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Wenn ein Patient finanziell in der Lage ist, sich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Wahlleistung der bevorzugten Zimmerunterbringung leisten kann, wird er von einer außerordentlich bedenklichen Situation verschont bleiben. Der gesetzlich Versicherte wird im Regelfall in einem Mehrbettzimmer untergebracht und soll während der diagnostischen und therapeutischen Behandlung soweit wieder gesundheitlich hergestellt werden, dass die ambulante Nachsorge stattfinden kann. Zu einer stationären Behandlung gehören aber auch die notwendigen Ruhezeiten, damit die psychische Verfassung im Einklang mit den ärztliche/pflegerischen Maßnahmen steht und so der Patient den Heilungsprozess unterstützt.Wenn aber von morgens bis abends die Besucherströme Einlass erhalten, wird der wirklich ruhebedürftige Schwerstkranke - außerhalb der Intensivstation - wenig zur Gesundung beitragen können. Hat es vor einigen Jahren im Krankenhaus noch Besuchzeitregelungen zwischen 14 und 17 Uhr gegeben, so steht das Krankenzimmer heute in der Regel von früh bis spät nicht nur dem Partner des Kranken, sondern auch Geschwistern, Tanten, Onkeln, Kindern sowie Großeltern zum Besuch offen. Der daneben liegende Patient muss die ständige Unruhe, ob er will oder nicht, ertragen. Die energische Oberschwester auf einer Station gibt es in den meisten Fällen nicht mehr. Die behandelnden Ärzte sind froh, wenn sie ihre Aufgaben im Krankenzimmer besuchsfrei absolviert haben. Der Leser wird sich fragen, wieso wird diese für viele Patienten unzumutbare Situation nicht geändert? Wer ist schuld und wer ist dafür verantwortlich zu machen? Dazu gibt es zwei klare Antworten:Jeder Krankenhausträger regelt die Besuchszeiten für sich allein verantwortlich. In einigen Großstädten, in denen die Kommune gleichzeitig Krankenhausträger ist, sind die geschilderten Zustände besonders auffällig. Die Politik traut sich nicht mehr, derartige Fragen im Sinne der Patienten anzuregen bzw. zu ändern. Die Kostenträger, im Allgemeinen sind es die Krankenkassen, die angeblich die Patienteninteressen vertreten, schweigen sich aus. Wo sind die so genannten Patientenbeauftragten, die hier einschreiten müssten und wo sind die Politiker, die berechtigt Konsequenzen wegen der hygienischen Gefahren im Krankenhaus verlangen. Hier geht das Stillschweigen wegen der Förderung möglicher Integrationsgedanken zu weit.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-seffen.deKrankenhaus-Bes ucher sind der Alptraum für Patienten in 3- und MehrbettzimmerWenn ein Patient finanziell in der Lage ist, sich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Wahlleistung der bevorzugten Zimmerunterbringung leisten kann, wird er von einer außerordentlich bedenklichen Situation verschont bleiben. Der gesetzlich Versicherte wird im Regelfall in einem Mehrbettzimmer untergebracht und soll während der diagnostischen und therapeutischen Behandlung soweit wieder gesundheitlich hergestellt werden, dass die ambulante Nachsorge stattfinden kann. Zu einer stationären Behandlung gehören aber auch die notwendigen Ruhezeiten, damit die psychische Verfassung im Einklang mit den ärztliche/pflegerischen Maßnahmen steht und so der Patient den Heilungsprozess unterstützt.Wenn aber von morgens bis abends die Besucherströme Einlass erhalten, wird der wirklich ruhebedürftige Schwerstkranke - außerhalb der Intensivstation - wenig zur Gesundung beitragen können. Hat es vor einigen Jahren im Krankenhaus noch Besuchzeitregelungen zwischen 14 und 17 Uhr gegeben, so steht das Krankenzimmer heute in der Regel von früh bis spät nicht nur dem Partner des Kranken, sondern auch Geschwistern, Tanten, Onkeln, Kindern sowie Großeltern zum Besuch offen. Der daneben liegende Patient muss die ständige Unruhe, ob er will oder nicht, ertragen. Die energische Oberschwester auf einer Station gibt es in den meisten Fällen nicht mehr. Die behandelnden Ärzte sind froh, wenn sie ihre Aufgaben im Krankenzimmer besuchsfrei absolviert haben. Der Leser wird sich fragen, wieso wird diese für viele Patienten unzumutbare Situation nicht geändert? Wer ist schuld und wer ist dafür verantwortlich zu machen? Dazu gibt es zwei klare Antworten:Jeder Krankenhausträger regelt die Besuchszeiten für sich allein verantwortlich. In einigen Großstädten, in denen die Kommune gleichzeitig Krankenhausträger ist, sind die geschilderten Zustände besonders auffällig. Die Politik traut sich nicht mehr, derartige Fragen im Sinne der Patienten anzuregen bzw. zu ändern. Die Kostenträger, im Allgemeinen sind es die Krankenkassen, die angeblich die Patienteninteressen vertreten, schweigen sich aus. Wo sind die so genannten Patientenbeauftragten, die hier einschreiten müssten und wo sind die Politiker, die berechtigt Konsequenzen wegen der hygienischen Gefahren im Krankenhaus verlangen. Hier geht das Stillschweigen wegen der Förderung möglicher Integrationsgedanken zu weit.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-seffen.deKrankenhaus-Bes ucher sind der Alptraum für Patienten in 3- und MehrbettzimmerWenn ein Patient finanziell in der Lage ist, sich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Wahlleistung der bevorzugten Zimmerunterbringung leisten kann, wird er von einer außerordentlich bedenklichen Situation verschont bleiben. Der gesetzlich Versicherte wird im Regelfall in einem Mehrbettzimmer untergebracht und soll während der diagnostischen und therapeutischen Behandlung soweit wieder gesundheitlich hergestellt werden, dass die ambulante Nachsorge stattfinden kann. Zu einer stationären Behandlung gehören aber auch die notwendigen Ruhezeiten, damit die psychische Verfassung im Einklang mit den ärztliche/pflegerischen Maßnahmen steht und so der Patient den Heilungsprozess unterstützt.Wenn aber von morgens bis abends die Besucherströme Einlass erhalten, wird der wirklich ruhebedürftige Schwerstkranke - außerhalb der Intensivstation - wenig zur Gesundung beitragen können. Hat es vor einigen Jahren im Krankenhaus noch Besuchzeitregelungen zwischen 14 und 17 Uhr gegeben, so steht das Krankenzimmer heute in der Regel von früh bis spät nicht nur dem Partner des Kranken, sondern auch Geschwistern, Tanten, Onkeln, Kindern sowie Großeltern zum Besuch offen. Der daneben liegende Patient muss die ständige Unruhe, ob er will oder nicht, ertragen. Die energische Oberschwester auf einer Station gibt es in den meisten Fällen nicht mehr. Die behandelnden Ärzte sind froh, wenn sie ihre Aufgaben im Krankenzimmer besuchsfrei absolviert haben. Der Leser wird sich fragen, wieso wird diese für viele Patienten unzumutbare Situation nicht geändert? Wer ist schuld und wer ist dafür verantwortlich zu machen? Dazu gibt es zwei klare Antworten:Jeder Krankenhausträger regelt die Besuchszeiten für sich allein verantwortlich. In einigen Großstädten, in denen die Kommune gleichzeitig Krankenhausträger ist, sind die geschilderten Zustände besonders auffällig. Die Politik traut sich nicht mehr, derartige Fragen im Sinne der Patienten anzuregen bzw. zu ändern. Die Kostenträger, im Allgemeinen sind es die Krankenkassen, die angeblich die Patienteninteressen vertreten, schweigen sich aus. Wo sind die so genannten Patientenbeauftragten, die hier einschreiten müssten und wo sind die Politiker, die berechtigt Konsequenzen wegen der hygienischen Gefahren im Krankenhaus verlangen. Hier geht das Stillschweigen wegen der Förderung möglicher Integrationsgedanken zu weit.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-seffen.deKrankenhaus-Bes ucher sind der Alptraum für Patienten in 3- und MehrbettzimmerWenn ein Patient finanziell in der Lage ist, sich bei einem notwendigen Krankenhausaufenthalt die Wahlleistung der bevorzugten Zimmerunterbringung leisten kann, wird er von einer außerordentlich bedenklichen Situation verschont bleiben. Der gesetzlich Versicherte wird im Regelfall in einem Mehrbettzimmer untergebracht und soll während der diagnostischen und therapeutischen Behandlung soweit wieder gesundheitlich hergestellt werden, dass die ambulante Nachsorge stattfinden kann. Zu einer stationären Behandlung gehören aber auch die notwendigen Ruhezeiten, damit die psychische Verfassung im Einklang mit den ärztliche/pflegerischen Maßnahmen steht und so der Patient den Heilungsprozess unterstützt.Wenn aber von morgens bis abends die Besucherströme Einlass erhalten, wird der wirklich ruhebedürftige Schwerstkranke - außerhalb der Intensivstation - wenig zur Gesundung beitragen können. Hat es vor einigen Jahren im Krankenhaus noch Besuchzeitregelungen zwischen 14 und 17 Uhr gegeben, so steht das Krankenzimmer heute in der Regel von früh bis spät nicht nur dem Partner des Kranken, sondern auch Geschwistern, Tanten, Onkeln, Kindern sowie Großeltern zum Besuch offen. Der daneben liegende Patient muss die ständige Unruhe, ob er will oder nicht, ertragen. Die energische Oberschwester auf einer Station gibt es in den meisten Fällen nicht mehr. Die behandelnden Ärzte sind froh, wenn sie ihre Aufgaben im Krankenzimmer besuchsfrei absolviert haben. Der Leser wird sich fragen, wieso wird diese für viele Patienten unzumutbare Situation nicht geändert? Wer ist schuld und wer ist dafür verantwortlich zu machen? Dazu gibt es zwei klare Antworten:Jeder Krankenhausträger regelt die Besuchszeiten für sich allein verantwortlich. In einigen Großstädten, in denen die Kommune gleichzeitig Krankenhausträger ist, sind die geschilderten Zustände besonders auffällig. Die Politik traut sich nicht mehr, derartige Fragen im Sinne der Patienten anzuregen bzw. zu ändern. Die Kostenträger, im Allgemeinen sind es die Krankenkassen, die angeblich die Patienteninteressen vertreten, schweigen sich aus. Wo sind die so genannten Patientenbeauftragten, die hier einschreiten müssten und wo sind die Politiker, die berechtigt Konsequenzen wegen der hygienischen Gefahren im Krankenhaus verlangen. Hier geht das Stillschweigen wegen der Förderung möglicher Integrationsgedanken zu weit.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-seffen.de
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