"... da das sog. Exorzistenverfahren - aus Gründen welche in der Sphäre des Gerichts lagen - im November 2016 "geplatzt" ist, war nun am 08. Februar 2017 der Prozeßauftakt zur Neuauflage des Verfahrens durch die Verlesung der Anklage. Unser Kollege RA Martin Stirnweiss hat sich kraft seiner Erfahrungen aus dem Ersten Teil des Verfahrens dannach in einem sog. Opening-Statement (vgl. Deutsche Richterzeitung 1997, 491, 492: „Für Streitkultur im Strafverfahren“; Referentenentwurf des BMJV zur Reform des Strafverfahrens: § 243 Abs. 5 S. 2 StPO-E) zur Anklage deutlich dahingehend positioniert, dass vorliegend eine Freispruchverteidigung durchgeführt werden wird: http://www.zvw.de/inhalt.schorndorf-fall-am-l andgericht-exorzist-vergewaltigt-maedchen.3ae 76699-a340-4cf7-aa49-9a974c4ebd3f.presentatio n.print.v2.html ... es bleibt spannend, ob sich die Verfahrensbeteiligten den unwirtlichen Grundlagen des Verfahrens öffnen und eine Aufklärung der Geschenisse in Gang kommen kann."
Kanzlei Stirnweiss, Stege & Coll., Stuttgart
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