Jahre im Yasni Exposé von Günter Steffen

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Ich biete: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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396 Informationen zu Günter Steffen

Kabinett billigt Krankenhausreform. Ein reiner Aktionismus und geht zu Lasten der Beitragszahler und Patienten

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Nach Auffassung der CDU/CSU/SPD-Regierung im Bund und in Abstimmung der Eckpunkte mit den Ländern sollen in den nächsten Jahren Überkapazitäten in den Krankenhäusern abgebaut und die Qualitätsmängel beseitigt werden. Wie es heißt, sollen dadurch unnötige Operationen wegfallen sowie eine verbesserte Pflege am Krankenbett stattfinden.     Damit die Qualitätsmängel festgestellt werden können, soll ein Qualitätsmanagement eingeführt werden. Also zunächst noch mehr Bürokratie für die Ärzte in den Einrichtungen in Form der Erstellung von Qualitätsberichten. Diese werden in einem neu geschaffenen Amt ausgewertet. Die Zusammenfassungen erhält danach der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“. Dieser schlägt Kriterien für die Verhandlungspartner mit den Krankenhäusern vor, wie ein Abbau der Qualitätsmängel möglich sein soll. Entweder durch Qualitätszuschläge, aber insbesondere auch durch Absenkungen in den zukünftigen Vergütungen.   Eine tatsächliche Umsetzung ist bei Gegebenheiten unseres Vertragsrechts und der Interessen im „Bundesausschuss“ schwer vorstellbar. Verträge werden schließlich durch Einvernehmen geschlossen. Strittige Ergebnisse führen zu Schiedsstellenentscheidungen. Danach beginnt der Rechtsweg bei den Gerichten. Sollten Leistungen der medizinisch indizierten Krankenhausbehandlungen also nach Auffassung der Krankenkassen in einzelnen Häusern nicht mehr notwendig sein, so müsste das betreffende Bundesland aufgrund der Planungsverantwortung auch damit einvertanden sein. Hinzuzufügen ist bei den rechtlich von mir dargestellten Bedenken ein weiterer Aspekt: Die Kommunalpolitik und die starke Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes würden sich mit allen Mitteln wehren, dass ihr Krankenhaus an der Basis einer anderen Aufgabe zugeführt werden soll. Im Reformgesetz geht es nach meiner Erfahrung nur um Aktionismus, mit der Realität einer zu erwartenden Umsetzung der Selbstverwaltung sowie angedachte Zustimmungen in den Städten und den Ländern hat das nichts zu tun. Die von der Regierung in diesem Reformwerk vorgesehenen Kapazitätsabsenkungen (auch weniger Operationen) und verringerte Ausgaben bei den Krankenkassen bleiben zwar eine wirkliche Notwendigkeit, werden letztlich aber nur auf dem Papier als „Aushängeschild“ dieser Bundesregierung stehen. Allerdings doch mit einer Ausnahme: Es wird irgendwann zu Qualitätszuschlägen in den Krankenhäusern kommen, die voll zu Lasten der Beitragszahler gehen. Ob dadurch alle Patienten therapeutisch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der notwendigen Behandlung erhalten, ist mehr als zu bezweifeln.   Eine positive Optik haben die Initiative der Regierungen von Bund und Ländern auf dem ersten Blick doch: Es soll ein Pflegestellen-Förderprogramm für die knapp 2000 Einrichtungen zum Tragen kommen. Dafür sollen 4400 Pflegekräfte zusätzlich eingestellt werden. Nur die ausreichende Finanzierung ist nicht für die einzelnen Krankenhäuser sichergestellt, zumal ab 2017 der sogenannte Versorgungszuschlag i.H. von 0,8 Prozent der Fallpauschalen-Vergütung gestrichen werden soll. Es ist üblich in der Krankenhausfinanzierung, dass die Politik Erwartungen zur Minimierung der Betriebskosten beschreibt und danach die Ausgaben bei den Kassen in dieser Sparte explodieren. Der Beschluss des Kabinetts geht von Milliarden-Entlastungen der Krankenkassen bei Umsetzung der Reform aus, falls der Abbau der Überkapazitäten stattfindet. Eine unglaubliche Augenwischerei der Politik. Sie schafft mit dieser vorgesehenen Reform keine einzige anzuordnende Reduzierung der Überkapazitäten. Alles wird den Selbstverwaltungsorganen überlassen.   Die Politik hat später kein Problem damit zu erklären, warum die Selbstverwaltung die Reform 2015 nicht umgesetzt hat.   Man muss davon ausgehen, dass bei der Politik nicht beabsichtigt ist, einfache und nachzuvollziehende gesetzliche Regelungen zu verabschieden.   Im Sinne der Verantwortlichen in den Krankenhäusern wäre es sehr einfach, ihnen die (Risiko)-Festlegung der medizinischen Leistungsbreite mit Vorgaben der Qualitätsanforderungen zuzugestehen. Daran geknüpft wäre der zahlenmäßige Behandlungsbedarf aus Sicht der Krankenkassen bei einem Preiswettbewerb zwischen den Krankenhäusern. Die einzige verbindliche Auflage seitens des Staates müsste eine Personalbedarfsausstattung für die Pflege am Krankenbett sein. Ich bin sicher, der bestehende Wettbewerb zwischen den Krankenkassen/Verbänden und der Leistungswettbewerb zwischen den einzelnen Krankenhäusern bei Auswahl des Patienten ist der bessere Weg. Mir scheint diese Regelung eines weitgehend unbürokratischen Vertragsgeschäfts (Preiserrechnung: Fallkosten insgesamt/Fallpreis je Patient )für alle Seiten sinnvoller. Günter Steffen, Lemwerder Juni 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 20.06.15  +  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
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yasni 23.04.15  +  

Das DRG-Vergütungssystem für Krankenhäuser sorgt für finanzielle Anreize und Überversorgung

  Diese Feststellung bestätigt die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für unser Land. Dabei spricht sie von einem Überangebot von Krankenhausleistungen. Nicht nur aus medizinischen Gründen, so neutrale Fachleute, ergeben sich Jahr für Jahr unglaubliche Fallsteigerungen. Mittlerweile ergeben sich zwischen 2005 und 2014 über 15%! Nein, unsere Bevölkerungsanzahl hat nicht zugenommen, wir Bürger/-Innen sind auch nicht kränker geworden, wohl macht sich der Alterungsprozess, aber nur um wenige Punktzahlen bemerkbar.   Wenn selbst die OECD ein Überangebot feststellt, dann liegt es in erster Linie meines Erachtens an einer zu engen Zusammenarbeit in Fragen der „notwendigen“ stationären Behandlungserfordernisse zwischen den niedergelassenen Orthopäden, Internisten u.a. und den örtlichen oder regionalen Krankenhäusern. Natürlich sind es nur Vermutungen der Fachleute, aber die kennen sich sicher besser aus als die Politik. Das DRG-Fallpauschalen-System lädt darüber hinaus dazu ein, weitere Therapiemaßnahmen im Krankenhaus anzugehen, die im Laufe der Diagnostikabklärungen festgestellt wurden. In einem hohen Prozentsatz werden dann weitere Fallpauschalen zusammen mit der eigentlichen Einweisungserfordernis berechnet, nachdem die weiteren diagnostischen Erkenntnisse ebenfalls behandelt wurden. In den letzten drei Jahren sind Operationen an der Wirbelsäule um 35% angestiegen und die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Für Hüft- und Knieoperationen werden Steigerungsraten von 27% angenommen. Ist es da ein Wunder, dass die Einnahmen für Krankenhausleistungen und die für ambulante ärztliche Behandlungen aus den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich von 2008 zum Jahr 2014 um insgesamt 23 Milliarden Euro angestiegen sind. Getrennt nach den beiden Bereichen sind in diesem Zeitraum jeweils 30% Ertragssteigerungen zu verzeichnen, die die Mitglieder der Krankenkassen eingezahlt haben. Besonders erschreckend sind im Krankenhaus die jährlichen Komplikationsraten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass diese im Schnitt 10% gemessen aller Eingriffe ergeben. Da kann man schon auf den Gedanken der Begrifflichkeit von Körperverletzungen kommen. Leider scheint die Devise im Medizinbetrieb Krankenhaus bereits weit verbreitet: Umsatz um jeden Preis.   Bei diesen Gegebenheiten kann man sich fragen, wie diese Entwicklung zu stoppen ist. Aus meiner Sicht sehe ich folgende Notwendigkeiten, die von der Legislative (Bund und Länder) veranlasst werden müssten:   Die Überversorgung ist nur zu beseitigen, wenn die jetzigen Strukturen der Krankenhauslandschaft wesentliche Änderungen erfahren. Solange aber die Bundesländer für eine flächendeckende Landesplanung zuständig sind, ist mit dem Abbau des Überangebotes nicht zu rechnen. Dazu würde in erster Linie die Beseitigung der Grundversorgung für Allgemeine Krankenhäuser (Stadt- und Kreiskrankenhäuser) und die Schaffung einer flächendeckenden stationären Schwerpunkt- und Fachversorgung gehören. Die zu schließenden Allgemeinen Krankenhäuser sollten möglichst in ambulante Fachzentren umgewandelt werden. Als weitere Änderung sehe ich die Notwendigkeit, die finanziellen Anreize durch eine grundlegende einheitliche Vergütungsneuregelung je Klinik zu ersetzen. Auf meiner Website habe ich diesbezüglich konkrete Vorstellungen näher beschrieben. Die Parteien hören eigentlich derartige Vorstellungen mit Wohlwollen, sie werden aber von Ideologen, von der Kommunalpolitik und von Lobbyisten so beeinflusst, dass keine Änderungen ernsthaft diskutiert werden. Mich persönlich ärgert besonders: Die von den Beitragszahlern gewählten Verwaltungsräte schweigen sich auch bei diesem Thema aus. Klar ist, der Beitragszahler bezahlt über seine Bruttoeinkünfte diese „Misere“. Gemildert aber doch durch tarifliche Gehaltsanhebungen und minimale Rentensteigerungen.   Günter Steffen 20. März 2015 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 21.03.15  +  

Beim Risiko Pflegebedürftigkeit macht es sich die Politik mit der Empfehlung der privaten Zusatzversicherung sehr einfach

Dieser Artikel soll ein wenig zur realistischen Abklärung dienen, wenn Bürger im mittleren Alter sich die Frage stellen, was kann und was sollte ich zur Absicherung für den Fall, dass ich später einmal pflegebedürftig werde, tun. Die Politik und die Versicherungswirtschaft sind schnell bei der Hand, Angebote dafür - in Eigenvorsorge- zu empfehlen. Ich frage mich, wieso ist es in jüngster Zeit zum Abschluss der über 1 Million Zusatzverträge der Bürger gekommen?In Deutschland sind gegenwärtig ca. 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI.Davon sind 2 Millionen älter als 65 Jahre und hiervon rund 700 tausend älter als 85 Jahre.In der eigenen Häuslichkeit bleiben z.Zt. ca. 1,6 Millionen, davon werden 1 Million von den Angehörigen versorgt, die weit überwiegend zur Pflegestufe 1 gehören. Weitere 0,6 Mio Pflegebedürftige werden von den Ambulanten Pflegebetrieben in der eigenen Wohnung– überwiegend in Pflegestufe 2 – professionell betreut.Stationär sind 0,72 Mio untergebracht, davon 0,44 Mio der Pflegestufe 2 und rund 0,28 Mio sind als Pflegestufe 3 bestätigt.Am folgenden realistischen Beispiel soll hier einmal die Wirkung eines eingegangenen Zusatz-Versicherungsvertrages beschrieben werden. Der Arbeitnehmer hat mit Beginn seines 50. Lebensjahres einen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen.Sollte dieser Vertragsnehmer mit 78 Jahren pflegebedürftig nach Stufe 2 (Schwerstpflegebedürftig) entsprechend der Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sein (Notwendigkeit von mindestens an drei unterschiedlichen Tageszeiten, jeweils an 7 Tagen in der Woche Körperpflege und mehrmals hauswirtschaftliche Unterstützung in der Woche), also die heutigen Grundlagen erfordern- Verbleib in der eigenen Häuslichkeit- dann werden vom Ambulanten Pflegebetrieb (untere Grenze) ca. 2200 Euro an Rechnungen im Monat gestellt werden. Wenn von der Pflegekasse allein die Erstattung der Pflegesachleistung gewünscht wird, sind rund 1050 Euro monatlich nicht finanziert. Für eine derartige Situation, dass der ältere Mensch pflegebedürftig wird, sprechen statistische Grundlagen für etwa 12% aller Rentner und Versorgungsempfänger. Davon werden allerdings rund 6% erst nach dem 80. Lebensjahr pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes.Wenn Sie beispielsweise als 50 Jähriger Arbeitnehmer im Jahre 2015 eine Pfege-Zusatzversicherung abschließen, bezahlen Sie bis zum angenommenen Entritt der Pflegebedürftigkeit im 78. Lebensjahr monatlich etwa 36 bis 38 Euro. (Falls ein staatlicher Zuschuss beantragt wurde, eine Verminderung bis zu 5 Euro). Es sind dann etwa 12000 Euro, die eingezahlt wurden. Dafür erhalten Sie ein monatliches Zusatz-Pflegegeld nach dem obigen Beispiel 450 Euro. Es bleiben dann 600 Euro monatlich als Fehlbetrag für eine häusliche betriebliche Pflegeleistung offen.Kommt dieser Pflegebedürftige in die stationäre Pflege, weil in der eigen Häuslichkeit eine so schwere Pflege nicht mehr möglich ist oder ein Angehöriger zur allgemeinen Betreuung nicht mehr vorhanden ist, dann fallen Kosten von rund 3600 Euro monatlich im Pflegeheim an, davon übernimmt die gesetzliche Pflegekasse 1330 Euro. Am Beispiel der eingezahlten Zusatzversicherung werden monatlich 450 Euro erstattet. Rund 1800 Euro fallen dann als Eigenfinanzierung immer noch an.Wird der Versicherungsnehmer nicht pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes, sind die Jahre der Prämienzahlungen insgesamt -mit Ausnahme der jährlichen Steuerermäßigung- verloren.Www.guenter-steffen.de Januar 2015 Freundliche Grüsse Günter Steffen 27809 Lemwerder
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yasni 20.01.15  +  

Beitragstrick der Bundesregierung für Krankenversicherte ab 2015

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Wir erinnern uns: Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung mit Beschlussfassung der Legislative den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5 % auf 14,6% ab 1.1.2015 abgesenkt und eine bundesweite Öffentlichkeitsarbeit hat eine positive Reaktion in den Medien ausgelöst.   In der Beschlussfassung wurde die Absenkung gefeiert, weil mit der gleichzeitigen Einführung der freien Entscheidung der einzelnen Krankenkassen nunmehr Zusatzbeiträge im Interesse des Wettbewerbs berechnet werden dürfen.   Die Optik stimmte, denn der Beitragssatz für Arbeitgeber wurde mit 7,3% für alle Zeiten festgeschrieben. Alle zukünftigen Ausgabensteigerungen der Krankenkassen für Diagnostik, Therapie, Prävention, Werbungen und Verwaltungskosten werden zukünftig allein vom Beitrag der Arbeitnehmer und Rentner finanziert. Was dieser Beschluss bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Kassenärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie und viele andere Leistungserbringer für Krankenbehandlungen werden Jahr für Jahr ihre erhöhten Vergütungsforderungen durchsetzen. Die Politik hält sich da raus. Es lebe das so hoch gelobte Selbstverwaltungsprinzip. Nur die Mitglieder, die für erhöhte Beiträge aufkommen müssen, werden nicht gefragt.   Nun ist es endgültig, dass die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen zum Ende des Jahres beschließen , wie sich die Kassen zum Thema Zusatzbeitrag wegen der Ausgabensituation verhalten müssen. Es ist keine Überraschung, die großen Kassen der Bundesrepublik verkaufen ihren Beschluss mit der Aussage: Der bisherige Beitragssatz bleibt 2015 stabil! Mit anderen Worten: Die Differenz zum gesetzlich abgesenkten Beitrag auf 14,6% (Hälftelung AG/AN) wird aufgrund der Abstimmungen unter den Kassen zwischen 0,8% und 0.9% als Zusatzbeitrag ab Januar 2015 erhoben. Zugegeben, kleine Betriebskrankenkassen senken den bisher erhobenen Beitrag etwas mehr ab. Die nächsten Vergütungsanhebungen für Leistungserbringer stehen für 2015 bald wieder an. Es kann doch nicht sein, dass die Politik es zulässt, wenn die Krankenkassen ihren Bürokratieaufwand so fortsetzen und wie selbstverständlich über Zugeständnisse gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern usw. alleine entscheiden. Die Regierung hat damit leider nichts zu tun, auch wenn auf der fordernden Seite des Verhandlungstisches Vertreter der Kommunal- und Landespolitik maßgeblich beteiligt sind. Wo ist die Lobby der Beitragszahler? Wenn der Leser meint, die Gewerkschaften unterstützen Arbeitnehmer und Rentner, dann muss man wissen, diese sitzen in großer Anzahl in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. So schließt sich der Kreis der ungerechten Wirkungen für die Beitragszahler.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 25.12.14  +  

Krankenhäuser - nur noch Medizinbetriebe zum Geld verdienen

P { margin-bottom: 0.21cm; }A:link { } Bei der Einführung der DRG(diagnosebezogenen) Fallpauschalen in den Kliniken wurden sich die Vertragspartner Krankenkassen und Krankenhäuser, auf Vorschlag des Gesetzgebers, aus den unterschiedlichen Interessenlagen sehr schnell einig. Die Funktionäre bei den Kassen und Kassenverbänden sahen die Chance, von den personell aufwendigen Verhandlungen über wirtschaftliche Selbstkosten befreit zu werden und die Verantwortung für Nichteinigungen abzulegen. Dafür war dann der Weg frei, nun die Wettbewerbstrommel für neue Mitgliedschaften genau dort stattfinden zu lassen. Die Spezialisten aus dem Krankenhauswesen bei den Krankenkassen hatten keine Chance, Funktionäre umzustimmen. Es lag auf der Hand, dass demgegenüber die Klinikleitungen erhebliche Erlössteigerungen durch erhöhte Eingriffe erwarten konnten. Nun ist überall festzustellen, dass in keinem anderen Land in Westeuropa so viel operiert wird wie bei uns. Die weit überwiegende Anzahl der Klinikchefs weisen ihre Ärzte an, möglichst viele Eingriffe vorzunehmen, weil diese erhebliche Mehrerlöse bringen. Nun wundern sich viele Bürger, aber auch Journalisten und Politiker, wieso denn bis zu 40% der Kliniken keine schwarzen Zahlen schreiben. Ein wichtiger Grund ist anzuführen, dass Stationäre Einrichtungen der kommunalen Trägerschaften aufgrund der Einflüsse der starken Gewerkschaft Ver'di bei den Kommunalpolitikern durchsetzten, erhöhte Personalbesetzungen wegen der eingeführten neuen Krankenhausvergütung einzurichten, zumal Verhandlungen über wirtschaftliche Betriebsabläufe nicht mehr erforderlich wurden. Derartige Kostensteigerungen waren aber keineswegs in den nun zu berechnenden diagnose bezogenen Fallpauschalen abgedeckt. Private Krankenhäuser in Umwandlung von Aktiengesellschaften gingen eher den umgekehrten Weg, pressten insbesondere das eingesetzte Pflegepersonal wie eine Zitrone aus und sind heute weitestgehend reine Medizinbetriebe. Das Ergebnis ist bekannt. Diese Medizinbetriebe erwirtschaften stabile Gewinne und können so notwendige Investitionen umsetzen, denn die vom Land gezahlten Investitions-Finanzmittel reichen nicht aus, sie bleiben gegenüber den Rechtsansprüchen zurück. Die Politik wäscht sich die Hände in Unschuld und will partout keine Änderung des Vergütungsrechts. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Ausgaben bei den Kassen für stationäre Leistungen um ca. 36% gestiegen, die die Beitragszahler finanzieren. Ähnliche Steigerungssätze gibt es nur im Energiebereich, der Medikamentenausgaben oder bei den Einkommen der niedergelassenen Ärzte. Die Leistungsexplosion in den Krankenhäusern könnte ganz zügig beendet werden durch ein verständliches nachzuvollziehendes Vergütungssystem. Gesetzlich vorgegebene wirtschaftliche Personalbesetzungszahlen nach den Leistungsanforderungen und Berücksichtigung notwendiger Sachkostenpositionen würden jährliche Gesamt-Fallkosten ergeben, die mit der (Behandlungs)-Fallzahl dividiert werden könnten. So würde sich eine durchschnittliche (Patienten)-Pauschale ergeben, also für alle Aufenthalte mit einer Grenzverweildauer und einen Leistungsrahmen, neben den sogenannten Sonderentgelten für besonders teure Operationen. Die Operationswut am Patienten und die Ausgabenflut bei den Kassen hätten ein Ende. Es ist klar, beide Vertragspartner haben daran kein Interesse. Viele kompetente Leitende Ärzte werden nicht gefragt, ihre Vorstellungen von Gesundungs-Behandlungen stehen nicht zur Debatte. Die nachgeordneten Ärzte haben sich sowieso unterzuordnen. Günter Steffen , 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de Dezember2014    
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yasni 03.12.14  +  

Die Ungerechtigkeiten für Pflegebedürftige ignoriert die Politik - Lebensleistungen sind dann vergessen

  Die vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm Mitte der 90er Jahre neu geschaffene Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch XI war sicher gut gemeint und daher vor fast zwei Jahrzehnten eine überfällige soziale Notwendigkeit in einer immer älter werdenden Bürgergesellschaft. Dieses Gesetz und die Ansprüche der Pflegebedürftigen wurden seitdem nur in Nuancen fortgeschrieben und verbessert. Das Gesetz mit seinen heutigen Wirkungen in den finanziellen Belastungen und der gewaltigen Defizite bei der personellen Umsetzung ist heute für Millonen hilfebedürftige Menschen als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen. Der Eindruck trügt nicht, die Probleme sind natürlich auch den Politikern bekannt. Noch duckt man sich weg und hat gerade einmal ab Januar 2013 für Demenz-Kranke "optische Regelungen" geschaffen, die in Wirklichkeit für Angehörige nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Nunmehr kündigt die Schwarz-Rote Bundesregierung neue Ergänzungen von Beitragssteigerungen und neue bürokratische Regelungen an. In unserem Land sind gegenwärtig ca. 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI. Davon sind 2 Millionen älter als 65 Jahre und hiervon rund 700 tausend älter als 85 Jahre. In der eigenen Häuslichkeit bleiben z.Zt. 1,6 Millionen, davon werden 1 Million von den Angehörigen versorgt, die weit überwiegend zur Pflegestufe 1 gehören. Rund 600 tausend Pflegebedürftige werden von den Ambulanten Pflegebetrieben – überwiegend Pflegestufe 2 – professionell versorgt.   Die Zusammenhänge der finanziellen Probleme sind außerhalb der Angehörigen der Hilfebedürftigen in unserem Land schlicht unbekannt. Auch die Medien haben kaum Interesse darüber zu berichten. Wer weiß denn schon, dass die Vertragspartner Pflegekassen (Krankenkassen) und die Pflegeheime sowie die Ambulanten Pflegebetriebe für definierte Leistungen Preise vereinbaren. Wer weiß denn schon, dass der zu leistende Preis in den vollstationären Einrichtungen allein für den Bereich Pflege eine nicht abgesicherte Differenz zwischen 600 und 800 Euro monatlich für den zahlenden Pflegebedürftigen bedeutet. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionszulage, die zwischen den genannten Vertragsparteien abgesprochen werden und so rund 1300 Euro monatlich ergeben, aber in vollständiger Höhe zu Lasten des Pflegebedürftigen gehen. Zusammen entstehen also nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 rund 1900 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 rund 2100 Euro monatlich Zuzahlungen für den Pflegebedürftigen.Welche Rentner sind in der heutigen Zeit, aber ganz besonders in den nächsten Jahren dazu in der Lage, diese horrenden Preise mit eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen. Natürlich kann man es sich leicht machen und antworten, das Sozialamt wird die fehlende Finanzierung übernehmen. In der Regel allerdings nur als Vorfinanzierung für die verantwortlichen Kinder und ggf. Enkel! Für den zu pflegenden alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich mittlerweile bei der Inanspruchnahme eines Ambulanten Pflegebetriebes in der Pflegestufe 2 bereits zwischen 600 Euro und 900 Euro monatliche Kosten nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse. Diese Entwicklung der Kostenspirale ist noch nicht am Ende. Aus marktwirtschaftlichen Gründen dürfen die Versicherungsgesellschaften sogenannte Pflegezusatzverträge mit Arbeitnehmern abschließen. Damit soll die Optik der erheblichen Zuzahlungsdifferenzen geschönt werden. Aber es hat wohl auch geklappt. Denn über 1 Million Zusatzverträge sind abgeschlossen worden. Ein heute 50 jähriger Arbeitnehmer bezahlt monatlich 30 Euro. Sollte er/sie mit dem 78. Lebensjahr Pflegebedürftig werden, sind rund 10 tausend Euro eingezahlt worden. Dafür erhält dieser dann in der Pflegestufe 2 nach heutigen Stand 420 Euro als Zuschuss. Wird die Person nicht pflegebedürftig, sind die eingezahlten Beträge verloren.   Das weitere Problem ist der Pflegenotstand in der Pflege. Damit ist der bestehende Personalnotstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemeint. Zu ändern sind die aufgezeigten Probleme nur durch eine konsequente neue Gesetzgebung. Die Erneuerung der Strukturen sind notwendig. Ziel muss es sein, eine sozial gerechte Versicherung, die die grundsätzlichen Probleme in der Pflege mit den hohen Eigenbeteiligungen beseitigt, zu beschliessen, aber auch dafür Sorge zu tragen, dass Pflegebedürftige in ihrer eigen Häuslichkeit an organisierten Betreuungsmöglichkeiten der Kommunen teilnehmen können. (Beispiel siehe Nordeuropäische Länder). Ich appelliere an die Politiker unseres Landes: „Macht Pflegebedürftige und kranke Menschen zu den wahren Lobbyisten Eurer Politik. Drängt endlich die Interessen von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringern auf ein vernünftiges Maß zurück; denn sie sind nur Ausführende der Gesetzesansprüche der Bürger.“   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 11.04.14  +  

Anmerkungen zur gegenwärtigen Sozial- und Gesundheitspolitik

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die Parteien lassen sich den Sozialstaat Deutschland viel kosten. In den nächsten Monaten wird die neue Bundesregierung die Weichen stellen und die im Wahlkampf angekündigten Erhöhungen (Mütterzuschläge für vor 1992 geborene Kinder) und die Absenkung des Rentenbezugs nach 45 Beitragsjahren umsetzen, der Zeitraum eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses ist dabei egal. Die Sozialdemokraten setzen sich voll durch, arbeitenden Bürgern ab dem 18. Lebensjahr den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zuzusichern. Das gegenwärtige Aufmucken von Seiten der Wirtschaftsverbände und die Warnungen vieler Wirtschaftsfachleute werden in den Wind geschlagen, denn die Parteivorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zugesichert, dass ihre Fraktion mit einer satten Mehrheit dem zustimmen wird. Es ist der Preis für die Einvernehmlichkeit der möglichst lange andauernden großen Koalition. Sachliche Argumente, die besonders aus wirtschaftspolitischen Gründen dagegen sprechen, sind in Wirklichkeit bereits vom Tisch gefegt. Machtansprüche und Parteiraison der Abgeordneten sind dafür ausschlaggebend.   Die notwendigen Finanzierungen für die zukünftige Rentengeneration bleiben unbeantwortet. Die Aufblähung des Bundeshaushaltes mit den immer höher erforderlichen Zuschüssen aus Steuermitteln ist heute kein Thema und wird ignoriert. Wenn es nach Vorstellungen der „Gutmenschen“ geht, wird die Mindestrente von über 850 Euro schon bald realisiert und beansprucht werden dürfen. Zukünftige Steuerzahler sollen es gewährleisten ? Die Frage ist zu stellen, wo kommt das viele Geld her und wodurch sollen die Bundesfinanzen mit den vielen Milliarden Euro gegenüber heute zu steigern sein, wenn gleichzeitig über 2 Billionen Euro Schulden abzutragen sind ? Wir leben alle in einer globalen weltweiten Wirtschaftsordnung. Der Wettbewerb wird immer schärfer. Angebot und Nachfrage bestimmen den erwirtschafteten Preis, der dann die Steuereinnahmen des Staates sicherstellen soll. Diese Fragen werden aus wahltaktischen Gründen von unseren Parteien ausgeblendet. Der absehbare Fachkräftemangel für unsere Wirtschaftsbetriebe wird durch den Mindestlohn für alle verschärft. Soviel gut ausgebildete Einwanderer werden nicht zur Deckung dieser Lücke zu uns kommen. Diese Zukunftsfragen brennen auf den Nägeln, nicht so für die gegenwärtigen Politiker unseres Landes. Diese Nachgiebigkeit in der Finanz- und Sozialpolitik zeigt sich auf den Feldern, auf denen die Politik eigenständige Haushaltsbeschlüsse vornehmen kann – ohne Rücksicht auf Wirkungen nach Ablauf der übernächsten Wahlperiode. Im Gegensatz zu den geschilderten unverantwortlichen „Wahlgeschenken“ ist für die Gesundung der kranken Bürger, die immer mehr werden, eine völlig andere Gegebenheit zu beobachten. Selbst die notwendigen Therapiemaßnahmen aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind weitgehend nicht mehr finanzierbar. Die Lobbyverbände der Leistungserbringer, die die Gesundung, Heilung und Pflege organisieren, haben die Politik vollkommen in der Hand. Die gesetzlich eingeführte Selbstverwaltung zwischen Geldverwalter (Krankenkassen) und Diagnostik- und Therapie – Verantwortliche (Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Pflegebetriebe u.a.) bestimmen eigenverantwortlich die Vergütungen, die den Beitrag für Arbeitnehmer und Rentner ausmachen. Dem Gesetzgeber bleibt letztlich nur Maßnahmen bürokratischer Regulierungen und Auflagen. Die Politik ist längst nicht mehr frei für Strukturänderungen im Sinne von Einsparpotentialen. Aber auch für wirkliche Auflagen einsparender Ausgaben der Krankenkassen und Reduzierungen von Werbemaßnahmen in Größenordnungen vierstelliger Millionen pro Jahr, die heute vollkommen zu Lasten der Beitragszahler gehen, sieht die heutige Politik keine Notwendigkeit. Diese unterschiedlichen Betrachtungen und Entscheidungen der maßgeblichen Politiker, bezogen auf eine gerechte Sozialgesetzgebung, ist auffällig und spricht doch eigentlich Bände. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 20.03.14  +  

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen dürfen Beitragserhöhungen verlangen

  Die neue Bundesregierung aus Union und SPD erörtert in den nächsten Wochen den Referentenentwurf des neuen Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, zur Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formal soll der zukünftige Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zur Hälfte jeweils gesetzlich festgelegt. Aber: Künftige gesetzliche Beitragsanhebungen gelten allein für Krankenkassen-Mitglieder und zukünftig nicht mehr für Arbeitgeber. Die vorgesehene gesetzliche Reduzierung von 0,9% für Mitglieder kann die einzelne Krankenkasse aufgrund ihrer finanziellen Situation durch einen sogenannten Zusatzbeitrag grundsätzlich anheben und sogar darüber hinaus einziehen! So etwas nennt man dann „politischer Kompromiss“ innerhalb der großen Koalition. Da wegen der beabsichtigten gesetzlichen Beitragsabsenkung rund 11 Milliarden Euro – nach heutigem Ausgabenstand der Kassen – fehlen werden, empfielt der Gesundheitsminister „Freiheit“ der Krankenkassen, diese Zusatzbeiträge zu erheben. Es wird von der Politik nicht daran gedacht, die milliardenschweren Ausgaben der überbordenden Bürokratie einzuschränken und die vielen Wirtschaftlichkeitsreserven im Leistungsrecht durch einen knallharten Preiswettbewerb zu beseitigen, sowie die ausufernden Marketingaktivitäten und Werbemaßnahmen der Kassen mit Finanzmitteln der Beitragszahler zu untersagen. Auch das Bundes- und die Landesaufsichtsbehörden der Krankenkassen gehen gegen diese eigennützigen Kostenverursachungen und unwirtschaftlichen Haushaltsführungen nicht vor. Etwaige Einsparauflagen für die Krankenkassen sieht der Referentenentwurf nicht vor. Vereinzelte SPD-Politiker haben zwar Widerstand angekündigt, der Koalitionsvertrag wird ganz sicher aber nicht unterlaufen. Dafür sorgen schon die Parteioberen.   Ein weiteres Motto des besagten Referentenentwurfs lautet: Bessere Qualität der medizinischen Leistungen! Dafür soll ein neues Institut gegründet werden, die statistischen Ergebnisse der Ärzte und Krankenhäuser auszuwerten und entsprechende Schlüsse durch die Politik „ in einigen Jahren“ zu ziehen. Wer sich ein wenig auskennt, wenn weitere staatliche Auflagen zur Ermittlung und Abgabe neuer Statistiken stattfinden, wird sehr schnell darauf kommen, ohne finanzielle Zugeständnisse – mit Beitragsmitteln der Kassenmitglieder – wird dazu die Bereitschaft der Ärzte und Kliniken gegen Null tendieren. Ich fürchte, auch nach parlamentarischer Diskussion und Beschlussfassung wird das entsprechende Gesetz für die Patienten und Beitragszahler nicht positiver ausfallen.   Günter Steffen 16. Februar 2014 www.guenter-steffen.de
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yasni 17.02.14  +  

Die Politik hofiert die Verbände der Lobbyisten - wo bleibt der Patient

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Das Erlebnis einer Abendveranstaltung, organisiert von der Adenauer-Stiftung, geht mir nicht aus dem Sinn. Referent war der Gesundheitspolitiker seiner Partei im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, CDU. Vor einigen hundert Gästen führte zunächst dieser eine gute halbe Stunde in Allgemeinplätze der Krankenversicherungs- und Pflegeproblematik ein. Danach wurden die Zuhörer vom Diskussionsleiter aufgefordert, Fragen an Jens Spahn zu stellen. Was dann stattfand, waren Ausführungsmonologe der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, des Pflegeverbandes, des Leiters einer großen Pflegeeinrichtung, ein früherer Bürgermeister eines Nachbarortes, die Kassenzahnärztliche Vereinigung und ein verantwortlicher eines Krankenhauses. Die Themen drehten sich um Ausweitungen der Probleme bürokratischer Auflagen, Nachwuchssorgen in der Ärzteschaft und im Pflegebereich, Prüfungen des Medizinischen Dienstes und nicht notwendige Qualitätsbeurteilungen für Pflegeheime sowie die nicht ausreichenden Krankenhausvergütungen, die zur Insolvenz der Krankenhäuser führen. Der Verfasser erhielt dann als Privatmann die Möglichkeit, auch einige Fragen an Herrn Spahn zu stellen. Diese Fragen gingen in Richtung der unzumutbaren Finanzierungsleistungen der Pflegebedürftigen und ob mit den von der Bundesregierung beabsichtigten Beitragserhöhungen von 0,5% in den Jahren 2015 und 2016 zukünftig auch der zu pflegende Personenkreis weniger belastet würde. Die weitere direkte Frage war, warum der Gesetzgeber es zulässt, für tausende von Ambulanten Pflegebetrieben eigenständige Vergütungen für Leistungsabrechnungen mit den Landes-Pflegekassen zu vereinbaren, die von den zu versorgenden Menschen in der eigenen Häuslichkeit ohne vorhandene Sparguthaben unmöglich finanziert werden können. Der Referent antworte auf die erste Frage sinngemäß, geringere Finanzierungsreduzierungen für Pflegebedürftige seien nicht geplant. Die zweite Frage mit meinem Hinweis einer doch möglichen Wettbewerbsvergütung für vereinfachte Leistungsmodule beantwortete der Referent mit seiner persönlichen Meinung, er sei zwar für Wettbewerb, aber nicht sehr zuversichtlich, dass derartige Überlegungen realistisch umsetzbar seien.   Die Veranstaltung war wohl vom Veranstalter von vornherein für die verschiedenen Verbände der Lobbyisten geplant. Der Patient bzw. Pflegebedürftige mit seinen vielen Problemen sollte wohl nicht unbedingt zum Thema werden. Diese vermutete Absicht des Veranstalters habe ich jedenfalls mitgenommen. Derartige öffentliche Vorträge mit einem Frage- und Antwortspiel sind gegenwärtig überall in der Bundesrepublik zu beobachten. Geldverdienen mit Krankheiten und Pflege. Legitim sicher im Sinne der Arbeitsplätze. Die eigentlichen Nöte der Hilfebedürftigen werden in der Regel von der Politik nicht die Beachtung erhalten, die erforderlich ist. Die Leistungserbringer haben wegen der lukrativen Werbungen die Medien auf ihrer Seite.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 09.02.14  +  

Parteien legen die Axt an unsere Rentenversicherung

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die große Koalition hat sich auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für Versicherte verständigt, wenn 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können. Da lediglich Beiträge eingezahlt sein müssen, spielt es keine Rolle, ob gearbeitet oder eine Arbeitslosigkeit vorlag. Dieser Punkt ist zwar angeblich noch strittig, aber die Beitragszahler der jüngeren Generation können sich schon denken, wie Angela Merkel diesen Streit löst: Im Sinne des Konsens und zu Lasten der heutigen Rentner, der jungen arbeitenden Menschen und der gutverdienenden Steuerzahler. Wie Fachleute errechnet haben, werden rund 40% der Männer und weniger als 14% der Frauen von dieser Idee der Sozialdemokraten, die in der Koalition von der Bundesarbeitsministerin Nahles umgesetzt wird, Gebrauch machen. Es darf m.E. nicht vergessen werden, wie die SPD dafür argumentiert hat: „45 Jahre arbeiten muss belohnt werden“!! Die Rente mit 67 wird so zu einem Papiertiger. Es ist in diesem Zusammenhang doch einmal bei der Union und SPD nachzufragen, wieso die alte Regelung der Rente mit 65 unter der Voraussetzung der tatsächlichen Arbeitsleistung der 45 Jahren nicht beibehalten werden konnte? Die Wirtschaft warnt zu recht vor einer Frühverrentungswelle, die schon bald auf uns zu kommt. Der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung wird bald nicht mehr ausreichen. Es wird allerhöchste Zeit, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass alle arbeitenden Menschen Beiträge einzuzahlen haben und die vielen Ausnahmen für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Politiker u.a. beseitigt werden. Wenn die zukünftige Beamtenschaft immer noch davon ausgenommen bleiben soll, dann sollten künftige Berufungen auf Lebenszeit erheblich eingeschränkt werden, denn ein großer Anteil der gegenwärtigen Beamtenschaft leistet nun wirklich keine hoheitlichen Aufgaben des Staates. Damit der Anteil der geringfügigen Rentenbezieher so klein wie möglich gehalten werden kann – Stichwort Mindestrente - sollte der Staat die betriebsbedingten Zusatzversorgungen steuerlich fördern. Nur so werden die Altersrenten ab 2020 und darüber hinaus, die eine zum Leben auskommende Rente beziehen wollen, gesichert werden können. Die gegenwärtige Politik steuert immer mehr auf Erweiterung der Finanzierungen aus den Steuereinnahmen hin. Wenn das man nicht ins Auge geht. Günter Steffen, Lemwerder Januar2014
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 15.01.14  +  

Ein Krankheits-Absicherungsgesetz ist überfällig

      Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz in der Krankenversicherung von 15,5% viel zu hoch und auch sozial ungerecht. Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn/Rente bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind 30 Milliarden Euro Überschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesverwaltungsamt, aufgelaufen.   Da u.a. für neue Therapien Schwerskranker in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Konzepte durchführen, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung!   Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist neuerdings eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister zur Sanierung des Bundeshaushalts bzw. zur Finanzierung angedachter sozialer Wohltaten. In den laufenden Koalitionsverhandlungen sind die Überschüsse in der Kranken- und Rentenversicherung ernsthaft Gesprächsthema für neue gemeinsame Umsetzungsvorschläge. Fest steht bereits, dass einige Leistungserbringer aus den gegenwärtigen Mehreinnahmen der zu hohen Beiträge Milliarden Euro Zuschüsse bis 2015 erwarten dürfen.   Da die jetzige, aber auch die kommende Regierung,nicht bereit ist, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkassen im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - denn 95% aller Behandlungsleistungen sind völlig identisch bei allen Kassen –eingesetzt. (Als Beispiele werden benannt: Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen, Bonussysteme, Babyschwimmen, Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens, Abnehmkurse u.v.m.)   Auch die neue Bundesregierung wird nach Einschätzung der Sachkenner wenig oder nichts substanzielles für Mitglieder und Versicherte in der GKV ändern. Die Politik sollte sich aber entschließen, eine allgemein gültige Krankheitsabsicherung für alle BürgerInnen auf qualitativ hohem Niveau einzuführen und die vielen Milliarden Euro an Ausgaben für unnnötige Strukturen und Leistungen, die nichts mit Notwendigkeiten von medizinisch/ärztlicher Diagnostik und Therapie, Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu tun haben, außen vor lassen. Dadurch könnten die Beiträge erheblich abgesenkt und für eine bessere Pflege eingesetzt werden. Die Beitragshöhe sollte entsprechend der individuellen Einkommen der Bürger geregelt werden. Die Beiträge und die Leistungen, die vom Gesetzgeber im Leistungskatalog beschrieben würden, sollten alle GKV-Krankenkassen und alle PKV-Unternehmen im Wettbewerb zueinander umsetzen. Die Aufsicht sollte beim Bundesgesundheitsminister angesiedelt sein, damit die politische Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Die bisher üblichen Anhörungen der Lobbyistengruppen im Gesundheitsausschuss und im Ministerium sollten der Vergangenheit angehören. Günter Steffen Lemwerder, 15.11.2013 www.guenter-steffen.de   Günter Steffen   27809 Lemwerder  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 15.11.13  +  

Arztvergütungen in den Praxen sind nicht nachvollziehbar - undurchsichtige Honorarbestimmungen frustrieren

Das Statistische Bundesamt hat vor einiger Zeit die Einkommensentwicklung für niedergelassene Ärzte zwischen den Jahren 2007 und 2011 veröffentlicht. Es haben Einkommenssteigerungen im Durchschnitt von 17 Prozent stattgefunden. Einzelne Arztgruppen erzielten um bis zu 35% höhere Honorare. Hintergrund sind die Unterschiede zwischen den verschiedenen Fachärzten aus Gründen der innerärztlichen Machtkämpfe. Gegenwärtig verdienen Hausärzte nach Abzug der Praxiskosten ca. 14 tausend Euro monatlich, Internisten und Urologen ca. 16 tausend Euro monatlich, Augenärzte und Neurologen ca. 19 tausend Euro und Radiologen ca. 25 tausend Euro monatlich. Aus diesen Gründen ergeben sich auch ökonomische Anreize für junge Mediziner, auf eine Niederlassung als Hausarzt zu verzichten. Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen können nicht verstehen, dass der Gesetzgeber nach wie vor eine einheitliche Vergütungsordnung für ärztliche Tätigkeiten ablehnt. Es ist zu vermuten, dass bestimmte Ärzteverbände hier massiv Einfluss nehmen und die sehr unterschiedliche Praxisausstattung mit einer unterschiedlich teuren Medizintechnik begründen. Diese könnte aber gesondert berechnet werden, damit die so gravierenden unterschiedlichen Einkünfte nach Abzug der Praxiskosten vermieden werden. Das ungerechte Honorarabrechnungswesen für rund 140 tausend Ärzte in Praxen könnte schnell abgelöst werden. Selbst die Ärzte können die quartalsmäßige Honorarabrechnung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung für gesetzlich Versicherte mit ihren Kenntnissen nicht nachvollziehen. Wer kann schon die Kriterien in der Reihenfolge nach Einheitlichem Bemessungsstab (EBM), Punktmenge, Orientierungspunktwert und Regelleistungsvolumen (resultierend aus den pauschalen landesbezogenen Krankenkassenleistungen) bis hin zum Praxisbudget zuordnen und abschließend die vorgenommene Kürzung, weil die Leistungszahlen über dem Durchschnitt der Arztgruppe liegen, nachvollziehen. Zu den Regelleistungsvolumen gehören nicht die freien Leistungen, die gesondert vergütet werden. Dies sind u.a. ambulante Operationen, Laboruntersuchungen, Ultraschall, EKGs, Enddarmspiegelungen, Lungenfunktionsprüfungen u.a. Neben diesen Honorarregelungen gibt es noch eine besondere Vergütung für Hausärzte. Genannt wird diese Form des Leistungsentgelts „Hausarztzentrierte Versorgung“. Diese wird zwischen Hausarzt und Krankenkasse direkt abgerechnet. Hierfür muss sich der Versicherte für einen gewissen Zeitraum immer erst von seinem Hausarzt behandeln lassen. Vergütet wird diese Verpflichtung des Versicherten von der Kasse mit 38 Euro (und mehr) je Quartal, ob es zu einer Behandlung kommt oder nicht. Erscheint der Patient in der Praxis des Hausarztes, werden dem Arzt 45 Euro (und mehr) von der Kasse bezahlt. Diese Regelungen werden von den Fachärzten in einigen Regionen beklagt. Es ist an der Zeit, dass der Gesetzgeber sich auf eine gerechtere medizinische Versorgung besinnt und die jetzigen undurchsichtigen Regelungen aufgibt. Bisher regelt die Selbstverwaltung (Ärztegremien und Krankenkassen) die Grundsätze der Honorarbestimmungen alleine. Der Beitragszahler und Patient fragt sich: Wieso können die ambulanten Leistungen nicht analog zur Ärztlichen Gebührenordnung – die heute für Privatversicherte gilt – nach einem Abrechnungsschlüssel (mit dem x-fachen) berechnet werden? Dabei sind Steuerungselemente aus Gründen der eventuellen Ausnutzung des Leistungsumfangs doch regelbar.   Günter Steffen   www.guenter-steffen.de
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yasni 10.11.13  +  

Die hausgemachten wirtschaftlichen Probleme der kommunalen Krankenhäuser

  Viele Kommunalpolitiker in Amt und Würden, entweder als Fachsprecher oder als Bürgermeister/Landrat der Kreis- oder Stadtkrankenhäuser, sind in diesen Wochen dabei, das „alte Lied“ der Verlustergebnisse zu begründen. Die Begründungen der angeblich nicht ausreichenden Behandlungsvergütungen werden dann medienwirksam verbreitet. Da die politischen Gemeinden, wenn sie dann in Trägerschaft eines solchen Krankenhauses stehen, werden schon aus Gründen fehlender Liquidität zur Aufrechterhaltung der zu bezahlenden Aufwendungen des gesamten Betriebes (Personal- und Sachkosten) Zuschüsse gewähren oder Kredite aufnehmen. Die Probleme des Kämmerers zeigen sich dann jedoch massiv, wenn Jahr für Jahr derartige Unterdeckungen im Krankenhaus entstehen und ausgeglichen werden müssen. Selbstverständlich werden dann auch Gutachter für teures Geld verpflichtet, die u.a. auch betriebswirtschaftliche Empfehlungen von Kostensenkungen ansprechen. Kaum eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wagt sich aufgrund von erforderlichen Folgeaufträgen innerhalb der Kommunalwirtschaft soweit im Gutachten vor, die wirklichen Gründe der praktizierten unwirtschaftlichen Personalbesetzungen zu analysieren. Die Umsetzung einer wirtschaftlichen Betriebsführung im Krankenhaus setzt knallharte, dabei aber gerechte Entscheidungen, voraus. Selbst wenn die Betriebsleitung, bestehend aus Verwaltungsleiter, Ärztlichem Direktor und Pflegedienstleitung hinter vorgehaltener Hand diese Notwendigkeiten erkennt, wird die Umsetzung wegen der politischen Einflussnahme der Personal- und Betriebsräte gegenüber dem Krankenhausträger unausgesprochen bleiben, zumal die Verlustbeträge bis zu einem bestimmten Zeitraum immer wieder mit Steuergelder ausgeglichen werden. Hier ist klarzustellen: Es geht nicht um unzumutbare Personalbesetzungen und es geht auch nicht um unzumutbare Arbeitsbelastungen der Ärzteschaft oder des Pflegedienstes. Die im Prüfgeschäft nachvollziehbarende Personal-Anhaltszahlen (mit der Einrechnung der Ausfallquote bei Krankheit, Urlaub u.w.) sind absolut gerecht umzusetzen und werden sehr oft in den kommunalen Krankenhäusern überzogen. Nur diese, aus den allgemein anerkannten üblichen Anhaltszahlen resultierenden Personalkosten, sind in den Fallpauschalen (Vergütungen des Krankenhauses) zur Berechnung aus den Haupt- und Nebendiagnosen eingerechnet. So bleibt bei Nichtbeachtung der abgesicherten Personalkosten eine Finanzierungslücke, die sich als Unterdeckung am Jahresende bemerkbar macht. Die vielfach in diesem Zusammenhang zu hörenden Argumente der fehlenden Investitionsmittel des Landes sind sicher nicht von der Hand zu weisen; allerdings ist das Argument nur dann gerechtfertigt, wenn es um Ergänzungen der Bausubstanz geht und dadurch verbesserte wirtschaftliche Abläufe möglich wären. Für bewegliche Investitionserforderlichkeiten des Krankenhauses werden aufgrund der Bettenanzahl sogenannte pauschale Finanzmittel jährlich vom Land gewährt. Also, moderne med-technische Geräte sind finanziert, daher liegt es nicht daran, wenn das Krankenhaus jährlich rote Zahlen ausweist. Sobald sich ein kommunaler Krankenhausträger entschließt, die Klinik an einen privaten Träger zu übertragen, verschwinden bereits im ersten Wirtschaftsjahr die Verlustergebnisse. Bürokratische Beseitigungen und geänderte Betriebsabläufe unter verantwortbarer Personalbesetzungen sind dann der Grund dafür. Erfahrungen beweisen: Die bestehenden Betriebs- und Personalräte sehen nach einem Trägerwechsel auf einmal keinen Grund mehr, sich gegen derartige wirtschaftliche Maßnahmen zu stellen.   Freigemeinnützige Krankenhausträger sind nach den rechtlichen Grundsätzen nicht berechtigt, die anfallenden Gewinne abzuschöpfen. Diese müssen zwingend dem Krankenhausbetrieb – für Investitionen und Instandhaltungen - wieder zu Gute kommen. Auf der anderen Seite werden diese Träger besonders auf Wirtschaftlichkeit achten, zumal jährliche Verluste kurz oder lang zur Aufgabe zwingen. Private Träger von Krankenhäusern, die sich überwiegend in Aktiengesellschaften umwandeln, werden nach den Grundsätzen der zustehenden Vergütungen aller Krankenhäuser (Krankenhausfinanzierungsgesetz und Bundespflegesatzverordnung) behandelt. Diese Träger gewähren aufgrund ihrer positiven „Gewinn- und Verlustrechnung“ auch noch jährliche Tantiemen für ihre Aktionäre. In den letzten Monaten wird von den Lobbyisten der Krankenhausverbände und den Politikern die Feststellung der Unterfinanzierungen wieder herausgestellt. Hintergrund sind eigentlich die hohen Überschüsse im Gesundheitsfond und bei den Krankenkassen. Diese medienwirksamen Forderungen wegen der angeblich „nicht zu vermeidenden Verluste“ in den Krankenhäsern sind nicht gerechtfertigt, zumal die Tarifsteigerungen im jährlichen Rhythmus durch Zuschläge auf den sogenannten Landes-Basisfallwert dem Krankenhaus zugestanden werden.   In der Öffentlichkeit hat der Anspruch auf Wirtschaftlichkeit im Krankenhaus immer noch den ungerechtfertigten Anschein, dadurch sei die medizinisch/pflegerische Versorgung mit einer guten Qualität im Sinne der Patienten gefährdet. Gut geführte Krankenhäuser beweisen das Gegenteil. Das wirtschaftliche Ergebnis ist gesichert und eine hochwertige Qualität der medizinischen Behandlungen kann nicht in Zweifel gezogen werden. In den Kliniken mit straff struktuierten Krankenstationen durch Weisungsbefugnisse der Stationsschwester/pfleger gegenüber dem nachgeordneten Pflegepersonal fühlen sich die Patienten besonders aufgehoben. Die moderne Teamarbeit auf einer Krankenstation ist nicht im Sinne der kranken und zu versorgenden Patienten. Günter Steffen, Lemwerder Im November 2013
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 07.11.13  +  

Abzockerei der Beiträge in der GKV setzt sich weiter fort

  Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz von 15,5% viel zu hoch und auch noch sozial ungerecht. Denn Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind über 29 Milliarden Euro an Überschüssen bei den einigermaßen wirtschaftlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesversicherungsamt, entstanden. Da für neue Therapien für Schwerstkranke in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Ausweitungen durchführen können, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung! Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist aber eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister, damit der Bundeshaushalt entlastet wird. Weiter besteht der Zugriff auf die Mitgliedsbeiträge für den Bund auch darin, den immer noch unwirtschaftlichen Krankenhäusern jährliche Milliarden-Zuschüsse für Betriebskosten - überwiegend wegen der nicht notwendigen Personalaufwendungen - zuzugestehen. So werden also alle Krankenhäuser bedacht. Die vielen wirtschaftlich – überwiegend privat - geführten Großkrankenhäuser bedanken sich mit steigenden Gewinnen. Die Operationssteigerungen und die dazu abzurechnenden Fallpauschalen unterstützen die gewaltige Gewinnmaximierung dieser Einrichtungen. Da der Staat, beide großen Bundestagsfraktionen mit den Abgeordneten von Bündnis „Die Grünen“ nicht bereit sind, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkasse im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - 95% der Leistungen sind bei allen Krankenkassen sowieso gleich- eingesetzt (für Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen oder an Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens). Auch eine anders zusammengesetzte Bundesregierung nach dem 22. September d.J. wird meines Erachtens wenig oder gar nichts ändern. Statt nun auch noch die Freigabe der Krankenkassen-Pflichtgrenze zu diskutieren, sollte eine künftige Bundesregierung sich dazu entschließen, eine allgemein gültige Krankenabsicherung für alle Bürger und Bürgerinnen einzuführen. Bitte nicht verwechseln mit einer bürokratisch-staatlich eingerichteten Bürgerversicherung der Oppositionsparteien. Die Beitragshöhe der neu einzuführenden allgemeinen Krankenabsicherung, im Preis- und Leistungswettbewerb aller GKV- und PKV-Kassen, sollte entsprechend der Einkommensabstufungen geschaffen werden. Die Aufsicht sollte das Bundesgesundheitsministerium haben, damit die Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Lobbyisten sollte der Zutritt dort verboten werden. Ich weiß, wovon ich rede.   Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 01.09.13  +  

Die Probleme der Pflege werden von der Politik ignoriert

  Die vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm Mitte der 90er Jahre neu geschaffene Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch XI war sicher gut gemeint und daher vor fast zwei Jahrzehnten eine überfällige soziale Notwendigkeit in einer immer älter werdenden Bürgergesellschaft. Dieses Gesetz und die Ansprüche der Pflegebedürftigen wurde seitdem nur in Nuancen fortgeschrieben und verbessert. Das Gesetz mit seinen heutigen Wirkungen in den finanziellen Belastungen und der gewaltigen Defizite bei der personellen Umsetzung ist heute für Millonen hilfebedürftige Menschen als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen. Der Eindruck trügt nicht, die Probleme sind natürlich auch den Politikern bekannt. Noch duckt man sich weg und hat gerade einmal ab Januar 2013 für Demenz-Kranke "optische Regelungen" geschaffen, die in Wirklichkeit für Angehörige nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Das "Wegducken" der Politiker gilt für alle Parteien. Auch nicht mehr politisch aktive sozialdemokratische Persönlichkeiten schweigen sich weitgehend aus. Jedenfalls versuchen sie gar nicht erst, öffentlichkeitswirksam Forderungen im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu verlangen. Die Zusammenhänge der finanziellen Probleme werden schlicht nicht dargestellt. Wer weiß denn schon, dass die Vertragspartner Pflegekassen (Krankenkassen) und die Pflegeheime sowie die Ambulanten Pflegebetriebe für die zu leistenden Preise für Angehörige/Pflegebedürftige auf der Grundlage unseres Gesetzgebers verantwortlich sind. Wer weiß denn schon, dass der zugestandene Preis in den vollstationären Einrichtungen allein für den Bereich Pflege eine nicht abgesicherte Differenz zwischen 600 und 800 Euro monatlich für den zahlenden Pflegebedürftigen bedeutet. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionszulage, die zwar zwischen den genannten Vertragsparteien rechtlich abgesprochen werden, und so rund 1300 Euro monatlich ergeben, aber in vollständiger Höhe zu Lasten des Pflegebedürftigen gehen. Zusammen entstehen also nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 rund 1900 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 rund 2100 Euro monatlich für den Pflegebedürftigen.Welche Rentner sind in der heutigen Zeit, aber ganz besonders in den nächsten Jahren dazu in der Lage, diese horrenden Preise mit eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen. Natürlich kann man es sich leicht machen und antworten, das Sozialamt wird die fehlende Finanzierung übernehmen. In der Regel allerdings nur als Vorfinanzierung für die verantwortlichen Kinder und ggf. Enkel! Für den zu pflegenden alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich mittlerweile bei der Inanspruchnahme eines Ambulanten Pflegebetriebes in der Pflegestufe 2 bereits zwischen 600 Euro und 900 Euro monatliche Kosten nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse. Diese Entwicklung der Kostenspirale ist noch nicht am Ende. Das weitere Problem ist der Pflegenotstand in der Pflege. Damit ist der bestehende Personalnotstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemeint. Zu ändern sind die aufgezeigten Probleme nur durch eine konsequente neue Gesetzgebung. Die Erneuerung der Strukturen ist notwendig. Ziel muss es sein, eine sozial gerechte Versicherung, die die grundsätzlichen Probleme in der Pflege beseitigt, zu beschliessen. In den kommenden Wochen schreiten die in Deutschland bestehenden Seniorenverbände voran und verlangen von der Politik in der Endphase des Bundestagswahlkampfes notwendige Änderungen im Sozialgesetzbuch XI sowie wichtige erste Schritte zur Beseitigung der großen Personalprobleme in der Pflege. Macht Pflegebedürftige und kranke Menschen zu den wahren Lobbyisten Eurer Politik. Drängt endlich die Interessen von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringer auf ein vernünftiges Maß zurück; denn sie sind nur Ausführende der Gesetzesansprüche der Bürger. Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 07.08.13  +  

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe Die Studie über die deutschen Krankenhäuser, erstellt vom Essener RWI und nach Auswertung der jährlichen Repräsentativbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts, ergaben eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Rund 60% der stationären Einrichtungen haben im Jahre 2012 ein rückläufiges Geschäftsergebnis zu verzeichnen gehabt. Bei 21 % der Krankenhäuser wurden Jahresfehlbeträge festgestellt. Es ist aber öffentlich nicht konkretisiert worden, ob die Jahresfehlbeträge durch die fehlenden Erlöse aus den Fallpauschalen und Sonderentgelten entstanden sind, weil die Aufwendungen der Personal- und Sachkosten zur Versorgung der Patienten nicht abgedeckt werden konnten oder ob die Bilanzen das Negativergebnis auswiesen. Im zweiten Fall wäre der Grund darin zu finden, weil erhöhte Abschreibungen aus den getätigten Neuinvestitionen zu Buche schlagen. Zwischen 2005 und 2011 stiegen die Erlöse der Häuser um fast 30%. Die Patientenzahlen stiegen also steil an. Das Essener RWI erklärte diese gewaltige Steigerung der Krankenhausfälle mit “einer starken Mengendynamik”! Klar ist, es wurde soviel operiert wie noch nie. Die Beitragszahler der Krankenkassen wurden tüchtig belastet. Die gesetzlich bestehende Vergütungssystematik der über tausend DRG- Fallpauschalen mit den Haupt- und Nebendiagnosen laden zu einer Mengenausweitung bzw. zu Operationen ohne medizinische Notwendigkeiten geradezu ein. Auch heute noch weist die Politik diese Begründung weit von sich. Das Ergebnis der Befragungsaktion in den deutschen Kliniken und die erwähnten Gutachten, die öffentlich gemacht wurden, haben nur den einen Grund: Die Bundesregierung und der Gesetzgeber sollen im Wahljahr neue finanzielle Zusagen machen, damit das Personal (Wahlvolk) in den Krankenhäusern nicht noch auf den Gedanken mit ihrer machtvollen Ver’di-Gewerkschaft kommen, Proteste so kurz vor der Bundestags- und der zwei Landtagswahlen (Bayern und Hessen) wegen der “miesen” Betriebsergebnisse ihrer Krankenhausträger anzuzetteln. Seit einigen Tagen ist denn auch bekannt geworden, in diesem Jahr sollen die Krankenhäuser von den Krankenkassen eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten. Da der Gesundheitsminister den starken Anstieg der Operationen nicht erklären kann, wird selbstverständlich erst einmal eine wissenschaftliche Untersuchungskommission ins Leben gerufen. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der öffentlich-rechtlichen Stadt- und Kreiskrankenhäuser, überwiegend in den westlichen Bundesländern, verzeichnen jährlich Verluste, weil die Betriebskosten auch mit den lukrativen Fallpauschalen nicht gedeckt werden können. Viele Kommunen nehmen diese Unwirtschaftlichkeiten ihrer Krankenhäuser immer noch hin, weil starke Personal- und Betriebsräte personell-wirtschaftliche Strukturen ablehnen und die Parteien in den betreffenden Städten über noch finanzstarke Haushalte verfügen. Dort, wo die Übernahme der Verluste von Kommunen nicht mehr stattfinden, werden private Krankenhausträger gesucht und auch gefunden. Beispiele gibt es genug. Große private Krankenhausträger zeigen, wie vorbildlich in Zeiten der lukrativen Vergütungssystematik eine wirtschaftliche Betriebsführung - sehr oft aber auch zu Lasten der Mitarbeiterschaft - stattfindet. Große Aktiengesellschaften sichern sogar aus den Erlösen Dividenden für ihre Aktionäre Jahr für Jahr zu. Es wird Zeit, dass im Interesse der Patienten und des Personals in den Krankenhäusern ein gesetzlich festgelegter Personalschlüssel gilt und vertraglich ausgehandelte Vergütungen mit den Krankenkassen gelten. Dabei sollte die medizinisch/fachliche Qualität eines Hauses ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor sein. Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 11.06.13  +  

Ein neuer Abrechnungsmodus für Krankenhäuser ist überfällig

Am 12.5 d.J. diskutierte Günther Jauch mit seinen Gästen in der ARD über die gewaltigen Steigerungsraten der Operationen in den deutschen Krankenhäusern. Zwischen 2005 und 2011 sind die Krankenhausfälle um über 12% angestiegen. Durch die Steigerung der Menge an Operationen nach Festlegung der Neben- und Hauptdiagnosen ergeben sich Fehlanreize für Erlössteigerungen in den Krankenhäusern. Dadurch ergeben sich hohe Ausgabensteigerungsraten bei den Krankenkassen, die der Beitragszahler zu tragen hat. Herr Jauch stellte den Vertretern der Krankenkasse, dem Krankenhaus und der Politik die berechtigte Frage, wie diese Anreize vermieden werden könnten und es nicht doch eine Alternative zu den DRG-Fallpauschalen gibt. Es war für Eingeweihte nicht überraschend, dass die Frage unbeantwortet blieb. Denn alle Seiten hatten Ende der 90er Jahre die in den Vereinigten Staaten von Amerika praktizierte Fallpauschalen-Systematik unbedingt übernehmen wollen. Kenner der Materie hatten davor gewarnt und die erheblichen Probleme wie Falsch- und Mehrberechnungen, sowie das Ausmaß von Bürokratiebelastungen vorhergesagt. Richtig war einzig und allein das Verabschieden vom System der Pflegesätze, auch wegen möglicher Verweildauer-Manipulationen. Was in der Talkrunde bei Günther Jauch nicht erwähnt wurde ist, dass es tatsächlich ein sehr viel sinnvolleres und gerechteres Abrechnungssystem für die Krankenhäuser geben kann. Die Krankenkassen verabschiedeten sich damals vor Einführung der Fallpauschalen von der Zustimmung der Personalbemessung und der Sachkostenzubilligung. So wurden erhebliche Personalkapazitäten bei den Krankenkassen freigestellt, um die eigenen Marketingaktivitäten auszubauen. Die bis dato gültige Mitverantwortung im jeweiligen Krankenhaus war so vom Tisch. Die Gründe der Krankenhäuser brauche ich nicht näher zu erläutern – die Aussicht auf den Ausbau der Erlössituation war Grund genug und die Politik war froh, die Zustimmung der Beteiligten zu erhalten. Ein neues gerechteres Abrechnungssystem im jeweiligen Krankenhaus hieße: Vertraglich vereinbarte Fallkosten je Patient und Aufenthaltsdauer. Zustande käme dieser kalkulierte Preis wie folgt: Das Krankenhaus hat aufgrund seiner Leistungsstandards (im Krankenhausplan festgelegt) eine entsprechende Personalmindestbesetzung zu garantieren. Die anfallenden Personalkosten, die ungefähr 70% aller Aufwendungen der Gesamteinrichtung ausmachen, sind von den Vertragspartnern zu vereinbaren. Einmalig könnte eine unabhängige Prüfgesellschaft die Fakten festlegen, falls eine Einigung nicht am Verhandlungstisch möglich sein kann. Die restlichen 30% Aufwendungen sind durch Sachkosten (überwiegend Verbrauchskosten) nachweisbar. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Fallkosten werden die voraussichtlichen Patientenzahlen des kalkulierten Jahres als Divisor gelangen. Mehr- oder Minderfakten des abgeschlossenen Jahres würden im nächsten Kalkulationsjahr berücksichtigt. Alle medizinischen Leistungen für Patienten, egal wie aufwendig, mit Ausnahme von teuren Implantationen, würden so in einem Durchschnittspreis berechnet und von den Krankenkassen erstattet. Als zweiter Schritt könnten dann die Qualitätsbeurteilungen und sogenannte Wettbewerbsverträge eingeführt werden. Die erwähnten besonders teuren Leistungen, z.B. Implantate könnten mit gesetzlich festgelegten Sonderentgelten abgegolten werden. Günter Steffen, Lemwerder 16.Mai 2013 www.guenter-steffen.de
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yasni 19.05.13  +  

Operationen in Deutschland am Rande von Körperverletzungen?

Die Kliniken operieren wegen der Berechnungsmöglichkeiten im bestehenden System von DRG -Fallpauschalen soviel wie noch nie im Vergleich zu früheren Jahren. Diese stationäre Vergütung wird von Experten als Fehlanreize zum Mengenproblem der reinen Zunahme der Krankenhausfälle und der Operations-Leistungen angeführt. Die Steigerungsraten sprechen Bände: Zwischen 2005 und 2010 ist der Anstieg der Krankenhausfälle von 218 je 1000 Einwohner auf 240 angestiegen. Operationen an der Wirbelsäule sind innerhalb von drei Jahren um 35% gestiegen, die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Die Steigerungen für Hüft- und Knieoperationen gehen ebenfalls steil in die Höhe. Hinzu kommt das Problem der Qualitätsausführungen. Es gibt in Deutschland Krankenhäuser mit Komplikationsraten nach den stattgefundenen Eingriffen von unterhalb 3%, im Durchschnitt bei Hüftoperationen von über 10%, in einigen Einrichtungen sollen annähernd 40% aller Operationen mit Komplikationen behaftet sein. Was ist hier zu tun. Zunächst einmal sind auch die hohen deutschen Krankenhauskapazitäten der Motor der Mengendynamik, so vermutet die OECD. Dafür sind die Landeskrankenhauspläne verantwortlich. Die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung warnt Deutschland vor der Gefahr einer “Verstetigung von Anreizen für eine Überversorgung und ein Überangebot bei Krankenhausleistungen.” Nicht nur die Funktionäre der Krankenkassen, sondern auch neutrale Fachleute vermuten, dass nicht nur aus medizinischen Gründen operiert wird. Eine grundlegende Vergütungsreform ist also überfällig. Nur der Gesetzgeber kann die lukrativen Vergütungsregelungen, die früher maßgeblich von medizinischen Mitarbeitern und den Funktionären der Kassenverbände erarbeitet wurden, wieder aufheben. Dafür sollten wirtschaftliche Grundsätze im Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern und auch im Wettbewerb zwischen den Krankenkassen neu gelten. Damit ausreichende personelle Ausstattungen finanziert werden, sollten die Grundsätze von Wirtschaftsexperten - die der Gesetzgeber bestätigt - entsprechend vertraglich in den anzuerkennenden Kostengrundlagen vorgesehen werden. Aus dieser jährlich notwendigen Kalkulation von Kosten und (Leistungs)-Fällen würden einheitliche Fallkosten je Behandlung vereinbart werden können. Der Anreiz der erhöhten Vergütungserlöse wäre vom Tisch. Gleichzeitig würden die vielen kommunalen und freigemeinnützigen Krankenhäuser endlich ihre unwirtschaftlichen Strukturen innerhalb des Betriebsablaufs beseitigen können, weil die “ einflussreiche Entscheidungsebene, der Personalrat mit ihrer starken Gewerkschaftsorganisation “ sich nicht mehr gegen nur vergütungskonforme Stellenbesetzungen wehren könnte. So mancher Krankenhausträger wäre wegen der endenden roten Zahlen im Betriebsergebnis froh, weil in den jährlichen Verträgen die Mindest- Personalbesetzungen, die finanziert werden, festgehalten würden. Ob sich je die Politik zu einer derartigen klaren Regelung durchringen kann? Starke Zweifel sind angebracht, zumal der heutige Bundesgesundheitsminister schon deutlich gemacht hat, er erwarte von der Selbstverwaltung - also von den Krankenhäusern und Krankenkassen - einvernehmliche Änderungsvorschläge, damit das geschilderte Grundproblem gelöst wird! Ein schwaches Bild, verehrter Herr Minister Bahr. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 14.04.13  +  

Krankenhaus-Besucher sind der Alptraum für Patienten in 3- und Mehrbettzimmer

Wenn ein Patient finanziell in der Lage ist, sich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Wahlleistung der bevorzugten Zimmerunterbringung  leisten kann, wird er von einer außerordentlich bedenklichen Situation verschont bleiben. Der gesetzlich Versicherte wird im Regelfall in einem Mehrbettzimmer untergebracht und soll während der diagnostischen und therapeutischen Behandlung soweit wieder gesundheitlich hergestellt werden, dass die ambulante Nachsorge stattfinden kann. Zu einer stationären Behandlung gehören aber auch die notwendigen Ruhezeiten, damit die psychische Verfassung im Einklang mit den ärztliche/pflegerischen Maßnahmen steht und so der Patient den Heilungsprozess unterstützt.Wenn aber von morgens bis abends die Besucherströme Einlass erhalten, wird der wirklich ruhebedürftige Schwerstkranke - außerhalb der Intensivstation - wenig zur Gesundung beitragen können. Hat es vor einigen Jahren im Krankenhaus noch Besuchzeitregelungen zwischen 14 und 17 Uhr gegeben, so steht das Krankenzimmer heute in der Regel von früh bis spät nicht nur dem Partner des Kranken, sondern auch Geschwistern, Tanten, Onkeln, Kindern sowie Großeltern zum Besuch offen. Der daneben liegende Patient muss die ständige Unruhe, ob er will oder nicht, ertragen. Die energische Oberschwester auf einer Station gibt es in den meisten  Fällen nicht mehr. Die behandelnden Ärzte sind froh, wenn sie ihre Aufgaben  im Krankenzimmer besuchsfrei absolviert haben. Der Leser wird sich fragen, wieso wird diese für viele Patienten unzumutbare  Situation nicht geändert? Wer ist schuld und wer ist dafür verantwortlich zu machen? Dazu gibt es zwei klare Antworten:Jeder Krankenhausträger regelt die Besuchszeiten für sich allein verantwortlich. In einigen Großstädten, in denen die Kommune gleichzeitig Krankenhausträger ist, sind die geschilderten Zustände besonders auffällig. Die Politik traut sich nicht mehr, derartige Fragen im Sinne der Patienten anzuregen bzw. zu ändern. Die Kostenträger, im Allgemeinen sind es die Krankenkassen, die angeblich die Patienteninteressen vertreten,  schweigen sich aus. Wo sind die so genannten Patientenbeauftragten, die hier einschreiten müssten und wo sind die Politiker, die  berechtigt Konsequenzen wegen der hygienischen Gefahren im Krankenhaus verlangen. Hier geht das Stillschweigen wegen der Förderung möglicher Integrationsgedanken zu weit.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-seffen.deKrankenhaus-Bes ucher sind der Alptraum für Patienten in 3- und MehrbettzimmerWenn ein Patient finanziell in der Lage ist, sich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Wahlleistung der bevorzugten Zimmerunterbringung  leisten kann, wird er von einer außerordentlich bedenklichen Situation verschont bleiben. Der gesetzlich Versicherte wird im Regelfall in einem Mehrbettzimmer untergebracht und soll während der diagnostischen und therapeutischen Behandlung soweit wieder gesundheitlich hergestellt werden, dass die ambulante Nachsorge stattfinden kann. Zu einer stationären Behandlung gehören aber auch die notwendigen Ruhezeiten, damit die psychische Verfassung im Einklang mit den ärztliche/pflegerischen Maßnahmen steht und so der Patient den Heilungsprozess unterstützt.Wenn aber von morgens bis abends die Besucherströme Einlass erhalten, wird der wirklich ruhebedürftige Schwerstkranke - außerhalb der Intensivstation - wenig zur Gesundung beitragen können. Hat es vor einigen Jahren im Krankenhaus noch Besuchzeitregelungen zwischen 14 und 17 Uhr gegeben, so steht das Krankenzimmer heute in der Regel von früh bis spät nicht nur dem Partner des Kranken, sondern auch Geschwistern, Tanten, Onkeln, Kindern sowie Großeltern zum Besuch offen. Der daneben liegende Patient muss die ständige Unruhe, ob er will oder nicht, ertragen. Die energische Oberschwester auf einer Station gibt es in den meisten  Fällen nicht mehr. Die behandelnden Ärzte sind froh, wenn sie ihre Aufgaben  im Krankenzimmer besuchsfrei absolviert haben. Der Leser wird sich fragen, wieso wird diese für viele Patienten unzumutbare  Situation nicht geändert? Wer ist schuld und wer ist dafür verantwortlich zu machen? Dazu gibt es zwei klare Antworten:Jeder Krankenhausträger regelt die Besuchszeiten für sich allein verantwortlich. In einigen Großstädten, in denen die Kommune gleichzeitig Krankenhausträger ist, sind die geschilderten Zustände besonders auffällig. Die Politik traut sich nicht mehr, derartige Fragen im Sinne der Patienten anzuregen bzw. zu ändern. Die Kostenträger, im Allgemeinen sind es die Krankenkassen, die angeblich die Patienteninteressen vertreten,  schweigen sich aus. Wo sind die so genannten Patientenbeauftragten, die hier einschreiten müssten und wo sind die Politiker, die  berechtigt Konsequenzen wegen der hygienischen Gefahren im Krankenhaus verlangen. Hier geht das Stillschweigen wegen der Förderung möglicher Integrationsgedanken zu weit.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-seffen.deKrankenhaus-Bes ucher sind der Alptraum für Patienten in 3- und MehrbettzimmerWenn ein Patient finanziell in der Lage ist, sich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Wahlleistung der bevorzugten Zimmerunterbringung  leisten kann, wird er von einer außerordentlich bedenklichen Situation verschont bleiben. Der gesetzlich Versicherte wird im Regelfall in einem Mehrbettzimmer untergebracht und soll während der diagnostischen und therapeutischen Behandlung soweit wieder gesundheitlich hergestellt werden, dass die ambulante Nachsorge stattfinden kann. Zu einer stationären Behandlung gehören aber auch die notwendigen Ruhezeiten, damit die psychische Verfassung im Einklang mit den ärztliche/pflegerischen Maßnahmen steht und so der Patient den Heilungsprozess unterstützt.Wenn aber von morgens bis abends die Besucherströme Einlass erhalten, wird der wirklich ruhebedürftige Schwerstkranke - außerhalb der Intensivstation - wenig zur Gesundung beitragen können. Hat es vor einigen Jahren im Krankenhaus noch Besuchzeitregelungen zwischen 14 und 17 Uhr gegeben, so steht das Krankenzimmer heute in der Regel von früh bis spät nicht nur dem Partner des Kranken, sondern auch Geschwistern, Tanten, Onkeln, Kindern sowie Großeltern zum Besuch offen. Der daneben liegende Patient muss die ständige Unruhe, ob er will oder nicht, ertragen. Die energische Oberschwester auf einer Station gibt es in den meisten  Fällen nicht mehr. Die behandelnden Ärzte sind froh, wenn sie ihre Aufgaben  im Krankenzimmer besuchsfrei absolviert haben. Der Leser wird sich fragen, wieso wird diese für viele Patienten unzumutbare  Situation nicht geändert? Wer ist schuld und wer ist dafür verantwortlich zu machen? Dazu gibt es zwei klare Antworten:Jeder Krankenhausträger regelt die Besuchszeiten für sich allein verantwortlich. In einigen Großstädten, in denen die Kommune gleichzeitig Krankenhausträger ist, sind die geschilderten Zustände besonders auffällig. Die Politik traut sich nicht mehr, derartige Fragen im Sinne der Patienten anzuregen bzw. zu ändern. Die Kostenträger, im Allgemeinen sind es die Krankenkassen, die angeblich die Patienteninteressen vertreten,  schweigen sich aus. Wo sind die so genannten Patientenbeauftragten, die hier einschreiten müssten und wo sind die Politiker, die  berechtigt Konsequenzen wegen der hygienischen Gefahren im Krankenhaus verlangen. Hier geht das Stillschweigen wegen der Förderung möglicher Integrationsgedanken zu weit.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-seffen.deKrankenhaus-Bes ucher sind der Alptraum für Patienten in 3- und MehrbettzimmerWenn ein Patient finanziell in der Lage ist, sich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Wahlleistung der bevorzugten Zimmerunterbringung  leisten kann, wird er von einer außerordentlich bedenklichen Situation verschont bleiben. Der gesetzlich Versicherte wird im Regelfall in einem Mehrbettzimmer untergebracht und soll während der diagnostischen und therapeutischen Behandlung soweit wieder gesundheitlich hergestellt werden, dass die ambulante Nachsorge stattfinden kann. Zu einer stationären Behandlung gehören aber auch die notwendigen Ruhezeiten, damit die psychische Verfassung im Einklang mit den ärztliche/pflegerischen Maßnahmen steht und so der Patient den Heilungsprozess unterstützt.Wenn aber von morgens bis abends die Besucherströme Einlass erhalten, wird der wirklich ruhebedürftige Schwerstkranke - außerhalb der Intensivstation - wenig zur Gesundung beitragen können. Hat es vor einigen Jahren im Krankenhaus noch Besuchzeitregelungen zwischen 14 und 17 Uhr gegeben, so steht das Krankenzimmer heute in der Regel von früh bis spät nicht nur dem Partner des Kranken, sondern auch Geschwistern, Tanten, Onkeln, Kindern sowie Großeltern zum Besuch offen. Der daneben liegende Patient muss die ständige Unruhe, ob er will oder nicht, ertragen. Die energische Oberschwester auf einer Station gibt es in den meisten  Fällen nicht mehr. Die behandelnden Ärzte sind froh, wenn sie ihre Aufgaben  im Krankenzimmer besuchsfrei absolviert haben. Der Leser wird sich fragen, wieso wird diese für viele Patienten unzumutbare  Situation nicht geändert? Wer ist schuld und wer ist dafür verantwortlich zu machen? Dazu gibt es zwei klare Antworten:Jeder Krankenhausträger regelt die Besuchszeiten für sich allein verantwortlich. In einigen Großstädten, in denen die Kommune gleichzeitig Krankenhausträger ist, sind die geschilderten Zustände besonders auffällig. Die Politik traut sich nicht mehr, derartige Fragen im Sinne der Patienten anzuregen bzw. zu ändern. Die Kostenträger, im Allgemeinen sind es die Krankenkassen, die angeblich die Patienteninteressen vertreten,  schweigen sich aus. Wo sind die so genannten Patientenbeauftragten, die hier einschreiten müssten und wo sind die Politiker, die  berechtigt Konsequenzen wegen der hygienischen Gefahren im Krankenhaus verlangen. Hier geht das Stillschweigen wegen der Förderung möglicher Integrationsgedanken zu weit.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-seffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 08.04.13  +  

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