2009-03-27T12:47:09 [gesundheit-adhoc.de] - ... zur ärztlichen Sterbebegleitung steht jedoch ausdrücklich, dass das Lindern von Hunger, Durst und Atemnot zu den ärztlichen Pflichten gehört, nicht aber die künstliche Gabe von Nahrung und Flüssigkeit am Lebensende“, sagt Thomas Sitte. ...
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