeständnisse – mit Beitragsmitteln der Kassenmitglieder – wird dazu die Bereitschaft der Ärzte und Kliniken gegen Null tendieren. Ich fürchte, auch nach parlamentarischer Diskussion und Beschlussfassung wird das entsprechende Gesetz für die Patienten und Beitragszahler nicht positiver ausfallen.   Günter Steffen 16. Februar 2014 www.guenter-steffen.de
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yasni 17.02.14  +  

Parteien legen die Axt an unsere Rentenversicherung

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die große Koalition hat sich auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für Versicherte verständigt, wenn 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können. Da lediglich Beiträge eingezahlt sein müssen, spielt es keine Rolle, ob gearbeitet oder eine Arbeitslosigkeit vorlag. Dieser Punkt ist zwar angeblich noch strittig, aber die Beitragszahler der jüngeren Generation können sich schon denken, wie Angela Merkel diesen Streit löst: Im Sinne des Konsens und zu Lasten der heutigen Rentner, der jungen arbeitenden Menschen und der gutverdienenden Steuerzahler. Wie Fachleute errechnet haben, werden rund 40% der Männer und weniger als 14% der Frauen von dieser Idee der Sozialdemokraten, die in der Koalition von der Bundesarbeitsministerin Nahles umgesetzt wird, Gebrauch machen. Es darf m.E. nicht vergessen werden, wie die SPD dafür argumentiert hat: „45 Jahre arbeiten muss belohnt werden“!! Die Rente mit 67 wird so zu einem Papiertiger. Es ist in diesem Zusammenhang doch einmal bei der Union und SPD nachzufragen, wieso die alte Regelung der Rente mit 65 unter der Voraussetzung der tatsächlichen Arbeitsleistung der 45 Jahren nicht beibehalten werden konnte? Die Wirtschaft warnt zu recht vor einer Frühverrentungswelle, die schon bald auf uns zu kommt. Der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung wird bald nicht mehr ausreichen. Es wird allerhöchste Zeit, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass alle arbeitenden Menschen Beiträge einzuzahlen haben und die vielen Ausnahmen für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Politiker u.a. beseitigt werden. Wenn die zukünftige Beamtenschaft immer noch davon ausgenommen bleiben soll, dann sollten künftige Berufungen auf Lebenszeit erheblich eingeschränkt werden, denn ein großer Anteil der gegenwärtigen Beamtenschaft leistet nun wirklich keine hoheitlichen Aufgaben des Staates. Damit der Anteil der geringfügigen Rentenbezieher so klein wie möglich gehalten werden kann – Stichwort Mindestrente - sollte der Staat die betriebsbedingten Zusatzversorgungen steuerlich fördern. Nur so werden die Altersrenten ab 2020 und darüber hinaus, die eine zum Leben auskommende Rente beziehen wollen, gesichert werden können. Die gegenwärtige Politik steuert immer mehr auf Erweiterung der Finanzierungen aus den Steuereinnahmen hin. Wenn das man nicht ins Auge geht. Günter Steffen, Lemwerder Januar2014
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 15.01.14  +  

Arztvergütungen in den Praxen sind nicht nachvollziehbar - undurchsichtige Honorarbestimmungen frustrieren

Das Statistische Bundesamt hat vor einiger Zeit die Einkommensentwicklung für niedergelassene Ärzte zwischen den Jahren 2007 und 2011 veröffentlicht. Es haben Einkommenssteigerungen im Durchschnitt von 17 Prozent stattgefunden. Einzelne Arztgruppen erzielten um bis zu 35% höhere Honorare. Hintergrund sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Fachärzten aus Gründen der innerärztlichen Machtkämpfe. Gegenwärtig verdienen Hausärzte nach Abzug der Praxiskosten ca. 14 tausend Euro monatlich, Internisten und Urologen ca. 16 tausend Euro monatlich, Augenärzte und Neurologen ca. 19 tausend Euro und Radiologen ca. 25 tausend Euro monatlich. Aus diesen Gründen ergeben sich auch ökonomische Anreize für junge Mediziner, auf eine Niederlassung als Hausarzt zu verzichten. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen können nicht verstehen, dass der Gesetzgeber nach wie vor eine einheitliche Vergütungsordnung für ärztliche Tätigkeiten ablehnt. Es ist zu vermuten, dass bestimmte Ärzteverbände hier massiv Einfluss nehmen und die sehr unterschiedliche Praxisausstattung mit einer unterschiedlich teuren Medizintechnik begründen. Diese könnte aber gesondert berechnet werden, damit die so gravierenden unterschiedlichen Einkünfte nach Abzug der Praxiskosten vermieden werden. Das ungerechte Honorarabrechnungswesen für rund 140 tausend Ärzte in Praxen könnte schnell abgelöst werden. Selbst die Ärzte können die quartalsmäßige Honorarabrechnung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung für gesetzlich Versicherte mit ihren Kenntnissen nicht nachvollziehen. Wer kann schon die Kriterien in der Reihenfolge nach Einheitlichem Bemessungsstab (EBM), Punktmenge, Orientierungspunktwert und Regelleistungsvolumen (resultierend aus den pauschalen landesbezogenen Krankenkassenleistungen) bis hin zum Praxisbudget zuordnen und abschließend die vorgenommene Kürzung, weil die Leistungszahlen über dem Durchschnitt der Arztgruppe liegen, nachvollziehen. Zu den Regelleistungsvolumen gehören nicht die freien Leistungen, die gesondert vergütet werden. Dies sind u.a. ambulante Operationen, Laboruntersuchungen, Ultraschall, EKGs, Enddarmspiegelungen, Lungenfunktionsprüfungen u.a. Neben diesen Honorarregelungen gibt es noch eine besondere Vergütung für Hausärzte. Genannt wird diese Form des Leistungsentgelts „Hausarztzentrierte Versorgung“. Diese wird zwischen Hausarzt und Krankenkasse direkt abgerechnet. Hierfür muss sich der Versicherte für einen gewissen Zeitraum immer erst von seinem Hausarzt behandeln lassen. Vergütet wird diese Verpflichtung des Versicherten von der Kasse mit 38 Euro (und mehr) je Quartal, ob es zu einer Behandlung kommt oder nicht. Erscheint der Patient in der Praxis des Hausarztes, werden dem Arzt 45 Euro (und mehr) von der Kasse bezahlt. Diese Regelungen werden von den Fachärzten in einigen Regionen beklagt. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich auf eine gerechtere medizinische Versorgung besinnt und die jetzigen undurchsichtigen Regelungen aufgibt. Bisher regelt die Selbstverwaltung (Ärztegremien und Krankenkassen) die Grundsätze der Honorarbestimmungen alleine. Der Beitragszahler und Patient fragt sich: Wieso können die ambulanten Leistungen nicht analog zur Ärztlichen Gebührenordnung – die heute für Privatversicherte gilt – nach einem Abrechnungsschlüssel (mit dem x-fachen) berechnet werden? Dabei sind Steuerungselemente aus Gründen der eventuellen Ausnutzung des Leistungsumfangs doch regelbar.   Günter Steffen   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 10.11.13  +  

Die Telemedizin ist die Zukunft

Das wahre Ziel der elektronischen Gesundheitskarte sollte eine Vernetzung der Leistungserbringer im Gesundheitswesen sein. Nach einer langen Planung der Firma Gematik mit den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gibt es immer noch Verzögerungen zur Einführung. Es liegt nicht an ungelösten technischen Gründe, sondern daran, weil angeblich die Ärzte das Projekt, das gegenwärtig von den Krankenkassen mit 728 Millionen Euro aus den Beiträgen bereits finanziert wurde, blockieren. Wenn nicht bald eine Einigung stattfindet, wird es zu einem Hunderte Millionen Euro teuren Debakel ohne Nutzen für die Patienten werden. Angeblich fürchten die Ärzte, dass die Krankenkassen durch die Karte Verwaltungsarbeit in die Praxen verlagern wollen. Hier muss nun endlich auch einmal das Bundesgesundheitsministerium für Klarheit sorgen. Auch die Bundes- und Landesaufsichten sind gefordert, sich einzuschalten. Die Beitragszahler haben ein Anrecht darauf, durch die elektronische Gesundheitskarte entlastet zu werden und die Patienten Versorgungsvorteile bei Diagnostik und Therapie zu erlangen. Es leuchtet also nicht ein, wenn die Ärzte glauben, dadurch mehr Bürokratie- und Arbeitsaufwand zu haben. Die KBV als Bundesvereinigung der Ärzteschaft sollte endlich einmal in der Öffentlichkeit Stellung dazu nehmen. Folgende Funktionen sind für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eines Tages vorgesehen: - freiwillige Notfalldaten wie Medikamentenverträglichkeit oder Dauererkrankungen - Kommunikation zwischen den Leistungserbringern (Herkömmlicher Postweg entfällt) - Erstellung einer medizinischen Fallakte - Arzneimitteltherapie (Verordnungen dokumentieren) Gesetzlich wurde die Einführung bereits ab 2004 beschlossen. Diese elektronische Gesundheitskarte gilt als Schlüssel zu einer neuen Telematik-Infrastruktur, die zu einer besseren Patientenversorgung und weniger Bürokratie führen soll. Ein weiterer Schritt in der Telekommunikation sollte eigentlich zwischen der Überwachung durchgeführter medizinischer Therapien (Facharztzentren und Krankenhäuser) mit Einzelpatienten erfolgen. Telemedizin beinhaltet Behandlungen und medizinische Überwachung von Patienten durch Ärzte per Internet oder Telefon. Heute gibt es bereits schon bundesweit etwa 400 Projekte, die sich mit der Telemedizin beschäftigen. Richtig groß werden die Einsparpotentiale allerdings erst dann, wenn Telemedizin und digitalilsierte Patientendaten kombiniert werden können. Hier fehlen die abzuschließenden Verträge der beschriebenen Möglichkeiten zwischen Spitzenverband der Krankenkassen und Ärztevereinigung. Die wahren Gründe werden verschwiegen. Es ist zu vermuten, dass die niedergelassenen Ärzte blockieren. Wenn dem so ist, müssen härtere Bandagen von der Politik angewendet werden. Es bleibt dem einzelnen Kassenarzt überlassen, seine Abrechnungstätigkeit für gesetzlich Versicherte zurückzugeben. Es kann nicht sein, dass deswegen die vielen zu beseitigenden Wirtschaftlichkeitsreserven im Gesundheitswesen blockiert werden. Aufklärung in der Öffentlichkeit tut Not. Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 28.07.13  +  

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe Die Studie über die deutschen Krankenhäuser, erstellt vom Essener RWI und nach Auswertung der jährlichen Repräsentativbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts, ergaben eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Rund 60% der stationären Einrichtungen haben im Jahre 2012 ein rückläufiges Geschäftsergebnis zu verzeichnen gehabt. Bei 21 % der Krankenhäuser wurden Jahresfehlbeträge festgestellt. Es ist aber öffentlich nicht konkretisiert worden, ob die Jahresfehlbeträge durch die fehlenden Erlöse aus den Fallpauschalen und Sonderentgelten entstanden sind, weil die Aufwendungen der Personal- und Sachkosten zur Versorgung der Patienten nicht abgedeckt werden konnten oder ob die Bilanzen das Negativergebnis auswiesen. Im zweiten Fall wäre der Grund darin zu finden, weil erhöhte Abschreibungen aus den getätigten Neuinvestitionen zu Buche schlagen. Zwischen 2005 und 2011 stiegen die Erlöse der Häuser um fast 30%. Die Patientenzahlen stiegen also steil an. Das Essener RWI erklärte diese gewaltige Steigerung der Krankenhausfälle mit “einer starken Mengendynamik”! Klar ist, es wurde soviel operiert wie noch nie. Die Beitragszahler der Krankenkassen wurden tüchtig belastet. Die gesetzlich bestehende Vergütungssystematik der über tausend DRG- Fallpauschalen mit den Haupt- und Nebendiagnosen laden zu einer Mengenausweitung bzw. zu Operationen ohne medizinische Notwendigkeiten geradezu ein. Auch heute noch weist die Politik diese Begründung weit von sich. Das Ergebnis der Befragungsaktion in den deutschen Kliniken und die erwähnten Gutachten, die öffentlich gemacht wurden, haben nur den einen Grund: Die Bundesregierung und der Gesetzgeber sollen im Wahljahr neue finanzielle Zusagen machen, damit das Personal (Wahlvolk) in den Krankenhäusern nicht noch auf den Gedanken mit ihrer machtvollen Ver’di-Gewerkschaft kommen, Proteste so kurz vor der Bundestags- und der zwei Landtagswahlen (Bayern und Hessen) wegen der “miesen” Betriebsergebnisse ihrer Krankenhausträger anzuzetteln. Seit einigen Tagen ist denn auch bekannt geworden, in diesem Jahr sollen die Krankenhäuser von den Krankenkassen eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten. Da der Gesundheitsminister den starken Anstieg der Operationen nicht erklären kann, wird selbstverständlich erst einmal eine wissenschaftliche Untersuchungskommission ins Leben gerufen. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der öffentlich-rechtlichen Stadt- und Kreiskrankenhäuser, überwiegend in den westlichen Bundesländern, verzeichnen jährlich Verluste, weil die Betriebskosten auch mit den lukrativen Fallpauschalen nicht gedeckt werden können. Viele Kommunen nehmen diese Unwirtschaftlichkeiten ihrer Krankenhäuser immer noch hin, weil starke Personal- und Betriebsräte personell-wirtschaftliche Strukturen ablehnen und die Parteien in den betreffenden Städten über noch finanzstarke Haushalte verfügen. Dort, wo die Übernahme der Verluste von Kommunen nicht mehr stattfinden, werden private Krankenhausträger gesucht und auch gefunden. Beispiele gibt es genug. Große private Krankenhausträger zeigen, wie vorbildlich in Zeiten der lukrativen Vergütungssystematik eine wirtschaftliche Betriebsführung - sehr oft aber auch zu Lasten der Mitarbeiterschaft - stattfindet. Große Aktiengesellschaften sichern sogar aus den Erlösen Dividenden für ihre Aktionäre Jahr für Jahr zu. Es wird Zeit, dass im Interesse der Patienten und des Personals in den Krankenhäusern ein gesetzlich festgelegter Personalschlüssel gilt und vertraglich ausgehandelte Vergütungen mit den Krankenkassen gelten. Dabei sollte die medizinisch/fachliche Qualität eines Hauses ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor sein. Günter Steffen, Lemwerder
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