Partei im Yasni Exposé von Günter Steffen

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Land: Deutschland, Handy: 004917639110526, Messenger: Skype , E-Mail: gue-steffen (at) t-online.de, Sprache: Deutsch
Ich biete: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Krankenhausfachmann, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland, Wirtschaftliche und organisatorische Betriebsführung in stationären Einrichtungen. Referent zu Themen Krankenabsicherung und Pflegerecht
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

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Dez 08  1
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396 Informationen zu Günter Steffen

Der Flüchtlingsstrom und die Euphorie

  Wieso berauschen sich so viele Bürger bei massiver Unterstützung der öffentlich rechtlichen Fernseh/Rundfunkanstalten in Deutschland an einer total überzogenen Willkommenskultur? Die Mehrzahl der Medien stellen den nicht mehr handelbaren Flüchtlingsstrom immer noch euphorisch dar und sprechen ohne Rücksicht auf gesetzliche Prüfvorgaben von Neubürgerinnen und Neubürgern. Die politisch linksliberalen Kräfte in unserem Land haben scheinbar ganze Arbeit in der „Bildungspolitik“ geleistet. Es scheint völlig egal zu sein, ob die vielen EU-Mitgliedsländer Solidarität verweigern. Aus dem Europaparlament hören wir gegenwärtig nichts. Kraftlos und gleichgültig schaut man zu, wie „Mutti-Merkel“ ein Idol für viele Wirtschaftsflüchtlinge aus Algerien und Marokko, die Völkerwanderung ermutigt mit der Aussage, „es gibt keine obere Grenze des Asyls.“ Sind bei uns etwa maßgebliche politische Kräfte am Werk, ein ungeliebtes Deutschland bewusst zu einem Vielvölkerstaat umzuwandeln? Die weitere Frage stellt sich, wieso verhalten sich viele konservative Politiker so defensiv und rücken demokratisch zu tiefst überzeugte Bürger auch in die rechte Ecke? Ich glaube, weil Angela Merkel keine Widersprüche duldet und Karrierekonsequenzen drohen, bleiben viele Parteifreunde schweigsam und verhalten sich feige. Günter Steffen   27809 Lemwerder  
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yasni 16.09.15  +  

Bei der Auswahl eines Pflegeheimes sollten die Voraussetzungen stimmen

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Wenn ein Pflegebedürftiger nicht mehr in der eigenen Häuslichkeit familiär oder professionell gepflegt und betreut werden kann, dann bleibt leider in der heutigen Zeit nur die Unterbringung in einem Pflegeheim. Die Auswahl ist groß, auch in der näheren Umgebung. Ob es ein gut geführtes Haus ist, muss dann schnellstens geklärt werden. Überwiegend zahlen die Pflegebedürftigen einen hohen gesundheitlichen Preis, obwohl die finanziellen Zuzahlungen in 50 bis 60% aller Rentner nicht voll leistbar sind. Dann müssen sich die Angehörigen oder das Sozialamt finanziell daran beteiligen. Billigpflege durch Wundliegen, Unterernährung und fehlende Verabreichung einer ausreichenden Flüssigkeit sind nicht selten traurige Gegebenheiten. Von Fixierungen oder medikamentöse Ruhigstellungen in einigen Häusern ganz zu schweigen.   Der Eindruck ist sicher nicht falsch, zu behaupten, diese Gesellschaft, also die Solidargemeinschaft und die Parteien wollen nichts oder viel zu wenig in eine Altenarbeit investieren, weil die Bedürftigen so oder so geistig und körperlich demnächst verfallen. Die Familienangehörigen haben in der Regel wenig Zeit, sich umzusehen, ob die Unterbringung und Versorgung ihres nahen Angehörigen akzeptiert werden kann. Es gibt Klärungsbedarf, ob es sich um gute oder schlechte Einrichtungen handelt. Bei der Sammlung der Fakten sollte man die vergebenen Pflege-Noten nicht berücksichtigen, denn Noten von 2 und schlechter sind eigentlich gar nicht vergeben worden.   Nur wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben sind, sollte man Angehörige guten Gewissens in einer stationären Pflegeeinrichtung unterbringen und einen Vertrag schließen:   Eine gute und schnelle Erreichbarkeit für Verwandte und Bekannte sind ebenso wichtig wie Erreichbarkeit von Restaurants und Geschäften. Also: Möglichst nahe am gesellschaftlichen Leben.   Ganz wichtig sind die Gegebenheiten von Wohnen, Verpflegung und Freizeit Klärung: Sind die Räume sauber und sind individuelle Möbel mitzubringen? Ist der Speiseplan ausgewogen? Sind Speisen und Getränke auch außerhalb der Mahlzeiten zu bekommen?   Gibt es umgesetzte Freizeitaktivitäten, Ausflüge, Geburtstagsfeiern u.a. und sind derartig Planungen auch zukünftig vorhanden?   Wie ist der Ablauf bei schönem Wetter? Gehen Mitarbeiter mit den Bewohnern in den Garten oder auf die vorhandene Terrasse?   Wie ist der Geruchseindruck in den Räumen und auf den Fluren?   Wie sind die ärztlichen Routinebesuche geregelt? Kommen auch Fachärzte regelmäßig?   Von unseren Politikern höre ich leider nicht, dass wir die alten Menschen nicht mehr isolieren sollten, sondern Wohnstätten zu sozialen Zentren machen, in denen auch die Jüngeren ihre kulturellen Lebensräume einrichten und bereit sind, ein Zusammenleben zu praktizieren.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de  
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yasni 09.05.15  +  

Der Umgang von Politik und Wirtschaft mit den Rentnern

Es ist unglaublich wie sich in den letzten zehn Jahren die  gesetzliche Altersrente in Deutschland entwickelt hat.Auf der Genehmigungsbasis der Rentenbezüge mit Stand 2004 an den Beispielen1000 Euro, 1500 Euro und 2000 Euro monatlich habe ich bis 2014 die tatsächlichen Reduzierungen in der Kaufkraft-Wertstellung errechnet. Dabei wurden alle Rentenerhöhungen, alle Erhöhungen im Beitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung und die vom Statistischen Bundesamt bekanntgemachten Inflationsraten berücksichtigt.Die angenommenen Beispiele haben sich in der Kaufkraftbewertung auf 885 Euro, 1330 Euro und 1771 Euro reduziert. Ab 1.1.2015 gehen von diesen Beträgen noch einmal die gesetzlich geltende Pflegebeitragserhöhung ab.Die Politiker sind schnell bei der Hand mit der Totschlag-Argumentation, schuld beim sinkenden Rentenniveau ist die demografische Entwicklung. Für die Zukunft trifft das sicher zu. Mit der zurückliegenden Zeit ist dieses Argument nicht zu begründen. Die Altrentner haben im Schnitt alle mindestens zwei erwachsene Kinder, die heute beruflich tätig sind. Die Bundesregierung selbst erklärt, dass in den vergangenen zehn Jahren auf einen Rentner noch 3,6 Beitragszahler kamen. Es wurde bis 2012 ein Rekordüberschuss aus den Beiträgen von 29 Milliarden Euro erzielt.Seit den 90er Jahren wird eine unehrliche Diskussion über den Reformbedarf von den Parteien und den Wirtschaftsverbänden geführt. Erforderliche Reformen werden, ohne offene und ehrliche Auseinandersetzung mit allen wesentlichen Einflüssen und Korrekturmöglichkeiten, reduziert auf Belastungen der Versicherten durch einseitige Beitragserhöhungen und Rentenkürzungen.   Günter Steffen, Lemwerder 21.4.2015
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yasni 23.04.15  +  

Das DRG-Vergütungssystem für Krankenhäuser sorgt für finanzielle Anreize und Überversorgung

  Diese Feststellung bestätigt die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für unser Land. Dabei spricht sie von einem Überangebot von Krankenhausleistungen. Nicht nur aus medizinischen Gründen, so neutrale Fachleute, ergeben sich Jahr für Jahr unglaubliche Fallsteigerungen. Mittlerweile ergeben sich zwischen 2005 und 2014 über 15%! Nein, unsere Bevölkerungsanzahl hat nicht zugenommen, wir Bürger/-Innen sind auch nicht kränker geworden, wohl macht sich der Alterungsprozess, aber nur um wenige Punktzahlen bemerkbar.   Wenn selbst die OECD ein Überangebot feststellt, dann liegt es in erster Linie meines Erachtens an einer zu engen Zusammenarbeit in Fragen der „notwendigen“ stationären Behandlungserfordernisse zwischen den niedergelassenen Orthopäden, Internisten u.a. und den örtlichen oder regionalen Krankenhäusern. Natürlich sind es nur Vermutungen der Fachleute, aber die kennen sich sicher besser aus als die Politik. Das DRG-Fallpauschalen-System lädt darüber hinaus dazu ein, weitere Therapiemaßnahmen im Krankenhaus anzugehen, die im Laufe der Diagnostikabklärungen festgestellt wurden. In einem hohen Prozentsatz werden dann weitere Fallpauschalen zusammen mit der eigentlichen Einweisungserfordernis berechnet, nachdem die weiteren diagnostischen Erkenntnisse ebenfalls behandelt wurden. In den letzten drei Jahren sind Operationen an der Wirbelsäule um 35% angestiegen und die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Für Hüft- und Knieoperationen werden Steigerungsraten von 27% angenommen. Ist es da ein Wunder, dass die Einnahmen für Krankenhausleistungen und die für ambulante ärztliche Behandlungen aus den Beiträgen der Gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich von 2008 zum Jahr 2014 um insgesamt 23 Milliarden Euro angestiegen sind. Getrennt nach den beiden Bereichen sind in diesem Zeitraum jeweils 30% Ertragssteigerungen zu verzeichnen, die die Mitglieder der Krankenkassen eingezahlt haben. Besonders erschreckend sind im Krankenhaus die jährlichen Komplikationsraten. In Fachkreisen geht man davon aus, dass diese im Schnitt 10% gemessen aller Eingriffe ergeben. Da kann man schon auf den Gedanken der Begrifflichkeit von Körperverletzungen kommen. Leider scheint die Devise im Medizinbetrieb Krankenhaus bereits weit verbreitet: Umsatz um jeden Preis.   Bei diesen Gegebenheiten kann man sich fragen, wie diese Entwicklung zu stoppen ist. Aus meiner Sicht sehe ich folgende Notwendigkeiten, die von der Legislative (Bund und Länder) veranlasst werden müssten:   Die Überversorgung ist nur zu beseitigen, wenn die jetzigen Strukturen der Krankenhauslandschaft wesentliche Änderungen erfahren. Solange aber die Bundesländer für eine flächendeckende Landesplanung zuständig sind, ist mit dem Abbau des Überangebotes nicht zu rechnen. Dazu würde in erster Linie die Beseitigung der Grundversorgung für Allgemeine Krankenhäuser (Stadt- und Kreiskrankenhäuser) und die Schaffung einer flächendeckenden stationären Schwerpunkt- und Fachversorgung gehören. Die zu schließenden Allgemeinen Krankenhäuser sollten möglichst in ambulante Fachzentren umgewandelt werden. Als weitere Änderung sehe ich die Notwendigkeit, die finanziellen Anreize durch eine grundlegende einheitliche Vergütungsneuregelung je Klinik zu ersetzen. Auf meiner Website habe ich diesbezüglich konkrete Vorstellungen näher beschrieben. Die Parteien hören eigentlich derartige Vorstellungen mit Wohlwollen, sie werden aber von Ideologen, von der Kommunalpolitik und von Lobbyisten so beeinflusst, dass keine Änderungen ernsthaft diskutiert werden. Mich persönlich ärgert besonders: Die von den Beitragszahlern gewählten Verwaltungsräte schweigen sich auch bei diesem Thema aus. Klar ist, der Beitragszahler bezahlt über seine Bruttoeinkünfte diese „Misere“. Gemildert aber doch durch tarifliche Gehaltsanhebungen und minimale Rentensteigerungen.   Günter Steffen 20. März 2015 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 21.03.15  +  

Die Ungerechtigkeiten für Pflegebedürftige ignoriert die Politik - Lebensleistungen sind dann vergessen

  Die vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm Mitte der 90er Jahre neu geschaffene Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch XI war sicher gut gemeint und daher vor fast zwei Jahrzehnten eine überfällige soziale Notwendigkeit in einer immer älter werdenden Bürgergesellschaft. Dieses Gesetz und die Ansprüche der Pflegebedürftigen wurden seitdem nur in Nuancen fortgeschrieben und verbessert. Das Gesetz mit seinen heutigen Wirkungen in den finanziellen Belastungen und der gewaltigen Defizite bei der personellen Umsetzung ist heute für Millonen hilfebedürftige Menschen als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen. Der Eindruck trügt nicht, die Probleme sind natürlich auch den Politikern bekannt. Noch duckt man sich weg und hat gerade einmal ab Januar 2013 für Demenz-Kranke "optische Regelungen" geschaffen, die in Wirklichkeit für Angehörige nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Nunmehr kündigt die Schwarz-Rote Bundesregierung neue Ergänzungen von Beitragssteigerungen und neue bürokratische Regelungen an. In unserem Land sind gegenwärtig ca. 2,3 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetz SGB XI. Davon sind 2 Millionen älter als 65 Jahre und hiervon rund 700 tausend älter als 85 Jahre. In der eigenen Häuslichkeit bleiben z.Zt. 1,6 Millionen, davon werden 1 Million von den Angehörigen versorgt, die weit überwiegend zur Pflegestufe 1 gehören. Rund 600 tausend Pflegebedürftige werden von den Ambulanten Pflegebetrieben – überwiegend Pflegestufe 2 – professionell versorgt.   Die Zusammenhänge der finanziellen Probleme sind außerhalb der Angehörigen der Hilfebedürftigen in unserem Land schlicht unbekannt. Auch die Medien haben kaum Interesse darüber zu berichten. Wer weiß denn schon, dass die Vertragspartner Pflegekassen (Krankenkassen) und die Pflegeheime sowie die Ambulanten Pflegebetriebe für definierte Leistungen Preise vereinbaren. Wer weiß denn schon, dass der zu leistende Preis in den vollstationären Einrichtungen allein für den Bereich Pflege eine nicht abgesicherte Differenz zwischen 600 und 800 Euro monatlich für den zahlenden Pflegebedürftigen bedeutet. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionszulage, die zwischen den genannten Vertragsparteien abgesprochen werden und so rund 1300 Euro monatlich ergeben, aber in vollständiger Höhe zu Lasten des Pflegebedürftigen gehen. Zusammen entstehen also nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 rund 1900 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 rund 2100 Euro monatlich Zuzahlungen für den Pflegebedürftigen.Welche Rentner sind in der heutigen Zeit, aber ganz besonders in den nächsten Jahren dazu in der Lage, diese horrenden Preise mit eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen. Natürlich kann man es sich leicht machen und antworten, das Sozialamt wird die fehlende Finanzierung übernehmen. In der Regel allerdings nur als Vorfinanzierung für die verantwortlichen Kinder und ggf. Enkel! Für den zu pflegenden alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich mittlerweile bei der Inanspruchnahme eines Ambulanten Pflegebetriebes in der Pflegestufe 2 bereits zwischen 600 Euro und 900 Euro monatliche Kosten nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse. Diese Entwicklung der Kostenspirale ist noch nicht am Ende. Aus marktwirtschaftlichen Gründen dürfen die Versicherungsgesellschaften sogenannte Pflegezusatzverträge mit Arbeitnehmern abschließen. Damit soll die Optik der erheblichen Zuzahlungsdifferenzen geschönt werden. Aber es hat wohl auch geklappt. Denn über 1 Million Zusatzverträge sind abgeschlossen worden. Ein heute 50 jähriger Arbeitnehmer bezahlt monatlich 30 Euro. Sollte er/sie mit dem 78. Lebensjahr Pflegebedürftig werden, sind rund 10 tausend Euro eingezahlt worden. Dafür erhält dieser dann in der Pflegestufe 2 nach heutigen Stand 420 Euro als Zuschuss. Wird die Person nicht pflegebedürftig, sind die eingezahlten Beträge verloren.   Das weitere Problem ist der Pflegenotstand in der Pflege. Damit ist der bestehende Personalnotstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemeint. Zu ändern sind die aufgezeigten Probleme nur durch eine konsequente neue Gesetzgebung. Die Erneuerung der Strukturen sind notwendig. Ziel muss es sein, eine sozial gerechte Versicherung, die die grundsätzlichen Probleme in der Pflege mit den hohen Eigenbeteiligungen beseitigt, zu beschliessen, aber auch dafür Sorge zu tragen, dass Pflegebedürftige in ihrer eigen Häuslichkeit an organisierten Betreuungsmöglichkeiten der Kommunen teilnehmen können. (Beispiel siehe Nordeuropäische Länder). Ich appelliere an die Politiker unseres Landes: „Macht Pflegebedürftige und kranke Menschen zu den wahren Lobbyisten Eurer Politik. Drängt endlich die Interessen von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringern auf ein vernünftiges Maß zurück; denn sie sind nur Ausführende der Gesetzesansprüche der Bürger.“   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 11.04.14  +  

Jagd nach chronisch kranken Mitgliedschaften der Krankenkassen

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); widows: 2; orphans: 2; }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }     Die Finanzen bei den einzelnen Krankenkassen versucht man mit merkwürdigen Methoden zu steigern. Der Gesetzgeber hat dafür Tür und Tor geöffnet. Die Hauptaufgabe der Krankenkassen-Mitarbeiter ist es gegenwärtig, neue Mitglieder, die überwiegend chronisch krank sind zu werben, damit höhere Gelder aus dem Finanztopf des Gesundheitsfonds zufließen. Was für ein Irrsinn! Ein Nebeneffekt, der von manchen Vorständen großer Krankenkassen gerne mitgenommen wird, um den Ausbau der internen Positionen und den Machtzuwachs für eine lobbyistische Gesundheitspolitik nach außen zu erreichen. Das gewählte Parlament lässt es zu, dass erforderliche intelligente neue Systeme in der Krankenversicherung gar nicht erst erörtert und diskutiert werden dürfen. Parteipolitik und Ideologie sind die Hinderungsgründe. Wie neuerdings bekannt wurde, sind namhafte Krankenkassen dazu übergegangen, niedergelassene Ärzte dazu zu bringen, Diagnosen ihrer Versicherten „beizusteuern“, die im Katalog beim Bundesversicherungsamt gesondert geführt werden, damit höhere Finanzzuweisungen erfolgen. Dieses „Beisteuern“ von Seiten der Ärzteschaft hat seinen Preis! Kassen und niedergelassene Ärzte bereichern sich somit an den Beitragszahlern. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 05.04.14  +  

Anmerkungen zur gegenwärtigen Sozial- und Gesundheitspolitik

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die Parteien lassen sich den Sozialstaat Deutschland viel kosten. In den nächsten Monaten wird die neue Bundesregierung die Weichen stellen und die im Wahlkampf angekündigten Erhöhungen (Mütterzuschläge für vor 1992 geborene Kinder) und die Absenkung des Rentenbezugs nach 45 Beitragsjahren umsetzen, der Zeitraum eines tatsächlichen Arbeitsverhältnisses ist dabei egal. Die Sozialdemokraten setzen sich voll durch, arbeitenden Bürgern ab dem 18. Lebensjahr den Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde zuzusichern. Das gegenwärtige Aufmucken von Seiten der Wirtschaftsverbände und die Warnungen vieler Wirtschaftsfachleute werden in den Wind geschlagen, denn die Parteivorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hat zugesichert, dass ihre Fraktion mit einer satten Mehrheit dem zustimmen wird. Es ist der Preis für die Einvernehmlichkeit der möglichst lange andauernden großen Koalition. Sachliche Argumente, die besonders aus wirtschaftspolitischen Gründen dagegen sprechen, sind in Wirklichkeit bereits vom Tisch gefegt. Machtansprüche und Parteiraison der Abgeordneten sind dafür ausschlaggebend.   Die notwendigen Finanzierungen für die zukünftige Rentengeneration bleiben unbeantwortet. Die Aufblähung des Bundeshaushaltes mit den immer höher erforderlichen Zuschüssen aus Steuermitteln ist heute kein Thema und wird ignoriert. Wenn es nach Vorstellungen der „Gutmenschen“ geht, wird die Mindestrente von über 850 Euro schon bald realisiert und beansprucht werden dürfen. Zukünftige Steuerzahler sollen es gewährleisten ? Die Frage ist zu stellen, wo kommt das viele Geld her und wodurch sollen die Bundesfinanzen mit den vielen Milliarden Euro gegenüber heute zu steigern sein, wenn gleichzeitig über 2 Billionen Euro Schulden abzutragen sind ? Wir leben alle in einer globalen weltweiten Wirtschaftsordnung. Der Wettbewerb wird immer schärfer. Angebot und Nachfrage bestimmen den erwirtschafteten Preis, der dann die Steuereinnahmen des Staates sicherstellen soll. Diese Fragen werden aus wahltaktischen Gründen von unseren Parteien ausgeblendet. Der absehbare Fachkräftemangel für unsere Wirtschaftsbetriebe wird durch den Mindestlohn für alle verschärft. Soviel gut ausgebildete Einwanderer werden nicht zur Deckung dieser Lücke zu uns kommen. Diese Zukunftsfragen brennen auf den Nägeln, nicht so für die gegenwärtigen Politiker unseres Landes. Diese Nachgiebigkeit in der Finanz- und Sozialpolitik zeigt sich auf den Feldern, auf denen die Politik eigenständige Haushaltsbeschlüsse vornehmen kann – ohne Rücksicht auf Wirkungen nach Ablauf der übernächsten Wahlperiode. Im Gegensatz zu den geschilderten unverantwortlichen „Wahlgeschenken“ ist für die Gesundung der kranken Bürger, die immer mehr werden, eine völlig andere Gegebenheit zu beobachten. Selbst die notwendigen Therapiemaßnahmen aufgrund der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse sind weitgehend nicht mehr finanzierbar. Die Lobbyverbände der Leistungserbringer, die die Gesundung, Heilung und Pflege organisieren, haben die Politik vollkommen in der Hand. Die gesetzlich eingeführte Selbstverwaltung zwischen Geldverwalter (Krankenkassen) und Diagnostik- und Therapie – Verantwortliche (Ärzte, Krankenhäuser, Zahnärzte, Pflegebetriebe u.a.) bestimmen eigenverantwortlich die Vergütungen, die den Beitrag für Arbeitnehmer und Rentner ausmachen. Dem Gesetzgeber bleibt letztlich nur Maßnahmen bürokratischer Regulierungen und Auflagen. Die Politik ist längst nicht mehr frei für Strukturänderungen im Sinne von Einsparpotentialen. Aber auch für wirkliche Auflagen einsparender Ausgaben der Krankenkassen und Reduzierungen von Werbemaßnahmen in Größenordnungen vierstelliger Millionen pro Jahr, die heute vollkommen zu Lasten der Beitragszahler gehen, sieht die heutige Politik keine Notwendigkeit. Diese unterschiedlichen Betrachtungen und Entscheidungen der maßgeblichen Politiker, bezogen auf eine gerechte Sozialgesetzgebung, ist auffällig und spricht doch eigentlich Bände. Günter Steffen   27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 20.03.14  +  

Steuern sprudeln und Erhöhungen für Beitragszahler folgen

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Die neue Bundesregierung setzt die Koalitionsabsprachen nach Vorstellung des Bundesfinanzministers um. Keine guten Aussichten für Beitragszahler in Sachen Abgaben in der Sozialversicherung. Auch die stetig wachsenden Steuern aus Gründen der „kalten Progression“ bei Gehaltserhöhungen werden nicht beseitigt oder zumindest abgesenkt. Ein Arbeitnehmer muss derzeitig zwischen 30% und fast 50% seines angehobenen Lohnes für erhöhte Steuern und Abgaben leisten. Es gibt keine Anzeichen bei den Unionsparteien oder Sozialdemokraten, für den arbeitenden und fleißigen Bürger irgendwelche finanziellen Erleichterungen vorzunehmen und die Gerechtigkeitslücke zu schließen. Im Gegenteil: Der Staat erwartet aus Gründen der „Kalten Progression“ zwischen 2014 und 2017 annähernd 56 Milliarden Euro zusätzlich zum eigentlichen Steueraufkommen. Da die rote Linie für Steuererhöhungen für Besserverdienende von der Union in den Koalitionsverhandlungen gezogen wurde, hat sich die neue Bundesregierung darauf geeinigt, die Abgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung, besonders für Arbeitnehmer und Rentner, zu erhöhen. So paradox es klingt, zunächst soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 14,6% abgesenkt werden, aber: Die Hälftelung (7,3%) steht für die meisten Arbeitnehmer und Rentner nur auf dem Papier. Für Arbeitgeber ist diese Hälftelung festgeschrieben. Jede Krankenkasse ist berechtigt, den Mitgliederbeitragssatz nach der individuellen Ausgabengegebenheit zu erhöhen. Da die Lobbyistenverbände der Leistungserbringer wie Ärzte in den eigenen Paxen und Krankenhäuser kräftige Erhöhungen der Vergütungen erwarten, ist für Kenner der Materie klar, schon bald steigen die Beiträge über den heutigen Anteil von 8,2%. Hinzu kommt, dass der Bundesfinanzminister eine Kürzung des Bundeszuschusses (Mitfinanzierung der Familienversicherung) von jährlich 6 Milliarden Euro vornimmt. Irgendwelche Maßnahmen der Einschränkung der vielen unsinnigen Ausgaben bei den Kassen, die nichts mit der Gesundung der Patienten zu tun haben, sind nicht beabsichtigt. Dazu fehlt den Politikern der Mut.   Die geschilderten Wirkungen in der Krankenversicherung und die vorgesehene Beitragsanhebung in der Pflegeversicherung, verbunden mit den Steigerungen der Lebenshaltungskosten in diesem und im nächsten Jahr, sind keine guten Aussichten für Rentner. Beabsichtigte Rentenerhöhungen in diesem und im nächsten Jahr wirken sich im Nettoeinkommen des Einzelnen nennenswert negativ aus.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
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yasni 18.03.14  +  

Schlecht wirtschaftende Krankenkassen dürfen Beitragserhöhungen verlangen

  Die neue Bundesregierung aus Union und SPD erörtert in den nächsten Wochen den Referentenentwurf des neuen Gesundheitsministers, Hermann Gröhe, zur Beitragsabsenkung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Formal soll der zukünftige Beitragssatz von 15,5% auf 14,6% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile werden zur Hälfte jeweils gesetzlich festgelegt. Aber: Künftige gesetzliche Beitragsanhebungen gelten allein für Krankenkassen-Mitglieder und zukünftig nicht mehr für Arbeitgeber. Die vorgesehene gesetzliche Reduzierung von 0,9% für Mitglieder kann die einzelne Krankenkasse aufgrund ihrer finanziellen Situation durch einen sogenannten Zusatzbeitrag grundsätzlich anheben und sogar darüber hinaus einziehen! So etwas nennt man dann „politischer Kompromiss“ innerhalb der großen Koalition. Da wegen der beabsichtigten gesetzlichen Beitragsabsenkung rund 11 Milliarden Euro – nach heutigem Ausgabenstand der Kassen – fehlen werden, empfielt der Gesundheitsminister „Freiheit“ der Krankenkassen, diese Zusatzbeiträge zu erheben. Es wird von der Politik nicht daran gedacht, die milliardenschweren Ausgaben der überbordenden Bürokratie einzuschränken und die vielen Wirtschaftlichkeitsreserven im Leistungsrecht durch einen knallharten Preiswettbewerb zu beseitigen, sowie die ausufernden Marketingaktivitäten und Werbemaßnahmen der Kassen mit Finanzmitteln der Beitragszahler zu untersagen. Auch das Bundes- und die Landesaufsichtsbehörden der Krankenkassen gehen gegen diese eigennützigen Kostenverursachungen und unwirtschaftlichen Haushaltsführungen nicht vor. Etwaige Einsparauflagen für die Krankenkassen sieht der Referentenentwurf nicht vor. Vereinzelte SPD-Politiker haben zwar Widerstand angekündigt, der Koalitionsvertrag wird ganz sicher aber nicht unterlaufen. Dafür sorgen schon die Parteioberen.   Ein weiteres Motto des besagten Referentenentwurfs lautet: Bessere Qualität der medizinischen Leistungen! Dafür soll ein neues Institut gegründet werden, die statistischen Ergebnisse der Ärzte und Krankenhäuser auszuwerten und entsprechende Schlüsse durch die Politik „ in einigen Jahren“ zu ziehen. Wer sich ein wenig auskennt, wenn weitere staatliche Auflagen zur Ermittlung und Abgabe neuer Statistiken stattfinden, wird sehr schnell darauf kommen, ohne finanzielle Zugeständnisse – mit Beitragsmitteln der Kassenmitglieder – wird dazu die Bereitschaft der Ärzte und Kliniken gegen Null tendieren. Ich fürchte, auch nach parlamentarischer Diskussion und Beschlussfassung wird das entsprechende Gesetz für die Patienten und Beitragszahler nicht positiver ausfallen.   Günter Steffen 16. Februar 2014 www.guenter-steffen.de
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yasni 17.02.14  +  

Die Politik hofiert die Verbände der Lobbyisten - wo bleibt der Patient

P { margin-bottom: 0.21cm; }     Das Erlebnis einer Abendveranstaltung, organisiert von der Adenauer-Stiftung, geht mir nicht aus dem Sinn. Referent war der Gesundheitspolitiker seiner Partei im Deutschen Bundestag, Jens Spahn, CDU. Vor einigen hundert Gästen führte zunächst dieser eine gute halbe Stunde in Allgemeinplätze der Krankenversicherungs- und Pflegeproblematik ein. Danach wurden die Zuhörer vom Diskussionsleiter aufgefordert, Fragen an Jens Spahn zu stellen. Was dann stattfand, waren Ausführungsmonologe der Kassenärztlichen Vereinigung, der Ärztekammer, des Pflegeverbandes, des Leiters einer großen Pflegeeinrichtung, ein früherer Bürgermeister eines Nachbarortes, die Kassenzahnärztliche Vereinigung und ein verantwortlicher eines Krankenhauses. Die Themen drehten sich um Ausweitungen der Probleme bürokratischer Auflagen, Nachwuchssorgen in der Ärzteschaft und im Pflegebereich, Prüfungen des Medizinischen Dienstes und nicht notwendige Qualitätsbeurteilungen für Pflegeheime sowie die nicht ausreichenden Krankenhausvergütungen, die zur Insolvenz der Krankenhäuser führen. Der Verfasser erhielt dann als Privatmann die Möglichkeit, auch einige Fragen an Herrn Spahn zu stellen. Diese Fragen gingen in Richtung der unzumutbaren Finanzierungsleistungen der Pflegebedürftigen und ob mit den von der Bundesregierung beabsichtigten Beitragserhöhungen von 0,5% in den Jahren 2015 und 2016 zukünftig auch der zu pflegende Personenkreis weniger belastet würde. Die weitere direkte Frage war, warum der Gesetzgeber es zulässt, für tausende von Ambulanten Pflegebetrieben eigenständige Vergütungen für Leistungsabrechnungen mit den Landes-Pflegekassen zu vereinbaren, die von den zu versorgenden Menschen in der eigenen Häuslichkeit ohne vorhandene Sparguthaben unmöglich finanziert werden können. Der Referent antworte auf die erste Frage sinngemäß, geringere Finanzierungsreduzierungen für Pflegebedürftige seien nicht geplant. Die zweite Frage mit meinem Hinweis einer doch möglichen Wettbewerbsvergütung für vereinfachte Leistungsmodule beantwortete der Referent mit seiner persönlichen Meinung, er sei zwar für Wettbewerb, aber nicht sehr zuversichtlich, dass derartige Überlegungen realistisch umsetzbar seien.   Die Veranstaltung war wohl vom Veranstalter von vornherein für die verschiedenen Verbände der Lobbyisten geplant. Der Patient bzw. Pflegebedürftige mit seinen vielen Problemen sollte wohl nicht unbedingt zum Thema werden. Diese vermutete Absicht des Veranstalters habe ich jedenfalls mitgenommen. Derartige öffentliche Vorträge mit einem Frage- und Antwortspiel sind gegenwärtig überall in der Bundesrepublik zu beobachten. Geldverdienen mit Krankheiten und Pflege. Legitim sicher im Sinne der Arbeitsplätze. Die eigentlichen Nöte der Hilfebedürftigen werden in der Regel von der Politik nicht die Beachtung erhalten, die erforderlich ist. Die Leistungserbringer haben wegen der lukrativen Werbungen die Medien auf ihrer Seite.   Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 09.02.14  +  

Koalitionsvertrag: Union und SPD haben nicht den Mut zur durchgreifenden Pflegereform

P { margin-bottom: 0.21cm; direction: ltr; color: rgb(0, 0, 0); }P.western { font-family: "Times New Roman",serif; font-size: 12pt; }P.cjk { font-family: "Droid Sans Fallback"; font-size: 12pt; }P.ctl { font-family: "Lohit Hindi"; font-size: 12pt; }   Aufgrund der sicheren Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag hätte die große Koalition die Möglichkeit gehabt, bereits vertraglich überein zu kommen, eine umfassende Reform des Pflegegesetzes im Sozialgesetzbuch Elf anzukündigen. Es ist anders gekommen. Die Inhalte sprechen eher dafür, dass die kommende Bundesregierung keine hohe Priorität der Pflege für die Hilfebedürftigen und ihre Angehörigen anstrebt. Die finanzielle Lage der Pflegebedürftigen hat sich aus Gründen des Eigenanteils dramatisch verschlechtert. Annähernd 40% der Heimbewohner und 20% in der ambulanten professionellen Pflege der Stufe 2 müssen Sozialhilfe beantragen und immer mehr erwachsene Kinder werden zur Kasse gebeten. Dramatisch ist auch die qualitative und quantitative Situation in den Pflegebetrieben. Die Beseitigung dieser Defizite sind im Koalitionsvertrag wenig konkret verabredet. Es ist überhaupt schwierig, die Vereinbarungen aufzulisten, so dass das Gefühl aufkommt, der Staat will nicht wirklich „Nägel mit Köpfen“ machen. Die Änderungsabsprachen der Koalitionspartner sind hier aufgelistet: Pflege muss für alle Menschen, die auf sie angewiesen sind, bezahlbar bleiben.   Die Pflegebedürftigkeit soll besser anerkannt werden.   Aufgrund einer Expertenkommission soll der Begriff der Pflegebedürftigkeit neu beschrieben werden.   Die Begutachtungssystematik soll wissenschaftlich erprobt und geprüft werden.   Zur Stärkung der ambulanten Pflege werden die Leistungen im ambulanten und stationären Bereich weiter angeglichen werden.   Die Betreuungsleistungen werden weiter ausgebaut. Bei einem Schlüssel von 1 Betreuungskraft auf 20 Pflegebedürftige. (Planungsziel: In den stationären Einrichtungen sollen bis zu 45.000 Betreuungskräfte tätig werden).   Die Zuschüsse für das Wohnumfeld sollen verbessert werden und die Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohnformen sollen ausgebaut werden.   Die Entwicklung von Angeboten altersgerechter Begleitung und technischer Unterstützungssysteme soll weiter gefördert und im Leistungskatalog des PflegeVG aufgenommen werden.   Die Palliativmedizin soll ausgebaut werden.   Die Hilfen zur Weiterführung des Haushalts sollen ausgebaut werden.   Gute Pflege setzt qualifiziertes und motiviertes Personal voraus. Die Parteien wollen sich für Personalmindeststandards einsetzen und die Pflegeberufe aufwerten.   Reformierung der Pflegeausbildung.   Um die Transparenz und Nutzerorientierung zu verbessern, müssen Qualitätssicherungsverfahren wissenschaftlichen Standards genügen- auch im Hinblick einer Entbürokratisierung.   Bund-Länder-Arbeit sgruppe schaffen um zu prüfen, wie die Rolle der Kommunen noch diesbezüglich weiter gestärkt werden kann.   Der paritätische Beitragssatz wird spätestens zum 1.1.2015 um 0,3% erhöht. Daraus sollen für Leistungsverbesserungen in der Betreung diese Mehreinnahmen sowie zum Aufbau eines Pflegevorsorgefonds verwendet werden. In einem zweiten Schritt wird mit der Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs der Beitrag um weitere 0,2% angehoben.   Meine Anmerkungen zu den Beschlüssen im Koalitionspapier:   Die Koalitionäre bleiben deutlich hinter den Erwartungen zurück. Wie diese Vorschläge „zusammengeschustert“ wurden, ist schon klar: Die Theoretiker aus dem Bundesgesundheitsministerium haben in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Lobbyisten die Feder geführt.   In dieser Vereinbarung ist kein Wort für so nötige finanzielle Entlastungen von Eigenbeteiligungen für die zu pflegenden Bedürftigen sowie für Angehörige vorgesehen. Wenn die zukünftigen Beitragserhöhungen von 0,5% für Leistungsverbesserungen der Betreuung, für den Ausbau des Pflegevorsorgefonds und für die Umsetzung des neuen Begriffs der Pflegebedürftigkeit eingesetzt werden sollen, womit will man bei den Pflegekräften die Qualifizierungsanhebungen, Stellenverbesserungen und Besserbezahlungen finanzieren? Eine Frage, die auch nicht beantwortet wurde. Die Zusammenfassung kann nur lauten: Es war wohl von den Koalitionsparteien Union und SPD nicht die Absicht, sich mit der Problematik Pflege der Menschen im Zeitraum der Bildung einer neuen Bundesregierung auseinander zu setzen. Die verhandelnden Persönlichkeiten der drei Parteien wussten wohl sehr frühzeitig, dass sie kein verantwortungsvolles Amt erhalten. Der seit einigen Tagen ernannte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe war schnell dabei, auf der Website des Ministeriums seine Devise festzuhalten: „Deutschland habe eines der besten Gesundheitssysteme der Welt“! Günter Steffen, Lemwerder 27. Dezember 2013
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 16.01.14  +  

Parteien legen die Axt an unsere Rentenversicherung

P { margin-bottom: 0.21cm; }   Die große Koalition hat sich auf eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren für Versicherte verständigt, wenn 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden können. Da lediglich Beiträge eingezahlt sein müssen, spielt es keine Rolle, ob gearbeitet oder eine Arbeitslosigkeit vorlag. Dieser Punkt ist zwar angeblich noch strittig, aber die Beitragszahler der jüngeren Generation können sich schon denken, wie Angela Merkel diesen Streit löst: Im Sinne des Konsens und zu Lasten der heutigen Rentner, der jungen arbeitenden Menschen und der gutverdienenden Steuerzahler. Wie Fachleute errechnet haben, werden rund 40% der Männer und weniger als 14% der Frauen von dieser Idee der Sozialdemokraten, die in der Koalition von der Bundesarbeitsministerin Nahles umgesetzt wird, Gebrauch machen. Es darf m.E. nicht vergessen werden, wie die SPD dafür argumentiert hat: „45 Jahre arbeiten muss belohnt werden“!! Die Rente mit 67 wird so zu einem Papiertiger. Es ist in diesem Zusammenhang doch einmal bei der Union und SPD nachzufragen, wieso die alte Regelung der Rente mit 65 unter der Voraussetzung der tatsächlichen Arbeitsleistung der 45 Jahren nicht beibehalten werden konnte? Die Wirtschaft warnt zu recht vor einer Frühverrentungswelle, die schon bald auf uns zu kommt. Der Beitrag zur Gesetzlichen Rentenversicherung wird bald nicht mehr ausreichen. Es wird allerhöchste Zeit, die Rechtsgrundlagen so zu ändern, dass alle arbeitenden Menschen Beiträge einzuzahlen haben und die vielen Ausnahmen für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Politiker u.a. beseitigt werden. Wenn die zukünftige Beamtenschaft immer noch davon ausgenommen bleiben soll, dann sollten künftige Berufungen auf Lebenszeit erheblich eingeschränkt werden, denn ein großer Anteil der gegenwärtigen Beamtenschaft leistet nun wirklich keine hoheitlichen Aufgaben des Staates. Damit der Anteil der geringfügigen Rentenbezieher so klein wie möglich gehalten werden kann – Stichwort Mindestrente - sollte der Staat die betriebsbedingten Zusatzversorgungen steuerlich fördern. Nur so werden die Altersrenten ab 2020 und darüber hinaus, die eine zum Leben auskommende Rente beziehen wollen, gesichert werden können. Die gegenwärtige Politik steuert immer mehr auf Erweiterung der Finanzierungen aus den Steuereinnahmen hin. Wenn das man nicht ins Auge geht. Günter Steffen, Lemwerder Januar2014
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 15.01.14  +  

Abzockerei der Beiträge in der GKV setzt sich weiter fort

  Schon seit fast zwei Jahren ist der gesetzlich einheitlich festgelegte Beitragssatz von 15,5% viel zu hoch und auch noch sozial ungerecht. Denn Arbeitgeber leisten davon 7,3% und alle Mitglieder – soweit sie Arbeitnehmer/Rentner sind – 8,2% vom Arbeitslohn bis zur derzeitigen Bemessungsgrenze von jährlich 47250 Euro. Mittlerweile sind über 29 Milliarden Euro an Überschüssen bei den einigermaßen wirtschaftlichen Krankenkassen und im Gesundheitsfonds, angesiedelt beim Bundesversicherungsamt, entstanden. Da für neue Therapien für Schwerstkranke in unserem Land der „Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen“ zuständig ist, die Ärzte eigene Honorarabsenkungen verhindern wollen und die Kassen immer neue Organisationsumstellungen sowie Marketing-Ausweitungen durchführen können, unterbleiben derartige Beschlüsse für kranke Menschen trotz vorhandener Finanzgrundlagen. Die Politik im Bund und in den Ländern schaut zu und verweist auf die Selbstverwaltung! Der Zugriff auf Beitragsüberschüsse ist aber eine Selbstverständlichkeit für den Bundesfinanzminister, damit der Bundeshaushalt entlastet wird. Weiter besteht der Zugriff auf die Mitgliedsbeiträge für den Bund auch darin, den immer noch unwirtschaftlichen Krankenhäusern jährliche Milliarden-Zuschüsse für Betriebskosten - überwiegend wegen der nicht notwendigen Personalaufwendungen - zuzugestehen. So werden also alle Krankenhäuser bedacht. Die vielen wirtschaftlich – überwiegend privat - geführten Großkrankenhäuser bedanken sich mit steigenden Gewinnen. Die Operationssteigerungen und die dazu abzurechnenden Fallpauschalen unterstützen die gewaltige Gewinnmaximierung dieser Einrichtungen. Da der Staat, beide großen Bundestagsfraktionen mit den Abgeordneten von Bündnis „Die Grünen“ nicht bereit sind, den gesetzlich festgelegten Beitragssatz abzusenken, bekommen die Krankenkassen mit Stichwort „Prämienerstattungen“ eigenständige Regelungen auf dem Tablett serviert. Diese werden überwiegend für die Attraktivität der einzelnen Krankenkasse im Sinne eines „minimalen Leistungswettbewerbs“ - 95% der Leistungen sind bei allen Krankenkassen sowieso gleich- eingesetzt (für Früherkennungs- und Zahnvorsorgeuntersuchungen oder an Maßnahmen zur Erreichung des Sportabzeichens). Auch eine anders zusammengesetzte Bundesregierung nach dem 22. September d.J. wird meines Erachtens wenig oder gar nichts ändern. Statt nun auch noch die Freigabe der Krankenkassen-Pflichtgrenze zu diskutieren, sollte eine künftige Bundesregierung sich dazu entschließen, eine allgemein gültige Krankenabsicherung für alle Bürger und Bürgerinnen einzuführen. Bitte nicht verwechseln mit einer bürokratisch-staatlich eingerichteten Bürgerversicherung der Oppositionsparteien. Die Beitragshöhe der neu einzuführenden allgemeinen Krankenabsicherung, im Preis- und Leistungswettbewerb aller GKV- und PKV-Kassen, sollte entsprechend der Einkommensabstufungen geschaffen werden. Die Aufsicht sollte das Bundesgesundheitsministerium haben, damit die Verantwortung klar nachvollzogen werden kann. Lobbyisten sollte der Zutritt dort verboten werden. Ich weiß, wovon ich rede.   Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 01.09.13  +  

Die Probleme der Pflege werden von der Politik ignoriert

  Die vom früheren Bundesarbeitsminister Norbert Blüm Mitte der 90er Jahre neu geschaffene Pflegeversicherung im Sozialgesetzbuch XI war sicher gut gemeint und daher vor fast zwei Jahrzehnten eine überfällige soziale Notwendigkeit in einer immer älter werdenden Bürgergesellschaft. Dieses Gesetz und die Ansprüche der Pflegebedürftigen wurde seitdem nur in Nuancen fortgeschrieben und verbessert. Das Gesetz mit seinen heutigen Wirkungen in den finanziellen Belastungen und der gewaltigen Defizite bei der personellen Umsetzung ist heute für Millonen hilfebedürftige Menschen als nicht mehr hinnehmbar zu bezeichnen. Der Eindruck trügt nicht, die Probleme sind natürlich auch den Politikern bekannt. Noch duckt man sich weg und hat gerade einmal ab Januar 2013 für Demenz-Kranke "optische Regelungen" geschaffen, die in Wirklichkeit für Angehörige nur ein Tropfen auf den heißen Stein bedeuten. Das "Wegducken" der Politiker gilt für alle Parteien. Auch nicht mehr politisch aktive sozialdemokratische Persönlichkeiten schweigen sich weitgehend aus. Jedenfalls versuchen sie gar nicht erst, öffentlichkeitswirksam Forderungen im Sinne der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu verlangen. Die Zusammenhänge der finanziellen Probleme werden schlicht nicht dargestellt. Wer weiß denn schon, dass die Vertragspartner Pflegekassen (Krankenkassen) und die Pflegeheime sowie die Ambulanten Pflegebetriebe für die zu leistenden Preise für Angehörige/Pflegebedürftige auf der Grundlage unseres Gesetzgebers verantwortlich sind. Wer weiß denn schon, dass der zugestandene Preis in den vollstationären Einrichtungen allein für den Bereich Pflege eine nicht abgesicherte Differenz zwischen 600 und 800 Euro monatlich für den zahlenden Pflegebedürftigen bedeutet. Hinzu kommen noch die monatlichen Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionszulage, die zwar zwischen den genannten Vertragsparteien rechtlich abgesprochen werden, und so rund 1300 Euro monatlich ergeben, aber in vollständiger Höhe zu Lasten des Pflegebedürftigen gehen. Zusammen entstehen also nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse in Pflegestufe 2 rund 1900 Euro monatlich und in Pflegestufe 3 rund 2100 Euro monatlich für den Pflegebedürftigen.Welche Rentner sind in der heutigen Zeit, aber ganz besonders in den nächsten Jahren dazu in der Lage, diese horrenden Preise mit eigenen finanziellen Mitteln zu bezahlen. Natürlich kann man es sich leicht machen und antworten, das Sozialamt wird die fehlende Finanzierung übernehmen. In der Regel allerdings nur als Vorfinanzierung für die verantwortlichen Kinder und ggf. Enkel! Für den zu pflegenden alten Menschen in der eigenen Häuslichkeit ergeben sich mittlerweile bei der Inanspruchnahme eines Ambulanten Pflegebetriebes in der Pflegestufe 2 bereits zwischen 600 Euro und 900 Euro monatliche Kosten nach Abzug der Erstattung von der Pflegekasse. Diese Entwicklung der Kostenspirale ist noch nicht am Ende. Das weitere Problem ist der Pflegenotstand in der Pflege. Damit ist der bestehende Personalnotstand in qualitativer und quantitativer Hinsicht gemeint. Zu ändern sind die aufgezeigten Probleme nur durch eine konsequente neue Gesetzgebung. Die Erneuerung der Strukturen ist notwendig. Ziel muss es sein, eine sozial gerechte Versicherung, die die grundsätzlichen Probleme in der Pflege beseitigt, zu beschliessen. In den kommenden Wochen schreiten die in Deutschland bestehenden Seniorenverbände voran und verlangen von der Politik in der Endphase des Bundestagswahlkampfes notwendige Änderungen im Sozialgesetzbuch XI sowie wichtige erste Schritte zur Beseitigung der großen Personalprobleme in der Pflege. Macht Pflegebedürftige und kranke Menschen zu den wahren Lobbyisten Eurer Politik. Drängt endlich die Interessen von Pflege- und Krankenkassen sowie Leistungserbringer auf ein vernünftiges Maß zurück; denn sie sind nur Ausführende der Gesetzesansprüche der Bürger. Günter Steffen   27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 07.08.13  +  

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die Probleme der Krankenhäuser und die Hintergründe Die Studie über die deutschen Krankenhäuser, erstellt vom Essener RWI und nach Auswertung der jährlichen Repräsentativbefragung des Deutschen Krankenhausinstituts, ergaben eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage. Rund 60% der stationären Einrichtungen haben im Jahre 2012 ein rückläufiges Geschäftsergebnis zu verzeichnen gehabt. Bei 21 % der Krankenhäuser wurden Jahresfehlbeträge festgestellt. Es ist aber öffentlich nicht konkretisiert worden, ob die Jahresfehlbeträge durch die fehlenden Erlöse aus den Fallpauschalen und Sonderentgelten entstanden sind, weil die Aufwendungen der Personal- und Sachkosten zur Versorgung der Patienten nicht abgedeckt werden konnten oder ob die Bilanzen das Negativergebnis auswiesen. Im zweiten Fall wäre der Grund darin zu finden, weil erhöhte Abschreibungen aus den getätigten Neuinvestitionen zu Buche schlagen. Zwischen 2005 und 2011 stiegen die Erlöse der Häuser um fast 30%. Die Patientenzahlen stiegen also steil an. Das Essener RWI erklärte diese gewaltige Steigerung der Krankenhausfälle mit “einer starken Mengendynamik”! Klar ist, es wurde soviel operiert wie noch nie. Die Beitragszahler der Krankenkassen wurden tüchtig belastet. Die gesetzlich bestehende Vergütungssystematik der über tausend DRG- Fallpauschalen mit den Haupt- und Nebendiagnosen laden zu einer Mengenausweitung bzw. zu Operationen ohne medizinische Notwendigkeiten geradezu ein. Auch heute noch weist die Politik diese Begründung weit von sich. Das Ergebnis der Befragungsaktion in den deutschen Kliniken und die erwähnten Gutachten, die öffentlich gemacht wurden, haben nur den einen Grund: Die Bundesregierung und der Gesetzgeber sollen im Wahljahr neue finanzielle Zusagen machen, damit das Personal (Wahlvolk) in den Krankenhäusern nicht noch auf den Gedanken mit ihrer machtvollen Ver’di-Gewerkschaft kommen, Proteste so kurz vor der Bundestags- und der zwei Landtagswahlen (Bayern und Hessen) wegen der “miesen” Betriebsergebnisse ihrer Krankenhausträger anzuzetteln. Seit einigen Tagen ist denn auch bekannt geworden, in diesem Jahr sollen die Krankenhäuser von den Krankenkassen eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten. Da der Gesundheitsminister den starken Anstieg der Operationen nicht erklären kann, wird selbstverständlich erst einmal eine wissenschaftliche Untersuchungskommission ins Leben gerufen. Ein nicht unerheblicher Prozentsatz der öffentlich-rechtlichen Stadt- und Kreiskrankenhäuser, überwiegend in den westlichen Bundesländern, verzeichnen jährlich Verluste, weil die Betriebskosten auch mit den lukrativen Fallpauschalen nicht gedeckt werden können. Viele Kommunen nehmen diese Unwirtschaftlichkeiten ihrer Krankenhäuser immer noch hin, weil starke Personal- und Betriebsräte personell-wirtschaftliche Strukturen ablehnen und die Parteien in den betreffenden Städten über noch finanzstarke Haushalte verfügen. Dort, wo die Übernahme der Verluste von Kommunen nicht mehr stattfinden, werden private Krankenhausträger gesucht und auch gefunden. Beispiele gibt es genug. Große private Krankenhausträger zeigen, wie vorbildlich in Zeiten der lukrativen Vergütungssystematik eine wirtschaftliche Betriebsführung - sehr oft aber auch zu Lasten der Mitarbeiterschaft - stattfindet. Große Aktiengesellschaften sichern sogar aus den Erlösen Dividenden für ihre Aktionäre Jahr für Jahr zu. Es wird Zeit, dass im Interesse der Patienten und des Personals in den Krankenhäusern ein gesetzlich festgelegter Personalschlüssel gilt und vertraglich ausgehandelte Vergütungen mit den Krankenkassen gelten. Dabei sollte die medizinisch/fachliche Qualität eines Hauses ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor sein. Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 11.06.13  +  

Senioren machen Parteien im kommenden Wahlkampf Druck bei der Gesundheitspolitik

Seniorenverbände in Deutschland -speziell gegenwärtig im Norden - sind aktiv geworden und verlangen eine neue bezahlbare Pflegestruktur sowie die Einleitung einer nachhaltigen Gesundheitsreform nach den am 22. September stattgefundenen Wahlen. Die Formulierungen der verlangten Neuerungen im Gesundheitswesen befinden sich auf der Ziellinie. Der Verfasser dieser Meldung war als Berater hinzugezogen worden.Wesentliche Neuerungen sind die Forderungen, wie keine Unterscheidungen zwischen privater und gesetzlicher Absicherung im Krankheitsfall, sowie Vorsorgemaßnahmen und eine sinnvolle Prävention. Alle Therapien, die nach den wissenschaftlich neuesten Erkenntnissen bewiesen sind, sollten als Grundleistungen eingesetzt werden. Die Beiträge sollten entsprechend der individuellen Einkommen sozial abgesenkt werden. Die nicht im Sozialgesetzbuch abgesicherten Leistungen wie Alternativmedizin, Chefarztbehandlung, aufwendiger Zahnersatz z.B. Implantate u.a. könnten im Wettbewerb von den Krankenkassen und Versicherungsunternehmen mit einer Zusatzversicherung angeboten werden. Die Abrechnungen der ärztlich/medizinischen Leistungen, so fordern die Senioren, sollten grundsätzlich direkt mit den Krankenkassen erfolgen und der Versicherte sollte immer ein Duplikat zur Kenntnis erhalten. Für die niedergelassenen Ärzte sollte  eine einheitliche Gebührenordnung, die vom Gesetzgeber einzuführen ist, gelten.  DRG-Fallpauschalen-Abrechnungen der Krankenhäuser sollten wegen der ausufernden Bürokratie, Leistungsanreizen und Falschabrechnungen möglichst abgeschafft werden. Grund: Es gibt gerechtere und intelligentere Vergütungsregelungen. Eine weitere gravierende Änderung wird voraussichtlich verlangt, und zwar den Ärzten in der Praxis eine gesetzlich festgelegte Positivliste für zu verordnende Medikamente an die Hand zu geben. Überflüssige kostenaufwändige Strukturen wie Kassenärztliche/ Kassenzahnärztliche Vereinigungen, Krankenhausgesellschaften, Landesverbände von Krankenkassen etc. sollten zukünftig nicht mehr mit den gesetzlichen Beiträgen finanziert werden. Auch die aufwendigen Werbemaßnahmen, versteckt als Marketingaktivitäten der Krankenkassen, sollte man untersagen, sofern diese aus den Beiträgen der Versicherten für Grundleistungen entnommen werden. Ebenfalls, so die Senioren, sind Erneuerungen der Strukturen in der Pflege unumgänglich. Die Pflegekassen sollten personell und organisatorisch nicht mehr eigenständig arbeiten, sondern mit ihren Aufgaben, aus Gründen der Einsparungen von Verwaltungskosten, in die jeweilige Krankenkasse integriert werden. Auch eine neue Beitragsstruktur, bei Beteiligung der Arbeitgeber, wird  gefordert. Die Tagesbetreuung in Einrichtungen der politischen Gemeinden und Landkreise wird für Pflegebedürftige, die  in der eigenen Häuslichkeit versorgt werden, verlangt. Ambulante Pflegebetriebe sollten auf der Basis einer Gebührenordnung mit beschriebenen  Pflegemodulen arbeiten. Die stationäre Unterbringung sollte eine Ausnahme werden. Persönliche Kostenbeteiligungen der stationär untergebrachten Pflegebedürftigen sollten einen bestimmten Prozentsatz der eigenen Rente nicht übersteigen.Man kann gespannt sein, wie die Forderungen demnächst öffentlich diskutiert werden. Die Politik, aber insbesondere die vielen Lobbyisten, werden den hier nur angerissenen Forderungen ganz sicher ablehnend gegenüberstehen. Die linke Seite im Bundestag  wird auf “ihre” beabsichtigte Bürgerversicherung” verweisen. Ob allerdings die beabsichtigte Bürgerversicherung  wegen der sich sicher entwickelnden Staatsmedizin, die Beibehaltung der Zwei-Klassen-Medizin, der fehlende Wettbewerb und die sich einstellende Bürokratie- und Ausgabenflut  gute Argumente dagegen sind, wird vom Verfasser bezweifelt.Günter Steffen, Lemwerderwww.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 26.04.13  +  

Die Gebührenverpflichtung als Haushaltsabgabe für Medien des Staates

Die Gebührenverpflichtung aller Haushalte ab 2013 in Höhe von 215 Euro jährlich ist eine durchschaubare Maßnahme der Politiker, sich von den öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten, ARD und ZDF,  IHRE Presse durch Rückendeckung zu sichern. Über  Tabuthemen, also Verärgerungen von Gegebenheiten aus der Mitte unserer Gesellschaft, wird natürlich aus Gründen der Loyalität zur Politik nur dann berichtet, wenn es der Politik in den Kram passt. Es klingt heute schon teilweise als Hohn, wenn die Parteipolitiker  sich  auf die im Grundgesetz verbriefte Pressefreiheit in unserem Land berufen. Stillschweigend werden die wichtigen Positionen in den erwähnten Fernseh- und Rundfunkanstalten mit Redakteuren, die den großen Parteien nahe stehen, besetzt. Hierzu gibt es sogar einen Beschluss in der Konferenz der Ministerpräsidenten der Bundesländer.  Der Chefredakteur des WDR, Jörg Schönenborn, hat vor einigen Tagen zum Thema Haushaltsabgabe eine besonders “eindrucksvolle” Begründung abgegeben: Er spricht bei der Gebührenabgabe von einer “Demokratie-Abgabe“! Die beiden großen Anstalten geben jährlich insgesamt Acht Milliarden Euro aus.  (Zum Verständnis dieser Größenordnung sei erwähnt, das Kirchensteueraufkommen  in Deutschland beläuft sich auf 9 Milliarden Euro). Ist es da ein Wunder, wenn die so genannten Fernsehstars maßlos hohe Gagen erhalten und die Fußball-Bundesliga mit finanziert wird, weil ARD und ZDF zeitversetzt darüber berichten und zu Beginn einer Saison ein Spiel original übertragen dürfen. Die Verfilzungen von Politik und Anstaltsredaktionen, Parteienherrschaft, Verzerrung des Medienmarktes und die Verzerrung der Preise wird also konsequent fortgesetzt. Der Bürger wird nicht gefragt, er muss zahlen.Günter Steffen27809 Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 16.01.13  +  

Die Staatsfinanzen in Europa werden an die Wand gefahren

Die deutsche Bundesregierung, die unter Druck steht, hat ständig ihren finanziellen Beitrag zur “Rettung” der EU-Krise erhöht. Die sozialistischen und sozialdemokratischen Parteien in den Euro-Ländern drängen darauf, dass Deutschland einer Schuldenhaftungsgemeinschaft zustimmt, damit im Sinne der kurzfristigen Vermeidung von Staatspleiten weitere Schulden aufgenommen werden können und Deutschland dafür mit 27% der Gesamtschulden haftet. Von einer Staatspleite darf wohl ausgegangen werden, wenn Zins und Tilgung für die Staatsschuld die Steuereinnahmen überschreiten. Gegenwärtig handelt die Europäische Zentralbank im Sinne der Bundeskanzlerin und kauft von den südeuropäischen Mitgliedsstaaten entsprechende Staatsanleihen zu günstigen Zinssätzen auf; dabei werden die Staatsschulden weiter ausgebaut und Deutschland haftet auch bei der EZB mit dem genannten Prozentanteil. Die Politik geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch im Hauptverfahren keine Einwände formulieren wird, weil die Mechanismen des Rettungsschirms auch bei der EZB gelten sollen. Die Auffassungen von Volkswirtschaftlern verfestigt sich immer mehr: Wir müssen schon sehr bald mit zweistelligen Inflationsraten rechnen. Übrigens: Wenn man über Jahrzehnte hinweg für den schuldenfinanzierten Wohlfahrtsstaat systematisch mehr Geld ausgibt als man einnimmt, dann wird dem Staat irgendwann die Grundlage seiner Fiskalaufgaben entzogen. Seit der Wiedervereinigung in unserem Land belaufen sich allein auf Bundesebene die Kostenblöcke Soziale Ausgaben, Personalkosten im öffentlichen Dienst sowie Zins und Tilgung auf knapp 75% im Bundeshaushalt. Die regierende sozialistische Führung in Frankreich diktiert ihre politischen Freunde in Deutschland die zukünftige Solidarität für eine entsprechende deutsche Innenpolitik. Beispielsweise die Einführung des Spitzensteuersatzes von 75% und die Ausweitung des Wohlfahrtsstaates sowie die Zustimmung zur europäischen Haftungsgemeinschaft. Ich frage mich ernsthaft, wieso soll der deutsche Steuerzahler dafür seinen Kopf hinhalten? Es wäre an der Zeit, vor der Bundestagswahl 2013 eine Volksbefragung über die beabsichtigte Souveränitätsabtretung des deutschen Staates an die EU stattfinden zu lassen. Frau Dr. Merkel behauptet, die Mitgliedschaft im Euro-Bündnis sei alternativlos, wieso eigentlich? Günter Steffen 27809 Lemwerder  www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 17.10.12  +  

Immer mehr Aktiengesellschaften als Krankenhausträger

Die naive Denkweise, dass die Krankenhäuser in Trägerschaft von Aktiengesellschaften mit  Krankenkassen preisgünstiger abrechnen.                   Von Günter Steffen, Lemwerder     Der Dax-Konzern FRESENIUS will die Rhön-Klinikum-Kette mit insgesamt 53 Krankenhäusern und 39 Versorgungszentren in Deutschland auch noch übernehmen. Falls die Planung von den Aktionären angenommen wird, entsteht damit bei Helios AG der bei weitem größte private Klinikbetreiber. Die Asklepios-Gruppe ist bereits seit einigen Jahren Aktiengesellschaft. In Zukunft geht es also in vielen Krankenhäusern kostenmäßig um den Profit für die Aktienbesitzer. Der Profit kann nur dann erreicht werden, wenn der Krankenhausbetrieb große Gewinne erzielt. Der neue Konzern von Fresenius wird dann fünf Millionen Patienten jährlich behandeln. Helios AG würde 200 Kliniken und Versorgungszentren betreiben. Nun kann man aus den Medien entnehmen, die Krankenkassen und die Patienten würden davon profitieren! So eine Behauptung kann nur theoretisch richtig sein, in der Praxis spricht leider nichts dafür. Die Befürworter beschreiben die Vorteile darin, dass durch gemeinsame Beschaffungen der Medikamente und OP-Bedarf, Zusammenlegung der IT und Verwaltungsaufgaben günstigere Kosten erwirtschaftet werden. Diese Einrichtungen haben genau wie andere Häuser - ohne Unterschied von Trägerschaften-  Anspruch wegen Behandlungen der Patienten auf  der Basis der Vergütung gesetzlich bewerteter DRG-Fallpauschalen. Auch diese Krankenhäuser werden ihre Personal- und Sachkosten sicher im Vergleich zu den  Krankenhäusern, die eine andere Gesellschaftsform haben oder freigemeinnützig bzw. staatlich geführt werden, absenken können. Dadurch werden allerdings die vertraglich vereinbarten Vergütungen mit  den Krankenkassen nicht unbedingt verringert. Insofern kennt das Krankenhausfinanzierungsrecht mit den Ausführungsbestimmungen der Pflegesätze (Fallpauschalen und Sonderentgelte sowie Zu- und Abschläge) in der Praxis kaum oder keine preisgünstigeren Verträge. Selbst dann nicht,  wenn die Leistungsqualität völlig vergleichbar ist mit den Krankenhäusern ihrer Versorgungsstufe. Mit den Fallpauschalen werden die allgemeinen Krankenhausleistungen für den bestimmten Behandlungsfall vergütet. Insgesamt gilt für ein Krankenhaus der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag nach einem flexiblen (Kalkulations)-Budget. Die Höhe der Entgelte wird mit Hilfe eines Punktwertes - landesbezogen für alle Krankenhäuser- vereinbart. Dazu gehören auch alle Operationen. Mir soll niemand erzählen, dass die zur Aktiengesellschaft gehörenden Häuser  bereit sein könnten, ihre Leistungen im jeweiligen Bundesland preisgünstiger für Krankenkassen und Versicherte wegen der durchaus geringeren medizinischen und verwaltungsmäßigen Kosten zu berechnen. Die internen Kostenreduzierungen werden für die notwendigen Gewinne benötigt. Darunter werden ganz sicher auch die personellen Besetzungen in der Pflege, aber auch im Ärztlichen Dienst, zu leiden haben. Die Gewinne sind dann noch zu optimieren, wenn der Patient in einer noch kürzeren Verweildauer, als die Grenzverweildauer vorschreibt, unterschritten wird. Der Trend der Übernahme der staatlichen/kommunalen Krankenhäuser in private oder AGs Trägerschaften  ist nicht mehr aufzuhalten. Der eigentliche Grund dafür ist: Die wirtschaftliche Führung in den kommunalen Krankenhäusern leidet u.a. darunter, von den Parteien und insbesondere von den Gewerkschaften keine Genehmigung zur Umsetzung einer strengen Wirtschaftlichkeit  zu erhalten. Automatisch werden Verluste eingefahren, die auf Dauer aus den Haushalten der Kommunen heute nicht mehr finanziert werden können. Ideal als Krankenhausträger bewähren sich immer noch freigemeinnützige Arbeitgeber wie z.B. die Diakonie, Caritas,  DRK, Arbeiterwohlfahrt oder die Gesellschaftsform einer eingetragenen GmbH. Diese Krankenhäuser dürfen ihre Gewinne überwiegend nicht abschöpfen und sind dazu verpflichtet, derartige finanzielle Überdeckungen wieder für Investitionen ins Krankenhausgeschäft einzubringen. Da sie auf eine wirtschaftliche Betriebsführung -wegen der Unterdeckungsprobleme- angewiesen sind und die auch praktiziert wird, bestehen dort noch am ehesten auch intern einigermaßen gerechte Personalbesetzungen, übrigens auch in der Pflege. Ich verschweige nicht, dass auch diese Krankenhäuser weitgehend mehr und mehr als reine Medizinbetriebe arbeiten. Der schnelle Durchlauf der Patienten auf der Grundlage der Qualitätsstandards ist auch hier voll gegeben. Dadurch werden die Anforderungen an die Ärzteschaft und an die Stationspflege immer grenzwertiger.   Vorschub leistet  das gesetzlich vorgegebene Vergütungsrecht. Die Mediziner verhelfen ihren Verwaltungen zu immer höheren Erträgen aufgrund der DRG-Fallpauschalen. Behandlungsdiagnostik und die dazugehörige Therapie findet immer mehr auf der Grundlage der Prüfung weiterer Abrechnungsmöglichkeiten -Zweit und Dritt-Diagnosen - statt. Absolut kein Wunder, dass der Beitragszahler sich einigermaßen wundert, wieso die Ausgabenschere für stationäre Behandlungen bei den Krankenkassen immer weiter auseinander geht.   Natürlich könnte ein gerechteres Vergütungssystem eingeführt werden. Wobei ich bestätigen kann, keine Seite der Abrechnungsparteien hat in Wirklichkeit ein Interesse daran. Die Krankenhausträger aus den nahe liegenden Gründen, ihre wahren wirtschaftlichen Fakten nicht preisgeben zu müssen und die Krankenkassen, die in eine detaillierte Verhandlungspraxis nicht eintreten wollen, um nicht  Verantwortung für personelle Besetzungen in den einzelnen Krankenhäusern übernehmen zu müssen. Aber ein gerechtes und unbürokratisches Abrechnungssystem wäre möglich. Das gegenwärtige Abrechnungssystem der DRG-Fallpauschalen fördert versehentliche und bewusste Falschabrechnungen zu Lasten der Beitragszahler, mindestens jährlich von 1 Milliarde Euro. Die so nahe liegende Alternative setzt Vertragsverhandlungen auf der Basis der wirtschaftlichen Beurteilungsfakten voraus, um einen Durchschnittspreis - über alle Leistungen hinweg - des einzelnen Krankenhauses zu vereinbaren. Dabei würden die wirtschaftlich notwendigen Personal- und Sachkosten Grundlage als errechnete Fallkosten je Patient ermittelt.(Fallkosten des Krankenhauses dividiert mit der Fallzahl). Im Laufe der nächsten Jahre könnten die Durchschnittspreise plus Tarif- und Preissteigerungen weitgehend fortgeschrieben werden und im Streitfall die Angemessenheiten von unabhängigen Wirtschaftsprüfern ermitteln zu lassen. Die Gründe, warum beide Seiten - Krankenhäuser und Krankenkassen - derartige Regelungen nicht wollen, habe ich bereits ausgeführt. Die Lobbyisten bestimmen auch in dieser Frage die Gesundheitspolitik. Der Beitragszahler hat es hinzunehmen. www.guenter-steffen.de             Mai 2012
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 08.07.12  +  

Unaufrichtige Beitragspolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Unaufrichtige Beitragspolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung Günter Steffen, Lemwerder   Mit der Zunahme der Beschäftigungsverhältnisse und des viel zu hohen gesetzlichen Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich mittlerweile über 20 Milliarden Euro an Überschüssen bei Kassen und im  Gesundheitsfonds der Bundesaufsicht angesammelt. Die größten Fraktionen im Bundestag sind sich auch in der Frage des „Hortens“ der von Arbeitnehmern/Arbeitgebern und Rentnern gezahlten Beiträge einig, keine Rückerstattungen oder Beitragssatzabsenkungen stattfinden zu lassen. Fest steht, dass die gegenwärtigen Ausgaben für ausreichende Leistungen der Diagnostik und Therapien in absehbarer Zeit ohne die erwähnten Überschüsse garantiert sind. Die Krankenkassen, die so gerne betonen, die Interessen der Versicherten wahrzunehmen, schweigen sich aus, in der Hoffnung, die Milliarden Überschüsse auf ihren Konten zu nutzen, um nicht weitergehende medizinische Leistungen einzuführen, sondern Marketingaktivitäten für Mitgliederausweitungen zu forcieren und somit Machtzuwächse zu erlangen. Die Aktivitäten der Mitgliederwerbungen unter Einsatz dreistelliger Millionen Aufwendungen für Personalkosten finden zu über 90% innerhalb des GKV-Systems und eines identischen Beitragssatzes statt. Diese gewaltigen Überschüsse, die sich in nächster Zeit noch ausweiten werden, sind auch nicht Anlass für die Einführung neuester wissenschaftlich nachgewiesener Therapien, um Schwerstkranken zu helfen oder die katastrophalen personellen Probleme in der Pflegeversicherung zu beheben. Parteipolitiker, Funktionäre der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ignorieren sinnvolle Lösungen für die Menschen in unserem Land. Eigeninteressen stehen auf der Agenda. Übrigens: Der amtierende  FDP-Bundesgesundheitsminister wünscht sich von den Krankenkassen Rückzahlungsprämien für die Beitragszahler. Wenn der Minister Bahr es wirklich ernst meinen würde, hätte er die von ihm auszugehende Initiativ-Verpflichtung innerhalb der Bundesregierung längst wahrgenommen. Besser kann Symbolpolitik nicht mehr verstanden werden. Lemwerder, den 8.7.2012 www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 08.07.12  +  

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