Hauseigentümer im Yasni Exposé von Reiner Vonnahme

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Reiner Vonnahme, 58, Energieberater @ Vonnahme, Grevenbroich

Spitzname: Firma: Reiner Vonnahme, Land: Deutschland, Telefon: 02181-479111, Handy: +49 1794926662, Messenger: vonnahme.gebaeudecheck .de, E-Mail: reinervnnhm (at) aol.com, Sprache: Deutsch
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Reiner Vonnahme @ Vonnahme, Grevenbroich

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Reiner Vonnahme @ Grevenbroich
Aug 08  +

5 Informationen zu Reiner Vonnahme

Energieberatung/Energieausweis

Nachdem die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) einen bundesweit einsetzbaren Energieauweis für Wohngebäude ent-wickelt und im Feldversuch erprobt hat, ist dieser jetzt auch zum Gesetz geworden. Alle Hauseigentümer die Ihr Gebäude vermieten/verpachten oder verkaufen wollen müssen einen Energieasweis haben. Aber auch für alle anderen Hauseigentümer ist es vom enormen Vorteil diesen Energieausweis bereits zu haben. Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten benötigen folgende Energieausweise: -Baujahr bis 1965: Bedarfsausweis ab dem 01.07.2008 -Baujahr 1966-1977: Bedarfsausweis ab dem 01.01.2009 Bis zum 30.09.2008 ist anstatt des Bedarfsausweises auch ein Verbrauchsausweis ausreichend. Dieser ist 10 Jahre gültig. Wohngebäude mit 5 oder mehr Wohneinheiten benötigen folgende Energieausweise: -Baujahr bis 1965: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.07.2008 -Baujahr ab 1966: Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab 01.01.2009 Während der Übergangsfrist bis zum 30.09.2008 ist der verbrauchsorientierte Energieausweis die günstigere Variante.     ZDF -Info   Der Energieausweis für Wohngebäude Objektive Information für Haus- und Wohnungseigentümer, Käufer und Mieter   Die Heizkosten machen in privaten Haushalten den größten Teil der gesamten Wohnnebenkosten aus. Ein Drittel des Primärenergieverbrauchs in Deutschland wird für die Raumheizung und die Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe. Der Energieausweis wird das ändern: Er macht die energetische Qualität eines Gebäudes für Eigentümer, Käufer und Mieter auf einen Blick erkennbar.     Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. In Deutschland wird diese Bestimmung mit der Energie-Einsparverordnung (EnEV 2007) in nationales Recht umgesetzt.Was für neu errichtete Wohngebäude schon seit einigen Jahren gilt, wird damit ab 1. Juli 2008 schrittweise auch für Wohngebäude im Bestand eingeführt: Künftig müssen Eigentümer und Vermieter von Häusern und Wohnungen bei Verkauf beziehungsweise Neuvermietung einen Energieausweis vorlegen. Auch wer sein Haus umfassend umbaut oder die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert, muss - unabhängig von einem Nutzerwechsel - einen Energieausweis erstellen lassen.   Unterschieden wird zwischen dem bedarfsorientierten Energieausweis, der auf der Grundlage des ingenieurmäßig berechneten Energiebedarfs des Gebäudes erstellt wird (Bedarfsausweis), und dem verbrauchsorientierten Energieausweis, der auf der Grundlage des tatsächlich gemessenen Energieverbrauchs des Gebäudes erstellt wird (Verbrauchsausweis). Für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, wird der Energieausweis am 1. Juli 2008 Pflicht, für später errichtete Wohngebäude am 1. Januar 2009. Entsprechend der EnEV 2007, die am 1. Oktober 2007 in Kraft tritt, gilt Folgendes: Für Wohngebäude, die neu errichtet, umfassend umgebaut oder umfassend erweitert werden, ist ein bedarfsorientierter Energieausweis zu erstellen Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde, besteht Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. Wahlfreiheit besteht hier in Ausnahmefällen nur, wenn das Gebäude die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entweder bereits bei Baufertigstellung erreichte oder durch nachträglich erfolgte Sanierungsmaßnahmen inzwischen erfüllt. Für Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten gilt Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis. Wer Mittel aus staatlichen Förderprogrammen in Anspruch nehmen möchte, zum Beispiel bei einer energetischen Sanierung, muss einen bedarfsorientierten Energieausweis vorlegen. Bis zum 1. Oktober 2008 gilt für alle Gebäude die uneingeschränkte Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und dem verbrauchsorientierten Ausweismodell. Die ausgestellten Energieausweise behalten ihre Gültigkeit für die Dauer von zehn Jahren. Eine Verlängerung ist nicht möglich, nach zehn Jahren muss ein neuer Energieausweis erstellt werden. Sind Maßnahmen für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Eigenschaften des Gebäudes (Energieeffizienz) möglich, muss der Aussteller des Energieausweises dem Eigentümer Modernisierungsempfehlungen geben. Ab Juli 2008 wird der Energieausweis für Wohngebäude im Bestand schrittweise eingeführt.       Mieter und Käufer erhalten damit einen klaren Überblick über die energetische Qualität eines Gebäudes und die zu erwartenden Heiz- und Warmwasserkosten.   Quelle: dena/BMVBS     Mit dem bedarfsorientierten Energieausweis kommt der energetische Fingerabdruck für Gebäude. Er bringt mehr Transparenz in den Immobilienmarkt und wird damit zu einem zentralen Marktfaktor, denn er ermöglicht, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.Mit der Energieeffizienz eines Gebäudes soll schon bald so geworben werden, wie es bei elektronischen Geräten längst Praxis ist.   Die mit dem Ausweis verbundenen Modernisierungsempfehlungen geben konkrete Hinweise zur Energieeinsparung und für kostengünstige Verbesserungen der energetischen Gebäudeeigenschaften.     Der Energieausweis für Gebäude   Das bringt er für die Zielgruppe:  Informationen für Hausbesitzer,           Vermieter,            Mieter/Käufer     ... Hausbesitzer   Als Eigentümer eines Ein- oder Mehrfamilienhauses beabsichtigen Sie früher oder später an Ihrem Haus Instandsetzungs- oder Modernisierungsarbeiten vorzunehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren.Der bedarfsorientierte Energieausweis ist die ideale Vorbereitung dafür. Denn mit einer gut geplanten energetischen Modernisierung Ihres Gebäudes können Sie gleich mehrfach gewinnen:   Sie senken Ihren Energieverbrauch, machen sich damit unabhängiger von künftigen Entwicklungen für Gas, Öl oder Strom und schonen die Umwelt. Sollten Sie sich eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd. Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima. Können Sie ohnehin anstehende Modernisierungsarbeiten mit Energie sparenden Maßnahmen verbinden, sind die Mehrkosten häufig gering. Wenn Sie beispielsweise die Fassade neu verputzen, muss ohnehin ein Gerüst aufgestellt werden. Der Aufpreis für eine Wärmedämmung ist dann vergleichsweise niedrig. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dies erheblich teurer werden. Ich berate Sie gerne, wie Sie bei Ihrem Modernisierungsvorhaben Energie einsparen und damit gleichzeitig die Umwelt und Ihren Geldbeutel schonen können.     ... Vermieter von Wohnungen und Gebäuden Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energieausweis vorzulegen. Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 muss dieser ab dem 1. Juli 2008 zugänglich gemacht werden, für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Wird ein Gebäude bzw. eine Wohnung nicht neu vermietet oder verkauft, besteht auch keine Verpflichtung einen Energieausweis auszustellen. Der Energieausweis ermöglicht Gebäudeeigentümern, die energetische Qualität ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage können dadurch erstmals für potenzielle Mieter vor Abschluss des Mietvertrages sichtbar gemacht werden. Die Attraktivität des Gebäudes erhöht sich dadurch deutlich.    ...Mieter, Käufer oder andere Nutzer von Gebäuden Mit dem Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Für Wohngebäude mit einem Baujahr bis 1965 gilt dies ab dem 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude ab 1. Januar 2009. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Der Energieausweis dient ausschließlich der Information des künftigen Nutzers. Rechtsansprüche lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten. Mieter, Käufer oder Pächter erhalten auf einen Blick Auskunft über die energetische Qualität eines Gebäudes und einen Eindruck davon, welche Nebenkosten voraussichtlich auf sie zukommen. Die Energieeffizienz wird damit zu einem zentralen Entscheidungskriterium.   Energieausweis für Europa Europaweites Energieprofil von GebäudenDie "Richtlinie 2002/91/EG des Europaeischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" ist von allen Mitgliedsstaatenin nationale Rechtsvor-schriften umzusetzen. Die EU-Richtlinie sieht für die Mitgliedsstaaten vor: Schaffung von integrativen Bewertungsregeln für Gebäude durch die Mitgliedsstaaten, die auch   eine Bewertung der CO2-Emissionen beinhalten können; Energiebedarfs-Grenzwerten für Neubauten; Vorgabe zur Nutzung erneuerbarer Energien für große neue Gebäude; Energiebedarfs-Grenzwerten für umfassend renovierte große Gebäude; Energiezertifizierung in Form von Energieausweisen für alle Gebäude zur allgemeinen Einsicht; Regelmäßige Überprüfung der Effizienz von Wärme- oder Kälteerzeugern. Der Energieausweis wird zu einem wichtigen Instrument in Europa werden. Als Schritt in eine ge-meinsame Zukunft hinsichtlich der praktischen Umsetzung darf die feierliche Übergabe des deut-schen Energieausweises für das Hauptquartier der Europäischen Kommission in Brüssel angesehen werden.
Reiner Vonnahme @ Grevenbroich
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yasni 08.08.08  +  

Rauchmelder

Rauchmelder Rauchmelder retten Leben. Die meisten Todesopfer bei einen Wohnungsbrand sterben nicht an Brandverletzung, sonder ersticken qualvoll an den giftigen Gasen eines Brandes. Deshalb gibt es auch schon in 7 Bundesländern die Pflicht der Hauseigentümer Rauchmelder in Ihren Wohnungen und Häusern einbauen zu lassen. In NRW ist dieses noch keine Pflicht, aber was ist Ihnen Ihre und die Sicherheit der Mitbewohner wert? Hier kann man mit relativ geringen Aufwand ein Maximum an Sicherheit erzielen!       Den richtigen Einbau eines Rauchmelders sowie dessen Wartung kann ich gerne für Sie übernehmen.  Rauchmeldertag 2008 Am 13. Juni 2008 fand der bundesweite Rauchmeldertag statt. Jährlich sterben bei Bränden in der Bundesrepublik vermutlich zwischen 600 und 800 Menschen. Die ureigenste Aufgabe des Schornsteinfegers liegt in der Brandverhütung. Durch die gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten hilft der Schornsteinfeger Russbrände und somit Gefahren für Leib und Leben von Hausbewohnern mit Erfolg abzuwenden.Als die Flyer-Aktion „Rauchmelder sind Lebensretter“ ins Leben gerufen wurde, sprach sich das Schornsteinfegerhandwerk spontan für eine Unterstützung dieser Aktion aus. Die Schornsteinfegerbetriebe verteilen seit einigen Monaten in ihrer Kundschaft die o.g. Fleyer.Im April 2008 plante der Kreis-Feuerwehrverband-Neuss e.V. den Rauchmeldertag. Für den Kreisgruppenvorsitzenden der Neusser Bezirksschornsteinfegermeister Bernd Duizendstra war es keine Frage, zusammen mit dem Kreisgruppentechniker Reiner Vonnahme, an der Veranstaltung in der Coens-Galerie in Grevenbroich teilzunehmen.
Reiner Vonnahme @ Grevenbroich
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yasni 08.08.08  +  

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