Haribo im Yasni Exposé von Nicole Bender

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Nicole Bender

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Nicole Bender
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Niederlage für Haribo: Schmerzensgeld für Biss ins Fruchtgummi

Der Süßwarenhersteller Haribo muss einem Mann Schmerzensgeld zahlen, der beim Verzehr eines Fruchtgummis auf etwas Steinhartes gebissen hatte. Das Oberlandesgericht in Hamm verurteilte das Bonner Unternehmen am Donnerstag (23.05.2013) zur Zahlung von 2.000 Euro an den Kläger aus Bielefeld. Der 44-Jährige hatte bei einem Sommerfest ein Colafläschchen gekaut und hatte dabei auf eine Verunreinigung gebissen. Die Folge: Schäden an zwei Zähnen - Haribo muss deshalb neben dem Schmerzensgeld auch die Kosten für die Zahnbehandlung übernehmen. Einem Gutachter zufolge handelte es sich um Putzpartikel von einer Wand oder Decke. Gutachter: Fremdstoffe während Produktion in Fruchtgummi gelangt Haribo hatte bestritten, dass die Fremdstoffe bei der Produktion in das Fruchtgummi gelangt sein könnten. Der Süßwarenhersteller vermutete, dass die Klümpchen bei dem Sommerfest hineingelangt seien. Der Gutachter sah das vor Gericht anders: Dass die Partikel und ihre Poren von der Gelatine komplett umhüllt gewesen seien, sei ein klarer Beleg dafür, dass die Stoffe während der Produktion und nicht später ins Fruchtgummi gelangt seien. Auch das Bestreiten von Haribo, das vom Kläger vorgelegte Fruchtgummi überhaupt hergestellt zu haben, sah das Gericht durch einen Sachverständigen und Zeugen als widerlegt an. Das Landgericht Bielefeld hatte in der Vorinstanz die Klage nach der Vernehmung von Zeugen und der Einholung eines Gutachtens noch abgewiesen. Der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass er sich beim Verzehr eines Haribo-Produkts verletzt habe, hieß es damals.
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yasni 23.05.13  +  

Klage wegen Fruchtgummi

Bielefelder verklagt Haribo Ein Mann aus Bielefeld (44) verklagt den Bonner Süßwarenhersteller Haribo auf Schadenersatz und 10.000 Euro Schmerzensgeld. Der Kläger behauptet, einen in Form einer kleinen Colaflasche hergestellten Fruchtgummi gekaut und dabei auf kleine Steinchen gebissen zu haben. Dadurch habe er an zwei Zähnen Schäden erlitten, so dass sie überkront werden mussten. Haribo bestreitet alle Vorwürfe. Man habe das vom Kläger präsentierte angekaute Fruchtgummi nicht hergestellt. Zudem seien bei der Haribo-Produktion solche Verunreinigungen unmöglich. Die kleinen Steinchen könnten auch später noch in das Fruchtgummi gelangt sein. Das Landgericht Bielefeld hat die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Hamm verhandelt die Berufung am Donnerstag. Ein Gutachter ist geladen.
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yasni 22.05.13  +  

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