Woche im Yasni Exposé von Wolfgang Fiedler

Besucher
(10370 seit 03.08.2009)

Person-Info

141

Wolfgang Fiedler, 67, BKF.GV, Autor, Schriftsteller @ Privat, Boehl-Iggelheim

Spitzname: Wolle, Land: Deutschland, Sprache: Deutsch
Ich biete: Autor, Berufskraftfahrer, Bundeswehr, Hobbykoch, Gesundheit, Freundschaft, Sport, Reisen, Hobby, Schreiben
Wolfgang Fiedler @ Privat, Boehl-Iggelheim

70 Bilder von Wolfgang

Bilder werden geladen...
1 - 9 von 70
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Okt 09  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Dez 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Dez 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Nov 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Okt 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Okt 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Aug 10  +
Wolfgang Fiedler - Wie findet ihr so Michelle
Aug 10  +
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
Aug 10  +

2235 Informationen zu Wolfgang Fiedler

TASSO und bmt in Rumänien - Hundefängermafia soll in die Knie gezwungen werden

Rumänien: Die mafiösen Machenschaften der Hundefänger –Bund gegen Missbrauch der Tiere und TASSO e.V. vor Ort in Brasov   In letzter Zeit wurden die jahrelangen Bemühungen des deutschen Tierschutzes um eine friedliche Lösung der Streunerhundeproblematik in Brasov (Rumänien) massiv durch die dortige Hundefängermafia torpediert. Petra Zipp, erste Vorsitzende des bmt, und Philip McCreight, Leiter von TASSO e.V., reisten letzte Woche nach Brasov, um gemeinsam mit rumänischen Tierrechtlern Front gegen das grausame Vorgehen zu machen. Das ist passiert: Brasov eröffnete die städtische Tötungsstation Stupin wieder, die Ende letzten Jahres  durch das massive Einwirken des bmt geschlossen worden war. Flavius Barbulescu, der Chef der örtlichen Hundefänger und bekannt für seine grausamen Tötungsmethoden, hat einen Verein für „Monitoring und Tierschutz“ gegründet. 10 Gemeinden um Brasov sind bereits Mitglied in diesem Verein und haben bisher je 25.000 Euro zur Tötung der Hunde investiert. Petra Zipp und Philip McCreight erfahren in Gesprächen mit kooperativen Bürgermeistern angrenzender Städte, dass Barbulescu ihnen eine humane Lösung des Straßenhundeproblems versprochen hatte. In einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz fordern der bmt und TASSO die Stadt Brasov auf, die Hundefängermafia endgültig zu stoppen und die Tötungsanlage Stupin zu schließen. Nach Gesprächen mit dem Bürgermeisterkandidaten der Stadt Codlea ist dieser bereit, mit dem Tierschutz zu kooperieren. Er erfährt, was wirklich hinter dem Konzept der Hundefänger steht und wie die Steuerzahler betrogen werden. Er ist bereit, mit deutscher Hilfe ein kleines Tierheim zu errichten und Kastrationsaktionen durchzuführen. Auch der Druck in der Stadt Sacele hat sich bereits ausgezahlt: Der dortige Bürgermeister bittet um Hilfe bei der Übernahme der illegal eingefangenen Hunde. In wenigen Wochen stehen in Brasov Kommunalwahlen an. Druck von Tierschützern und der Öffentlichkeit hat gerade jetzt die beste Chance, auf fruchtbaren Boden zu fallen. Protestieren Sie hier weiter gegen die Machenschaften in Brasov und Umgebung. Weitere Hintergrundinformationen, Bilder und Filme finden Sie hier.   © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
54x
yasni 12.05.12  +  

Hundefängermafia in Brasov schlägt erneut zu

Hundefängermafia in Brasov schlägt erneut zuDie Wahrheit über Korruption, Macht, Geldgier und unsägliches Hundeleid   Bilder des jahrelangen Hundemassakers in der rumänischen Stadt Brasov, dem mehr als 30.000 unschuldige Hunde zum Opfer gefallen sind,  lösten weltweit Entsetzen und Proteste aus. TASSO und der Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) haben sich seitdem vehement für eine humane Lösung der Straßenhundeproblematik eingesetzt. Immer wieder wurden die Verantwortlichen in Brasov auf die Situation hingewiesen; immer wieder gab es Proteste und Gespräche. Ende 2011, nach zähen Verhandlungen,  schien die Lösung endlich zum Greifen nah. Die Einigung mit der Stadt Brasov war erzielt, Verträge unterschrieben, als die Hundefängermafia erneut unbarmherzig zugeschlagen hat. Die jüngsten  Entwicklungen in Brasov erfordern nun eine schnelle,  energische und wirkungsvolle Gegenreaktion. Um jetzt das Schlimmste abzuwenden und ein Blutbad auf Rumäniens Straßen zu verhindern, müssen massive Proteste die nächsten Schritte unterstützen.Das tun wir: Vertreter von TASSO und dem bmt sind nächste Woche in Brasov, um die Verantwortlichen zu Rede zu stellen. Wenn es sein muss, werden wir die bestehenden Verträge rechtlich einfordern. Das können Sie tun: Lesen Sie die Hintergrundinformationen des bmt und protestieren Sie mit dem vorgegebenem Formular. Jeder Protest mehr ebnet uns den Weg, wenn wir nächste Woche in Rumänien in die Verhandlungen einsteigen.   © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
30x
yasni 12.05.12  +  

Hunde- und Katzenkalender für einen guten Zweck

Deutschlands größte Hunde- und Katzen-Community dogspot  und catspot hat Anfang Oktober ihre große Tierfreunde-Community aufgerufen,  die schönsten Tierbilder einzureichen und später  aus allen Einsendungen die schönsten 100 Motive für den "Social Media Tierschutzkalender 2012" zu wählen. Fast eine Millionen Stimmen wurden online für die über 4.000 eingereichten Fotos binnen zwei Wochen abgegeben. Dann  wurden zunächst die schönsten 100 Fotos von den Social Media Usern gekürt. Aus diesen wählte eine Jury die finalen 12 Motive für den Kalender aus. Auch wenn das Jahr schon begonnen hat, freuen Sie sich auf die besten Hunde- und Katzenfotos.Der Kalender zum Preis von 9,50 Euro zzgl. Versandkosten kann unter http://shop.dogspot.de bestellt werden. Der Erlös der Aktion kommt TASSO e.V. zu Gute.     © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
6x
yasni 12.05.12  +  

Tetanus beim Hund – selten aber gefährlich

Welcher Hundehalter kennt das nicht: Der Hund tritt in eine Scherbe, kommt mit der Schnauze beim Schnüffeln an etwas Spitzes oder bleibt beim Rennen an einer Kante hängen. In den allermeisten Fällen bleibt dies ohne schwerwiegende Folgen. Doch in einigen wenigen Fällen erfolgt hierbei die Ansteckung mit dem Erreger des Tetanus. Das Bakterium Clostridium tetani setzt sich in der Wunde fest, vermehrt sich und produziert dabei ein Nervengift. Dieses gelangt über die Nerven ins Rückenmark und Gehirn und schädigt dort Funktionen bestimmter Nervenzellen. Krankheitsanzeichen des so genannten Wundstarrkrampfes treten Tage oder erst Wochen nach der Infektion auf. Die Krankheitsschwere hängt von der Menge der aufgenommenen Clostridien ab: Beginnend mit leichter Schwäche, Muskelsteifheit und unkoordiniertem Gang über Krämpfe, Atembeschwerden bis hin zu Muskelspasmen. In schweren Fällen kann es durch die Beteiligung der Atemmuskulatur zum Atemstillstand kommen. Symptome von Tetanus können leicht mit denen von Vergiftungen verwechselt werden. Eine Impfung als Schutz vor Tetanus ist möglich, wird aber meistens nicht vorgenommen, da die Erkrankung bei Hunden eher selten auftritt. Bei Katzen ist sie noch seltener, für Menschen oder beispielsweise Pferde stellt Tetanus dagegen eine ernste Gefährdung dar. „Tetanus beim Hund ist sehr selten. Wer dennoch auf Nummer sicher gehen will, kann sein Tier impfen lassen“, rät die Tierärztin Dr. Anette Fach. Sie betont jedoch auch die generelle Wichtigkeit einer guten Behandlung bei Verletzungen. „Sollte sich der Hund verletzt haben, ist eine gute lokale Wundversorgung und eine antibiotische Abdeckung wichtig, um eventuell eingedrungene Clostridien direkt abzutöten." Sollte es hierfür zu spät sein: Tetanus ist - rechtzeitig erkannt - behandelbar. Die Infektion kann mit spezifischen Immunseren, Antibiotika und Medikamenten zur Beruhigung sowie zur Muskelentspannung behandelt werden. Eine Heilung hängt von der Schwere der Symptomatik ab. In der Regel dauert diese intensiv-medizinische Versorgung mehrere Wochen.   © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
6x
yasni 12.05.12  +  

Machen Tierversuche unsere Medikamente sicherer?

Zwei Fledermäusen der Art Kleine Lanzennase wird unter Narkose ein Metallstift auf dem Schädel montiert. Ein Loch wird in den Schädel gebohrt, durch das Elektroden in das Hirngewebe eingelassen werden können. Der Kopf wird mit Hilfe des Stiftes unbeweglich an einem Gestell angeschraubt. Über Kopfhörer werden Töne abgespielt. Gleichzeitig werden die Hirnströme der Fledermäuse gemessen. Diese Experimente dauern vier Stunden täglich an vier Tagen in der Woche und bis zu sechs Wochen. Das Forschungs-Ergebnis und damit der einzige Zweck dieser Qual: Wie verarbeiten Fledermäuse die Ultraschallortung im Gehirn? Der Verein Ärzte gegen Tierversuche prangert diese zweckfreie Grundlagenforschung an, die Niemandem hilft außer dem Forscher. "Je mehr Publikationen ein Wissenschaftler veröffentlicht, desto mehr Forschungsgelder gibt es", weiß Dr. Corina Gericke vom Verein Ärzte gegen Tierversuche. 3 Millionen Tiere müssen in Deutschland jährlich leiden, damit es dem Menschen angeblich besser geht. Tatsache aber ist, dass Tierversuche nicht einfach auf den Menschen übertragbar sind. Ein und dasselbe Medikament kann bei Tier und Mensch ganz unterschiedliche Wirkungen hervorrufen. Aspirin führt bei Hunden, Affen und Mäusen zu Embryoschäden, nicht aber beim Menschen. Contergan war damals im Tierversuch unauffällig, richtete aber beim Menschen schwerste Schäden an. Arsen ist tödlich für Menschen, aber nicht für Schafe. Penicillin hingegen wird vom Menschen vertragen, aber nicht von Meerschweinchen. Jedes Medikament muss vor seiner Zulassung in einer sogenannten klinischen Phase auch am Menschen getestet werden. Tatsache ist, dass 92 Prozent der im Tierversuch geprüften Medikamente nicht durch diese klinische Phase kommen, entweder, weil sie beim Menschen nicht wirken, oder, weil sich schwerwiegende Nebenwirkungen zeigen. "Tierversuche machen unsere Medikamente also nicht sicher", so Dr. Corina Gericke. "Die Ergebnisse sind nicht auf den Menschen übertragbar. Somit wird wertvolle Zeit in der medizinischen Forschung verschenkt und sinnlos Tierleben vergeudet." Viel besser, weil aussagekräftiger und darüber hinaus auch ethisch vertretbar, sind die tierversuchsfreien Verfahren, die mit menschlichen Zell- und Gewebekulturen arbeiten oder komplexe Computermodelle. Alternativen wären also durchaus vorhanden. Ärzte gegen Tierversuche bietet allen Interessierten Zugang zu einer Datenbank, in der mehrere Tausend Tierversuche aus den letzten Jahren dokumentiert sind: www.datenbank-tierversuche.deMehr Informationen finden Sie unter: www.aerzte-gegen-tierversuche.de   © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
6x
yasni 12.05.12  +  

Bundesrat beschliesst umfassende gesetzliche Regelung für Fundtierbetreuung

Entschließung des Bundesrates zur Unterbringung von aufgefundenen TierenIn seiner 888. Sitzung hat der Bundesrat am 14. Oktober 2011 auf Initiative Thüringens die Bundesregierung aufgefordert, bei der bevorstehenden Überarbeitung des Tierschutzgesetzes eindeutige gesetzliche Regelungen für die Betreuung und Unterbringung von verlorenen oder entlaufenen sowie ausgesetzten, zurückgelassenen oder anderweitig herrenlosen Tieren einzuführen. Dies schließt eine Regelung für Zweifelsfälle ein.Jetzt ist es an der Bundesregierung bei der Novellierung des Tierschutzgesetztes die Forderungen des Bundesrates sinnvoll umzusetzen.Begründung:Die Betreuung und Unterbringung verlorener, entlaufener, ausgesetzter, zurückgelassener und anderweitig herrenloser Tiere (zusammen: aufgefundene Tiere) ist derzeit unbefriedigend durch verschiedene Gesetze und damit einhergehende unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten geregelt.Zum einen sind die Fundbehörden nach den Regelungen des Fundrechts für Fundtiere zuständig. Grundsätzlich gilt dabei, dass die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelte Aufbewahrungspflicht für Fundsachen und damit auch für Fundtiere sechs Monate beträgt, wobei sich aus der generellen Aufbewahrungspflicht eine Verpflichtung zur Kostenübernahme durch die Fundbehörden für diesen gesamten Zeitraum ableiten lässt. In der Regel stellen die Fundbehörden die ordnungsgemäße Unterbringung und Betreuung der Tiere nicht selbst sicher, sondern übergeben die Tiere einer geeigneten Person oder Einrichtung, zum Beispiel einem Tierheim, und ersetzen diesen die erforderlichen Aufwendungen für die Versorgung der Tiere.Zum anderen wird von den Fundbehörden geltend gemacht, dass nicht alle aufgefundenen Tiere tatsächlich Fundtiere im Sinne verloren gegangener oder entlaufener Tiere sind, sondern dass es sich in vielen Fällen um ausgesetzte und zurückgelassene Tiere handelt, für die keine Zuständigkeit und Kostentragungspflicht der Fundbehörden besteht. In einigen Ländern wurde wegen des unklaren Rechtsstatus aufgefundener Tiere vereinbart, dass die Kostentragungspflicht der Fundbehörden nach vier Wochen endet. Andere Länder halten an der sechsmonatigen Aufbewahrungspflicht für Fundtiere fest.Die geschilderten Unklarheiten beim Auffinden eines Tieres können schließlich zu der besonders problematischen Situation führen, dass jede der potenziell zuständigen Behörden die Zuständigkeit und Kostentragungspflicht unter Verweis auf eine mögliche andere Rechtslage ablehnt. Dies führt im Ergebnis dazu, dass auf Grund fehlender Regelung für die Betreuung und Unterbringung solcher Tiere und wegen der entsprechend nicht klar abzuleitenden Pflichten von Behörden die Erstattung anfallender Kosten an den jeweiligen Tierheimträger trotz erbrachter Leistungen häufig nicht erfolgt. Wegen der nicht klaren Verantwortlichkeiten und Kostentragungspflichten der Behörden erfolgt die Unterbringung zahlreicher Tiere über größere Zeiträume zu Lasten der Tier-heimträger, bei denen es sich häufig um gemeinnützige Vereine handelt. Vielerorts ist die finanzielle Lage der Tierheimträger inzwischen so angespannt, dass mit der Insolvenz von Tierheimen gerechnet werden muss.Um das Verwaltungshandeln zu vereinfachen, langwierige Einzelfallprüfungen zu vermeiden, Rechtsstreitigkeiten zu verhindern und gleichzeitig den Fortbestand der Tierheime zu sichern, müssen deshalb eindeutige und abschließende gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Betreuung und Unterbringung von verlorenen, entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen und anderweitig herrenlosen Tieren getroffen werden. Dabei ist auch eine Regelung erforderlich, wie mit Zweifelsfällen umzugehen ist.Eine klare gesetzliche Regelung könnte im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung des Tierschutzgesetzes erfolgen, da ein sachlicher Zusammenhang mit dem in § 3 des Tierschutzgesetzes enthaltenen Aussetzungsverbot besteht. Eine entsprechende Regelung für anderweitig herrenlose Tiere wie beispielsweise freilebende Katzenpopulationen sollte in diesem Zusammenhang ebenfalls getroffen werden. Möglicherweise sind auch Anpassungen der Regelungen im BGB erforderlich und geeignet, die unbefriedigende Rechtslage zu klären.Beschluss des Bundesrates Drucksache 408/11 vom 14.10.2011 (PDF)http://www.bundesrat.de/cln_152/SharedDo cs/Drucksachen/2011/0401-500/408-11_28B_29,te mplateId=raw,property=publicationFile.pdf/408 -11%28B%29.pdfWeiter Informationen:Ministerin Marion Walsmann zur erfolgreichen Thüringer Bundesratsinitiative„Bundesrat fordert klarstellende Regelungen für Fundtiere“ http://www.thueringen.de/de/homepage/presse/5 9118/uindex.html+++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++++++http://ZERGportal.deDas soziale Tierschutznetzwerk für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
3x
yasni 12.05.12  +  

Tiere aussetzen kein Kavaliersdelikt:

Jedes Jahr im Sommer spielen sich in der Notrufzentrale von TASSO Dramen ab: Immer mit Beginn der Ferienzeit werden Haustiere kurz vor dem Urlaub einfach vor den Tierheimen oder an abgelegenen Plätzen ausgesetzt. Ann-Kathrin Fries, Rechtsanwältin bei TASSO, weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zum aktiven Aussetzen auch das Anbinden eines Hundes an einer Autobahnraststätte bzw. vor einem Tierheim oder das Verjagen eines Hundes oder einer Katze gehört. Unter den Begriff des Aussetzens fällt auch schon das bewusste Entlaufenlassen eines Tieres, d.h. wenn bewusst eine Situation herbeigeführt wird, die dem Tier das Entlaufen ermöglicht. Aber nicht nur das bewusste Aussetzen des Tieres, sondern auch sein Tier über einen längeren Zeitraum allein lassen, ist gemäß § 3 Tierschutzgesetz verboten. Wer also seinem Tier z. B. Futter und Wasser hinstellt und dann für zwei Wochen in den Urlaub fährt, ohne, dass sich jemand regelmäßig um das Tier kümmert, macht sich strafbar. Dass es sich dabei bei Weitem nicht um ein Kavaliersdelikt handelt, zeigt sich in der Strafandrohung für dieses Verhalten. Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier vorsätzlich oder fahrlässig aussetzt oder zurücklässt, mit einer Geldbuße von bis zu 25.000,- Euro rechnen. © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
3x
yasni 12.05.12  +  

Merkblatt: Mindestanforderungen für die Einfuhr und das Innergemeinschaftliche Verbringen von Hunden und Katzen durch Tierschutzvereine nach Österreich

Merkblatt (Stand: 07.07.2011)Link: http://zergportal.de/baseportal/tiere/News&Id ==782---------------------------------------- ----------Mindestanforderungen für die Einfuhr und das Innergemeinschaftliche Verbringen von Hunden und Katzen durch Tierschutzvereine nach ÖsterreichDamit die Verbringung zu Handelszwecken nicht in betrügerischer Absicht als Verbringung von Heimtieren im Reiseverkehr verschleiert werden kann, wurde mit Verordnung (EU) Nr. 388/2010 festgelegt, dass die (erleichterten) Bestimmungen für den privaten Reiseverkehr nur dann angewendet werden dürfen, wenn die Anzahl der mitgeführten Tiere fünf nicht übersteigt und die Tiere nicht zum Verkauf oder zur Eigentumsübertragung bzw. Weitergabe an andere Tierhalter bestimmt sind.Daraus ergibt sich, dass die Einfuhr und das Innergemeinschaftliche Verbringen von Hunden und Katzen im Rahmen diverser „Rettungsaktionen“ wie sie immer wieder von tierliebenden Einzelpersonen bzw. Tierschutzvereinen organisiert werden, den für die Einfuhr bzw. für die Verbringung zu Handelszwecken geltenden Bestimmungen unterliegen und daher folgende Anforderungen erfüllt sein müssen:1. Die Empfänger von lebenden Tieren haben die voraussichtliche Ankunftszeit unter Angabe der Art und der Anzahl der Tiere mindestens einen Werktag vor der Ankunft der für den Bestimmungsort zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) mitzuteilen.(Veterinärbehördliche Binnenmarktverordnung 2008 – BVO 2008, BGBl. ll Nr. 473/2008)2. Für jede Sendung muss pro Bestimmungsort eine korrekt ausgefüllte Gesundheitsbescheinigung nach Anhang E Teil 1 gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Richtlinie 92/65/EWG vorliegen, die vom zuständigen Amtstierarzt des Herkunftslandes über TRACES erstellt wird. Weiters muss jedes Tier von einem Heimtierausweis begleitet sein.(BVO 2008, Anlage 1, Z. 7.6.)3. Auf folgende Inhalte der Gesundheitsbescheinigung wird besonders hingewiesen:Feld I.6.: die Nummern der Heimtierausweise müssen angeführt werdenFeld I.13.: als Bestimmungsort darf nur eine von der Behörde bewilligte Tierhaltung verwendet werdenFeld I.17.: der Transport darf nur von einem zugelassenen Transportunternehmen durchgeführt werdenFolgende Gesundheitsangaben müssen bestätigt sein:Punkt II.1.: Bestätigung der Transportfähigkeit gemäß VO (EG) 1/2005 (Variante 1)Punkt II.2.: Bestätigung Anforderungen Artikel 4 der RL 92/65/EWGPunkt II.3.: Bestätigung klinisch gesund 24 Stunden vor Versendung und Bestätigung Variante 1: Art. 5 und 16 VO (EG) Nr. 998/2003Punkt II.5.: Angabe des Datums des Endes der Gültigkeit (10 Tage ab Ausstellung)4. Die Bestätigung der angeführten Gesundheitsanforderungen gemäß Punkt II.3. setzt folgende Anforderungen voraus:Hunde und Katzen älter als 3 Monate:gültige Impfung gegen Tollwut sowie bei Hunden gegen Hundestaupe (da die Erstimpfung erst ab einem Alter von 3 Monaten erlaubt ist und ein wirksamer Impfschutz frühestens nach 21 Tagen vorliegt, ist eine Verbringung vor der 16. Lebenswoche nicht möglich)Hunde und Katzen jünger als 3 Monate:Österreich gestattet gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 998/2003 das Innergemeinschaftliche Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen, die jünger als 3 Monate alt sind, sofern:- jedes Tier mittels Mikrochip oder Tätowierung gekennzeichnet ist und- für jedes Tier ein Heimtierausweis mitgeführt wird und- das Tier nicht gegen Tollwut geimpft wurde und- das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder- wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig istAchtung:- die im 3. und 4. Gedankenstrich angegebenen Zusatzanforderungen sind durch eine amtliche Bestätigung nachzuweisen (zusätzlich zum Gesundheitszeugnis, Nr. ist im Feld l.6. einzutragen)- bei einem Weitertransport in einen anderen Mitgliedstaat gelten die Bedingungen des Bestimmungslandes (z.B. Deutschland verbietet ein Verbringen von nicht gegen Tollwut geimpften Hunden und Katzen)!!5. Als Bestimmungsort für derartige Sendungen (Gesundheitsbescheinigung Feld I.13) kommen nur von der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) bewilligte Tierhaltungen in Frage (z.B. zugelassene Handelseinrichtungen, Quarantänestationen von Tierpensionen /Tierheime).6. Die gelieferten Tiere müssen solange am Bestimmungsort gehalten werden, bis die veterinärbehördlichen Maßnahmen am Bestimmungsort (nicht diskriminierende veterinärrechtliche Kontrollen im Stichprobenverfahren) gemäß Artikel 5 der Richtlinien 90/425/EWG abgeschlossen sind und für eine Weitergabe freigegeben werden.7. Der Transport darf nur von einem gemäß Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zugelassenen Transportunternehmen durchgeführt werden (Unterscheidung zwischen Zulassung für Kurz- bzw. Langstrecken über acht Stunden). Der Transport muss von einem sachkundigen Betreuer begleitet sein (die Sachkunde muss glaubhaft gemacht werden können, ein Befähigungsnachweis ist nicht erforderlich).8. Gemäß § 24a Abs. 4 des Tierschutzgesetzes, BGBl. l Nr.118/2004 igF., ist jeder Halter von Hunden verpflichtet, sein Tier innerhalb eines Monats, jedenfalls aber vor einer Weitergabe in der Heimtierdatenbank registrieren zu lassen (vorher ist eine Kennzeichnung mittels Mikrochip erforderlich).Quelle des Merkblatts:Amt der Tiroler LandesregierungAbteilung LandesveterinärdirektionAmtssigniert. SID2011071025253Originalmerkblatt als PDF zum Abruf:http://ZERGportal.de/pdf/Merkblatt-Oest erreich-Tierschutz-Transport-Einfuhr.pdf     +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
29x
yasni 13.07.11  +  

Friesland/Wilhelmshaven

Der Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser mit Sitz in Roffhausen hat einem gemeinnützig anerkannten Tierschutzverein die Erlaubnis für die Unterbringung und Vermittlung von Hunden entzogen. Nach Angaben der Behörde habe der Verein Hunde aus dem Ausland nach Wilhelmshaven geholt und bei sich in eigenen Räumen sowie bei privaten Pflegestellen untergebracht. Anschließend wurden die Tiere an Interessenten verkauft. „Es wurde dabei wiederholt gegen tierschutz- und tierseuchenrechtliche Vorschriften verstoßen“, erklärte der Geschäftsführer der Behörde, Dr. Norbert Heising, am Montagabend. So seien Welpen zu früh von der Mutter getrennt und im Alter von unter acht Wochen vermarktet worden. Auch die Unterbringung der Hunde habe mehrfach Grund zur Beanstandung gegeben. Der Leiter wies ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem Verein nicht um das Tierheim in Wilhelmshaven handele.Da Deutschland im Gegensatz zu dem süd- und osteuropäischem Ausland tollwutfrei ist, gelten der Veterinärbehörde zufolge strenge tierseuchenrechtliche Vorgaben für das Verbringen von Hunden nach Deutschland. Aber auch diese Vorschriften seien immer wieder nicht eingehalten worden und damit ein Infektionsrisiko für andere Hunde und Menschen gegeben.Im Hinblick auf die bevorstehende Urlaubssaison weist der Zweckverband Jade-Weser auf die Gefahr hin, dass sich Urlauber beim Rückflug durch die Übernahme von so genannten „Flugpatenschaften“ strafbar machen können. So würden einige Vereine auf Flughäfen Personen ansprechen, die sich als Halter eines Hundes ausgeben sollen, der dann auf den Namen des Urlaubers als Besitzer im gleichen Flugzeug transportiert werden soll. In Deutschland werden die Hunde dann von anderen Vereinsmitgliedern abgeholt. Ziel sei die Umgehung der strengeren tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die gewerbsmäßige Einfuhr fremder Hunde, betont die Behörde weiter. Zweckverband Veterinäramt JadeWeserhttp://www.jade-weser.deWeitere Informationen und Anmerkungen der Rechtslage:Verbringen von Hunden und Katzen aus Süd- und Osteuropa durch Tierschutzvereinehttp://www.landkreis-ludwigs burg.de/deutsch/buerger-info/gesundheit-verbr aucherschutz/veterinaerangelegenheiten/tiersc hutz/verbringen-von-hunden-aus-sued-und-osteu ropa-durch-tierschutzvereine/++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++++++++++++++++http://ZER Gportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
19x
yasni 13.07.11  +  

Australiens Beitrag zum Klimaschutz:

TASSO-Newsletter   Aust raliens Beitrag zum Klimaschutz:Tötung von 1,2 Millionen Kamelen   Der Klimawandel ist ein hochaktuelles Thema. So auch in Australien. Dort hat man zur Lösung der Probleme jetzt eine Idee, die ihresgleichen sucht und Tierschützer auf die Barrikaden treiben dürfte. Weil die Kamele Methan ausstoßen (was Kühe auch tun), an Wasserstellen ihren Durst stillen und in der Vegetation Nahrung suchen, mit dem Menschen also um die gleichen Ressourcen kämpfen, sollen jetzt 1,2 Millionen Kamele getötet werden. Australien sieht die Tiere als eine "fürchterliche Bedrohung", so der zuständige Staatssekretär Marc Dreyfus. Noch absonderlicher ist die Idee, mit dem Abschlachten der Kamele gleichzeitig CO2-Emissionszertikate zu verkaufen. Die würden pro getötetem Tier 70 australische Dollar bringen. Die Idee stammt von dem Unternehmer Timm Moore, der stolz in Spiegel Online verkündet: "Wir sind eine Nation von Erfindern und reagieren mit innovativen Lösungen auf unsere Herausforderungen. Das ist ein klassisches Beispiel dafür." Der Gesetzesentwurf scheint die Zustimmung aller Parteien zu haben und dürfte nächste Woche verabschiedet werden. Wenn er ratifiziert wird, könnte Ende des Jahres ein riesiges Kamelabschlachten in Australien beginnen. TASSO fordert alle Tierhalter auf, gegen das Vorhaben von Australien zu protestieren. "Es kann keine Lösung sein, Australiens hausgemachtes Problem der Vermehrung der bewusst durch die Bevölkerung im 19. Jahrhundert angesiedelten Kamele mit solchen Radikal-Maßnahmen zu begegnen", empört sich Philip McCreight von TASSO. "Zusätzlich noch Profit durch Einführung von CO2-Zertifikaten aus dem Tod der Kamele schlagen zu wollen ist ein Unding!“ Protestieren Sie mit Ihrer Stimme unter: www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Kameltotung     © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
12x
yasni 13.07.11  +  

Stellenanzeige: Telefondienst-Mitarbeiter/in

TASSO-Newsletter   Stel lenanzeige: Telefondienst-Mitarbeiter/in   TASSO e.V. mit Sitz in Hattersheim bei Frankfurt ist eine international angesehene Tierschutzorganisation und betreibt Europas größtes Haustierzentralregister mit derzeit über 5 Millionen registrierten Tieren. Wir blicken auf eine erfolgreiche, 29-jährige Erfahrung im Tierschutz zurück. Zur Verstärkung unseres Teams im Bereich der TASSO-Notrufzentrale suchen wir zum 1. August 2011 im Rahmen einer Festanstellung eine/n qualifizierte/n Telefondienst-Mitarbeiter/in (24 Wochenstunden + 14-tägig zusätzlich 12 Stunden am Wochenende). Sie sind an der Stelle interessiert? Dann informieren Sie sich über das Stellenprofil auf www.tasso.net/Ueber-uns/Jobs-bei-TASSO. Dort finden Sie auch ein Formular für Ihre Online-Bewerbung. Bewerbungsschluss ist der 22. Juni 2011.   © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
12x
yasni 13.07.11  +  

17 verwahrloste Hunde auf Gnadenhof in Rot am See beschlagnahmt

Rot am See. Bei einer Kontrolle eines privaten Gnadenhofes in der Gemeinde Rot am See beschlagnahmten am Donnerstag vor einer Woche das Kreisveterinäramt des Landkreises Schwäbisch Hall mit Unterstützung der Polizei siebzehn Hunde. Viele Tiere waren verwahrlost oder krank. Hundehaltung war der Behörde bekanntBei vorherigen Kontrollen des Gnadenhofs mit Hundepension waren immer wieder Mängel bei der Versorgung der Tiere festgestellt worden, die vom Veterinäramt geforderten Auflagen wurden jedoch nicht dauerhaft umgesetzt. So gab es schon über 40 Hunde, laut Behörde Bestand der Verdacht auf Animal Hoarding. Nach Behördenauflagen sollte der Tierbestand auf zehn Hunde reduziert werden. Dies wurde offenbar anfangs eingehalten, viele Tiere konnten an Hundeliebhaber vermittelt werden. Dadurch verbesserten sich die Zustände auf dem Anwesen für die verbliebenen Tiere. Der Betreiber holte jedoch bereits vermittelte Tiere zurück und nahm zudem weitere neue Hunde auf.Viele Hunde in sehr schlechtem ZustandSo wurden bei der erneuten Kontrolle durch das Veterinäramt 22 Hunde vorgefunden. Ein Hund musste aus einem in der Sonne geparkten Auto befreit, mehrere andere gleich tierärztlich behandelt werden. Drei Hunde litten an Tumoren, ein Hund hatte ein stark verfilztes Fell mit hochgradigem Parasitenbefall. 17 Hunde wurden beschlagnahmt und auf umliegende Tierschutzvereine verteilt, fünf konnten direkt bei Privatpersonen untergebracht werden. Das Veterinäramt teilt in einer Pressemitteilung mit, dass das so genannte Animal Hoarding, bei dem Menschen unkontolliert und suchtartig Tiere sammeln, zunehme - auch im Landkreis Schwäbisch Hall. +++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
12x
yasni 13.07.11  +  

Lahn-Dill-Kreises: Beschlagnahmung von über 160 Katzen und Hunde bei einem Züchter

Über 140 Rassekatzen, 18 Hunde und zwei Meerschweinchen sind am vergangenen Freitag den 13.05. vom Veterinäramt des Lahn-Dill-Kreises einem Züchter in einem Greifensteiner Ortsteil weggenommen worden. An der Aktion zum Tierschutz waren zudem die Landestierschutzbeauftragte, Dr. Madeleine Martin, sowie sieben Tierschutzorganisationen aus Mittel- und Nordhessen beteiligt. Die Polizei war sicherheitshalber bei der Aktion mit Vorort.Der Züchter war im vergangenen Jahr unter anderem aufgefallen, als es um seine Zuchterlaubnis ging. “Diese Erlaubnis war abgelaufen und der Mann zeigte geringe Bereitschaft, mit uns zu kooperieren”, erläuterte Veterinärdirektor Dr. Hans-Joachim Stumpf, Leiter der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gegenüber der Presse. Bei Kontrollbesuchen in dem Greifensteiner Ortsteil sei die Haustür nicht geöffnet worden. Zudem hätten sich Kunden des Katzenzüchters an das Amt gewandt: “Sie hatten Tiere übernommen, die krank waren.” Vor einigen Wochen dann stand ein erneuter Kontrolltermin an. Dabei sei festgestellt worden, dass sich in dem Wohnhaus eine große Anzahl Rassekatzen befunden habe. Die hygienische Situation sei “unerträglich” gewesen, sagte Stumpf. Die vom Veterinäramt auferlegten Vorgaben - Hygienisierung des Hauses, deutliche Reduzierung des Katzenbestandes und tierärztliche Untersuchung der Rassevierbeiner - wurden nicht erfüllt. Freitagmorgen machte man “Nägel mit Köpfen”, formulierte es der Veterinärdirektor.In dem Wohnhaus trafen die Tierschützer und die Behördenmitarbeiter auf nur selten gesehene Zustände: Unter anderem lebten in einem Zimmer rund 50 Katzen auf engem Raum zusammen. Unter dem Dach waren mehr als 20 untergebracht. Im Keller fand man erst wenige Tage alte Katzenkinder. Sieben Welpen, teilweise in sehr schlechtem gesundheitlichen Zustand, waren dort untergebracht. Eines der neugeborenen Tierkinder musste noch an Ort und Stelle eingeschläfert werden. Ebenfalls im Keller untergebracht waren die Zwinger für die Hunde. In dem Haus kümmerten sich die Landestierschutzbeauftragte Dr. Madeleine Martin und Amtstierärztin Dr. Claudia Eckert um die Birma-und Ragdoll-Katzen. Bevor die Tiere einzeln in die Boxen gesteckt wurden, wurden sie tierärztlich untersucht, um jeweils einen Erstbefund zu haben, welche Katzen krank sind und welche dringend behandelt werden müssen. Einige der Vierbeiner waren hochträchtig. Im Laufe des Tages wurden außer den mehr als 140 Rassekatzen noch 18 Hunde beschlagnahmt. Sechs erwachsene Boxer, neun Welpen - fünfeinhalb Wochen und drei Tage alt - sowie drei Boston-Terrier nahmen die Tierschutzvereine auf. Zudem nahm man noch zwei Meerschweinchen mit.Quellen: Tiernothilfe Schwalmstadt und Mittelhessen.dehttp://tiernothilfe-schwalmsta dt.de//index.php?mact=TierNews,cntnt01,detail ,0&cntnt01articleid=449&cntnt01lang=de_DE&cnt nt01returnid=103http://www.mittelhessen.de/lo kales/region_dillenburg/greifenstein/458584_M it_Video_Schluss_mit_Katzenjammer.html+++++++ ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++h ttp://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
12x
yasni 13.07.11  +  

Hunde nicht im geschlossenen Auto zurück lassen!

TASSO-Newsletter   Hund e nicht im geschlossenen Auto zurück lassen!Aktion „Hund im Backofen“ läuft auch diesen Sommer   Sommer, Sonne und Wärme. Worauf wir uns seit Wochen freuen, ist für unsere Tiere nicht immer angenehm. 20 Grad Celsius und zehn Minuten im Auto ohne Luftzufuhr können bereits ausreichen, das Innere eines Autos so erhitzen, dass der Hund darin  in akute Lebensgefahr kommt. Auch der immer wieder genannte „Fensterspalt“ reicht keinesfalls aus. So hatte vor einiger Zeit der Besucher eines Freizeitparks seine drei Hunde bei sommerlichen Temperaturen und nur leicht geöffneten Fenstern im Auto auf dem Parkplatz zurückgelassen. Als er zurückkam, waren alle drei Tiere qualvoll verendet. Dies ist nur ein Beispiel von unzähligen Fällen, in denen Hunde aufgrund von Unwissenheit oder Gedankenlosigkeit ihrer Halter sterben müssen.  Da Hunde bekanntermaßen nicht schwitzen, versuchen sie, ihren Wärmehaushalt über Hecheln auszugleichen. Der so entstehende Flüssigkeitsverlust muss durch Trinken ausgeglichen werden. Kaum ein Tier, das im Auto auf Herrchen oder Frauchen wartet, hat dazu jedoch die Gelegenheit. So kommt es zur Hyperthermie, zur Überhitzung des Hundekörpers, die im schlimmsten Fall den Tod zur Folge haben kann. Was können Sie tun? Sehen Sie einen Hund im Auto, der apathisch ist, taumelt, die Zunge weit herausgestreckt hat oder sonstige Erschöpfungszeichen zeigt, handeln Sie! Suchen Sie den Besitzer des Autos, verständigen Sie die Polizei und retten Sie als letzte Konsequenz den Hund aus dem Auto. Auch dieses Jahr möchte TASSO e.V. auf die Gefahr eines im Sommer im Auto eingeschlossenen Hundes aufmerksam machen. Die 2009 gestartete Aktion "Hund im Backofen" geht deshalb auch 2011 weiter. Bisher haben fast 16.000 Tierfreunde weit über eine Million Informationskarten zum Verteilen angefordert. Helfen auch Sie, Hunde vor dem Tod zu retten, indem Sie andere Menschen über die Aktion "Hund im Backofen" informieren. Hier können Sie unser kostenloses Informationsmaterial bestellen: http://www.tasso.net/Tierschutz/Aktionen/Hund -im-Backofen   © Copyright TASSO e.V.
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
4x
yasni 13.07.11  +  

Hetzjagd gegen tredition Autor - Mobbing & Stalking up to date

2011-04-11T14:18:14 [kerner.de] - Vergangenes Wochenende brachte eine Mobbing-Attacke dem Autor Wolfgang Fiedler und anderen Autoren weit über tausende Besuche auf ihren Webseiten. Obwohl der deutschen Sprache nicht mächtig, tippte sich die Stalkerin am Wochenende ihre Finger wund.
14x
kerner.de 12.04.11  +  

Ungültige URL: Jutta Schütz und Wolfgang Fiedler mit Low Carb in England » Aktuelles

27. Febr. 2011 ... In England präsentierten die Autoren Fiedler und Schütz Low-Carb-Geschichte. Am Wochenende gab es in London ein privates Low-Carb-Essen mit ...
15x
eulenspiegel.cc 12.04.11  +  

VG Trier hebt Vermittlungsverbot für die beschlagnahmten Australian Shepherd von einem Züchter aus Schweich auf

Weil auf einem Anwesen bei Schweich zu viele Hunde auf zu wenig Raum lebten, hat die Kreisverwaltung Trier-Saarburg Anfang Dezember 65 Tiere beschlagnahmt. Ein Teil der Hunde saß zunächst aus rechtlichen Gründen in verschiedenen Tierheimen fest. Ab sofort können sie aber an private Interessenten vermittelt werden.Auf einem Hof bei Schweich lebten bis Anfang Dezember mehr als 100 Hunde der Rasse Australian Shepherd in unzumutbaren Verhältnissen. Nach Auffassung des Kreisveterinäramts fehlte es den Tieren an Raum und Auslauf, sie seien verschmutzt und nicht angemessen betreut gewesen. Die Verwaltung hatte den Halter deswegen angemahnt und ihm eine Frist gesetzt, um den Tierbestand durch Verkäufe zu verringern (Veräußerungsanordnung). Die Züchterlizenz war dem Mann bereits im Sommer entzogen worden.Da eine Reaktion ausblieb, schlugen Veterinäramt, Polizei und Ordnungsamt am 2. Dezember zu und beschlagnahmten 68 Hunde, darunter 15 Welpen. 40 Shepherds durfte der Halter auf seinem Anwesen behalten.Die Mehrzahl der einkassierten Tiere landete in verschiedenen rheinland-pfälzischen Tierheimen, darunter auch in Trier-Zewen. Ein Teil der Hunde ging direkt an private Halter, da diese bereits einen Anspruch durch Kaufvertrag erworben hatten.Die meisten der Shepherds verbrachten die vergangenen Wochen jedoch in Tierheimzwingern. Grund: Der Schweicher Halter hatte gegen die Anordnung des Kreisveterinäramtes beim Verwaltungsgericht (VG) Trier ein Eilverfahren angestrengt. Und solange dieses Verfahren noch in der Schwebe war, bestand für die beschlagnahmten Hunde ein Vermittlungsverbot - sie durften also nicht an private Interessenten abgegeben werden.Am gestrigen Mittwoch erklärte Pressesprecherin Martina Bosch von der Kreisverwaltung auf Anfrage, dass das Vermittlungsverbot für die Tiere ab sofort aufgehoben sei.Bosch: “Das VG hat uns bestätigt, dass unsere Veräußerungsanordnung rechtens ist. Auf dieser Basis hat die Kreisveterinärbehörde die Tiere seit gestern zur Vermittlung freigegeben.“ Somit können die noch rund 30 in Tierasylen sitzenden Hunde hoffen, bald in private Hände zu wechseln.Gegen das Zuchtverbot hat der Halter eine Rechtsbeschwerde eingelegt. Nach Auskunft der Kreisverwaltung ist die Sache inzwischen beim Oberwaltungsgericht Koblenz. Derweil habe das Veterinäramt bei einer Nachkontrolle das Anwesen bei Schweich überprüft, auf dem sich noch 40 Tiere befinden. Beobachtet werde auch, ob sich der Besitzer des Anwesens an das verhängte Zuchtverbot halte.Wer einen Australian Shepherd übernehmen will, kann sich an Jürgen Thull beim Veterinäramt Trier-Saarburg unter Telefon 0651/715580 wenden. Voraussetzungen für die Haltung eines solchen Hundes sind viel Zeit und viel Auslauf. Für Etagenwohnungen sind die Shepherds nicht geeignet, denn sie gelten als sehr intelligent und lebhaft. Wer ein Tier aus dem Heim erwirbt, zahlt 100 bis 200 Euro. Quelle Volksfreund:http://www.volksfreund.de/nachric hten/region/trierland/aktuell/Heute-in-der-Ze itung-fuer-Trier-Land-Hunde-seit-Wochen-im-Zw angsasyl;art8128,2642177Weitere Informationen:Landkreis Trier-Saarburg: “Aussies in Not” - 65 Hunde in Schweich bei einem Züchter beschlagnahmthttp://zergportal.de/baseportal/ tiere/News&Id==736+++++++++++++++++++++++++++ ++++++++++++++++++++++++http://ZERGportal.deD as Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
24x
yasni 01.03.11  +  

Esslingen: llegale Hundewelpen aus Ungarn eingeführt und verkauft

llegale Einfuhr - Gegen einen 29-jährigen Deutschen aus Esslingen wurde am Donnerstag ein Verfahren wegen illegaler Einfuhr und gewerbsmäßigem Handel mit Hundewelpen eingeleitet.Bei einer gemeinsamen Kontrolle mit dem Veterinäramt entdeckten Beamte des Arbeitsbereichs Gewerbe und Umwelt einen Mops- und sechs Westhighland-Terrier- Welpen in der Wohnung des Mannes in der Neuffenstraße, wo man die Hundewelpen kaufen konnte. Die Tiere waren in viel zu kleinen und völlig verdreckten Käfigen untergebracht und sind noch keine acht Wochen alt. Der 29-Jährige gab zu, die Hundewelpen zum Zweck des Verkaufs aus Ungarn importiert zu haben.Drei von den Mopswelpen kaufen bereits Interessenten. Die jungen Hunde wurden dem Mann weggenommen und in ein Tierheim gebracht.Quelle Polizeidirektion Esslingen:http://www.polizei-esslingen.de/PDE sslingen/Presse/Pressemitteilungen/20110204.p df+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++ ++++++++http://ZERGportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
19x
yasni 01.03.11  +  

Feucht: Illegaler Hundehandel - Polizei stoppte zwei Transporte aus Rumänien und Ungarn

Die Polizei in Feucht hat am Wochenende zwei Hundetransporte gestoppt. Neun Welpen wurden nach einer Nonstop-Tortur von mehr als 26 Stunden aus einem dunklen Sprinter befreit. Zehn weitere Hunde wurden unter Quarantäne gestellt. Als die Polizisten die Türen des weißen Sprinters öffnen, schlägt ihnen Gestank entgegen. Die Welpen jaulen erbärmlich und springen an den Gittern hoch. Freitagmorgen wurden sie ersten Erkenntnissen zufolge im rumänischen Bukarest in einen zum Hundetransporter umgebauten Sprinter gesetzt, in doppelstöckige Holzverschläge.Nach mehr als 26 Stunden Fahrt in vollständiger Dunkelheit und ohne jede Belüftung wurde der Transport von der Feuchter Verkehrspolizei auf der A9 gestoppt. „Die Welpen sind durch den Wind“, sagt Elke Spengler-Wieber, Amtstierärztin im Nürnberger Land, die von der Polizei gerufen wurde.Kein Wasser, kein Licht, keine Belüftung, keine Möglichkeit zu urinieren: Auf die beiden Fahrer des illegalen Hundetransports — sie hatten keine Transportgenehmigung — kommt ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu. Gegen eine Sicherheitsleistung lässt die Polizei die Männer gehen. Sie gaben unumwunden zu, dass sie gut an den Transporten verdienten.Unter QuarantäneNur ein paar Stunden später entdeckt die Polizei an der Rastanlage Feucht-West an der A9 einen Lkw mit 14 Hunden. Eine Organisation, die eigenen Angaben zufolge Tieren in Not hilft, hat Hunde aus Ungarn eingeführt. Wieder stoßen die Beamten auf Unstimmigkeiten. „Die Dokumente haben nicht gepasst“, sagt Ralf Rössel von der Fahndungsgruppe. Es ist unklar, ob die Tiere überhaupt geimpft sind. Zehn Tiere werden unter Quarantäne gestellt.Der illegale Hundehandel floriert. Vor allem aus Osteuropa werden massenweise Welpen importiert und in Deutschland verkauft. Die Geschäfte mit der Ware Hund haben Ausmaße angenommen, die die Polizei von mafiaähnlichen Strukturen und organisierter Kriminalität sprechen lässt. „Da bleibt richtig Geld hängen“, fährt Rössel fort. Der Markt ist da. Die Hunde werden im Internet angeboten, oft mit einer Mitleid erregenden Schicksalsgeschichte. Gutgläubige Tierfreunde greifen zu in der Annahme, den Vierbeinern etwas Gutes zu tun. Die meisten würden sich gar nicht klar machen, unter welchen Bedingungen die Tiere hierher transportiert würden, sagt Veterinärin Spengler-Wieber. So manche Organisation, die im Namen des Tierschutzes auftritt, spielt dabei eine fragwürdige Rolle. Manchmal beschleicht die Ermittler das Gefühl, dass es der einen oder anderen Gruppe weniger ums Retten von Tieren geht, sondern lediglich um den Profit, der sich aus kleinen Welpen schlagen lässt.Einige der rumänischen Mischlingshunde, deren Transport die Polizei gestoppt hat, werden von einer Organisation in Franken für je 280 Euro im Internet angeboten. Eine Frau, die für diese Organisation arbeitet, holt die etwa drei Monate alten Tiere bei der Polizei in Feucht ab und verfrachtet sie vom Sprinter in Hundeboxen. „Wir arbeiten mit den Rumänen zusammen“, sagt sie. Die schlechten Transportbedingungen lassen sie offenbar kalt. Darauf angesprochen antwortet sie, dass sie das noch nie so erlebt habe, um dann das Gespräch abzubrechen.Für den Verkauf gezüchtetEin Mann, der ebenfalls auf die Tiere aus Rumänien gewartet hat und nun im Hof der Polizei steht, versteht die Aufregung nicht. „Da unten verrecken sie. So haben sie fast 30 Stunden Fahrt hinter sich, dafür sitzen sie dann in Deutschland auf dem Sofa vor dem Fernseher.“ Sätze, bei denen Amtstierärztin Dr. Elke Spengler-Wiebe genervt die Augen verdreht. Schließlich werden die Welpen unter katastrophalen Bedingungen eigens für den Verkauf gezüchtet. Hündinnen würden in Rumänien auf der Straße eingefangen und zu Gebärmaschinen umfunktioniert.Echter Tierschutz wäre, die Tiere kastrieren zu lassen, entgegnet die Veterinärin. Jede Woche fahre ein Transporter in Bukarest los, sagten die rumänischen Fahrer bei der Polizei aus. Veterinärin und Polizei bekommen nur einen Bruchteil des illegalen Hundehandels mit. Kaum haben sie einen Transporter aus dem Verkehr gezogen, fährt irgendwo schon ein anderer los. Quelle Nordbayern:http://www.nordbayern.de/nuernberg er-nachrichten/region-bayern/illegaler-handel -mit-welpen-floriert-1.864300++++++++++++++++ +++++++++++++++++++++++++++++++++++http://ZER Gportal.deDas Tierschutzportal für Tiere in Not
Wolfgang Fiedler @ Boehl-Iggelheim
12x
yasni 01.03.11  +  

fit und munter - Artikel Inhalt, Seite 699

Autorin Jutta Schütz und Prof. Dr. Hans Jörg Prizzibillia mit Low ... "In der Kalenderwoche 26 besuchte die Autorin Jutta Schütz (3 Bücher über Low Carb) gemeinsam mit Prof. Dr. ...
31x
fitundmunter.de 28.12.10  +  

Jetzt bewerten

(267)
 267 Bewertungen 
5 Sterne (234)
4 Sterne (32)
3 Sterne (1)
2 Sterne (0)
1 Stern (0)

Ihre Verbindung zu Wolfgang Fiedler

Ich
Ich
Wolfgang Fiedler @ Privat, Boehl-Iggelheim
Wolfgang

Sie haben noch kein Exposé bei Yasni.

Wichtige Personen: Heute - Übersicht / Namen: Heute - Übersicht / Person-Suchen: Heute - Übersicht
+1