Kinder im Yasni Exposé von Peter Weldner

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Peter Weldner, 63, Altenpfleger, Hilden

Land: Deutschland, Sprache: Deutsch
Peter Weldner @ Hilden

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Kinder nehmen die Welt so wahr. Erwachsene haben den Schwerpunkt ihres ...
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Kinderhof zum Kerabauer - Gästebuch

Peter Weldner schrieb am 19.12.2014, 18:27 Uhr: "Der Bauer ist der ewige Mensch, unabhängig von aller Kultur, die in den Städten nistet.
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Kinderhof zum Kerabauer - Gästebuch

Liebe Grüße von Eurem Bauer Klaus: Peter Weldner ( ) schrieb am 19.12.2014, 18:27 Uhr : "Der Bauer ist der ewige Mensch, unabhängig von aller Kultur, die in  ...
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Kinderhof zum Kerabauer - Gästebuch

Peter Weldner schrieb am 19.12.2014, 18:27 Uhr: "Der Bauer ist der ewige Mensch, unabhängig von aller Kultur, die in den Städten nistet.
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kerabauer.de 19.09.16  +  

Achtung! Kinder haften für ihre Eltern!

Kinder haften für ihre Eltern!Mit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im Jahr 1995 sollte für alle Bundesbürger die Grundversorgung im Pflegebereich gewährleistet werden. So beachtlich die gesetzlichen Leistungen auch sind, sie reichen bei weitem nicht aus.Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen. In den nächsten zwanzig Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50 % wachsen und bis zum Jahr 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen. Wenn eine schwere Pflegebedürftigkeit eintritt, kommen erhebliche finanzielle Belastungen auf den Betroffenen und seine Angehörigen zu – ganz gleich, ob durch Kosten für das Pflegeheim oder die Betreuung rund um die Uhr zu Hause. Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet nicht mehr als eine Grundabsicherung. Kinder haften für ihre Eltern!Die hohen Pflegekosten können Sie schnell finanziell überfordern. Auch die engsten Familienmitglieder (der Ehepartner sowie die Kinder) werden nach § 94 Absatz 1 SGB XII bzw. §§ 1601 f. BGB für die Finanzierung der Pflegekosten herangezogen. So können durch einen einzigen Pflegefall die Familienmitglieder im schlimmsten Fall einen großen Teil ihres Vermögens verlieren. Damit droht nicht nur Ihnen, sondern auch Ihrer Familie ein stark eingeschränkter Lebensstandard oder sogar die Abhängigkeit vom Sozialamt. Es besteht Handlungsbedarf über die staatliche Grundabsicherung hinaus – und das auch nach der letzten Pflegereform 2008 und unbedingt auch vor der Nächsten.Denn was diese bringen wird, ist mehr als ungewiss. Mit der richtigen Vorsorge bleiben Ihre Ersparnisse und andere Besitzwerte, z.B. das hart erarbeitete und endlich abbezahlte Haus, genauso erhalten wie die Gewissheit, Ihren Pflegealltag bestmöglich zu gestaltenIch berate Sie gerne individuell und anbieterunabhängig. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung – ich freue mich auf Sie:Peter WeldnerFinanzberater der FINUM.FINANZHAUS GmbHNordstr. 56E40724 HildenTel.: 02103-259950E-Mail: peter.weldner@finumfinanzhaus.dehttp://www.fi num-finanzhaus.de/berater/web/peter-weldner/s tartseite/http://slartibartfass.want2blog.net /peter-weldner-beraterprofil/
Peter Weldner @ Hilden
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yasni 13.01.12  +  

Vergleich GKV - PKV

Sie sind sich noch nicht sicher, wem Sie Ihre Absicherung im Krankheitsfall anvertrauen wollen?   Der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit ihrer weitestgehend einheitlichen Grundabsicherung oder einer privaten Kranken-versicherung, bei der Sie sich nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen versichern können. Um sich mit einem guten Gefühl entscheiden zu können, benötigen Sie ebenso ausführliche Informationen darüber, ob und in welchem Umfang sich die Leistungen der GKV in den letzten Jahren geändert haben, und womit Sie zukünftig rechnen können bzw. müssen.   Reformen im Gesundheitssystem – Ständiger Leistungsrückgang Im Zuge der Reformen der letzten Jahre wurde das Leistungspaket der GKV immer weiter reduziert. Die Leistungen gehen immer mehr auf eine Basisversorgung zurück. Der private Krankenversicherer hingegen garantiert die im Versicherungsvertrag vereinbarten Leistungen für die gesamte Dauer der Versicherung. Diese Leistungsgarantie ist gesetzlich verankert. Es gilt das Prinzip der dauernden Erfüllbarkeit des vertraglich verein-barten Versicherungsschutzes. Die folgende Aufstellung zeigt, welche Leistungsbereiche der GKV im Wesentlichen von den Reformen der letzten Jahre betroffen waren. hier habe ich Ihnen auchwichtige Informationen für Ihre Entscheidungsfindung zusammengestellt. Ich berate Sie gerne individuell und anbieterunabhängig. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung. Als unabhängiger Makler nehme ich mir gerne Zeit für Sie: Dipl.-Kfm. Peter Weldner Nordstr. 56E, 40724 Hilden Tel.: 02103-259950 E-Mail: peter.weldner@finumfinanzhaus.de Reformen GKV (1989 – 2004 …) 1989 Gesundheitsreformgesetz • „Negativliste“ für Medikamente. • Einführung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel. • Höchstbeträge für die Erstattung von GKV-Leistungen. • Höhere Rezeptgebühren. • Einführung der Zuzahlungen im zahnärztlichen Bereich. • Einführung der Bonusregelung beim Zahnarzt. 1993 Gesundheitsstrukturgesetz • Einführung der Budgetierung (bis 1995/96). • Erhöhung der Zuzahlungen für Arzneimittel. 1996 Beitragsentlastungsgesetz • Streichung des Zuschusses zum Zahnersatz für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1978 geboren sind (galt bis 1998). • Herausnahme der Leistungen für Implantate, Inlays und Funktionsdiagnostik. • Keine Erstattung mehr für Brillengestelle. • Erhöhung der Zuzahlung für Arzneimittel. • Leistungskürzungen und Erhöhung der Zuzahlung bei stationären Kuren. • Absenkung des Krankengeldes von 80% auf 70% des Bruttoarbeitsentgeltes. 1997 Beitragsentlastungsgesetz • Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei- und Hilfsmittel. • Erhöhung der Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten. • Erhöhung des Eigenanteils je Krankenhaustag. • Abschaffung der prozentualen Zuschüsse zum Zahnersatz (nur noch Festzuschüsse). • Krankenhaus-Notopfer. 1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz • Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittel. • Abschaffung der Möglichkeit für Pflichtmitglieder, anstelle von Sachleistungen die Kostenerstattung zu wählen. 2000 GKV-Gesundheitsreformgesetz • Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser. • Regreß der Ärzte bei Überschreitung des Arznei- und Heilmittelbudgets. 2003 Beitragssatzsicherungsgesetz • Kürzung des Sterbegeldes um 50%. • Weitere Rationierung: Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser. 2004 GKV-Modernisierungsgesetz • Einführung einer Praxisgebühr von 10 EUR im Quartal sowie einer Gebühr für Facharztbesuche ohne Überweisung von 10 EUR. • Erhöhung der bisherigen Zuzahlungen z.B. für Arzneimittel. • Streichung von Leistungen wie z.B. für Brillen und Fahrtkosten. • Ab 01. 01.05: Einführung von befundorientierten Festzuschüssen beim Zahnersatz. • Ab 01. 07.05: Zusätzlicher Sonderbeitrag von 0,9% der beitragspflichtigen Einkünfte (ohne Arbeitgeberzuschuß). 2006 Weitere Reformen sind bereits beschlossene Sache! Beitrag, Finanzierung & Demographie Beitrag GKV:Einkommensabhängig; prozentual nach dem Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze KVPKV:Risikogerecht nach Eintrittsalter, Geschlecht, Gesundheitszustand, Tarifwahl, Beruf Finanzierungsprinzip GKV: Umlageverfahren PKV: Anwartschafts- oder Kapitaldeckungsverfahren Demographische Entwicklung GKV: Stark abhängig, da sozialer Ausgleich zwischen Jung und Alt PKV: Kaum abhängig, da durch die Bildung von Altersrückstellungen für das altersbedingte höhere Risiko vorgesorgt wird Erstattungsprinzip & Aufsicht Erstattungsprinzip GKV; Grundsätzlich Sachleistungsprinzip PKV: Kostenerstattungsprinzip Aufsichtsbehörde G KV: Bundesversicherungsamt (nachgeordnete Stelle des Bundesministerium für Gesundheit u. Soziale Sicherung) PKV: Bundesanstalt für Finanzdienst-leistungsaufsicht, BaFin (nach-geordnete Stelle des Bundesfinanz-ministeriums) Rechtliche Grundlagen Rechtliche Grundlagen GKV: Reichsversicherungsordnung (RVO) Sozialgesetzbuch( SGB) Satzung der jeweiligen Krankenkasse Rechtsprechungsrecht PKV: EU-Richtlinien (Transformation ins deutsche Recht notwendig) Handelsgesetzbuch (HGB) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Allg. Versicherungsbedingungen (AVB) Tarifbedingungen (TB) Spezielle Vereinbarungen, Klauseln (z. B. Risikozuschläge) Rechtsprechungsrecht Freie Arztwahl, Heil- und Hilfsmittel Freie Arztwahl GKV: Wahl unter den Vertragsärzten (Haus- und Fachärzte) PKV: Freie wahl unter allen niedergelassenen Ärzten Praxisgebühr Ja; 10€ im Quartal Nein Heilmittel GKV:10% Eigenanteil zzgl. 10€ je Verordnung PKV:100% Erstattung Hilfsmittel GKV:10% Eigenanteil mind 5€ max 10€ je Hilfsmittel, z. B. Rollstühle, Hörgeräte PKV:100% gem. Hilfsmittelkatalog Sehhilfen Brillengestell GKV:Keine Leistung für SehhilfenAusnahme: Kinder u. Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und schwer sehbeeinträchtigte Menschen PKVJa, Höhe nach Tarif Brillengläser PKV:Ja, Höhe nach Tarif Tönung PKV:Ja, Höhe nach Tarif Entspiegelung Ja, Höhe nach Tarif Kontaktlinsen PKV:Ja, Höhe nach Tarif Leistungsvoraussetzung PKV:Medizinisc he Notwendigkeit Medizinisch notwendige Arzneimittel Wirkstoff Medikament KVÄrzte verschreiben nur Wirkstoffe, Apotheker sucht Medikament aus PKV:Wirkstoffe und Medikamente, die für eine gezielte Behandlung geeignet sind Gebühren GKV:10% Zuzahlung, mind 5€, max 10€ PKV: Keine Menge Eingeschränkte Verschreibungsmöglichkeit PKV:100% Erstattung Bei medizinischer Notwendigkeit freie Verschreibungsmöglichkeit Vorsorgeuntersuchu ngen & Heilpraktiker Ambulante Vorsorgeunter-suchungen GKV:Kinder: U1 bis U9 Erwachsene: 1x jährlich b. Männern ab Alter 45, bei Frauen ab Alter 20 Check-Up: ab Alter 35 alle 2 Jahre, nur kleines Blutbild PKV:Nach gesetzlich vorgeschriebenem Programm ohne Alters- und Diagnosebeschränkungen Check-Up: abhängig vom Unternehmen Heilpraktiker GKV:Nein, nicht im Pflichtkatalog enthalten PKV:Je nach Tarif bis 100% Erstattung Stationärer Aufenthalt Freie Wahl des Krankenhauses GKV:Nein: Einweisung durch Hausarzt/Facharzt in eines der beiden nächstgelegenen Kassenvertragskrankenhäuser PKV:Ja: Freie Krankenhauswahl (z. B. Spezialkrankenhaus) Freie Wahl der Unterbringung GKV:Nein: Unterbringung in der Allgemeinen Pflegeklasse (i. d. R. 3-4Bett-Zimmer) PKV:Erstattung der Kosten für eine Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer (sofern der Tarif das vorsieht) Stationäre Heilbehandlung Freie Arztwahl GKV:Nein: diensthabender Arzt ist zuständig (Assistenz-, Stations-, Ober-, Chefarzt); dadurch wechselnde ärztliche Betreuung PKV:Ja, i. d. R. Behandlung durch den Chefarzt (Ausnahme: Standard-, Basis- und Einsteigertarife Zuzahlungen Ja: 10€ pro Tag Zuzahlung für die ersten 28 Tage pro Jahr Nein Zahnbehandlungen und Zahnersatz Zahnbehandlung GKV:Ja: 100% Erstattung auf Normalausführung (keine Erstattung besonderer Füllmaterialien, z. B. Gold) PKV:Ja: i. de. R. 100% Erstattung. Gilt auch für höherwertige Materialien bei Füllungen, z. B. Inlays (je nach Tarif) Zahnersatz GKV:Ja: befundorientierter Festzuschuss PKV:Ja: je nach Tarif 60-80% Erstattung auch für höherwertige Materialien Kieferorthopädie Kieferorthopäd ie GKV:Kostenerstattung nur bei besonders schweren Kieferanomalien; Bei Kindern während der Behandlung zunächst 80% Kostenerstattung bzw. ab dem 2. Kind 90%; den Restbetrag bei Abschluss der Behandlung PKV:Bis zu 80% Erstattung bei medizinischer Notwendigkeit. Auch für Erwachsene. Auslandsreisekrankenversicherung Ärztliche Behandlung GKV:Leistungsanspruch bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt nur in Ländern des europäischen Wirt-schaftsraums sowie in Ländern, mit de-nen ein Sozialversicherungsabkommen besteht PKV:Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die Heilbehandlung in Europa sowie im ersten Monat eines vorübergehenden Aufenthalts auf das außereuropäische Ausland Rücktransport Keine Erstattung I.d.R. Erstattung der Mehrkosten bei medizinischer Notwendigkeit Überführung/ Bestattung GKV:Keine Erstattung PKV:I.d.R. Erstattung der Mehrkosten bis zu 10.000€ Kurleistungen Ambulante Bade-kur/Kururlaub GKV:Erstattung der Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Arzneien, Verband- und Heilmittel (Zuzahlung wie bei Heil- und Hilfsmitteln). Zusätzlich ggf. Übernahme eines Zuschusses für Unterbringung und Verpflegung von bis zu 13€ täglich für bis zu 3 Wochen PKV:Nein, außer der Tarif sieht ausdrücklich eine andere Leistung vor. Stationäre Kur/ Vorsorge GKV:Erstattung der Kosten bis auf eine Zuzahlung von 10€ täglich, die vom Versicherten zu zahlen ist. Die ambulante Kur kann frühestens alle drei Jahre, die stationäre Kur frühestens alle 4 Jahre gewährt werden. PKV:Nein, außer der Tarif sieht ausdrücklich eine andere Leistung vor.  
Peter Weldner @ Hilden
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Eingetragen am 01.01.2012, 10:54 von Helen Katharina Weldner helen.weldner@googlemail.com http://www.finum-finanzhaus.de/berater/web/pe ter-weldner/startseite/
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