Verbesserter Unfallschutz für freiwillig Engagierte ...ab 1.Oktober 2008
Gesetzesänderung zum 01.10.2008: Verbesserter Unfallschutz für freiwillig Engagierte
Bundesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement informiert seine Mitglieder im gemeinsamen Workshop mit der gesetzlichen Unfallversicherung VBG in Berlin
Berlin, 04.09.2008 ? Zum 01. Oktober ändern sich die Rahmenbedingungen für bürgerschaftlich Engagierte. Der Personenkreis, der sich freiwillig gesetzlich unfallversichern kann, wird erneut erweitert. Viele Engagierte sind aber noch nicht ausreichend über den eigenen Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls informiert.
Über 30 Initiativen freiwillig Engagierter und gemeinnützige Organisationen waren bei der heutigen Fachtagung des Bundesnetzwerks Bürgerschaftliches Engagement (BBE) und der gesetzlichen Unfallversicherung VBG vertreten. Manfred Spangenberg, Mitglied im Sprecherrat des BBE, begrüßte die Mitglieder und Gäste: ?Das bürgerschaftliche Engagement ist eine unentbehrliche Säule unserer gesellschaftlichen Entwicklung. Die Förderung der Zivilgesellschaft und die Verbesserung der Rahmenbedingungen des bürgerschaftlichen Engagements stehen im gemeinsamen Interesse der Beteiligten.? Ulrich Vollmer, Bundessekretär des Kolpingwerks Deutschland und Vorstandsmitglied der VBG formulierte in seiner Begrüßung schon das Motto für die Expertentagung: ?Wir alle wollen, dass die freiwillig Helfenden in ihrem Engagement für andere ausreichend abgesichert sind.?
Den erweiterten Unfallversicherungsschutz erklärte Dr. Thomas Molkentin, Referatsleiter Unfallversicherung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Er betonte, dass durch die neue Gesetzeslage ab 01. Oktober 2008 zusätzlich bürgerschaftlich Engagierte die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung haben. Gerade die Chance, vom Ministerium aus erster Hand zur erfahren, was das neue Gesetz beinhaltet, nutzten die Teilnehmer in der Podiumsdiskussion zum Abschluss der Veranstaltung.
Die wichtigsten Änderungen:
Versicherungsmöglichkeit für
ehrenamtlich tätige Personen, die im Auftrag ihres Vereins tätig werden
Personen, die ehrenamtlich für Parteien im Sinne des Parteiengesetzes tätig sind oder an Ausbildungsveranstaltungen für diese Tätigkeit teilnehmen.
Bernd P. Holst von der Freiwilligenbörse Hamburg begrüßt die durch die Gesetzesänderung möglich gemachten Verbesserungen.
Damit diese Verbesserungen genutzt werden,berät das Team der Freiwilligenbörse Hamburg alle Interessierten kostenfrei
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