Krankenkassen im Yasni Exposé von Günter Steffen

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Ich biete: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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396 Informationen zu Günter Steffen

Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen

  Präventionsgesetz unterstützt Marketingaktivitäten der Krankenkassen   Der Deutsche Bundestag hat im Juni d.J. das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention verabschiedet. Eine Zustimmung des Bundesrates war nicht erforderlich.   Die Gesundheitsförderung soll im unmittelbaren Lebensumfeld, also in den Kitas, der Schule, am Arbeitsplatz und im Pflegeheim stattfinden. Die Umsetzungen erfolgen ohne Beteiligung des Sachverstandes der Ärzteschaft und auch nicht mit den vielen medizinisch qualifizierten Berufsgruppen etwa durch eine „Präventions-Umsetzungszentrale.“ Sinn und Zweck des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie überhaupt enstehen. Prävention und Gesundheitsförderung sollen dort greifen, wo Menschen leben, lernen und arbeiten. Wie diese Aufgaben bewältigt werden sollen, sprechen die Sozialversicherungsträger, Bundesländer und Kommunen sowie die Bundesagentur für Arbeit und Sozialpartnern in einer nationalen Präventionskonferenz ab, dabei geht es dann um Festlegung gemeinsamer Ziele und Vorgehen.   Zu bemängeln ist: Man braucht bei der Zielsetzung ein gesundheitlich-präventives Verhalten im Erlernen von Kindesbeinen an- also die Fachkompetenz vor Ort, die für die Versorgung, Behandlung und Betreuung im Gesundheitswesen zuständig ist. Das wird von der Politik ignoriert. Hinzu kommt, dass die Kosten nicht aus den öffentlichen Haushalten des Bundes finanziert werden, sondern vom Beitragszahler in der Sozialversicherung, insbesondere in einer Größenordnung von den Gesetzlichen Krankenkassen/Pflegekassen von jährlich 511 Millionen Euro. Die Folge wird selbstverständlich sein, dass neben weiteren beschlossenen Ausgabensteigerungen sowie auch aus Gründen von Tariferhöhungen im Gesundheitswesen der Zusatzbeitrag für alle Mitglieder ab 2016 ansteigen wird. Nicht belastet werden die Abgaben der Arbeitgeber. Die Private – Krankenversicherung beteiligt sich finanziell nicht – so der Wille der Politik!   Ausgesprochen ärgerlich ist der hinzukommende Aspekt, dass die Krankenkassen dieses Gesetz nutzen werden, um in den oben genannten Einrichtungen (Kitas, Schulen, Firmen ect.) ihre Mitgliederwerbungen verstärkt einzusetzen. Die Werbeinstrumente, also die Marketingaktivitäten, sind der Schlüssel, mit vielen Mitarbeitern, die heute bereits die eigentlichen Aufgaben einer Krankenkasse vernachlässigen, auszubauen. Entstehende erhöhte Personalkosten gehen zu Lasten der Beitragszahler. Die Aktivitäten für die Versicherten sind u.a. Yoga, Pilates, Zumba, Qi Gon, Nordic-Walking, Motorik, Wellness, Aerobic, Tai Chi und Boddyboarding. Die zusätzlichen Kosten erscheinen nicht im Werbebudget, welches von der Bundesaufsicht limitiert ist. Hinweise der Politik, dass der bestehende Preiswettbewerb zwischen den Kassen Erhöhungen der Zusatzbeiträge verhindern wird, sind nicht ernst zu nehmen, weil alle Kassen in identischer oder ähnlicher Höhe die Anhebungen vornehmen. Auch der Hinweis der Möglichkeit eines Kassenwechsels lohnt sich für verärgerte Mitglieder nicht.   Niemand erwähnt in der heutigen politischen Diskussion zur Schaffung des Präventionsgesetzes die persönliche Verantwortung der Bürger/Innen, sich durch Eigeninitiative gesund zu erhalten. Damit ich nicht mißverstanden werde: Gesundheitserziehung bei Ernährung und Bewegung in den Kitas und Schulen sind notwendig, Kostenzuschüsse bis zu 80% oder noch höher für Freizeitmaßnahmen und Initiativen zur Persönlichkeitsentwicklung gehören m. E. nicht dazu. Ich fürchte, die vielen Fitness-Studios werden in Zukunft von uns Beitragszahlern überwiegend subventioniert. Kein Gesundheitspolitiker tritt öffentlich für neue wissenschaftlich nachweisbare diagnostisch/therapeutisch-medizinische Maßnahmen in Fällen schwerer Erkrankungen ein. Da verlässt man sich parlamentarisch übereinstimmend auf das Beschlussgremium „Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ wohl wissend, das die Finanzinteressen dort identisch sind.   Günter Steffen 29. September 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 02.10.15  +  

Der Gesetzgeber hat sich längst aus der gesundheitspolitischen Verantwortung verabschiedet

  Das Leistungsrecht für Gesetzlich Versicherte basiert auf Regelungen, die von den Selbstverwaltungsorganen umzusetzen sind. Der politische Gesetzgeber hält sich aus den Anspruchsrechten der Versicherten in der Krankenversorgung für Diagnostik und Therapie heraus. Die Einzelrechte der Patienten/Versicherten werden definiert im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“, also auf der Interessenebene der Funktionäre. Auch alle daraus resultierenden Vergütungen und Honorare regeln die Selbstverwaltungsorgane in „eigener Verantwortung“. Nur auf der Einnahmenseite der Krankenkassen werden die Beitragszahler vom Gesetzgeber herangezogen. Ausgeschmückt wird diese Verpflichtung des Beitragszahlers mit der Etikette des bestehenden Wettbewerbs. Soll heißen, das Kassenmitglied kann frei entscheiden, in welcher Höhe es den Zusatzbeitrag einer Krankenkasse akzeptiert. Diese sind zwar nur marginal zwischen 0,3% und 0,8% unterschiedlich, aber wenn Fristen der Kündigung eingehalten werden, kann der Beitragszahler die Kasse wechseln. Wer macht das schon aus dem genannten Grund!   Aus der Verantwortung hat sich der Gesetzgeber auch verabschiedet. Er regelt in Wirklichkeit nicht, wieviele Ärzte sich in den Städten und Gemeinden niederlassen dürfen. Es bestehen zwar Grundsätze der Bedarfsplanungen als Vorschrift für die Entscheider der Kassenärztlichen Vereinigung und Krankenkassen, sie werden aber ohne Rücksicht auf Einhaltung allseits unterlaufen. Resultat ist heute, dass in den ländlichen Gebieten die Hausärzte fehlen und in den Städten an jeder Ecke ein Facharzt oder Hausarzt zu finden ist. Natürlich hat die Bundesregierung das Problem erkannt und hat Empfehlungen für die Selbstverwaltungsorgane ausgesprochen! Nirgendwo sind aufgrund der butterweichen „Empfehlungen“ Resultate im Sinne der Patienten/Versicherten zu erkennen. Die KVn und die Krankenkassen verhandeln aus ihrer Sicht die finanziellen Konsequenzen, die in der Regel sich nicht zum Vorteil der Versicherten und Beitragszahler auswirken. Als Kenner der Materie frage ich mich, aus welchen Gründen das Bundesgesundheitsministerium und die 16 Länderministerien eine gewaltige Anzahl von Bürokraten beschäftigt. Substantielle Leistungen in der Krankenversorgung werden dort jedenfalls nicht getroffen. Politische Verantwortung übernehmen sieht jedenfalls anders aus. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen.de Juli2015    
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yasni 19.07.15  +  

Kabinett billigt Krankenhausreform. Ein reiner Aktionismus und geht zu Lasten der Beitragszahler und Patienten

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Nach Auffassung der CDU/CSU/SPD-Regierung im Bund und in Abstimmung der Eckpunkte mit den Ländern sollen in den nächsten Jahren Überkapazitäten in den Krankenhäusern abgebaut und die Qualitätsmängel beseitigt werden. Wie es heißt, sollen dadurch unnötige Operationen wegfallen sowie eine verbesserte Pflege am Krankenbett stattfinden.     Damit die Qualitätsmängel festgestellt werden können, soll ein Qualitätsmanagement eingeführt werden. Also zunächst noch mehr Bürokratie für die Ärzte in den Einrichtungen in Form der Erstellung von Qualitätsberichten. Diese werden in einem neu geschaffenen Amt ausgewertet. Die Zusammenfassungen erhält danach der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“. Dieser schlägt Kriterien für die Verhandlungspartner mit den Krankenhäusern vor, wie ein Abbau der Qualitätsmängel möglich sein soll. Entweder durch Qualitätszuschläge, aber insbesondere auch durch Absenkungen in den zukünftigen Vergütungen.   Eine tatsächliche Umsetzung ist bei Gegebenheiten unseres Vertragsrechts und der Interessen im „Bundesausschuss“ schwer vorstellbar. Verträge werden schließlich durch Einvernehmen geschlossen. Strittige Ergebnisse führen zu Schiedsstellenentscheidungen. Danach beginnt der Rechtsweg bei den Gerichten. Sollten Leistungen der medizinisch indizierten Krankenhausbehandlungen also nach Auffassung der Krankenkassen in einzelnen Häusern nicht mehr notwendig sein, so müsste das betreffende Bundesland aufgrund der Planungsverantwortung auch damit einvertanden sein. Hinzuzufügen ist bei den rechtlich von mir dargestellten Bedenken ein weiterer Aspekt: Die Kommunalpolitik und die starke Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes würden sich mit allen Mitteln wehren, dass ihr Krankenhaus an der Basis einer anderen Aufgabe zugeführt werden soll. Im Reformgesetz geht es nach meiner Erfahrung nur um Aktionismus, mit der Realität einer zu erwartenden Umsetzung der Selbstverwaltung sowie angedachte Zustimmungen in den Städten und den Ländern hat das nichts zu tun. Die von der Regierung in diesem Reformwerk vorgesehenen Kapazitätsabsenkungen (auch weniger Operationen) und verringerte Ausgaben bei den Krankenkassen bleiben zwar eine wirkliche Notwendigkeit, werden letztlich aber nur auf dem Papier als „Aushängeschild“ dieser Bundesregierung stehen. Allerdings doch mit einer Ausnahme: Es wird irgendwann zu Qualitätszuschlägen in den Krankenhäusern kommen, die voll zu Lasten der Beitragszahler gehen. Ob dadurch alle Patienten therapeutisch die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse in der notwendigen Behandlung erhalten, ist mehr als zu bezweifeln.   Eine positive Optik haben die Initiative der Regierungen von Bund und Ländern auf dem ersten Blick doch: Es soll ein Pflegestellen-Förderprogramm für die knapp 2000 Einrichtungen zum Tragen kommen. Dafür sollen 4400 Pflegekräfte zusätzlich eingestellt werden. Nur die ausreichende Finanzierung ist nicht für die einzelnen Krankenhäuser sichergestellt, zumal ab 2017 der sogenannte Versorgungszuschlag i.H. von 0,8 Prozent der Fallpauschalen-Vergütung gestrichen werden soll. Es ist üblich in der Krankenhausfinanzierung, dass die Politik Erwartungen zur Minimierung der Betriebskosten beschreibt und danach die Ausgaben bei den Kassen in dieser Sparte explodieren. Der Beschluss des Kabinetts geht von Milliarden-Entlastungen der Krankenkassen bei Umsetzung der Reform aus, falls der Abbau der Überkapazitäten stattfindet. Eine unglaubliche Augenwischerei der Politik. Sie schafft mit dieser vorgesehenen Reform keine einzige anzuordnende Reduzierung der Überkapazitäten. Alles wird den Selbstverwaltungsorganen überlassen.   Die Politik hat später kein Problem damit zu erklären, warum die Selbstverwaltung die Reform 2015 nicht umgesetzt hat.   Man muss davon ausgehen, dass bei der Politik nicht beabsichtigt ist, einfache und nachzuvollziehende gesetzliche Regelungen zu verabschieden.   Im Sinne der Verantwortlichen in den Krankenhäusern wäre es sehr einfach, ihnen die (Risiko)-Festlegung der medizinischen Leistungsbreite mit Vorgaben der Qualitätsanforderungen zuzugestehen. Daran geknüpft wäre der zahlenmäßige Behandlungsbedarf aus Sicht der Krankenkassen bei einem Preiswettbewerb zwischen den Krankenhäusern. Die einzige verbindliche Auflage seitens des Staates müsste eine Personalbedarfsausstattung für die Pflege am Krankenbett sein. Ich bin sicher, der bestehende Wettbewerb zwischen den Krankenkassen/Verbänden und der Leistungswettbewerb zwischen den einzelnen Krankenhäusern bei Auswahl des Patienten ist der bessere Weg. Mir scheint diese Regelung eines weitgehend unbürokratischen Vertragsgeschäfts (Preiserrechnung: Fallkosten insgesamt/Fallpreis je Patient )für alle Seiten sinnvoller. Günter Steffen, Lemwerder Juni 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 20.06.15  +  

Versicherte bei den Krankenkassen wundern sich über die hohen Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz

  Versicherte haben beim Zahnersatz nur Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse, die der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ festgelegt hat. Bei der Grund- und Regelversorgung müssen zwischen 35 und 50 Prozent der Kosten selbst aufgebracht werden. (Vollständige Bonusbestätigungen sind u.a. Voraussetzung) Bei Implantaten sind sehr viel höhere Eigenfinanzierungen aufzubringen. Fakt ist: Die Gesetzlichen Krankenkassen leisten also nicht die medizinisch notwendige Versorgung im Einzelfall, sondern beteiligen sich bei der Zahnarztrechnung lediglich an einem so genannten Festkostenzuschuss. Die privaten Versicherungsunternehmen haben sich als Lobbyisten politisch durchgesetzt, damit Zahn-Zusatzversicherungen abgeschlossen werden, die nichts mit einer gesetzlichen Absicherung im Krankheitsfall zu tun haben. Was nicht in der Öffentlichkeit bekannt ist, aber auch aus Sicht der Krankenkassen scheinbar nicht so bekannt werden soll, ist die gesetzliche Gegebenheit einer konkreten Härtefall-Regelung. Versicherte, die mit dem Eigenanteil wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, können bis zu 100 % der Kosten der zahnärztlichen Regelversorgung erhalten. Voraussetzung ist jedoch, dass das Brutto-Einkommen unter monatliche 1134 Euro-Brutto ( Alleinstehend) und im Familienhaushalt (plus Angehörigen) bei 1559 Euro liegt. Selbst wenn die Einkommen etwas höher liegen, hat der Gesetzgeber bestimmt, gleitende Härtefall- regelungen von der Krankenkasse anwenden zu lassen. Der „Kleinverdiener“ oder die Rentner kennen diese günstige Regelung meistens nicht.   Als persönliches Fazit stelle ich fest: Es werden die unsinnigsten werbewirksamsten Leistungen der Kassen mit den Beiträgen aller Mitglieder finanziert. Die wirklich notwendigen Leistungen für Zahnersatz müssen durch anderweitige Finanzierungen des Beitragszahlers aufgebracht werden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 24.05.15  1  

Das DRG-Vergütungssystem für Krankenhäuser sorgt für finanzielle Anreize und Überversorgung

  Diese Feststellung bestätigt die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für unser Land. Dabei spricht sie von einem Überangebot von Krankenhausleistungen. Nicht nur aus medizinischen Gründen, so neutrale Fachleute, ergeben sich Jahr für Jahr unglaubliche Fallsteigerungen. Mittlerweile ergeben sich zwischen 2005 und 2014 über 15%! Nein, unsere Bevölkerungsanzahl hat nicht zugenommen, wir Bürger/-Innen sind auch nicht kränker geworden, wohl macht sich der Alterungsprozess, aber nur um wenige Punktzahlen bemerkbar.   Wenn selbst die OECD ein Überangebot feststellt, dann liegt es in erster Linie meines Erachtens an einer zu engen Zusammenarbeit in Fragen der „notwendigen“ stationären Behandlungserfordernisse zwischen den niedergelassenen Orthopäden, Internisten u.a. und den örtlichen oder regionalen Krankenhäusern. Natürlich sind es nur Vermutungen der Fachleute, aber die kennen sich sicher besser aus als die Politik. Das DRG-Fallpauschalen-System lädt darüber hinaus dazu ein, weitere Therapiemaßnahmen im Krankenhaus anzugehen, die im Laufe der Diagnostikabklärungen festgestellt wurden. In einem hohen Prozentsatz werden dann weitere Fallpauschalen zusammen mit der eigentlichen Einweisungserfordernis berechnet, nachdem die weiteren diagnostischen Erkenntnisse ebenfalls behandelt wurden. In den letzten drei Jahren sind Operationen an der Wirbelsäule um 35% angestiegen und die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Für Hüft- und Knieoperationen werden Steigerungsraten von 27% angenommen. Ist es da ein Wunder, dass die Einnahmen für Krankenhausleistungen und die für ambulante ärztliche Behandlungen aus den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich von 2008 zum Jahr 2014 um insgesamt 23 Milliarden Euro angestiegen sind. Getrennt nach den beiden Bereichen sind in diesem Zeitraum jeweils 30% Ertragssteigerungen zu verzeichnen, die die Mitglieder der Krankenkassen eingezahlt haben. Besonders erschreckend sind im Krankenhaus die jährlichen Komplikationsraten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass diese im Schnitt 10% gemessen aller Eingriffe ergeben. Da kann man schon auf den Gedanken der Begrifflichkeit von Körperverletzungen kommen. Leider scheint die Devise im Medizinbetrieb Krankenhaus bereits weit verbreitet: Umsatz um jeden Preis.   Bei diesen Gegebenheiten kann man sich fragen, wie diese Entwicklung zu stoppen ist. Aus meiner Sicht sehe ich folgende Notwendigkeiten, die von der Legislative (Bund und Länder) veranlasst werden müssten:   Die Überversorgung ist nur zu beseitigen, wenn die jetzigen Strukturen der Krankenhauslandschaft wesentliche Änderungen erfahren. Solange aber die Bundesländer für eine flächendeckende Landesplanung zuständig sind, ist mit dem Abbau des Überangebotes nicht zu rechnen. Dazu würde in erster Linie die Beseitigung der Grundversorgung für Allgemeine Krankenhäuser (Stadt- und Kreiskrankenhäuser) und die Schaffung einer flächendeckenden stationären Schwerpunkt- und Fachversorgung gehören. Die zu schließenden Allgemeinen Krankenhäuser sollten möglichst in ambulante Fachzentren umgewandelt werden. Als weitere Änderung sehe ich die Notwendigkeit, die finanziellen Anreize durch eine grundlegende einheitliche Vergütungsneuregelung je Klinik zu ersetzen. Auf meiner Website habe ich diesbezüglich konkrete Vorstellungen näher beschrieben. Die Parteien hören eigentlich derartige Vorstellungen mit Wohlwollen, sie werden aber von Ideologen, von der Kommunalpolitik und von Lobbyisten so beeinflusst, dass keine Änderungen ernsthaft diskutiert werden. Mich persönlich ärgert besonders: Die von den Beitragszahlern gewählten Verwaltungsräte schweigen sich auch bei diesem Thema aus. Klar ist, der Beitragszahler bezahlt über seine Bruttoeinkünfte diese „Misere“. Gemildert aber doch durch tarifliche Gehaltsanhebungen und minimale Rentensteigerungen.   Günter Steffen 20. März 2015 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 21.03.15  +  

Die Krankenkassen stellen sich als Gewährleister der Krankenversorger dar - ihre Aufgaben haben längst eine ganz andere Ausrichtung genommen.

Dieser neue Artikel ist von mir jetzt Anfang März 2015 geschrieben worden und auf meiner Website zu lesen bzw. weiter zu verwenden.
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 10.03.15  +  

Beim Risiko Pflegebedürftigkeit macht es sich die Politik mit der Empfehlung der privaten Zusatzversicherung sehr einfach

Dieser Artikel soll ein wenig zur realistischen Abklärung dienen, wenn Bürger im mittleren Alter sich die Frage stellen, was kann und was sollte ich zur Absicherung für den Fall, dass ich später einmal pflegebedürftig werde, tun. Die Politik und die Versicherungswirtschaft sind schnell bei der Hand, Angebote dafür - in Eigenvorsorge- zu empfehlen. Ich frage mich, wieso ist es in jüngster Zeit zum Abschluss der über 1 Million Zusatzverträge der Bürger gekommen?In Deutschland sind gegenwärtig ca. 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI.Davon sind 2 Millionen älter als 65 Jahre und hiervon rund 700 tausend älter als 85 Jahre.In der eigenen Häuslichkeit bleiben z.Zt. ca. 1,6 Millionen, davon werden 1 Million von den Angehörigen versorgt, die weit überwiegend zur Pflegestufe 1 gehören. Weitere 0,6 Mio Pflegebedürftige werden von den Ambulanten Pflegebetrieben in der eigenen Wohnung– überwiegend in Pflegestufe 2 – professionell betreut.Stationär sind 0,72 Mio untergebracht, davon 0,44 Mio der Pflegestufe 2 und rund 0,28 Mio sind als Pflegestufe 3 bestätigt.Am folgenden realistischen Beispiel soll hier einmal die Wirkung eines eingegangenen Zusatz-Versicherungsvertrages beschrieben werden. Der Arbeitnehmer hat mit Beginn seines 50. Lebensjahres einen Vertrag bei einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen.Sollte dieser Vertragsnehmer mit 78 Jahren pflegebedürftig nach Stufe 2 (Schwerstpflegebedürftig) entsprechend der Feststellung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen sein (Notwendigkeit von mindestens an drei unterschiedlichen Tageszeiten, jeweils an 7 Tagen in der Woche Körperpflege und mehrmals hauswirtschaftliche Unterstützung in der Woche), also die heutigen Grundlagen erfordern- Verbleib in der eigenen Häuslichkeit- dann werden vom Ambulanten Pflegebetrieb (untere Grenze) ca. 2200 Euro an Rechnungen im Monat gestellt werden. Wenn von der Pflegekasse allein die Erstattung der Pflegesachleistung gewünscht wird, sind rund 1050 Euro monatlich nicht finanziert. Für eine derartige Situation, dass der ältere Mensch pflegebedürftig wird, sprechen statistische Grundlagen für etwa 12% aller Rentner und Versorgungsempfänger. Davon werden allerdings rund 6% erst nach dem 80. Lebensjahr pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes.Wenn Sie beispielsweise als 50 Jähriger Arbeitnehmer im Jahre 2015 eine Pfege-Zusatzversicherung abschließen, bezahlen Sie bis zum angenommenen Entritt der Pflegebedürftigkeit im 78. Lebensjahr monatlich etwa 36 bis 38 Euro. (Falls ein staatlicher Zuschuss beantragt wurde, eine Verminderung bis zu 5 Euro). Es sind dann etwa 12000 Euro, die eingezahlt wurden. Dafür erhalten Sie ein monatliches Zusatz-Pflegegeld nach dem obigen Beispiel 450 Euro. Es bleiben dann 600 Euro monatlich als Fehlbetrag für eine häusliche betriebliche Pflegeleistung offen.Kommt dieser Pflegebedürftige in die stationäre Pflege, weil in der eigen Häuslichkeit eine so schwere Pflege nicht mehr möglich ist oder ein Angehöriger zur allgemeinen Betreuung nicht mehr vorhanden ist, dann fallen Kosten von rund 3600 Euro monatlich im Pflegeheim an, davon übernimmt die gesetzliche Pflegekasse 1330 Euro. Am Beispiel der eingezahlten Zusatzversicherung werden monatlich 450 Euro erstattet. Rund 1800 Euro fallen dann als Eigenfinanzierung immer noch an.Wird der Versicherungsnehmer nicht pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes, sind die Jahre der Prämienzahlungen insgesamt -mit Ausnahme der jährlichen Steuerermäßigung- verloren.Www.guenter-steffen.de Januar 2015 Freundliche Grüsse Günter Steffen 27809 Lemwerder
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yasni 20.01.15  +  

Therapie-Verbesserungen für Patienten in der Gesetzlichen Krankenversicherung werden verhindert

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Vor wenigen Wochen wurde das europaweit stattgefundene Untersuchungsergebnis von einer sehr renommierten Unternehmensberatung bekannt: Das teure Gesundheitssystem in Deutschland ist seinen Preis (Beitragshöhe und Zuzahlungen) im Verhältnis zur Qualität nicht wert. Unser Land soll danach im unteren Mittelfeld, weit nach Luxemburg, Schweden, Norwegen, Italien, Polen, Griechenland, Spanien und Großbritanien stehen. In der Feststellung heißt es: Deutschlands Gesundheitssystem sei wenig effizient und im Verhältnis zu teuer. Ganz anders betrachtet der seit einem Jahr im Amt tätige neue Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Gesundheitspolitik der neuen Bundesregierung. Auf der Website des Ministeriums schreibt er persönlich: „Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme der Welt.“ Die Lobbyistenverbände dürfen weiter sicher sein: Es darf in ihrem Sinne alles so weitergehen.   Die Bürokratie-Maschinerie wird zusätzlich in Gang gesetzt. Die Groko- Regierung will die Qualität bei den Ärzten und in den Krankenhäusern erfassen und von einer neuen Institution auswerten lassen. Diese werden ganz sicher nur dann diese aufwendigen Aufgaben erledigen, wenn dafür weitere Beitragsgelder zusätzlich fließen. Es wird von unseren Politikern nicht ernsthaft in Erwägung gezogen, Fehlanreize und Falschabrechnungen, die sich jährlich in Milliarden Euro zu Lasten der Beitragszahler anhäufen, zu beseitigen oder mindestens zu minimieren.   In dieser schwarz-roten Bundesregierung war es noch nie einfacher, die Bundesländer von den erforderlichen Änderungen in der Krankenhausplanung im Sinne der Behandlungen für Schwerstkranke zu überzeugen. Lebensbedrohte Krankheiten sollten mit den erforderlichen Diagnostik- und Therapieverfahren ausnahmslos in den Schwerpunkt- und Zentralversorgungsstufen der Krankenhäuser stattfinden. Dieses Thema kommt in den Koalitionsabsprachen im Herbst 2013 leider nicht vor.   Die heute geltende Gesetzgebung im Sozialbuch Fünf bestimmt den Auftrag einer nur ausreichenden ärztlich/medizinischen Behandlung für Patienten. Eine Änderung zur bestmöglichen Behandlung von Patienten ist aus Kostengründen nicht vorgesehen. Die tatsächlich entstehenden Mehrkosten könnten finanziert werden durch die Beseitigung der kostspieligen Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung, durch eine vollständige Finanzierung für versicherungsfremde Aufwendungen aus dem Bundeshaushalt und durch Verbot der Unsummen von Ausgaben für Marketingaktivitäten sowie Werbestrategien der Krankenkassen. Viele der heute neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse für Diagnose- und Therapieverfahren kommen wegen Ablehnung im „Gemeinsamen Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen/Krankenhäuser“ nicht zum tragen. Die Funktionsvertreter dieser drei Bundesverbände wachen strikt über ihre im Topf enthaltenen Beiträge von den Zahlern der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wehren sich gemeinsam vor Mehrausgaben, die zur Kürzung ihrer bestehenden Finanzhaushalte bzw. der derzeitigen Vergütungen und Gehälter führen würden.   Günter Steffen   27809 Lemwerder Januar 2015 www.guenter-steffen.de
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yasni 08.01.15  +  

Beitragstrick der Bundesregierung für Krankenversicherte ab 2015

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Wir erinnern uns: Vor einigen Wochen hat die Bundesregierung mit Beschlussfassung der Legislative den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5 % auf 14,6% ab 1.1.2015 abgesenkt und eine bundesweite Öffentlichkeitsarbeit hat eine positive Reaktion in den Medien ausgelöst.   In der Beschlussfassung wurde die Absenkung gefeiert, weil mit der gleichzeitigen Einführung der freien Entscheidung der einzelnen Krankenkassen nunmehr Zusatzbeiträge im Interesse des Wettbewerbs berechnet werden dürfen.   Die Optik stimmte, denn der Beitragssatz für Arbeitgeber wurde mit 7,3% für alle Zeiten festgeschrieben. Alle zukünftigen Ausgabensteigerungen der Krankenkassen für Diagnostik, Therapie, Prävention, Werbungen und Verwaltungskosten werden zukünftig allein vom Beitrag der Arbeitnehmer und Rentner finanziert. Was dieser Beschluss bedeutet, kann sich jeder ausmalen. Kassenärzte, Krankenhäuser, Pharmaindustrie und viele andere Leistungserbringer für Krankenbehandlungen werden Jahr für Jahr ihre erhöhten Vergütungsforderungen durchsetzen. Die Politik hält sich da raus. Es lebe das so hoch gelobte Selbstverwaltungsprinzip. Nur die Mitglieder, die für erhöhte Beiträge aufkommen müssen, werden nicht gefragt.   Nun ist es endgültig, dass die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen zum Ende des Jahres beschließen , wie sich die Kassen zum Thema Zusatzbeitrag wegen der Ausgabensituation verhalten müssen. Es ist keine Überraschung, die großen Kassen der Bundesrepublik verkaufen ihren Beschluss mit der Aussage: Der bisherige Beitragssatz bleibt 2015 stabil! Mit anderen Worten: Die Differenz zum gesetzlich abgesenkten Beitrag auf 14,6% (Hälftelung AG/AN) wird aufgrund der Abstimmungen unter den Kassen zwischen 0,8% und 0.9% als Zusatzbeitrag ab Januar 2015 erhoben. Zugegeben, kleine Betriebskrankenkassen senken den bisher erhobenen Beitrag etwas mehr ab. Die nächsten Vergütungsanhebungen für Leistungserbringer stehen für 2015 bald wieder an. Es kann doch nicht sein, dass die Politik es zulässt, wenn die Krankenkassen ihren Bürokratieaufwand so fortsetzen und wie selbstverständlich über Zugeständnisse gegenüber den Ärzten, Krankenhäusern usw. alleine entscheiden. Die Regierung hat damit leider nichts zu tun, auch wenn auf der fordernden Seite des Verhandlungstisches Vertreter der Kommunal- und Landespolitik maßgeblich beteiligt sind. Wo ist die Lobby der Beitragszahler? Wenn der Leser meint, die Gewerkschaften unterstützen Arbeitnehmer und Rentner, dann muss man wissen, diese sitzen in großer Anzahl in den Verwaltungsräten der Krankenkassen. So schließt sich der Kreis der ungerechten Wirkungen für die Beitragszahler.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 25.12.14  +  

Wo sind die Beitragszahler, um die Gegebenheiten in der gesetzlichen Krankenversicherung anzuprangern

  In Deutschland wird der Versicherte einer Pflichtkasse, aber auch ein freiwilliges Mitglied, mit enormen Beiträgen seines monatlichen Einkommens zur Abgabe verpflichtet. Es geht schon lange nicht mehr um eine bloße Absicherung im Krankheitsfall. Der gegenwärtige Beitrag allein für Arbeitnehmer und Rentner beträgt 8,2% vom Bruttoverdienst. Eigene Versorgungseinkünfte, abgesehen von der gesetzlichen Rente, müssen mit einem zweiten Beitrag von 15,5% entrichtet werden. Nun sagen uns die Politiker und Fachfunktionäre, dafür haben wir eine der besten gesundheitlichen Absicherungen der Welt. Diese Behauptung kann nicht mehr ernsthaft wegen der vor einigen Wochen stattgefundenen umfangreichen professionellen Untersuchungen aufrecht erhalten bleiben. Eine renommierte Unternehmensberatungsgesellschaft stellt klar, Deutschland hat ein sehr teures Gesundheitssystem und ist seinen Preis nicht wert. Unser Land liegt im Vergleich anderer Länder nur im unteren Mittelfeld! Diese Feststellung wurde zwar durch Presseerklärungen den Medien zugestellt, selten aber aufgegriffen und publiziert. Unterhält man sich mit einem Normalbürger darüber, bekommt man garantiert die Antwort: „Der Staat/Die Regierung macht ja sowieso das, was wir nicht durchschauen können!“ Als einigermaßen informierter Kenner der Hintergründe will ich meinen Teil zur Aufklärung beitragen und hoffe auf Medienvertreter, die diese folgenden Fakten, trotz der unbedingt aufrecht zu erhaltenen Werbeanzeigen, veröffentlichen.   Die Gesetzlichen Krankenkassen sind in aller Regel (es gibt ganz wenige Ausnahmen) in heutiger Zeit Mammutbehörden geworden, die hunderttausende Mitarbeiter beschäftigen, aber nur sehr wenige Abrechnungen von den Gesundheitsbetrieben (Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser, Sonstige medizinische Einrichtungen usw.) überprüfen müssen. Im Zeitalter der großen externen Datenverarbeitungszentralen fallen bei den Kassen lediglich Kontrollen über die Einhaltung der Wirtschaftlichkeit aufgrund der bestehenden Verträge und Leistungsberatungen für Versicherte an. Das Beitragsgeschäft läuft über den Arbeitgeber, sonstige Träger und Rentenversicherungsanstalten und das Vertragsgeschäft mit den Leistungserbringern – siehe Gesundheitsbetriebe – wird von den Verbänden der Krankenkassen erledigt. Zur Hauptaufgabe der heutigen Krankenkassen durften diese sich mit stiller Zustimmung des Gesetzgebers und in Anlehnung der Grundsätze im Sozialgesetzbuch für Marketingaktivitäten personell durchorganisieren. Dahinter stecken freie Leistungen der Gesundheitsprävention, die für Werbezwecke zur Anbindung neuer Mitglieder genutzt werden.     Unser Gesundheitssystem funktioniert auf folgender Grundlage: Die Krankenkassen weisen dem Bundesversicherungsamt (Gesundheitsfonds) die Ausgabenhöhe für ihre Versicherten aufgrund der Schweregrade nach. Um diese finanziellen Vorstellungen auch realisieren zu können, ziehen sie niedergelassene Ärzte ins Boot, um entsprechende Auskünfte zu belegen. Dabei werden nicht selten stillschweigend Geldbeträge überwiesen. (Der TK-Vorsitzende hat diese Machart öffentlich gemacht). Die zugewiesenen Finanzen werden nach nur oberflächlichen Kontrollen an die Leistungserbringer weitergeleitet. Zuvor werden von den Kassenleitungen in Zusammenarbeit mit den hier starken Gewerkschaften und Personalräten überragende Tarifvergütungen und Personalstellen ausgehandelt. Im Vordergrund der Schaffung neuer Stellen stehen die Marketingaktivitäten, die zu Lasten des Vertrags- und Abrechnungsprüfungen gehen. Der interessierte Leser fragt natürlich danach, was bewirken die gewählten Verwaltungsräte bei den einzelnen Kassen. Aus meiner Erfahrung kann ich dazu nur antworten: Der Beitragszahler und Versicherte kann wenig erwarten. In erster Linie geht es in Aufsichtsgrämien um den Bestand und den Ausbau der Kasse. Die Räte sind abhängig von Interessen der Gewerkschaften, die sie dort zur Wahl aufgestellt und unterstützt haben. Der andere Teil der heutigen Beiräte war bis zur Berentung aktiver Mitarbeiter der entsprechenden Kasse.   An anderer Stelle werde ich mich ausführlich dazu äußern, wie der Versicherte und Patient verbesserte Ansprüche mit einem zumutbaren Beitrag, gepaart mit einer verlässlichen ärztlichen Versorgung, in Zukunft durchsetzen könnte. Dazu ist es aber erforderlich, dass vom Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für neue unbürokratische Strukturen und die Gesetzlichen Bestimmungen insbesondere auf Rechte der Versicherten ausgerichtet werden. Heute sind sie überwiegend für Leistungserbringer geregelt. Aussagekräftige Zusagen für dignostische und therapeutische Leistungen im Krankheitsfall werden einzig und allein vom „Gemeinsamen Bundesausschuss für Ärzte, Krankenkassen und Krankenhäuser“ gefällt. Hierzu eine einfache Frage für den Leser! Was passiert bei den Beschlüssen dann, wenn die Krankenkassen nicht zu allererst im Sinne der Versicherten abstimmen? (Was sie nicht als höchstes Ziel vor Augen haben).   Günter Steffen Dezember 2014
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 04.12.14  +  

Krankenhäuser - nur noch Medizinbetriebe zum Geld verdienen

P { margin-bottom: 0.21cm; }A:link { } Bei der Einführung der DRG(diagnosebezogenen) Fallpauschalen in den Kliniken wurden sich die Vertragspartner Krankenkassen und Krankenhäuser, auf Vorschlag des Gesetzgebers, aus den unterschiedlichen Interessenlagen sehr schnell einig. Die Funktionäre bei den Kassen und Kassenverbänden sahen die Chance, von den personell aufwendigen Verhandlungen über wirtschaftliche Selbstkosten befreit zu werden und die Verantwortung für Nichteinigungen abzulegen. Dafür war dann der Weg frei, nun die Wettbewerbstrommel für neue Mitgliedschaften genau dort stattfinden zu lassen. Die Spezialisten aus dem Krankenhauswesen bei den Krankenkassen hatten keine Chance, Funktionäre umzustimmen. Es lag auf der Hand, dass demgegenüber die Klinikleitungen erhebliche Erlössteigerungen durch erhöhte Eingriffe erwarten konnten. Nun ist überall festzustellen, dass in keinem anderen Land in Westeuropa so viel operiert wird wie bei uns. Die weit überwiegende Anzahl der Klinikchefs weisen ihre Ärzte an, möglichst viele Eingriffe vorzunehmen, weil diese erhebliche Mehrerlöse bringen. Nun wundern sich viele Bürger, aber auch Journalisten und Politiker, wieso denn bis zu 40% der Kliniken keine schwarzen Zahlen schreiben. Ein wichtiger Grund ist anzuführen, dass Stationäre Einrichtungen der kommunalen Trägerschaften aufgrund der Einflüsse der starken Gewerkschaft Ver'di bei den Kommunalpolitikern durchsetzten, erhöhte Personalbesetzungen wegen der eingeführten neuen Krankenhausvergütung einzurichten, zumal Verhandlungen über wirtschaftliche Betriebsabläufe nicht mehr erforderlich wurden. Derartige Kostensteigerungen waren aber keineswegs in den nun zu berechnenden diagnose bezogenen Fallpauschalen abgedeckt. Private Krankenhäuser in Umwandlung von Aktiengesellschaften gingen eher den umgekehrten Weg, pressten insbesondere das eingesetzte Pflegepersonal wie eine Zitrone aus und sind heute weitestgehend reine Medizinbetriebe. Das Ergebnis ist bekannt. Diese Medizinbetriebe erwirtschaften stabile Gewinne und können so notwendige Investitionen umsetzen, denn die vom Land gezahlten Investitions-Finanzmittel reichen nicht aus, sie bleiben gegenüber den Rechtsansprüchen zurück. Die Politik wäscht sich die Hände in Unschuld und will partout keine Änderung des Vergütungsrechts. Innerhalb der letzten zehn Jahre sind die Ausgaben bei den Kassen für stationäre Leistungen um ca. 36% gestiegen, die die Beitragszahler finanzieren. Ähnliche Steigerungssätze gibt es nur im Energiebereich, der Medikamentenausgaben oder bei den Einkommen der niedergelassenen Ärzte. Die Leistungsexplosion in den Krankenhäusern könnte ganz zügig beendet werden durch ein verständliches nachzuvollziehendes Vergütungssystem. Gesetzlich vorgegebene wirtschaftliche Personalbesetzungszahlen nach den Leistungsanforderungen und Berücksichtigung notwendiger Sachkostenpositionen würden jährliche Gesamt-Fallkosten ergeben, die mit der (Behandlungs)-Fallzahl dividiert werden könnten. So würde sich eine durchschnittliche (Patienten)-Pauschale ergeben, also für alle Aufenthalte mit einer Grenzverweildauer und einen Leistungsrahmen, neben den sogenannten Sonderentgelten für besonders teure Operationen. Die Operationswut am Patienten und die Ausgabenflut bei den Kassen hätten ein Ende. Es ist klar, beide Vertragspartner haben daran kein Interesse. Viele kompetente Leitende Ärzte werden nicht gefragt, ihre Vorstellungen von Gesundungs-Behandlungen stehen nicht zur Debatte. Die nachgeordneten Ärzte haben sich sowieso unterzuordnen. Günter Steffen , 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de Dezember2014    
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 03.12.14  +  

Resistente Keime bedrohen die Patienten im Krankenhaus

P { margin-bottom: 0.21cm; }   In diesen Wochen streiten Bundesgesundheitsministerium und Deutsche Krankenhausgesellschaft mit namhaften Klinikhygienikern darüber, ob nun 10 tausend, 15 tausend oder weit über 30 tausend Patienten im Jahr sterben, weil die Krankenhausinfektionen Grund dafür sind. Meistens handelt es sich um multiresitente Keime (MRSA) und sogenannte grammegative Keime (ESBL), überwiegend Darmkeime, die resistent sind. Es bestehen für Auslöser dieser Keime bis heute in den wenigsten Fällen Meldepflichten. So ist das Robert-Koch-Institut nicht in der Lage, konkrete Aussagen zu machen. Es gibt einen Haufen von Spekulationen und nur ungefähre Daten bei den Gesundheitsämtern. Was ist zu tun? Es muss bei einer Krankenhausaufnahme ein Eingangsscreening veranlasst werden. Es muss vor allem viel mehr in Reinigung in den Krankenhäusern investiert werden. Zu fragen ist sicher auch, was können die Hygienischen Fachkräfte bewirken. Strikte Personalführungen und Anordnungskompetenzen von den Stationsleitern, Pflegedienstleitungen und den Leitenden Ärzten fehlen oft, zumal der Medizinbetrieb wenig Rücksicht auf Empfehlungen nimmt. Im Vordergrund bei den 18 Millionen Patienten im Jahr in Deutschland stehen für Krankenhäuser die lukrativen Fallpauschalen. Wenn die Mindestbehandlungsdauern nicht eingehalten werden, steigen die Einnahmen überproportional. Vorbildliche hygienische Verhaltensmaßnahmen sind durchaus auch auf Krankenstationen zu erkennen, überwiegend bei den großen privaten Krankenhausträgern. Spricht man unter vier Augen mit den verantwortlichen Ärzten, heißt es nicht selten, „wir haben wichtigeres zu tun“! Und die Politik macht es sich bei dieser Problematik für Patienten wieder einmal einfach: Sie schiebt die notwendigen Veranlassungen für Hygienemaßnahmen den Gesundheitsämtern und den Selbstverwaltungen – also Krankenhäusern und Krankenkassen – zu.   Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 25.11.14  +  

Die neuen Probleme der Arzneimittel-Zuzahlungen

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Ab 1. Juli d.J. hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen Tausende von Arzneimittel-Festbeträge abgesenkt. Bei der neuen Regelung der zuzahlungsfreien Festbeträge passiert es oft, dass manche Medikamente nicht mehr 30 Prozent günstiger als diese sind. In der Folge muss ein Patient für sein Medikament plötzlich eine Zuzahlung leisten. In nicht wenigen Fällen wird neben der Zuzahlung – höchstens 10 Euro – eine saftige Aufzahlung fällig. Hintergrund ist die Absenkung der Festbeträge für viele Wirkstoffgruppen. Damit sinkt die Obergrenze des Betrages, den die Krankenkassen für Arzneimittel erstatten. In der Regel bewirkt eine solche Absenkung, dass die Arzneimittelhersteller ihren Preis auf oder unter die neuen Festbetragsgruppen verringern. Doch nicht alle Pharmaunternehmen ziehen mit Preissenkungen nach. Die Differenz zwischen dem, was die Krankenkassen erstattet, und dem tatsächlichen Preis des Medikaments müssen alle gesetzlich Versicherten als Aufzahlung entrichten. Dies gilt auch für Versicherte, die von der Rezeptgebühr befreit sind, und Kinder. Bei etlichen Medikamenten, die bislang zuzahlungsfrei waren, können ab dem 1. Juli auch wieder Zuzahlungen anfallen. Die zuzahlungsfreien Festbeträge haben sich zahlenmäßig erheblich verringert. Während bisher mehr als jede siebte Packung mit Festbetrag von der Zuzahlung befreit war, ist es ab Juli 2014 nicht einmal jede zehnte Packung. Betroffen von dieser Preisschlacht sind u.a. Patienten, die gewohnt waren, ein bestimmtes Mittel zur Blutdrucksenkung zu erhalten. Die Wirkungsweise der Neuregelungen besagen jetzt, dass für das betreffende Medikament auf einmal 50 Euro zu bezahlen sind. Allerdings gibt es wirkstoffgleiche Medikamente, die nur eine Zuzahlung von 5 Euro bedürfen. Zur Klarstellung der Neuregelungen: Die Zuzahlungsregelungen – ohne Festbeträge – im Gesundheitssystem bleiben bestehen. Zehn Prozent des Medikaments muss der Kassenpatient daher selbst bezahlen- mindestens aber fünf Euro und höchstens zehn Euro. Weder die von den Versicherten geleistete Aufzahlung noch die Zuzahlung sind als Zugewinn für die Apotheke zu betrachten.   Günter Steffen 6.10.2014 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 08.10.14  +  

Ärzteforderungen 2015

Die niedergelassenen Ärzte sind die bestbezahlte Berufsgruppe in Deutschland.Die durchschnittlichen jährlichen Einnahmen - nach Abzug der Praxiskosten - ergeben rund 165000 Euro Reinertrag vor Versorgungsabsicherungen und Steuern. Zwischen 2007 und 2013 ergab sich ein Plus von annähernd 20%. Die größte Steigerung erzielten Augenärzte und Neurologen von über 35%. Die komplizierten Honorarabrechnungen werden als Grundlage neuer Forderungen mit den Begrifflichkeiten Leistungsumfang, Preiskomponente und Abstaffelungen begründet. Die Öffentlichkeit versteht kein Wort, selbst der selbständige Arzt in seiner Praxis kann das nicht erklären. Es besteht der Verdacht, beide Vertragspartner  sind derartige Begründungen, die an "Tarnen und Täuschen" erinnern, sehr willkommen. Der Verhandlungspartner, die Gesetzliche Krankenversicherung, reagiert pflichtgemäß zwar ungehalten, aber letztlich muss ja der Beitragszahler die Zeche zahlen. Wo gibt es das in der freien Wirtschaft: Zum einen einigen sich die Ärzte und Krankenkassen auf erhöhte Honorare - zu Lasten der Beitragszahler/Patienten - und lehnen in einer anderen personellen Zusammensetzung  übereinstimmend danach im "Gemeinsamen Bundesausschuss" neue wissenschaftlich nachweisbare Therapien für Schwerstkranke ab. Günter Steffen, Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 20.08.14  +  

Koordinierung der Behandlungsabläufe für Schwerstkranke - längst überfällig

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   In den Städten und Regionen fehlen abgestimmte fachspezifische Vereinbarungen zur Behandlungsfolge der Diagnostik- und Therapiemaßnahmen für schwer erkrankte Patienten. Diese und ihre Angehörigen erleben bis heute unnötige Verzögerungen und nicht nachzuvollziehende Untersuchungs- und Behandlungsabläufe. Hinzu kommen Ungewissheiten, wie die Gesundungsmaßnahmen oder das Ziel der Beendigung der Schmerzphasen, abgestimmt fortgesetzt werden. Viele Zufälligkeitsentscheidungen spielen gegenwärtig bei den Behandlungsabfolgen eine Rolle. Egoistische Vergütungsansprüche der Leistungserbringer und Blockierungen wegen anfallender Kassenausgaben sind heute an der Tagesordnung. Es ist mehr als ärgerlich, dass der Systemfehler in unserem Gesundheitswesen bis heute nicht behoben wird. Dadurch entstanden und entstehen Kosten in Milliardenhöhe für die Beitragszahler. Jede zukünftige Erhöhung der Ausgaben, auch aus diesen Gründen, trägt der Arbeitnehmer und Rentner alleine. Zu dieser ärgerlichen Situation gehören insbesondere auch die Doppel- und Dreifachuntersuchungen bei den niedergelassenen Ärzten und in den Krankenhäusern.   Da der Hausarzt in den meisten Fällen die Anlaufstelle für die Patienten ist, sollten die erforderlichen Abstimmungen von ihm mit den Fachärzten, dem Krankenhaus, der Pflegeeinrichtung, dem ambulanten Pflegebetrieb, einer Reha-Versorgung, Physikalische Therapieeinrichtungen sowie Onkologische Behandler, je nach Notwendigkeit, in Gang gesetzt und begleitet werden. Die Schaffung eines kompetenten Stadt-, Regional- oder Landesausschusses, zusammengesetzt aus verantwortlichen Gesundheitspolitikern, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Krankenhäusern und Krankenkassen, ist von eminenter Bedeutung, allerdings nur auf der Basis eines Bundesgesetzes, damit die Grundsätze der Behandlungsabfolgen und Zuständigkeiten in dem Ausschuss beschlossen werden und ihre Durchführung anordnen, aber auch überwachen bzw. einschreiten können. Fehlende Facharztzulassungen an einigen Brennpunkten der Städte und Landkreise sollten ebenfalls zum Konzept der Entscheidungen dieses Ausschusses gehören. Der Gesundheitssenator der Freien Hansestadt Bremen hat in den vergangenen Wochen einen sogenannten Landesausschuss angeschoben. Leider fehlt die bundesgesetzliche Rechtskraft, denn die Kassenärztlichen Vereinigungen, aber auch der Spitzenverband der Krankenkassen, arbeiten massiv dagegen an. Nachvollziehbar ist das nicht, denn wenn ein niedergelassener Arzt sich diesem Verfahren mit der Begründung der „Freiberuflichkeit“ nicht anschließen will, kann er es gerne tun. Die Konsequenz müsste dann aber sein, die Behandlungszulassung für gesetzlich Versicherte abzuerkennen. Es gibt wenig Grund zum Optimismus, dass die Politik in Berlin den Mut hat, gegen die Auffassungen der starken Gesundheitslobbyisten in unserem Land die genannten Notwendigkeiten durchsetzen wird. Mit der mir unterstellten Forderung nach einer Staatsmedizin hat das jedenfalls nichts zu tun.   Günter Steffen 3. Juli 2014 Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de      
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yasni 05.07.14  +  

Die Ungerechtigkeiten für Pflegebedürftige ignoriert die Politik - Lebensleistungen sind dann vergessen

  Die vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm Mitte der 90er Jahre neu geschaffene Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch XI war sicher gut gemeint und daher vor fast zwei Jahrzehnten eine überfällige soziale Notwendigkeit in einer immer älter werdenden Bürgergesellschaft. Dieses Gesetz und die Ansprüche der Pflegebedürftigen wurden seitdem nur in Nuancen fortgeschrieben und verbessert. Das Gesetz mit seinen heutigen Wirkungen in den finanziellen Belastungen und der gewaltigen Defizite bei der personellen Umsetzung ist heute für Millonen hilfebedürftige Menschen als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen. Der Eindruck trügt nicht, die Probleme sind natürlich auch den Politikern bekannt. Noch duckt man sich weg und hat gerade einmal ab Januar 2013 für Demenz-Kranke "optische Regelungen" geschaffen, die in Wirklichkeit für Angehörige nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Nunmehr kündigt die Schwarz-Rote Bundesregierung neue Ergänzungen von Beitragssteigerungen und neue bürokratische Regelungen an. In unserem Land sind gegenwärtig ca. 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI. Davon sind 2 Millionen älter als 65 Jahre und hiervon rund 700 tausend älter als 85 Jahre. In der eigenen Häuslichkeit bleiben z.Zt. 1,6 Millionen, davon werden 1 Million von den Angehörigen versorgt, die weit überwiegend zur Pflegestufe 1 gehören. Rund 600 tausend Pflegebedürftige werden von den Ambulanten Pflegebetrieben – überwiegend Pflegestufe 2 – professionell versorgt.   Die Zusammenhänge der finanziellen Probleme sind außerhalb der Angehörigen der Hilfebedürftigen in unserem Land schlicht unbekannt. Auch die Medien haben kaum Interesse darüber zu berichten. Wer weiß denn schon, dass die Vertragspartner Pflegekassen (Krankenkassen) und die Pflegeheime sowie die Ambulanten Pflegebetriebe für definierte Leistungen Preise vereinbaren. Wer weiß denn schon, dass der zu leistende Preis in den vollstationären Einrichtungen allein für den Bereich Pflege eine nicht abgesicherte Differenz zwischen 600 und 800 Euro monatlich für den zahlenden Pflegebedürftigen bedeutet. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionszulage, die zwischen den genannten Vertragsparteien abgesprochen werden und so rund 1300 Euro monatlich ergeben, aber in vollständiger Höhe zu Lasten des Pflegebedürftigen gehen. Zusammen entstehen also nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 rund 1900 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 rund 2100 Euro monatlich Zuzahlungen für den Pflegebedürftigen.Welche Rentner sind in der heutigen Zeit, aber ganz besonders in den nächsten Jahren dazu in der Lage, diese horrenden Preise mit eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen. Natürlich kann man es sich leicht machen und antworten, das Sozialamt wird die fehlende Finanzierung übernehmen. In der Regel allerdings nur als Vorfinanzierung für die verantwortlichen Kinder und ggf. Enkel! Für den zu pflegenden alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich mittlerweile bei der Inanspruchnahme eines Ambulanten Pflegebetriebes in der Pflegestufe 2 bereits zwischen 600 Euro und 900 Euro monatliche Kosten nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse. Diese Entwicklung der Kostenspirale ist noch nicht am Ende. Aus marktwirtschaftlichen Gründen dürfen die Versicherungsgesellschaften sogenannte Pflegezusatzverträge mit Arbeitnehmern abschließen. Damit soll die Optik der erheblichen Zuzahlungsdifferenzen geschönt werden. Aber es hat wohl auch geklappt. Denn über 1 Million Zusatzverträge sind abgeschlossen worden. Ein heute 50 jähriger Arbeitnehmer bezahlt monatlich 30 Euro. Sollte er/sie mit dem 78. Lebensjahr Pflegebedürftig werden, sind rund 10 tausend Euro eingezahlt worden. Dafür erhält dieser dann in der Pflegestufe 2 nach heutigen Stand 420 Euro als Zuschuss. Wird die Person nicht pflegebedürftig, sind die eingezahlten Beträge verloren.   Das weitere Problem ist der Pflegenotstand in der Pflege. Damit ist der bestehende Personalnotstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemeint. Zu ändern sind die aufgezeigten Probleme nur durch eine konsequente neue Gesetzgebung. Die Erneuerung der Strukturen sind notwendig. Ziel muss es sein, eine sozial gerechte Versicherung, die die grundsätzlichen Probleme in der Pflege mit den hohen Eigenbeteiligungen beseitigt, zu beschliessen, aber auch dafür Sorge zu tragen, dass Pflegebedürftige in ihrer eigen Häuslichkeit an organisierten Betreuungsmöglichkeiten der Kommunen teilnehmen können. (Beispiel siehe Nordeuropäische Länder). Ich appelliere an die Politiker unseres Landes: „Macht Pflegebedürftige und kranke Menschen zu den wahren Lobbyisten Eurer Politik. Drängt endlich die Interessen von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringern auf ein vernünftiges Maß zurück; denn sie sind nur Ausführende der Gesetzesansprüche der Bürger.“   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 11.04.14  +  

Jagd nach chronisch kranken Mitgliedschaften der Krankenkassen

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); widows: 2; orphans: 2; }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }     Die Finanzen bei den einzelnen Krankenkassen versucht man mit merkwürdigen Methoden zu steigern. Der Gesetzgeber hat dafür Tür und Tor geöffnet. Die Hauptaufgabe der Krankenkassen-Mitarbeiter ist es gegenwärtig, neue Mitglieder, die überwiegend chronisch krank sind zu werben, damit höhere Gelder aus dem Finanztopf des Gesundheitsfonds zufließen. Was für ein Irrsinn! Ein Nebeneffekt, der von manchen Vorständen großer Krankenkassen gerne mitgenommen wird, um den Ausbau der internen Positionen und den Machtzuwachs für eine lobbyistische Gesundheitspolitik nach außen zu erreichen. Das gewählte Parlament lässt es zu, dass erforderliche intelligente neue Systeme in der Krankenversicherung gar nicht erst erörtert und diskutiert werden dürfen. Parteipolitik und Ideologie sind die Hinderungsgründe. Wie neuerdings bekannt wurde, sind namhafte Krankenkassen dazu übergegangen, niedergelassene Ärzte dazu zu bringen, Diagnosen ihrer Versicherten „beizusteuern“, die im Katalog beim Bundesversicherungsamt gesondert geführt werden, damit höhere Finanzzuweisungen erfolgen. Dieses „Beisteuern“ von Seiten der Ärzteschaft hat seinen Preis! Kassen und niedergelassene Ärzte bereichern sich somit an den Beitragszahlern. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 05.04.14  +  

Anmerkungen zur gegenwärtigen Sozial- und Gesundheitspolitik

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die Parteien lassen sich den Sozialstaat Deutschland viel kosten. In den nächsten Monaten wird die neue Bundesregierung die Weichen stellen und die im Wahlkampf angekündigten Erhöhungen (Mütterzuschläge für vor 1992 geborene Kinder) und die Absenkung des Rentenbezugs nach 45 Beitragsjahren umsetzen, der Zeitraum eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses ist dabei egal. Die Sozialdemokraten setzen sich voll durch, arbeitenden Bürgern ab dem 18. Lebensjahr den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zuzusichern. Das gegenwärtige Aufmucken von Seiten der Wirtschaftsverbände und die Warnungen vieler Wirtschaftsfachleute werden in den Wind geschlagen, denn die Parteivorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zugesichert, dass ihre Fraktion mit einer satten Mehrheit dem zustimmen wird. Es ist der Preis für die Einvernehmlichkeit der möglichst lange andauernden großen Koalition. Sachliche Argumente, die besonders aus wirtschaftspolitischen Gründen dagegen sprechen, sind in Wirklichkeit bereits vom Tisch gefegt. Machtansprüche und Parteiraison der Abgeordneten sind dafür ausschlaggebend.   Die notwendigen Finanzierungen für die zukünftige Rentengeneration bleiben unbeantwortet. Die Aufblähung des Bundeshaushaltes mit den immer höher erforderlichen Zuschüssen aus Steuermitteln ist heute kein Thema und wird ignoriert. Wenn es nach Vorstellungen der „Gutmenschen“ geht, wird die Mindestrente von über 850 Euro schon bald realisiert und beansprucht werden dürfen. Zukünftige Steuerzahler sollen es gewährleisten ? Die Frage ist zu stellen, wo kommt das viele Geld her und wodurch sollen die Bundesfinanzen mit den vielen Milliarden Euro gegenüber heute zu steigern sein, wenn gleichzeitig über 2 Billionen Euro Schulden abzutragen sind ? Wir leben alle in einer globalen weltweiten Wirtschaftsordnung. Der Wettbewerb wird immer schärfer. Angebot und Nachfrage bestimmen den erwirtschafteten Preis, der dann die Steuereinnahmen des Staates sicherstellen soll. Diese Fragen werden aus wahltaktischen Gründen von unseren Parteien ausgeblendet. Der absehbare Fachkräftemangel für unsere Wirtschaftsbetriebe wird durch den Mindestlohn für alle verschärft. Soviel gut ausgebildete Einwanderer werden nicht zur Deckung dieser Lücke zu uns kommen. Diese Zukunftsfragen brennen auf den Nägeln, nicht so für die gegenwärtigen Politiker unseres Landes. Diese Nachgiebigkeit in der Finanz- und Sozialpolitik zeigt sich auf den Feldern, auf denen die Politik eigenständige Haushaltsbeschlüsse vornehmen kann – ohne Rücksicht auf Wirkungen nach Ablauf der übernächsten Wahlperiode. Im Gegensatz zu den geschilderten unverantwortlichen „Wahlgeschenken“ ist für die Gesundung der kranken Bürger, die immer mehr werden, eine völlig andere Gegebenheit zu beobachten. Selbst die notwendigen Therapiemaßnahmen aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind weitgehend nicht mehr finanzierbar. Die Lobbyverbände der Leistungserbringer, die die Gesundung, Heilung und Pflege organisieren, haben die Politik vollkommen in der Hand. Die gesetzlich eingeführte Selbstverwaltung zwischen Geldverwalter (Krankenkassen) und Diagnostik- und Therapie – Verantwortliche (Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Pflegebetriebe u.a.) bestimmen eigenverantwortlich die Vergütungen, die den Beitrag für Arbeitnehmer und Rentner ausmachen. Dem Gesetzgeber bleibt letztlich nur Maßnahmen bürokratischer Regulierungen und Auflagen. Die Politik ist längst nicht mehr frei für Strukturänderungen im Sinne von Einsparpotentialen. Aber auch für wirkliche Auflagen einsparender Ausgaben der Krankenkassen und Reduzierungen von Werbemaßnahmen in Größenordnungen vierstelliger Millionen pro Jahr, die heute vollkommen zu Lasten der Beitragszahler gehen, sieht die heutige Politik keine Notwendigkeit. Diese unterschiedlichen Betrachtungen und Entscheidungen der maßgeblichen Politiker, bezogen auf eine gerechte Sozialgesetzgebung, ist auffällig und spricht doch eigentlich Bände. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 20.03.14  +  

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen dürfen Beitragserhöhungen verlangen

  Die neue Bundesregierung aus Union und SPD erörtert in den nächsten Wochen den Referentenentwurf des neuen Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, zur Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formal soll der zukünftige Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zur Hälfte jeweils gesetzlich festgelegt. Aber: Künftige gesetzliche Beitragsanhebungen gelten allein für Krankenkassen-Mitglieder und zukünftig nicht mehr für Arbeitgeber. Die vorgesehene gesetzliche Reduzierung von 0,9% für Mitglieder kann die einzelne Krankenkasse aufgrund ihrer finanziellen Situation durch einen sogenannten Zusatzbeitrag grundsätzlich anheben und sogar darüber hinaus einziehen! So etwas nennt man dann „politischer Kompromiss“ innerhalb der großen Koalition. Da wegen der beabsichtigten gesetzlichen Beitragsabsenkung rund 11 Milliarden Euro – nach heutigem Ausgabenstand der Kassen – fehlen werden, empfielt der Gesundheitsminister „Freiheit“ der Krankenkassen, diese Zusatzbeiträge zu erheben. Es wird von der Politik nicht daran gedacht, die milliardenschweren Ausgaben der überbordenden Bürokratie einzuschränken und die vielen Wirtschaftlichkeitsreserven im Leistungsrecht durch einen knallharten Preiswettbewerb zu beseitigen, sowie die ausufernden Marketingaktivitäten und Werbemaßnahmen der Kassen mit Finanzmitteln der Beitragszahler zu untersagen. Auch das Bundes- und die Landesaufsichtsbehörden der Krankenkassen gehen gegen diese eigennützigen Kostenverursachungen und unwirtschaftlichen Haushaltsführungen nicht vor. Etwaige Einsparauflagen für die Krankenkassen sieht der Referentenentwurf nicht vor. Vereinzelte SPD-Politiker haben zwar Widerstand angekündigt, der Koalitionsvertrag wird ganz sicher aber nicht unterlaufen. Dafür sorgen schon die Parteioberen.   Ein weiteres Motto des besagten Referentenentwurfs lautet: Bessere Qualität der medizinischen Leistungen! Dafür soll ein neues Institut gegründet werden, die statistischen Ergebnisse der Ärzte und Krankenhäuser auszuwerten und entsprechende Schlüsse durch die Politik „ in einigen Jahren“ zu ziehen. Wer sich ein wenig auskennt, wenn weitere staatliche Auflagen zur Ermittlung und Abgabe neuer Statistiken stattfinden, wird sehr schnell darauf kommen, ohne finanzielle Zugeständnisse – mit Beitragsmitteln der Kassenmitglieder – wird dazu die Bereitschaft der Ärzte und Kliniken gegen Null tendieren. Ich fürchte, auch nach parlamentarischer Diskussion und Beschlussfassung wird das entsprechende Gesetz für die Patienten und Beitragszahler nicht positiver ausfallen.   Günter Steffen 16. Februar 2014 www.guenter-steffen.de
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yasni 17.02.14  +  

Ein Krankheits-Absicherungsgesetz ist überfällig

      Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz in der Krankenversicherung von 15,5% viel zu hoch und auch sozial ungerecht. Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn/Rente bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind 30 Milliarden Euro Überschüsse bei den Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesverwaltungsamt, aufgelaufen.   Da u.a. für neue Therapien Schwerskranker in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Konzepte durchführen, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung!   Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist neuerdings eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister zur Sanierung des Bundeshaushalts bzw. zur Finanzierung angedachter sozialer Wohltaten. In den laufenden Koalitionsverhandlungen sind die Überschüsse in der Kranken- und Rentenversicherung ernsthaft Gesprächsthema für neue gemeinsame Umsetzungsvorschläge. Fest steht bereits, dass einige Leistungserbringer aus den gegenwärtigen Mehreinnahmen der zu hohen Beiträge Milliarden Euro Zuschüsse bis 2015 erwarten dürfen.   Da die jetzige, aber auch die kommende Regierung,nicht bereit ist, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkassen im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - denn 95% aller Behandlungsleistungen sind völlig identisch bei allen Kassen –eingesetzt. (Als Beispiele werden benannt: Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen, Bonussysteme, Babyschwimmen, Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens, Abnehmkurse u.v.m.)   Auch die neue Bundesregierung wird nach Einschätzung der Sachkenner wenig oder nichts substanzielles für Mitglieder und Versicherte in der GKV ändern. Die Politik sollte sich aber entschließen, eine allgemein gültige Krankheitsabsicherung für alle BürgerInnen auf qualitativ hohem Niveau einzuführen und die vielen Milliarden Euro an Ausgaben für unnnötige Strukturen und Leistungen, die nichts mit Notwendigkeiten von medizinisch/ärztlicher Diagnostik und Therapie, Zahnbehandlungen und Zahnersatz zu tun haben, außen vor lassen. Dadurch könnten die Beiträge erheblich abgesenkt und für eine bessere Pflege eingesetzt werden. Die Beitragshöhe sollte entsprechend der individuellen Einkommen der Bürger geregelt werden. Die Beiträge und die Leistungen, die vom Gesetzgeber im Leistungskatalog beschrieben würden, sollten alle GKV-Krankenkassen und alle PKV-Unternehmen im Wettbewerb zueinander umsetzen. Die Aufsicht sollte beim Bundesgesundheitsminister angesiedelt sein, damit die politische Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Die bisher üblichen Anhörungen der Lobbyistengruppen im Gesundheitsausschuss und im Ministerium sollten der Vergangenheit angehören. Günter Steffen Lemwerder, 15.11.2013 www.guenter-steffen.de   Günter Steffen   27809 Lemwerder  
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