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Mit zwei weiteren Strafverteidigern (RA Kay Neiß, Heidelberg und RA Peter Mende, Esslingen) haben wir auf den 01.01.2013 erneut 5 Deutsche Strafgefangene in Taiwan besucht, die dort seit längerem in lebenslange umgewandelte (bis hin zu in einem Fall "lediglich" einer mehrjährigen Haftstrafe) Freiheitsstrafen (mit bis zu 20 bis 25-jährigen Haftstrafen) im Taipei Prison, No.2, Hong-Teh Village, Shanyin Rd, Kwei-Shan, Taoyuan, 33307, Taiwan, R.O.C., verbüßen müssen.
In der eigentlich als Gefängisstadt zu bezeichnenden Anlage sind mindestens ca. 3.000 Gefangene untergebracht.
Hintergrund sind verurteilte Drogenkuriereinreisen von Bangkok / Thailand nach Taiwan / Taipeh. Wobei man sehen muß, dass die vorliegend Inhaftierten lediglich instrumentalisierte Tatbeteiligte sind, sozusagen das letzte Glied der Kette, mit dem höchsten Risiko und der geringsten Aussicht auf einen irgendwie gerateten Erfolg. Die deutschen Strafgefangenen gehen als Fahndungserfolg in die Drogenstatistik ein und die den unteren Chargen meist nicht bekannten Hintermänner machen und verdienen absehbar noch weiter.
Jeglicher Kontakt mit Drogen ist während eines Aufenthaltes in Taiwan allerdings absolut tabu, denn die Strafen für Drogenbesitz sind sehr streng. So gibt es theoretisch die Todesstrafe bei Drogendelikten, sie wird aber aktuell bei westlichen Ausländern nicht angewandt. Diese werden bei Ausländern, wie vorliegend bislang in bis zu lebenslange Haftstrafen umgewandelt.
Taiwans Wu Den-Yih hat die umstrittene Hinrichtung (durch Schuß ins Herz) von vier Gefangenen im Jahr 2010 verteidigt. Erstmals seit viereinhalb Jahren wurde die Todesstrafe in Taiwan damit wieder vollstreckt. Der Regierungschef des Landes verwies auf die USA und Japan: "Nicht alle demokratischen Länder haben die Todesstrafe abgeschafft", äußerte sich Wu in der Hauptstadt Taipeh. Die Zeit für die Abschaffung der Todesstrafe sei einfach noch nicht reif, denn in Taiwan seien mindestens 70 Prozent seiner Landsleute immer noch gegen die Abschaffung der Todesstrafe. Diese emotionale Sicht der Bevölkerung betrifft meines Erachten jedoch eher Tötungsfälle. 2011 waren es fünf Hinrichtungen. Während unseres aktuellen Aufenthalts hat sich gezeigt, dass sich das Stimmungsbild in der Bevölkerung nicht wirklich verändert hat. Denn am Freitag, 21. Dezember 2012, sind erneut sechs Häftlinge hingerichtet worden, unter der Befürwortung der Mehrzahl der Taiwanesen. Derzeit scheint die öffentliche Meinung sogar verstärkt zu hartem Durchgreifen zu tendieren, nachdem kürzlich ein 10-Jähriger von einem Mann ermordet wurde, der einfach nur ins Gefängnis eingewiesen werden wollte. Er habe nicht erwartet, für "das Töten von ein oder zwei Personen" bereits zum Tode verurteilt zu werden, wurde er zitiert. Die Öffentlichkeit forderte danach verstärkt die Todesstrafe. Aktuell sitzen in Taiwan noch 55 Häftlinge im Todestrakt. Weitere Info's dazu: www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,692528, 00.html
Ein deutscher und ein österreichischer Jurist (die Professoren Eibe Riedel und Manfred Nowak) wurden von der taiwanesischen Regierung gebeten, im Februar 2013 deren Menschenrechtsbericht zu überprüfen. Manfred Nowak und Eibe Riebel baten den Präsidenten Ma Ying-jeou, mindestens bis dahin keine Exekutionen durchführen zu lassen. Das hat ersichtlich nicht geriffen.
Amnesty International hat kürzlich eine Kampagne gestartet, um auf den Fall von Chiou Ho-shun aufmerksam zu machen. Dieser dürfte unschuldig in der Todeszelle sitzen.
Die jüngsten Hinrichtungen kritisierte Amnesty International in diesem Statement:
"Taiwan provides no procedure that would allow people on death row to seek a pardon or for the sentence to be commuted – a right recognized by the International Covenant on Civil and Political Rights, which the Taiwanese parliament has voted to implement.
Family members are not informed about scheduled executions in advance. They only find out when they are invited to collect the body from the mortuary.
In addition, serious fair trial concerns have marked the imposition of the death penalty in Taiwan."
Nach den fünf Hinrichtungen Anfang 2011 hat sich sogar die Bundesregierung offiziell zu Taiwan geäußert, was ja selten vorkommt. Der Menschenrechtsbeauftragte im Auswärtigen Amt, Markus Löning, sagte damals: " Ich verurteile die Hinrichtungen scharf. Taiwan habe ich immer als ein positives Beispiel für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit angesehen. Umso schlimmer ist es, dass von Taiwan nun ein solch negatives Signal ausgeht."
Eine solche Kritik aus der EU an Taiwan ist allerdings zweifelsohne nicht ganz frei von Heuchelei, denn durch ihre Ein-China-Politik unterstützen die europäischen Regierungen nicht gerade Taiwans demokratische Entwicklung. Das Land meist zu ignorieren und diplomatisch kaltzustellen, in solchen Fällen aber die Moralkeule zu schwingen, ist keine geschickte Strategie.
Sehr guter Artikel eines Journalisten in seinem Blog: http://taipeh.wordpress.com/2009/02/11/todess trafe-in-taiwan/
Doch wieder zu unseren deutschen Gefangenen: Auch wenn diese insgesamt momentan noch nicht direkt von dieser Entwicklung betroffen sind, bleiben sie dennoch den aktuellen rechtlichen wie politischen Entwicklungen in Taiwan eng verbunden, denn zwischen Deutschland und Taiwan gibt es zur Zeit keinen Auslieferungsverkehr.
Warum? Nach unseren bisherigen langjährigen Erfahrungen mit dem Thema will die deutsche Bundesregierung keinen offiziellen Vertrag bezüglich z.B. einer Gefangenen-Überstellung (zur Vollstreckung im Heimatland) abschließen, wahrscheinlich um Irritationen mit China bezüglich der Anerkennung Taiwans zu vermeiden. So gibt es in Taipeh / Taiwan keine offizielle deutsche Botschaft, weil Berlin der sog. „Ein-China-Politik“ Pekings folgt und folglich keine diplomatischen Beziehungen mit Taiwan hat. Die Volksrepublik China betrachtet Taiwan als Teil ihres Territoriums. De facto ist Taiwan jedoch ein selbstständiger Staat, der sich in den vergangenen 20 Jahren von einer Diktatur zur modernen Demokratie entwickelt hat. Hier haben wir insbesondere recht lebendige Studentenproteste die auf den Aktionen der "Wild Strawberries" aufbauen und sich gegen einen Medienmogul richten. Im Sommer 2012 protestierten erstmals Studenten gegen die Übernahme eines Kabelfernseh-Netzes durch die Want Want China Times-Mediengruppe. Die gehört einem der reichsten Männer Taiwans: Tsai Eng-meng. Er ist bekannt dafür, dass seine Medien nicht gerade China-kritisch sind – denn in der Volksrepublik macht Tsai den Großteil seiner Geschäfte. Der Wortführer der Studentenbewegung ist Chen Wei-ting (陳為廷).
Anders als zwischen anderen Staaten gibt es dennoch keinen igendwie gerateten offiziellen Austausch im Bereich „Strafvollstreckung“.
Wird sich dies absehbar ändern können? Dazu ein Auszug: Kleine Anfrage und Antwort im Deutschen Bundestag Bundestagsdrucksache Nr. 16/10969 vom 13.11.2008 Titel: Behinderungen Taiwans wegen praktischer Folgen seiner völkerrechtlichen Nicht-Anerkennung Auszug 3. Frage: Inwiefern verhindert der völkerrechtliche Status Taiwans ein den Regelungen eines Auslieferungsabkommens vergleichbares Verfahren angesichts der Tatsache, dass mit einer Vielzahl von Staaten, darunter der Volkrepublik China, Auslieferungsregelungen und andere Richtshilfevorgänge auch ohne Auslieferungsabkommen auf vertragloser Grundlage praktiziert werden, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, Auslieferungsregelungen auf vertragloser Grundlage mit Taiwan zu vereinbaren, um eine Auslieferung inhaftierter deutscher Staatsbürger von Taiwan nach Deutschland und umgekehrt zu ermöglichen? Antwort: Auch mit Staaten mit denen keine vertraglichen Vereinbarungen über Auslieferungen und Rechtshilfe in Strafsachen bestehen, können Auslieferungen und Rechtshilfehandlungen auf vertragloser Grundlage nach dem Gesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) durchgeführt werden.
Taiwan verfügt - noch - über keine dem deutschen IRG vergleichbaren gesetzlichen Regelungen. Ein Überstellungsgesetz wurde in erster Lesung Ende Dezember 2012 in Taiwan eingebracht. Wie es weitergeht muss beobachtet werden.
Einzelfallvereinbarungen mit taiwanesischen Behörden werden so gestaltet, dass sie nicht als faktische Anerkennung der Staatlichkeit aufgefasst werden können. Um Auslieferungen oder Überstellungen zur weiteren Strafvollstreckung nach Deutschland, sofern bei inhaftierten deutschen Staatsangehörigen rechtskräftige Urteile vorliegen, in Einzelfällen zu ermöglichen, erstrebt die Bundesregierung geeignete pragmatische Lösungen, etwa durch die Einschaltung von Verfahrensbeteiligten. Die ansonsten in den Bemühungen um eine Lösung betreffend die Deutschen Gefangenen durchaus bemühten Behörden in Taiwan haben dagegen klar dargelegt, dass dort eine vertraglose Überstellung rechtlich nicht zulässig und umsetzbar sei.
Das Auswärtige Amt sucht jedoch weiterhin nach Möglichkeiten, aus humanitären Erwägungen eine Überstellung auf vertragloser Basis zu erreichen. Wie dies aber funktionieren soll bleibt mehr als offen. So sind auch seit Jahren alle - wenngleich hierseits nicht genau nachvollziehbar welche - Bemühungen Deutschlands über mittlerweile einige Minister- und Sachbearbeiterwechsel hinweg, hinsichtlich einer Verbesserung der Haftumstände der Gefangenen wie einer Überstellung derselben nach Deutschland, erfolglos im Sande verlaufend. Es braucht demgegenüber nunmehr endlich konkrete und schnelle Lösungen in einem offenen Dialog, der keine Gedankenverbote enthält.
Wieso bemühen wir 3 Deutschen Strafverteidiger uns für die Deutschen Gefangenen überhaupt? Das uns häufig vorgehaltene Argument, dass sich die Straftäter eben hätten vorher überlegen müssen, was sie tun, können wir populistisch nachvollziehen. Doch diese Argumentation greift zu kurz. Denn alle Menschen machen Fehler, oft aus schwierigen persönlichen Lebensumständen heraus (Suchtabhängigkeit, psychische oder physische Erkrankungen, Haltlosigkeit, etc.). Der vielleicht einstmals vorhandene Überblick über die Sache, deren Konsequenzen und ein rationaler Ausblick, sind dabei oft schon verlorengegangen oder nur noch eingeschränkt funktional. Sich-schuldig-Machende sind deshalb auch zu bestrafen. Dagegen spricht nichts. Das ist Teil unserer menschlichen Gesellschaften und in demokratischen Strukturen akzeptabel.
Doch ist es legitim Straftäter unter für sie unmenschlichen Bedingungen verbleiben zu lassen, ohne dass diese Ihr Recht auf Resozialisierung / Eingliederung in die bürgerliche Gesellschaft verwirklichen können? Dabei spielt eine Rolle, dass die Strafen wegen Drogenschmuggels in Taiwan besonders hart sind, damit die verurteilten Ausländer häufig lebenslange Freiheitsstrafen zu gegenwärtigen haben, die es in Deutschland nur für schwerste Gewalttaten gibt (Mord).
Insofern kommt der Ausgestaltung des Strafvollzuges und dessen Perspektiven für den jeweiligen Verurteilten eine besondere Bedeutung zu, immer unter der Beachtung, dass auch Strafgefangene Grund- und Menschenrechte für sich in Anspruch nehmen können müssen. Derzeit werden im total überbelegten Regelstrafvollzug ca. bis zu 20 Häftlinge in einer Zelle von etwa 16 qm, die in der Ecke ein Toilettenloch hat, unterbracht. Dies führt zu der mißlichen Situation nach dem Motto: "Desto geringer die Privilegien, desto näher am Toilettenloch". Da bei dieser Belegung meist kein Platz für Bettgestelle ist, wird auf dünnen Reismatten gelagert und geschlafen. Besonders am Wochenende trifft dies die deutschen Häftlinge hart, da sie nicht wie unter der Woche üblich in Ihre jeweiligen Arbeitslager gebracht werden, sondern unter Einschluß ablenkungslos in den überfüllten Zellen sitzen müssen. Außerhalb der Verbringung zu den „Arbeitsplätzen“ (es werden im wesentlichen Papiertüten, Haarspangen, Kugelschreiber und Teebeutel im Akkord hergestellt, aber u.a. auch „Eisenarbeiten“ mit Fertigung von Fußfesseln und Handschellen) gibt es keinen Aufenthalt außerhalb der zugewiesenen Zelle. Es steht zu bemerken, dass außerhalb der eigenen Zelle innerhalb der Anstalt das Anlegen von Fußfesseln gebräuchlich ist.
Die taiwanesischen Mithäftlinge bekommen wenigstens am Wochenende Besuch Ihrer Angehörigen, die deutschen Strafgefangenen hingegen können schon aufgrund der hohen Flug- / Reisekosten (die Entfernung von Frankfurt nach Taipeh beträgt einfach ungefähr 9370 Kilometer (km) Luftlinie) ganz selten, je nach finanziellen Möglichkeiten der Verwandten aber auch nie, Besuche erhalten. Nach Jahren der Inhaftierung sind auch familär oft die finanziellen Resourcen entsprechend aufgebraucht. Bei diesen Besuchen können die Angehörigen auch Lebensmittel für die Gefangenen mitbringen, sowie einkaufen. Diese zusätzliche Versorgungsmöglichkeit durch Angehörige haben die deutschen Strafgefangenen leider nicht, da keine Lebensmittel z.B. per Post übersandt werden können. Somit auch nicht das Essen u.a. von den Familien einmal im Monat (oder gar einmal die Woche) erhalten können, sondern auf die rudimentäre Gefängnisküche, mit einer kargen Einheitskost, angewiesen sind. Da ist es zwar eine schöne Abwechslung, wenn wir Strafverteidiger bei unseren nahezu jährlichen Besuchen bei den deutschen Strafgefangenen in Taipei, nach der Besuchszeit für diese einkaufen können.
Doch der Alltag sieht so aus: Durch die notwendigen Herstellungsverfahren innerhalb des Gefängnisses mit frühem Kochbeginn und Zubereitung in Großkesseln, ist das Essen im Ausgabezeitpunkt in den allermeisten Fällen verkocht. Mit allen Folgen für Geschmack und Inhalt. Das zehrt gesundheitlich an den deutschen Gefangenen, die deshalb nach unserem eigenen persönlichen Eindruck überwiegend untergewichtig, teils mangelernährt (Zahnausfall etc., Zahnbehandlungen müssen vom Häftling bezahlt werden) sind. Die ärztliche Versorgung kann im Taipei Prison als äußerst angespannt bezeichnet werden. Weiter ist festzuhalten, dass zur Gestaltung von Freizeit und / oder Gesundheitserhaltung keine Sport- oder Grünanlagen für Häftlinge exisitieren.
Die große, gerne und oft in taiwanesischen Berichten gezeigte Parkanlage vor dem Gefängnis ist nicht für die Häftlinge. Es wären zudem übliche andere Möglichkeiten für sportlichen Aktivitäten gar nicht vorhanden, da hierfür der Platz wie das Wachpersonal fehlen und aufgrund der Überlegungsproblematik ganz andere Themen im Fordergrund stehen. Toilettenartikel und Pantoffeln, Bettzeug uva. müssen von den Gefangenen selbst gekauft werden (teilweise gibt es Spenden durch kirchliche Organisationen). Ebenso Presseartikel. Einen Fernseher auf der Zelle gibt es erwartungsgemäß nicht.
Da die deutschen Häftlinge früher sogar strikt in unterschiedlichen Zellen und Arbeitslagern untergebracht worden sind, haben sie wenig Kontakt zueinander, können sich in der Heimatsprache kaum austauschen und auch nicht untereinander z.B. eine Deutsche oder Englische Zeitung kosten- und aufwandsgünstig teilen. Es soll im Übrigen in der Anstalt chinesisch gesprochen werden, damit die Gefangenen die asiatische Hochkultur kennenlernen und sich „intergrieren“ können. Dem einen Gefangenen gelingt dies, dem anderen nicht.
Da dazu keine Schule oder anderweitige Unterrichtung erfolgt, bleibt die sprachliche Weiterentwicklung vielen ausländischen Gefangenen verwehrt oder nur im rudimentären Rahmen möglich. Dieser Umstand isoliert erheblich. Möglichkeiten zur Bildung oder gar einer Aus- bzw. Weiterbildung bestehen für die Deutschen Gefangenen überhaupt nicht. Eine irgendwie geartete Resozialisierung findet nicht statt. Selbst bei besseren Bedingungen wäre dies auch schwierig, da nach erlebtem Vollzugsende, keiner der Deutschen Gefangenen in Taiwan weiterleben wird können oder wollen.
Ein Zellen-Bild aus einer taiwanesischen Zeitung (NEXT-Magazin), abfotografiert und veröffentlich in: Ludigels Taiwan Formosablog. Es soll zu dem Haftthema jedoch nicht unterschlagen werden, dass dies ansonsten, bis auf die geschilderten gravierenden Erschwernisse für Deutsche Gefangen, die üblichen Haftbedingungen in Taiwan sind.
Diese gemessen an den anderen asiatischen Haftgestaltungen (auch in Japan!), innerhalb derer u.a. körperliche Übergriffe mit drakonischen Disziplinarmaßnahmen gegenüber den Gefangenen üblich sind, Dauerfesselung Standard ist (wie z.B. in Tahiland), internationalen Standards genügen (so auch das U.S. Departement of State).
Dem Deutschen Institut, welches in Taiwan anstelle einer Botschaft die deutschen Interessen vertritt und welches wir 2013 in seinem neuen Büro im 101-Tower in Taipei (seit anfang März 2012) erneut zum Gedankenaustausch besucht haben und positiv aufgenommen wurden, ist zu danken, dass es sich nach unserer Beobachtung im Verlauf der Jahre immer wieder, in dem auftragsgemäß eingeschränkt möglichen Maß, um die Deustchen Gefangenen kümmert.
Dass der geschilderte Strafvollzug für die Deutschen Gefangenen dennoch menschenunwürdig ist und zu unübersehbaren, nicht auf Dauer hinnehmbaren psychischen wie physischen Beeinträchtigungen jedes einzelnen Gefangenen führt, erklärt sich von selbst. Wir setzten uns dafür ein, dass die Familien und Deutschen Gefangenen in Taiwan nicht nach den Jahren eines von außen betrachtet als Stillstand erscheinenden politischen Prozesses der Auseinandersetzung zu den Haftbedingungen und der Gefangenenüberstellung, resignieren müssen und es nicht wahr ist, was wir schon haben hören müssen: „Leider scheint Deutschland die Deutschen, die in Taiwan in Haft sind, vergessen zu haben ....“.
Abschließend: Da aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Parameter die Zahl der Deutschen, welche auf Dauer oder zeitlich begrenzt eine berufliche Existenz im Ausland begründen oder eine längere Fern- / Urlaubsreise unternehmen und hierbei jederzeit und unerwartet (z.B. schwerer Verkehrsunfall) in ernstzunehmende Schwierigkeiten geraten können, die mit einer Inhaftierung verbunden sein können, nicht sinken wird, muss den humanitären Bedingungen von Gefängnissen im Ausland und möglichen Überstellungsmöglichkeiten, insbesondere außerhalb von Europa insgesamt mehr Aufmerksamkeit und Bedeutung zukommen. Das forden wir denn auch von den politisch Beteiligten.
Gez.
Martin Stirnweiß
-Rechtsanwalt -
Fachanwalt für Strafrecht
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