System,health in Yasni Exposé of Günter Steffen

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Gesundheit ist ein hohes Gut
Country: Germany, Mobile: 004917639110526, Messenger: Skype , E-mail: gue-steffen (at) t-online.de, Language: German
I offer: Kritiker von Gesundheitspolitik heute u. Gesundheitsfonds, Verfechter einer neuen Gesetzgebung der "Pflicht zur Versicherung im Krankheitsfall", Berater für Gesundheitsbetriebe in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, Berater zur Durchsetzung einer Pflegestufe für Pflegebedürftige, Jogger mit Leidenschaft, Krafttraining u. Reiki- Praktizierender, Berater beim Krankenhausaufbau in Lettland
Günter Steffen @ Beratung Günter Steffen, Lemwerder

12 Images of Günter

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Günter Steffen @ Lemwerder
Dec 08  2
Günter Steffen @ Lemwerder
Dec 12  +
Günter Steffen @ Lemwerder
Feb 12  +
Günter Steffen - Günter Steffen, Lemwerder
May 11  +
Günter Steffen - Günter Steffen hat den Text
Nov 10  +
Günter Steffen - Günter Steffen
Apr 10  1
Günter Steffen @ Lemwerder
Mar 10  1
Günter Steffen @ Lemwerder
Mar 10  +
Günter Steffen @ Lemwerder
July 09  +

355 results for Günter Steffen

Ein neuer Abrechnungsmodus für Krankenhäuser ist überfällig

Am 12.5 d.J. diskutierte Günther Jauch mit seinen Gästen in der ARD über die gewaltigen Steigerungsraten der Operationen in den deutschen Krankenhäusern. Zwischen 2005 und 2011 sind die Krankenhausfälle um über 12% angestiegen. Durch die Steigerung der Menge an Operationen nach Festlegung der Neben- und Hauptdiagnosen ergeben sich Fehlanreize für Erlössteigerungen in den Krankenhäusern. Dadurch ergeben sich hohe Ausgabensteigerungsraten bei den Krankenkassen, die der Beitragszahler zu tragen hat. Herr Jauch stellte den Vertretern der Krankenkasse, dem Krankenhaus und der Politik die berechtigte Frage, wie diese Anreize vermieden werden könnten und es nicht doch eine Alternative zu den DRG-Fallpauschalen gibt. Es war für Eingeweihte nicht überraschend, dass die Frage unbeantwortet blieb. Denn alle Seiten hatten Ende der 90er Jahre die in den Vereinigten Staaten von Amerika praktizierte Fallpauschalen-Systematik unbedingt übernehmen wollen. Kenner der Materie hatten davor gewarnt und die erheblichen Probleme wie Falsch- und Mehrberechnungen, sowie das Ausmaß von Bürokratiebelastungen vorhergesagt. Richtig war einzig und allein das Verabschieden vom System der Pflegesätze, auch wegen möglicher Verweildauer-Manipulationen. Was in der Talkrunde bei Günther Jauch nicht erwähnt wurde ist, dass es tatsächlich ein sehr viel sinnvolleres und gerechteres Abrechnungssystem für die Krankenhäuser geben kann. Die Krankenkassen verabschiedeten sich damals vor Einführung der Fallpauschalen von der Zustimmung der Personalbemessung und der Sachkostenzubilligung. So wurden erhebliche Personalkapazitäten bei den Krankenkassen freigestellt, um die eigenen Marketingaktivitäten auszubauen. Die bis dato gültige Mitverantwortung im jeweiligen Krankenhaus war so vom Tisch. Die Gründe der Krankenhäuser brauche ich nicht näher zu erläutern – die Aussicht auf den Ausbau der Erlössituation war Grund genug und die Politik war froh, die Zustimmung der Beteiligten zu erhalten. Ein neues gerechteres Abrechnungssystem im jeweiligen Krankenhaus hieße: Vertraglich vereinbarte Fallkosten je Patient und Aufenthaltsdauer. Zustande käme dieser kalkulierte Preis wie folgt: Das Krankenhaus hat aufgrund seiner Leistungsstandards (im Krankenhausplan festgelegt) eine entsprechende Personalmindestbesetzung zu garantieren. Die anfallenden Personalkosten, die ungefähr 70% aller Aufwendungen der Gesamteinrichtung ausmachen, sind von den Vertragspartnern zu vereinbaren. Einmalig könnte eine unabhängige Prüfgesellschaft die Fakten festlegen, falls eine Einigung nicht am Verhandlungstisch möglich sein kann. Die restlichen 30% Aufwendungen sind durch Sachkosten (überwiegend Verbrauchskosten) nachweisbar. Zur Ermittlung der durchschnittlichen Fallkosten werden die voraussichtlichen Patientenzahlen des kalkulierten Jahres als Divisor gelangen. Mehr- oder Minderfakten des abgeschlossenen Jahres würden im nächsten Kalkulationsjahr berücksichtigt. Alle medizinischen Leistungen für Patienten, egal wie aufwendig, mit Ausnahme von teuren Implantationen, würden so in einem Durchschnittspreis berechnet und von den Krankenkassen erstattet. Als zweiter Schritt könnten dann die Qualitätsbeurteilungen und sogenannte Wettbewerbsverträge eingeführt werden. Die erwähnten besonders teuren Leistungen, z.B. Implantate könnten mit gesetzlich festgelegten Sonderentgelten abgegolten werden. Günter Steffen, Lemwerder 16.Mai 2013 www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 19.05.13  +  

Operationen in Deutschland am Rande von Körperverletzungen?

Die Kliniken operieren wegen der Berechnungsmöglichkeiten im bestehenden System von DRG -Fallpauschalen soviel wie noch nie im Vergleich zu früheren Jahren. Diese stationäre Vergütung wird von Experten als Fehlanreize zum Mengenproblem der reinen Zunahme der Krankenhausfälle und der Operations-Leistungen angeführt. Die Steigerungsraten sprechen Bände: Zwischen 2005 und 2010 ist der Anstieg der Krankenhausfälle von 218 je 1000 Einwohner auf 240 angestiegen. Operationen an der Wirbelsäule sind innerhalb von drei Jahren um 35% gestiegen, die der Eingriffe an der Bandscheibe um 25%. Die Steigerungen für Hüft- und Knieoperationen gehen ebenfalls steil in die Höhe. Hinzu kommt das Problem der Qualitätsausführungen. Es gibt in Deutschland Krankenhäuser mit Komplikationsraten nach den stattgefundenen Eingriffen von unterhalb 3%, im Durchschnitt bei Hüftoperationen von über 10%, in einigen Einrichtungen sollen annähernd 40% aller Operationen mit Komplikationen behaftet sein. Was ist hier zu tun. Zunächst einmal sind auch die hohen deutschen Krankenhauskapazitäten der Motor der Mengendynamik, so vermutet die OECD. Dafür sind die Landeskrankenhauspläne verantwortlich. Die internationale Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung warnt Deutschland vor der Gefahr einer “Verstetigung von Anreizen für eine Überversorgung und ein Überangebot bei Krankenhausleistungen.” Nicht nur die Funktionäre der Krankenkassen, sondern auch neutrale Fachleute vermuten, dass nicht nur aus medizinischen Gründen operiert wird. Eine grundlegende Vergütungsreform ist also überfällig. Nur der Gesetzgeber kann die lukrativen Vergütungsregelungen, die früher maßgeblich von medizinischen Mitarbeitern und den Funktionären der Kassenverbände erarbeitet wurden, wieder aufheben. Dafür sollten wirtschaftliche Grundsätze im Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern und auch im Wettbewerb zwischen den Krankenkassen neu gelten. Damit ausreichende personelle Ausstattungen finanziert werden, sollten die Grundsätze von Wirtschaftsexperten - die der Gesetzgeber bestätigt - entsprechend vertraglich in den anzuerkennenden Kostengrundlagen vorgesehen werden. Aus dieser jährlich notwendigen Kalkulation von Kosten und (Leistungs)-Fällen würden einheitliche Fallkosten je Behandlung vereinbart werden können. Der Anreiz der erhöhten Vergütungserlöse wäre vom Tisch. Gleichzeitig würden die vielen kommunalen und freigemeinnützigen Krankenhäuser endlich ihre unwirtschaftlichen Strukturen innerhalb des Betriebsablaufs beseitigen können, weil die “ einflussreiche Entscheidungsebene, der Personalrat mit ihrer starken Gewerkschaftsorganisation “ sich nicht mehr gegen nur vergütungskonforme Stellenbesetzungen wehren könnte. So mancher Krankenhausträger wäre wegen der endenden roten Zahlen im Betriebsergebnis froh, weil in den jährlichen Verträgen die Mindest- Personalbesetzungen, die finanziert werden, festgehalten würden. Ob sich je die Politik zu einer derartigen klaren Regelung durchringen kann? Starke Zweifel sind angebracht, zumal der heutige Bundesgesundheitsminister schon deutlich gemacht hat, er erwarte von der Selbstverwaltung - also von den Krankenhäusern und Krankenkassen - einvernehmliche Änderungsvorschläge, damit das geschilderte Grundproblem gelöst wird! Ein schwaches Bild, verehrter Herr Minister Bahr. Günter Steffen, Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 14.04.13  +  

Die Klagen der Krankenhäuser und die Hintergründe

Die jährliche Repräsentativbefragung in den deutschen Kliniken ergab Ende 2012 für 60% der Kliniken ein rückläufiges Geschäftsergebnis. Wie das Krankenhausinstitut - angegliedert bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft - ergänzend mitteilte, wiesen 21% der Krankenhäuser einen Jahresfehlbetrag aus. Ihre wirtschaftliche Lage schätzte gut ein Viertel der Kliniken als gut ein.Die Krankenhausgesellschaft fordert vom Gesetzgeber verbesserte Bedingungen. Natürlich zielen die Forderungen für die Kliniken darauf hin, von den Milliarden Überschüssen bei den Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds ein großes Stück vom Kuchen zu erhalten. Das Beitragsaufkommen der Versicherten ist tatsächlich viel zu hoch. Die Politik ist vielmehr aufgefordert, den gesetzlichen Beitragssatz von 15,5% schnellstens abzusenken. Die Vergütungssätze der über tausend Fallpauschalen in den Krankenhäusern sind heute schon unberechtigt hoch. Das wirtschaftliche Problem dort liegt ganz woanders. Zwischen den Kassen und Krankenhäusern sind Eine Milliarde Euro in den Abrechnungen jährlich strittig. Daraus resultiert für 60% der Kliniken ein rückläufiges Geschäftsergebnis. Wenn die Abrechnungen regulär vorgenommen wurden, ist es lediglich vorübergehend ein Problem der Liquidität. Die vertraglichen Erträge der Häuser reichen für eine gute stationäre Versorgung der Patienten aus. Wo die Erträge nicht ausreichen, sind  unwirtschaftliche Strukturen der Hauptgrund. Hier sind es die kleinen Krankenhäuser, überwiegend in kommunaler Trägerschaft, die nicht von verantwortlichen Geschäftsführern geleitet werden. Vielmehr werden viele kommunale Häuser immer noch durch Beschlüsse der Politiker im Rathaus  in rote Zahlen manövriert. In den Einrichtungen der privaten Trägerschaften u.a. auch AGs sind die Personalausstattungen für Ärzte und Pflege dramatisch gering. Aber auch die von der Kommunalpolitik und den starken Personalräten zugelassenen Personal-Überbesetzungen in den Stadt- und Kreiskrankenhäusern  sind wegen  einer unterbleibenden straffen wirtschaftlich notwendigen  Betriebsführung zu kritisieren. Völlig berechtigt kritisieren die Krankenhausträger die fehlenden Investitionsmittel aus den Länderhaushalten. Hier tricksen die Bundesländer und so können viele wirtschaftlichere Strukturen in den Häusern nicht umgesetzt werden. Das duale Finanzierungssystem ist gescheitert. Betriebsmittel und Investitionen gehören für ein wirtschaftlich zu führendes Krankenhaus zusammen. Die Politik ist gefordert. Aber bitte nicht zu Lasten der Betragszahler.Günter Steffen27809 Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 31.01.13  +  

Kritisches über die Menschen und die Politik in Deutschland

Ob Rentenpolitik, Krankenversicherung, Überalterung, Energiepolitik, Ausländerkriminalität oder internatonale Konkurrenzfähigkeit - von den meisten Dingen wollen die Deutschen keine Tatsachen wissen. Ein Selbstbetrug der hier wohnenden Menschen.Warum ist das so? Ist der Versorgungsstaat schuld, der immer mehr verteilt, aber immer weniger zufrieden macht? Ist die Ursache Realitätsflucht, was den Verlust der Tugenden Fleiß, Ordnung, Pünktlichkeit und Respekt ausmacht? Waren die 68er Auslöser der vielen Veränderungen wie Selbstverwirklichung, Bildungsangst, Kinderfeindlichkeit und Kapitalismuskritik? Ist so der heutige “Gutmensch” entstanden?In dieser Zeit ist der “Gutmensch” zum Problem geworden. Nach dem Marsch durch die Institutionen sitzen die Eiferer von damals nun an gesellschaftlich wichtigen Stellen, in der Schule, in den Behörden, als Richter, in der Politik und in den Medien.Warum versagen zuständige Beamte in so grotesker Weise bei der Anwendung des Ausländerrechts? Warum werden Straftäter oder Personen, die sich Leistungen oder Aufenthaltsberechtigungen erschleichen, nicht konsequent abgeschoben?*Woher kommt die Verachtung der Linken für das System der alten Bundesrepublik, die merkwürdige Aufwertung kommunistischer Regime, die bewusste Duldung wahlloser Zuwanderung?* Es ist wohl der Grund, unbedingt den deutschen Bevölkerungsanteil zurückzudrängen und so die betriebene Verharmlosung aller Probleme des mulikulturellen Zuzugs totzuschweigen.Es kann nicht gut gehen, wenn ein großer Anteil der Bürger den Staat als nie versiegende Versorgungseinrichtung betrachtet. Unsere Verfassung besagt, dass wir einen sozialen Rechtsstaat haben aber kein Sozialstaat. Sozialer Rechtsstaat bedeutet, dass Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger, mit allen Chancen und Risiken, Vorrang vor ihrer sozialen Absicherung haben. Der freiheitliche Rechtsstaat kann nicht mehr verteilen, als er hat. Geschieht das dennoch, entsteht ein sozialistischer Staat mit einem niedrigen Lebensstandard für alle.Die Gesundheitspolitik wird gesteuert von den vielen Lobbyisten der Leistungserbringer. Die wenigen fachkompetenten Abgeordneten im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages lassen sich  weitgehend durch die  Ministerialbürokratie beeinflussen oder es interessiert nicht weiter, wie Änderungsgesetze beim Versicherten sich auswirken, da sich die Wirkungen bei den Abgeordneten im Ausschuss nicht  bemerkbar machen. Diese sind  persönlich privat mit vergünstigten Bedingungen versichert. Wenn eine Reform eingeführt wird, gehören grundsätzlich Leistungsbegrenzungen und Beitragserhöhungen für die Versicherten dazu. Kürzungen von Verwaltungskosten bei den Leistungserbringern und Krankenkassen sind nicht dabei. Der wichtige Kritikpunkt an der Gesundheitsreform, ihre völlig unzureichende Zukunftstauglichkeit, berührt die Menschen nicht. Die Menschen wollen Vollkasko vom Staat. Eigenvorsorge ist bereits ein Fremdwort geworden. Übrigens:Wir verlagern den Kollaps der Pflegeversicherung in die Zukunft; wer als Politiker Umverteilungs-Rhetorik betreibt, weiß die Mehrheit auf seiner Seite. Aber auch der Satz ist wohl richtig: Wir wollen ehrliche Politiker, aber die Wahrheit wollen die Bürger nicht hören.* Texte von Kai Diekmann sowie angereichert von Günter SteffenLemwerder, den 20. Dezember 2012www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 20.12.12  +  

Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte

von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de Neue Beitragsexplosion für privat Krankenversicherte von Günter Steffen, Lemwerder   Viele Versicherungsunternehmen halten sich noch mit der öffentlichen Ankündigung einer erneuten saftigen Beitragserhöhung für  privat Krankenversicherte ab Januar 2013 zurück. Einzelne Unternehmen machen keinen Hehl daraus, saftige Beitragsanhebungen von bis zu 100 Euro monatlich vorzusehen. Von der Gothaer ist bekannt, dass der Höchstbeitrag von 920 Euro auf 1022 Euro monatlich angehoben werden soll. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden die Unternehmen zwischen 10% und 17% für langjährig privat Versicherte, aber auch die Risikozuschläge, anheben. Die Preisspirale dreht sich jährlich immer belastender für Angestellte der Mittelschicht, für Selbständige, für Beamte und Rentner, die nicht wieder in die gesetzliche Krankenversicherung umsteigen können. Es steht unzähligen Privatversicherten “das Wasser bis zum Hals”.   Durchaus gibt es den Unterschied beim Besuch eines Arztes zwischen den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung und den Privatversicherten. Die Zweiklassen-Medizin ist in aller Munde. Privatversicherte müssen keine größeren Wartezeiten vor der ärztlichen Behandlung in Kauf nehmen und erhalten bevorzugte Termine. Der “Privilegierte” erhält  nach wie vor keine Standardmedizin und  es werden nicht nur “ausreichende Diagnostikverfahren und Therapien zur Wiederherstellung der Gesundheit” bei der Behandlung vorgenommen, sondern auch die neuesten wissenschaftlich nachgewiesenen Therapien sowie Wunschbehandlungen. Aber längst nicht alle Privatversicherten gehören heute noch zu den “Privilegierten”. Da seit einigen Jahren viele Privatversicherte die hohen monatlichen Prämien nicht mehr bezahlen können, hat der Gesetzgeber ab 1.1.2009 einen Basistarif in Angleichung des Beitragssystems in der GKV für diesen Personenkreis eingeführt. Hier wurde also das private System quasi in 1a und 1b unterteilt. Der privat nach wie vor geführte Versicherte mit der Beitragsbemessungsgrenze analog zur GKV erhält in der Erstattung der angefallenen Arztkosten nur noch die Werte bei Angleichung der nur “ausreichenden und notwendigen Leistungen” für Kassenpatienten. Eine Insel der Seligen ist das System der Privaten Krankenversicherung also schon lange nicht mehr. Gesellschaftspolitisch ist es heute nicht mehr nachvollziehbar, warum wir trotzdem immer noch das Zwei , besser gesagt, das Dreiklassensystem in Deutschland haben. Niemand hat doch etwas dagegen, wenn sich “Privilegierte” noch zusätzlich freiwillig für so genannte Wahlleistungen zusätzlich versichern. Dafür brauchen wir doch nicht dieses unselige System in der unterschiedlichen Krankenbehandlung in den Praxen aufrecht zu erhalten. Eine gesetzliche Krankenversicherung für alle Bevölkerungskreise ist notwendig, damit alle wissenschaftlich nachweisbaren Erkenntnisse in eine Krankenbehandlung einfließen können. Wir wollen sicher keine Gleichmacherei. Die besser Verdienenden sollen durchaus auch in diesem System bis zu zwölftausend Euro im Jahr an Beitrag einzahlen. Der Gesetzgeber sollte den Beitrags- und Wahlleistungswettbewerb für alle Krankenkassen einführen. Die Beiträge sollten sich selbstverständlich am Einkommen orientieren. Es ist anzunehmen, dass die Lobbyisten der großen Aktiengesellschaften derartige Bestrebungen verhindern werden. Sie haben sicher die überwiegende Anzahl der Bundestagsabgeordneten auf ihrer Seite, zumal diese Volksvertreter Rabatte bei den heutigen Beiträgen wie selbstverständlich für sich einstreichen. Damit es keine Missverständnisse gibt: Die Einführung einer gesetzlichen Krankenversicherung für alle ist aus meiner Sicht nicht gleichzusetzen  mit der von SPD und Bündnis ”Die Grünen” gepriesene Bürgerversicherung. Bürokratie und fehlender Beitrags-Wettbewerb sind heute bereits schlimme Fakten. Es ist wirklich nicht wünschenswert,  die gewaltige Bürokratie auch  noch  auszuweiten. Wie Gutachter letztlich feststellten, sind bei den knapp 180 Milliarden Ausgaben der GKV fast 25% Aufwendungen für Bürokratie enthalten. Günter Steffen, Lemwerder, November 2012 www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 15.11.12  +  

Schafft endlich die überflüssige Bürokratie im Gesundheitswesen ab

Schafft endlich die überflüssige Bürokratie  im Gesundheitswesen ab  - Revolutionäre Vorschläge im Sinne der Ärzte, Patienten und     Beitragszahler -   Von Günter Steffen, Lemwerder   Eine neue einheitliche Gebührenordnung für alle Leistungen im ambulanten ärztlichen Sektor und eine  individuelle (wirtschaftliche) Fallkostenberechnung im jeweiligen Krankenhaus - über alle  Fachabteilungen hinweg - sind die Voraussetzungen für die Abschaffung der fatalen Bürokratie  im heutigen Gesundheitswesen. Die ausufernden Bürokratieauflagen hindern die Ärzte, ihre Fachkompetenz im größeren Zeitfenster auszuführen. Befragungen bestätigen, dass Ärzte in ihrer Praxis bis zu 20% ihrer Arbeitszeit dafür aufwenden müssen. Es ist kaum zu glauben, dass nach Angaben ernstzunehmender Krankenhausärzte bis zu 35% ihrer Arbeitszeit für Verwaltungsarbeiten anfallen sollen.   Allein in den Arztpraxen entstehen zwischen 30 und 50 tausend Euro an Personalaufwand im Quartal für Auflagen der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenkassen, die durch politische Entscheidungen begründet werden. Als Stichworte sind zu nennen: Praxisgebühr, ICD-10-Codierung (Verschlüsselung der Diagnosen), Festlegung der fünfstelligen Abrechnungsziffern, Durchsicht der Rabattverträge für Medikamente und Disease-Management-Programme sowie hierzu etliche Dokumentationen, die festzuhalten sind und einiges andere mehr. Hinzu kommen auch die arbeitsaufwendigen Stellungnahmen bei der Überschreitung des Medikamenten- oder Heilmittelbudgets zur Rechtfertigung gegenüber den Gremien bei der KV.   Das heute gültige und absolut ungerechte Honorarsystem sollte als Budget mit den Höchstgrenzen der Regelleistungsvoluminas recht bald abgeschafft und durch eine für alle Versicherungen bindende Ärztliche Gebührenordnung auf der Grundlage fester Euro-Beträge eingeführt werden. Selbstverständlich wird eine gerechte Gebührenordnung für alle Fachärzte nicht von heute auf morgen Gültigkeit haben können. Dazu ist es erforderlich, dass fachkompetente Persönlichkeiten aus Medizin, Krankenkassen, Politik und Wirtschaft in zwei Regionen der Kassenärztlichen Vereinigung Erprobungen der neuen Gebührenordnung im Abgleich mit der  bestehenden Honorarsystematik durchführen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, sollte der Bundesgesetzgeber diese neue Gebührenordnung einführen.  Die Leistungsausgaben sollten auch in diesem System Höchstgrenzen beinhalten müssen,  damit der Leistungsumfang nicht ausufert.  Die seit einigen Jahren bei vielen Hausärzten praktizierte  “Hausarztzentrierte Versorgung” sollte für alle Allgemeinfachärzte  gesetzlich sanktioniert gelten. Mit anderen Worten, jeder Versicherte bei einer Krankenkasse hat sich seinen Hausarzt zu wählen und sich als Patient mindestens 12 Monate dort einzuschreiben. Die Inanspruchnahme eines Arztes sollte grundsätzlich zunächst dort stattfinden müssen. Für die Einschreibung -ohne Arztberatung oder Untersuchung- sollte eine Quartals-Pauschale von der zuständigen Krankenkasse gewährt werden. Für ärztliche Leistungen der Allgemeinärzte sollten dann darüber hinaus verringerte Sätze (Prozentuale Abschläge) aus der neuen Gebührenordnung zur Abrechnung gelangen. Regionale Unterschiede in der Vergütung für ärztliche Leistungen sollte es zukünftig nicht mehr geben. Die Fachärzte sollten nur noch auf der Grundlage einer Überweisung vom Hausarzt die Sätze (GKV-Versicherte) der erwähnten Gebührenordnung berechnen dürfen.   Ziel muss es in der Gesundheitspolitik in Deutschland sein, die Zulassungszahlen in den Großstädten zu verringern um auf dem flachen Land dadurch eine flächendeckende ärztliche Versorgung zu gewährleisten.   Das Ausmaß der bürokratischen Auflagen wegen der derzeitigen Vergütungsregelungen für den stationären Bereich in Deutschland ist unverschämt hoch. Aufgrund der Einführung der Diagnosebezogenen Fallpauschalen in den Krankenhäusern sind kompetente Mitarbeiter in jeder Einrichtung ausschließlich damit beschäftigt, die Kodierungen der annähernd 1200 Pauschalen medizinisch-fachlich zu übernehmen. Die administrative Tätigkeit ist für jedes Krankenhaus eine deutliche Erschwernis. Aber auch in den Prüfabteilungen der Krankenkassen und der zusätzlichen personellen Belastungen bei den Medizinischen Diensten zeigen sich die enormen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere auch wegen der vielen Abrechnungsunklarheiten und der Reklamationen.   Die nicht notwendigen Verwaltungskosten in den Arztpraxen, in den Krankenhäusern, bei den Krankenkassen und im Medizinischen Dienst werden vorsichtig geschätzt von mir mit 15 bis 20 Milliarden Euro beziffert.   Jeweils die Hälfte der Einsparungen  7 bis 10 Milliarden Euro- nach Umsetzung der hier vorgeschlagenen neuen Vergütungssysteme - könnten für eine Beitragssenkung zusammen mit den bereits angesammelten Überschüssen von annähernd 24 Milliarden Euro -gestreckt über einige Jahre - vorgesehen werden.  Die andere Hälfte der erwähnten Einsparungen könnte in die neuen Vergütungssysteme einfließen. Das wäre eine großartige politische Entscheidung im Sinne der wichtigsten Leistungserbringer und im Sinne der Beitragszahler für Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitgeber. Der Beitragssatz könnte auf 13,9% abgesenkt werden. Die Arbeitnehmer und Rentner würden nicht mehr 8,2% als Beitragssatz, sondern für die  nächsten Jahre  neu 7,4% zahlen.  Sie würden z.B. bei einem Brutto-Jahresverdienst von 30 tausend Euro statt 2460 Euro (jhrl)  nur 2220 Euro an Beiträgen aufwenden müssen. Den Arbeitgebern würden Abgaben an diesem Beispiel statt 2190 Euro (jhrl) sondern nur  1950 Euro (jhrl) entstehen. Diese errechnete Beitragsabsenkung würde bis Ende 2016 so beibehalten werden können, um anschließend  die Ablösung der  so notwendigen Einführung einer gesetzlichen Versicherungspflicht für alle Bürger dieses Landes mit den erforderlichen Leistungen im Krankheitsfall vorzubereiten. Die deutschen mittelständischen Firmen und alle anderen  Unternehmen könnten im weltweiten globalen Wettbewerb hervorragend davon profitieren; wie alle Leistungserbringer und auch  die Versicherten, die von einer auszuweitenden “sprechenden Medizin” nur profitieren würden.   www.guenter-steffen.de                    Oktober 2012    
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 29.10.12  1  

Die Staatsfinanzen in Europa werden an die Wand gefahren

Die deutsche Bundesregierung, die unter Druck steht, hat ständig ihren finanziellen Beitrag zur “Rettung” der EU-Krise erhöht. Die sozialistischen und sozialdemokratischen Parteien in den Euro-Ländern drängen darauf, dass Deutschland einer Schuldenhaftungsgemeinschaft zustimmt, damit im Sinne der kurzfristigen Vermeidung von Staatspleiten weitere Schulden aufgenommen werden können und Deutschland dafür mit 27% der Gesamtschulden haftet. Von einer Staatspleite darf wohl ausgegangen werden, wenn Zins und Tilgung für die Staatsschuld die Steuereinnahmen überschreiten. Gegenwärtig handelt die Europäische Zentralbank im Sinne der Bundeskanzlerin und kauft von den südeuropäischen Mitgliedsstaaten entsprechende Staatsanleihen zu günstigen Zinssätzen auf; dabei werden die Staatsschulden weiter ausgebaut und Deutschland haftet auch bei der EZB mit dem genannten Prozentanteil. Die Politik geht davon aus, dass das Bundesverfassungsgericht auch im Hauptverfahren keine Einwände formulieren wird, weil die Mechanismen des Rettungsschirms auch bei der EZB gelten sollen. Die Auffassungen von Volkswirtschaftlern verfestigt sich immer mehr: Wir müssen schon sehr bald mit zweistelligen Inflationsraten rechnen. Übrigens: Wenn man über Jahrzehnte hinweg für den schuldenfinanzierten Wohlfahrtsstaat systematisch mehr Geld ausgibt als man einnimmt, dann wird dem Staat irgendwann die Grundlage seiner Fiskalaufgaben entzogen. Seit der Wiedervereinigung in unserem Land belaufen sich allein auf Bundesebene die Kostenblöcke Soziale Ausgaben, Personalkosten im öffentlichen Dienst sowie Zins und Tilgung auf knapp 75% im Bundeshaushalt. Die regierende sozialistische Führung in Frankreich diktiert ihre politischen Freunde in Deutschland die zukünftige Solidarität für eine entsprechende deutsche Innenpolitik. Beispielsweise die Einführung des Spitzensteuersatzes von 75% und die Ausweitung des Wohlfahrtsstaates sowie die Zustimmung zur europäischen Haftungsgemeinschaft. Ich frage mich ernsthaft, wieso soll der deutsche Steuerzahler dafür seinen Kopf hinhalten? Es wäre an der Zeit, vor der Bundestagswahl 2013 eine Volksbefragung über die beabsichtigte Souveränitätsabtretung des deutschen Staates an die EU stattfinden zu lassen. Frau Dr. Merkel behauptet, die Mitgliedschaft im Euro-Bündnis sei alternativlos, wieso eigentlich? Günter Steffen 27809 Lemwerder  www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 17.10.12  +  

Keine Beitragssenkungen: Eine merkwürdige Allianz zwischen Politik, Leistungserbringer und Krankenkassen

Der gewaltige Beitragsüberschuss in der gesetzlichen Krankenversicherung von 22 Milliarden Euro, gehortet direkt bei den Kassen und davon annähernd 12 Milliarden im Gesundheitsfonds, in Zuständigkeit des Bundesversicherungsamtes, soll nun doch nach Auffassung einiger Krankenkassen als “Fangprämie” bis zu 100 Euro je Mitglied im Jahr ausgeschüttet werden. Diese drastische Bezeichnung von mir ist deshalb zutreffend, weil damit neue Mitglieder aus dem zugehörigen gesetzlichen System bei identischer Beitragshöhe abgeworben werden, um Machtzuwächse im eigenen Haus zu erlangen. Die Politik lehnt in großer Einvernehmlichkeit Beitragssenkungen ab, obwohl diese Maßnahme durchaus ehrlicher wäre und dadurch der Zwang für ein verbessertes wirtschaftliches Verhalten bei den Kassen herausgefordert würde. Bei einer Beitragsabsenkung von 15,5% auf 14,5% würden Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils bis zu 220 Euro Beitragseinsparungen im Jahr erwarten dürfen. Der Beitragssatz in dieser Höhe könnte über viele Jahre ausreichen. Sollten einige unwirtschaftliche Krankenkassen damit auf Dauer nicht zurechtkommen, sollten aufgrund des Wettbewerbs zwischen den Kassen die gesetzlich möglich zu erhebenden Zusatzbeiträge berechnet werden. Viele Mitglieder würden sich dann wegen der nicht notwendigen kostenintensiven Verwaltungskosten von ihrer Kasse abwenden. Gegen Beitragsreduzierungen sprechen sich wegen der Eigeninteressen - nicht überraschend- auch die Leistungserbringer aus. Möchten sie doch in den nächsten Jahren entsprechende Einnahmesteigerungen bei den Arzthonoraren, Krankenhausvergütungen, Apothekenzuschläge ect. erreichen. Als Alternative zur Beitragsreduzierung kämen neue wissenschaftlich bewiesene Therapien in Ergänzung des Leistungskatalogs im Sinne der Schwerstkranken in Frage. Eine derartige Entscheidung ist ebenfalls nicht zu erwarten, weil der “Gemeinsame Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen” dafür zuständig wäre. Politik, Krankenkassen und Leistungserbringer sind sich also einig darin, die vielen Milliarden Euro dort zu belassen, wo sie sich heute befinden. Eine verbesserte Patientenversorgung ist deswegen nicht zu erwarten, auch nicht nach der jüngsten Honoraranhebung von über 1,2 Milliarden Euro für niedergelassene Ärzte. Selbst die so notwendige sprechende Medizin für Patienten wird nicht verbessert. Das Gespräch mit dem behandelnden Arzt in der Sprechstunde wird auch weiterhin nur wenige Minuten dauern. Der Versicherte hat als Beitragszahler und Patient das Nachsehen. In diesem Zusammenhang ist wohl die Frage angebracht, was eigentlich die gewählten Mitglieder in den Verwaltungsräten der Krankenkassen bewirken. Die demokratische Selbstverwaltung im gepriesenen Sozialsystem unseres Landes versagt bei der Wahrnehmung der Versicherteninteressen kläglich. Zu einem anderen Urteil kann man nicht kommen.   Günter Steffen 27809 Lemwerder   www.guenter-steffen.de < br>
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 16.10.12  +  

Euro-Problematik und die Grenzen des Versorgungsdenkens

Euro-Problematik und die Grenzen des Versorgungsdenkens bei den Sozialausgaben Von Günter Steffen, Lemwerder Wir hatten bisher keine Euro-Krise, sondern eine Staatsschuldenkrise, die zu einer Bankenkrise letztlich führte. Nach den neuesten Beschlüssen der EZB wegen der Freigabe des Ankaufs von Staatsanleihen kann es aber nun auch zu einer Krise des Euro, mit den Auswirkungen von Inflation und Arbeitslosigkeit, kommen. Der Finanzsektor hat nicht freiwillig die heutigen Probleme, sondern weil die Staaten die Banken gezwungen haben, Staatsanleihen zu kaufen, mit dem Ergebnis, sich noch mehr zu verschulden. Bevor nicht einvernehmliche EU-Bedingungen in einem Regelwerk vereinbart sind, darf es doch wohl keine Haftungsgemeinschaft geben. Ich bin mir nicht sicher, ob das grüne Licht dafür von Frau Dr. Merkel im Einvernehmen mir ihrem Finanzminister, nicht längst im Rat der EU gegeben worden ist. Die Steuereinnahmen in Deutschland sprudelten wie noch nie, trotzdem wurden immer weiter Milliarden Schulden gemacht. Bei uns und in allen Ländern der Euro-Zone muss endlich eine solide Haushaltspolitik einziehen. Wir brauchen eine ordnungsgemäße Ausgabenkontrolle überall in der Euro-Zone. Gemeinsame Regeln kommen vor gemeinsamer Haftung der Schulden. Regelbrüche müssten dann aber auch tatsächlich bestraft werden. Es ist zu bezweifeln, ob dafür eine Einvernehmlichkeit von den Staaten hergestellt werden kann. Die Auffassungen der Praktizierung einer antizyklischen Finanzpolitik verfügt nicht nur über hohe Zustimmungen im Volk in Südeuropa , sondern auch neuerdings in Frankreich und sicher bis zu 50% bei den Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Da im Herbst 2013 eine neue Bundesregierung gebildet wird, ist nicht auszuschließen, dass sich derartige Mehrheiten in Regierungspolitik (höhere Steuern und Mehrausgaben für weitere soziale Ansprüche) finden werden. Mit einem Slogan im Wahlkampf “Keine weiteren Schulden” kann scheinbar unser Wahlvolk nichts mehr anfangen. Wenn es so bleibt, ist es der Anfang vom Ende eines Wohlfahrtsstaates. Vor 25 Jahren häufte die Bundesrepublik die ersten 100 Milliarden Euro Schulden an, vor 20 Jahren die zweiten 100 Milliarden, vor 17 Jahren die dritten 100 Milliarden Euro, in den 90er Jahren reichte ein Jahr, um weitere 100 Milliarden Euro aufzutürmen, zur Zeit ist diese Zeitspanne auf wenige Monate verkürzt worden. Ein Großteil der Sozialleistungen verschlingen unsere Staatseinnahmen. In dem nächsten Jahrzehnt dürften die Alters- und Gesundheitsausgaben steil ansteigen, weil die Bevölkerung immer älter wird. Es ist also absehbar, dass unsere Sozialsysteme irgendwann kollabieren. Die gegenwärtige Politik zielt leider in vielen Ländern immer noch darauf, das Schuldenproblem durch noch mehr Schulden zu lösen. Nicht nur in Deutschland, auch in Frankreich, Italien, Spanien usw. steht das Versorgungsdenken oben an. Wer glaubt, dass die Euro-Länder an knallharte Reformen vorbeikommen, ist für mich ein politischer Träumer. Im linken politischen Spektrum unseres Landes, wobei auch große Kreise in der CDU dazu gehören, und die in den Nachbarländern, glauben, dass die Sanierung der Staatshaushalte auf die lange Bank zu schieben ist. Welch ein fataler Irrtum, der schlimme Folgen für die Wirtschaft und Bevölkerung haben wird. Die neueste Forderung der Bundesarbeitsministerin Frau von der Leyen ist die, bereits im Herbst d.J. die Weichen für Mindestrenten von 850 Euro monatlich zu Lasten der heutigen Beitragszahler und der gegenwärtigen Rentner zu stellen. Es ist zu befürchten, dass die Ministerin, von der Sache her, große Sympathien dafür in Teilen des Deutschen Bundestages erwarten darf, aber auch diebezüglich die Sympathien in unserer auseinanderdriftenden Gesellschaft erfährt. Das Rentenrecht ist doch überhaupt nur noch in Zukunft auf der Basis der letzten Reform durchführbar und auch dann nur, wenn alle Berufstätigen, also einschließlich Neuanfänger in der Beamtenschaft und auch keine neuen Mitgliedschaften mehr in den berufsständischen Versorgungswerken, begonnen werden dürfen. Die Pflichtberentung mit dem 67. Lebensjahr sollte jedoch aufgegeben werden. Derartige Freiheiten im persönlichen Raum stehen einer demokratischen Werteordnung gut zu Gesicht. Günter Steffen, Lemwerder, September 2012
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 23.09.12  +  

Der Wechsel von der Privatversicherung in die GKV-Kasse ist ganz schwierig

Die Rückkehr ins gesetzliche System der Krankenversicherung hat hohe Hürden und für 55 Jährige ist sie ausgeschlossen   Es ist bekannt: Unzähligen Privatversicherten steht das Wasser bis zum Hals. Vor allem Angestellte, Rentner und auch Selbstständige können die teuren Prämien kaum mehr bezahlen. Was in jüngeren Jahren so günstig begonnen hat, erweist sich nach 20 oder 25 Jahren als schwere Last. Es gibt sicher auch noch einen Schlupfloch, denn im späteren Alter vor 55 ist die Rückkehr in die Gesetzliche nicht ganz verbaut. Eigentlich hat die Politik dem Wechsel einen Riegel vorgeschoben. Wer zurück will, muss zum Teil Hunderte Euro im Monat im Gehalt seines Arbeitgebers zwölf Monate lang verzichten. Sinken die Einkünfte in dieser Zeit unter die aktuelle Versicherungspflichtgrenze von 50.850 Euro brutto im Jahr, ist das der Türöffner für die Rückkehr in die GKV. Wie der Arbeitgeber mit diesem Wunsch seines Mitarbeiters umgeht z.B. bei der Reduzierung der Arbeitsszeit, ist natürlich fraglich. Weniger Einkünfte bedeuten auch weniger Rentenansprüche. Wird ein Privatversicherter arbeitslos, ist er grundsätzlich wieder gesetzlich versichert. Auch Studenten steht nach Ende des Studiums der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung offen. Selbständige können nur dann austreten aus der PKV, wenn die Selbstständigkeit ausfgegeben wird und im Angestelltenverhältnis die Pflichtgrenze nicht überschritten wird oder er/sie werden wegen Aufgabe des Berufes beim Partner familienversichert. Eine k.o. Klausel bremst übrigens Arbeitnehmer aus, die sich irgendwann einmal von der Versicherungspflichtgrenze befreien ließen. Sie können überhaupt nicht mehr zurück. Wie erwähnt, ab 55 Jahren kennt das Sozialgesetzbuch  -bis auf wenige Ausnahmen - kein Pardon mehr. Auch nicht, wenn der PKV-Versicherte zum Geringverdiener wird oder in die Arbeitslosigkeit rutscht. Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 30.08.12  +  

Honorarverhandlungen der Arztpraxen mit den Krankenkassen spitzt sich zu

Arztpraxen erhalten seit 2008 hohe Honorarsteigerungen  - GKV-Spitzenverband will Orientierungswert der Ärzte-Honorare in den Verhandlungen für 2013  senken -   Aus einem aktuellen Gutachten des Forschungsinstituts Prognos geht hervor, dass die Einnahmen der Ärzte seit 2008 deutlich stärker gestiegen sind als die Kosten der Praxen und die erbrachten ärztlichen Leistungen. Der durchschnittliche Überschuss (Honorare aus GKV und PKV minus Praxiskosten) je Arzt vor Steuern und Altersversorgung beträgt 165.000 Euro. Danach verbleiben beim Radiologen ca. 280.000 Euro, Orthopäde 240.000 Euro, Urologe 200.000 Euro, Chirurg 190.000 Euro, Internist 180.000 Euro, HNO 175.000 Euro, Gynäkologe 170.000 Euro, Hausarzt (Allgemeinarzt) 115.000 Euro. Als Praxiskosten sind gemeint: Betriebskosten wie Personal, Miete, Geräte, Energie, Kfz, Beiträge und Gebühren.   Grundlage des  ärztlichen Honorars ist der einheitliche Bemessungsstab (EBM). Hinter den ärztlichen Leistungen stehen Euro-Beträge. Die Beträge ergeben sich dabei aus der Punktmenge, mit der die jeweilige Leistung bewertet ist, multipliziert mit dem Orientierungspunktwert. Der Bewertungsausschuss, das ist der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen, hat diesen Orientierungspunktwert bundesweit mit 3,5 Cent festgelegt. Diese Form der einheitlichen Bemessung, unterschieden nach den Punktmengen, nennt man Regelleistungsvolumen. Dieses Volumen beinhaltet Höchstgrenzen. Überschreitet der Arzt sein Regelleistungsvolumen, so wird er in der Regel mit abgestaffelten Preisen vergütet. Zu den Regelleistungsvolumen gehören nicht die freien Leistungen beim Arzt. Dies sind u.a. ambulante Operationen, Laboruntersuchungen, Präventionsleistungen, Ultraschalluntersuchungen, Belastungs-EKG, Enddarmspiegelungen u.a. Die Punktwerte können regional unterschiedlich sein und werden von den  Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt.  Die ärztlichen Honorarsteigerungen betrugen seit 2008 über 3,2 Milliarden Euro (plus 11,8%) in der GKV. Angesichts dieser Entwicklung will die Gesetzliche Krankenversicherung in den diesjährigen Verhandlungen eine Absenkung des Orientierungswertes (Punktwert) um 0,25 Cent durchsetzen.  Jeder Kassenarzt soll nach Vorstellung des Spitzenverbandes der GKV demnach zukünftig 20.000 Euro weniger erhalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verlangt für 2013 eine Honorarsteigerung von 3,5 Milliarden Euro. Die Praxisärzte drohen auf die Barrikaden zu gehen und drohen mit Praxisschließungen im Herbst d.J.   Kenner der Materie zweifeln mit recht, dass der GKV-Spitzenverband sich gegenüber  den Ärzteverbänden durchsetzen kann. Diese werden sicher zurecht auf die hohen Beitragsüberschüsse von über 20 Milliarden Euro  verweisen. Wenn das Argument der erforderlichen Einhaltung einer zu praktizierenden Wirtschaftlichkeit von den Kassen angeführt wird, dürften die Ärzte auf Verschwendungen von mindestens 1 Milliarde Euro per anno im personellen Einsatz für Mitgliederwerbungen im eigenen System (sprich Marketingaktivitäten) verweisen. Keine guten Karten der GKV für die anstehende  Verhandlung im Sinne der Einsparung des Beitragsaufkommens. Insbesondere die kranken Versicherten haben wenig Verständnis, die Honorare der Kassenärzte abzusenken. Angebracht wäre vielmehr die so dringliche Ausweitung im Leistungssektor für Diagnostik und Therapie wegen der nachweisbaren wissenschaftlichen Fortschritte in der Medizin. Der von den Ärzten geforderte Inflationsausgleich wäre in diesem Zusammenhang dann ein guter Kompromiss. Lemwerder, den 28.8.2012   Günter Steffen 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
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yasni 30.08.12  +  

Immer mehr Aktiengesellschaften als Krankenhausträger

Die naive Denkweise, dass die Krankenhäuser in Trägerschaft von Aktiengesellschaften mit  Krankenkassen preisgünstiger abrechnen.                   Von Günter Steffen, Lemwerder     Der Dax-Konzern FRESENIUS will die Rhön-Klinikum-Kette mit insgesamt 53 Krankenhäusern und 39 Versorgungszentren in Deutschland auch noch übernehmen. Falls die Planung von den Aktionären angenommen wird, entsteht damit bei Helios AG der bei weitem größte private Klinikbetreiber. Die Asklepios-Gruppe ist bereits seit einigen Jahren Aktiengesellschaft. In Zukunft geht es also in vielen Krankenhäusern kostenmäßig um den Profit für die Aktienbesitzer. Der Profit kann nur dann erreicht werden, wenn der Krankenhausbetrieb große Gewinne erzielt. Der neue Konzern von Fresenius wird dann fünf Millionen Patienten jährlich behandeln. Helios AG würde 200 Kliniken und Versorgungszentren betreiben. Nun kann man aus den Medien entnehmen, die Krankenkassen und die Patienten würden davon profitieren! So eine Behauptung kann nur theoretisch richtig sein, in der Praxis spricht leider nichts dafür. Die Befürworter beschreiben die Vorteile darin, dass durch gemeinsame Beschaffungen der Medikamente und OP-Bedarf, Zusammenlegung der IT und Verwaltungsaufgaben günstigere Kosten erwirtschaftet werden. Diese Einrichtungen haben genau wie andere Häuser - ohne Unterschied von Trägerschaften-  Anspruch wegen Behandlungen der Patienten auf  der Basis der Vergütung gesetzlich bewerteter DRG-Fallpauschalen. Auch diese Krankenhäuser werden ihre Personal- und Sachkosten sicher im Vergleich zu den  Krankenhäusern, die eine andere Gesellschaftsform haben oder freigemeinnützig bzw. staatlich geführt werden, absenken können. Dadurch werden allerdings die vertraglich vereinbarten Vergütungen mit  den Krankenkassen nicht unbedingt verringert. Insofern kennt das Krankenhausfinanzierungsrecht mit den Ausführungsbestimmungen der Pflegesätze (Fallpauschalen und Sonderentgelte sowie Zu- und Abschläge) in der Praxis kaum oder keine preisgünstigeren Verträge. Selbst dann nicht,  wenn die Leistungsqualität völlig vergleichbar ist mit den Krankenhäusern ihrer Versorgungsstufe. Mit den Fallpauschalen werden die allgemeinen Krankenhausleistungen für den bestimmten Behandlungsfall vergütet. Insgesamt gilt für ein Krankenhaus der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag nach einem flexiblen (Kalkulations)-Budget. Die Höhe der Entgelte wird mit Hilfe eines Punktwertes - landesbezogen für alle Krankenhäuser- vereinbart. Dazu gehören auch alle Operationen. Mir soll niemand erzählen, dass die zur Aktiengesellschaft gehörenden Häuser  bereit sein könnten, ihre Leistungen im jeweiligen Bundesland preisgünstiger für Krankenkassen und Versicherte wegen der durchaus geringeren medizinischen und verwaltungsmäßigen Kosten zu berechnen. Die internen Kostenreduzierungen werden für die notwendigen Gewinne benötigt. Darunter werden ganz sicher auch die personellen Besetzungen in der Pflege, aber auch im Ärztlichen Dienst, zu leiden haben. Die Gewinne sind dann noch zu optimieren, wenn der Patient in einer noch kürzeren Verweildauer, als die Grenzverweildauer vorschreibt, unterschritten wird. Der Trend der Übernahme der staatlichen/kommunalen Krankenhäuser in private oder AGs Trägerschaften  ist nicht mehr aufzuhalten. Der eigentliche Grund dafür ist: Die wirtschaftliche Führung in den kommunalen Krankenhäusern leidet u.a. darunter, von den Parteien und insbesondere von den Gewerkschaften keine Genehmigung zur Umsetzung einer strengen Wirtschaftlichkeit  zu erhalten. Automatisch werden Verluste eingefahren, die auf Dauer aus den Haushalten der Kommunen heute nicht mehr finanziert werden können. Ideal als Krankenhausträger bewähren sich immer noch freigemeinnützige Arbeitgeber wie z.B. die Diakonie, Caritas,  DRK, Arbeiterwohlfahrt oder die Gesellschaftsform einer eingetragenen GmbH. Diese Krankenhäuser dürfen ihre Gewinne überwiegend nicht abschöpfen und sind dazu verpflichtet, derartige finanzielle Überdeckungen wieder für Investitionen ins Krankenhausgeschäft einzubringen. Da sie auf eine wirtschaftliche Betriebsführung -wegen der Unterdeckungsprobleme- angewiesen sind und die auch praktiziert wird, bestehen dort noch am ehesten auch intern einigermaßen gerechte Personalbesetzungen, übrigens auch in der Pflege. Ich verschweige nicht, dass auch diese Krankenhäuser weitgehend mehr und mehr als reine Medizinbetriebe arbeiten. Der schnelle Durchlauf der Patienten auf der Grundlage der Qualitätsstandards ist auch hier voll gegeben. Dadurch werden die Anforderungen an die Ärzteschaft und an die Stationspflege immer grenzwertiger.   Vorschub leistet  das gesetzlich vorgegebene Vergütungsrecht. Die Mediziner verhelfen ihren Verwaltungen zu immer höheren Erträgen aufgrund der DRG-Fallpauschalen. Behandlungsdiagnostik und die dazugehörige Therapie findet immer mehr auf der Grundlage der Prüfung weiterer Abrechnungsmöglichkeiten -Zweit und Dritt-Diagnosen - statt. Absolut kein Wunder, dass der Beitragszahler sich einigermaßen wundert, wieso die Ausgabenschere für stationäre Behandlungen bei den Krankenkassen immer weiter auseinander geht.   Natürlich könnte ein gerechteres Vergütungssystem eingeführt werden. Wobei ich bestätigen kann, keine Seite der Abrechnungsparteien hat in Wirklichkeit ein Interesse daran. Die Krankenhausträger aus den nahe liegenden Gründen, ihre wahren wirtschaftlichen Fakten nicht preisgeben zu müssen und die Krankenkassen, die in eine detaillierte Verhandlungspraxis nicht eintreten wollen, um nicht  Verantwortung für personelle Besetzungen in den einzelnen Krankenhäusern übernehmen zu müssen. Aber ein gerechtes und unbürokratisches Abrechnungssystem wäre möglich. Das gegenwärtige Abrechnungssystem der DRG-Fallpauschalen fördert versehentliche und bewusste Falschabrechnungen zu Lasten der Beitragszahler, mindestens jährlich von 1 Milliarde Euro. Die so nahe liegende Alternative setzt Vertragsverhandlungen auf der Basis der wirtschaftlichen Beurteilungsfakten voraus, um einen Durchschnittspreis - über alle Leistungen hinweg - des einzelnen Krankenhauses zu vereinbaren. Dabei würden die wirtschaftlich notwendigen Personal- und Sachkosten Grundlage als errechnete Fallkosten je Patient ermittelt.(Fallkosten des Krankenhauses dividiert mit der Fallzahl). Im Laufe der nächsten Jahre könnten die Durchschnittspreise plus Tarif- und Preissteigerungen weitgehend fortgeschrieben werden und im Streitfall die Angemessenheiten von unabhängigen Wirtschaftsprüfern ermitteln zu lassen. Die Gründe, warum beide Seiten - Krankenhäuser und Krankenkassen - derartige Regelungen nicht wollen, habe ich bereits ausgeführt. Die Lobbyisten bestimmen auch in dieser Frage die Gesundheitspolitik. Der Beitragszahler hat es hinzunehmen. www.guenter-steffen.de             Mai 2012
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 08.07.12  +  

Unaufrichtige Beitragspolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Unaufrichtige Beitragspolitik in der Gesetzlichen Krankenversicherung Günter Steffen, Lemwerder   Mit der Zunahme der Beschäftigungsverhältnisse und des viel zu hohen gesetzlichen Beitragssatzes in der Gesetzlichen Krankenversicherung haben sich mittlerweile über 20 Milliarden Euro an Überschüssen bei Kassen und im  Gesundheitsfonds der Bundesaufsicht angesammelt. Die größten Fraktionen im Bundestag sind sich auch in der Frage des „Hortens“ der von Arbeitnehmern/Arbeitgebern und Rentnern gezahlten Beiträge einig, keine Rückerstattungen oder Beitragssatzabsenkungen stattfinden zu lassen. Fest steht, dass die gegenwärtigen Ausgaben für ausreichende Leistungen der Diagnostik und Therapien in absehbarer Zeit ohne die erwähnten Überschüsse garantiert sind. Die Krankenkassen, die so gerne betonen, die Interessen der Versicherten wahrzunehmen, schweigen sich aus, in der Hoffnung, die Milliarden Überschüsse auf ihren Konten zu nutzen, um nicht weitergehende medizinische Leistungen einzuführen, sondern Marketingaktivitäten für Mitgliederausweitungen zu forcieren und somit Machtzuwächse zu erlangen. Die Aktivitäten der Mitgliederwerbungen unter Einsatz dreistelliger Millionen Aufwendungen für Personalkosten finden zu über 90% innerhalb des GKV-Systems und eines identischen Beitragssatzes statt. Diese gewaltigen Überschüsse, die sich in nächster Zeit noch ausweiten werden, sind auch nicht Anlass für die Einführung neuester wissenschaftlich nachgewiesener Therapien, um Schwerstkranken zu helfen oder die katastrophalen personellen Probleme in der Pflegeversicherung zu beheben. Parteipolitiker, Funktionäre der Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ignorieren sinnvolle Lösungen für die Menschen in unserem Land. Eigeninteressen stehen auf der Agenda. Übrigens: Der amtierende  FDP-Bundesgesundheitsminister wünscht sich von den Krankenkassen Rückzahlungsprämien für die Beitragszahler. Wenn der Minister Bahr es wirklich ernst meinen würde, hätte er die von ihm auszugehende Initiativ-Verpflichtung innerhalb der Bundesregierung längst wahrgenommen. Besser kann Symbolpolitik nicht mehr verstanden werden. Lemwerder, den 8.7.2012 www.guenter-steffen.de  
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 08.07.12  +  

Ergebnis einer Studie: Kliniken operieren oft nur, um Geld zu verdienen

Es bedurfte von den Krankenkassen nicht der Anforderung eines Gutachtens über die Gründe der Steigerung von Operationszahlen in den Kliniken. Kenner der wirtschaftlichen Führung eines Krankenhauses hatten die Kassen und die Politik schon vor Einführung der DRG-Fallpauschalen gewarnt, sich vom Kostenprüfungssystem in den Vertragsverhandlungen zu verabschieden. Hocherfreut sind die neuen Abrechnungen vor einigen Jahren von den Krankenhäusern angenommen worden, zumal das Einwirken auf Fallsteigerungen unproblematisch innerbetrieblich organisiert werden kann. Mit anderen Worten: Die Krokodilstränen der Krankenkassen sind unangebracht und sollen die Beitragszahler von ihrer damaligen Befürwortung der Funktionäre beim Gesetzgeber ablenken. Es gab bei den früheren Vertrags- und unbürokratischen Abrechnungsgrundlagen wegen der notwendigen Beseitigung der individuellen Pflegesätze, bei Steigerung der Pflegetage, gerechtere Alternativen, wie z.B. einer pauschalen Vergütung ohne Differenzierungen der Leistungsabrechnungen. Dazu wären aber in den ersten Jahren individuelle Budgetverhandlungen weiter erforderlich gewesen. Der wirtschaftliche Anreiz für Kliniken im gegenwärtigen System sollte jedenfalls schnellstens im Sinne der Beitragszahler beseitigt werden. Günter Steffen, Lemwerder
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 01.06.12  3  

Krankenhäuser in Trägerschaft der AG sind keineswegs für die Krankenkassen preisgünstiger

Die naive Denkweise, dass die Krankenhäuser in Trägerschaft von Aktiengesellschaften mit  Krankenkassen preisgünstiger abrechnen.                   Von Günter Steffen, Lemwerder     Der Dax-Konzern FRESENIUS will die Rhön-Klinikum-Kette mit insgesamt 53 Krankenhäusern und 39 Versorgungszentren in Deutschland auch noch übernehmen. Falls die Planung von den Aktionären angenommen wird, entsteht damit bei Helios AG der bei weitem größte private Klinikbetreiber. Die Asklepios-Gruppe ist bereits seit einigen Jahren Aktiengesellschaft. In Zukunft geht es also in vielen Krankenhäusern kostenmäßig um den Profit für die Aktienbesitzer. Der Profit kann nur dann erreicht werden, wenn der Krankenhausbetrieb große Gewinne erzielt. Der neue Konzern von Fresenius wird dann fünf Millionen Patienten jährlich behandeln. Helios AG würde 200 Kliniken und Versorgungszentren betreiben. Nun kann man aus den Medien entnehmen, die Krankenkassen und die Patienten würden davon profitieren! So eine Behauptung kann nur theoretisch richtig sein, in der Praxis spricht leider nichts dafür. Die Befürworter beschreiben die Vorteile darin, dass durch gemeinsame Beschaffungen der Medikamente und OP-Bedarf, Zusammenlegung der IT und Verwaltungsaufgaben günstigere Kosten erwirtschaftet werden. Diese Einrichtungen haben genau wie andere Häuser - ohne Unterschied von Trägerschaften-  Anspruch wegen Behandlungen der Patienten auf  der Basis der Vergütung gesetzlich bewerteter DRG-Fallpauschalen. Auch diese Krankenhäuser werden ihre Personal- und Sachkosten sicher im Vergleich zu den  Krankenhäusern, die eine andere Gesellschaftsform haben oder freigemeinnützig bzw. staatlich geführt werden, absenken können. Dadurch werden allerdings die vertraglich vereinbarten Vergütungen mit  den Krankenkassen nicht unbedingt verringert. Insofern kennt das Krankenhausfinanzierungsrecht mit den Ausführungsbestimmungen der Pflegesätze (Fallpauschalen und Sonderentgelte sowie Zu- und Abschläge) in der Praxis kaum oder keine preisgünstigeren Verträge. Selbst dann nicht,  wenn die Leistungsqualität völlig vergleichbar ist mit den Krankenhäusern ihrer Versorgungsstufe. Mit den Fallpauschalen werden die allgemeinen Krankenhausleistungen für den bestimmten Behandlungsfall vergütet. Insgesamt gilt für ein Krankenhaus der vertraglich vereinbarte Gesamtbetrag nach einem flexiblen (Kalkulations)-Budget. Die Höhe der Entgelte wird mit Hilfe eines Punktwertes - landesbezogen für alle Krankenhäuser- vereinbart. Dazu gehören auch alle Operationen. Mir soll niemand erzählen, dass die zur Aktiengesellschaft gehörenden Häuser  bereit sein könnten, ihre Leistungen im jeweiligen Bundesland preisgünstiger für Krankenkassen und Versicherte wegen der durchaus geringeren medizinischen und verwaltungsmäßigen Kosten zu berechnen. Die internen Kostenreduzierungen werden für die notwendigen Gewinne benötigt. Darunter werden ganz sicher auch die personellen Besetzungen in der Pflege, aber auch im Ärztlichen Dienst, zu leiden haben. Die Gewinne sind dann noch zu optimieren, wenn der Patient in einer noch kürzeren Verweildauer, als die Grenzverweildauer vorschreibt, unterschritten wird. Der Trend der Übernahme der staatlichen/kommunalen Krankenhäuser in private oder AGs Trägerschaften  ist nicht mehr aufzuhalten. Der eigentliche Grund dafür ist: Die wirtschaftliche Führung in den kommunalen Krankenhäusern leidet u.a. darunter, von den Parteien und insbesondere von den Gewerkschaften keine Genehmigung zur Umsetzung einer strengen Wirtschaftlichkeit  zu erhalten. Automatisch werden Verluste eingefahren, die auf Dauer aus den Haushalten der Kommunen heute nicht mehr finanziert werden können. Ideal als Krankenhausträger bewähren sich immer noch freigemeinnützige Arbeitgeber wie z.B. die Diakonie, Caritas,  DRK, Arbeiterwohlfahrt oder die Gesellschaftsform einer eingetragenen GmbH. Diese Krankenhäuser dürfen ihre Gewinne überwiegend nicht abschöpfen und sind dazu verpflichtet, derartige finanzielle Überdeckungen wieder für Investitionen ins Krankenhausgeschäft einzubringen. Da sie auf eine wirtschaftliche Betriebsführung -wegen der Unterdeckungsprobleme- angewiesen sind und die auch praktiziert wird, bestehen dort noch am ehesten auch intern einigermaßen gerechte Personalbesetzungen, übrigens auch in der Pflege. Ich verschweige nicht, dass auch diese Krankenhäuser weitgehend mehr und mehr als reine Medizinbetriebe arbeiten. Der schnelle Durchlauf der Patienten auf der Grundlage der Qualitätsstandards ist auch hier voll gegeben. Dadurch werden die Anforderungen an die Ärzteschaft und an die Stationspflege immer grenzwertiger.   Vorschub leistet  das gesetzlich vorgegebene Vergütungsrecht. Die Mediziner verhelfen ihren Verwaltungen zu immer höheren Erträgen aufgrund der DRG-Fallpauschalen. Behandlungsdiagnostik und die dazugehörige Therapie findet immer mehr auf der Grundlage der Prüfung weiterer Abrechnungsmöglichkeiten -Zweit und Dritt-Diagnosen - statt. Absolut kein Wunder, dass der Beitragszahler sich einigermaßen wundert, wieso die Ausgabenschere für stationäre Behandlungen bei den Krankenkassen immer weiter auseinander geht.   Natürlich könnte ein gerechteres Vergütungssystem eingeführt werden. Wobei ich bestätigen kann, keine Seite der Abrechnungsparteien hat in Wirklichkeit ein Interesse daran. Die Krankenhausträger aus den nahe liegenden Gründen, ihre wahren wirtschaftlichen Fakten nicht preisgeben zu müssen und die Krankenkassen, die in eine detaillierte Verhandlungspraxis nicht eintreten wollen, um nicht  Verantwortung für personelle Besetzungen in den einzelnen Krankenhäusern übernehmen zu müssen. Aber ein gerechtes und unbürokratisches Abrechnungssystem wäre möglich. Das gegenwärtige Abrechnungssystem der DRG-Fallpauschalen fördert versehentliche und bewusste Falschabrechnungen zu Lasten der Beitragszahler, mindestens jährlich von 1 Milliarde Euro. Die so nahe liegende Alternative setzt Vertragsverhandlungen auf der Basis der wirtschaftlichen Beurteilungsfakten voraus, um einen Durchschnittspreis - über alle Leistungen hinweg - des einzelnen Krankenhauses zu vereinbaren. Dabei würden die wirtschaftlich notwendigen Personal- und Sachkosten Grundlage als errechnete Fallkosten je Patient ermittelt.(Fallkosten des Krankenhauses dividiert mit der Fallzahl). Im Laufe der nächsten Jahre könnten die Durchschnittspreise plus Tarif- und Preissteigerungen weitgehend fortgeschrieben werden und im Streitfall die Angemessenheiten von unabhängigen Wirtschaftsprüfern ermitteln zu lassen. Die Gründe, warum beide Seiten - Krankenhäuser und Krankenkassen - derartige Regelungen nicht wollen, habe ich bereits ausgeführt. Die Lobbyisten bestimmen auch in dieser Frage die Gesundheitspolitik. Der Beitragszahler hat es hinzunehmen. www.guenter-steffen.de             Mai 2012
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 22.05.12  +  

Gibt es den Finanzcrash?

Immer mehr Experten außerhalb der Medien weisen auf einen möglichen Finanz-Systemzusammenbruch hin. Das weltweite System ist tiefgreifender zerstört, als es Politik und Massenmedien weismachen. Sehr offen nennt der namhafte Wirtschaftswissenschaftler Professor Ramb das Kind beim Namen: In den kommenden Jahren wird eine Währungsreform immer wahrscheinlicher. "Politiker, die hemmungslos Schulden machen, seien Kriminelle, weil sie unseren Kindern und Enkeln die Zukunft rauben." Aus "Der Zusammenbruch unserer Währung"
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 13.11.11  +  

Geld fehlt für Therapien der Versicherten - aber Wohlfühlprogramme sind scheinbar wichtiger

Geld fehlt für Therapien der Versicherten - aber namhafte Krankenkassen praktizieren Wohlfühlprogramme und aufwendige Marketingaktionen von Günter Steffen, Lemwerder Oktober 2011   Die Beiträge der Kassenmitglieder steigen weiter- im Augenblick noch nicht beim einheitlichen Prozentsatz - sondern bei den Zusatzbeiträgen. Insbesondere die Krankenkassen, die nicht unerhebliche monatliche Zusatzbeiträge heute schon verlangen und für 2012 demnächst noch höhere ankündigen, bieten ihren Versicherten Wohlfühlprogramme. Der neueste Clou: Es werden Plus-Reisen den Versicherten zu Einsparungen bis zu 150 Euro pro Reise vermittelt. An diesem Beispiel ist deutlich, wie große bundesweite Krankenkassen ihre Beitragszahler für Werbestrategien einsetzen. Es finden, entsprechend des vom Gesetzgebers im Jahre 2007 geschaffenen GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes  mit der Begrifflichkeit “Marketingaktivitäten im Wettbewerb”, statt. Der eigentliche Sinn dafür ist der beabsichtigte Mitgliederausbau, damit die Organisationsstrukturen erweitert werden, die Personal-Stellenpläne ergänzt werden, um dann in den Führungspositionen Gehälteranhebungen vorzunehmen, so dass automatisch ein Macht- und Kompetenzzuwachs für den Vorstand in den politischen und fachlichen Gremien des GKV-Spitzenverbandes erlangt wird. Das Abjagen der Mitglieder von den Konkurrenz-Kassen innerhalb des Systems kann man nur als das Verbrennen von Beitragsgeldern bezeichnen. Der Einsatz von vielen tausend Mitarbeitern,  ohne Erledigungen der originären  Kassen-Tätigkeiten, kosten den Beitragszahlern hunderte von Millionen Euro jährlich, die für krankheitsbedingte diagnostische und therapeutische Maßnahmen letztlich fehlen. Geworben werden Neumitglieder mit finanziellen Erstattungszusagen bei Teilnahme an Nordic-Walking-Kursen, Pilates-Kursen, Fitnesstudiobesuchen und Welness-Aktivitäten. Aufwendungen aus den Beiträgen werden auch zur Verfügung gestellt  für Organisation und Durchführung von Lauftreffs, von Sportveranstaltungen, Begleitung von Fotoausstellungen und Schulveranstaltungen, Gewährung von Vorzugspreisen für Sportgeräte, Darstellung auf Messeveranstaltungen und Verlosungen, preisgünstige Hotelfinanzierungen und vieles mehr. Ist es da verwunderlich, wenn der zuständige Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen, der für die Freigabe von Leistungsausweitungen aufgrund neuester wissenschaftlicher/medizinischer Erkenntnisse zuständig ist, so notwendige lebensrettende Therapien und modernere Diagnostikuntersuchungen immer öfter wegen Finanzmangel ablehnen muss? Der Gesetzgeber ist aufgerufen, die Marketingstrategen der Krankenkassen zu stoppen und dafür Sorge zu tragen, dass das Arztgespräch nicht nur 7 Minuten dauern darf, sondern mit einer entsprechenden Gebührenzusage für den Behandler bei Bedarf auch 12 bis 15 Minuten möglich sein kann. www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 08.10.11  +  

Falsche Krankenhausabrechnungen kosten Beitragszahler Milliarden Euro

Falsche Krankenhausabrechnungen kosten Beitragszahler Milliarden Euro In den Medien war die Mitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen in diesen Tagen nur am Rande vermerkt: 1,5 Milliarden Euro haben falsche Krankenhausabrechnungen die Beitragszahler im vergangenen Jahr gekostet. Aber nicht nur im vorigen Jahr, sondern ähnlich hohe Summen auch schon im Jahre 2009 und davor. Annähernd jede zweite Rechnung weist Fehler zu Gunsten der Krankenhäuser nach. Die diagnosebezogenen Fallpauschalen sind Anlass für absichtliche und unabsichtliche Festlegungen der Rechnungen. Dabei überprüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen von allen Rechnungen nur diejenigen genau, bei denen es Anhaltspunkte für mögliche Unstimmigkeiten gibt. Das sind etwa zehn bis zwölf Prozent aller Abrechnungen. Von diesen sind fast die Hälfte falsch. Überwiegend sind es Kodierfehler bei den Diagnosen oder Prozeduren, die zu der genannten Problematik führen. Unerträglich und skandalös ist aus Sicht der Beitragszahler auch die Verpflichtung der Krankenkassen per Gesetz, die nicht vom MDK nachgewiesene Unregelmäßigkeit mit einer Aufwandspauschale von 300 Euro je Patientenabrechnung an den Rechnungssteller (Krankenhaus) zu bezahlen. Der Versicherte, der die Zeche mit seinem Beitrag in Wirklichkeit zu zahlen hat, fragt sich, müssen denn diese komplizierten Abrechnungen stattfinden? Als Kenner dieser komplizierten Materie ist dazu auszuführen: Funktionäre von Krankenkassen und Krankenhäuser sowie ihre Verbände haben die Einführung der weites gehend aus den USA übernommene Abrechnungssystematik Ende der 90er Jahre vom Gesetzgeber verlangt. Die suksessive Einführung sorgt nun zu diesem Skandal, worüber sich so genannte Wahrnehmer für Versichertenrechte - also die Krankenkassen - schon gar nicht aufregen (dürfen). Wirtschaftlichere Vergütungen auf vertraglicher Basis bleiben auf der Strecke. Günter Steffen Nordseering 29 27809 Lemwerder www.guenter-steffen.de
Günter Steffen @ Lemwerder
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yasni 19.08.11  +  

DURCHBLICK

Günter Steffen systems. Er ist den Lesern des „Durchblick“ bekannt durch seine zahlreichen .... Günter Steffen meint, bei der personellen Entwicklung im ...
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seniorenlotse.bremen.de 24.07.11  +  

Schafft endlich ein zuverlässiges Gesundheitssystem ...

Schafft endlich ein zuverlässiges Gesundheitssystem - Buero gegen Altersdiskriminierung ... gehört und befragt, zuletzt Günter Steffen, der sich aufgrund langjähriger ...
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altersdiskriminierung.de 16.06.11  +  

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