Krankenversicherung im Yasni Exposé von Günter Steffen

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Ich biete: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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396 Informationen zu Günter Steffen

Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen

  Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen   Der Deutsche Bundestag hat im Juni d.J. das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich.   Die Gesundheitsförderung soll im unmittelbaren Lebensumfeld, also in den Kitas, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim stattfinden. Die Umsetzungen erfolgen ohne Beteiligung des Sachverstandes der Ärzteschaft und auch nicht mit den vielen medizinisch qualifizierten Berufsgruppen etwa durch eine „Präventions-Umsetzungszentrale.“ Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt enstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Wie diese Aufgaben bewältigt werden sollen, sprechen die Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit und Sozialpartnern in einer nationalen Präventionskonferenz ab, dabei geht es dann um Festlegung gemeinsamer Ziele und Vorgehen.   Zu bemängeln ist: Man braucht bei der Zielsetzung ein gesundheitlich-präventives Verhalten im Erlernen von Kindesbeinen an- also die Fachkompetenz vor Ort, die für die Versorgung, Behandlung und Betreuung im Gesundheitswesen zuständig ist. Das wird von der Politik ignoriert. Hinzu kommt, dass die Kosten nicht aus den öffentlichen Haushalten des Bundes finanziert werden, sondern vom Beitragszahler in der Sozialversicherung, insbesondere in einer Größenordnung von den Gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen von jährlich 511 Millionen Euro. Die Folge wird selbstverständlich sein, dass neben weiteren beschlossenen Ausgabensteigerungen sowie auch aus Gründen von Tariferhöhungen im Gesundheitswesen der Zusatzbeitrag für alle Mitglieder ab 2016 ansteigen wird. Nicht belastet werden die Abgaben der Arbeitgeber. Die Private – Krankenversicherung beteiligt sich finanziell nicht – so der Wille der Politik!   Ausgesprochen ärgerlich ist der hinzukommende Aspekt, dass die Krankenkassen dieses Gesetz nutzen werden, um in den oben genannten Einrichtungen (Kitas, Schulen, Firmen ect.) ihre Mitgliederwerbungen verstärkt einzusetzen. Die Werbeinstrumente, also die Marketingaktivitäten, sind der Schlüssel, mit vielen Mitarbeitern, die heute bereits die eigentlichen Aufgaben einer Krankenkasse vernachlässigen, auszubauen. Entstehende erhöhte Personalkosten gehen zu Lasten der Beitragszahler. Die Aktivitäten für die Versicherten sind u.a. Yoga, Pilates, Zumba, Qi Gon, Nordic-Walking, Motorik, Wellness, Aerobic, Tai Chi und Boddyboarding. Die zusätzlichen Kosten erscheinen nicht im Werbebudget, welches von der Bundesaufsicht limitiert ist. Hinweise der Politik, dass der bestehende Preiswettbewerb zwischen den Kassen Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern wird, sind nicht ernst zu nehmen, weil alle Kassen in identischer oder ähnlicher Höhe die Anhebungen vornehmen. Auch der Hinweis der Möglichkeit eines Kassenwechsels lohnt sich für verärgerte Mitglieder nicht.   Niemand erwähnt in der heutigen politischen Diskussion zur Schaffung des Präventionsgesetzes die persönliche Verantwortung der Bürger/Innen, sich durch Eigeninitiative gesund zu erhalten. Damit ich nicht mißverstanden werde: Gesundheitserziehung bei Ernährung und Bewegung in den Kitas und Schulen sind notwendig, Kostenzuschüsse bis zu 80% oder noch höher für Freizeitmaßnahmen und Initiativen zur Persönlichkeitsentwicklung gehören m. E. nicht dazu. Ich fürchte, die vielen Fitness-Studios werden in Zukunft von uns Beitragszahlern überwiegend subventioniert. Kein Gesundheitspolitiker tritt öffentlich für neue wissenschaftlich nachweisbare diagnostisch/therapeutisch-medizinische Maßnahmen in Fällen schwerer Erkrankungen ein. Da verlässt man sich parlamentarisch übereinstimmend auf das Beschlussgremium „Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ wohl wissend, das die Finanzinteressen dort identisch sind.   Günter Steffen 29. September 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 02.10.15  +  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
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yasni 23.04.15  +  

Das DRG-Vergütungssystem für Krankenhäuser sorgt für finanzielle Anreize und Überversorgung

  Diese Feststellung bestätigt die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für unser Land. Dabei spricht sie von einem Überangebot von Krankenhausleistungen. Nicht nur aus medizinischen Gründen, so neutrale Fachleute, ergeben sich Jahr für Jahr unglaubliche Fallsteigerungen. Mittlerweile ergeben sich zwischen 2005 und 2014 über 15%! Nein, unsere Bevölkerungsanzahl hat nicht zugenommen, wir Bürger/-Innen sind auch nicht kränker geworden, wohl macht sich der Alterungsprozess, aber nur um wenige Punktzahlen bemerkbar.   Wenn selbst die OECD ein Überangebot feststellt, dann liegt es in erster Linie meines Erachtens an einer zu engen Zusammenarbeit in Fragen der „notwendigen“ stationären Behandlungserfordernisse zwischen den niedergelassenen Orthopäden, Internisten u.a. und den örtlichen oder regionalen Krankenhäusern. Natürlich sind es nur Vermutungen der Fachleute, aber die kennen sich sicher besser aus als die Politik. Das DRG-Fallpauschalen-System lädt darüber hinaus dazu ein, weitere Therapiemaßnahmen im Krankenhaus anzugehen, die im Laufe der Diagnostikabklärungen festgestellt wurden. In einem hohen Prozentsatz werden dann weitere Fallpauschalen zusammen mit der eigentlichen Einweisungserfordernis berechnet, nachdem die weiteren diagnostischen Erkenntnisse ebenfalls behandelt wurden. In den letzten drei Jahren sind Operationen an der Wirbelsäule um 35% angestiegen und die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Für Hüft- und Knieoperationen werden Steigerungsraten von 27% angenommen. Ist es da ein Wunder, dass die Einnahmen für Krankenhausleistungen und die für ambulante ärztliche Behandlungen aus den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich von 2008 zum Jahr 2014 um insgesamt 23 Milliarden Euro angestiegen sind. Getrennt nach den beiden Bereichen sind in diesem Zeitraum jeweils 30% Ertragssteigerungen zu verzeichnen, die die Mitglieder der Krankenkassen eingezahlt haben. Besonders erschreckend sind im Krankenhaus die jährlichen Komplikationsraten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass diese im Schnitt 10% gemessen aller Eingriffe ergeben. Da kann man schon auf den Gedanken der Begrifflichkeit von Körperverletzungen kommen. Leider scheint die Devise im Medizinbetrieb Krankenhaus bereits weit verbreitet: Umsatz um jeden Preis.   Bei diesen Gegebenheiten kann man sich fragen, wie diese Entwicklung zu stoppen ist. Aus meiner Sicht sehe ich folgende Notwendigkeiten, die von der Legislative (Bund und Länder) veranlasst werden müssten:   Die Überversorgung ist nur zu beseitigen, wenn die jetzigen Strukturen der Krankenhauslandschaft wesentliche Änderungen erfahren. Solange aber die Bundesländer für eine flächendeckende Landesplanung zuständig sind, ist mit dem Abbau des Überangebotes nicht zu rechnen. Dazu würde in erster Linie die Beseitigung der Grundversorgung für Allgemeine Krankenhäuser (Stadt- und Kreiskrankenhäuser) und die Schaffung einer flächendeckenden stationären Schwerpunkt- und Fachversorgung gehören. Die zu schließenden Allgemeinen Krankenhäuser sollten möglichst in ambulante Fachzentren umgewandelt werden. Als weitere Änderung sehe ich die Notwendigkeit, die finanziellen Anreize durch eine grundlegende einheitliche Vergütungsneuregelung je Klinik zu ersetzen. Auf meiner Website habe ich diesbezüglich konkrete Vorstellungen näher beschrieben. Die Parteien hören eigentlich derartige Vorstellungen mit Wohlwollen, sie werden aber von Ideologen, von der Kommunalpolitik und von Lobbyisten so beeinflusst, dass keine Änderungen ernsthaft diskutiert werden. Mich persönlich ärgert besonders: Die von den Beitragszahlern gewählten Verwaltungsräte schweigen sich auch bei diesem Thema aus. Klar ist, der Beitragszahler bezahlt über seine Bruttoeinkünfte diese „Misere“. Gemildert aber doch durch tarifliche Gehaltsanhebungen und minimale Rentensteigerungen.   Günter Steffen 20. März 2015 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 21.03.15  +  

Therapie-Verbesserungen für Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden verhindert

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Vor wenigen Wochen wurde das europaweit stattgefundene Untersuchungsergebnis von einer sehr renommierten Unternehmensberatung bekannt: Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert. Unser Land soll danach im unteren Mittelfeld, weit nach Luxemburg, Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Griechenland, Spanien und Großbritanien stehen. In der Feststellung heißt es: Deutschlands Gesundheitssystem sei wenig effizient und im Verhältnis zu teuer. Ganz anders betrachtet der seit einem Jahr im Amt tätige neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung. Auf der Website des Ministeriums schreibt er persönlich: „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.“ Die Lobbyistenverbände dürfen weiter sicher sein: Es darf in ihrem Sinne alles so weitergehen.   Die Bürokratie-Maschinerie wird zusätzlich in Gang gesetzt. Die Groko- Regierung will die Qualität bei den Ärzten und in den Krankenhäusern erfassen und von einer neuen Institution auswerten lassen. Diese werden ganz sicher nur dann diese aufwendigen Aufgaben erledigen, wenn dafür weitere Beitragsgelder zusätzlich fließen. Es wird von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, zu beseitigen oder mindestens zu minimieren.   In dieser schwarz-roten Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen. Lebensbedrohte Krankheiten sollten mit den erforderlichen Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen im Herbst 2013 leider nicht vor.   Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch Fünf bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten könnten finanziert werden durch die Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ nicht zum tragen. Die Funktionsvertreter dieser drei Bundesverbände wachen strikt über ihre im Topf enthaltenen Beiträge von den Zahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wehren sich gemeinsam vor Mehrausgaben, die zur Kürzung ihrer bestehenden Finanzhaushalte bzw. der derzeitigen Vergütungen und Gehälter führen würden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder Januar 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 08.01.15  +  

Wo sind die Beitragszahler, um die Gegebenheiten in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuprangern

  In Deutschland wird der Versicherte einer Pflichtkasse, aber auch ein freiwilliges Mitglied, mit enormen Beiträgen seines monatlichen Einkommens zur Abgabe verpflichtet. Es geht schon lange nicht mehr um eine bloße Absicherung im Krankheitsfall. Der gegenwärtige Beitrag allein für Arbeitnehmer und Rentner beträgt 8,2% vom Bruttoverdienst. Eigene Versorgungseinkünfte, abgesehen von der gesetzlichen Rente, müssen mit einem zweiten Beitrag von 15,5% entrichtet werden. Nun sagen uns die Politiker und Fachfunktionäre, dafür haben wir eine der besten gesundheitlichen Absicherungen der Welt. Diese Behauptung kann nicht mehr ernsthaft wegen der vor einigen Wochen stattgefundenen umfangreichen professionellen Untersuchungen aufrecht erhalten bleiben. Eine renommierte Unternehmensberatungsgesellschaft stellt klar, Deutschland hat ein sehr teures Gesundheitssystem und ist seinen Preis nicht wert. Unser Land liegt im Vergleich anderer Länder nur im unteren Mittelfeld! Diese Feststellung wurde zwar durch Presseerklärungen den Medien zugestellt, selten aber aufgegriffen und publiziert. Unterhält man sich mit einem Normalbürger darüber, bekommt man garantiert die Antwort: „Der Staat/Die Regierung macht ja sowieso das, was wir nicht durchschauen können!“ Als einigermaßen informierter Kenner der Hintergründe will ich meinen Teil zur Aufklärung beitragen und hoffe auf Medienvertreter, die diese folgenden Fakten, trotz der unbedingt aufrecht zu erhaltenen Werbeanzeigen, veröffentlichen.   Die Gesetzlichen Krankenkassen sind in aller Regel (es gibt ganz wenige Ausnahmen) in heutiger Zeit Mammutbehörden geworden, die hunderttausende Mitarbeiter beschäftigen, aber nur sehr wenige Abrechnungen von den Gesundheitsbetrieben (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Sonstige medizinische Einrichtungen usw.) überprüfen müssen. Im Zeitalter der großen externen Datenverarbeitungszentralen fallen bei den Kassen lediglich Kontrollen über die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit aufgrund der bestehenden Verträge und Leistungsberatungen für Versicherte an. Das Beitragsgeschäft läuft über den Arbeitgeber, sonstige Träger und Rentenversicherungsanstalten und das Vertragsgeschäft mit den Leistungserbringern – siehe Gesundheitsbetriebe – wird von den Verbänden der Krankenkassen erledigt. Zur Hauptaufgabe der heutigen Krankenkassen durften diese sich mit stiller Zustimmung des Gesetzgebers und in Anlehnung der Grundsätze im Sozialgesetzbuch für Marketingaktivitäten personell durchorganisieren. Dahinter stecken freie Leistungen der Gesundheitsprävention, die für Werbezwecke zur Anbindung neuer Mitglieder genutzt werden.     Unser Gesundheitssystem funktioniert auf folgender Grundlage: Die Krankenkassen weisen dem Bundesversicherungsamt (Gesundheitsfonds) die Ausgabenhöhe für ihre Versicherten aufgrund der Schweregrade nach. Um diese finanziellen Vorstellungen auch realisieren zu können, ziehen sie niedergelassene Ärzte ins Boot, um entsprechende Auskünfte zu belegen. Dabei werden nicht selten stillschweigend Geldbeträge überwiesen. (Der TK-Vorsitzende hat diese Machart öffentlich gemacht). Die zugewiesenen Finanzen werden nach nur oberflächlichen Kontrollen an die Leistungserbringer weitergeleitet. Zuvor werden von den Kassenleitungen in Zusammenarbeit mit den hier starken Gewerkschaften und Personalräten überragende Tarifvergütungen und Personalstellen ausgehandelt. Im Vordergrund der Schaffung neuer Stellen stehen die Marketingaktivitäten, die zu Lasten des Vertrags- und Abrechnungsprüfungen gehen. Der interessierte Leser fragt natürlich danach, was bewirken die gewählten Verwaltungsräte bei den einzelnen Kassen. Aus meiner Erfahrung kann ich dazu nur antworten: Der Beitragszahler und Versicherte kann wenig erwarten. In erster Linie geht es in Aufsichtsgrämien um den Bestand und den Ausbau der Kasse. Die Räte sind abhängig von Interessen der Gewerkschaften, die sie dort zur Wahl aufgestellt und unterstützt haben. Der andere Teil der heutigen Beiräte war bis zur Berentung aktiver Mitarbeiter der entsprechenden Kasse.   An anderer Stelle werde ich mich ausführlich dazu äußern, wie der Versicherte und Patient verbesserte Ansprüche mit einem zumutbaren Beitrag, gepaart mit einer verlässlichen ärztlichen Versorgung, in Zukunft durchsetzen könnte. Dazu ist es aber erforderlich, dass vom Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für neue unbürokratische Strukturen und die Gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auf Rechte der Versicherten ausgerichtet werden. Heute sind sie überwiegend für Leistungserbringer geregelt. Aussagekräftige Zusagen für dignostische und therapeutische Leistungen im Krankheitsfall werden einzig und allein vom „Gemeinsamen Bundesausschuss für Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser“ gefällt. Hierzu eine einfache Frage für den Leser! Was passiert bei den Beschlüssen dann, wenn die Krankenkassen nicht zu allererst im Sinne der Versicherten abstimmen? (Was sie nicht als höchstes Ziel vor Augen haben).   Günter Steffen Dezember 2014
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 04.12.14  +  

Ärzteforderungen 2015

Die niedergelassenen Ärzte sind die bestbezahlte Berufsgruppe in Deutschland.Die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen - nach Abzug der Praxiskosten - ergeben rund 165000 Euro Reinertrag vor Versorgungsabsicherungen und Steuern. Zwischen 2007 und 2013 ergab sich ein Plus von annähernd 20%. Die größte Steigerung erzielten Augenärzte und Neurologen von über 35%. Die komplizierten Honorarabrechnungen werden als Grundlage neuer Forderungen mit den Begrifflichkeiten Leistungsumfang, Preiskomponente und Abstaffelungen begründet. Die Öffentlichkeit versteht kein Wort, selbst der selbständige Arzt in seiner Praxis kann das nicht erklären. Es besteht der Verdacht, beide Vertragspartner  sind derartige Begründungen, die an "Tarnen und Täuschen" erinnern, sehr willkommen. Der Verhandlungspartner, die Gesetzliche Krankenversicherung, reagiert pflichtgemäß zwar ungehalten, aber letztlich muss ja der Beitragszahler die Zeche zahlen. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft: Zum einen einigen sich die Ärzte und Krankenkassen auf erhöhte Honorare - zu Lasten der Beitragszahler/Patienten - und lehnen in einer anderen personellen Zusammensetzung  übereinstimmend danach im "Gemeinsamen Bundesausschuss" neue wissenschaftlich nachweisbare Therapien für Schwerstkranke ab. Günter Steffen, Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 20.08.14  +  

Pflege mit Perspektive - Voraussetzung sind Änderungen der Strukturen in der Krankenversicherung

Gegenwärig sind fast 2,5 Millionen BürgerInnen in unserem Land pflegebedürftig. Die finanziellen Leistungen reichen bei weitem nicht aus, um die Pflege in der Familie, die Inanspruchnahme eines professionellen Pflegebetriebes oder die Unterbringung im Pflegeheim zu gewährleisten. Auch die beabsichtigte neue Reform 2015/2016 wird daran nichts ändern. Es muß sich aber ganz dringend etwas ändern.Ich habe den Versuch unternommen, eine Reform mit Perspektive zu beschreiben, die die Politik aus Gründen der vielen Lobbyisten nicht wagt, im wirklichen Interesse der Menschen einzuleiten. In dem ausführlichen Artikel, der von meiner Website www.guenter-steffen.de herunter geladen werden kann - weil hier der Platz nicht ausreicht - sind die Details, Finanzierungsvorschläge und Strukturänderungen fachgerecht beschrieben. Leider haben die Versicherten und Patienten keine Lobby. Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 07.05.14  +  

Jagd nach chronisch kranken Mitgliedschaften der Krankenkassen

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); widows: 2; orphans: 2; }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }     Die Finanzen bei den einzelnen Krankenkassen versucht man mit merkwürdigen Methoden zu steigern. Der Gesetzgeber hat dafür Tür und Tor geöffnet. Die Hauptaufgabe der Krankenkassen-Mitarbeiter ist es gegenwärtig, neue Mitglieder, die überwiegend chronisch krank sind zu werben, damit höhere Gelder aus dem Finanztopf des Gesundheitsfonds zufließen. Was für ein Irrsinn! Ein Nebeneffekt, der von manchen Vorständen großer Krankenkassen gerne mitgenommen wird, um den Ausbau der internen Positionen und den Machtzuwachs für eine lobbyistische Gesundheitspolitik nach außen zu erreichen. Das gewählte Parlament lässt es zu, dass erforderliche intelligente neue Systeme in der Krankenversicherung gar nicht erst erörtert und diskutiert werden dürfen. Parteipolitik und Ideologie sind die Hinderungsgründe. Wie neuerdings bekannt wurde, sind namhafte Krankenkassen dazu übergegangen, niedergelassene Ärzte dazu zu bringen, Diagnosen ihrer Versicherten „beizusteuern“, die im Katalog beim Bundesversicherungsamt gesondert geführt werden, damit höhere Finanzzuweisungen erfolgen. Dieses „Beisteuern“ von Seiten der Ärzteschaft hat seinen Preis! Kassen und niedergelassene Ärzte bereichern sich somit an den Beitragszahlern. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 05.04.14  +  

Steuern sprudeln und Erhöhungen für Beitragszahler folgen

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die neue Bundesregierung setzt die Koalitionsabsprachen nach Vorstellung des Bundesfinanzministers um. Keine guten Aussichten für Beitragszahler in Sachen Abgaben in der Sozialversicherung. Auch die stetig wachsenden Steuern aus Gründen der „kalten Progression“ bei Gehaltserhöhungen werden nicht beseitigt oder zumindest abgesenkt. Ein Arbeitnehmer muss derzeitig zwischen 30% und fast 50% seines angehobenen Lohnes für erhöhte Steuern und Abgaben leisten. Es gibt keine Anzeichen bei den Unionsparteien oder Sozialdemokraten, für den arbeitenden und fleißigen Bürger irgendwelche finanziellen Erleichterungen vorzunehmen und die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Im Gegenteil: Der Staat erwartet aus Gründen der „Kalten Progression“ zwischen 2014 und 2017 annähernd 56 Milliarden Euro zusätzlich zum eigentlichen Steueraufkommen. Da die rote Linie für Steuererhöhungen für Besserverdienende von der Union in den Koalitionsverhandlungen gezogen wurde, hat sich die neue Bundesregierung darauf geeinigt, die Abgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, besonders für Arbeitnehmer und Rentner, zu erhöhen. So paradox es klingt, zunächst soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6% abgesenkt werden, aber: Die Hälftelung (7,3%) steht für die meisten Arbeitnehmer und Rentner nur auf dem Papier. Für Arbeitgeber ist diese Hälftelung festgeschrieben. Jede Krankenkasse ist berechtigt, den Mitgliederbeitragssatz nach der individuellen Ausgabengegebenheit zu erhöhen. Da die Lobbyistenverbände der Leistungserbringer wie Ärzte in den eigenen Paxen und Krankenhäuser kräftige Erhöhungen der Vergütungen erwarten, ist für Kenner der Materie klar, schon bald steigen die Beiträge über den heutigen Anteil von 8,2%. Hinzu kommt, dass der Bundesfinanzminister eine Kürzung des Bundeszuschusses (Mitfinanzierung der Familienversicherung) von jährlich 6 Milliarden Euro vornimmt. Irgendwelche Maßnahmen der Einschränkung der vielen unsinnigen Ausgaben bei den Kassen, die nichts mit der Gesundung der Patienten zu tun haben, sind nicht beabsichtigt. Dazu fehlt den Politikern der Mut.   Die geschilderten Wirkungen in der Krankenversicherung und die vorgesehene Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung, verbunden mit den Steigerungen der Lebenshaltungskosten in diesem und im nächsten Jahr, sind keine guten Aussichten für Rentner. Beabsichtigte Rentenerhöhungen in diesem und im nächsten Jahr wirken sich im Nettoeinkommen des Einzelnen nennenswert negativ aus.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 18.03.14  +  

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen dürfen Beitragserhöhungen verlangen

  Die neue Bundesregierung aus Union und SPD erörtert in den nächsten Wochen den Referentenentwurf des neuen Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, zur Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formal soll der zukünftige Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zur Hälfte jeweils gesetzlich festgelegt. Aber: Künftige gesetzliche Beitragsanhebungen gelten allein für Krankenkassen-Mitglieder und zukünftig nicht mehr für Arbeitgeber. Die vorgesehene gesetzliche Reduzierung von 0,9% für Mitglieder kann die einzelne Krankenkasse aufgrund ihrer finanziellen Situation durch einen sogenannten Zusatzbeitrag grundsätzlich anheben und sogar darüber hinaus einziehen! So etwas nennt man dann „politischer Kompromiss“ innerhalb der großen Koalition. Da wegen der beabsichtigten gesetzlichen Beitragsabsenkung rund 11 Milliarden Euro – nach heutigem Ausgabenstand der Kassen – fehlen werden, empfielt der Gesundheitsminister „Freiheit“ der Krankenkassen, diese Zusatzbeiträge zu erheben. Es wird von der Politik nicht daran gedacht, die milliardenschweren Ausgaben der überbordenden Bürokratie einzuschränken und die vielen Wirtschaftlichkeitsreserven im Leistungsrecht durch einen knallharten Preiswettbewerb zu beseitigen, sowie die ausufernden Marketingaktivitäten und Werbemaßnahmen der Kassen mit Finanzmitteln der Beitragszahler zu untersagen. Auch das Bundes- und die Landesaufsichtsbehörden der Krankenkassen gehen gegen diese eigennützigen Kostenverursachungen und unwirtschaftlichen Haushaltsführungen nicht vor. Etwaige Einsparauflagen für die Krankenkassen sieht der Referentenentwurf nicht vor. Vereinzelte SPD-Politiker haben zwar Widerstand angekündigt, der Koalitionsvertrag wird ganz sicher aber nicht unterlaufen. Dafür sorgen schon die Parteioberen.   Ein weiteres Motto des besagten Referentenentwurfs lautet: Bessere Qualität der medizinischen Leistungen! Dafür soll ein neues Institut gegründet werden, die statistischen Ergebnisse der Ärzte und Krankenhäuser auszuwerten und entsprechende Schlüsse durch die Politik „ in einigen Jahren“ zu ziehen. Wer sich ein wenig auskennt, wenn weitere staatliche Auflagen zur Ermittlung und Abgabe neuer Statistiken stattfinden, wird sehr schnell darauf kommen, ohne finanzielle Zugeständnisse – mit Beitragsmitteln der Kassenmitglieder – wird dazu die Bereitschaft der Ärzte und Kliniken gegen Null tendieren. Ich fürchte, auch nach parlamentarischer Diskussion und Beschlussfassung wird das entsprechende Gesetz für die Patienten und Beitragszahler nicht positiver ausfallen.   Günter Steffen 16. Februar 2014 www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 17.02.14  +  

Die Politik hofiert die Verbände der Lobbyisten - wo bleibt der Patient

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Das Erlebnis einer Abendveranstaltung, organisiert von der Adenauer-Stiftung, geht mir nicht aus dem Sinn. Referent war der Gesundheitspolitiker seiner Partei im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, CDU. Vor einigen hundert Gästen führte zunächst dieser eine gute halbe Stunde in Allgemeinplätze der Krankenversicherungs- und Pflegeproblematik ein. Danach wurden die Zuhörer vom Diskussionsleiter aufgefordert, Fragen an Jens Spahn zu stellen. Was dann stattfand, waren Ausführungsmonologe der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, des Pflegeverbandes, des Leiters einer großen Pflegeeinrichtung, ein früherer Bürgermeister eines Nachbarortes, die Kassenzahnärztliche Vereinigung und ein verantwortlicher eines Krankenhauses. Die Themen drehten sich um Ausweitungen der Probleme bürokratischer Auflagen, Nachwuchssorgen in der Ärzteschaft und im Pflegebereich, Prüfungen des Medizinischen Dienstes und nicht notwendige Qualitätsbeurteilungen für Pflegeheime sowie die nicht ausreichenden Krankenhausvergütungen, die zur Insolvenz der Krankenhäuser führen. Der Verfasser erhielt dann als Privatmann die Möglichkeit, auch einige Fragen an Herrn Spahn zu stellen. Diese Fragen gingen in Richtung der unzumutbaren Finanzierungsleistungen der Pflegebedürftigen und ob mit den von der Bundesregierung beabsichtigten Beitragserhöhungen von 0,5% in den Jahren 2015 und 2016 zukünftig auch der zu pflegende Personenkreis weniger belastet würde. Die weitere direkte Frage war, warum der Gesetzgeber es zulässt, für tausende von Ambulanten Pflegebetrieben eigenständige Vergütungen für Leistungsabrechnungen mit den Landes-Pflegekassen zu vereinbaren, die von den zu versorgenden Menschen in der eigenen Häuslichkeit ohne vorhandene Sparguthaben unmöglich finanziert werden können. Der Referent antworte auf die erste Frage sinngemäß, geringere Finanzierungsreduzierungen für Pflegebedürftige seien nicht geplant. Die zweite Frage mit meinem Hinweis einer doch möglichen Wettbewerbsvergütung für vereinfachte Leistungsmodule beantwortete der Referent mit seiner persönlichen Meinung, er sei zwar für Wettbewerb, aber nicht sehr zuversichtlich, dass derartige Überlegungen realistisch umsetzbar seien.   Die Veranstaltung war wohl vom Veranstalter von vornherein für die verschiedenen Verbände der Lobbyisten geplant. Der Patient bzw. Pflegebedürftige mit seinen vielen Problemen sollte wohl nicht unbedingt zum Thema werden. Diese vermutete Absicht des Veranstalters habe ich jedenfalls mitgenommen. Derartige öffentliche Vorträge mit einem Frage- und Antwortspiel sind gegenwärtig überall in der Bundesrepublik zu beobachten. Geldverdienen mit Krankheiten und Pflege. Legitim sicher im Sinne der Arbeitsplätze. Die eigentlichen Nöte der Hilfebedürftigen werden in der Regel von der Politik nicht die Beachtung erhalten, die erforderlich ist. Die Leistungserbringer haben wegen der lukrativen Werbungen die Medien auf ihrer Seite.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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Ein Krankheits-Absicherungsgesetz ist überfällig

      Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz in der Krankenversicherung von 15,5% viel zu hoch und auch sozial ungerecht. Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn/Rente bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind 30 Milliarden Euro Überschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesverwaltungsamt, aufgelaufen.   Da u.a. für neue Therapien Schwerskranker in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Konzepte durchführen, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung!   Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist neuerdings eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister zur Sanierung des Bundeshaushalts bzw. zur Finanzierung angedachter sozialer Wohltaten. In den laufenden Koalitionsverhandlungen sind die Überschüsse in der Kranken- und Rentenversicherung ernsthaft Gesprächsthema für neue gemeinsame Umsetzungsvorschläge. Fest steht bereits, dass einige Leistungserbringer aus den gegenwärtigen Mehreinnahmen der zu hohen Beiträge Milliarden Euro Zuschüsse bis 2015 erwarten dürfen.   Da die jetzige, aber auch die kommende Regierung,nicht bereit ist, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkassen im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - denn 95% aller Behandlungsleistungen sind völlig identisch bei allen Kassen –eingesetzt. (Als Beispiele werden benannt: Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen, Bonussysteme, Babyschwimmen, Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens, Abnehmkurse u.v.m.)   Auch die neue Bundesregierung wird nach Einschätzung der Sachkenner wenig oder nichts substanzielles für Mitglieder und Versicherte in der GKV ändern. Die Politik sollte sich aber entschließen, eine allgemein gültige Krankheitsabsicherung für alle BürgerInnen auf qualitativ hohem Niveau einzuführen und die vielen Milliarden Euro an Ausgaben für unnnötige Strukturen und Leistungen, die nichts mit Notwendigkeiten von medizinisch/ärztlicher Diagnostik und Therapie, Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu tun haben, außen vor lassen. Dadurch könnten die Beiträge erheblich abgesenkt und für eine bessere Pflege eingesetzt werden. Die Beitragshöhe sollte entsprechend der individuellen Einkommen der Bürger geregelt werden. Die Beiträge und die Leistungen, die vom Gesetzgeber im Leistungskatalog beschrieben würden, sollten alle GKV-Krankenkassen und alle PKV-Unternehmen im Wettbewerb zueinander umsetzen. Die Aufsicht sollte beim Bundesgesundheitsminister angesiedelt sein, damit die politische Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Die bisher üblichen Anhörungen der Lobbyistengruppen im Gesundheitsausschuss und im Ministerium sollten der Vergangenheit angehören. Günter Steffen Lemwerder, 15.11.2013 www.guenter-steffen.de   Günter Steffen   27809 Lemwerder  
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yasni 15.11.13  +  

Von den Krankenkassen finanzierte Kuren sind Marketingaktionen für Mitgliederwerbungen und Haltearbeit

Von den Krankenkassen finanzierte Kuren sind Marketingaktionen für Mitgliederwerbungen und Haltearbeit In dreistelligen Millionenbeträgen jährlich finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen zu Lasten der Beitragszahler die Kuren im Rahmen von Präventionsmaßnahmen für Bewegung und Ernährung. Niemand kann ernsthaft bestreiten, dass diese Art von Aktivitäten und Aufklärungen in einer dreiwöchigen Kur auch sinnvoll sein können. Die meisten Bewerber mit Antragsbefürwortung eines Allgemeinarztes erhoffen sich vor Antritt einer stationären Kur (Eigentümer dieser Einrichtung ist sehr oft die jeweilige Krankenkasse) wegen ihres schlechten Allgemeinzustandes nach einer überstandenen Krankheit ergänzende Therapiemaßnahmen. Diese Erwartung erfüllen die Kureinrichtungen nicht. Dafür stehen entsprechende Fachärzte und medizinisches Hilfspersonal nicht zur Verfügung. Diese Vorsorgeeinrichtungen - nicht zu verwechseln mit Rehabilitationskliniken - sind ausgestattet mit einem Arzt und einer Laborassistentin, um das Allgemeinbefinden zu begleiten und eine Vielzahl von Sporttherapeuten mit im Küchenbereich angesiedelten Diätassistentinnen und Ökotrophologen. Der Ablauf der Kur ist durchorganisiert mit den verschiedensten Sportaktivitäten, Vorträgen und Beschäftigungstherapien. Auf erhoffte spezielle Nachsorgemaßnahmen wird der Kurteilnehmer vergeblich warten. Die Millionenbeträge, die für angenehme 3-Wochen für “Tango/Fango” ausgegeben werden, wären für Schwerstkranke, die aufwendige Therapien dringend benötigen, bestimmt besser eingesetzt. Präventionsangebote der Krankenkassen werden nur deshalb ihren Versicherten angeboten, um den Bereich Marketing zum Ausbau der Mitgliederzahlen und zur Sicherstellung der Haltearbeit von Mitgliedern zu unterstützen. Prävention ist in unserer Gesellschaft sicher wichtig. Es scheint aber völlig in den Hintergrund abzudriften, dass jeder Bürger für sich verantwortlich ist und dafür zum Wohlbefinden einen eigenen Einsatz zur Gewichtsreduzierung und Bewegungsaktivitäten zu leisten hat. Dafür kann doch das Beitragsaufkommen der Versicherten wegen der notwendigen Diagnostik, Therapie und Vorsorgemaßnahmen nicht in dem Maße missbraucht werden. Es sind ja auch nicht nur die Vorsorgekuren, sondern auch die großzügigen Finanzierungsbeteiligungen der Krankenkassen bei Teilnahme in Fitness-Studios, Schwimmbädern, Nordic-Walkingtreffen u.a. Wenn der Staat meint, derartige Maßnahmen fördern zu wollen, dann ist dieser verpflichtet, aus dem Bundes- und Landeshaushalten notwendige Finanzierungen vorzusehen und nicht die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung damit zu belasten. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 27.04.13  +  

Ärzte-Chef will neue Steuerungsmechanismen

Der KBV-Chef verlangt neue Steuerungsmechanismen wegen der viel zu hohen Anzahl der Arzt-Patienten-Kontakte. Es ist zu einfach, in einem Positionspapier nunmehr von der Politik zu verlangen, den Grundpfeiler unserer Gesetzlichen Krankenversicherung , die freie Arztwahl, in Frage zu stellen und  neue Wahltarife zu verlangen; dabei auch gleich noch eine Kostenerstattung  einzuführen. Die niedergelassenen Ärzte haben es in der Hand, eine wirkliche Steuerungsfunktion zu übernehmen. Sie ist machbar, in dem vielen Patienten in der Praxis klargemacht wird, diagnostische und therapeutische Behandlungen  seien gegenwärtig, auch  wegen der vorhandenen Selbstheilungskräfte, nicht notwendig. Mir ist schon klar, dass es qualitativ gut ausgebildete Ärzte sein müssen, die sich ein derartiges Urteil aufgrund der Symptome und Anamnese erlauben können. Das Positionspapier riecht gerade danach, vom großen Kuchen der hohen Erlöse, die bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds gegenwärtig gehortet werden, einen Großteil wegen der denkbar “niedrigen” Honorare zu erlangen. In der Bevölkerung ist ja gar nicht bekannt, dass die begrenzen Honorarbudgets in der ambulanten Versorgung nur ein Teil der Vergütungen ausmacht, denn die freien Leistungen (ambulantes operieren, Laboruntersuchungen, Ultraschalluntersuchungen u.v.m) werden zusätzlich mit einer hohen  Punktzahl vergütet.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 08.04.13  +  

Schäuble saniert seinen Haushalt mit dem Geld der GKV-Beitragszahler

Seit 2009 werden aus dem Bundeshaushalt finanzielle Zuschüsse aus Gründen versicherungsfremder Leistungen und der Krankenversorgung für familienversicherte Kinderin den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung eingezahlt.Gerechtfertigt ist dieser Bundeszuschuss ganz gewiss, weil die Leistungen nicht dem eigentlichen Zweck der Beitragszahler entsprechen. Würde der Zuschuss nicht stattfinden, hätte der  erhöhte Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Charakter einer quasi zusätzlichen Steuerzahlung.Nunmehr beabsichtigt der im Kabinett so bestimmende Bundesfinanzminister in der vorgesehenen Planung des Haushalts 2014, dem Eckwerte im März d.J. vorausgehen, die Deckungslücke im Bundeshaushalt durch  Kürzungen  des Bundeszuschusses zur Krankenversicherung zwischen 4 und 5 Milliarden Euro vorzunehmen. Wenn jetzt von Seiten des Bundes die Zuschüsse zu einem Anteil gestrichen werden, müssen  die Mitglieder der Krankenkassen für diese  bisher nicht über Beiträge abgedeckten Ausgaben  aufkommen. Man könnte sagen, hier findet eine stillschweigende Steuererhöhung für Arbeitnehmer und Rentner statt. (Arbeitgeber-Beitragserhöhungen sieht das Gesetz nicht mehr vor). Das Argument von Seiten der Politik ist eine Frechheit: Im Gesundheitsfonds befinden sich zu hohe Finanzmittel. Entschuldigung, verehrte Politiker, der gesetzliche Beitrag von 15,5% war und ist zu hoch.Die jetzt laut werdenden  Proteste überhört der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Wie heißt es so schön von einem Abgeordneten, der nicht Mitglied dieses Ausschusses ist, wie übrigens auch  für Abgeordnete, die nicht im Gesundheitsausschuss Sitz und Stimme haben: “ Unsere Kollegen und Kolleginnen, die sich damit ausschließlich befassen, wissen schon, was sie zur Beschlussfassung ins Parlament einbringen. Ich halte fest: “So sieht Demokratie heute aus.”Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 09.02.13  +  

Kritisches über die Menschen und die Politik in Deutschland

Ob Rentenpolitik, Krankenversicherung, Überalterung, Energiepolitik, Ausländerkriminalität oder internatonale Konkurrenzfähigkeit - von den meisten Dingen wollen die Deutschen keine Tatsachen wissen. Ein Selbstbetrug der hier wohnenden Menschen.Warum ist das so? Ist der Versorgungsstaat schuld, der immer mehr verteilt, aber immer weniger zufrieden macht? Ist die Ursache Realitätsflucht, was den Verlust der Tugenden Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit und Respekt ausmacht? Waren die 68er Auslöser der vielen Veränderungen wie Selbstverwirklichung, Bildungsangst, Kinderfeindlichkeit und Kapitalismuskritik? Ist so der heutige “Gutmensch” entstanden?In dieser Zeit ist der “Gutmensch” zum Problem geworden. Nach dem Marsch durch die Institutionen sitzen die Eiferer von damals nun an gesellschaftlich wichtigen Stellen, in der Schule, in den Behörden, als Richter, in der Politik und in den Medien.Warum versagen zuständige Beamte in so grotesker Weise bei der Anwendung des Ausländerrechts? Warum werden Straftäter oder Personen, die sich Leistungen oder Aufenthaltsberechtigungen erschleichen, nicht konsequent abgeschoben?*Woher kommt die Verachtung der Linken für das System der alten Bundesrepublik, die merkwürdige Aufwertung kommunistischer Regime, die bewusste Duldung wahlloser Zuwanderung?* Es ist wohl der Grund, unbedingt den deutschen Bevölkerungsanteil zurückzudrängen und so die betriebene Verharmlosung aller Probleme des mulikulturellen Zuzugs totzuschweigen.Es kann nicht gut gehen, wenn ein großer Anteil der Bürger den Staat als nie versiegende Versorgungseinrichtung betrachtet. Unsere Verfassung besagt, dass wir einen sozialen Rechtsstaat haben aber kein Sozialstaat. Sozialer Rechtsstaat bedeutet, dass Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger, mit allen Chancen und Risiken, Vorrang vor ihrer sozialen Absicherung haben. Der freiheitliche Rechtsstaat kann nicht mehr verteilen, als er hat. Geschieht das dennoch, entsteht ein sozialistischer Staat mit einem niedrigen Lebensstandard für alle.Die Gesundheitspolitik wird gesteuert von den vielen Lobbyisten der Leistungserbringer. Die wenigen fachkompetenten Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages lassen sich  weitgehend durch die  Ministerialbürokratie beeinflussen oder es interessiert nicht weiter, wie Änderungsgesetze beim Versicherten sich auswirken, da sich die Wirkungen bei den Abgeordneten im Ausschuss nicht  bemerkbar machen. Diese sind  persönlich privat mit vergünstigten Bedingungen versichert. Wenn eine Reform eingeführt wird, gehören grundsätzlich Leistungsbegrenzungen und Beitragserhöhungen für die Versicherten dazu. Kürzungen von Verwaltungskosten bei den Leistungserbringern und Krankenkassen sind nicht dabei. Der wichtige Kritikpunkt an der Gesundheitsreform, ihre völlig unzureichende Zukunftstauglichkeit, berührt die Menschen nicht. Die Menschen wollen Vollkasko vom Staat. Eigenvorsorge ist bereits ein Fremdwort geworden. Übrigens:Wir verlagern den Kollaps der Pflegeversicherung in die Zukunft; wer als Politiker Umverteilungs-Rhetorik betreibt, weiß die Mehrheit auf seiner Seite. Aber auch der Satz ist wohl richtig: Wir wollen ehrliche Politiker, aber die Wahrheit wollen die Bürger nicht hören.* Texte von Kai Diekmann sowie angereichert von Günter SteffenLemwerder, den 20. Dezember 2012www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 20.12.12  +  

Wir werden als Gesetzlich Krankenversicherte verschaukelt

  Für Beitragszahler, Versicherte und Leistungserbringer sind die Inhalte der Gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V gültig. Bei Änderungen und Ergänzungen ist die Legislative, also der Deutsche Bundestag, zuständig. Anschließend befasst sich der Bundesrat damit. Das Fünfte Buch umfasst über 400 Paragrafen. Die Inhalte werden auf Initiative und nach Abstimmung wichtiger Lobbyistengruppen, wozu ausdrücklich Versicherte nicht gehören, im Bundesgesundheitsministerium durch einen ersten Referentenentwurf formuliert. Dieser wird dann dem Gesundheitsausschuss zugeleitet und  von den 37 Abgeordneten, bei Anhörung der Verbände –also Interessengruppen-,  erörtert. Nicht bekannt in der Öffentlichkeit war bisher die Tatsache, dass sich die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses in der großen Mehrheit ihre Sonderkonditionen privat abgesichert haben. Sie verstehen also aus eigener Erfahrung nicht, wie sich die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen zur Beschlussfassung im Bundestag für den gesetzlich Versicherten tatsächlich auswirken. Fragt man den nicht zum Gesundheitsausschuss gehörenden Abgeordneten, der im Gesamtplenum per Handzeichen dafür gestimmt hat, warum und wieso die Formulierungen mit ihren gravierenden Auswirkungen so festgelegt wurden, bekommt der fragende Bürger die Antwort: „Ich muss mich auf meine Kollegen/Kolleginnen aus dem Ausschuss verlassen, dass es seine Richtigkeit hat!“ Wer durchschaut eigentlich noch, ob und wie wir als gesetzlich Versicherte verschaukelt werden? Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 04.12.12  +  

Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte

von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 15.11.12  +  

Keine Beitragssenkungen: Eine merkwürdige Allianz zwischen Politik, Leistungserbringer und Krankenkassen

Der gewaltige Beitragsüberschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung von 22 Milliarden Euro, gehortet direkt bei den Kassen und davon annähernd 12 Milliarden im Gesundheitsfonds, in Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes, soll nun doch nach Auffassung einiger Krankenkassen als “Fangprämie” bis zu 100 Euro je Mitglied im Jahr ausgeschüttet werden. Diese drastische Bezeichnung von mir ist deshalb zutreffend, weil damit neue Mitglieder aus dem zugehörigen gesetzlichen System bei identischer Beitragshöhe abgeworben werden, um Machtzuwächse im eigenen Haus zu erlangen. Die Politik lehnt in großer Einvernehmlichkeit Beitragssenkungen ab, obwohl diese Maßnahme durchaus ehrlicher wäre und dadurch der Zwang für ein verbessertes wirtschaftliches Verhalten bei den Kassen herausgefordert würde. Bei einer Beitragsabsenkung von 15,5% auf 14,5% würden Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils bis zu 220 Euro Beitragseinsparungen im Jahr erwarten dürfen. Der Beitragssatz in dieser Höhe könnte über viele Jahre ausreichen. Sollten einige unwirtschaftliche Krankenkassen damit auf Dauer nicht zurechtkommen, sollten aufgrund des Wettbewerbs zwischen den Kassen die gesetzlich möglich zu erhebenden Zusatzbeiträge berechnet werden. Viele Mitglieder würden sich dann wegen der nicht notwendigen kostenintensiven Verwaltungskosten von ihrer Kasse abwenden. Gegen Beitragsreduzierungen sprechen sich wegen der Eigeninteressen - nicht überraschend- auch die Leistungserbringer aus. Möchten sie doch in den nächsten Jahren entsprechende Einnahmesteigerungen bei den Arzthonoraren, Krankenhausvergütungen, Apothekenzuschläge ect. erreichen. Als Alternative zur Beitragsreduzierung kämen neue wissenschaftlich bewiesene Therapien in Ergänzung des Leistungskatalogs im Sinne der Schwerstkranken in Frage. Eine derartige Entscheidung ist ebenfalls nicht zu erwarten, weil der “Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen” dafür zuständig wäre. Politik, Krankenkassen und Leistungserbringer sind sich also einig darin, die vielen Milliarden Euro dort zu belassen, wo sie sich heute befinden. Eine verbesserte Patientenversorgung ist deswegen nicht zu erwarten, auch nicht nach der jüngsten Honoraranhebung von über 1,2 Milliarden Euro für niedergelassene Ärzte. Selbst die so notwendige sprechende Medizin für Patienten wird nicht verbessert. Das Gespräch mit dem behandelnden Arzt in der Sprechstunde wird auch weiterhin nur wenige Minuten dauern. Der Versicherte hat als Beitragszahler und Patient das Nachsehen. In diesem Zusammenhang ist wohl die Frage angebracht, was eigentlich die gewählten Mitglieder in den Verwaltungsräten der Krankenkassen bewirken. Die demokratische Selbstverwaltung im gepriesenen Sozialsystem unseres Landes versagt bei der Wahrnehmung der Versicherteninteressen kläglich. Zu einem anderen Urteil kann man nicht kommen.   Günter Steffen 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de < br>
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 16.10.12  +  

Der Wechsel von der Privatversicherung in die GKV-Kasse ist ganz schwierig

Die Rückkehr ins gesetzliche System der Krankenversicherung hat hohe Hürden und für 55 Jährige ist sie ausgeschlossen   Es ist bekannt: Unzähligen Privatversicherten steht das Wasser bis zum Hals. Vor allem Angestellte, Rentner und auch Selbstständige können die teuren Prämien kaum mehr bezahlen. Was in jüngeren Jahren so günstig begonnen hat, erweist sich nach 20 oder 25 Jahren als schwere Last. Es gibt sicher auch noch einen Schlupfloch, denn im späteren Alter vor 55 ist die Rückkehr in die Gesetzliche nicht ganz verbaut. Eigentlich hat die Politik dem Wechsel einen Riegel vorgeschoben. Wer zurück will, muss zum Teil Hunderte Euro im Monat im Gehalt seines Arbeitgebers zwölf Monate lang verzichten. Sinken die Einkünfte in dieser Zeit unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro brutto im Jahr, ist das der Türöffner für die Rückkehr in die GKV. Wie der Arbeitgeber mit diesem Wunsch seines Mitarbeiters umgeht z.B. bei der Reduzierung der Arbeitsszeit, ist natürlich fraglich. Weniger Einkünfte bedeuten auch weniger Rentenansprüche. Wird ein Privatversicherter arbeitslos, ist er grundsätzlich wieder gesetzlich versichert. Auch Studenten steht nach Ende des Studiums der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung offen. Selbständige können nur dann austreten aus der PKV, wenn die Selbstständigkeit ausfgegeben wird und im Angestelltenverhältnis die Pflichtgrenze nicht überschritten wird oder er/sie werden wegen Aufgabe des Berufes beim Partner familienversichert. Eine k.o. Klausel bremst übrigens Arbeitnehmer aus, die sich irgendwann einmal von der Versicherungspflichtgrenze befreien ließen. Sie können überhaupt nicht mehr zurück. Wie erwähnt, ab 55 Jahren kennt das Sozialgesetzbuch  -bis auf wenige Ausnahmen - kein Pardon mehr. Auch nicht, wenn der PKV-Versicherte zum Geringverdiener wird oder in die Arbeitslosigkeit rutscht. Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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