... ein Ausspruch, ein Zitat, welches neu bei mir in der Personen-Info von mir eingefügt wurde. Nun ist dieses Zitat, wir werden es unten sehen, nicht gerade der neueste Schrei. Er wird im juristischen Bereich auch oft verwandt, meist aber ohne ein Hintergrundwissen des Zitierenden, um was es hier eigentlich geht. Lange bin ich deshalb davor zurückgeschreckt, diesen Leitsatz, den man auch in ein Motto ummünzen kann, welches nachstehend in Fettdruck folgt, für mich zu verwenden, obwohl er schon früh eine Faszination auf mich in meiner Arbeit als Strafverteidiger ausgeübt hat.Zunächst einmal, wo kommt das Ganze her:
Rudolf von Ihering, Achtzehnte Auflage, Kampf um's Recht
MOTTO: Im Kampfe sollst du dein Recht finden.
Wien 1913, Manzsche k. n. k. Hof-Verlags- und Universitäts-Buchhandlung. Basierend auf Jherings Vortrag in der Juristischen Gesellschaft zu Wien, dokumentiert in Heft Nr. 3 der Juristischen Blätter aus dem Jahre 1872.
„...
Das Preisgeben eines verletzten Rechtes ist in meinen Augen ein Act der Feigheit, der, wenn er nicht durch die Einrichtungen des Staates zur Notwendigkeit gemacht wird, der Person zur Unehre und dem Gemeinwesen zum höchsten Schaden gereicht
Der Kampf für das Recht ist ein Act der ethischen Selbsterhaltung, ist eine Pflicht gegen sich und gegen die Gemeinschaft.
....“
Im »Kampf um's Recht« kommen im Substrat letztlich diese drei wesentlichen Sentenzen zum Ausdruck:
— der Kampf um das subjektive Recht ist auch Dienst an der Rechtsgemeinschaft und den Rechtsgenossen im Ganzen: „Jeder einzelne ist für seine beschränkte Sphäre Wächter und Vollstrecker des Gesetzes“;
— der Kampf ums Recht ist ein in, im weitesten Sinne zu verstehender prozessualer Form ausgedrückter Kampf der Interessengegensätze;
— dieser Kampf muss vom Rechtsgefühl getragen sein: „Für die politische Pädagogik ist es eine ihrer ersten Aufgaben, das Rechtsgefühl im Privatrecht zu stärken, und daraus geht die moralische Kraft hervor, später die Geschicke des Staates zu bestimmen.
Jherings Thema, das vor fast 145 Jahren Wissenschaftler und Laien bewegt hatte, brennt so auch heute noch unter den Nägeln: Die Studie legitimiert die nach dem Rechte Strebenden und die um ihr Recht mit legalen Mitteln Kämpfenden.
Eine wichtige Botschaft und Intellektuelle Anregung, in Zeiten, in denen wir momentan zwischen den Polen, oft bis zur Unkenntlichkeit überzogener Politischer Korrektheit und grobianischem Hau-Drauf-Trumpianismus bewegen. Oft irrlichternd wie die in der Wilhelma (Zoologischer Garten in Stuttgart) zu beobachtenden Ausschläge der elektrischen Absonderungen des Zitteraals.
Dieses Phänomen führt dazu, dass wir in der Strafverteidigung, kaum wird das klare Wort erhoben gegen das bei Gerichten immer mehr voranschreitende Plazet des Erledigungsinteresses ("schnell schnell alles fertig machen"), in der engagierten Wahrnehmung des Rechts, gerade im Sinne von Ihering, der Akteuer (hier: Strafverteidiger) als Konfliktverteidiger aufgebaut und gleichzeitig abgetan wird. Die Aufklärung des Falles wird nachrangig - das ist die Demontage des Rechtsstaates. Dem muss engagiert mit allen rechtlichen Mitteln entgegengewirkt werden.Sich dies klarzumachen und auch vielleicht andere dazu anzuregen, sich Gedanken zu unserem Rechtsstaat, von mir aus natürlich speziell im Bereich des Strafrechts, zu machen, dies scheint mir sinngebend wie zielführend in einer aufkommenden Welt der fetten Schlagzeilen und bis zu 3 Minuten-U-Tube-Videos, eine sinnvolle Sache.
Bitte lassen Sie sich, lasst euch, beteiligen!RA Martin Stirnweiss, 13.02.2017
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