Bundestag im Yasni Exposé von Günter Steffen

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Land: Deutschland, Handy: 004917639110526, Messenger: Skype , E-Mail: gue-steffen (at) t-online.de, Sprache: Deutsch
Ich biete: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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Günter Steffen @ Lemwerder
Dez 08  1
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396 Informationen zu Günter Steffen

Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen

  Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen   Der Deutsche Bundestag hat im Juni d.J. das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich.   Die Gesundheitsförderung soll im unmittelbaren Lebensumfeld, also in den Kitas, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim stattfinden. Die Umsetzungen erfolgen ohne Beteiligung des Sachverstandes der Ärzteschaft und auch nicht mit den vielen medizinisch qualifizierten Berufsgruppen etwa durch eine „Präventions-Umsetzungszentrale.“ Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt enstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Wie diese Aufgaben bewältigt werden sollen, sprechen die Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit und Sozialpartnern in einer nationalen Präventionskonferenz ab, dabei geht es dann um Festlegung gemeinsamer Ziele und Vorgehen.   Zu bemängeln ist: Man braucht bei der Zielsetzung ein gesundheitlich-präventives Verhalten im Erlernen von Kindesbeinen an- also die Fachkompetenz vor Ort, die für die Versorgung, Behandlung und Betreuung im Gesundheitswesen zuständig ist. Das wird von der Politik ignoriert. Hinzu kommt, dass die Kosten nicht aus den öffentlichen Haushalten des Bundes finanziert werden, sondern vom Beitragszahler in der Sozialversicherung, insbesondere in einer Größenordnung von den Gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen von jährlich 511 Millionen Euro. Die Folge wird selbstverständlich sein, dass neben weiteren beschlossenen Ausgabensteigerungen sowie auch aus Gründen von Tariferhöhungen im Gesundheitswesen der Zusatzbeitrag für alle Mitglieder ab 2016 ansteigen wird. Nicht belastet werden die Abgaben der Arbeitgeber. Die Private – Krankenversicherung beteiligt sich finanziell nicht – so der Wille der Politik!   Ausgesprochen ärgerlich ist der hinzukommende Aspekt, dass die Krankenkassen dieses Gesetz nutzen werden, um in den oben genannten Einrichtungen (Kitas, Schulen, Firmen ect.) ihre Mitgliederwerbungen verstärkt einzusetzen. Die Werbeinstrumente, also die Marketingaktivitäten, sind der Schlüssel, mit vielen Mitarbeitern, die heute bereits die eigentlichen Aufgaben einer Krankenkasse vernachlässigen, auszubauen. Entstehende erhöhte Personalkosten gehen zu Lasten der Beitragszahler. Die Aktivitäten für die Versicherten sind u.a. Yoga, Pilates, Zumba, Qi Gon, Nordic-Walking, Motorik, Wellness, Aerobic, Tai Chi und Boddyboarding. Die zusätzlichen Kosten erscheinen nicht im Werbebudget, welches von der Bundesaufsicht limitiert ist. Hinweise der Politik, dass der bestehende Preiswettbewerb zwischen den Kassen Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern wird, sind nicht ernst zu nehmen, weil alle Kassen in identischer oder ähnlicher Höhe die Anhebungen vornehmen. Auch der Hinweis der Möglichkeit eines Kassenwechsels lohnt sich für verärgerte Mitglieder nicht.   Niemand erwähnt in der heutigen politischen Diskussion zur Schaffung des Präventionsgesetzes die persönliche Verantwortung der Bürger/Innen, sich durch Eigeninitiative gesund zu erhalten. Damit ich nicht mißverstanden werde: Gesundheitserziehung bei Ernährung und Bewegung in den Kitas und Schulen sind notwendig, Kostenzuschüsse bis zu 80% oder noch höher für Freizeitmaßnahmen und Initiativen zur Persönlichkeitsentwicklung gehören m. E. nicht dazu. Ich fürchte, die vielen Fitness-Studios werden in Zukunft von uns Beitragszahlern überwiegend subventioniert. Kein Gesundheitspolitiker tritt öffentlich für neue wissenschaftlich nachweisbare diagnostisch/therapeutisch-medizinische Maßnahmen in Fällen schwerer Erkrankungen ein. Da verlässt man sich parlamentarisch übereinstimmend auf das Beschlussgremium „Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ wohl wissend, das die Finanzinteressen dort identisch sind.   Günter Steffen 29. September 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 02.10.15  +  

Die Lobeshymnen zur Pflegereform 2015 und die bleibenden finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die Pflegereform 2015 hat sicherlich für demente Personen finanzielle Entlastungen vorgesehen. Es ist aber ärgerlich, wenn der Gesundheitsminister Gröhe und der Gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, von deutlichen Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige sprechen und schwadroniert wird, „wer als Pflegebedürftiger nicht selber für seine Pflege aufkommen kann, wird vom Staat unterstützt“. Herr Spahn schreibt in aller Öffentlichkeit, „die Inanspruchnahme der Billigpflege mit Kräften aus Polen usw. gehe nicht von der Politik aus.“ Das wirkliche Problem der Eigenleistungen für Hilfebedürftige wird kleingeredet. Die ab Januar 2015 geltenden Leistungen von der Pflegekasse werden um durchschnittlich 4% angehoben. Wenn die Beitragserhöhung davon abgezogen wird, bleibt eine lächerliche Entlastung übrig. Nach wie vor sind im Pflegeheim rund 1900 Euro monatliche Zuzahlungen (Pflegestufe 2) zu leisten. Wenn Bedürftige (Stufe 2) in der eigenen Häuslichkeit z.B. eine professionelle Pflege erhalten wollen, spielt die Gewinnmaximierung der Betriebe eine übergeordnete Rolle. Dann sind Eigenzahlungen für wirklich nur notwendige Einzelleistungen auch nach den groß herausgestellten gesetzlichen Verbesserungen im kommenden Jahr von mindestens 900 Euro an Ambulante Betriebe fällig. Der Staat nimmt keinen Einfluss darauf, wie die Berechnungen der Einzelleistungen in Euro zwischen den Funktionären (Pflegekassen/Landesverband Betriebe) zu Lasten der zu pflegenden Menschen ausgehandelt werden. Die Fachpolitiker kennen ganz genau die Wirkungen, wenn das Sozialamt in Vorleistung zu gehen hat. Für erwachsene Kinderist es wegen der relativ niedrigen Zumutbargrenzen im Bruttoverdienst schon eine ziemliche Belastung. Für pflegebedürftige Eltern aber der wirkliche Horror, solange das klare Denken und Fühlen sie nicht im Stich lässt.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de  
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yasni 29.10.14  +  

Die Politik hofiert die Verbände der Lobbyisten - wo bleibt der Patient

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Das Erlebnis einer Abendveranstaltung, organisiert von der Adenauer-Stiftung, geht mir nicht aus dem Sinn. Referent war der Gesundheitspolitiker seiner Partei im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, CDU. Vor einigen hundert Gästen führte zunächst dieser eine gute halbe Stunde in Allgemeinplätze der Krankenversicherungs- und Pflegeproblematik ein. Danach wurden die Zuhörer vom Diskussionsleiter aufgefordert, Fragen an Jens Spahn zu stellen. Was dann stattfand, waren Ausführungsmonologe der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, des Pflegeverbandes, des Leiters einer großen Pflegeeinrichtung, ein früherer Bürgermeister eines Nachbarortes, die Kassenzahnärztliche Vereinigung und ein verantwortlicher eines Krankenhauses. Die Themen drehten sich um Ausweitungen der Probleme bürokratischer Auflagen, Nachwuchssorgen in der Ärzteschaft und im Pflegebereich, Prüfungen des Medizinischen Dienstes und nicht notwendige Qualitätsbeurteilungen für Pflegeheime sowie die nicht ausreichenden Krankenhausvergütungen, die zur Insolvenz der Krankenhäuser führen. Der Verfasser erhielt dann als Privatmann die Möglichkeit, auch einige Fragen an Herrn Spahn zu stellen. Diese Fragen gingen in Richtung der unzumutbaren Finanzierungsleistungen der Pflegebedürftigen und ob mit den von der Bundesregierung beabsichtigten Beitragserhöhungen von 0,5% in den Jahren 2015 und 2016 zukünftig auch der zu pflegende Personenkreis weniger belastet würde. Die weitere direkte Frage war, warum der Gesetzgeber es zulässt, für tausende von Ambulanten Pflegebetrieben eigenständige Vergütungen für Leistungsabrechnungen mit den Landes-Pflegekassen zu vereinbaren, die von den zu versorgenden Menschen in der eigenen Häuslichkeit ohne vorhandene Sparguthaben unmöglich finanziert werden können. Der Referent antworte auf die erste Frage sinngemäß, geringere Finanzierungsreduzierungen für Pflegebedürftige seien nicht geplant. Die zweite Frage mit meinem Hinweis einer doch möglichen Wettbewerbsvergütung für vereinfachte Leistungsmodule beantwortete der Referent mit seiner persönlichen Meinung, er sei zwar für Wettbewerb, aber nicht sehr zuversichtlich, dass derartige Überlegungen realistisch umsetzbar seien.   Die Veranstaltung war wohl vom Veranstalter von vornherein für die verschiedenen Verbände der Lobbyisten geplant. Der Patient bzw. Pflegebedürftige mit seinen vielen Problemen sollte wohl nicht unbedingt zum Thema werden. Diese vermutete Absicht des Veranstalters habe ich jedenfalls mitgenommen. Derartige öffentliche Vorträge mit einem Frage- und Antwortspiel sind gegenwärtig überall in der Bundesrepublik zu beobachten. Geldverdienen mit Krankheiten und Pflege. Legitim sicher im Sinne der Arbeitsplätze. Die eigentlichen Nöte der Hilfebedürftigen werden in der Regel von der Politik nicht die Beachtung erhalten, die erforderlich ist. Die Leistungserbringer haben wegen der lukrativen Werbungen die Medien auf ihrer Seite.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 09.02.14  +  

Koalitionsvertrag: Union und SPD haben nicht den Mut zur durchgreifenden Pflegereform

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   Aufgrund der sicheren Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag hätte die große Koalition die Möglichkeit gehabt, bereits vertraglich überein zu kommen, eine umfassende Reform des Pflegegesetzes im Sozialgesetzbuch Elf anzukündigen. Es ist anders gekommen. Die Inhalte sprechen eher dafür, dass die kommende Bundesregierung keine hohe Priorität der Pflege für die Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen anstrebt. Die finanzielle Lage der Pflegebedürftigen hat sich aus Gründen des Eigenanteils dramatisch verschlechtert. Annähernd 40% der Heimbewohner und 20% in der ambulanten professionellen Pflege der Stufe 2 müssen Sozialhilfe beantragen und immer mehr erwachsene Kinder werden zur Kasse gebeten. Dramatisch ist auch die qualitative und quantitative Situation in den Pflegebetrieben. Die Beseitigung dieser Defizite sind im Koalitionsvertrag wenig konkret verabredet. Es ist überhaupt schwierig, die Vereinbarungen aufzulisten, so dass das Gefühl aufkommt, der Staat will nicht wirklich „Nägel mit Köpfen“ machen. Die Änderungsabsprachen der Koalitionspartner sind hier aufgelistet: Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.   Die Pflegebedürftigkeit soll besser anerkannt werden.   Aufgrund einer Expertenkommission soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu beschrieben werden.   Die Begutachtungssystematik soll wissenschaftlich erprobt und geprüft werden.   Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter angeglichen werden.   Die Betreuungsleistungen werden weiter ausgebaut. Bei einem Schlüssel von 1 Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige. (Planungsziel: In den stationären Einrichtungen sollen bis zu 45.000 Betreuungskräfte tätig werden).   Die Zuschüsse für das Wohnumfeld sollen verbessert werden und die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen sollen ausgebaut werden.   Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme soll weiter gefördert und im Leistungskatalog des PflegeVG aufgenommen werden.   Die Palliativmedizin soll ausgebaut werden.   Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts sollen ausgebaut werden.   Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Die Parteien wollen sich für Personalmindeststandards einsetzen und die Pflegeberufe aufwerten.   Reformierung der Pflegeausbildung.   Um die Transparenz und Nutzerorientierung zu verbessern, müssen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen- auch im Hinblick einer Entbürokratisierung.   Bund-Länder-Arbeit sgruppe schaffen um zu prüfen, wie die Rolle der Kommunen noch diesbezüglich weiter gestärkt werden kann.   Der paritätische Beitragssatz wird spätestens zum 1.1.2015 um 0,3% erhöht. Daraus sollen für Leistungsverbesserungen in der Betreung diese Mehreinnahmen sowie zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet werden. In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2% angehoben.   Meine Anmerkungen zu den Beschlüssen im Koalitionspapier:   Die Koalitionäre bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wie diese Vorschläge „zusammengeschustert“ wurden, ist schon klar: Die Theoretiker aus dem Bundesgesundheitsministerium haben in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Lobbyisten die Feder geführt.   In dieser Vereinbarung ist kein Wort für so nötige finanzielle Entlastungen von Eigenbeteiligungen für die zu pflegenden Bedürftigen sowie für Angehörige vorgesehen. Wenn die zukünftigen Beitragserhöhungen von 0,5% für Leistungsverbesserungen der Betreuung, für den Ausbau des Pflegevorsorgefonds und für die Umsetzung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit eingesetzt werden sollen, womit will man bei den Pflegekräften die Qualifizierungsanhebungen, Stellenverbesserungen und Besserbezahlungen finanzieren? Eine Frage, die auch nicht beantwortet wurde. Die Zusammenfassung kann nur lauten: Es war wohl von den Koalitionsparteien Union und SPD nicht die Absicht, sich mit der Problematik Pflege der Menschen im Zeitraum der Bildung einer neuen Bundesregierung auseinander zu setzen. Die verhandelnden Persönlichkeiten der drei Parteien wussten wohl sehr frühzeitig, dass sie kein verantwortungsvolles Amt erhalten. Der seit einigen Tagen ernannte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe war schnell dabei, auf der Website des Ministeriums seine Devise festzuhalten: „Deutschland habe eines der besten Gesundheitssysteme der Welt“! Günter Steffen, Lemwerder 27. Dezember 2013
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yasni 16.01.14  +  

Abzockerei der Beiträge in der GKV setzt sich weiter fort

  Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz von 15,5% viel zu hoch und auch noch sozial ungerecht. Denn Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind über 29 Milliarden Euro an Überschüssen bei den einigermaßen wirtschaftlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesversicherungsamt, entstanden. Da für neue Therapien für Schwerstkranke in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Ausweitungen durchführen können, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung! Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist aber eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister, damit der Bundeshaushalt entlastet wird. Weiter besteht der Zugriff auf die Mitgliedsbeiträge für den Bund auch darin, den immer noch unwirtschaftlichen Krankenhäusern jährliche Milliarden-Zuschüsse für Betriebskosten - überwiegend wegen der nicht notwendigen Personalaufwendungen - zuzugestehen. So werden also alle Krankenhäuser bedacht. Die vielen wirtschaftlich – überwiegend privat - geführten Großkrankenhäuser bedanken sich mit steigenden Gewinnen. Die Operationssteigerungen und die dazu abzurechnenden Fallpauschalen unterstützen die gewaltige Gewinnmaximierung dieser Einrichtungen. Da der Staat, beide großen Bundestagsfraktionen mit den Abgeordneten von Bündnis „Die Grünen“ nicht bereit sind, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkasse im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - 95% der Leistungen sind bei allen Krankenkassen sowieso gleich- eingesetzt (für Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen oder an Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens). Auch eine anders zusammengesetzte Bundesregierung nach dem 22. September d.J. wird meines Erachtens wenig oder gar nichts ändern. Statt nun auch noch die Freigabe der Krankenkassen-Pflichtgrenze zu diskutieren, sollte eine künftige Bundesregierung sich dazu entschließen, eine allgemein gültige Krankenabsicherung für alle Bürger und Bürgerinnen einzuführen. Bitte nicht verwechseln mit einer bürokratisch-staatlich eingerichteten Bürgerversicherung der Oppositionsparteien. Die Beitragshöhe der neu einzuführenden allgemeinen Krankenabsicherung, im Preis- und Leistungswettbewerb aller GKV- und PKV-Kassen, sollte entsprechend der Einkommensabstufungen geschaffen werden. Die Aufsicht sollte das Bundesgesundheitsministerium haben, damit die Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Lobbyisten sollte der Zutritt dort verboten werden. Ich weiß, wovon ich rede.   Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 01.09.13  +  

Die Probleme der Pflege werden von der Politik ignoriert

  Die vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm Mitte der 90er Jahre neu geschaffene Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch XI war sicher gut gemeint und daher vor fast zwei Jahrzehnten eine überfällige soziale Notwendigkeit in einer immer älter werdenden Bürgergesellschaft. Dieses Gesetz und die Ansprüche der Pflegebedürftigen wurde seitdem nur in Nuancen fortgeschrieben und verbessert. Das Gesetz mit seinen heutigen Wirkungen in den finanziellen Belastungen und der gewaltigen Defizite bei der personellen Umsetzung ist heute für Millonen hilfebedürftige Menschen als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen. Der Eindruck trügt nicht, die Probleme sind natürlich auch den Politikern bekannt. Noch duckt man sich weg und hat gerade einmal ab Januar 2013 für Demenz-Kranke "optische Regelungen" geschaffen, die in Wirklichkeit für Angehörige nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Das "Wegducken" der Politiker gilt für alle Parteien. Auch nicht mehr politisch aktive sozialdemokratische Persönlichkeiten schweigen sich weitgehend aus. Jedenfalls versuchen sie gar nicht erst, öffentlichkeitswirksam Forderungen im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu verlangen. Die Zusammenhänge der finanziellen Probleme werden schlicht nicht dargestellt. Wer weiß denn schon, dass die Vertragspartner Pflegekassen (Krankenkassen) und die Pflegeheime sowie die Ambulanten Pflegebetriebe für die zu leistenden Preise für Angehörige/Pflegebedürftige auf der Grundlage unseres Gesetzgebers verantwortlich sind. Wer weiß denn schon, dass der zugestandene Preis in den vollstationären Einrichtungen allein für den Bereich Pflege eine nicht abgesicherte Differenz zwischen 600 und 800 Euro monatlich für den zahlenden Pflegebedürftigen bedeutet. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionszulage, die zwar zwischen den genannten Vertragsparteien rechtlich abgesprochen werden, und so rund 1300 Euro monatlich ergeben, aber in vollständiger Höhe zu Lasten des Pflegebedürftigen gehen. Zusammen entstehen also nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 rund 1900 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 rund 2100 Euro monatlich für den Pflegebedürftigen.Welche Rentner sind in der heutigen Zeit, aber ganz besonders in den nächsten Jahren dazu in der Lage, diese horrenden Preise mit eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen. Natürlich kann man es sich leicht machen und antworten, das Sozialamt wird die fehlende Finanzierung übernehmen. In der Regel allerdings nur als Vorfinanzierung für die verantwortlichen Kinder und ggf. Enkel! Für den zu pflegenden alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich mittlerweile bei der Inanspruchnahme eines Ambulanten Pflegebetriebes in der Pflegestufe 2 bereits zwischen 600 Euro und 900 Euro monatliche Kosten nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse. Diese Entwicklung der Kostenspirale ist noch nicht am Ende. Das weitere Problem ist der Pflegenotstand in der Pflege. Damit ist der bestehende Personalnotstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemeint. Zu ändern sind die aufgezeigten Probleme nur durch eine konsequente neue Gesetzgebung. Die Erneuerung der Strukturen ist notwendig. Ziel muss es sein, eine sozial gerechte Versicherung, die die grundsätzlichen Probleme in der Pflege beseitigt, zu beschliessen. In den kommenden Wochen schreiten die in Deutschland bestehenden Seniorenverbände voran und verlangen von der Politik in der Endphase des Bundestagswahlkampfes notwendige Änderungen im Sozialgesetzbuch XI sowie wichtige erste Schritte zur Beseitigung der großen Personalprobleme in der Pflege. Macht Pflegebedürftige und kranke Menschen zu den wahren Lobbyisten Eurer Politik. Drängt endlich die Interessen von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringer auf ein vernünftiges Maß zurück; denn sie sind nur Ausführende der Gesetzesansprüche der Bürger. Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 07.08.13  +  

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe Die Studie über die deutschen Krankenhäuser, erstellt vom Essener RWI und nach Auswertung der jährlichen Repräsentativbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts, ergaben eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Rund 60% der stationären Einrichtungen haben im Jahre 2012 ein rückläufiges Geschäftsergebnis zu verzeichnen gehabt. Bei 21 % der Krankenhäuser wurden Jahresfehlbeträge festgestellt. Es ist aber öffentlich nicht konkretisiert worden, ob die Jahresfehlbeträge durch die fehlenden Erlöse aus den Fallpauschalen und Sonderentgelten entstanden sind, weil die Aufwendungen der Personal- und Sachkosten zur Versorgung der Patienten nicht abgedeckt werden konnten oder ob die Bilanzen das Negativergebnis auswiesen. Im zweiten Fall wäre der Grund darin zu finden, weil erhöhte Abschreibungen aus den getätigten Neuinvestitionen zu Buche schlagen. Zwischen 2005 und 2011 stiegen die Erlöse der Häuser um fast 30%. Die Patientenzahlen stiegen also steil an. Das Essener RWI erklärte diese gewaltige Steigerung der Krankenhausfälle mit “einer starken Mengendynamik”! Klar ist, es wurde soviel operiert wie noch nie. Die Beitragszahler der Krankenkassen wurden tüchtig belastet. Die gesetzlich bestehende Vergütungssystematik der über tausend DRG- Fallpauschalen mit den Haupt- und Nebendiagnosen laden zu einer Mengenausweitung bzw. zu Operationen ohne medizinische Notwendigkeiten geradezu ein. Auch heute noch weist die Politik diese Begründung weit von sich. Das Ergebnis der Befragungsaktion in den deutschen Kliniken und die erwähnten Gutachten, die öffentlich gemacht wurden, haben nur den einen Grund: Die Bundesregierung und der Gesetzgeber sollen im Wahljahr neue finanzielle Zusagen machen, damit das Personal (Wahlvolk) in den Krankenhäusern nicht noch auf den Gedanken mit ihrer machtvollen Ver’di-Gewerkschaft kommen, Proteste so kurz vor der Bundestags- und der zwei Landtagswahlen (Bayern und Hessen) wegen der “miesen” Betriebsergebnisse ihrer Krankenhausträger anzuzetteln. Seit einigen Tagen ist denn auch bekannt geworden, in diesem Jahr sollen die Krankenhäuser von den Krankenkassen eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten. Da der Gesundheitsminister den starken Anstieg der Operationen nicht erklären kann, wird selbstverständlich erst einmal eine wissenschaftliche Untersuchungskommission ins Leben gerufen. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der öffentlich-rechtlichen Stadt- und Kreiskrankenhäuser, überwiegend in den westlichen Bundesländern, verzeichnen jährlich Verluste, weil die Betriebskosten auch mit den lukrativen Fallpauschalen nicht gedeckt werden können. Viele Kommunen nehmen diese Unwirtschaftlichkeiten ihrer Krankenhäuser immer noch hin, weil starke Personal- und Betriebsräte personell-wirtschaftliche Strukturen ablehnen und die Parteien in den betreffenden Städten über noch finanzstarke Haushalte verfügen. Dort, wo die Übernahme der Verluste von Kommunen nicht mehr stattfinden, werden private Krankenhausträger gesucht und auch gefunden. Beispiele gibt es genug. Große private Krankenhausträger zeigen, wie vorbildlich in Zeiten der lukrativen Vergütungssystematik eine wirtschaftliche Betriebsführung - sehr oft aber auch zu Lasten der Mitarbeiterschaft - stattfindet. Große Aktiengesellschaften sichern sogar aus den Erlösen Dividenden für ihre Aktionäre Jahr für Jahr zu. Es wird Zeit, dass im Interesse der Patienten und des Personals in den Krankenhäusern ein gesetzlich festgelegter Personalschlüssel gilt und vertraglich ausgehandelte Vergütungen mit den Krankenkassen gelten. Dabei sollte die medizinisch/fachliche Qualität eines Hauses ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor sein. Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 11.06.13  +  

Senioren machen Parteien im kommenden Wahlkampf Druck bei der Gesundheitspolitik

Seniorenverbände in Deutschland -speziell gegenwärtig im Norden - sind aktiv geworden und verlangen eine neue bezahlbare Pflegestruktur sowie die Einleitung einer nachhaltigen Gesundheitsreform nach den am 22. September stattgefundenen Wahlen. Die Formulierungen der verlangten Neuerungen im Gesundheitswesen befinden sich auf der Ziellinie. Der Verfasser dieser Meldung war als Berater hinzugezogen worden.Wesentliche Neuerungen sind die Forderungen, wie keine Unterscheidungen zwischen privater und gesetzlicher Absicherung im Krankheitsfall, sowie Vorsorgemaßnahmen und eine sinnvolle Prävention. Alle Therapien, die nach den wissenschaftlich neuesten Erkenntnissen bewiesen sind, sollten als Grundleistungen eingesetzt werden. Die Beiträge sollten entsprechend der individuellen Einkommen sozial abgesenkt werden. Die nicht im Sozialgesetzbuch abgesicherten Leistungen wie Alternativmedizin, Chefarztbehandlung, aufwendiger Zahnersatz z.B. Implantate u.a. könnten im Wettbewerb von den Krankenkassen und Versicherungsunternehmen mit einer Zusatzversicherung angeboten werden. Die Abrechnungen der ärztlich/medizinischen Leistungen, so fordern die Senioren, sollten grundsätzlich direkt mit den Krankenkassen erfolgen und der Versicherte sollte immer ein Duplikat zur Kenntnis erhalten. Für die niedergelassenen Ärzte sollte  eine einheitliche Gebührenordnung, die vom Gesetzgeber einzuführen ist, gelten.  DRG-Fallpauschalen-Abrechnungen der Krankenhäuser sollten wegen der ausufernden Bürokratie, Leistungsanreizen und Falschabrechnungen möglichst abgeschafft werden. Grund: Es gibt gerechtere und intelligentere Vergütungsregelungen. Eine weitere gravierende Änderung wird voraussichtlich verlangt, und zwar den Ärzten in der Praxis eine gesetzlich festgelegte Positivliste für zu verordnende Medikamente an die Hand zu geben. Überflüssige kostenaufwändige Strukturen wie Kassenärztliche/ Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Krankenhausgesellschaften, Landesverbände von Krankenkassen etc. sollten zukünftig nicht mehr mit den gesetzlichen Beiträgen finanziert werden. Auch die aufwendigen Werbemaßnahmen, versteckt als Marketingaktivitäten der Krankenkassen, sollte man untersagen, sofern diese aus den Beiträgen der Versicherten für Grundleistungen entnommen werden. Ebenfalls, so die Senioren, sind Erneuerungen der Strukturen in der Pflege unumgänglich. Die Pflegekassen sollten personell und organisatorisch nicht mehr eigenständig arbeiten, sondern mit ihren Aufgaben, aus Gründen der Einsparungen von Verwaltungskosten, in die jeweilige Krankenkasse integriert werden. Auch eine neue Beitragsstruktur, bei Beteiligung der Arbeitgeber, wird  gefordert. Die Tagesbetreuung in Einrichtungen der politischen Gemeinden und Landkreise wird für Pflegebedürftige, die  in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden, verlangt. Ambulante Pflegebetriebe sollten auf der Basis einer Gebührenordnung mit beschriebenen  Pflegemodulen arbeiten. Die stationäre Unterbringung sollte eine Ausnahme werden. Persönliche Kostenbeteiligungen der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen sollten einen bestimmten Prozentsatz der eigenen Rente nicht übersteigen.Man kann gespannt sein, wie die Forderungen demnächst öffentlich diskutiert werden. Die Politik, aber insbesondere die vielen Lobbyisten, werden den hier nur angerissenen Forderungen ganz sicher ablehnend gegenüberstehen. Die linke Seite im Bundestag  wird auf “ihre” beabsichtigte Bürgerversicherung” verweisen. Ob allerdings die beabsichtigte Bürgerversicherung  wegen der sich sicher entwickelnden Staatsmedizin, die Beibehaltung der Zwei-Klassen-Medizin, der fehlende Wettbewerb und die sich einstellende Bürokratie- und Ausgabenflut  gute Argumente dagegen sind, wird vom Verfasser bezweifelt.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 26.04.13  +  

Schäuble saniert seinen Haushalt mit dem Geld der GKV-Beitragszahler

Seit 2009 werden aus dem Bundeshaushalt finanzielle Zuschüsse aus Gründen versicherungsfremder Leistungen und der Krankenversorgung für familienversicherte Kinderin den Gesundheitsfonds der Gesetzlichen Krankenversicherung eingezahlt.Gerechtfertigt ist dieser Bundeszuschuss ganz gewiss, weil die Leistungen nicht dem eigentlichen Zweck der Beitragszahler entsprechen. Würde der Zuschuss nicht stattfinden, hätte der  erhöhte Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung den Charakter einer quasi zusätzlichen Steuerzahlung.Nunmehr beabsichtigt der im Kabinett so bestimmende Bundesfinanzminister in der vorgesehenen Planung des Haushalts 2014, dem Eckwerte im März d.J. vorausgehen, die Deckungslücke im Bundeshaushalt durch  Kürzungen  des Bundeszuschusses zur Krankenversicherung zwischen 4 und 5 Milliarden Euro vorzunehmen. Wenn jetzt von Seiten des Bundes die Zuschüsse zu einem Anteil gestrichen werden, müssen  die Mitglieder der Krankenkassen für diese  bisher nicht über Beiträge abgedeckten Ausgaben  aufkommen. Man könnte sagen, hier findet eine stillschweigende Steuererhöhung für Arbeitnehmer und Rentner statt. (Arbeitgeber-Beitragserhöhungen sieht das Gesetz nicht mehr vor). Das Argument von Seiten der Politik ist eine Frechheit: Im Gesundheitsfonds befinden sich zu hohe Finanzmittel. Entschuldigung, verehrte Politiker, der gesetzliche Beitrag von 15,5% war und ist zu hoch.Die jetzt laut werdenden  Proteste überhört der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Wie heißt es so schön von einem Abgeordneten, der nicht Mitglied dieses Ausschusses ist, wie übrigens auch  für Abgeordnete, die nicht im Gesundheitsausschuss Sitz und Stimme haben: “ Unsere Kollegen und Kolleginnen, die sich damit ausschließlich befassen, wissen schon, was sie zur Beschlussfassung ins Parlament einbringen. Ich halte fest: “So sieht Demokratie heute aus.”Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 09.02.13  +  

Kritisches über die Menschen und die Politik in Deutschland

Ob Rentenpolitik, Krankenversicherung, Überalterung, Energiepolitik, Ausländerkriminalität oder internatonale Konkurrenzfähigkeit - von den meisten Dingen wollen die Deutschen keine Tatsachen wissen. Ein Selbstbetrug der hier wohnenden Menschen.Warum ist das so? Ist der Versorgungsstaat schuld, der immer mehr verteilt, aber immer weniger zufrieden macht? Ist die Ursache Realitätsflucht, was den Verlust der Tugenden Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit und Respekt ausmacht? Waren die 68er Auslöser der vielen Veränderungen wie Selbstverwirklichung, Bildungsangst, Kinderfeindlichkeit und Kapitalismuskritik? Ist so der heutige “Gutmensch” entstanden?In dieser Zeit ist der “Gutmensch” zum Problem geworden. Nach dem Marsch durch die Institutionen sitzen die Eiferer von damals nun an gesellschaftlich wichtigen Stellen, in der Schule, in den Behörden, als Richter, in der Politik und in den Medien.Warum versagen zuständige Beamte in so grotesker Weise bei der Anwendung des Ausländerrechts? Warum werden Straftäter oder Personen, die sich Leistungen oder Aufenthaltsberechtigungen erschleichen, nicht konsequent abgeschoben?*Woher kommt die Verachtung der Linken für das System der alten Bundesrepublik, die merkwürdige Aufwertung kommunistischer Regime, die bewusste Duldung wahlloser Zuwanderung?* Es ist wohl der Grund, unbedingt den deutschen Bevölkerungsanteil zurückzudrängen und so die betriebene Verharmlosung aller Probleme des mulikulturellen Zuzugs totzuschweigen.Es kann nicht gut gehen, wenn ein großer Anteil der Bürger den Staat als nie versiegende Versorgungseinrichtung betrachtet. Unsere Verfassung besagt, dass wir einen sozialen Rechtsstaat haben aber kein Sozialstaat. Sozialer Rechtsstaat bedeutet, dass Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger, mit allen Chancen und Risiken, Vorrang vor ihrer sozialen Absicherung haben. Der freiheitliche Rechtsstaat kann nicht mehr verteilen, als er hat. Geschieht das dennoch, entsteht ein sozialistischer Staat mit einem niedrigen Lebensstandard für alle.Die Gesundheitspolitik wird gesteuert von den vielen Lobbyisten der Leistungserbringer. Die wenigen fachkompetenten Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages lassen sich  weitgehend durch die  Ministerialbürokratie beeinflussen oder es interessiert nicht weiter, wie Änderungsgesetze beim Versicherten sich auswirken, da sich die Wirkungen bei den Abgeordneten im Ausschuss nicht  bemerkbar machen. Diese sind  persönlich privat mit vergünstigten Bedingungen versichert. Wenn eine Reform eingeführt wird, gehören grundsätzlich Leistungsbegrenzungen und Beitragserhöhungen für die Versicherten dazu. Kürzungen von Verwaltungskosten bei den Leistungserbringern und Krankenkassen sind nicht dabei. Der wichtige Kritikpunkt an der Gesundheitsreform, ihre völlig unzureichende Zukunftstauglichkeit, berührt die Menschen nicht. Die Menschen wollen Vollkasko vom Staat. Eigenvorsorge ist bereits ein Fremdwort geworden. Übrigens:Wir verlagern den Kollaps der Pflegeversicherung in die Zukunft; wer als Politiker Umverteilungs-Rhetorik betreibt, weiß die Mehrheit auf seiner Seite. Aber auch der Satz ist wohl richtig: Wir wollen ehrliche Politiker, aber die Wahrheit wollen die Bürger nicht hören.* Texte von Kai Diekmann sowie angereichert von Günter SteffenLemwerder, den 20. Dezember 2012www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 20.12.12  +  

Wir werden als Gesetzlich Krankenversicherte verschaukelt

  Für Beitragszahler, Versicherte und Leistungserbringer sind die Inhalte der Gesetzlichen Krankenversicherung im Sozialgesetzbuch V gültig. Bei Änderungen und Ergänzungen ist die Legislative, also der Deutsche Bundestag, zuständig. Anschließend befasst sich der Bundesrat damit. Das Fünfte Buch umfasst über 400 Paragrafen. Die Inhalte werden auf Initiative und nach Abstimmung wichtiger Lobbyistengruppen, wozu ausdrücklich Versicherte nicht gehören, im Bundesgesundheitsministerium durch einen ersten Referentenentwurf formuliert. Dieser wird dann dem Gesundheitsausschuss zugeleitet und  von den 37 Abgeordneten, bei Anhörung der Verbände –also Interessengruppen-,  erörtert. Nicht bekannt in der Öffentlichkeit war bisher die Tatsache, dass sich die Abgeordneten des Gesundheitsausschusses in der großen Mehrheit ihre Sonderkonditionen privat abgesichert haben. Sie verstehen also aus eigener Erfahrung nicht, wie sich die von ihnen vorgeschlagenen Änderungen zur Beschlussfassung im Bundestag für den gesetzlich Versicherten tatsächlich auswirken. Fragt man den nicht zum Gesundheitsausschuss gehörenden Abgeordneten, der im Gesamtplenum per Handzeichen dafür gestimmt hat, warum und wieso die Formulierungen mit ihren gravierenden Auswirkungen so festgelegt wurden, bekommt der fragende Bürger die Antwort: „Ich muss mich auf meine Kollegen/Kolleginnen aus dem Ausschuss verlassen, dass es seine Richtigkeit hat!“ Wer durchschaut eigentlich noch, ob und wie wir als gesetzlich Versicherte verschaukelt werden? Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 04.12.12  +  

Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte

von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de  
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yasni 15.11.12  +  

Die Staatsfinanzen in Europa werden an die Wand gefahren

Die deutsche Bundesregierung, die unter Druck steht, hat ständig ihren finanziellen Beitrag zur “Rettung” der EU-Krise erhöht. Die sozialistischen und sozialdemokratischen Parteien in den Euro-Ländern drängen darauf, dass Deutschland einer Schuldenhaftungsgemeinschaft zustimmt, damit im Sinne der kurzfristigen Vermeidung von Staatspleiten weitere Schulden aufgenommen werden können und Deutschland dafür mit 27% der Gesamtschulden haftet. Von einer Staatspleite darf wohl ausgegangen werden, wenn Zins und Tilgung für die Staatsschuld die Steuereinnahmen überschreiten. Gegenwärtig handelt die Europäische Zentralbank im Sinne der Bundeskanzlerin und kauft von den südeuropäischen Mitgliedsstaaten entsprechende Staatsanleihen zu günstigen Zinssätzen auf; dabei werden die Staatsschulden weiter ausgebaut und Deutschland haftet auch bei der EZB mit dem genannten Prozentanteil. Die Politik geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch im Hauptverfahren keine Einwände formulieren wird, weil die Mechanismen des Rettungsschirms auch bei der EZB gelten sollen. Die Auffassungen von Volkswirtschaftlern verfestigt sich immer mehr: Wir müssen schon sehr bald mit zweistelligen Inflationsraten rechnen. Übrigens: Wenn man über Jahrzehnte hinweg für den schuldenfinanzierten Wohlfahrtsstaat systematisch mehr Geld ausgibt als man einnimmt, dann wird dem Staat irgendwann die Grundlage seiner Fiskalaufgaben entzogen. Seit der Wiedervereinigung in unserem Land belaufen sich allein auf Bundesebene die Kostenblöcke Soziale Ausgaben, Personalkosten im öffentlichen Dienst sowie Zins und Tilgung auf knapp 75% im Bundeshaushalt. Die regierende sozialistische Führung in Frankreich diktiert ihre politischen Freunde in Deutschland die zukünftige Solidarität für eine entsprechende deutsche Innenpolitik. Beispielsweise die Einführung des Spitzensteuersatzes von 75% und die Ausweitung des Wohlfahrtsstaates sowie die Zustimmung zur europäischen Haftungsgemeinschaft. Ich frage mich ernsthaft, wieso soll der deutsche Steuerzahler dafür seinen Kopf hinhalten? Es wäre an der Zeit, vor der Bundestagswahl 2013 eine Volksbefragung über die beabsichtigte Souveränitätsabtretung des deutschen Staates an die EU stattfinden zu lassen. Frau Dr. Merkel behauptet, die Mitgliedschaft im Euro-Bündnis sei alternativlos, wieso eigentlich? Günter Steffen 27809 Lemwerder  www.guenter-steffen.de
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yasni 17.10.12  +  

Euro-Problematik und die Grenzen des Versorgungsdenkens

Euro-Problematik und die Grenzen des Versorgungsdenkens bei den Sozialausgaben Von Günter Steffen, Lemwerder Wir hatten bisher keine Euro-Krise, sondern eine Staatsschuldenkrise, die zu einer Bankenkrise letztlich führte. Nach den neuesten Beschlüssen der EZB wegen der Freigabe des Ankaufs von Staatsanleihen kann es aber nun auch zu einer Krise des Euro, mit den Auswirkungen von Inflation und Arbeitslosigkeit, kommen. Der Finanzsektor hat nicht freiwillig die heutigen Probleme, sondern weil die Staaten die Banken gezwungen haben, Staatsanleihen zu kaufen, mit dem Ergebnis, sich noch mehr zu verschulden. Bevor nicht einvernehmliche EU-Bedingungen in einem Regelwerk vereinbart sind, darf es doch wohl keine Haftungsgemeinschaft geben. Ich bin mir nicht sicher, ob das grüne Licht dafür von Frau Dr. Merkel im Einvernehmen mir ihrem Finanzminister, nicht längst im Rat der EU gegeben worden ist. Die Steuereinnahmen in Deutschland sprudelten wie noch nie, trotzdem wurden immer weiter Milliarden Schulden gemacht. Bei uns und in allen Ländern der Euro-Zone muss endlich eine solide Haushaltspolitik einziehen. Wir brauchen eine ordnungsgemäße Ausgabenkontrolle überall in der Euro-Zone. Gemeinsame Regeln kommen vor gemeinsamer Haftung der Schulden. Regelbrüche müssten dann aber auch tatsächlich bestraft werden. Es ist zu bezweifeln, ob dafür eine Einvernehmlichkeit von den Staaten hergestellt werden kann. Die Auffassungen der Praktizierung einer antizyklischen Finanzpolitik verfügt nicht nur über hohe Zustimmungen im Volk in Südeuropa , sondern auch neuerdings in Frankreich und sicher bis zu 50% bei den Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Da im Herbst 2013 eine neue Bundesregierung gebildet wird, ist nicht auszuschließen, dass sich derartige Mehrheiten in Regierungspolitik (höhere Steuern und Mehrausgaben für weitere soziale Ansprüche) finden werden. Mit einem Slogan im Wahlkampf “Keine weiteren Schulden” kann scheinbar unser Wahlvolk nichts mehr anfangen. Wenn es so bleibt, ist es der Anfang vom Ende eines Wohlfahrtsstaates. Vor 25 Jahren häufte die Bundesrepublik die ersten 100 Milliarden Euro Schulden an, vor 20 Jahren die zweiten 100 Milliarden, vor 17 Jahren die dritten 100 Milliarden Euro, in den 90er Jahren reichte ein Jahr, um weitere 100 Milliarden Euro aufzutürmen, zur Zeit ist diese Zeitspanne auf wenige Monate verkürzt worden. Ein Großteil der Sozialleistungen verschlingen unsere Staatseinnahmen. In dem nächsten Jahrzehnt dürften die Alters- und Gesundheitsausgaben steil ansteigen, weil die Bevölkerung immer älter wird. Es ist also absehbar, dass unsere Sozialsysteme irgendwann kollabieren. Die gegenwärtige Politik zielt leider in vielen Ländern immer noch darauf, das Schuldenproblem durch noch mehr Schulden zu lösen. Nicht nur in Deutschland, auch in Frankreich, Italien, Spanien usw. steht das Versorgungsdenken oben an. Wer glaubt, dass die Euro-Länder an knallharte Reformen vorbeikommen, ist für mich ein politischer Träumer. Im linken politischen Spektrum unseres Landes, wobei auch große Kreise in der CDU dazu gehören, und die in den Nachbarländern, glauben, dass die Sanierung der Staatshaushalte auf die lange Bank zu schieben ist. Welch ein fataler Irrtum, der schlimme Folgen für die Wirtschaft und Bevölkerung haben wird. Die neueste Forderung der Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen ist die, bereits im Herbst d.J. die Weichen für Mindestrenten von 850 Euro monatlich zu Lasten der heutigen Beitragszahler und der gegenwärtigen Rentner zu stellen. Es ist zu befürchten, dass die Ministerin, von der Sache her, große Sympathien dafür in Teilen des Deutschen Bundestages erwarten darf, aber auch diebezüglich die Sympathien in unserer auseinanderdriftenden Gesellschaft erfährt. Das Rentenrecht ist doch überhaupt nur noch in Zukunft auf der Basis der letzten Reform durchführbar und auch dann nur, wenn alle Berufstätigen, also einschließlich Neuanfänger in der Beamtenschaft und auch keine neuen Mitgliedschaften mehr in den berufsständischen Versorgungswerken, begonnen werden dürfen. Die Pflichtberentung mit dem 67. Lebensjahr sollte jedoch aufgegeben werden. Derartige Freiheiten im persönlichen Raum stehen einer demokratischen Werteordnung gut zu Gesicht. Günter Steffen, Lemwerder, September 2012
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 23.09.12  +  

Unaufrichtige Beitragspolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Unaufrichtige Beitragspolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung Günter Steffen, Lemwerder   Mit der Zunahme der Beschäftigungsverhältnisse und des viel zu hohen gesetzlichen Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich mittlerweile über 20 Milliarden Euro an Überschüssen bei Kassen und im  Gesundheitsfonds der Bundesaufsicht angesammelt. Die größten Fraktionen im Bundestag sind sich auch in der Frage des „Hortens“ der von Arbeitnehmern/Arbeitgebern und Rentnern gezahlten Beiträge einig, keine Rückerstattungen oder Beitragssatzabsenkungen stattfinden zu lassen. Fest steht, dass die gegenwärtigen Ausgaben für ausreichende Leistungen der Diagnostik und Therapien in absehbarer Zeit ohne die erwähnten Überschüsse garantiert sind. Die Krankenkassen, die so gerne betonen, die Interessen der Versicherten wahrzunehmen, schweigen sich aus, in der Hoffnung, die Milliarden Überschüsse auf ihren Konten zu nutzen, um nicht weitergehende medizinische Leistungen einzuführen, sondern Marketingaktivitäten für Mitgliederausweitungen zu forcieren und somit Machtzuwächse zu erlangen. Die Aktivitäten der Mitgliederwerbungen unter Einsatz dreistelliger Millionen Aufwendungen für Personalkosten finden zu über 90% innerhalb des GKV-Systems und eines identischen Beitragssatzes statt. Diese gewaltigen Überschüsse, die sich in nächster Zeit noch ausweiten werden, sind auch nicht Anlass für die Einführung neuester wissenschaftlich nachgewiesener Therapien, um Schwerstkranken zu helfen oder die katastrophalen personellen Probleme in der Pflegeversicherung zu beheben. Parteipolitiker, Funktionäre der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ignorieren sinnvolle Lösungen für die Menschen in unserem Land. Eigeninteressen stehen auf der Agenda. Übrigens: Der amtierende  FDP-Bundesgesundheitsminister wünscht sich von den Krankenkassen Rückzahlungsprämien für die Beitragszahler. Wenn der Minister Bahr es wirklich ernst meinen würde, hätte er die von ihm auszugehende Initiativ-Verpflichtung innerhalb der Bundesregierung längst wahrgenommen. Besser kann Symbolpolitik nicht mehr verstanden werden. Lemwerder, den 8.7.2012 www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 08.07.12  +  

Lächerliche Absicht der CDU im Umgang mit dem Gesundheitsfonds

      Durch die im Jahre 2011 nicht benötigten 4 Milliarden Euro bei den Gesetzlichen Krankenkassen und den über 15 Milliarden Euro angehäuften Beiträgen im Gesundheitsfonds findet ein Streit in der Regierungskoalition und in  den Parteien im Deutschen Bundestag statt, wie mit dem Geld der Beitragszahler umzugehen ist. In einem scheinbar sind sich die Koalitionsparteien, die Opposition im Bundestag mit den Lobbyisten einig: Eine vernünftige Beitragsreduzierung soll es nicht geben, obwohl aufgrund der Zunahme der Beschäftigungszahlen die Einnahmen im Gesundheitsfonds – die vom Bundesversicherungsamt verwaltet werden – weiter ansteigen. Die FDP mit ihrem Gesundheitsminister Bahr bevorzugen wegen der anstehenden Landtagswahlen eine gesetzliche Regelung zur Abschaffung der Praxisgebühr für die Versicherten. Die Unionsparteien  diskutieren neuerdings eine Beitragssenkung von 0,1%. Bei einem beispielhaften Bruttoeinkommen von 2800 Euro monatlich würde ein Arbeitnehmer 2,80 Euro monatlich einsparen, sofern der Arbeitgeber daran auch noch beteiligt werden sollte, werden 1,40 Euro weniger im Monat KV einbehalten. Lächerlich diese Absicht. Nach wie vor scheint abzusehen, die Milliarden-Summen bis kurz vor der Bundestagswahl 2013 zu  horten, um gegebenenfalls der breiten Bevölkerung ein Wahlgeschenk zu machen und im übrigen dem mächtige Bundesfinanzminister Schäuble zuzugestehen, die in den letzten Jahren geflossenen staatlichen Zuschüsse (u.a. für die Kinderversorgung) von der GKV zurückzuerhalten und mögliche steuerliche Mindereinnahmen wegen der kommenden Vergünstigungen in der privaten Pflegezusatzversicherung auszugleichen. Sozialdemokraten, Ärzte- und Krankenhauslobbyisten verlangen Zurückhaltung im Umgang mit den angesammelten Reserven in der Krankenversicherung, um angesichts der schwieriger werdenden Zeiten das zur Verfügung stehende Geld nicht zu verfrühstücken und weitere Honorar- und Vergütungssteigerungen der Leistungserbringer zu gewährleisten. Der Beitragszahler interessiert in diesem Zusammenhang nicht. Überlegungen der Akzeptanz neuer wissenschaftlich festgestellter Therapiemöglichkeiten finden kein Gehör. Von nennenswerte Absenkungen der gegenwärtigen Beitragssätze von 8,2% für Arbeitnehmer und 7,3% für Unternehmen ist also keine Rede. Fürsprecher im Sinne der Versicherten bei den Krankenkassen gibt es nicht, wem wundert das noch?   Günter Steffen  Nordseering 29 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 11.03.12  +  

Die Selbstherrlichkeit der Gesundheitspolitiker gegenüber den Beitragszahlern

Die Selbstherrlichkeit der Gesundheitspolitiker gegenüber den Beitragszahlern von Günter Steffen, Lemwerder   Der gewaltige Beitragsüberschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung  im  Gesundheitsfonds - angesiedelt beim Bundesversicherungsamt- wird von der Politik dort bewusst gehortet.  Die gewaltigen Mehreinnahmen kommen in diesem Jahr zustande durch die guten Konjunkturdaten,  durch Senkung der Arzneimittelausgaben und der somit  nicht notwendigen Zuweisungen aus dem Fonds an die Krankenkassen. Bei den Kassen sind durch den von der Bundesregierung verordneten Sparkurs bei der Pharmaindustrie Einsparungen bis über 4,3 Milliarden Euro gelungen, obwohl die Honorar- und Vergütungssteigerungen für die Kassenärzte und Krankenhäuser auch im vergangenen und in diesem Jahr exorbitant hoch sind. Zusammen mit den aufgelaufenen Beiträgen, die nicht den Krankenkassen zur Verfügung gestellt werden brauchten, beläuft sich der Überschuss  im Laufe des Jahres 2012 voraussichtlich auf annähernd 16 Milliarden Euro. Die Politik in Berlin lehnt Beitragssenkungen (zurzeit 8,2% für Mitglieder und 7,3% für Arbeitgeber) ab. Es wird argumentiert, die gesetzliche Mindestreserve von 3 Milliarden und die anstehende Begleichung der Sozialausgleiche bis 2014 von 2 Milliarden Euro sind für die Rücklage erforderlich. Da mit weiteren Vergütungserhöhungen für Kassenärzte, Kassenzahnärzte, Krankenhäuser sowie die Rückerstattung des staatlichen Zuschusses an den Finanzminister gerechnet wird sowie von einer gewissen wirtschaftlichen Abkühlung auszugehen ist, verbleibt es bei diesem viel zu hohen Beitragssatz. Wir Beitragszahler brauchen uns also keine Hoffnungen zu machen; eine Beitragssenkung findet gegenwärtig sicher nicht statt. Dabei könnten die gesetzlichen Krankenkassen erheblich höhere Überschüsse erwirtschaften, die zur sicheren Beitragsreduzierung führen. Die so dringlichen Ausweitungen der Ausgaben im  Leistungssektor für Diagnostik und Therapie -wegen der nachweisbaren wissenschaftlichen Fortschritte in der Medizin - würden dem  nicht entgegen stehen. Einsparmöglichkeiten zur Reduzierung auf der Kostenseite gebe es genügend. Die Stichworte wie Verwaltungskosten, Abbau der bürokratischen Rechnungslegungen, kostenaufwendige Marketingaktivitäten mit den ausgefeilten Vertriebsmethoden und vieles mehr sind Beispiele dafür, wie Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber von den Krankenkassen regelrecht verschwendet werden.   Es darf auch nicht vergessen werden, dass die Bundesregierung die Versicherten mit einer Beitragserhöhung erst zum Jahresbeginn 2011 kräftig zur Kasse gebeten hatte. Wie die Politik die genannten Ergebnisse interpretiert, will sie auch weiterhin nicht die unwirtschaftlichen Strukturen im Gesundheitswesen  beseitigen oder Kostenlimitierungen, die nichts mit der Krankenversorgung zu tun haben, vornehmen. Übrigens: Wenn es Betragssenkungen geben sollte, dann zeitgerecht kurz vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr. Der Bürger muss doch zur Wahlurne gehen und die verfehlte Gesundheitspolitik der vergangenen Jahre vergessen! Nur das Positive bleibt nach Meinung der Politik in Erinnerung. Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder Telefon 0421/6979140 www.guenter-steffen.de
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yasni 26.02.12  +  

Die Verschuldung in Deutschland und die Folgen

In einem ausführlichen Aufsatz habe ich über die Staatsverschuldung unseres Landes geschrieben. Eine 80%ige Verschuldung im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt sprechen eine deutliche Sprache. Dabei gehe ich auf Fakten ein und nehme die Ausgaben im Verhältnis zu den Steuereinnahmen aufs Korn. Gegenwärtig verschulden wir uns immer weiter (Euro-Rettung nicht berücksichtigt), weil sonst die anfallenden Zinsen nicht mehr finanzierbar sind. Was dürfen die Bürger nach der Bundestagswahl 2013 noch erwarten? Der ganze Artikel kann herunter geladen werden von www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 10.11.11  +  

Wollen die Sozialdemokraten dafür sorgen, dass wir von den Finanzmärkten auf eine Stufe mit den Griechen gestellt werden?

Nach letzten Umfragen lehnt die deutsche Bevölkerung mit einem ganz hohen Prozentsatz den von der EU-Kommission vorbereiteten Schritt in Richtung Haftungsunion ab. Auch die gegenwärtige Bundesregierung ist anscheinend geschlossen gegen Euro-Bonds, zumal gemeinsame europäische Staatsanleihen nach dem Grundgesetz unvereinbar sind. Ich habe Zweifel , dass die Bundeskanzlerin mit ihrem Finanzminister die von der EU-Kommission im Oktober vorliegenden Vorschläge für die Einführung von Euro-Bonds ablehnt oder nicht doch bereit ist, eine Art beginnende Schuldenparty zeitlich gestreckt zuzustimmen. Schließlich ist Angela Merkel für ihre Machterhaltung nach meinem Eindruck zu vielem bereit. Der Eindruck hat sich bei mir gefestigt, es geht der deutschen Regierungschefin darum, unbedingt bis zum Wahljahr 2013 die Weichen zum Erhalt des Euro gestellt zu haben, um als Retterin der gemeinsamen Währungsunion bei der Bevölkerung punkten zu können. EU-Kommissionspräsident Barroso und das Europaparlament bedrängen die deutsche Regierung um Zustimmung garantierter Anleihen als “Weg in die Transferunion.” Es wird höchste Zeit für die Bundesregierung, den Partnern in der EU klar zu machen, einen Regelbruch nicht zu akzeptieren. Auch die Europäische Zentralbank will es den Schuldensündern leicht machen, dass sie weiter über ihre Verhältnisse leben können, zu Lasten erheblich höherer Zinsen u.a. im Bundeshaushalt Deutschlands. Hier geht es um zig Milliarden Euro auf Dauer. Mit Empörung kann ich nur feststellen, alle Oppositionsparteien im Deutschen Bundestag sind für Euro-Bonds. Ich hoffe sehr, dass der Wähler 2013 oder früher den Schritt in die Haftungsunion kategorisch ablehnt und somit Rot-Grün in ihrem Vorhaben stoppt. Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder Telefon 0421/6979140 www.guenter-steffen.de
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yasni 15.09.11  +  

Die Last der Euro-Rettung trägt der Bürger-Volkesmeinung ist aber nicht gefragt

Die Last der Euro-Rettung trägt der Bürger - Volkesmeinung ist aber nicht gefragt Die Bundesregierung hat die Merkel/Schäuble-Zusage im Ministerrat der EU zur Erhöhung des Rettungsschirms auf 780 Milliarden Euro (440 Milliarden Euro Auszahlungsmittel) bei Beteiligung Deutschlands von 211 Milliarden Euro zugestimmt und zur Beschlussfassung in den Bundestag eingebracht. Gegen den Willen der Bevölkerung, denn 76 Prozent der neuesten Befragung haben kein Vertrauen mehr in den Euro.(Allensbach-Institut). Die Schuldenländer im Euro-Land werden aus dem Rettungsschirm bedient, wenn diese am Kapitalmarkt wegen ihrer hohen Verschuldung keine Kredite mehr zu tragbaren Zinsen aufnehmen können. Unter dem Schirm stehen dann Portugal, Irland und natürlich Griechenland. Ab 2013 soll Deutschland, wenn es nach der Bundeskanzlerin geht, auf jeden Fall 22 Milliarden Bareinlagen zur Verfügung stellen! Wenn Hilfsaktionen für Italien und Spanien erforderlich sind, weiß die Politik nicht mehr, wie weitere Rettungen finanziert werden können. Die Bundestagsabgeordneten sollen den Beschluss der Bundesregierung nun also mittragen und sich so als Euro-Retter-Getriebene missbrauchen lassen. Wenn die öffentlich-rechtlichen Medien richtig berichten, sind die Abgeordneten aller Fraktionen bereit, die Zustimmung zur Rettung für die Schuldenländer auf Kosten der zukünftigen Generationen stattfinden zu lassen. Einige wenige Abgeordnete können es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren und viele in der Fraktion der FDP zögern, obwohl sie wissen, bei Ablehnung würde der Wähler sie für ihre Weitsicht belohnen. Die Oppositionsparteien sind sowieso dafür die Schuldenländer mit den Steuern der deutschen Bevölkerung zu unterstützen. Wohl in der Überzeugung, dann könnte die bald zu beachtende Schuldengrenze bei uns wieder beseitigt werden. Was steht also auf dem “Spiel”: Die geplanten deutschen Bürgschaften von 211 Milliarden Euro für den Rettungsschirm dürften bei Weitem nicht ausreichen, um die zusätzlichen Aufgaben in der Haftungsgemeinschaft zu erfüllen, nervöse Märkte zu beruhigen und Spekulanten abzuschrecken. Demnach wird das Haftungsrisiko immer größer. Was passiert eigentlich, wenn die uneingeschränkte Kreditwürdigkeit Deutschlands und Frankreichs nicht mehr bestehen sollte? Günter Steffen
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