Ich bin hier nicht auf Mandantensuche. Einen Steuerstrafrechtler findet man über kompetente Empfehlungen und nicht über das Netz. Steuerstrafrecht ist vertraulich, und das Netz hinterläßt immer Spuren. Ich bin hier nur in Abständen von 6 bis 8 Monaten einmal auf dem Profil, wer also Bekannte sucht, wendet sich besser an andere. Mein VIP Rang ist mir hier völlig gleich. Auf Nachrichten, ich habe Dich bestätigt, also bestätige auch mich, lege ich keinen Wert.
About me? Als Anwalt?
Klare Spezialisierung auf Steuerrecht von 1982 an. Zunächst vornehmlich Internationales Steuerrecht weil es mit Professor Debatin in Hamburg seinerzeit optimal besetzt war, und über Doppelbesteuerungsabkommen, die OECD, und ausländisches Steuerrecht - weil komplizierter - etwas interessanter war. Ähnliches gilt für das durch EU Richtlinien geprägte Umsatzsteuerrecht und erst Recht für Zollrecht.
Über Professor Debatin kam ich 1990 zu Dr. Thomas Marx, einem 2003 verstorbenen renommierten Steuerstrafrechtler. 2007 hatte ich die nunmehr schwerpunktmäßig wirtschaftsrechtliche Kanzlei Marx verlassen, einige Monate bei einem Mandantin als zweiter Vorstand in der Krise gearbeitet, und bin seitdem selbständig tätig. Mein Büro ist in der Hafencity, Am Sandtorkai 62, 20457 Hamburg. Der Hinweis im Internet auf eine Tätigkeit bei Olswang in Brüssel ist eine reine Erfindung, deren Urheber mir unbekannt ist.
Neben Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht arbeite ich auch zivilrechtlich, was nahe liegt, da nahezu jedes größere wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren auch von zivilrechtlichen Verfahren gegen die vermeintlichen Schädiger und deren Berater begleitet wird. Häufig bin ich auch im Team mit anderen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern tätig.
Methodisch bin ich mehr durch den anglo-amerikanischen Bereich geprägt. Wittgenstein, Popper, Quine sagen mir mehr als Heidegger oder Hegel. Oder wie der Altbundeskanzler Schmidt treffend formulierte, wer Visionen hat, soll zum Arzt gehen. Wer etwa britische Entscheidungen des House of Lords zur Menschenrechtskonvention etwa Lord Bingham of Cornhill (2004 UKHL 43) mit deutschen Beschlüssen vergleicht (aktuell BVerFG 2 BvR 366/10 oder älter BGH 4 StR 125/06), ahnt vielleicht, warum ich dies so sehe.
Privat? Da ein Profil auch u.a. von irgendwelchen Prozessgegnern gelesen wird, halte ich mich hier bedeckt. Ich habe viele Auslandskontakte zu Menschen aus unterschiedlichen Berufsgruppen. Zuletzt war ich im März 2 Wochen bei einem Pianisten in Hanoi, dessen Haus mit deutschen Schallplatten gefüllt war. Belgien wurde mir letztes Jahr von einem Japaner aus Washington erklärt. Europäische Kultur geht manchmal Umwege.
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