Am 1. Juli kommen auf uns wieder einige Gesetzesänderungen zu. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
Rente (Bundesministerium für Arbeit & Soziales) Info zur Rentenerhöhung
Für die rund vier Millionen Ost-Rentner gibt es 3,29 Prozent mehr, für die etwa 16 Millionen West-Ruheständler 0,25 Prozent. Der Grund dafür liegt vor allem in der unterschiedlichen Lohnentwicklung in Ost und West. Bei einer Monatsrente von brutto 1200 Euro steigt die Rente damit in den neuen Ländern um knapp 40 Euro, im Westen um 3 Euro. Mit der Anpassung erreicht der Rentenwert Ost 91,5 Prozent des Westniveaus.
Handy-Telefonate aus dem Ausland
Handy-Telefonate und mobiles Internet-Surfen im Ausland werden ab 1. Juli billiger. Auf Druck der EU-Kommission müssen die Telekomfirmen die Roaming-Gebühren erneut senken und neue Preisgrenzen einhalten. Wer in einem anderen EU-Land Urlaub macht und sein Smartphone oder Notebook nutzt, zahlt somit deutlich weniger für Telefonate, das mobile Abrufen von Mails und das Surfen im Internet als bisher. Die Anbieter können auch unter diesen maximal erlaubten Preisen bleiben.
Ein Anruf aus dem europäischen Ausland kostet ab Juli maximal 24 statt bisher 29 Cent pro Minute (ohne Mehrwertsteuer), teilte die EU-Behörde in Brüssel mit. Deutsche Kunden zahlen inklusive Steuer höchstens 28,6 Cent pro Minute und für die Annahme eines Anrufs maximal 8,3 Cent (bisher 9,5 Cent). Für eine SMS dürfen als Endpreis nur noch 9,5 statt bislang 10,7 Cent berechnet werden. Für ankommende SMS zahlt der Verbraucher weiterhin nichts.
Mindestlohn
Keine Pflegehilfskraft darf künftig mit weniger als 9 Euro im Westen und 8 Euro im Osten entlohnt werden. Das sind jeweils 25 Cent pro Stunde mehr als bisher. Der neue Tarif gilt bis Ende 2014.
Arbeitsmarkt/EU
Mit dem EU-Beitritt Kroatiens können dessen Bürger ebenfalls in Deutschland arbeiten - zunächst mit Einschränkungen bei der sogenannten Arbeitnehmerfreizügigkeit. So gelten bis Mitte 2015 Übergangsbestimmungen sowie Beschränkungen für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration. Grundsätzlich ist eine - meist unbürokratisch erteilte - Arbeitsgenehmigung der EU erforderlich. Ohne Genehmigung steht der deutsche Arbeitsmarkt offen für Akademiker und jene, die eine qualifizierte Berufsausbildung beginnen möchten. Saisonkräfte wie Erntehelfer können bis zu sechs Monate in Deutschland jobben.
Arbeitsmarkt/Drittstaaten
Erleic hterten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt bekommen auch Zuwanderer aus Nicht-EU-Ländern. Und zwar jene, die eine qualifizierte Berufsausbildung im Heimatland für sogenannte Mangelberufe hierzulande vorweisen können. Was ein Mangelberuf ist, wo also Fachkräfte fehlen, ermittelt die Bundesagentur für Arbeit in einer Positivliste. Geduldete Asylbewerber können künftig ohne Beschränkung eine Beschäftigung annehmen, dies gilt auch für Familienangehörige von Ausländern.
Mehr Schutz vor Internet- & Telefontricks (http://www.handelsblatt.com/8416974.html)
E ine Reihe von Gesetzesänderungen soll Verbraucher künftig besser vor Tricks und Betrügereien am Telefon und im Internet schützen. So können zukünftig zum Beispiel Gewinnspielverträge nur noch schriftlich bestätigt werden.
Quellen: http://www.nordbayerischer-kurier.de - http://www.bmas.de - http://de.finance.yahoo.com - http://www.n24.de - http://www.handelsblatt.com
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