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I offer: Beiträge zu: Herrschaft des Rechts, Streik ist Erpressung - § 253 IV StGB - RGSt 21-114, Arbeitskampf GG-widrig, Helmut Schmidt "wider die Erpressung", Hans Carl Nipperdey, Erpressung (Streik) verletzt Menschenrechte Eigentum und Vertragsfreiheit GG Art 2 I und 14, Gewerkschaften sind als Erpresserbanden i.S. de § 253 IV StGB verbotene kriminelle Vereinigungen, Art 9 II GG, und aufzulösen, § 16 VereinsG, Streikschutz durch Staatsanwälte und Richter ist Rechtsbeugung, Beschluß des BAG vom 28.01.1955 GS 1/54 GEGEN (!) Arbeitskämpfe („allgemein unerwünscht wegen der Schäden, die sie mit sich bringen“), Hätte BVerfGE 84-212 die Entfernung der beteiligten Richter aus dem Dienst gerechtfertigt?, "Feigheit vor den Thronen der Gewerkschaften" (Wolfram Engels), "Streiks notfalls per Dekret unterbrechen" (Wolfgang Franz), Hermann von Mangoldt: was Art. 9 Abs. 2 GG als kriminelle Vereinigung verbietet, wird auch durch Art. 9 Abs. 3 GG nicht geschützt (s. "Das Bonner Grundgesetz", 1. Aufl. 1953)