Unter Menschenwürde wird die Vorstellung verstanden, dass alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft oder anderer Merkmale wie Geschlecht, Alter oder Zustand denselben Wert und dieselben Menschenrechte haben. Menschenwürde und Menschenrechte stehen demnach über Verfassung und Gesetzen jeden Landes. Was unter Menschenwürde bei den rechtsethischen Fragen des Lebensbeginns und des Lebensendes verstanden wird, wird je nach weltanschaulicher oder religiöser Tradition anders beantwortet.
Praktisch konstituiert sich im Rahmen des Staatswesens die Menschenwürde aus der von jeder Gegenleistung unabhängigen Achtung der Grundrechte und ihrem Schutz durch den Souverän. Nur wo der unbedingte Schutz der Menschenwürde gewährleistet ist, kann man von einem gleichberechtigten und freiheitlichen Gemeinwesen sprechen.
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