Gesetzlichen im Yasni Exposé von Günter Steffen

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Ich biete: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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396 Informationen zu Günter Steffen

Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen

  Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen   Der Deutsche Bundestag hat im Juni d.J. das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich.   Die Gesundheitsförderung soll im unmittelbaren Lebensumfeld, also in den Kitas, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim stattfinden. Die Umsetzungen erfolgen ohne Beteiligung des Sachverstandes der Ärzteschaft und auch nicht mit den vielen medizinisch qualifizierten Berufsgruppen etwa durch eine „Präventions-Umsetzungszentrale.“ Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt enstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Wie diese Aufgaben bewältigt werden sollen, sprechen die Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit und Sozialpartnern in einer nationalen Präventionskonferenz ab, dabei geht es dann um Festlegung gemeinsamer Ziele und Vorgehen.   Zu bemängeln ist: Man braucht bei der Zielsetzung ein gesundheitlich-präventives Verhalten im Erlernen von Kindesbeinen an- also die Fachkompetenz vor Ort, die für die Versorgung, Behandlung und Betreuung im Gesundheitswesen zuständig ist. Das wird von der Politik ignoriert. Hinzu kommt, dass die Kosten nicht aus den öffentlichen Haushalten des Bundes finanziert werden, sondern vom Beitragszahler in der Sozialversicherung, insbesondere in einer Größenordnung von den Gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen von jährlich 511 Millionen Euro. Die Folge wird selbstverständlich sein, dass neben weiteren beschlossenen Ausgabensteigerungen sowie auch aus Gründen von Tariferhöhungen im Gesundheitswesen der Zusatzbeitrag für alle Mitglieder ab 2016 ansteigen wird. Nicht belastet werden die Abgaben der Arbeitgeber. Die Private – Krankenversicherung beteiligt sich finanziell nicht – so der Wille der Politik!   Ausgesprochen ärgerlich ist der hinzukommende Aspekt, dass die Krankenkassen dieses Gesetz nutzen werden, um in den oben genannten Einrichtungen (Kitas, Schulen, Firmen ect.) ihre Mitgliederwerbungen verstärkt einzusetzen. Die Werbeinstrumente, also die Marketingaktivitäten, sind der Schlüssel, mit vielen Mitarbeitern, die heute bereits die eigentlichen Aufgaben einer Krankenkasse vernachlässigen, auszubauen. Entstehende erhöhte Personalkosten gehen zu Lasten der Beitragszahler. Die Aktivitäten für die Versicherten sind u.a. Yoga, Pilates, Zumba, Qi Gon, Nordic-Walking, Motorik, Wellness, Aerobic, Tai Chi und Boddyboarding. Die zusätzlichen Kosten erscheinen nicht im Werbebudget, welches von der Bundesaufsicht limitiert ist. Hinweise der Politik, dass der bestehende Preiswettbewerb zwischen den Kassen Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern wird, sind nicht ernst zu nehmen, weil alle Kassen in identischer oder ähnlicher Höhe die Anhebungen vornehmen. Auch der Hinweis der Möglichkeit eines Kassenwechsels lohnt sich für verärgerte Mitglieder nicht.   Niemand erwähnt in der heutigen politischen Diskussion zur Schaffung des Präventionsgesetzes die persönliche Verantwortung der Bürger/Innen, sich durch Eigeninitiative gesund zu erhalten. Damit ich nicht mißverstanden werde: Gesundheitserziehung bei Ernährung und Bewegung in den Kitas und Schulen sind notwendig, Kostenzuschüsse bis zu 80% oder noch höher für Freizeitmaßnahmen und Initiativen zur Persönlichkeitsentwicklung gehören m. E. nicht dazu. Ich fürchte, die vielen Fitness-Studios werden in Zukunft von uns Beitragszahlern überwiegend subventioniert. Kein Gesundheitspolitiker tritt öffentlich für neue wissenschaftlich nachweisbare diagnostisch/therapeutisch-medizinische Maßnahmen in Fällen schwerer Erkrankungen ein. Da verlässt man sich parlamentarisch übereinstimmend auf das Beschlussgremium „Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ wohl wissend, das die Finanzinteressen dort identisch sind.   Günter Steffen 29. September 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 02.10.15  +  

Versicherte bei den Krankenkassen wundern sich über die hohen Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz

  Versicherte haben beim Zahnersatz nur Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse, die der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ festgelegt hat. Bei der Grund- und Regelversorgung müssen zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten selbst aufgebracht werden. (Vollständige Bonusbestätigungen sind u.a. Voraussetzung) Bei Implantaten sind sehr viel höhere Eigenfinanzierungen aufzubringen. Fakt ist: Die Gesetzlichen Krankenkassen leisten also nicht die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern beteiligen sich bei der Zahnarztrechnung lediglich an einem so genannten Festkostenzuschuss. Die privaten Versicherungsunternehmen haben sich als Lobbyisten politisch durchgesetzt, damit Zahn-Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die nichts mit einer gesetzlichen Absicherung im Krankheitsfall zu tun haben. Was nicht in der Öffentlichkeit bekannt ist, aber auch aus Sicht der Krankenkassen scheinbar nicht so bekannt werden soll, ist die gesetzliche Gegebenheit einer konkreten Härtefall-Regelung. Versicherte, die mit dem Eigenanteil wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, können bis zu 100 % der Kosten der zahnärztlichen Regelversorgung erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Brutto-Einkommen unter monatliche 1134 Euro-Brutto ( Alleinstehend) und im Familienhaushalt (plus Angehörigen) bei 1559 Euro liegt. Selbst wenn die Einkommen etwas höher liegen, hat der Gesetzgeber bestimmt, gleitende Härtefall- regelungen von der Krankenkasse anwenden zu lassen. Der „Kleinverdiener“ oder die Rentner kennen diese günstige Regelung meistens nicht.   Als persönliches Fazit stelle ich fest: Es werden die unsinnigsten werbewirksamsten Leistungen der Kassen mit den Beiträgen aller Mitglieder finanziert. Die wirklich notwendigen Leistungen für Zahnersatz müssen durch anderweitige Finanzierungen des Beitragszahlers aufgebracht werden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 24.05.15  1  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
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yasni 23.04.15  +  

Das DRG-Vergütungssystem für Krankenhäuser sorgt für finanzielle Anreize und Überversorgung

  Diese Feststellung bestätigt die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für unser Land. Dabei spricht sie von einem Überangebot von Krankenhausleistungen. Nicht nur aus medizinischen Gründen, so neutrale Fachleute, ergeben sich Jahr für Jahr unglaubliche Fallsteigerungen. Mittlerweile ergeben sich zwischen 2005 und 2014 über 15%! Nein, unsere Bevölkerungsanzahl hat nicht zugenommen, wir Bürger/-Innen sind auch nicht kränker geworden, wohl macht sich der Alterungsprozess, aber nur um wenige Punktzahlen bemerkbar.   Wenn selbst die OECD ein Überangebot feststellt, dann liegt es in erster Linie meines Erachtens an einer zu engen Zusammenarbeit in Fragen der „notwendigen“ stationären Behandlungserfordernisse zwischen den niedergelassenen Orthopäden, Internisten u.a. und den örtlichen oder regionalen Krankenhäusern. Natürlich sind es nur Vermutungen der Fachleute, aber die kennen sich sicher besser aus als die Politik. Das DRG-Fallpauschalen-System lädt darüber hinaus dazu ein, weitere Therapiemaßnahmen im Krankenhaus anzugehen, die im Laufe der Diagnostikabklärungen festgestellt wurden. In einem hohen Prozentsatz werden dann weitere Fallpauschalen zusammen mit der eigentlichen Einweisungserfordernis berechnet, nachdem die weiteren diagnostischen Erkenntnisse ebenfalls behandelt wurden. In den letzten drei Jahren sind Operationen an der Wirbelsäule um 35% angestiegen und die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Für Hüft- und Knieoperationen werden Steigerungsraten von 27% angenommen. Ist es da ein Wunder, dass die Einnahmen für Krankenhausleistungen und die für ambulante ärztliche Behandlungen aus den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich von 2008 zum Jahr 2014 um insgesamt 23 Milliarden Euro angestiegen sind. Getrennt nach den beiden Bereichen sind in diesem Zeitraum jeweils 30% Ertragssteigerungen zu verzeichnen, die die Mitglieder der Krankenkassen eingezahlt haben. Besonders erschreckend sind im Krankenhaus die jährlichen Komplikationsraten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass diese im Schnitt 10% gemessen aller Eingriffe ergeben. Da kann man schon auf den Gedanken der Begrifflichkeit von Körperverletzungen kommen. Leider scheint die Devise im Medizinbetrieb Krankenhaus bereits weit verbreitet: Umsatz um jeden Preis.   Bei diesen Gegebenheiten kann man sich fragen, wie diese Entwicklung zu stoppen ist. Aus meiner Sicht sehe ich folgende Notwendigkeiten, die von der Legislative (Bund und Länder) veranlasst werden müssten:   Die Überversorgung ist nur zu beseitigen, wenn die jetzigen Strukturen der Krankenhauslandschaft wesentliche Änderungen erfahren. Solange aber die Bundesländer für eine flächendeckende Landesplanung zuständig sind, ist mit dem Abbau des Überangebotes nicht zu rechnen. Dazu würde in erster Linie die Beseitigung der Grundversorgung für Allgemeine Krankenhäuser (Stadt- und Kreiskrankenhäuser) und die Schaffung einer flächendeckenden stationären Schwerpunkt- und Fachversorgung gehören. Die zu schließenden Allgemeinen Krankenhäuser sollten möglichst in ambulante Fachzentren umgewandelt werden. Als weitere Änderung sehe ich die Notwendigkeit, die finanziellen Anreize durch eine grundlegende einheitliche Vergütungsneuregelung je Klinik zu ersetzen. Auf meiner Website habe ich diesbezüglich konkrete Vorstellungen näher beschrieben. Die Parteien hören eigentlich derartige Vorstellungen mit Wohlwollen, sie werden aber von Ideologen, von der Kommunalpolitik und von Lobbyisten so beeinflusst, dass keine Änderungen ernsthaft diskutiert werden. Mich persönlich ärgert besonders: Die von den Beitragszahlern gewählten Verwaltungsräte schweigen sich auch bei diesem Thema aus. Klar ist, der Beitragszahler bezahlt über seine Bruttoeinkünfte diese „Misere“. Gemildert aber doch durch tarifliche Gehaltsanhebungen und minimale Rentensteigerungen.   Günter Steffen 20. März 2015 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 21.03.15  +  

Therapie-Verbesserungen für Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden verhindert

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Vor wenigen Wochen wurde das europaweit stattgefundene Untersuchungsergebnis von einer sehr renommierten Unternehmensberatung bekannt: Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert. Unser Land soll danach im unteren Mittelfeld, weit nach Luxemburg, Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Griechenland, Spanien und Großbritanien stehen. In der Feststellung heißt es: Deutschlands Gesundheitssystem sei wenig effizient und im Verhältnis zu teuer. Ganz anders betrachtet der seit einem Jahr im Amt tätige neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung. Auf der Website des Ministeriums schreibt er persönlich: „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.“ Die Lobbyistenverbände dürfen weiter sicher sein: Es darf in ihrem Sinne alles so weitergehen.   Die Bürokratie-Maschinerie wird zusätzlich in Gang gesetzt. Die Groko- Regierung will die Qualität bei den Ärzten und in den Krankenhäusern erfassen und von einer neuen Institution auswerten lassen. Diese werden ganz sicher nur dann diese aufwendigen Aufgaben erledigen, wenn dafür weitere Beitragsgelder zusätzlich fließen. Es wird von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, zu beseitigen oder mindestens zu minimieren.   In dieser schwarz-roten Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen. Lebensbedrohte Krankheiten sollten mit den erforderlichen Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen im Herbst 2013 leider nicht vor.   Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch Fünf bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten könnten finanziert werden durch die Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ nicht zum tragen. Die Funktionsvertreter dieser drei Bundesverbände wachen strikt über ihre im Topf enthaltenen Beiträge von den Zahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wehren sich gemeinsam vor Mehrausgaben, die zur Kürzung ihrer bestehenden Finanzhaushalte bzw. der derzeitigen Vergütungen und Gehälter führen würden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder Januar 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 08.01.15  +  

Beitragstrick der Bundesregierung für Krankenversicherte ab 2015

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Wir erinnern uns: Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung mit Beschlussfassung der Legislative den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5 % auf 14,6% ab 1.1.2015 abgesenkt und eine bundesweite Öffentlichkeitsarbeit hat eine positive Reaktion in den Medien ausgelöst.   In der Beschlussfassung wurde die Absenkung gefeiert, weil mit der gleichzeitigen Einführung der freien Entscheidung der einzelnen Krankenkassen nunmehr Zusatzbeiträge im Interesse des Wettbewerbs berechnet werden dürfen.   Die Optik stimmte, denn der Beitragssatz für Arbeitgeber wurde mit 7,3% für alle Zeiten festgeschrieben. Alle zukünftigen Ausgabensteigerungen der Krankenkassen für Diagnostik, Therapie, Prävention, Werbungen und Verwaltungskosten werden zukünftig allein vom Beitrag der Arbeitnehmer und Rentner finanziert. Was dieser Beschluss bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Kassenärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie und viele andere Leistungserbringer für Krankenbehandlungen werden Jahr für Jahr ihre erhöhten Vergütungsforderungen durchsetzen. Die Politik hält sich da raus. Es lebe das so hoch gelobte Selbstverwaltungsprinzip. Nur die Mitglieder, die für erhöhte Beiträge aufkommen müssen, werden nicht gefragt.   Nun ist es endgültig, dass die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen zum Ende des Jahres beschließen , wie sich die Kassen zum Thema Zusatzbeitrag wegen der Ausgabensituation verhalten müssen. Es ist keine Überraschung, die großen Kassen der Bundesrepublik verkaufen ihren Beschluss mit der Aussage: Der bisherige Beitragssatz bleibt 2015 stabil! Mit anderen Worten: Die Differenz zum gesetzlich abgesenkten Beitrag auf 14,6% (Hälftelung AG/AN) wird aufgrund der Abstimmungen unter den Kassen zwischen 0,8% und 0.9% als Zusatzbeitrag ab Januar 2015 erhoben. Zugegeben, kleine Betriebskrankenkassen senken den bisher erhobenen Beitrag etwas mehr ab. Die nächsten Vergütungsanhebungen für Leistungserbringer stehen für 2015 bald wieder an. Es kann doch nicht sein, dass die Politik es zulässt, wenn die Krankenkassen ihren Bürokratieaufwand so fortsetzen und wie selbstverständlich über Zugeständnisse gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern usw. alleine entscheiden. Die Regierung hat damit leider nichts zu tun, auch wenn auf der fordernden Seite des Verhandlungstisches Vertreter der Kommunal- und Landespolitik maßgeblich beteiligt sind. Wo ist die Lobby der Beitragszahler? Wenn der Leser meint, die Gewerkschaften unterstützen Arbeitnehmer und Rentner, dann muss man wissen, diese sitzen in großer Anzahl in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. So schließt sich der Kreis der ungerechten Wirkungen für die Beitragszahler.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 25.12.14  +  

Wo sind die Beitragszahler, um die Gegebenheiten in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuprangern

  In Deutschland wird der Versicherte einer Pflichtkasse, aber auch ein freiwilliges Mitglied, mit enormen Beiträgen seines monatlichen Einkommens zur Abgabe verpflichtet. Es geht schon lange nicht mehr um eine bloße Absicherung im Krankheitsfall. Der gegenwärtige Beitrag allein für Arbeitnehmer und Rentner beträgt 8,2% vom Bruttoverdienst. Eigene Versorgungseinkünfte, abgesehen von der gesetzlichen Rente, müssen mit einem zweiten Beitrag von 15,5% entrichtet werden. Nun sagen uns die Politiker und Fachfunktionäre, dafür haben wir eine der besten gesundheitlichen Absicherungen der Welt. Diese Behauptung kann nicht mehr ernsthaft wegen der vor einigen Wochen stattgefundenen umfangreichen professionellen Untersuchungen aufrecht erhalten bleiben. Eine renommierte Unternehmensberatungsgesellschaft stellt klar, Deutschland hat ein sehr teures Gesundheitssystem und ist seinen Preis nicht wert. Unser Land liegt im Vergleich anderer Länder nur im unteren Mittelfeld! Diese Feststellung wurde zwar durch Presseerklärungen den Medien zugestellt, selten aber aufgegriffen und publiziert. Unterhält man sich mit einem Normalbürger darüber, bekommt man garantiert die Antwort: „Der Staat/Die Regierung macht ja sowieso das, was wir nicht durchschauen können!“ Als einigermaßen informierter Kenner der Hintergründe will ich meinen Teil zur Aufklärung beitragen und hoffe auf Medienvertreter, die diese folgenden Fakten, trotz der unbedingt aufrecht zu erhaltenen Werbeanzeigen, veröffentlichen.   Die Gesetzlichen Krankenkassen sind in aller Regel (es gibt ganz wenige Ausnahmen) in heutiger Zeit Mammutbehörden geworden, die hunderttausende Mitarbeiter beschäftigen, aber nur sehr wenige Abrechnungen von den Gesundheitsbetrieben (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Sonstige medizinische Einrichtungen usw.) überprüfen müssen. Im Zeitalter der großen externen Datenverarbeitungszentralen fallen bei den Kassen lediglich Kontrollen über die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit aufgrund der bestehenden Verträge und Leistungsberatungen für Versicherte an. Das Beitragsgeschäft läuft über den Arbeitgeber, sonstige Träger und Rentenversicherungsanstalten und das Vertragsgeschäft mit den Leistungserbringern – siehe Gesundheitsbetriebe – wird von den Verbänden der Krankenkassen erledigt. Zur Hauptaufgabe der heutigen Krankenkassen durften diese sich mit stiller Zustimmung des Gesetzgebers und in Anlehnung der Grundsätze im Sozialgesetzbuch für Marketingaktivitäten personell durchorganisieren. Dahinter stecken freie Leistungen der Gesundheitsprävention, die für Werbezwecke zur Anbindung neuer Mitglieder genutzt werden.     Unser Gesundheitssystem funktioniert auf folgender Grundlage: Die Krankenkassen weisen dem Bundesversicherungsamt (Gesundheitsfonds) die Ausgabenhöhe für ihre Versicherten aufgrund der Schweregrade nach. Um diese finanziellen Vorstellungen auch realisieren zu können, ziehen sie niedergelassene Ärzte ins Boot, um entsprechende Auskünfte zu belegen. Dabei werden nicht selten stillschweigend Geldbeträge überwiesen. (Der TK-Vorsitzende hat diese Machart öffentlich gemacht). Die zugewiesenen Finanzen werden nach nur oberflächlichen Kontrollen an die Leistungserbringer weitergeleitet. Zuvor werden von den Kassenleitungen in Zusammenarbeit mit den hier starken Gewerkschaften und Personalräten überragende Tarifvergütungen und Personalstellen ausgehandelt. Im Vordergrund der Schaffung neuer Stellen stehen die Marketingaktivitäten, die zu Lasten des Vertrags- und Abrechnungsprüfungen gehen. Der interessierte Leser fragt natürlich danach, was bewirken die gewählten Verwaltungsräte bei den einzelnen Kassen. Aus meiner Erfahrung kann ich dazu nur antworten: Der Beitragszahler und Versicherte kann wenig erwarten. In erster Linie geht es in Aufsichtsgrämien um den Bestand und den Ausbau der Kasse. Die Räte sind abhängig von Interessen der Gewerkschaften, die sie dort zur Wahl aufgestellt und unterstützt haben. Der andere Teil der heutigen Beiräte war bis zur Berentung aktiver Mitarbeiter der entsprechenden Kasse.   An anderer Stelle werde ich mich ausführlich dazu äußern, wie der Versicherte und Patient verbesserte Ansprüche mit einem zumutbaren Beitrag, gepaart mit einer verlässlichen ärztlichen Versorgung, in Zukunft durchsetzen könnte. Dazu ist es aber erforderlich, dass vom Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für neue unbürokratische Strukturen und die Gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auf Rechte der Versicherten ausgerichtet werden. Heute sind sie überwiegend für Leistungserbringer geregelt. Aussagekräftige Zusagen für dignostische und therapeutische Leistungen im Krankheitsfall werden einzig und allein vom „Gemeinsamen Bundesausschuss für Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser“ gefällt. Hierzu eine einfache Frage für den Leser! Was passiert bei den Beschlüssen dann, wenn die Krankenkassen nicht zu allererst im Sinne der Versicherten abstimmen? (Was sie nicht als höchstes Ziel vor Augen haben).   Günter Steffen Dezember 2014
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yasni 04.12.14  +  

Die Lobeshymnen zur Pflegereform 2015 und die bleibenden finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die Pflegereform 2015 hat sicherlich für demente Personen finanzielle Entlastungen vorgesehen. Es ist aber ärgerlich, wenn der Gesundheitsminister Gröhe und der Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, von deutlichen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige sprechen und schwadroniert wird, „wer als Pflegebedürftiger nicht selber für seine Pflege aufkommen kann, wird vom Staat unterstützt“. Herr Spahn schreibt in aller Öffentlichkeit, „die Inanspruchnahme der Billigpflege mit Kräften aus Polen usw. gehe nicht von der Politik aus.“ Das wirkliche Problem der Eigenleistungen für Hilfebedürftige wird kleingeredet. Die ab Januar 2015 geltenden Leistungen von der Pflegekasse werden um durchschnittlich 4% angehoben. Wenn die Beitragserhöhung davon abgezogen wird, bleibt eine lächerliche Entlastung übrig. Nach wie vor sind im Pflegeheim rund 1900 Euro monatliche Zuzahlungen (Pflegestufe 2) zu leisten. Wenn Bedürftige (Stufe 2) in der eigenen Häuslichkeit z.B. eine professionelle Pflege erhalten wollen, spielt die Gewinnmaximierung der Betriebe eine übergeordnete Rolle. Dann sind Eigenzahlungen für wirklich nur notwendige Einzelleistungen auch nach den groß herausgestellten gesetzlichen Verbesserungen im kommenden Jahr von mindestens 900 Euro an Ambulante Betriebe fällig. Der Staat nimmt keinen Einfluss darauf, wie die Berechnungen der Einzelleistungen in Euro zwischen den Funktionären (Pflegekassen/Landesverband Betriebe) zu Lasten der zu pflegenden Menschen ausgehandelt werden. Die Fachpolitiker kennen ganz genau die Wirkungen, wenn das Sozialamt in Vorleistung zu gehen hat. Für erwachsene Kinderist es wegen der relativ niedrigen Zumutbargrenzen im Bruttoverdienst schon eine ziemliche Belastung. Für pflegebedürftige Eltern aber der wirkliche Horror, solange das klare Denken und Fühlen sie nicht im Stich lässt.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de  
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yasni 29.10.14  +  

Die neuen Probleme der Arzneimittel-Zuzahlungen

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Ab 1. Juli d.J. hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen Tausende von Arzneimittel-Festbeträge abgesenkt. Bei der neuen Regelung der zuzahlungsfreien Festbeträge passiert es oft, dass manche Medikamente nicht mehr 30 Prozent günstiger als diese sind. In der Folge muss ein Patient für sein Medikament plötzlich eine Zuzahlung leisten. In nicht wenigen Fällen wird neben der Zuzahlung – höchstens 10 Euro – eine saftige Aufzahlung fällig. Hintergrund ist die Absenkung der Festbeträge für viele Wirkstoffgruppen. Damit sinkt die Obergrenze des Betrages, den die Krankenkassen für Arzneimittel erstatten. In der Regel bewirkt eine solche Absenkung, dass die Arzneimittelhersteller ihren Preis auf oder unter die neuen Festbetragsgruppen verringern. Doch nicht alle Pharmaunternehmen ziehen mit Preissenkungen nach. Die Differenz zwischen dem, was die Krankenkassen erstattet, und dem tatsächlichen Preis des Medikaments müssen alle gesetzlich Versicherten als Aufzahlung entrichten. Dies gilt auch für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, und Kinder. Bei etlichen Medikamenten, die bislang zuzahlungsfrei waren, können ab dem 1. Juli auch wieder Zuzahlungen anfallen. Die zuzahlungsfreien Festbeträge haben sich zahlenmäßig erheblich verringert. Während bisher mehr als jede siebte Packung mit Festbetrag von der Zuzahlung befreit war, ist es ab Juli 2014 nicht einmal jede zehnte Packung. Betroffen von dieser Preisschlacht sind u.a. Patienten, die gewohnt waren, ein bestimmtes Mittel zur Blutdrucksenkung zu erhalten. Die Wirkungsweise der Neuregelungen besagen jetzt, dass für das betreffende Medikament auf einmal 50 Euro zu bezahlen sind. Allerdings gibt es wirkstoffgleiche Medikamente, die nur eine Zuzahlung von 5 Euro bedürfen. Zur Klarstellung der Neuregelungen: Die Zuzahlungsregelungen – ohne Festbeträge – im Gesundheitssystem bleiben bestehen. Zehn Prozent des Medikaments muss der Kassenpatient daher selbst bezahlen- mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Weder die von den Versicherten geleistete Aufzahlung noch die Zuzahlung sind als Zugewinn für die Apotheke zu betrachten.   Günter Steffen 6.10.2014 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 08.10.14  +  

Steuern sprudeln und Erhöhungen für Beitragszahler folgen

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die neue Bundesregierung setzt die Koalitionsabsprachen nach Vorstellung des Bundesfinanzministers um. Keine guten Aussichten für Beitragszahler in Sachen Abgaben in der Sozialversicherung. Auch die stetig wachsenden Steuern aus Gründen der „kalten Progression“ bei Gehaltserhöhungen werden nicht beseitigt oder zumindest abgesenkt. Ein Arbeitnehmer muss derzeitig zwischen 30% und fast 50% seines angehobenen Lohnes für erhöhte Steuern und Abgaben leisten. Es gibt keine Anzeichen bei den Unionsparteien oder Sozialdemokraten, für den arbeitenden und fleißigen Bürger irgendwelche finanziellen Erleichterungen vorzunehmen und die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Im Gegenteil: Der Staat erwartet aus Gründen der „Kalten Progression“ zwischen 2014 und 2017 annähernd 56 Milliarden Euro zusätzlich zum eigentlichen Steueraufkommen. Da die rote Linie für Steuererhöhungen für Besserverdienende von der Union in den Koalitionsverhandlungen gezogen wurde, hat sich die neue Bundesregierung darauf geeinigt, die Abgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, besonders für Arbeitnehmer und Rentner, zu erhöhen. So paradox es klingt, zunächst soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6% abgesenkt werden, aber: Die Hälftelung (7,3%) steht für die meisten Arbeitnehmer und Rentner nur auf dem Papier. Für Arbeitgeber ist diese Hälftelung festgeschrieben. Jede Krankenkasse ist berechtigt, den Mitgliederbeitragssatz nach der individuellen Ausgabengegebenheit zu erhöhen. Da die Lobbyistenverbände der Leistungserbringer wie Ärzte in den eigenen Paxen und Krankenhäuser kräftige Erhöhungen der Vergütungen erwarten, ist für Kenner der Materie klar, schon bald steigen die Beiträge über den heutigen Anteil von 8,2%. Hinzu kommt, dass der Bundesfinanzminister eine Kürzung des Bundeszuschusses (Mitfinanzierung der Familienversicherung) von jährlich 6 Milliarden Euro vornimmt. Irgendwelche Maßnahmen der Einschränkung der vielen unsinnigen Ausgaben bei den Kassen, die nichts mit der Gesundung der Patienten zu tun haben, sind nicht beabsichtigt. Dazu fehlt den Politikern der Mut.   Die geschilderten Wirkungen in der Krankenversicherung und die vorgesehene Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung, verbunden mit den Steigerungen der Lebenshaltungskosten in diesem und im nächsten Jahr, sind keine guten Aussichten für Rentner. Beabsichtigte Rentenerhöhungen in diesem und im nächsten Jahr wirken sich im Nettoeinkommen des Einzelnen nennenswert negativ aus.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 18.03.14  +  

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen dürfen Beitragserhöhungen verlangen

  Die neue Bundesregierung aus Union und SPD erörtert in den nächsten Wochen den Referentenentwurf des neuen Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, zur Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formal soll der zukünftige Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zur Hälfte jeweils gesetzlich festgelegt. Aber: Künftige gesetzliche Beitragsanhebungen gelten allein für Krankenkassen-Mitglieder und zukünftig nicht mehr für Arbeitgeber. Die vorgesehene gesetzliche Reduzierung von 0,9% für Mitglieder kann die einzelne Krankenkasse aufgrund ihrer finanziellen Situation durch einen sogenannten Zusatzbeitrag grundsätzlich anheben und sogar darüber hinaus einziehen! So etwas nennt man dann „politischer Kompromiss“ innerhalb der großen Koalition. Da wegen der beabsichtigten gesetzlichen Beitragsabsenkung rund 11 Milliarden Euro – nach heutigem Ausgabenstand der Kassen – fehlen werden, empfielt der Gesundheitsminister „Freiheit“ der Krankenkassen, diese Zusatzbeiträge zu erheben. Es wird von der Politik nicht daran gedacht, die milliardenschweren Ausgaben der überbordenden Bürokratie einzuschränken und die vielen Wirtschaftlichkeitsreserven im Leistungsrecht durch einen knallharten Preiswettbewerb zu beseitigen, sowie die ausufernden Marketingaktivitäten und Werbemaßnahmen der Kassen mit Finanzmitteln der Beitragszahler zu untersagen. Auch das Bundes- und die Landesaufsichtsbehörden der Krankenkassen gehen gegen diese eigennützigen Kostenverursachungen und unwirtschaftlichen Haushaltsführungen nicht vor. Etwaige Einsparauflagen für die Krankenkassen sieht der Referentenentwurf nicht vor. Vereinzelte SPD-Politiker haben zwar Widerstand angekündigt, der Koalitionsvertrag wird ganz sicher aber nicht unterlaufen. Dafür sorgen schon die Parteioberen.   Ein weiteres Motto des besagten Referentenentwurfs lautet: Bessere Qualität der medizinischen Leistungen! Dafür soll ein neues Institut gegründet werden, die statistischen Ergebnisse der Ärzte und Krankenhäuser auszuwerten und entsprechende Schlüsse durch die Politik „ in einigen Jahren“ zu ziehen. Wer sich ein wenig auskennt, wenn weitere staatliche Auflagen zur Ermittlung und Abgabe neuer Statistiken stattfinden, wird sehr schnell darauf kommen, ohne finanzielle Zugeständnisse – mit Beitragsmitteln der Kassenmitglieder – wird dazu die Bereitschaft der Ärzte und Kliniken gegen Null tendieren. Ich fürchte, auch nach parlamentarischer Diskussion und Beschlussfassung wird das entsprechende Gesetz für die Patienten und Beitragszahler nicht positiver ausfallen.   Günter Steffen 16. Februar 2014 www.guenter-steffen.de
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yasni 17.02.14  +  

Parteien legen die Axt an unsere Rentenversicherung

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die große Koalition hat sich auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für Versicherte verständigt, wenn 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können. Da lediglich Beiträge eingezahlt sein müssen, spielt es keine Rolle, ob gearbeitet oder eine Arbeitslosigkeit vorlag. Dieser Punkt ist zwar angeblich noch strittig, aber die Beitragszahler der jüngeren Generation können sich schon denken, wie Angela Merkel diesen Streit löst: Im Sinne des Konsens und zu Lasten der heutigen Rentner, der jungen arbeitenden Menschen und der gutverdienenden Steuerzahler. Wie Fachleute errechnet haben, werden rund 40% der Männer und weniger als 14% der Frauen von dieser Idee der Sozialdemokraten, die in der Koalition von der Bundesarbeitsministerin Nahles umgesetzt wird, Gebrauch machen. Es darf m.E. nicht vergessen werden, wie die SPD dafür argumentiert hat: „45 Jahre arbeiten muss belohnt werden“!! Die Rente mit 67 wird so zu einem Papiertiger. Es ist in diesem Zusammenhang doch einmal bei der Union und SPD nachzufragen, wieso die alte Regelung der Rente mit 65 unter der Voraussetzung der tatsächlichen Arbeitsleistung der 45 Jahren nicht beibehalten werden konnte? Die Wirtschaft warnt zu recht vor einer Frühverrentungswelle, die schon bald auf uns zu kommt. Der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung wird bald nicht mehr ausreichen. Es wird allerhöchste Zeit, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass alle arbeitenden Menschen Beiträge einzuzahlen haben und die vielen Ausnahmen für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Politiker u.a. beseitigt werden. Wenn die zukünftige Beamtenschaft immer noch davon ausgenommen bleiben soll, dann sollten künftige Berufungen auf Lebenszeit erheblich eingeschränkt werden, denn ein großer Anteil der gegenwärtigen Beamtenschaft leistet nun wirklich keine hoheitlichen Aufgaben des Staates. Damit der Anteil der geringfügigen Rentenbezieher so klein wie möglich gehalten werden kann – Stichwort Mindestrente - sollte der Staat die betriebsbedingten Zusatzversorgungen steuerlich fördern. Nur so werden die Altersrenten ab 2020 und darüber hinaus, die eine zum Leben auskommende Rente beziehen wollen, gesichert werden können. Die gegenwärtige Politik steuert immer mehr auf Erweiterung der Finanzierungen aus den Steuereinnahmen hin. Wenn das man nicht ins Auge geht. Günter Steffen, Lemwerder Januar2014
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 15.01.14  +  

Arztvergütungen in den Praxen sind nicht nachvollziehbar - undurchsichtige Honorarbestimmungen frustrieren

Das Statistische Bundesamt hat vor einiger Zeit die Einkommensentwicklung für niedergelassene Ärzte zwischen den Jahren 2007 und 2011 veröffentlicht. Es haben Einkommenssteigerungen im Durchschnitt von 17 Prozent stattgefunden. Einzelne Arztgruppen erzielten um bis zu 35% höhere Honorare. Hintergrund sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Fachärzten aus Gründen der innerärztlichen Machtkämpfe. Gegenwärtig verdienen Hausärzte nach Abzug der Praxiskosten ca. 14 tausend Euro monatlich, Internisten und Urologen ca. 16 tausend Euro monatlich, Augenärzte und Neurologen ca. 19 tausend Euro und Radiologen ca. 25 tausend Euro monatlich. Aus diesen Gründen ergeben sich auch ökonomische Anreize für junge Mediziner, auf eine Niederlassung als Hausarzt zu verzichten. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen können nicht verstehen, dass der Gesetzgeber nach wie vor eine einheitliche Vergütungsordnung für ärztliche Tätigkeiten ablehnt. Es ist zu vermuten, dass bestimmte Ärzteverbände hier massiv Einfluss nehmen und die sehr unterschiedliche Praxisausstattung mit einer unterschiedlich teuren Medizintechnik begründen. Diese könnte aber gesondert berechnet werden, damit die so gravierenden unterschiedlichen Einkünfte nach Abzug der Praxiskosten vermieden werden. Das ungerechte Honorarabrechnungswesen für rund 140 tausend Ärzte in Praxen könnte schnell abgelöst werden. Selbst die Ärzte können die quartalsmäßige Honorarabrechnung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung für gesetzlich Versicherte mit ihren Kenntnissen nicht nachvollziehen. Wer kann schon die Kriterien in der Reihenfolge nach Einheitlichem Bemessungsstab (EBM), Punktmenge, Orientierungspunktwert und Regelleistungsvolumen (resultierend aus den pauschalen landesbezogenen Krankenkassenleistungen) bis hin zum Praxisbudget zuordnen und abschließend die vorgenommene Kürzung, weil die Leistungszahlen über dem Durchschnitt der Arztgruppe liegen, nachvollziehen. Zu den Regelleistungsvolumen gehören nicht die freien Leistungen, die gesondert vergütet werden. Dies sind u.a. ambulante Operationen, Laboruntersuchungen, Ultraschall, EKGs, Enddarmspiegelungen, Lungenfunktionsprüfungen u.a. Neben diesen Honorarregelungen gibt es noch eine besondere Vergütung für Hausärzte. Genannt wird diese Form des Leistungsentgelts „Hausarztzentrierte Versorgung“. Diese wird zwischen Hausarzt und Krankenkasse direkt abgerechnet. Hierfür muss sich der Versicherte für einen gewissen Zeitraum immer erst von seinem Hausarzt behandeln lassen. Vergütet wird diese Verpflichtung des Versicherten von der Kasse mit 38 Euro (und mehr) je Quartal, ob es zu einer Behandlung kommt oder nicht. Erscheint der Patient in der Praxis des Hausarztes, werden dem Arzt 45 Euro (und mehr) von der Kasse bezahlt. Diese Regelungen werden von den Fachärzten in einigen Regionen beklagt. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich auf eine gerechtere medizinische Versorgung besinnt und die jetzigen undurchsichtigen Regelungen aufgibt. Bisher regelt die Selbstverwaltung (Ärztegremien und Krankenkassen) die Grundsätze der Honorarbestimmungen alleine. Der Beitragszahler und Patient fragt sich: Wieso können die ambulanten Leistungen nicht analog zur Ärztlichen Gebührenordnung – die heute für Privatversicherte gilt – nach einem Abrechnungsschlüssel (mit dem x-fachen) berechnet werden? Dabei sind Steuerungselemente aus Gründen der eventuellen Ausnutzung des Leistungsumfangs doch regelbar.   Günter Steffen   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 10.11.13  +  

Von den Krankenkassen finanzierte Kuren sind Marketingaktionen für Mitgliederwerbungen und Haltearbeit

Von den Krankenkassen finanzierte Kuren sind Marketingaktionen für Mitgliederwerbungen und Haltearbeit In dreistelligen Millionenbeträgen jährlich finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen zu Lasten der Beitragszahler die Kuren im Rahmen von Präventionsmaßnahmen für Bewegung und Ernährung. Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass diese Art von Aktivitäten und Aufklärungen in einer dreiwöchigen Kur auch sinnvoll sein können. Die meisten Bewerber mit Antragsbefürwortung eines Allgemeinarztes erhoffen sich vor Antritt einer stationären Kur (Eigentümer dieser Einrichtung ist sehr oft die jeweilige Krankenkasse) wegen ihres schlechten Allgemeinzustandes nach einer überstandenen Krankheit ergänzende Therapiemaßnahmen. Diese Erwartung erfüllen die Kureinrichtungen nicht. Dafür stehen entsprechende Fachärzte und medizinisches Hilfspersonal nicht zur Verfügung. Diese Vorsorgeeinrichtungen - nicht zu verwechseln mit Rehabilitationskliniken - sind ausgestattet mit einem Arzt und einer Laborassistentin, um das Allgemeinbefinden zu begleiten und eine Vielzahl von Sporttherapeuten mit im Küchenbereich angesiedelten Diätassistentinnen und Ökotrophologen. Der Ablauf der Kur ist durchorganisiert mit den verschiedensten Sportaktivitäten, Vorträgen und Beschäftigungstherapien. Auf erhoffte spezielle Nachsorgemaßnahmen wird der Kurteilnehmer vergeblich warten. Die Millionenbeträge, die für angenehme 3-Wochen für “Tango/Fango” ausgegeben werden, wären für Schwerstkranke, die aufwendige Therapien dringend benötigen, bestimmt besser eingesetzt. Präventionsangebote der Krankenkassen werden nur deshalb ihren Versicherten angeboten, um den Bereich Marketing zum Ausbau der Mitgliederzahlen und zur Sicherstellung der Haltearbeit von Mitgliedern zu unterstützen. Prävention ist in unserer Gesellschaft sicher wichtig. Es scheint aber völlig in den Hintergrund abzudriften, dass jeder Bürger für sich verantwortlich ist und dafür zum Wohlbefinden einen eigenen Einsatz zur Gewichtsreduzierung und Bewegungsaktivitäten zu leisten hat. Dafür kann doch das Beitragsaufkommen der Versicherten wegen der notwendigen Diagnostik, Therapie und Vorsorgemaßnahmen nicht in dem Maße missbraucht werden. Es sind ja auch nicht nur die Vorsorgekuren, sondern auch die großzügigen Finanzierungsbeteiligungen der Krankenkassen bei Teilnahme in Fitness-Studios, Schwimmbädern, Nordic-Walkingtreffen u.a. Wenn der Staat meint, derartige Maßnahmen fördern zu wollen, dann ist dieser verpflichtet, aus dem Bundes- und Landeshaushalten notwendige Finanzierungen vorzusehen und nicht die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung damit zu belasten. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 27.04.13  +  

Senioren machen Parteien im kommenden Wahlkampf Druck bei der Gesundheitspolitik

Seniorenverbände in Deutschland -speziell gegenwärtig im Norden - sind aktiv geworden und verlangen eine neue bezahlbare Pflegestruktur sowie die Einleitung einer nachhaltigen Gesundheitsreform nach den am 22. September stattgefundenen Wahlen. Die Formulierungen der verlangten Neuerungen im Gesundheitswesen befinden sich auf der Ziellinie. Der Verfasser dieser Meldung war als Berater hinzugezogen worden.Wesentliche Neuerungen sind die Forderungen, wie keine Unterscheidungen zwischen privater und gesetzlicher Absicherung im Krankheitsfall, sowie Vorsorgemaßnahmen und eine sinnvolle Prävention. Alle Therapien, die nach den wissenschaftlich neuesten Erkenntnissen bewiesen sind, sollten als Grundleistungen eingesetzt werden. Die Beiträge sollten entsprechend der individuellen Einkommen sozial abgesenkt werden. Die nicht im Sozialgesetzbuch abgesicherten Leistungen wie Alternativmedizin, Chefarztbehandlung, aufwendiger Zahnersatz z.B. Implantate u.a. könnten im Wettbewerb von den Krankenkassen und Versicherungsunternehmen mit einer Zusatzversicherung angeboten werden. Die Abrechnungen der ärztlich/medizinischen Leistungen, so fordern die Senioren, sollten grundsätzlich direkt mit den Krankenkassen erfolgen und der Versicherte sollte immer ein Duplikat zur Kenntnis erhalten. Für die niedergelassenen Ärzte sollte  eine einheitliche Gebührenordnung, die vom Gesetzgeber einzuführen ist, gelten.  DRG-Fallpauschalen-Abrechnungen der Krankenhäuser sollten wegen der ausufernden Bürokratie, Leistungsanreizen und Falschabrechnungen möglichst abgeschafft werden. Grund: Es gibt gerechtere und intelligentere Vergütungsregelungen. Eine weitere gravierende Änderung wird voraussichtlich verlangt, und zwar den Ärzten in der Praxis eine gesetzlich festgelegte Positivliste für zu verordnende Medikamente an die Hand zu geben. Überflüssige kostenaufwändige Strukturen wie Kassenärztliche/ Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Krankenhausgesellschaften, Landesverbände von Krankenkassen etc. sollten zukünftig nicht mehr mit den gesetzlichen Beiträgen finanziert werden. Auch die aufwendigen Werbemaßnahmen, versteckt als Marketingaktivitäten der Krankenkassen, sollte man untersagen, sofern diese aus den Beiträgen der Versicherten für Grundleistungen entnommen werden. Ebenfalls, so die Senioren, sind Erneuerungen der Strukturen in der Pflege unumgänglich. Die Pflegekassen sollten personell und organisatorisch nicht mehr eigenständig arbeiten, sondern mit ihren Aufgaben, aus Gründen der Einsparungen von Verwaltungskosten, in die jeweilige Krankenkasse integriert werden. Auch eine neue Beitragsstruktur, bei Beteiligung der Arbeitgeber, wird  gefordert. Die Tagesbetreuung in Einrichtungen der politischen Gemeinden und Landkreise wird für Pflegebedürftige, die  in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden, verlangt. Ambulante Pflegebetriebe sollten auf der Basis einer Gebührenordnung mit beschriebenen  Pflegemodulen arbeiten. Die stationäre Unterbringung sollte eine Ausnahme werden. Persönliche Kostenbeteiligungen der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen sollten einen bestimmten Prozentsatz der eigenen Rente nicht übersteigen.Man kann gespannt sein, wie die Forderungen demnächst öffentlich diskutiert werden. Die Politik, aber insbesondere die vielen Lobbyisten, werden den hier nur angerissenen Forderungen ganz sicher ablehnend gegenüberstehen. Die linke Seite im Bundestag  wird auf “ihre” beabsichtigte Bürgerversicherung” verweisen. Ob allerdings die beabsichtigte Bürgerversicherung  wegen der sich sicher entwickelnden Staatsmedizin, die Beibehaltung der Zwei-Klassen-Medizin, der fehlende Wettbewerb und die sich einstellende Bürokratie- und Ausgabenflut  gute Argumente dagegen sind, wird vom Verfasser bezweifelt.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 26.04.13  +  

Ärzte-Chef will neue Steuerungsmechanismen

Der KBV-Chef verlangt neue Steuerungsmechanismen wegen der viel zu hohen Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte. Es ist zu einfach, in einem Positionspapier nunmehr von der Politik zu verlangen, den Grundpfeiler unserer Gesetzlichen Krankenversicherung , die freie Arztwahl, in Frage zu stellen und  neue Wahltarife zu verlangen; dabei auch gleich noch eine Kostenerstattung  einzuführen. Die niedergelassenen Ärzte haben es in der Hand, eine wirkliche Steuerungsfunktion zu übernehmen. Sie ist machbar, in dem vielen Patienten in der Praxis klargemacht wird, diagnostische und therapeutische Behandlungen  seien gegenwärtig, auch  wegen der vorhandenen Selbstheilungskräfte, nicht notwendig. Mir ist schon klar, dass es qualitativ gut ausgebildete Ärzte sein müssen, die sich ein derartiges Urteil aufgrund der Symptome und Anamnese erlauben können. Das Positionspapier riecht gerade danach, vom großen Kuchen der hohen Erlöse, die bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds gegenwärtig gehortet werden, einen Großteil wegen der denkbar “niedrigen” Honorare zu erlangen. In der Bevölkerung ist ja gar nicht bekannt, dass die begrenzen Honorarbudgets in der ambulanten Versorgung nur ein Teil der Vergütungen ausmacht, denn die freien Leistungen (ambulantes operieren, Laboruntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen u.v.m) werden zusätzlich mit einer hohen  Punktzahl vergütet.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 08.04.13  +  

Schäuble saniert seinen Haushalt mit dem Geld der GKV-Beitragszahler

Seit 2009 werden aus dem Bundeshaushalt finanzielle Zuschüsse aus Gründen versicherungsfremder Leistungen und der Krankenversorgung für familienversicherte Kinderin den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung eingezahlt.Gerechtfertigt ist dieser Bundeszuschuss ganz gewiss, weil die Leistungen nicht dem eigentlichen Zweck der Beitragszahler entsprechen. Würde der Zuschuss nicht stattfinden, hätte der  erhöhte Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Charakter einer quasi zusätzlichen Steuerzahlung.Nunmehr beabsichtigt der im Kabinett so bestimmende Bundesfinanzminister in der vorgesehenen Planung des Haushalts 2014, dem Eckwerte im März d.J. vorausgehen, die Deckungslücke im Bundeshaushalt durch  Kürzungen  des Bundeszuschusses zur Krankenversicherung zwischen 4 und 5 Milliarden Euro vorzunehmen. Wenn jetzt von Seiten des Bundes die Zuschüsse zu einem Anteil gestrichen werden, müssen  die Mitglieder der Krankenkassen für diese  bisher nicht über Beiträge abgedeckten Ausgaben  aufkommen. Man könnte sagen, hier findet eine stillschweigende Steuererhöhung für Arbeitnehmer und Rentner statt. (Arbeitgeber-Beitragserhöhungen sieht das Gesetz nicht mehr vor). Das Argument von Seiten der Politik ist eine Frechheit: Im Gesundheitsfonds befinden sich zu hohe Finanzmittel. Entschuldigung, verehrte Politiker, der gesetzliche Beitrag von 15,5% war und ist zu hoch.Die jetzt laut werdenden  Proteste überhört der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Wie heißt es so schön von einem Abgeordneten, der nicht Mitglied dieses Ausschusses ist, wie übrigens auch  für Abgeordnete, die nicht im Gesundheitsausschuss Sitz und Stimme haben: “ Unsere Kollegen und Kolleginnen, die sich damit ausschließlich befassen, wissen schon, was sie zur Beschlussfassung ins Parlament einbringen. Ich halte fest: “So sieht Demokratie heute aus.”Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 09.02.13  +  

Die Klagen der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die jährliche Repräsentativbefragung in den deutschen Kliniken ergab Ende 2012 für 60% der Kliniken ein rückläufiges Geschäftsergebnis. Wie das Krankenhausinstitut - angegliedert bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft - ergänzend mitteilte, wiesen 21% der Krankenhäuser einen Jahresfehlbetrag aus. Ihre wirtschaftliche Lage schätzte gut ein Viertel der Kliniken als gut ein.Die Krankenhausgesellschaft fordert vom Gesetzgeber verbesserte Bedingungen. Natürlich zielen die Forderungen für die Kliniken darauf hin, von den Milliarden Überschüssen bei den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds ein großes Stück vom Kuchen zu erhalten. Das Beitragsaufkommen der Versicherten ist tatsächlich viel zu hoch. Die Politik ist vielmehr aufgefordert, den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5% schnellstens abzusenken. Die Vergütungssätze der über tausend Fallpauschalen in den Krankenhäusern sind heute schon unberechtigt hoch. Das wirtschaftliche Problem dort liegt ganz woanders. Zwischen den Kassen und Krankenhäusern sind Eine Milliarde Euro in den Abrechnungen jährlich strittig. Daraus resultiert für 60% der Kliniken ein rückläufiges Geschäftsergebnis. Wenn die Abrechnungen regulär vorgenommen wurden, ist es lediglich vorübergehend ein Problem der Liquidität. Die vertraglichen Erträge der Häuser reichen für eine gute stationäre Versorgung der Patienten aus. Wo die Erträge nicht ausreichen, sind  unwirtschaftliche Strukturen der Hauptgrund. Hier sind es die kleinen Krankenhäuser, überwiegend in kommunaler Trägerschaft, die nicht von verantwortlichen Geschäftsführern geleitet werden. Vielmehr werden viele kommunale Häuser immer noch durch Beschlüsse der Politiker im Rathaus  in rote Zahlen manövriert. In den Einrichtungen der privaten Trägerschaften u.a. auch AGs sind die Personalausstattungen für Ärzte und Pflege dramatisch gering. Aber auch die von der Kommunalpolitik und den starken Personalräten zugelassenen Personal-Überbesetzungen in den Stadt- und Kreiskrankenhäusern  sind wegen  einer unterbleibenden straffen wirtschaftlich notwendigen  Betriebsführung zu kritisieren. Völlig berechtigt kritisieren die Krankenhausträger die fehlenden Investitionsmittel aus den Länderhaushalten. Hier tricksen die Bundesländer und so können viele wirtschaftlichere Strukturen in den Häusern nicht umgesetzt werden. Das duale Finanzierungssystem ist gescheitert. Betriebsmittel und Investitionen gehören für ein wirtschaftlich zu führendes Krankenhaus zusammen. Die Politik ist gefordert. Aber bitte nicht zu Lasten der Betragszahler.Günter Steffen27809 Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 31.01.13  +  

Wir werden als Gesetzlich Krankenversicherte verschaukelt

  Für Beitragszahler, Versicherte und Leistungserbringer sind die Inhalte der Gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V gültig. Bei Änderungen und Ergänzungen ist die Legislative, also der Deutsche Bundestag, zuständig. Anschließend befasst sich der Bundesrat damit. Das Fünfte Buch umfasst über 400 Paragrafen. Die Inhalte werden auf Initiative und nach Abstimmung wichtiger Lobbyistengruppen, wozu ausdrücklich Versicherte nicht gehören, im Bundesgesundheitsministerium durch einen ersten Referentenentwurf formuliert. Dieser wird dann dem Gesundheitsausschuss zugeleitet und  von den 37 Abgeordneten, bei Anhörung der Verbände –also Interessengruppen-,  erörtert. Nicht bekannt in der Öffentlichkeit war bisher die Tatsache, dass sich die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses in der großen Mehrheit ihre Sonderkonditionen privat abgesichert haben. Sie verstehen also aus eigener Erfahrung nicht, wie sich die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen zur Beschlussfassung im Bundestag für den gesetzlich Versicherten tatsächlich auswirken. Fragt man den nicht zum Gesundheitsausschuss gehörenden Abgeordneten, der im Gesamtplenum per Handzeichen dafür gestimmt hat, warum und wieso die Formulierungen mit ihren gravierenden Auswirkungen so festgelegt wurden, bekommt der fragende Bürger die Antwort: „Ich muss mich auf meine Kollegen/Kolleginnen aus dem Ausschuss verlassen, dass es seine Richtigkeit hat!“ Wer durchschaut eigentlich noch, ob und wie wir als gesetzlich Versicherte verschaukelt werden? Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 04.12.12  +  

Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte

von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de  
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