Strafrecht im Yasni Exposé von Martin Stirnweiß

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Person-Info

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Land: Deutschland, Sprache: Deutsch
Ich biete: Strafverteidigung, konstruktive Auseinandersetzung im Sinne von: "Im Kampfe sollst du dein Recht finden." [Rudolf von Ihering in Kampf um's Recht], Freiheit, Gerechtigkeit, Teamarbeit, Stuttgart, Weinberg
Martin Stirnweiß @ Kanzlei Stirnweiss, Stege & Coll., Stuttgart

21 Bilder von Martin

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Martin Stirnweiß - Martin Stirnweiss
Feb 17  +
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
Sept 16  +
Martin Stirnweiß - Rechtsanwalt Martin Stirnweiß aus 70619 Stuttgart - Anwaltskanzlei ...
Mrz 14  +
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
Feb 13  +
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
Feb 13  +
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
Okt 12  +
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
Okt 12  +
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Okt 12  +
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
Okt 12  +

201 Informationen zu Martin Stirnweiß

"Kampf um's Recht" ... ??!! ...

...  ein Ausspruch, ein Zitat, welches neu bei mir in der Personen-Info von mir eingefügt wurde. Nun ist dieses Zitat, wir werden es unten sehen, nicht gerade der neueste Schrei. Er wird im juristischen Bereich auch oft verwandt, meist aber ohne ein Hintergrundwissen des Zitierenden, um was es hier eigentlich geht. Lange bin ich deshalb davor zurückgeschreckt, diesen Leitsatz, den man auch in ein Motto ummünzen kann, welches nachstehend in Fettdruck folgt, für mich zu verwenden, obwohl er schon früh eine Faszination auf mich in meiner Arbeit als Strafverteidiger ausgeübt hat.Zunächst einmal, wo kommt das Ganze her: Rudolf von Ihering, Achtzehnte Auflage, Kampf um's Recht MOTTO: Im Kampfe sollst du dein Recht finden. Wien 1913, Manzsche k. n. k. Hof-Verlags- und Universitäts-Buchhandlung. Basierend auf Jherings Vortrag in der Juristischen Gesellschaft zu Wien, dokumentiert in Heft Nr. 3 der Juristischen Blätter aus dem Jahre 1872. „... Das Preisgeben eines verletzten Rechtes ist in meinen Augen ein Act der Feigheit, der, wenn er nicht durch die Einrichtungen des Staates zur Notwendigkeit gemacht wird, der Person zur Unehre und dem Gemeinwesen zum höchsten Schaden gereicht Der Kampf für das Recht ist ein Act der ethischen Selbsterhaltung, ist eine Pflicht gegen sich und gegen die Gemeinschaft. ....“   Im »Kampf um's Recht« kommen im Substrat letztlich diese drei wesentlichen Sentenzen zum Ausdruck: — der Kampf um das subjektive Recht ist auch Dienst an der Rechtsgemeinschaft und den Rechtsgenossen im Ganzen: „Jeder einzelne ist für seine beschränkte Sphäre Wächter und Vollstrecker des Gesetzes“; — der Kampf ums Recht ist ein in, im weitesten Sinne zu verstehender prozessualer Form ausgedrückter Kampf der Interessengegensätze; — dieser Kampf muss vom Rechtsgefühl getragen sein: „Für die politische Pädagogik ist es eine ihrer ersten Aufgaben, das Rechtsgefühl im Privatrecht zu stärken, und daraus geht die moralische Kraft hervor, später die Geschicke des Staates zu bestimmen. Jherings Thema, das vor fast 145 Jahren Wissenschaftler und Laien bewegt hatte, brennt so auch heute noch unter den Nägeln: Die Studie legitimiert die nach dem Rechte Strebenden und die um ihr Recht mit legalen Mitteln Kämpfenden. Eine wichtige Botschaft und Intellektuelle Anregung, in Zeiten, in denen wir momentan zwischen den Polen, oft bis zur Unkenntlichkeit überzogener Politischer Korrektheit und grobianischem Hau-Drauf-Trumpianismus bewegen. Oft irrlichternd wie die in der Wilhelma (Zoologischer Garten in Stuttgart) zu beobachtenden Ausschläge der elektrischen Absonderungen des Zitteraals. Dieses Phänomen führt dazu, dass wir in der Strafverteidigung, kaum wird das klare Wort erhoben gegen das bei Gerichten immer mehr voranschreitende Plazet des Erledigungsinteresses ("schnell schnell alles fertig machen"), in der engagierten Wahrnehmung des Rechts, gerade im Sinne von Ihering, der Akteuer (hier: Strafverteidiger) als Konfliktverteidiger aufgebaut und gleichzeitig abgetan wird. Die Aufklärung des Falles wird nachrangig - das ist die Demontage des Rechtsstaates. Dem muss engagiert mit allen rechtlichen Mitteln entgegengewirkt werden.Sich dies klarzumachen und auch vielleicht andere dazu anzuregen, sich Gedanken zu unserem Rechtsstaat, von mir aus natürlich speziell im Bereich des Strafrechts, zu machen, dies scheint mir sinngebend wie zielführend in einer aufkommenden Welt der fetten Schlagzeilen und bis zu 3 Minuten-U-Tube-Videos, eine sinnvolle Sache. Bitte lassen Sie sich, lasst euch, beteiligen!RA Martin Stirnweiss, 13.02.2017      
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
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yasni 13.02.17  1  

Rechtsanwalt Stuttgart - Sillenbuch im Steuerstrafrecht | anwalt24.de

Martin Stirnweiss ist Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht in Stuttgart. Ergebnisseite: 1; Sortierung: Start; Anwaltssuche; Beiträge & News; ...
47x
anwalt24.de 13.02.17  +  

MARTIN , STUTTGART

Martin Stirnweiß. D-70619 STUTTGART, Kirchheimer Str. 94-96. Architektenrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Arbeitsrecht, Fachanwalt, Jugendstrafrecht, ...
40x
cylex-branchenbuch-stuttgart.de 13.02.17  +  

Martin Stirnweiß - Vereinigung Baden-Württembergischer ...

Martin Stirnweiß. Fachanwalt für Strafrecht. Anschrift: Kirchheimer Str. 94-96, 70619 Stuttgart. Telefon: 0711/45999730. Fax: 0711/4780346. E-Mail: info@scoll.
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strafverteidiger-bw.de 06.03.15  +  

Ungültige URL: Fahrlässige Tötung: Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher

Strafrecht, Strafvollstreckungsrecht, Vollzugsrecht, OWI-Recht in Stuttgart: Martin Stirnweiß (Kanzlei Stirnweiß, Stege & Collegen) · Strafrecht, Wirtschaftsrecht in ...
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strafverteidigerverband.de 04.03.14  +  

Ungültige URL: Politik im Spiegel › Kurz vorm Schusswaffengebrauch

Für Michael F.s Anwalt Martin Stirnweiß, einen erfahrenen Strafrechtler, ist es diese Anklage auf alle Fälle nicht. Für ihn ist sie “hanebüchen” ...
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politik-im-spiegel.de 04.03.14  +  

Zum Abschluss des zweiten S21-Gegner-Verfahrens ...

... nachdem die Staatsanwaltschaft Stuttgart zunächst mit strafrechtlichen Vorwürfen, die mit Mindeststrafen bei 3 Jahren aufwärts beginnen, die "Keule" ausgepackt hatte ... eine von vielen Pressemeldungen ... gut zu sehen, dass entsprechend rechtstaatlich begleitet, die Vernunft siegt! RA Stirnweiss, Stuttgart
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
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schwarzwaelder-bote.de 03.10.13  +  

Ungültige URL: bei Stirnweiss, Stege & Coll., die Anwaltskanzlei in ... - Strafrecht

Stirnweiss, Stege und Kollegen, Rechtsanwaltskanzlei in Stuttgart-Sillenbuch, hat das Anliegen, Ihnen kompetent und rasch zu helfen. Über Schnellfinder ...
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strafrecht-stuttgart.info 01.10.13  +  

(VDA) - Anwalts-Suche - Anwaltssuche für Deutschland

Martin Stirnweiß. Berufsbezeichnung. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht. Kanzlei. Kanzlei Stirnweiß, Stege & Collegen. Adresse. Kirchheimer Str. 94-96
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anwaltssuche-fuer-deutschland.de 01.10.13  +  

Ungültige URL: Strafrecht im "Ernstfall"; von RA Martin Stirnweiss | Stcoll ...

Für die nachstehend aufgeführten Angaben können wir keine Gewähr übernehmen. Sie dienen lediglich zur Information unserer Mandanten und sollen Ihnen ...
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stcoll.de 07.08.13  +  

Ungültige URL: Strafreferat | Stcoll | Anwaltskanzlei Stirnweiß, Stege & Coll. - Stuttgart

... frühzeitige und transparente Besprechung der anfallenden Kosten. Wir werden Ihre Interessen bestmöglich vertreten. RA Stirnweiss Fachanwalt für Strafrecht ...
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stcoll.de 23.07.13  +  

Ungültige URL: Profil | Unfallrecht Stuttgart | Anwaltskanzlei Stirnweiß, Stege & Coll ...

Martin Stirnweiss, zunächst als Einzelkanzlei mit strafrechtlicher ...
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unfallrecht-stuttgart.de 20.05.13  +  

Mein komplexer Fall von Jugendkriminalität am AG Schwäbisch Hall ...

... konnte durch intensive Hintergrundrecherche und ein zur Aufklärung bereites Gericht, einer sinnvollen, dem Jugendstrafrecht mit seiner erzieherischen Wirkung, dienenden Urteil gelöst werden. Die Schlagzeile dannach: "Ein 19-Jähriger aus dem südlichen Landkreis ist gründlich auf die schiefe Bahn geraten. Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung - das Jugendschöffengericht erkennt auf eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren." Ansonsten scheint sich die provinzielle Presse aber eher mit Modefragen beschäftigen zu wollen ... absurd! Wieder ein Fall im Presseecho, den man eigentlich gar nicht widédererkennt, auch wenn man selbst dabei war. RA Martin Stirnweiß
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
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swp.de 01.04.13  +  

BVerfG-Urteil in Sachen „Absprachen im Strafprozess“ am 19.03.2013 verkündet:

Ich hatte ja bereits darauf hingewiesen und nun hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts am 19. März auf der Grundlage der mündlichen Verhandlung vom 7. November 2012 sein Urteil in Sachen „Absprachen im Strafprozess“ verkündet. Die gut formulierte, mehrseitige Begründung muß in Ruhe studiert sein, es steckt so einiges an Inhalten und Signalen im Text: Demnach sind gesetzliche Regelungen zur Verständigung im Strafprozess trotz eines erheblichen Vollzugsdefizits derzeit noch nicht verfassungswidrig. Allerdings müssen sich zukünftig Richter und Staatsanwälte (!) bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Der Gesetzgeber muss die weitere Entwicklung sorgfältig im Auge behalten. Unzulässig sind sog. informelle Absprachen, die außerhalb der gesetzlichen Regelungen erfolgen. Letzteres ist sicher gut, aber insgesamt herrscht hier beim BVerfG ersichtlich eine große Hoffnung in den beruflichen Ethos der Gerichte wie Staatsanwaltschaften. In der Praxis sind die Zwänge, gerade für den Angeklagten und seinen Verteidiger, dennoch - v.a. im Angesicht knapper Resourcen im Rechtswesen - erheblich und vieles findet den Weg nicht in die nun bemühten "gerade noch verfassungsgemäßen" rechtlichen Regelungen des "Deals".   Grundsätzlich begrüße ich -  mit leichter Enttäuschung / sieh dazu meine Stelungenahme vom 18.03.2013 - die Entscheidung des BVerfG zu den Urteilsabsprachen. Zu den wichtigsten Maximen des Strafprozesses gehören die Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts und der Anspruch des Angeklagten auf Freispruch, wenn die Schuld nicht zweifelsfrei bewiesen ist. Der Deutsche Anwalt Verein als Vertreter der Anwaltschaft hatte dies bereits in der Verhandlung beim BVerfG betont (DAV-StN 58/2012, DAV-PM 10/13). Dem pflichte ich bei und da ist auch das BVerfG in seinen Formulierungen eindeutig. Schauen wir, wie die Gerichte und Staatsanwaltschaften dieses Plazet umsetzen ... ich berichte weiter! RA und Fachanwalt für Strafrecht Martin Stirnweiss  
Martin Stirnweiß @ Stuttgart
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yasni 27.03.13  +  

Ungültige URL: RA Stirnweiss | Immobilienrecht Stuttgart | Anwaltskanzlei Stirnweiß ...

Martin Stirnweiss Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ... Studium der Rechtswissenschaften in München und Tübingen. Zweitstudium der
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immobilienrecht-stuttgart.info 03.02.13  +  

Ungültige URL: Fachanwalt Strafrecht Kemnat | Erbrecht Stuttgart

Martin Stirnweiss Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ... "In Dir selbst muss brennen, was Du bei anderen entzünden willst." Augustinus
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erbrecht-stuttgart.net 26.01.13  +  

Ungültige URL: RA Stirnweiss | Stcoll | Anwaltskanzlei Stirnweiß, Stege & Coll ...

Martin Stirnweiss Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Zivilreferat Strafreferat · Kanzlei · Rechtsgebiete · Rechtsanwälte · RA Stirnweiss ...
95x
stcoll.de 25.01.13  +  

Ungültige URL: RA Stirnweiss | Mietrecht Stuttgart | Anwaltskanzlei Stirnweiß, Stege ...

Martin Stirnweiss Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ... "In Dir selbst muss brennen, was Du bei anderen entzünden willst." Augustinus
90x
mietrecht-stuttgart.info 25.01.13  +  

Deutsche Gefangene in Taiwan - das geht uns alle an: Taiwanreise 2013

Mit zwei weiteren Strafverteidigern (RA Kay Neiß, Heidelberg und RA Peter Mende, Esslingen) haben wir auf den 01.01.2013 erneut 5 Deutsche Strafgefangene in Taiwan besucht, die dort seit längerem in lebenslange umgewandelte (bis hin zu in einem Fall "lediglich" einer mehrjährigen Haftstrafe) Freiheitsstrafen (mit bis zu 20 bis 25-jährigen Haftstrafen) im Taipei Prison, No.2, Hong-Teh Village, Shanyin Rd, Kwei-Shan, Taoyuan, 33307, Taiwan, R.O.C., verbüßen müssen. In der eigentlich als Gefängisstadt zu bezeichnenden Anlage sind mindestens ca. 3.000 Gefangene untergebracht. Hintergrund sind verurteilte Drogenkuriereinreisen von Bangkok / Thailand nach Taiwan / Taipeh. Wobei man sehen muß, dass die vorliegend Inhaftierten lediglich instrumentalisierte Tatbeteiligte sind, sozusagen das letzte Glied der Kette, mit dem höchsten Risiko und der geringsten Aussicht auf einen irgendwie gerateten Erfolg. Die deutschen Strafgefangenen gehen als Fahndungserfolg in die Drogenstatistik ein und die den unteren Chargen meist nicht bekannten Hintermänner machen und verdienen absehbar noch weiter. Jeglicher Kontakt mit Drogen ist während eines Aufenthaltes in Taiwan allerdings absolut tabu, denn die Strafen für Drogenbesitz sind sehr streng. So gibt es theoretisch die Todesstrafe bei Drogendelikten, sie wird aber aktuell bei westlichen Ausländern nicht angewandt. Diese werden bei Ausländern, wie vorliegend bislang in bis zu lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Taiwans Wu Den-Yih hat die umstrittene Hinrichtung (durch Schuß ins Herz) von vier Gefangenen im Jahr 2010 verteidigt. Erstmals seit viereinhalb Jahren wurde die Todesstrafe in Taiwan damit wieder vollstreckt. Der Regierungschef des Landes verwies auf die USA und Japan: "Nicht alle demokratischen Länder haben die Todesstrafe abgeschafft", äußerte sich Wu in der Hauptstadt Taipeh. Die Zeit für die Abschaffung der Todesstrafe sei einfach noch nicht reif, denn in Taiwan seien mindestens 70 Prozent seiner Landsleute immer noch gegen die Abschaffung der Todesstrafe. Diese emotionale Sicht der Bevölkerung betrifft meines Erachten jedoch eher Tötungsfälle. 2011 waren es fünf Hinrichtungen. Während unseres aktuellen Aufenthalts hat sich gezeigt, dass sich das Stimmungsbild in der Bevölkerung nicht wirklich verändert hat. Denn am Freitag, 21. Dezember 2012, sind erneut sechs Häftlinge hingerichtet worden, unter der Befürwortung der Mehrzahl der Taiwanesen. Derzeit scheint die öffentliche Meinung sogar verstärkt zu hartem Durchgreifen zu tendieren, nachdem kürzlich ein 10-Jähriger von einem Mann ermordet wurde, der einfach nur ins Gefängnis eingewiesen werden wollte. Er habe nicht erwartet, für "das Töten von ein oder zwei Personen" bereits zum Tode verurteilt zu werden, wurde er zitiert. Die Öffentlichkeit forderte danach verstärkt die Todesstrafe. Aktuell sitzen in Taiwan noch 55 Häftlinge im Todestrakt. Weitere Info's dazu: www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,692528, 00.html Ein deutscher und ein österreichischer Jurist (die Professoren Eibe Riedel und Manfred Nowak) wurden von der taiwanesischen Regierung gebeten, im Februar 2013 deren Menschenrechtsbericht zu überprüfen. Manfred Nowak und Eibe Riebel baten den Präsidenten Ma Ying-jeou, mindestens bis dahin keine Exekutionen durchführen zu lassen. Das hat ersichtlich nicht geriffen. Amnesty International hat kürzlich eine Kampagne gestartet, um auf den Fall von Chiou Ho-shun aufmerksam zu machen. Dieser dürfte unschuldig in der Todeszelle sitzen. Die jüngsten Hinrichtungen kritisierte Amnesty International in diesem Statement: "Taiwan provides no procedure that would allow people on death row to seek a pardon or for the sentence to be commuted – a right recognized by the International Covenant on Civil and Political Rights, which the Taiwanese parliament has voted to implement. Family members are not informed about scheduled executions in advance. They only find out when they are invited to collect the body from the mortuary. In addition, serious fair trial concerns have marked the imposition of the death penalty in Taiwan." Nach den fünf Hinrichtungen Anfang 2011 hat sich sogar die Bundesregierung offiziell zu Taiwan geäußert, was ja selten vorkommt. Der Menschenrechtsbeauftragte im Auswärtigen Amt, Markus Löning, sagte damals: " Ich verurteile die Hinrichtungen scharf. Taiwan habe ich immer als ein positives Beispiel für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angesehen. Umso schlimmer ist es, dass von Taiwan nun ein solch negatives Signal ausgeht." Eine solche Kritik aus der EU an Taiwan ist allerdings zweifelsohne nicht ganz frei von Heuchelei, denn durch ihre Ein-China-Politik unterstützen die europäischen Regierungen nicht gerade Taiwans demokratische Entwicklung. Das Land meist zu ignorieren und diplomatisch kaltzustellen, in solchen Fällen aber die Moralkeule zu schwingen, ist keine geschickte Strategie. Sehr guter Artikel eines Journalisten in seinem Blog: http://taipeh.wordpress.com/2009/02/11/todess trafe-in-taiwan/ Doch wieder zu unseren deutschen Gefangenen: Auch wenn diese insgesamt momentan noch nicht direkt von dieser Entwicklung betroffen sind, bleiben sie dennoch den aktuellen rechtlichen wie politischen Entwicklungen in Taiwan eng verbunden, denn zwischen Deutschland und Taiwan gibt es zur Zeit keinen Auslieferungsverkehr. Warum? Nach unseren bisherigen langjährigen Erfahrungen mit dem Thema will die deutsche Bundesregierung keinen offiziellen Vertrag bezüglich z.B. einer Gefangenen-Überstellung (zur Vollstreckung im Heimatland) abschließen, wahrscheinlich um Irritationen mit China bezüglich der Anerkennung Taiwans zu vermeiden. So gibt es in Taipeh / Taiwan keine offizielle deutsche Botschaft, weil Berlin der sog. „Ein-China-Politik“ Pekings folgt und folglich keine diplomatischen Beziehungen mit Taiwan hat. Die Volksrepublik China betrachtet Taiwan als Teil ihres Territoriums. De facto ist Taiwan jedoch ein selbstständiger Staat, der sich in den vergangenen 20 Jahren von einer Diktatur zur modernen Demokratie entwickelt hat. Hier haben wir insbesondere recht lebendige Studentenproteste die auf den Aktionen der "Wild Strawberries" aufbauen und sich gegen einen Medienmogul richten. Im Sommer 2012 protestierten erstmals Studenten gegen die Übernahme eines Kabelfernseh-Netzes durch die Want Want China Times-Mediengruppe. Die gehört einem der reichsten Männer Taiwans: Tsai Eng-meng. Er ist bekannt dafür, dass seine Medien nicht gerade China-kritisch sind – denn in der Volksrepublik macht Tsai den Großteil seiner Geschäfte. Der Wortführer der Studentenbewegung ist Chen Wei-ting (陳為廷). Anders als zwischen anderen Staaten gibt es dennoch keinen igendwie gerateten offiziellen Austausch im Bereich „Strafvollstreckung“. Wird sich dies absehbar ändern können? Dazu ein Auszug: Kleine Anfrage und Antwort im Deutschen Bundestag Bundestagsdrucksache Nr. 16/10969 vom 13.11.2008 Titel: Behinderungen Taiwans wegen praktischer Folgen seiner völkerrechtlichen Nicht-Anerkennung Auszug 3. Frage: Inwiefern verhindert der völkerrechtliche Status Taiwans ein den Regelungen eines Auslieferungsabkommens vergleichbares Verfahren angesichts der Tatsache, dass mit einer Vielzahl von Staaten, darunter der Volkrepublik China, Auslieferungsregelungen und andere Richtshilfevorgänge auch ohne Auslieferungsabkommen auf vertragloser Grundlage praktiziert werden, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, Auslieferungsregelungen auf vertragloser Grundlage mit Taiwan zu vereinbaren, um eine Auslieferung inhaftierter deutscher Staatsbürger von Taiwan nach Deutschland und umgekehrt zu ermöglichen? Antwort: Auch mit Staaten mit denen keine vertraglichen Vereinbarungen über Auslieferungen und Rechtshilfe in Strafsachen bestehen, können Auslieferungen und Rechtshilfehandlungen auf vertragloser Grundlage nach dem Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) durchgeführt werden. Taiwan verfügt - noch - über keine dem deutschen IRG vergleichbaren gesetzlichen Regelungen. Ein Überstellungsgesetz wurde in erster Lesung Ende Dezember 2012 in Taiwan eingebracht. Wie es weitergeht muss beobachtet werden. Einzelfallvereinbarungen mit taiwanesischen Behörden werden so gestaltet, dass sie nicht als faktische Anerkennung der Staatlichkeit aufgefasst werden können. Um Auslieferungen oder Überstellungen zur weiteren Strafvollstreckung nach Deutschland, sofern bei inhaftierten deutschen Staatsangehörigen rechtskräftige Urteile vorliegen, in Einzelfällen zu ermöglichen, erstrebt die Bundesregierung geeignete pragmatische Lösungen, etwa durch die Einschaltung von Verfahrensbeteiligten. Die ansonsten in den Bemühungen um eine Lösung betreffend die Deutschen Gefangenen durchaus bemühten Behörden in Taiwan haben dagegen klar dargelegt, dass dort eine vertraglose Überstellung rechtlich nicht zulässig und umsetzbar sei. Das Auswärtige Amt sucht jedoch weiterhin nach Möglichkeiten, aus humanitären Erwägungen eine Überstellung auf vertragloser Basis zu erreichen. Wie dies aber funktionieren soll bleibt mehr als offen. So sind auch seit Jahren alle - wenngleich hierseits nicht genau nachvollziehbar welche - Bemühungen Deutschlands über mittlerweile einige Minister- und Sachbearbeiterwechsel hinweg, hinsichtlich einer Verbesserung der Haftumstände der Gefangenen wie einer Überstellung derselben nach Deutschland, erfolglos im Sande verlaufend. Es braucht demgegenüber nunmehr endlich konkrete und schnelle Lösungen in einem offenen Dialog, der keine Gedankenverbote enthält. Wieso bemühen wir 3 Deutschen Strafverteidiger uns für die Deutschen Gefangenen überhaupt? Das uns häufig vorgehaltene Argument, dass sich die Straftäter eben hätten vorher überlegen müssen, was sie tun, können wir populistisch nachvollziehen. Doch diese Argumentation greift zu kurz. Denn alle Menschen machen Fehler, oft aus schwierigen persönlichen Lebensumständen heraus (Suchtabhängigkeit, psychische oder physische Erkrankungen, Haltlosigkeit, etc.). Der vielleicht einstmals vorhandene Überblick über die Sache, deren Konsequenzen und ein rationaler Ausblick, sind dabei oft schon verlorengegangen oder nur noch eingeschränkt funktional. Sich-schuldig-Machende sind deshalb auch zu bestrafen. Dagegen spricht nichts. Das ist Teil unserer menschlichen Gesellschaften und in demokratischen Strukturen akzeptabel. Doch ist es legitim Straftäter unter für sie unmenschlichen Bedingungen verbleiben zu lassen, ohne dass diese Ihr Recht auf Resozialisierung / Eingliederung in die bürgerliche Gesellschaft verwirklichen können? Dabei spielt eine Rolle, dass die Strafen wegen Drogenschmuggels in Taiwan besonders hart sind, damit die verurteilten Ausländer häufig lebenslange Freiheitsstrafen zu gegenwärtigen haben, die es in Deutschland nur für schwerste Gewalttaten gibt (Mord). Insofern kommt der Ausgestaltung des Strafvollzuges und dessen Perspektiven für den jeweiligen Verurteilten eine besondere Bedeutung zu, immer unter der Beachtung, dass auch Strafgefangene Grund- und Menschenrechte für sich in Anspruch nehmen können müssen. Derzeit werden im total überbelegten Regelstrafvollzug ca. bis zu 20 Häftlinge in einer Zelle von etwa 16 qm, die in der Ecke ein Toilettenloch hat, unterbracht. Dies führt zu der mißlichen Situation nach dem Motto: "Desto geringer die Privilegien, desto näher am Toilettenloch". Da bei dieser Belegung meist kein Platz für Bettgestelle ist, wird auf dünnen Reismatten gelagert und geschlafen. Besonders am Wochenende trifft dies die deutschen Häftlinge hart, da sie nicht wie unter der Woche üblich in Ihre jeweiligen Arbeitslager gebracht werden, sondern unter Einschluß ablenkungslos in den überfüllten Zellen sitzen müssen. Außerhalb der Verbringung zu den „Arbeitsplätzen“ (es werden im wesentlichen Papiertüten, Haarspangen, Kugelschreiber und Teebeutel im Akkord hergestellt, aber u.a. auch „Eisenarbeiten“ mit Fertigung von Fußfesseln und Handschellen) gibt es keinen Aufenthalt außerhalb der zugewiesenen Zelle. Es steht zu bemerken, dass außerhalb der eigenen Zelle innerhalb der Anstalt das Anlegen von Fußfesseln gebräuchlich ist. Die taiwanesischen Mithäftlinge bekommen wenigstens am Wochenende Besuch Ihrer Angehörigen, die deutschen Strafgefangenen hingegen können schon aufgrund der hohen Flug- / Reisekosten (die Entfernung von Frankfurt nach Taipeh beträgt einfach ungefähr 9370 Kilometer (km) Luftlinie) ganz selten, je nach finanziellen Möglichkeiten der Verwandten aber auch nie, Besuche erhalten. Nach Jahren der Inhaftierung sind auch familär oft die finanziellen Resourcen entsprechend aufgebraucht. Bei diesen Besuchen können die Angehörigen auch Lebensmittel für die Gefangenen mitbringen, sowie einkaufen. Diese zusätzliche Versorgungsmöglichkeit durch Angehörige haben die deutschen Strafgefangenen leider nicht, da keine Lebensmittel z.B. per Post übersandt werden können. Somit auch nicht das Essen u.a. von den Familien einmal im Monat (oder gar einmal die Woche) erhalten können, sondern auf die rudimentäre Gefängnisküche, mit einer kargen Einheitskost, angewiesen sind. Da ist es zwar eine schöne Abwechslung, wenn wir Strafverteidiger bei unseren nahezu jährlichen Besuchen bei den deutschen Strafgefangenen in Taipei, nach der Besuchszeit für diese einkaufen können. Doch der Alltag sieht so aus: Durch die notwendigen Herstellungsverfahren innerhalb des Gefängnisses mit frühem Kochbeginn und Zubereitung in Großkesseln, ist das Essen im Ausgabezeitpunkt in den allermeisten Fällen verkocht. Mit allen Folgen für Geschmack und Inhalt. Das zehrt gesundheitlich an den deutschen Gefangenen, die deshalb nach unserem eigenen persönlichen Eindruck überwiegend untergewichtig, teils mangelernährt (Zahnausfall etc., Zahnbehandlungen müssen vom Häftling bezahlt werden) sind. Die ärztliche Versorgung kann im Taipei Prison als äußerst angespannt bezeichnet werden. Weiter ist festzuhalten, dass zur Gestaltung von Freizeit und / oder Gesundheitserhaltung keine Sport- oder Grünanlagen für Häftlinge exisitieren. Die große, gerne und oft in taiwanesischen Berichten gezeigte Parkanlage vor dem Gefängnis ist nicht für die Häftlinge. Es wären zudem übliche andere Möglichkeiten für sportlichen Aktivitäten gar nicht vorhanden, da hierfür der Platz wie das Wachpersonal fehlen und aufgrund der Überlegungsproblematik ganz andere Themen im Fordergrund stehen. Toilettenartikel und Pantoffeln, Bettzeug uva. müssen von den Gefangenen selbst gekauft werden (teilweise gibt es Spenden durch kirchliche Organisationen). Ebenso Presseartikel. Einen Fernseher auf der Zelle gibt es erwartungsgemäß nicht. Da die deutschen Häftlinge früher sogar strikt in unterschiedlichen Zellen und Arbeitslagern untergebracht worden sind, haben sie wenig Kontakt zueinander, können sich in der Heimatsprache kaum austauschen und auch nicht untereinander z.B. eine Deutsche oder Englische Zeitung kosten- und aufwandsgünstig teilen. Es soll im Übrigen in der Anstalt chinesisch gesprochen werden, damit die Gefangenen die asiatische Hochkultur kennenlernen und sich „intergrieren“ können. Dem einen Gefangenen gelingt dies, dem anderen nicht. Da dazu keine Schule oder anderweitige Unterrichtung erfolgt, bleibt die sprachliche Weiterentwicklung vielen ausländischen Gefangenen verwehrt oder nur im rudimentären Rahmen möglich. Dieser Umstand isoliert erheblich. Möglichkeiten zur Bildung oder gar einer Aus- bzw. Weiterbildung bestehen für die Deutschen Gefangenen überhaupt nicht. Eine irgendwie geartete Resozialisierung findet nicht statt. Selbst bei besseren Bedingungen wäre dies auch schwierig, da nach erlebtem Vollzugsende, keiner der Deutschen Gefangenen in Taiwan weiterleben wird können oder wollen. Ein Zellen-Bild aus einer taiwanesischen Zeitung (NEXT-Magazin), abfotografiert und veröffentlich in: Ludigels Taiwan Formosablog. Es soll zu dem Haftthema jedoch nicht unterschlagen werden, dass dies ansonsten, bis auf die geschilderten gravierenden Erschwernisse für Deutsche Gefangen, die üblichen Haftbedingungen in Taiwan sind. Diese gemessen an den anderen asiatischen Haftgestaltungen (auch in Japan!), innerhalb derer u.a. körperliche Übergriffe mit drakonischen Disziplinarmaßnahmen gegenüber den Gefangenen üblich sind, Dauerfesselung Standard ist (wie z.B. in Tahiland), internationalen Standards genügen (so auch das U.S. Departement of State). Dem Deutschen Institut, welches in Taiwan anstelle einer Botschaft die deutschen Interessen vertritt und welches wir 2013 in seinem neuen Büro im 101-Tower in Taipei (seit anfang März 2012) erneut zum Gedankenaustausch besucht haben und positiv aufgenommen wurden, ist zu danken, dass es sich nach unserer Beobachtung im Verlauf der Jahre immer wieder, in dem auftragsgemäß eingeschränkt möglichen Maß, um die Deustchen Gefangenen kümmert. Dass der geschilderte Strafvollzug für die Deutschen Gefangenen dennoch menschenunwürdig ist und zu unübersehbaren, nicht auf Dauer hinnehmbaren psychischen wie physischen Beeinträchtigungen jedes einzelnen Gefangenen führt, erklärt sich von selbst. Wir setzten uns dafür ein, dass die Familien und Deutschen Gefangenen in Taiwan nicht nach den Jahren eines von außen betrachtet als Stillstand erscheinenden politischen Prozesses der Auseinandersetzung zu den Haftbedingungen und der Gefangenenüberstellung, resignieren müssen und es nicht wahr ist, was wir schon haben hören müssen: „Leider scheint Deutschland die Deutschen, die in Taiwan in Haft sind, vergessen zu haben ....“. Abschließend: Da aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Parameter die Zahl der Deutschen, welche auf Dauer oder zeitlich begrenzt eine berufliche Existenz im Ausland begründen oder eine längere Fern- / Urlaubsreise unternehmen und hierbei jederzeit und unerwartet (z.B. schwerer Verkehrsunfall) in ernstzunehmende Schwierigkeiten geraten können, die mit einer Inhaftierung verbunden sein können, nicht sinken wird, muss den humanitären Bedingungen von Gefängnissen im Ausland und möglichen Überstellungsmöglichkeiten, insbesondere außerhalb von Europa insgesamt mehr Aufmerksamkeit und Bedeutung zukommen. Das forden wir denn auch von den politisch Beteiligten. Gez. Martin Stirnweiß -Rechtsanwalt - Fachanwalt für Strafrecht
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Martin Stirnweiss Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Zivilreferat Strafreferat · Kanzlei · Rechtsgebiete · Rechtsanwälte · RA Stirnweiss · RA Stege ...
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