2008-11-21 leserbriefe@mopo.de (Hamburger Morgenpost) "Die alte Rechtsprechung nach dem Altersphasenmodell verfestigt sich erneut," bestätigt Beatrix Ruetten (34), Fachanwältin für Familienrecht, "besonders bei den Anträgen auf Befristung des Unterhaltes entscheiden die Richter ...
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