Eine Directors and Officers Liability Insurance (D&O) versichert das Management gegen Vermögensschäden am eigenen Unternehmen ab.
Verfolgt man die aktuelle Diskussion zur Managerhaftung, muß man feststellen, die D&O Versicherung ist für alle Geschäftsführer, leitenden Angestellten (Prokuristen), Vorstände und Aufsichtsräte sinnvoll und wichtig.
Kennen Sie die Director & Officers-Haftungsparagraphen?
z.B. §§ 96, 116 AktG, § 43 GmbHG, § 34 GenG, §§ 27, 664-670, § 280 BGB,
§§ 86, 27, 664-670 BGB
Das Wesentliche in Kürze:
· Die Vorstandsmitglieder bzw. Geschäftsführer haben bei Ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsmannes anzuwenden.
· Gemeint ist diejenige Sorgfalt, die ein ordentlicher Geschäftsmann in verantwortlich leitender Position bei selbständiger treuhänderischer Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen einzuhalten hat.
· Dabei kommt es auf persönliche Fähigkeiten nicht an. Mangelnde Erfahrung oder Kenntnisse entlasten das Organ nicht.
· Haftungsansprüche im Außenverhältnis:
· Vorwurf von Konkurrenten wegen unlauteren Wettbewerbs
· Inkorrekte Auskünfte über die finanzielle Situation des Unternehmens gegenüber Gläubigern
· Haftungsansprüche im Innenverhältnis:
· Einstellung eines unqualifizierten Mitarbeiters
· Verjährung von Forderung wegen Falschterminierung
· Fehlerhafte Entscheidung infolge unzureichender Information über Rechtslage
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