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Excerpt aus meiner Webseite bei therapie.de
Gesetzliche Krankenversicherungen: -- h i e r -- w i c h t i g ! : das sog. “Kostenerstattungsverfahren“. Kein Mensch kann -zig Seiten lesen, wenn er etwas sucht. Also möchte ich Sie ermuntern, Ihre Suchfunktion aufzurufen und die Sie interessierenden Begriffe einzusetzen. Vielleicht habe ich Ihnen ja etwas zu bieten, z. B. zum Thema "K o s t e n e r s t a t t u n g s - v e r f a h r e n ". Alle meine Patienten bekommmen hierzu ausreichende schriftliche Infos von mir. Freien ambulanten --- T h e r a p i e p l a t z --- s u c h e n : Der Gesetzgeber hat die Krankenkassen und die Kassenärztliche Vereinigung verpflichtet, gemeinsam die psychotherapeutische Versorgung der Gesamtbevölkerung Deutschlands zu organisieren. Das nennt man einen Sicherstellungsauftrag = Die Versorgung --M U S S-- "sicher gestellt" sein. A) Die gesetzlichen Krankenkassen verlangen, dass Patienten zu Therapeuten -- -m i t --- A p p r o b a t i o n gehen. Leider ist die Misere noch nicht behoben, dass diese fast alle auf viele --- M o n a t e oder --- J a h r e --- a u s g e b u c h t --- sind oder keine Wartelisten führen.. Dann hat der Patient das Recht, sich selbst im Internet einen qualifizierten Therapeuten zu suchen. Auf dem folgenden Link können Sie bei Therapeuten mit Approbation nachfragen, ob Sie einen Therapieplatz erhalten können. Protokollieren Sie: Datum, Uhrzeit, Name, Wartezeit. Das zweite Stichwort in diesem Abschnitt ist "Private Leistungen": http://www.lpk-bw.de/psd_suche.php Dort finden Sie die von den gesetzl. Krankenkassen postulierten Diplompsychologen ---mit Approbation --- o h n e --- K a s s e n v e r t r a g --- (= Behandler von Privatpatienten, die deshalb mehr freie ambulante Therapieplätze haben). Die müssen Sie zuerst kontaktieren, teilte mir eine Mitarbeiterin der AOK mit. Bitte sagen Sie bei der telefonischen Anfrage dort deutlich, dass Sie Kassenpatient sind und die Behandlung als Kassenleistung wünschen, und benennen Sie Ihre Diagnose oder Problematik in klaren Worten. Bekommen PatientInnen dort nicht zeitnah einen Therapieplatz, haben sie das Recht, sich selbst einen Therapeuten, auch ohne Approbation, zu suchen. Noch ein anderer Weg geht über die MedCall. Das MedCall Service-Telefon der Kassenärztlichen Vereinigung ist nicht kostenlos. Gebühren: 14 cts aus dem Festnetz und 42 cts von Handy. Erreichbar: Mo-Do 8-16Uhr Fr 8-12Uhr MedCall TEL. 0180 56 33 22 55 Nennen Sie bitte Ihren Landkreis, dann werden Ihnen freie ambulante Therapieplätze genannt. Lassen Sie sich ---m i n d e s t e n s---s e c h s---Namen von Psychotherapeuten mit Kassenzulassung nennen, denn --f ü n f-- müssen Sie selbst anrufen, um einen Therapieplatz zu bekommen, mehr ist Ihnen nicht zuzumuten. Sie --m ü s s e n-- Ihre Anrufe mit Datum, Uhrzeit, Name des Therapeuten und genannte Wartezeit protokollieren. Das wird dann der Nachweis für ihre Bemühungen, die formalen Vorgaben der Krankenkassen in der Erreichung eines ambulanten Therapieplatzes zu erfüllen. Ein "ambulanter Therapieplatz" bedeutet: a) Zeit Ein bestimmter WochenTag und eine bestimmte UhrZeit gehört Ihnen (immer der gleiche feste Termin). Sie dürfen nicht kurzfristig einbestellt werden, weil ein anderer Patient ausgefallen ist ("Lückenbüßer"). Sie brauchen Planungssicherheit. Im Gegenzug sind Sie verpflichtet, ein Ausfallhonorar zu bezahlen, wenn Sie Ihren Sitzungstermin zu kurzfristig absagen und wenn es sich um eine Bestellpraxis handelt. Auch der Therapeut braucht Planungssicherheit. Es ist Ihnen nicht zuzumuten, einen Therapieplatz zu akzeptieren, der z e i t lich zu weit entfernt ist. b) Ort Es ist Ihnen nicht zuzumuten, einen Therapieplatz zu akzeptieren, der ö r t lich zu weit entfernt ist. (In Murrhardt wohnen und in Ulm zur Therapie gehen ist unzumutbar, ist aber schon zugemutet worden, obwohl es gegen die Rechtsprechung ist.) Also achten Sie bitte selbst darauf, welche Entfernung Ihnen zugemutet wird, z. B. im Winter bei Eis und Schnee zu fahren, denn Therapie ist etwas Regelmäßiges. B) Kostenerstattungsverfahren in Zusammenarbeit mit einem Therapeuten ohne Kassenzulassung: Wenn Sie auf dem Wege, der unter A) beschrieben wurde, keinen KassenTherapeuten finden können, nennt man das mit dem juristischen Fachausdruck "Systemversagen" . = Das Gesundheits-System, so wie es geplant war, kann Ihre psychotherapeutische Versorgung nicht sicher stellen. Keinem Menschen ist zuzumuten, weiter einen Weg zu beschreiten, der erwiesenermaßen nicht zum Erfolg führt. Also dürfen Sie sich nach Abarbeiten von A) selbstständig einen qualifizierten Therapeuten suchen. In "therapie.de" z. B. gibt es viele Diplom-Psychologen ohne Kassenzulassung, die bei einem Engpass des Gesundheits-Systems einspringen können. Ich möchte aber auch eine Lanze brechen für meine sehr engagierten Heilpraktiker-Kollegen. Die vorstehenden Ausführungen habe ich zusammengetragen aus Gesprächen mit Verbandsfunktionären und Mitarbeitern von Krankenversicherungen. Sie orientieren sich vornehmlich an den Statuten der gesetzlichen Krankenversicherer. Dabei fällt auf, dass das Wort „Qualifikation“ homophon („Teekessel“) gebraucht wird. Man muss sehr aufpassen, dass keine Begriffsverwirrung entsteht und dadurch falsche Schlüsse gezogen werden. „Die Qualifikation haben“ bedeutet objektiv, dass jemand sich Fachkenntnisse erarbeitet hat und aufgrund dessen in der Lage ist, einen Beruf auszuüben. „Qualifiziert sein“ wird aber häufig fälschlicherweise als Ausdruck verwendet für :„die formalen Voraussetzungen erfüllen, die in den Statuten der einzelnen Krankenkassen willkürlich festgelegt werden können.“ Geht ein Beamter zu einem Heilpraktiker für Psychotherapie, ist der Heilpraktiker „qualifiziert“ gemäß den Vorgaben der Beamten-Beihilfe. Geht ein Angestellter zu genau demselben Heilpraktiker für Psychotherapie, ist der Heilpraktiker auf einmal „nicht qualifiziert“ gemäß den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherer, und auch die einzelnen Versicherungen unterscheiden sich in vielen Punkten in ihren formalen Vorgaben. Die berufliche Qualifikation darf nicht verwechselt werden mit der staatlichen Erlaubnis zur Ausübung eines Heilberufes. Die Erlaubnis kann auf zwei Arten erteilt werden: entweder durch eine Approbation oder durch die Erlaubnisurkunde des Staatlichen Gesundheitsamtes. Ein ganz anderer Schritt ist die Kassenzulassung. Die Zusammenarbeit mit der KV (Kassenärztlichen Vereinigung) verpflichtet die Psychotherapeuten, vornehmlich die Kassenpatienten zu versorgen. Dies geschieht nicht automatisch, sondern nur freiwillig nach einer Approbation, so dass es Approbierte mit und ohne Kassenzulassung gibt. Diese Information ist noch nicht vollständig. Ich werde Sie weiter in Kenntnis setzen, sowie ich Zeit zum Schreiben finde. Copyright Katharina Gutsche Großbottwar 2013
Vorrangig bringe ich die Informations-Ergänzungen im Eintrag bei therapie.de an.
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