Anders im Yasni Exposé von Wolfgang Fiedler

Besucher
(10370 seit 03.08.2009)

Person-Info

141

Wolfgang Fiedler, 67, BKF.GV, Autor, Schriftsteller @ Privat, Boehl-Iggelheim

Spitzname: Wolle, Land: Deutschland, Sprache: Deutsch
Ich biete: Autor, Berufskraftfahrer, Bundeswehr, Hobbykoch, Gesundheit, Freundschaft, Sport, Reisen, Hobby, Schreiben
Wolfgang Fiedler @ Privat, Boehl-Iggelheim

70 Bilder von Wolfgang

Bilder werden geladen...
1 - 9 von 70
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Okt 09  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Dez 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Dez 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Nov 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Okt 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Okt 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Aug 10  +
Wolfgang Fiedler - Wie findet ihr so Michelle
Aug 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Aug 10  +

2235 Informationen zu Wolfgang Fiedler

Bremsen für Tiere: Das sollten Sie wissen

(profact) – „Ich bremse auch für Tiere!“ Zehntausende Autofahrer bekunden mit diesem Aufkleber ihre Tierliebe auch im Straßenverkehr. So verständlich und nachvollziehbar diese Rücksichtnahme auch sein mag; rein rechtlich gesehen bewegen sie sich damit in einer Grauzone. „Es gibt noch kein allgemein verbindliches Urteil, ob, wann und wo für Tiere gebremst werden darf beziehungsweise muss“, erklärt Ann-Kathrin Fries, auf Tierrecht spezialisierte Anwältin aus Wesseling bei Bonn. „Letztlich entscheidet immer der Richter des zuständigen Gerichts.“ Zumindest für Vollbremsungen innerhalb geschlossener Ortschaften mit ländlicher Umgebung existiert laut Fries ein Urteil auf Landgerichtsebene. Das LG Paderborn entschied zugunsten eines Autofahrers, der für eine plötzlich über die Straße laufende Katze so stark bremste, dass eine hinter ihm fahrende Frau auffuhr. Deren Versicherung verweigerte die Kostenübernahme für den Schaden am Vordermann. Begründung: Die Vollbremsung für ein Kleintier stelle eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung dar. Das sahen die Richter des Landgerichts anders. Innerhalb ländlicher Ortschaften müsse jederzeit mit Tieren auf dem Verkehrsweg gerechnet werden, so das Urteil (LG Paderborn 5S 181/00). Sie verurteilten die Haftpflichtversicherung der Frau zur Regulierung des Schadens von rund 5000 Euro. Gerade in ländlich strukturierten Orten habe man ständig mit Haustieren auf der Straße zu rechnen, so das Gericht. Auf freier Strecke allerdings sähe die Lage ganz anders aus. Hier müsse der Autofahrer grundsätzlich zwischen dem Leben des Tieres und dem Unfallrisiko abwägen. „Das Urteil des Landgerichts Paderborn ist aus Sicht des Tierschutzes natürlich sehr zu begrüßen“, sagt Philip McCreight von der Tierschutzorganisation TASSO e.V. „Dennoch würde ich mir auch in Fällen, in denen außerhalb geschlossener Ortschaften zugunsten eines Tieres gebremst wird, ein Grundsatzurteil wünschen.“   © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
2x
yasni 12.05.12  +  

Illegaler Hundeimport: Warnung vor Tollwut bei Hunden aus Rumänien

Das Bergische Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt mit Sitz in Solingen erhielt Anfang Januar eine Meldung vom Veterinäramt Rottal-Inn, dass am 29. Dezember 2010 ein rumänischer Transporter von der Polizei kontrolliert wurde, in dem sich 25 Hunde befanden. Vier der Hunde waren unter 3 Monaten und konnten deshalb – anders, als es die Tollwutverordnung fordert – keinen gültigen Tollwutschutz besitzen. Da Rumänien zu den Mitgliedsstaaten gehört, in denen das Tollwutvirus häufig auftritt, wurden die Welpen unter Hausquarantäne gestellt und schnell untersucht.Bei der Kontrolle wurde außerdem festgestellt, dass 6 dieser Hunde für eine Tiervermittlerin oder Hundehändlerin aus Wuppertal bestimmt gewesen waren.Hohes Risiko: Tollwut ist eine auf den Menschen übertragbare und daher anzeigepflichtige Tierseuche, die im Fall einer Infektion fast immer tödlich endet
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
23x
yasni 01.03.11  +  

Landkreis Potsdam-Mittelmark: Animal Hoarding - 50 Hunde bei einer alleinstehenden Frau befreit

Gebell, Gestank und eine überforderte Halterin. Schon Jahre hat eine alleinstehende Frau in Rädel (Landkreis Potsdam-Mittelmark) mit über 50 Hunden auf ihrem Grundstück zusammengelebt. Einen Teil der Vierbeiner hielt sie in ihrem verwahrlosten Haus. Bis gestern die Veterinärbehörde der Kreisverwaltung und verschiedene Tierschutzorganisationen in einem Großeinsatz einschritten.Aus Zwingern, vom Hof und aus dem Haus transportierten Helfer im Beisein von Polizei und Ordnungsamt die Hunde verschiedener Rassen ab, darunter viele Mischlinge sowie kranke und geschwächte Tiere. Welpen werden von Tierschützerinnen auf den Armen zu bereitstehenden Autos getragen. Überall Gestank und Gebell. Die Hunde sind aufgeregt, sie kennen keine Leine. Selbst hart gesottene Tierfreunde und Veterinäre sind geschockt. Tierarzt Heiko Strauß aus Lehnin sagt: „Das letzte Mal war ich vor über zwölf Jahren auf diesem Grundstück. Da war alles noch in Ordnung. Was ich heute sehe hätte ich nicht für möglich gehalten.“Mit einem Teil der Vierbeiner lebte die hoffnungslos überforderte Besitzerin im Haus. Draußen hielt sie neben Hunden Lamas, Ziegen, Pferde, Rinder, Enten und Gänse. „In Rädel sprach man von der Arche Noah“, berichtet Ortsvorsteher Horst Juchert. Richtig hingeschaut hat wohl niemand, wie traurig der Zustand wirklich war. Gerüchten zufolge sollen Tiere der schwerkranken Grundstücksbesitzerin, die nicht nein sagen konnte, zugetragen worden sein.Marcus Sperlich vom Ökohof Rädel spricht deshalb auch von einer „menschlichen Tragödie“. Sperlich hat eine Halle seines Hofes als Übergangsquartier zur Verfügung gestellt. Dort kamen gestern jene Hunde unter, die nicht sofort auf Tierheime in Brandenburg/Havel, Verlorenwasser und Beelitz verteilt oder von Tierschützern anderswo untergebracht werden konnten.Zu dem Einsatz kam es, weil einem Rädeler wegen des ständigen Gebells nichts Gutes schwante und er die Kreisverwaltung alarmierte. Dort war die Massentierhaltung offenbar länger bekannt. Tierärztin Petra Thiem vom Fachdienst Veterinärwesen nahm das Grundstück am Dienstag in Augenschein. Als sie die dramatischen Verhältnisse und eingefrorenes Trinkwasser sah, wurde nicht mehr lange gefackelt. Kloster Lehnins Vize-Bürgermeister Berthold Satzky zeigte sich erleichtert über den Ausgang der Aktion: „Wir sind an ordentliche Verhältnisse zum Schutz der Tiere, aber auch unserer Einwohner interessiert.“ Der Großteil der Hunde war angemeldet, für sie wurden Steuern gezahlt. Quelle Märkische Allgemeine: http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitra g/12005594/62249/Tierschutz-In-Raedel-transpo rtierten-Helfer-alle-Tiere-ab.html+++++++++++ ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++http: //ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
20x
yasni 01.03.11  +  

Ungültige URL: Jutta Schütz, tredition, Liebesroman, Hörst du die Liebe ...

Was man zu den Büchern von Jutta Schütz sagen kann: Ihre Bücher sind einfach anders! Die Autorin schreibt urkomisch und an anderer Stelle tieftraurig ...
1x
nordpr.de 28.12.10  +  

Illegaler Welpentransport - Ungarischer Hundehändler mit 11 Welpen von Autobahnpolizei gestoppt

Böblingen (zp): Eher zufällig kontrollierten die Beamten der Autobahnpolizei in der Nacht zum Sonntag auf der A 81 bei Böblingen ein Pannenfahrzeug und entdeckten hierbei 11 Hundewelpen. Ein ungarischer Staatsangehöriger wollte die Welpen an die neuen deutschen Besitzer ausliefern. Die Boxen für die Welpen waren zu klein und Trinkwasser fehlte für die lange Fahrt ebenfalls. Da weder Halsbänder noch Leinen im Wagen mitgeführt wurden, war ein Spaziergang wohl auch nicht vorgesehen. Die hinzugerufene Unterstützung der Polizeihundestaffel stellte noch fest, dass allen Welpen zu jung waren, zwar EU-Heimtierausweise vorhanden waren, aber der nötige Impfschutz wie die vorgeschriebene Tollwutimpfung fehlte. Der ungarische Hundehändler musste eine Sicherheitsleistung zahlen.Da es sich hierbei offensichtlich um einen illegalen Transport von ungeimpften Welpen handelte, damit um einen Verstoß gegen die EU-Verordnungen 388/2010 und Richtlinie 92/65/EWG sowie die Binnenmarkttierseuchenschutzverordnung vorlag, hätten die Welpen eigentlich aufgrund der Gefahr einer möglichen Seuchenverbreitung unter Quarantäne gestellt werden müssen. Auf die tierseuchenrechtliche Bestimmung von unserer Redaktion angesprochen, erklärte der Pressesprecher der Polizeidirektion Böblingen, “dass zu der gegebenen Nachtstunde nur schwer eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit zu finden wäre und aufgrund der Verhältnismäßigkeit lediglich eine Sicherheitsleistung von mehreren hundert Euro einbehalten wurde. Weiterhin wurden die zuständigen Veterinärbehörden am Wohnsitz der vermeidlichen neuen Besitzer verständigt. Zu einer normalen Tageszeit hätten die Behörden vermutlich anders reagiert“, erklärt der Pressesprecher der Polizeidirektion Böblingen gegenüber unserer Redaktion weiter.++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
1x
yasni 27.12.10  +  

LG Coburg: Unangeleinte Hunde - Schadensersatz und Schmerzesgeld wegen Pflichtverletzung

Das Landgericht Coburg hat der Klage eines Hundehalters gegen einen anderen Hundehalter überwiegend stattgegeben. Der Hund des Beklagten war gegen den Kläger gerannt, so dass dieser zu Boden stürzte und Prellungen am Ellenbogen und innerhalb des Gesichtes erlitt. Die Behauptung des Beklagten, der Kläger habe den Unfall mitverursacht, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen.Sachverhalt:Kläger und Beklagter waren zur gleichen Zeit mit ihren nicht angeleinten Hunden unterwegs. Der Hund der Beklagten rannte auf den Hund des Klägers zu und war weder durch Zurufe noch durch Pfeifen zum Stehenbleiben zu bewegen. Dabei prallte der Hund des Beklagten gegen das Knie des Klägers, so dass dieser zu Fall kam und eine schmerzhafte Prellung sowie eine Gesichtsverletzung erlitt.Der Kläger wollte insgesamt 2.000,00 Euro Schmerzensgeld, da er an mindestens fünf Tagen habe Schmerzmittel aufgrund des Unfalls einnehmen müssen. Zudem sei ihm ein Haushaltsführungsschaden entstanden, da er zwei Wochen nicht in der Lage gewesen sei, seine Ehefrau bei der Arbeit im Haushalt sowie bei der Führung ihrer Pension zu unterstützen. Darüber hinaus sei seine Fähigkeit zur Führung des Haushalts für weitere zwei Monate um die Hälfte gemindert gewesen. Der Kläger hatte behauptet, sein Zeitaufwand für die Haushaltstätigkeit betrage wöchentlich 15 Stunden und er arbeite daneben 70,5 Stunden im Gewerbebetrieb seiner Ehefrau.Der Beklagte hat sich damit verteidigt, dass der Kläger den Unfall schon dadurch mitverschuldet habe, dass auch sein Hund nicht angeleint gewesen sei. Auch vertrat der Beklagte die Auffassung, die Erwerbsminderung des Klägers habe lediglich für etwa zwei Wochen bestanden.Gerichtsentscheidung:Das Landgericht Coburg hat der Klage überwiegend stattgegeben. Der Beklagte als Halter eines Haustieres ist nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Ersatz des durch das Tier entstandenen Schadens verpflichtet. Das Gericht sah eine Kürzung oder einen Ausschluss der Ansprüche des Klägers nicht schon deswegen gerechtfertigt, weil dieser seinen Hund zum Unfallzeitpunkt ebenfalls nicht angeleint hatte. Das Gericht vermochte sich nicht davon zu überzeugen, dass sich der Unfall nicht oder anders ereignet hätte, wenn der Geschädigte seinen Hund angeleint gehabt hätte. Der Hund des Beklagten war auf den Kläger zu gerannt, so dass es nicht nachzuvollziehen sei, dass der Hund des Beklagten den Kläger nicht gerammt und zu Boden gestürzt hätte, wenn der Hund des Klägers zu diesem Zeitpunkt angeleint gewesen wäre und sich in unmittelbarer Nähe des Klägers aufgehalten hätte. Daher sprach das Gericht einen Schmerzensgeldanspruch in Höhe von 2.000,00 Euro zu.Den Haushaltsführungsschaden sah das Gericht jedoch nur teilweise als gegeben an. Durch die Beweisaufnahme war das Gericht davon überzeugt, dass der Kläger seiner Ehefrau wöchentlich insgesamt 42 Stunden im Haushalt und in deren Pensionsbetrieb geholfen hat. Aufgrund eingeholter Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit des Klägers in den ersten beiden Wochen nach dem Unfall 100 %, in den beiden darauffolgenden Wochen 60 % und anschließend für weitere zwei Wochen noch 30 % betrug. Sofern auch noch sechs Wochen nach dem Unfallereignis möglicherweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit des Klägers von 10 % vorlag, führt dies jedenfalls nicht zu einer Entschädigungspflicht des Beklagten. Minderungen der haushaltsspezifischen Erwerbsfähigkeit in diesem geringen Umfang können regelmäßig durch eine Umorganisation der Haushaltsführungstätigkeit kompensiert werden. Daher sprach das Gericht insgesamt einen Haushaltsführungsschaden von etwa !1.300,00 Euro zu.Fazit:Ein unangeleinter Hund kann eine Pflichtverletzung darstellen - rechtlich relevant wird diese jedoch erst dann, wenn sich daraus Folgen für den Geschehensablauf ergeben.(Landgericht Coburg, Urteil vom 23.07.2010, Az.13 O 37/09; rechtskräftig)Quelle: Pressemitteilung 463/10 des LG Coburg vom 20.12.2010http://www.justiz.bayern.de/gericht /lg/co/presse/archiv/2010/02858/index.php++++ +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
1x
yasni 27.12.10  +  

Jutta Schütz - Ihre Bücher sind einfach anders | Presse ...

Es gibt noch das Leben nach vierzig – nach der magischen Alters-Schallgrenze. Was man zu den Büchern von Jutta Schütz sagen kann: Ihre Bücher sind einfach anders!
6x
pressemitteilung.ws 14.12.10  +  

Landkreis Trier-Saarburg: 65 Hunde in Schweich bei einem Australian Shepherd Züchter beschlagnahmt

Das Kreisveterinäramt aus Trier hat laut Trierischem Volksfreund am Donnerstag in Schweich etwa 65 Hunde bei einem Züchter beschlagnahmt und woanders zur Pflege unterbringen lassen.Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass der Züchter einer schriftlichen Anordnung des Veterinäramtes nicht Folge geleistet hätte. Das Veterinäramt hatte den Züchter aufgefordert, seinen Hundebestand wegen Platzmangels zu reduzieren. Der Hundehalter sei der Aufforderung jedoch nicht nachgekommen. Schon vor rund einer Woche hatte die Behörde die Hunde beschlagnahmen wollen. Dazu waren nach einem Bericht vom Trierischem Volksfreund zufolge schon sämtliche Vorbereitungen seitens der Kreisverwaltung Trier-Saarburg getroffen worden. Der Anwalt des Züchters hatte jedoch einen Eilantrag gegen die Anordnung eingereicht. Diese wurde aber vom Trierer Verwaltungsgericht gestern abgelehnt.Das Gericht bestätigte des Weiteren die Anweisung des Kreisveterinäramtes. So konnten am Donnerstag dem Züchter 65 Hunde weggenommen und anderweitig untergebracht werden.Der Züchter der Rasse Australian Shepherd soll auf seinem Hof allein mit seiner Ehefrau etwa 120 Hunde versorgt haben. Offenbar waren die hygienischen Zustände und Unterbringungen der Hunde so schlimm, dass das Kreisveterinäramt zur Tat schritt.Nach Angaben der Homepage des Züchters soll die Ehefrau eine behördliche Genehmigung gemäß §11 TierSchG besitzen und der Züchter selber bis Ende 2007 erster Vorsitzender eine Vereins für Aussies in Not gewesen sein.++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
6x
yasni 06.12.10  +  

Urteil: Eingriff in die Persönlichkeitsrechte - Land muss für die von der Polizei erschossene American Staffordshire Hündin zahlen

Offenbach - Im Namen des Volkes hat das Landgericht Darmstadt festgestellt: Wenn Polizeibeamte spät nachts einem Unfallflüchtigen hinterher spüren, müssen sie darauf achten, dass sie nicht die Privatsphäre eines Wohnungseigentümers beeinträchtigen. Bevor sie jemanden gegen 2.30 Uhr aus dem Bett klingeln, sollten Beamte immer abwägen: Ist dieser „Eingriff“ notwendig, um etwa Vorgänge aus privaten Lebensbereichen aufzuklären und deshalb „aus besonderen Gründen für die Allgemeinheit von übergeordneter Bedeutung“? Nicht gegeben ist das nach Auffassung der 4. Zivilkammer offenbar bei selbst schwereren Verkehrssünden. Deswegen muss das Land als Dienstherrin für durch einen solchen Einsatz entstandene Schäden aufkommen.In dem konkreten Offenbacher Fall, in dem die Darmstädter Justiz derart urteilte, beziffert sich der Schaden auf 4250,94 Euro plus Zinsen: Dabei handelt es sich um die Kosten für die erfolglose Behandlung eines Hundes, den ein Offenbacher Polizist vor einer privaten Wohnung mit Schüssen aus der Dienstpistole letztlich tödlich verletzte.Es ist die Nacht vom 21. auf den 22. März 2010. Die Polizisten N., J. und W. schellen gegen 2.30 Uhr im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses in der Sprendlinger Landstraße. Sie sind hinter einem Verdächtigen her - wegen einer „Verkehrsunfallfluchtangelegenheit“.Was sich abspielte, ist weiterhin ungeklärtEs dürfte sich um den Sohn von Wohnungsinhaberin Hana B. handeln. Doch der ist nicht daheim. Seine Freundin, die ihn erwartet, öffnet die Tür und sieht sich der Streife gegenüber.Jetzt hat Linda ihren für sie fatalen Auftritt: Die neunjährige Hündin schlüpft nach draußen, kann von der jungen Frau nicht zurückgepfiffen werden und liegt kurz darauf mit einer Polizeikugel in der Schnauze blutend im Treppenhaus. Linda ist kein Schoßhündchen, sondern ein American Staffordshire, offiziell ein Listen-, im allgemeinen Sprachgebrauch ein Kampfhund. Sie wird es nicht überleben, muss nach zehn Tagen in einer Langener Tierklinik eingeschläfert werden.Was sich genau abspielte, ist weiterhin ungeklärt. Die Schilderungen sind gegensätzlich. Die Polizei plädiert auf Notwehr: Der aggressive Hund habe die Beamten zähnefletschend angegriffen. Seine Halterin schildert das Tier als harmlos, wirft dem schießenden Polizisten eine Kurzschlusshandlung vor.Urteil hätte anders ausfallen könnenAm 17. November geht es vor dem Landgericht darum, wer die Behandlungskosten übernimmt. Für die Klägerin bringt die Offenbacher Anwaltskanzlei Weyer und Kollegen vor, dass der Schusswaffeneinsatz nicht notwendig gewesen sei. Das Land in Person des damaligen Polizeipräsidenten Günter Hefner lässt aufs Gegenteil plädieren: Wegen der von dem Hund ausgehenden Bedrohung habe geschossen werden dürfen.Für die Entscheidung der Zivilkammer spielen die gegensätzlichen Positionen aber überhaupt keine Rolle. Es widmet sich vielmehr der Frage, ob es überhaupt so weit hätte kommen dürfen, und kommt zu dieser Entscheidung: „...vorzuwerfen ist den handelnden Polizeibeamten nicht die Tötung der jedenfalls potentiell gefährlichen Hündin der Klägerin, sondern der zuvorige Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht.“Der Richter lässt indes in der Urteilsbegründung durchblicken, dass er auch hätte anders urteilen können: wenn denn die Landesbehörde Polizei seiner Aufforderung gefolgt wäre und einen plausibleren Rechtfertigungsgrund für den Einsatz geliefert hätte.Quelle op-online:http://www.op-online.de/nachrichten /offenbach/land-muss-erschossene-huendin-beza hlen-1033287.htmlWeitere Informationen:Notwehr oder Kurzschluss?Es ist eine jener Geschichten, bei denen wohl nie zu klären sein wird, wie es wirklich gelaufen ist. Eine Geschichte, die polarisiert und Stoff für Diskussionen bietet. Die eine Seite beklagt die überzogene Kurzschlusshandlung eines Polizisten. Die andere rechtfertigt sich mit dem angemessenen Schutz vor dem Angriff eines gefährlichen Hundes. Es ist die Nacht auf den 15. März, ein Mehrfamilienhaus an der Sprendlinger Landstraße...Lesen Sie bitte weiter:http://www.op-online.de/nachrichten/of fenbach/notwehr-oder-kurzschluss-696257.html+ +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
5x
yasni 06.12.10  +  

Hildesheim: Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen beschlossen

Jetzt ist es amtlich: Die Katzenbesitzer in Hildesheim sollen ihre geliebten Vierbeiner kastrieren und kennzeichnen lassen, sofern diese freien Zugang nach draußen haben. Das hat der Rat am Montag beschlossen. Damit möchte die Stadt der zunehmenden Zahl verwildert lebender Katzen im Stadtgebiet entgegenwirken.Die derzeit geltende „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Hildesheim“ ist aufgrund der stetig ansteigenden Zahl der herrenlosen und verwilderten Katzen zu ändern. Den Katzenhalterinnen und Katzenhaltern wird ein Kastrations- und ein Kennzeichnungsgebot auferlegt.Trotz der bisher betriebenen Kastrationsbemühungen des ansässigen Tierschutzvereins hat die Zahl der im Stadtgebiet Hildesheim ausgesetzten, herrenlosen und verwildert lebenden Katzen und die damit einhergehenden Probleme in sehr starkem Maße zugenommen. Die betroffenen Tiere pflanzen sich unkontrolliert fort und müssen teilweise unter erbärmlichen und tierschutzwidrigen Umständen ihr Leben fristen. Auch in Folge der hohen Katzenpopulation hat der Hildesheimer Tierschutzverein wegen Kapazitätsauslastung in den vergangenen Jahren Aufnahmestopps verhängen müssen. Letztmalig wurde ein Aufnahmestopp im September 2009 verhängt, derzeit steht ein Aufnahmestopp wiederbevor.Aus veterinärmedizinischer Sicht ist die Kastration ab dem Ende des 3. Lebensmonats möglich. Die Geschlechtsreife kann ab dem 5. Lebensmonat eintreten, so dass ab diesem Zeitpunkt eine Kastration erfolgen soll.Anders als bei Wildtieren regelt sich die Populationsdichte bei wildlebenden Katzen nicht auf natürliche Weise. Die stellenweise erhebliche Bestandsdichte erhöht die Gefahr der Ausbreitung von Katzenkrankheiten und damit von kranken und leidenden Tieren erheblich. Es hat sich gezeigt, dass die bisher betriebenen und weiterhin laufenden Kastrationen herrenloser Katzen durch den Tierschutzverein für sich allein gesehen nicht geeignet sind, wirkungsvoll und dauerhaft eine Stabilisierung der Population auf niedrigem Stand zu gewährleisten. Zum Zwecke der Gefahrenabwehr müssen weitergehende ordnungsrechtliche Maßnahmen getroffen werden, um die Anzahl herrenloser Katzen zu begrenzen.Der Bestand verwilderter unkastrierter Katzen als auch der Bestand nur locker über Futterangebote an den Menschen gewohnter unkastrierter Katzen ergänzt sich ständig aus den vorhandenen Freigängerkatzen, deren Nachkommen nicht in menschlicher Obhut. Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, können die geschilderten Probleme deutlich abgeschwächt werden.Eine flächendeckende Kastration auf freiwilliger Basis ist nicht ebenso effektiv. Dies zeigt sich daran, dass häufig die Grundstücks- und Tiereigentümer dem Tierschutzverein den Zutritt verwehren. Weiterhin ist eine flächendeckende Kastration durch den Tierschutzverein aus finanziellen Gründen nicht möglich.Nachfolgend die wichtigsten Punkte und Änderungen aus der Verordnung:Absatz 6: Katzenhalter/innen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, haben diese zuvor von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Dies gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt. Absatz 7: Für die Zucht von Rassekatzen können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der Nachzucht glaubhaft dargelegt wird. Im Übrigen bleibt § 12 dieser Verordnung unberührt. Es wird nicht verkannt, dass aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen die Durchsetzung der Verordnung schwierig werden wird. So dürfte beispielsweise die Klärung der Eigentümerstellung bzw. Haltereigenschaft von nicht kastrierten Katzen-Freigängern nicht immer möglich sein, weil es anders bei Hunden kein entsprechendes Halterverzeichnis gibt. Überdies muss grundsätzlich auch in Erwägung gezogen werden, dass aufgegriffene Katzen ausnahmsweise entlaufen und damit keine Freigänger im eigentlichen Sinne sein könnten. Weiterhin ist anzunehmen, dass die Personen, die Katzen regelmäßig füttern oder Futter regelmäßig im Freien bereit stellen, sich nicht die Mühe machen werden, zu kontrollieren, ob die Tiere kastriert sind, geschweige denn, diese kastrieren zu lassen. Trotzdem verspricht eine Ergänzung der Verordnung eine Besserung der Situation. Beispielsweise in den Städten Paderborn, Düsseldorf und Delmenhorst gibt es ähnliche Regelungen wie die hier vorgeschlagene. Sie haben sic!h in der Praxis bewährt.Verordnung (PDF):http://www.sitzungsdienst-hildesheim.de /bi/___tmp/tmp/45081036104859338/104859338/00 033894/94-Anlagen/01/3_Verordnung.pdfBeschlus svorschlag Nr: 10/343 (PDF):http://www.sitzungsdienst-hildesheim.de /bi/___tmp/tmp/45081036104859332/104859332/00 033890/90.pdf++++++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
3x
yasni 17.11.10  +  

Jutta Schütz - Ihre Bücher sind einfach anders | PR Presse

Autorin Jutta Schütz ... Was man zu den Büchern von Jutta Schütz sagen kann: Ihre Bücher sind einfach anders! ... Jutta Schütz (Journalistin, Psychologin, ...
2x
pr-presse.de 09.11.10  +  

Fall Sonja Zietlow belegt Animal Hoarding ist zunehmend ein Problem

In den letzten Tagen wurde vielfach in der Presse dargestellt, wie eine Mieterin der Fernsehmoderatorin Sonja Zietlow auf deren Anwesen in der Vulkaneifel ca. 70 Hunde unter schlimmsten Bedingungen hielt. Der Beschreibung nach handelt es sich dabei um einen Fall von Animal Hoarding, wie er leider immer häufiger auftritt. Tiere zu sammeln, ihnen aber gleichzeitig keine angemessene Fürsorge zukommen zu lassen und dies oft verbunden mit der fehlenden Einsicht, dass die Tiere leiden, sind entscheidende Kriterien für das Vorliegen eines Falls von Animal Hoarding. Dies ist eine Krankheit des Menschen, die unbeschreiblich großes Tierleid verursacht. „Animal Hoarding ist ein sehr großes und vor allem vielschichtiges Problem, das mit den heutigen rechtlichen und therapeutischen Möglichkeiten nicht in den Griff zu bekommen ist. In einem solchen Fall muss viel früher und vor allem durchgreifend gehandelt werden. Dafür benötigen wir die rechtlichen Grundlagen“, fordert Thomas Schröder, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Tierschutzbundes. „Animal Hoarding beginnt nicht mit einem Paukenschlag“, so Schröder weiter, „sondern ist ein schleichender Prozess, der zu einer immer stärkeren Verwahrlosung der Tiere führt, bis hin zu schwer kranken, verhaltensauffälligen und im schlimmsten Fall sogar toten Tieren.“ Selbst in einer solchen Situation nimmt der Hoarder meist keine Notiz von dem schweren Leid, das er den Tieren in seiner Obhut zufügt. Oftmals läuft die Beratung des Amtstierarztes ins Leere. Eine Wegnahme der Tiere ist erst zu einem aus Tierschutzsicht viel zu späten Zeitpunkt durch das Gesetz möglich. Erschwerend kommt hinz!u, dass sich nach Auflösung eines solchen Falls die „Tierhölle“ meist woanders fortsetzt. Denn Animal Hoarding ist eine Krankheit und ohne Therapie - die es bisher in Deutschland nicht gibt - geht das Tiersammeln immer weiter. Die Akademie für Tierschutz des Deutschen Tierschutzbundes hat 2008 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe - zusammengesetzt aus Psychologen, Tierärzten und Juristen - ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die Krankheit des Tiersammelns in den jeweiligen Fachkreisen sowie in der Öffentlichkeit bekannt zu machen. Es ist entscheidend, die Sensibilität der Bevölkerung zu erhöhen und gezielte Maßnahmen - wie gerichtliche Anordnungen zur Therapie, Schaffung von Therapiemöglichkeiten, Förderung der Forschung und Betreuung von wissenschaftlichen Arbeiten, Schaffung eines bundesweiten Melderegisters - zu initiieren.Weitere Informationen finden Sie unter:http://www.tierschutzbund.de/animal_hoa rding.htmlQuelle/Kontaktadresse:Deutscher Tierschutzbund e.V.PressestelleBaumschulallee 15, 53115 Bonn Telefon: (0228) 604960, Telefax: (0228) 6049640eMail: presse@tierschutzbund.deInternet: www.tierschutzbund.de++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++++++++http://ZERGportal. deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
4x
yasni 19.10.10  +  

SONJA ZIETLOW: Messi zerstört ihren Hundehof - RTL-Moderatorin erstattet Anzeige gegen vermeintliche Tierfreundin

Köln - RTL-Moderatorin Sonja Zietlow (“Ich bin ein Star, holt mich hier raus“) ist traurig: Sie erwarb vor gut einem Jahr einen Bauernhof in der Vulkaneifel – für eine Tierfreundin. Doch jetzt ist die Tierschützerin weg, der Hof verwüstet und einige der Hunde sind tot.Sonja Zietlow ist empört und verbittert: “Ich war wohl zu gutgläubig, bin enttäuscht und entsetzt über die Zustände.“ 2007 hatte Zietlow bei Dreharbeiten die Tierfreundin Gesa K. kennen gelernt. Vor gut einem Jahr bat diese um ein Darlehen von 200 000 Euro, um einen Begegnungshof mit Hundeschule im Kreis Daun aufzubauen. Zietlow: “Meinem Mann und meinem Steuerberater verdanke ich, dass ich kein Darlehen gab.“ Aber: Sie kaufte den Hof selbst und dachte, damit ein gutes Werk zu tun.Das Haus wurde zum Gebrauch gegen ein Benutzungsentgelt überlassen. Nach einigen Wochen schickte der Energieversorger Mahnschreiben, weil Zahlungen ausblieben. Zuerst ließ sich Zietlow per Telefon beruhigen. Ende September schickte sie zwei bekannte Hundetrainer mit Videokamera vorbei. Die Bilder verschlugen ihr die Sprache: Dreck und Kot überall, zerstörte Möbel, verängstigte und aggressive Tiere, dazwischen offenbar Reste toter Vierbeiner. Zietlows Managerin Melanie Triebel: “Unzumutbare Zustände. Die Zählung ergab, dass 69 Hunde, dazu einige Welpen im Haus waren. Fraglich, ob das Haus gerettet werden kann.“ Zietlow erstattete Strafanzeige gegen Gesa K. wegen Verdachts der Tierquälerei, Sachbeschädigung, Untreue und Diebstahl.“Die Sanierung des Hauses treibt mich nicht in den Ruin. Aber ich wüsste zu gern, wie vielen Hunden und Vermietern Frau K. in Zukunft das Leben zu Hölle macht?“ Die Frau soll mit 40 Hunden woanders eingezogen sein.Quelle Berlin Online:http://www.berlinonline.de/berliner-ku rier/print/nachrichten/320817.htmlWeitere Informationen:Verlorener Glaube! Sonja Zietlow wurde Opfer von angeblicher TierschützerinWenn falsch verstandene Tierliebe zum Albtraum von Tier und Mensch wird.“.. Jeder darf sich nun über diese Bilder und über den von mir geschriebenen Bericht selbst eine Meinung bilden. Ich habe mir meine Meinung gebildet und bin zu folgendem Schluss gekommen:Ich möchte mich ab sofort nicht mehr als Tierschützerin bezeichnen. Ich bin eine Tierfreundin!!!Denn wenn sogenannte Tierschützer, eine solche Hundehaltung normal finden, wenn mir Tierschützer allen ernstes sagen, das dies doch normale Gebrauchsspuren seien, und wenn Tierschützer andere Tierschützer decken, obwohl sie die Umstände kennen, dann möchte ich nicht zu dieser Menschengruppe gehören!!!!...“Quelle Homepage www.sonjazietlow.com - Newshttp://web.me.com/sonjamai/Sonja_ZIetlow/ News/Eintr%C3%A4ge/2010/9/29_Verlorener_Glaub e.html+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
20x
yasni 02.10.10  +  

Verein Tierhilfe Uckermark wird die Erlaubnis für Tierheim entzogen

Die „Tierhilfe Uckermark“ sei nur noch beschränkt handlungsfähig. Der Amtstierarzt reagiert. Mönchehof -  Der Amtstierarzt des Landkreises Uckermark, Achim Wendland, hat dem Verein „Tierhilfe Uckermark“, der Träger des Tierheims in Mönchehof bei Grünow ist, die Erlaubnis zur Führung des Heimes entzogen. Wie von Ramona Fischer, Pressesprecherin des Landkreises, zu erfahren ist, sei die beschränkte Handlungsfähigkeit des Vereins Grund für die Maßnahme. Für die untergebrachten Tiere werde derzeit nach neuen Unterkünften gesucht. „Schon jetzt hat die Anlage in Mönchehof als Heim keinen Bestand mehr, doch bis zum 15. August läuft die Frist, um die Tiere woanders unterzubringen.“ Birgit Kronenberg, Vorstandsmitglied von „Tierhilfe Uckermark“, verwies auf Nachfrage des Uckermark Kurier lediglich darauf, dass dem Verein natürlich Rechtsmittel gegen den Bescheid des Veterinäramtes zur Verfügung stünden. Der Verein „Tierschutz ist grenzenlos“ aus dem hessischen Gießen, der mit ehemaligen Mitarbeitern des Tierheimes in Kontakt steht, hat außerdem mit diversen Beschuldigungen gegen Kronenberg, aber auch andere Vereinsmitglieder, Mitarbeiter des Veterinäramtes und den Tierarzt des Heimes Strafanzeige gestellt. Unter anderem wirft Ramona Artz, Vorsitzende des hessischen Vereins, Kronenberg Nötigung, Verstoß gegen Vereinsrecht und gegen das Tierschutzgesetz vor. Amtsarzt Wendland solle diese Zustände lange Zeit geduldet haben. Ehemalige Mitarbeiter des Tierheims brachten gegenüber der Redaktion ähnliche Anschuldigungen vor. Kronenberg sei die Strafanzeige gegen sie laut eigener Aussage bisher nicht bekannt. Sandra Urland, Polizeisprecherin des Schutzbereichs Uckermark, bestätigte hingegen, dass die Vorwürfe derzeit geprüft werden. Ob der Entzug der Führungserlaubnis mit dieser Strafanzeige in Verbindung steht, ist allerdings nicht bekannt.Quelle Nordkurier:http://www.nordkurier.de/index.php ?objekt=nk.homepage&id=690324++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++++++++++++++++http://ZER Gportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
2x
yasni 06.08.10  +  

Urteil VG Göttingen: Kommunen müssen für die Versorgung von Fundtieren aufkommen - Tötungsaufforderung aus Kostengründen Verstoß gegen das TierSchG

Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Bad Sachsa forderte Tierarzt auf, verletztes Tier aus Kostengründen einzuschläfernKommunen sind dazu verpflichtet, für die Versorgung von Fundtieren aufzukommen. Diese Verpflichtung gilt auch dann, wenn sie diese Aufgabe einem Tierschutzverein übertragen haben. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen (Az. 1 A 288/08 aus 2010 ) entschieden. Es gab damit der Klage eines Tierarztes aus dem Südharz statt.Dieser hatte die Stadt Bad Sachsa (Kreis Osterode) verklagt, weil diese sich weigerte, für die Behandlungs- und Unterbringungskosten einer verletzten Katze aufzukommen. Nach Auffassung des Gerichts war die Stadt jedoch für die Versorgung des Tieres zuständig. Sie muss dem Tierarzt daher rund 2000 Euro zahlen.Die Katze war am späten Abend des zweiten Weihnachtstages in einer Straße in Bad Sachsa aufgefunden worden. Sie war offenbar bei einem Unfall verletzt worden. Die Suche nach dem Besitzer der Katze blieb erfolglos. Da auch beim Tierschutzverein niemand erreichbar und die örtliche Polizei zu einem anderen Einsatz unterwegs war, brachten die Finder das Tier zum tierärztlichen Notdienst.Der diensthabende Tierarzt nahm eine Notoperation vor und behielt die Katze zunächst in seiner Praxis. In den folgenden Tagen versuchte der Veterinär vergeblich, einen Besitzer ausfindig zu machen und Verantwortliche des Tierschutzvereins zu erreichen.Als der Verein sich nicht rührte, forderte der Tierarzt die Stadt auf, die Abholung der Katze zu veranlassen. Außerdem stellte er der Kommune die bis dahin angefallenen Behandlungs- und Versorgungskosten in Rechnung. Auch darauf folgte keine Reaktion, ebenso wenig auf ein späteres Schreiben, in dem er die Abholung der Katze und Bezahlung der Rechnung anmahnte. Ende März erhielt der Tierarzt schließlich die Mitteilung, dass die Stadt eine Übernahme der Kosten ablehne. Daraufhin zog er vor Gericht.Die Richter sahen dies komplett anders. Die Katze sei sehr wohl ein Fundtier. Dafür spreche, dass sie eine Tätowierung hatte und zahm war. Damit sei die Gemeinde für die Unterbringung und Versorgung des Tieres zuständig. Diese öffentlich-rechtliche Pflicht gelte auch dann, wenn sie diese Aufgabe an einen Tierschutzverein delegiert habe. Die Katze hätte in jedem Fall ärztlich behandelt werden müssen. Eine Tötung aus Kostengründen, wie sie die Gemeinde gefordert hatte, sei ein klarer Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. VG Göttingen Aktenzeichen 1 A 288/08 aus 2010.Quelle der Nachricht HNA:http://www.hna.de/nachrichten/niedersachs en/stadt-wollte-katze-toeten-772937.html+++++ +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ +http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
3x
yasni 14.07.10  +  

Nie mehr Mallorca-Urlaub wegen perverser Tierquälerei

Tierquälerei ist ein Dauerthema auf Mallorca, so wie im übrigen Spanien auch. Engagierte Tierschützer kämpfen seit vielen Jahren verzweifelt um das Leben zahlloser misshandelter Tiere auf der Baleareninsel.Vor allem Hunde sind es, die besonders zu leiden haben. Aber nicht nur. Bereits an der Vielzahl der Tierschutzvereine auf Mallorca kann der Unbeteiligte erkennen, dass irgendetwas nicht stimmen kann, im Verhältnis der Mallorquiner zu ihren Tieren.Auf einer Insel Mallorca, auf der es 60 (!) Schießwettbewerbe im Jahr gibt, bei denen Wachteln als lebendige Zielscheiben aus Katapulten herausgeschleudert werden, damit die teilnehmenden Schützen sie mit Schrotkugeln zerfetzen können, muss schon viel geschehen, bis selbst Inselkenner ungläubig mit dem Kopf schütteln.Ein Ferienerlebnis der besonderen Art hat jetzt Lea B. erlebt, eine Studentin aus Berlin, die von ihren Eltern zunächst erst einmal überredet werden musste, mit nach Palma de Mallorca in den Urlaub zu fliegen. Lea B. dachte nämlich, dass die Insel Mallorca in erster Linie mit Massentourismus und volltrunkenen Gästen am Ballermann gleichzusetzen ist. Deshalb war sie zunächst auch positiv überrascht, als sie in den ersten Urlaubstagen Mallorca nach und nach näher kennenlernte. Und als Lea B. begann sich in Mallorca zu verlieben, lernte sie das spezielle Verhältnis der Mallorquiner zu ihren Haustieren kennen. Das Traurige dabei ist, dass es hierbei leider nicht um einen Einzelfall handelt. Dieses Erlebnis, genauer, die maßlose Quälerei eines Hundewelpen, ist für den Urlaubsgast an sich bereits nicht nachvollziehbar. Und was dann in der Folge geschieht, wenn ein Tierfreund die perverse Quälerei unterbinden möchte, löst ebenfalls ungläubiges Kopfschütteln aus.Der erste und zugleich letzte Mallorca-UrlaubLea B., Studentin aus Berlin, kam jetzt, Mitte Mai 2010, von ihrem Mallorca-Urlaub zurück. Es sollte ihr erster und zugleich auch letzter Mallorca-Urlaub werden, wie sich später herausstellen wird.Gemeinsam mit ihrem Freund und ihrer Familie wohnt sie in einer Ferienwohnung in Port de Pollenca. Und Lea B. war zunächst begeistert beim Anblick der schönen Strände, der traumhaften Buchten und den imposanten Bergen der Serra de Tramuntana. Zudem hatte es ihr die mallorquinische Küche angetan. Lea B. hatte die Insel Mallorca bereits insgeheim zu ihrem neuen Lieblingsferienziel erklärt. Dann jedoch geschieht das Unfassbare. Es ist Mittwoch, der 12. Mai. Die Kulisse ist der Strand von Son Baulo, in der Nähe von Can Picafort. Es ist etwa 18 Uhr. Eigentlich könnte es nicht schöner sein.Strahlender Sonnenschein, das türkisfarbene Meer, Mallorca-Strandromantik. Genau so möchte jeder seinen Urlaub verbingen.Der Mann wirft den Welpen wie ein Stück Holz ins WasserLea B. erzählt: ”Zwei Männer, ein kleines Mädchen und ein kleiner Welpe. Alle spielen gemeinsam am Strand. Ich genieße mit meiner Familie die warme Sonne und das türkis schimmernde Wasser. Im Augenwinkel sehe ich, wie einer der Männer den Welpen ins Wasser wirft. Das erregt meine Aufmerksamkeit. Was zuerst wie Spaß aussieht, entpuppt sich schnell als bloße Quälerei. Kaum ist der Yorkshire Terrier wieder an Land, packt ihn der Mann an einem Bein und wirft ihn, wie ein Stück Holz, ins Wasser. Diesmal höher und weiter als zuvor. Der Hund kommt unsanft im Wasser auf. Er strampelt sich mühevoll im tiefen Wasser ab, und schafft es nicht aus eigener Kraft sich zu retten. Die belustigten Besitzer an Land lachen und amüsieren sich darüber, während der Hund mit dem Leben ringt.”Urlauber am Strand sind geschocktEine couragierte Urlauberin sprintet ins Wasser, und rettet den Hund. Frau Schmidt aus Elze, wie sich später herausstellt. Gemeinsam mit ihrem Mann hat auch sie das Geschehen beobachtet. Beide werden später Strafanzeige gegen den Hundehalter erstatten. Der kleine Yorkshire Terrier zittert am kleinen Leib. Er überlebt zum Glück. Die anwesenden Urlauber sind geschockt, während der Besitzer erstaunt darüber ist, dass über ein Tier soviel Aufhebens gemacht wird.Die Tierretter eilen mit dem Welpen zum nahegelegenen Hotel Ferrer Concord, und lassen die Polizei rufen. Der Hundebesitzer eilt hinzu und erklärt dem Hotelpersonal auf spanisch seine Sicht der Dinge. Die Retter des Hundwelpen können sich mangels Sprachkenntnisse nicht verständigen. Die Hotelangestellte scheint, genauso wie der Tierquäler, belustigt von dem Vorfall. Die Guardia Civil kommt. Sie weist sich nicht aus, und scheint wenig motiviert. Verständlich, wenn man von der erheblichen, zusätzlichen Belastung der Polizisten im Zuge der zahllosen Korruptionsermittlungen auf Mallorca weiß. Da muss vieles Andere einfach zu kurz kommen. Die Polizei auf Mallorca ist hoffnungslos überfordert.Tumult zwischen meiner Familie, der Guardia Civil und den ÜbersetzernLea B. weiter: ”Da wir ihnen wegen der Sprachbarriere den Fall nicht direkt erklären können, hilft uns die Hotelangestellte. Wieder erzählt sie das ganze mit einem Dauergrinsen auf dem Gesicht. Sie scheint den Ernst der Lage nicht erkannt zu haben. Als der Sachverhalt klar ist, wird mir der Hund forsch aus dem Arm genommen. Es entsteht ein lauter Tumult zwischen meiner Familie, der Guardia Civil und den Übersetzern. Wir wollen verhindern, dass der Welpe zurück zu dem Mann kommt, der ihn berechnend ins Wasser geschmissen hat und ihn hätte ertrinken lassen. Man sagt uns, in Spanien sei alles anders, aber man werde die Papiere des Besitzers überprüfen.”Doch die Retter des kleinen Welpen wollen sich nicht damit zufrieden geben. In Spanien gibt es schließlich auch ein Tierschutzgesetz, welches Tierquälerei unter Strafe stellt. Die beiden Familien wolllen unbedingt verhindern, dass das mißhandelte Tier dem perversen Hundehalter zurückgegeben wird.Ein Tierarzt soll her. Der Wunsch wird verweigert. Man wird zurecht gewiesen. Eine Anzeigeerstattung sei kaum möglich, weil die Tierretter dann zu einer Zeugenaussage erneut nach Mallorca fliegen müssten. Eine Ausrede, wie sich hinterher herausstellt.Die schrecklichen Bilder der TierquälereiLea B. will die Angelegenheit jedoch nicht so einfach auf sich beruhen lassen. Sie kann die schrecklichen Bilder der Tierquälerei einfach nicht vergessen. Und sie findet, dass der Tierquäler bestraft werden muss. Sie beabsichtigt jetzt von Deutschland aus gemeinsam mit Tierschützern den kleinen Welpen zu befreien. Sie möchte zudem erreichen, dass der Besitzer bestraft wird. Zur Vorsicht hat sie das Kennzeichen - PGC5106N - des Polizeiwagens der Guardia Civil notiert.Lea B. wörtlich: ”Dafür setze ich, auch von Deutschland aus, alle Hebel in Kraft.”Lea B. sagt Adios MallorcaStudentin Lea B. jedenfalls hat ihre Entscheidung getroffen. Es ist eine Entscheidung gegen die Insel Mallorca als künftiges Ferienziel für sie und ihre Familie. Lea B.: ”Doch wer möchte schon gerne Urlaub in einem Land machen, wo man Hunde an Bäumen erhängt, in Glasboxen hält oder auf andere schlimme Art und Weise quält?! Und möchte man in einer Gesellschaft Urlaub machen, in der man das Gefühl hat nicht ernst genommen zu werden?! Für mich und meine Familie sieht so nicht das Paradies aus. Darum muss ich leider sagen, Adios Mallorca!“ Wer will es Lea B. verdenken. Es ist leider viel zu selten, dass jemand den Mut hat einzuschreiten. Die Familie von Lea B. und das Ehepaar Schmidt haben nicht einfach tatenlos zugesehen, wie der kleine Hundewelpe am Strand von Son Baulo auf Mallorca zu Tode gequält wurde. So konnten sie das kleine Hundeleben noch retten. Vorerst zumindest.Lea B. appelliert an alle, die am 12. Mai am besagten Strand von Son Baolo und später im Hotel Ferrer Concord Zeuge des Geschehens geworden sind, sich bei ihr zu melden. Entsprechende Zuschriften leitet die Mallorca-Redaktion gerne weiter.Quelle dieser Meldung: Mallorca Infoshttp://www.mallorcainfos.com/de/artikel/ lokales/nie-mehr-mallorca-urlaub-wegen-perver ser-tierqaelerei/++++++++++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++++http://ZERGportal.deDa s Tierschutzportal für Tiere in NotDieser Newsletter unterliegt dem Copyright und wird je nach Rubrik an über 1.760 Tierfreunde versandt. Weiterleitungen sind gewünscht und erlaubt, wenn die Nachricht nicht verfälscht und der Hinweis auf ZERGportal beibehalten wird.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
33x
yasni 22.05.10  +  

Lesenacht einmal anders | Pressemitteilung WebService

Die Lesenacht in den ersten Mai (2009) in Bad Kreuznach war etwas Besonderes. ... Nach dieser köstlichen Pause las Jutta Schütz aus ihren Büchern vor. ... Jutta Schütz ...
4x
pressemitteilung.ws 03.05.10  +  

Gibt es ein Leben nach vierzig? | OA News

2009-10-19 Autorin Jutta Schütz. Bruchsal-19.10.2009 - Es gibt noch das Leben nach vierzig – nach der magischen Alters-Schallgrenze. Was man zu den Büchern von Jutta Schütz sagen kann: Ihre Bücher sind einfach anders! ...
6x
online-artikel.de 26.10.09  +  

Wann kommt endlich der Tierschutz auf Mallorca?

In den Tierheimen Mallorcas weiß man nicht mehr wohin mit Hunden und Katzen. Palma zieht nun die Notbremse und verschärft die Auflagen. Auf Kosten der Tiere?'Ich kann nicht mehr', sagt Josefina Vivancos, während im Hintergrund lautstark die Hunde bellen. 'Dieses Jahr ist eine Katastrophe.' Die Tierschützerin hat in ihrem refugi d´animals bei Pollença derzeit 70 Hunde und 50 Katzen – und beständig werden mehr ausgesetzt und abgegeben. Das Problem seien gar nicht mal die Tiere aus dem Gemeindegebiet, sondern solche aus anderen Orten, sagt Vivancos. 'Alle werden zu mir gebracht, weil die Menschen wissen, dass die Tiere nicht in Son Reus landen.' Son Reus ist für die meisten Tierschützer ein rotes Tuch: In dem Auffanglager der Stadt Palma werden alle nicht abgeholten Tiere nach einer Frist eingeschläfert. Und weil derzeit wieder mehr Haustiere ausgesetzt werden und die meisten Gemeinden ihre Zuständigkeit sowieso an Palma abgegeben haben, spitzt sich die Lage dort weiter zu – so sehr, dass die Stadt Palma jetzt die Notbremse gezogen hat: Ab dem kommenden Jahr will Pedro Morell, der Leiter von Son Reus, nur noch Tiere aufnehmen, wenn die Gemeinden sie zunächst eine Woche bei sich behalten und erst einmal selbst nach dem Halter suchen. Das Ultimatum zeigt, das beim Tierschutz auf Mallorca grundsätzlich etwas schiefläuft. In den 53 Insel-Gemeinden gibt es nur noch sieben rein kommunale Auffanglager. Die anderen Gemeinden geben ihre Verantwortung ab: Aufgefundene Tiere werden von der Stiftung Natura Parc direkt nach Son Reus in Palma gebracht – auf die Kommunen entfallen keine Kosten für Räumlichkeiten, Mitarbeiter oder Tierfutter. Zwar nimmt sich ein weitverzweigtes Netzwerk von Tierschützern der herrenlosen Haustiere an – sie werden aufgepäppelt, in Pflegefamilien untergebracht, zur Adoption nach Deutschland geflogen. In einigen Gemeinden wie Porreres oder Felanitx übernehmen die Privatinitiativen sogar die Aufgaben der Gemeinden und verwalten eigentlich kommunale perreras praktisch in eigener Verantwortung. Doch den Tierschützern fehlen die nötigen Mittel: Gezahlt werden müssen Impfungen und sonstige Tierarztbehandlungen, Sterilisierung, Mikrochip, Futter – und wenn dann auch noch wie in Felanitx der Herbstregen die gesamte Anlage überschwemmt, ist Not am Mann. 'Eine Katastrophe', sagt Gina Brüggen von First Aid Animals. 'Es ist zwar kein Hund ertrunken, aber das Gelände stand wochenlang unter Wasser.' Um an Geld zu kommen, ist Kreativität gefragt. Das Centro Canino International veranstaltet beispielsweise veranstaltet eine Art Flohmarkt. Im vergangenen Jahr kamen so rund 11.000 Euro zusammen. Zudem beklagen die Tierschützer bürokratische Hürden. 'Obwohl den Gemeinden die meisten Tierschutzvereine und -organisationen bekannt sind, kommt es nur selten zu einer erfolgreichen Zusammenarbeit', kritisiert Ralf Meier, Koordinator von Tierschutz Mallorca-Ost. Und während an eine Genehmigung zur Tierzucht vergleichsweise leicht zu kommen ist, kämpfen viele Vereine seit Jahren um eine Genehmigung für ihr Tierheim – Tierschutz in der rechtlichen Grauzone. Das ist ein Problem des Centro Canino International, aber auch von weiteren Tierheimen, die es offiziell gar nicht gibt. Auch zahlreiche Pflegestellen springen in die Bresche. 'Die Auflagen sind sehr viel strenger als bei einem normalen Hausbau', sagt selbst Rafael Oliver, Projektverantwortlicher für den Tierschutz bei Mallorcas Inselrat, und verweist auf den vor fünf Jahren verabschiedeten Raumordnungsplan. So müssten Antragsteller unter anderem das Allgemeininteresse des Projekts nachweisen. Das Thema Tierschutz habe bei Mallorcas Politikern bislang keine Priorität gehabt und sei wegen mangelnder Absprachen zwischen den Institutionen vernachlässigt worden. Nicht müde werden die Tierschützer zudem in ihren Appellen für einen verantwortungsvolleren Umgang mit den Haustieren auf Mallorca. Doch gerade vor dem Hintergrund der jetzigen Wirtschaftskrise werden so viele Tiere ausgesetzt und abgegeben wie nie zuvor. 'Es ist zu leicht, an einen Hund zu kommen', sagt Maxi Lange, Koordinatorin des Tierschutzdachverbands Baldea. 'Die Menschen müssen sich damit auseinandersetzen, dass man ein Tier 15 Jahre hat und nicht nach drei Jahren abgeben kann wie einen Kühlschrank.' Tierschützer erhoffen sich nächstes Jahr eine Besserung der Lage – der Consell wird ab Januar die Zuständigkeit für den Tierschutz von der Landesregierung übernehmen. 'Frau Armengol hat uns versprochen, dass noch in dieser Legislaturperiode ein Tierheim gebaut wird', sagt Maxi Lange über die Inselratspräsidentin, der man bereits im vergangenen Jahr eine erste Studie über die Situation präsentiert habe. Das Projekt macht allerdings nicht allzu viele Hoffnungen. Der Bau werde zwar geprüft, doch die Suche nach einem geeigneten Grundstück sowie Projektplanung und Finanzierung seien eine langwierige Sache, die Umsetzung werde mindestens zwei Jahre dauern. Vorrang habe deswegen zunächst der Ausbau bestehender Zentren. Bereits in Vorbereitung sind laut Oliver konkrete Hilfen für die Gemeinden auf Mallorca, die sich nun in Folge des Ultimatums von Son Reus zumindest eine Woche lang selbst um abgelieferte oder aufgefundene Tiere kümmern müssen. 'Ich habe die Kostenvoranschläge für Käfige und Mikrochips bereits vorliegen', so Oliver, der Abkommen mit den einzelnen Kommunen in Aussicht stellt. Die Folgen der neuen Auflagen beurteilen die Tierschützer auf Mallorca unterschiedlich. 'Ich frage mich, wo die Tiere hin sollen', sagt Lange. So sei es beispielsweise mit einem Zwinger pro Gemeinde nicht getan, da neu eingelieferte Hunde nicht zusammen gehalten werden könnten. Neben der Ausstattung müsse zudem fachkundige Betreuung garantiert sein. Ganz klar, die Gemeinden müssten sich stärker einbringen – aber bitte nach Absprache und im Konsens. Es sei jedenfalls zu begrüßen, dass nun die Kommunen wieder in der Pflicht seien, argumentiert Brüggen von First Aid Animales. 'Sonst sieht dort ja keiner, wie viele Hunde es in einer Gemeinde gibt.' Stattdessen drängen sich die Tiere derzeit beispielsweise bei Uschi Mesquida in Sant Llorenç ,in einem der wenigen genehmigten privaten Tierheime. Seit Beginn des Jahres hat sie rund 300 Hunde aufgenommen und zum Teil weitervermittelt, derzeit sind 140 Tiere in ihrer Obhut. 'Eine Lösung ist das sicher auch nicht', sagt Mesquida über die neuen Auflagen. 'Die Gemeinden müssen dann im Grunde wieder das machen, was sie schon früher nicht geschafft haben.' Infos: Wo ausgesetzte Hunde und Katzen landen Palma Das städtische Tierheim Son Reus übernimmt Hunde und Katzen aus dem Umland, schläfert viel davon ein. Das privat geführte Centro Canino International im Stadtbezirk kämpft seit Jahren um eine Genehmigung. Calvià Die Gemeinde betreibt ein eigenes Tierheim. SOS Animal hat seinen Sitz direkt daneben und kann die herrenlosen Tiere von dort übernehmen. Andratx Eigenes kommunales Tierheim, Zusammenarbeit mit der Ortsgruppe von SOS Animal. Llucmajor Eigenes kommunales Tierheim, Tiere werden seit zwei Jahren nicht mehr nach Son Reus gebracht, sondern laut Gemeinderat Sebastián Artigues direkt vermittelt. Derzeit rund 40 Hunde. Inca Die kleine kommunale Tierauffangstation wird von der Stiftung Natura Parc geleitet. Felanitx Das frühere kommunale Hundeauffanglager, in dem auch eingeschläfert wurde, betreiben heute Tierschützer von First Aid Animales. Rund 40 Hunde. Ses Salines Die Initiative 'Hunde aus Mallorca' verwaltet das kommunale Tierheim, die Gemeinde stellt Grundstück und Futter. Rund 16 Hunde. Sant Llorenç Uschi Mesquida betreut in ihrem privaten Tierheim rund 140 Hunde, auch aus umliegenden Gemeindegebieten. Sant Llorenç führt zudem eine kommunale perrera, in der Hunde auch eingeschläfert werden. Pollença Privates Tierheim von Josefina Vivancos. Derzeit rund 70 Hunde und 50 Katzen.Quelle Mallorca Zeitung:http://www.mallorcazeitung.es/report/ 2009/11/05/mallorca-8211-insel-herrenlosen-ti ere/16214.html+++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
18x
yasni 18.11.09  +  

Auch Katzen dürfen nicht alles.

Katzenhalter müssen dafür sorgen, dass ihr Vierbeiner das Grundstück vom Nachbarn nicht als «Katzenklo» missbraucht. In einem Fall vor dem Landgericht Bonn klagte ein Mann, dass die Nachbarskatze in seine Wohnung gelange (Az.: 8 S 142/09).Laut dem LG Bonn zählt die Katze mittlerweile zum beliebtesten Haustier in Deutschland – bereitet das Tier seinem Inhaber überwiegend Freude, fühlt sich manch anderer durch die Katze seines Nachbarn belästigt.Die Katze gelangt in die Wohnung, hinterlässt Kot, Erbrochenes und Urin auf Balkon/Terrasse, stößt Gegenstände um, spielt mit der Wäsche und erzeugt störende Laufgeräusche auf dem Dach, lauten die Einwände des Nachbarn, mit denen sich das Gericht näher beschäftigen musste. Die Katze muss so gehalten werden, dass sie nicht mehr in die Wohnung gelangen kann und auf Balkon/Terrasse keinen Kot und Erbrochenes mehr hinterlässt, urteilten die Richter und legten einen Unterlassungsanspruch der Kläger analog §§ 862 I, 1004 I 2 BGB zu Grunde. Zwar sei es durchaus ortsüblich, dass Katzen andere Grundstücke betreten. Nicht mehr hinnehmbar sei es aber, wenn das Tier in die Wohnung mit einem Säugling gelangen kann und Balkon/Terrasse mit Kot und Erbrochenem verunreinigt. Die übrigen Einwände fanden bei Gericht kein Gehör. Die Entscheidung , Urteil v. 6. 10. 2009 – 8 S 142/09, wurde durch Rechtsanwalt Christoph Brüse, Bonn mitgeteilt.lesen Sie weiter:Katzen dürfen nicht alles auf Nachbars TerrasseBONN. So ganz ausgelassen wird das kleine Katzenleben von 'Terra' und 'Cotta' in Zukunft nicht mehr sein: Denn die beiden getigerten Katzen dürfen sich bei ihrem Freigang über den Dächern von Bonn nicht mehr alles erlauben. Zwar ist es ihnen noch erlaubt, die Terrasse der direkt benachbarten Maisonettewohnung mit ihren Samtpfoten zu betreten; auch über die Dachziegel dürfen sie noch ungehemmt klettern. Aber verboten ist ab sofort das Betreten der Wohnung der Nachbarn. Vor allem aber wurde den Haustigern untersagt, ihre Notdurft in Blumenkübeln nebenan zu verrichten oder mit der nachbarlichen Wäsche ihren Schabernack zu treiben. Die Katzenhalter müssten dafür sorgen, dass die Tiere keine Verschmutzungen wie Kot oder Erbrochenes auf der Terrasse der Nachbarn hinterlassen.Das hat das Bonner Landgericht jetzt in einem Streit um Katzenhaltung entschieden (Aktenzeichen: LG Bonn 8 S 142 / 09). Demnach müssen die Kläger, ein junges Paar mit einem kleinen Kind, nicht jede Beeinträchtigung durch die Haustiere der Nachbarn hinnehmen.Damit haben die Richter der 8. Zivilkammer in zweiter Instanz anders geurteilt als das Amtsgericht: Das hatte, wie berichtet, die Klage mit der Begründung abgewiesen, dass Katzen und ihr besonderes Sozialverhalten zu dulden seien. Das gebiete allein die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Diese Duldungspflicht, so stand es im ersten Urteil, gelte im Übrigen nicht nur für das Parterre, sondern auch gerade für luftigere Höhen. Müssen 'Terra' und 'Cotta' jetzt an die Leine? Oder dürfen sie gar nicht mehr ins Freie? Den Bonner Richtern sei bewusst, heißt es im Landgerichtsurteil wörtlich, dass 'Katzen, die von Natur aus Jagdtiere sind, nicht durch willkürlich gezogene Grenzen in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken sind'.Bei einer Abwägung der Interessen jedoch sei das Gericht zu dem Schluss gekommen, dass nicht jede 'Störung' hingenommen werden müsse: Es gebe eine Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme, die gelte ganz besonders, wenn die Nachbarn durch die bauliche Situation - wie hier in einem Mehrfamilienhaus - so eng beieinander wohnten. Eine praktische Lösung für den Freigang von 'Terra' und 'Cotta' beziehungsweise wie die richterlichen Einschränkungen durchzusetzen sind, wenn die Katzen ihr Revier verlassen, steht allerdings nicht im Urteil. Nur die Androhung eines Zwangsgeldes gegen die Halter ist geregelt, wenn die beiden kleinen Tiger sich nicht an die neuen Katzenregeln hoch über den Dächern von Bonn halten sollten. Quelle:http://www.rundschau-online.de/html/ar tikel/1246895327593.shtml++++++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++++++++++++http://ZERGpor tal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
14x
yasni 18.11.09  +  

Jetzt bewerten

(267)
 267 Bewertungen 
5 Sterne (234)
4 Sterne (32)
3 Sterne (1)
2 Sterne (0)
1 Stern (0)

Ihre Verbindung zu Wolfgang Fiedler

Ich
Ich
Wolfgang Fiedler @ Privat, Boehl-Iggelheim
Wolfgang

Sie haben noch kein Exposé bei Yasni.

Wichtige Personen: Heute - Übersicht / Namen: Heute - Übersicht / Person-Suchen: Heute - Übersicht
+1