von Günter Steffen, Lemwerder
Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben.
Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können.
Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.
Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine.
Der “Privilegierte” erhält nach wie vor keine Standardmedizin und es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen.
Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr.
Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten.
Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren.
Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert, die gewaltige Bürokratie auch noch auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten.
Günter Steffen, Lemwerder, November 2012
www.guenter-steffen.de
Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte
von Günter Steffen, Lemwerder
Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben.
Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können.
Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.
Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine.
Der “Privilegierte” erhält nach wie vor keine Standardmedizin und es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen.
Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr.
Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten.
Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren.
Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert, die gewaltige Bürokratie auch noch auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten.
Günter Steffen, Lemwerder, November 2012
www.guenter-steffen.de
|